| Titel: | Apparat zur Fabrication von Glaubersalz und Chlor, worauf sich Julius Seybell, Chemiker im Golden Square, Westminster, Grafschaft Middlesex, am 31. März 1842 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 86, Jahrgang 1842, Nr. LXXVIII., S. 345 | 
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                        LXXVIII.
                        Apparat zur Fabrication von Glaubersalz und
                           Chlor, worauf sich Julius
                              Seybell, Chemiker im Golden Square, Westminster, Grafschaft Middlesex, am
                           31. Maͤrz 1842 ein Patent ertheilen
                           ließ.
                        Aus dem Repertory of Patent-Inventions. Nov. 1842,
                              S. 285.
                        Mit einer Abbildung auf Tab. VII.
                        Seybell's Apparat zur Fabrication von Glaubersalz und
                           Chlor.
                        
                     
                        
                           Meine Erfindung besteht 1) in der Fabrication von Glaubersalz durch Zersezung von
                              Kochsalz mittelst Schwefelsäure in geschlossenen Gefäßen, welche aus Blei verfertigt
                              oder damit gefüttert sind und von Außen erhizt werden; 2) in der Bereitung von
                              Chlorgas, durch Einwirkung salzsaurer Dämpfe auf in Wasser untergetauchten
                              Braunstein.
                           Beschreibung der Abbildung. In Fig. 48 ist a, a das bleierne Gefäß oder die Retorte, worin das
                              Glaubersalz durch Zersezung von Kochsalz mit Schwefelsäure erzeugt wird. b ist ein Mannsloch mit einem Dekel, durch welches die
                              Retorte mit Kochsalz beschikt wird. Nachdem der Dekel durch Klemmschrauben oder auf
                              andere Weise gehörig befestigt worden ist, beginnt der Proceß der Zersezung. c ist ein Rohr, welches in den Schornstein geleitet ist;
                              es wird durch ein Ventil geschlossen, wenn der Proceß der Zersezung vorgenommen
                              wird. d ist ein Rohr, welches in einen Behälter mit
                              Schwefelsäure von 1,71 spec. Gew. geht; es ist mit einem Ventil versehen, wodurch es
                              abgesperrt wird, wenn die gehörige Menge Säure in die Retorte a, a ausgelaufen ist. Bei e kann der Inhalt
                              der Retorte ausgeleert werden; diese Oeffnung ist mit einem bleiernen Dekel f versehen, an welchen der eiserne Rahmen g mittelst der Schraube h,
                              die durch den Griff i geht, fest angedrükt wird, wenn
                              sie geschlossen werden soll. Die Retorte a, a steht in
                              einem eisernen Gefäß j, j, welches Oehl oder eine andere
                              geeignete Flüssigkeit enthält, durch welche die Hize an die Retorte übertragen wird;
                              das Gefäß j ist nämlich mit einem falschen Boden k versehen, welcher durchlöchert ist, so daß das
                              erhizende Medium mit dem Boden der Retorte a in
                              Berührung kommen kann. Das Gefäß j wird in einem Ofen
                              erhizt, dessen in den Schornstein führendes Rauchrohr mit einem Dämpfer versehen
                              seyn muß, damit man die Hize vollkommen in der Gewalt hat. Die Retorte a wird aus diken Bleiplatten verfertigt, welche man
                              durch Schmelzen des Metalls auf bekannte Weise mit einander verbindet. Am besten ist
                              es immer, wenn die Retorte a ganz aus Blei von
                              hinreichender Stärke besteht; doch kann ihr Boden auch aus dünnerem Bleiblech bestehen, wenn
                              man dasselbe äußerlich durch Eisen verstärkt; die Temperatur, auf welche die Retorte
                              a erhizt wird, braucht nie 330° F.
                              (132° R.) zu übersteigen; im Oehlbad muß daher ein Thermometer angebracht
                              seyn, damit sich der Arbeiter überzeugen kann, daß die Temperatur jenen Grad nicht
                              überschreitet; er darf die Hize nur allmählich steigern, bis sie 300° F.
                              (119° R.) beträgt und soll sie auf diesem Grad erhalten, bis der Proceß
                              beinahe beendigt ist. Um die Operation zu beginnen, bringt man in die Retorte a 20 Cntr. Kochsalz und nachdem man dann den Dekel über
                              dem Mannsloch befestigt hat, läßt man 30 Cntr. Schwefelsäure von 1,71 spec. Gew.
                              hineinlaufen; während des Einlaufens der Säure muß das Ventil des in den Schornstein
                              führenden Rohrs offen beiben, und es wird erst geschlossen, nachdem alle Säure in
                              die Retorte geflossen ist, worauf die salzsauren Dämpft durch das Rohr m in das Gefäß n überziehen,
                              um dort Chlor zu erzeugen. Der Arbeiter muß die Hize des Feuers sogleich mäßigen,
                              wenn er an der Röhre m horchend bemerkt, daß Flüssigkeit
                              durch dieselbe übergeht; sollte das Dämpfen des Feuers nicht ausreichen, so muß er
                              für kurze Zeit das Ventil des in den Schornstein führenden Rohrs öffnen. Bei
                              gehöriger Aufmerksamkeit und Sorgfalt tritt dieser Umstand jedoch nicht ein.
                           Ich gehe nun auf den zweiten Theil meiner Erfindung über. Um Chlor zu erzeugen, hat
                              man schon früher die Methode versucht, salzsaures Gas auf befeuchteten Braunstein
                              einwirken zu lassen; man füllte nämlich ein Gefäß mit Braunsteinstüken und ließ dann
                              beständig Wasser hineintropfen, um leztere feucht zu erhalten; allein dieses
                              Verfahren gelang niemals. Ich operire hingegen auf die Art, daß ich den Braunstein
                              in Wasser untergetaucht anwende und die salzsauren Dämpfe unter dem Wasser einleite,
                              so daß das erzeugte Chlor durch das Wasser aufsteigt und dann durch eine Röhre oben
                              aus dem Behälter entweicht. n ist ein mit feuerfestem
                              Thon oder Steingutplatten gefüttertes Gefäß, welches also der Einwirkung der Säure
                              widerstehen kann. Die Röhre m ist mit einer Röhre aus
                              Steingut o verbunden, und leztere an ihrem unteren Ende
                              mit einem hohlen Ring p, welcher um seine innere Fläche
                              herum (bei q, q) mit einer Anzahl kleiner Löcher
                              versehen ist. Dadurch können die salzsauren Dämpfe unter das Wasser und den
                              Braunstein geleitet werden. Der Braunstein wird von Zeit zu Zeit durch einen
                              geeigneten Rührer z bewegt, welcher aus Eisen verfertigt
                              und mit Blei überzogen seyn kann; seine Achse geht durch eine Stopfbüchse r. Bei s kann der Inhalt des
                              Gefäßes nach Beendigung des Processes ausgeleert werden. t ist ein Mannsloch, um das Gefäß mit gemahlenem Braunstein und Wasser zu beschiken. Durch
                              die Röhre v wird das Chlorgas aus dem Gefäße n in das Gefäß u geleitet,
                              welches ebenfalls mit Steingut oder feuerfestem Thon gefüttert ist; in dem Gefäß u streicht das Gas durch Wasser, um gereinigt zu werden,
                              und man kann es dann noch in einem zweiten Gefäß u
                              waschen, wobei man in jedes eine Portion Braunstein (10 Pfd.) bringt, wenn das Chlor
                              zur Fabrication von Bleichpulver benuzt wird. In das Gefäß n bringe ich 7 Cntr. Braunstem (welcher 62 Proc. Mangansuperoxyd enthält)
                              und 11 bis 12 Cntr. Wasser (dieß ist das Verhältniß zur Beschikung der Retorte a, a), worauf ich das Mannsloch schließe. Die
                              Beschikungen sind in beiläufig fünfzehn Stunden verarbeitet und man muß während
                              dieser Zeit den Proceß so gleichförmig als möglich zu unterhalten suchen. w ist ein Pflok im Gefäß u,
                              damit man nach Beendigung des Processes das Wasser mittelst eines Hebers aus
                              demselben abziehen kann; dieses Wasser wird das nächstemal in das Gefäß n gebracht. Der Arbeiter kann sich an dem
                              Pflok-Loch gegen das Ende des Processes versichern, ob noch Chlorgas
                              übergeht; ist dieß nicht mehr der Fall, so muß er den Rührer drehen, um den
                              Braunstein im Wasser zu zertheilen; geht kein Chlor mehr über, so ist die Arbeit
                              beendigt. Bei einiger Uebung kann der Arbeiter durch Horchen an der Röhre v leicht beurtheilen, ob der Proceß regelmäßig verläuftverlauft. Findet er durch das rasche Aufsteigen der Gasblasen im Gefäße u, daß die Reaction im Gefäße n zu stark ist, so hört er auf umzurühren, und wenn dadurch die Wirkung
                              nicht hinreichend gemäßigt wird, so muß er das Feuer dämpfen. Sind die Beschikungen
                              aufgearbeitet, so wird das Feuer ausgelöscht und das Glaubersalz aus der Retorte a abgezogen, nachdem vorher das Ventil des in den
                              Schornstein führenden Rohrs geöffnet worden ist. Das Glaubersalz wird dann in einem
                              gewöhnlichen Flammofen mit Zusaz von 9 bis 10 Cntr. Kochsalz calcinirt. Der Inhalt
                              des Gefäßes n wird ebenfalls entleert; zuvor aber thut
                              man gut, eine Portion Kalkmilch in dieses Gefäß zu schütten und den Inhalt
                              aufzurühren, weil derselbe dann in beiläufig zehn Minuten ohne Belästigung der
                              Arbeiter abgezogen werden kann.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
