| Titel: | Sicherheitsbüchsen zum Schuz des Papiers und anderer Materialien gegen Feuer, worauf sich Thomas Milner, Fabrikant in Liverpool, am 26. Febr. 1840 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 84, Jahrgang 1842, Nr. XXXVI., S. 207 | 
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                        XXXVI.
                        Sicherheitsbuͤchsen zum Schuz des Papiers
                           								und anderer Materialien gegen Feuer, worauf sich Thomas Milner, Fabrikant in Liverpool, am 26. Febr. 1840 ein Patent ertheilen ließ.
                        Aus dem London Journal of arts. Aug. 1841, S.
                              									36.
                        Mit einer Abbildung auf Tab. IV.
                        Milner's Sicherheitsbüchsen zum Schuz des Papiers gegen
                           								Feuer.
                        
                     
                        
                           Vorliegende Verbesserungen bestehen in der Construction eines Behältnisses aus Eisen
                              									oder anderem Metall, welches eins, zwei oder mehrere Behältnisse umschließt, deren
                              									Zwischenräume mit einem absorbirenden Stoff, z. B. porösem Holz, Sägespänen,
                              									Knochenpulver u. s. w. ausgefüllt sind. In diesen Zwischenräumen sind Röhren
                              									vertheilt, welche mit einer alkalischen Auflösung oder irgend einer anderen Dampf
                              									oder Feuchtigkeit entwikelnden Substanz gefüllt sind. Die Röhren bersten oder
                              									entleeren sich in den sie umgebenden absorbirenden Stoff, wenn das Behältniß der
                              									Feuerhize ausgesezt wird. Mit Feuchtigkeit durchdrungen und der Zerstörung
                              									unzugänglich gemacht, schüzt dieser Stoff alsdann die inneren Büchsen und ihren
                              									Inhalt.
                           Die in Rede stehende Erfindung läßt sich nach des Patentträgers Angabe auf alle Arten
                              									von Depositorien zur Aufbewahrung des Eigenthums anwenden, um dasselbe gegen Feuer
                              									zu schüzen, z. B. zum Schuze der Actenschränke, Bücher, werthvollen Manuscripte,
                              									Secretärs, Schreibpulte, Portefeuilles, Kisten zur Aufbewahrung von Seide, Spizen
                              									und anderer werthvoller Waaren, Juwelenkästchen u. s. w.
                           Fig. 73 stellt
                              									einen Verticaldurchschnitt der Büchse dar. a, a ist das äußere metallene Gehäuse, b, b die innere Büchse; der
                              									zwischen  beiden
                              									befindliche Raum c, c ist
                              									mit irgend einer absorbirenden Substanz ausgefüllt; in diesem Zwischenraume sind die
                              									mit einer Flüssigkeit gefüllten Röhren d, d vertheilt.
                           
                        
                     
                  
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