| Titel: | Verbesserungen im Zängen des Puddeleisens, worauf sich George Allarton, zu West Bromwich, in der Grafschaft Stafford, am 11. Nov. 1841 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 87, Jahrgang 1843, Nr. VI., S. 23 | 
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                        VI.
                        Verbesserungen im Zaͤngen des
                           								Puddeleisens, worauf sich George
                              									Allarton, zu West Bromwich, in der Grafschaft Stafford, am 11. Nov. 1841 ein Patent ertheilen
                           								ließ.
                        Aus dem London Journal of arts. Okt. 1842, S.
                              								168.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              									II.
                        Allarton's Verbesserungen im Zaͤngen des
                           								Puddeleisens.
                        
                     
                        
                           Bekanntlich unterliegen die Luppen, sobald sie aus dem Puddelofen genommen worden
                              									sind, der Operation des Zängens, um sie durch Ausquetschen der flüssigen Schlake
                              									u.s.w. in Stabeisen zu verwandeln. Dieses Auspressen geschieht in der Regel mittelst
                              									eines Stirnhammers oder auch eines Hebels, welcher durch einen Krummzapfen oder ein
                              									Excentricum in Bewegung gesezt wird. Da diese Quetschhebel auf einem unbeweglichen
                              									Lager ruhen, so muß, wenn man das Eisen zu sehr erkalten läßt, wegen des hiedurch
                              									veranlaßten bedeutenden Widerstandes ein Theil des Mechanismus unvermeidlich
                              									brechen, und Kosten und Zeitverlust nach sich ziehen. Der Nuzen der Quetschhebel
                              									wird dadurch bedeutend vermindert, indem eine hinreichende Kraft nicht ohne Gefahr
                              									in Wirksamkeit gesezt werden kann.
                           Um diesen Uebelstand zu beseitigen, trifft der Patentträger eine Anordnung, der zufolge die
                              									Maschine so adjustirt werden kann, daß sich jeder beliebige Druk (etwa von 100 bis
                              									1000 Tonnen) mit Vollkommener Sicherheit ausüben läßt; sollte aber ein noch größerer
                              									Widerstand vorkommen, so dreht sich die ganze Maschine um einen am Ende der
                              									Bodenplatte befindlichen Zapfen, und verhütet auf diese Weise einen Bruch.
                           Die Figuren 12
                              									und 13
                              									stellen die Maschine in der Seitenansicht dar und zwar in zwei Lagen. In dem
                              									Hinteren Theile der gußeisernen Bodenplatte a, a
                              									befindet sich ein Schliz, in welchem das Ende des Hebels b auf- und niederspielen kann. An dieser Bodenplatte sind zwei
                              									Träger c befestigt, von denen jedoch in der Zeichnung
                              									nur der eine in der Seitenansicht sichtbar seyn kann. Ein durch diese Träger
                              									gestekter starker, schmiedeiserner Zapfen d bildet die
                              									Drehungsachse des Hebels b.
                           Auf der Bodenplatte ist ein Schlitten e angeordnet, auf
                              									dem der Amboß f ruht. Durch etwa vier gußeiserne
                              									Gewichte g, g, jedes wenigstens fünf Tonnen schwer, wird
                              									die Bodenplatte niedergedrükt. Sie ist an ihrem vorderen Ende um einen Zapfen h drehbar, dessen starke schmiedeiserne Lagerbaken mit
                              									dem Fundamente fest verbunden sind. Um diesen Zapfen läßt sich die Bodenplatte wie
                              									ein Hebel drehen, ohne jedoch eine seitliche Verschiebung zuzulassen.
                           In Fig. 12
                              									befinden sich zwei glühende Eisenstöke oder Luppen zur Bearbeitung zwischen der Bake
                              									des Quetschhebels b und dem Amboß. Wenn aber das Eisen
                              									kalt ist, wie man von dem unter der Bake des Hebels b in
                              										Fig. 13
                              									annehmen mag, so wird die Bake durch die Unzusammendrükbarkeit des Eisens
                              									verhindert, auf dem Amboß sich nieder zu bewegen. In diesem Falle müßte bei der
                              									gewöhnlichen Anordnung der gegen das Hebelende wirkenden gleichförmigen Kraft wegen
                              									des Widerstandes des Eisenstüks irgend ein Theil der Maschine nachgeben oder
                              									brechen. Lezteres nun kann bei vorliegendem Apparate nicht geschehen, weil die
                              									Lagerplatte, um den Zapfen h sich drehend, nachgibt, wie
                              										Fig. 13
                              									zeigt.
                           Der Patentträger bemerkt, daß die so eben beschriebene Maschine seit einigen Monaten
                              									in einem Puddelwerk, welches wöchentlich ungefähr 150 Tonnen Eisen liefere, mit
                              									bestem Erfolge im Gange sey, daß er sich übrigens nicht an die in der Abbildung
                              									dargestellte Form des Hebels und seines Zugehörs oder an sonstige Einzelnheiten
                              									binde, sondern daß sich seine Patentansprüche lediglich auf die Mittel beziehen,
                              									welche den Apparat in den Stand sezen, einen beliebig starken Druk mit vollkommener
                              									Sicherheit auszuhalten.
                           
                        
                     
                  
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