| Titel: | Miszellen. | 
| Fundstelle: | Band 89, Jahrgang 1843, Nr. XL., S. 154 | 
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                        XL.
                        Miszellen.
                        Miszellen.
                        
                     
                        
                           Zollvereinsvertrag in Betreff der Erfindungspatente.
                           Zur Ausfuͤhrung des bei dem Abschlusse der Zollvereinsvertraͤge
                              									niedergelegten Vorbehalts einer weiteren Vereinbarung uͤber die Annahme
                              									gemeinschaftlicher Grundsaͤze hinsichtlich der Erfindungspatente und
                              									Privilegien ist von den zum Zoll- und Handelsverein verbundenen Regierungen
                              									fuͤr die Dauer des Zoll- und Handelsvereins nachstehende Uebereinkunft
                              									wegen Ertheilung von Erfindungspatenten und Privilegien unter dem 21. Sept. 1842
                              									verabredet und geschlossen worden: Es bleibt zwar im allgemeinen einem jeden
                              									Vereinsstaate vorbehalten uͤber die Ertheilung von Patenten oder Privilegien
                              									zur ausschließlichen Benuzung neuer Erfindungen im Gebiete der Industrie, es
                              									moͤge von einem Privilegium fuͤr eine inlaͤndische Erfindung
                              									(Erfindungspatent) oder von einem Privilegium fuͤr die Uebertragung einer
                              									auslaͤndischen Erfindung (Einfuͤhrungspatent) sich handeln, nach
                              									seinem Ermessen zu beschließen und die ihm geeignet scheinenden Vorschriften zu
                              									treffen; die saͤmmtlichen Vereinsstaaten verstaͤndigen sich jedoch, um
                              									einestheils die aus dergleichen Privilegien hervorgehenden Beschraͤnkungen
                              									der Freiheit des Verkehrs unter den Vereinsstaaten moͤglichst zu beseitigen,
                              									anderntheils eine Gleichmaͤßigkeit in den wesentlichen Punkten zu erreichen,
                              									in Folge des bei Eingehung der Zollvereinigungsvertraͤge gemachten Vorbehalts
                              									allerseits dahin, die nachfolgenden Grundsaͤze uͤber das Patentwesen
                              									zur Ausfuͤhrung zu bringen:
                           I. Es sollen Patente uͤberall nur fuͤr
                              									solche Gegenstaͤnde ertheilt werden, welche wirklich neu und
                              									eigenthuͤmlich sind. Die Ertheilung eines Patents darf mithin nicht
                              									stattfinden fuͤr Gegenstaͤnde, welche vor dem Tage der Ertheilung des
                              									Patents innerhalb des Vereinsgebiets schon ausgefuͤhrt, gangbar, oder auf
                              									irgend eine Weise bekannt waren, insbesondere bleibt dieselbe ausgeschlossen bei
                              									allen Gegenstaͤnden, die bereits in oͤffentlichen Werken des
                              									In- oder Auslandes, sie moͤgen in der deutschen oder in einer fremden
                              									Sprache geschrieben seyn, dergestalt durch Beschreibung oder Zeichnung dargestellt
                              									sind, daß darnach deren Ausfuͤhrung durch jeden Sachverstaͤndigen
                              									erfolgen kann. Die Beurtheilung der Neuheit und Eigenthuͤmlichkeit des zu
                              									patentirenden Gegenstandes bleibt dem Ermessen einer jeden Regierung
                              									uͤberlassen. Fuͤr eine Sache, welche als eine Erfindung eines
                              									vereinslaͤndischen Unterthans anerkannt und zu Gunsten des leztern bereits in
                              									einem Vereinsstaate patentirt worden ist, soll außer jenem Erfinder selbst oder
                              									dessen Rechtsnachfolger Niemanden ein Patent in einem andern Vereinsstaate ertheilt
                              									werden.
                           II. Unter den im Art. I.
                              									ausgedruͤkten Voraussezungen kann auf die Verbesserung eines schon bekannten
                              									oder eines bereits patentirten Gegenstandes ein Patent gleichfalls ertheilt werden,
                              									sofern die angebrachte Aenderung etwas Neues und Eigenthuͤmliches ausmacht;
                              									es wird jedoch durch ein solches Patent in dem Fall wenn die Verbesserung einen
                              									bereits patentirten Gegenstand betrifft, das fuͤr diesen leztern ertheilte
                              									Patent nicht beeintraͤchtigt, vielmehr muß das Recht zur Mitbenuzung des
                              									urspruͤnglich patentirten Gegenstandes besonders erworben werden.
                           III. Die Ertheilung eines Patents darf fortan niemals ein
                              									Recht begruͤnden: a) die Einfuhr solcher
                              									Gegenstaͤnde, welche mit dem patentirten uͤbereinstimmen, oder b) den Verkauf und Absaz derselben zu verbieten oder zu
                              									beschraͤnken. Eben so wenig darf dadurch dem Patentinhaber ein Recht
                              									beigelegt werden c) den Ge- oder Verbrauch von
                              									dergleichen Gegenstaͤnden, wenn solche nicht von ihm bezogen oder mit seiner
                              									Zustimmung anderweitig angeschafft sind, zu untersagen,  mit alleiniger Ausnahme des
                              									Falles, wenn von Maschinen und Werkzeugen fuͤr die Fabrication und den
                              									Gewerbebetrieb, nicht aber von allgemeinen, zum Ge- und Verbrauche des
                              									groͤßeren Publicums bestimmten Handelsartikeln die Rede ist.
                           IV. Dagegen bleibt es jeder Vereinsregierung
                              									uͤberlassen, durch Ertheilung eines Patents innerhalb ihres Gebiets dem
                              									Patentinhaber 1) ein Recht zur ausschließlichen Anfertigung oder Ausfuͤhrung
                              									des in Rede stehenden Gegenstandes zu gewaͤhren. Ingleichen bleibt es jeder
                              									Regierung anheimgestellt, innerhalb ihres Gebiets dem Patentinhaber 2) das Recht zu
                              									ertheilen, a) eine neue Fabricationsmethode, oder b) neue Maschinen oder Werkzeuge fuͤr die
                              									Fabrication in der Art ausschließlich anzuwenden, daß er berechtigt ist, allen
                              									denjenigen die Benuzung der patentirten Methode, oder den Gebrauch des patentirten
                              									Gegenstandes zu untersagen, welche das Recht dazu nicht von ihm erworben oder den
                              									patentirten Gegenstand nicht von ihm bezogen haben.
                           V. Es sollen in jedem Vereinsstaate die Unterthanen der
                              									uͤbrigen Vereinsstaaten sowohl in Betreff der Verleihung von Patenten, als
                              									auch hinsichtlich des Schuzes fuͤr die durch die Patentertheilung
                              									begruͤndeten Befugnisse, den eigenen Unterthanen gleich behandelt werden. Die
                              									in einem Staat erfolgte Patentertheilung soll jedoch keineswegs als eine
                              									Ruͤksicht geltend gemacht werden duͤrfen, aus welcher nun auch in
                              									andern Vereinsstaaten ein Patent auf denselben Gegenstand nicht zu versagen
                              									waͤre. Die Entscheidung der Frage, ob ein Gegenstand zur Patentertheilung
                              									geeignet sey oder nicht, bleibt vielmehr innerhalb der gemeinsam vereinbarten
                              									Graͤnzen dem freien Ermessen jedes einzelnen Staats nach den von ihm
                              									fuͤr raͤthlich befundenen Grundsaͤzen vorbehalten, ohne daß
                              									diesem Ermessen durch die Vorgaͤnge in andern Vereinsstaaten vorgegriffen
                              									werden darf. Die Gewaͤhrung eines Patents begreift ferner fuͤr den
                              									Unterthan eines andern Vereinsstaats die Befugniß zur selbststaͤndigen
                              									Niederlassung und Ausuͤbung des Gewerbes, in welches der patentirte
                              									Gegenstand einschlaͤgt, nicht in sich; vielmehr ist die Befugniß hiezu nach
                              									Maaßgabe der Verfassung jedes Staates besonders zu erwerben.
                           VI. Wenn nach Ertheilung eines Patents der Nachweis
                              									gefuͤhrt wird, daß die Voraussezung der Neuheit und Eigenthuͤmlichkeit
                              									nicht gegruͤndet gewesen sey, so soll dasselbe sofort zuruͤkgenommen
                              									werden. In solchen Faͤllen, wo der patentirte Gegenstand zwar Einzelnen schon
                              									fruͤher bekannt gewesen, von diesen jedoch geheim gehalten worden ist. bleibt
                              									das Patent, so weit dessen Aufhebung nicht etwa durch anderweite Umstaͤnde
                              									bedingt wird, zwar bei Kraͤften, jedoch gegen die gedachten Personen ohne
                              									Wirkung.
                           VII. Die Ertheilung eines Patents in einem Vereinsstaat
                              									ist sogleich mit allgemeiner Bezeichnung des Gegenstandes, des Namens und Wohnortes
                              									des Patentinhabers, so wie der Dauer des Patents in den zu amtlichen Mittheilungen
                              									bestimmten Blaͤttern oͤffentlich zu verkuͤnden. In gleicher Art
                              									ist auch die Prolongation eines Patents oder die Zuruͤknahme desselben vor
                              									Ablauf des urspruͤnglich bestimmten Zeitraums oͤffentlich bekannt zu
                              									machen.
                           VIII. Die saͤmmtlichen Vereinsregierungen werden
                              									sich nach dem Ablauf jedes Jahrs vollstaͤndige Verzeichnisse der im Laufe
                              									desselben ertheilten Patente gegenseitig mittheilen. Vorstehende Uebereinkunft wird,
                              									nachdem solche allseitig ratificirt worden ist, hiedurch zur oͤffentlichen
                              									Kenntniß gebracht. Berlin, 29. Jun. 1843. Fuͤr den Minister der
                              									auswaͤrtigen Angelegenheiten, Graf v. Alvensleben.
                              									(Allg. Preuß. Zeitung.)
                           
                        
                           Eisenbahnschienen von Glas.
                           Vor mehreren Jahren wurde von einem Belgier die Frage aufgeworfen, ob es nicht
                              									moͤglich und zwekdienlich sey, Schienen aus Glas zu fabriciren, worauf Wagen
                              									mit hoͤlzernen Raͤdern laufen koͤnnten. Diese Idee wurde, wie
                              									so vieles Andere, unbeachtet gelassen.
                           In Frankreich schien man spaͤter diesen Gegenstand doch einer naͤheren
                              									Untersuchung werth gehalten zu haben, indem in Folge gemachter Versuche und
                              									Forschungen eine Erfindung daraus sich ergab, Schienen aus einer Glasmasse
                              									anzufertigen.
                           Das Journal des connaissances usuelles zu Paris hat in
                              									einer seiner lezten Lieferungen die eigenthuͤmliche Verfahrungsweise zu
                              									dieser Gattung  Schienen
                              									veroͤffentlicht, welche wir nachstehend mittheilen, da sie nicht ohne
                              									Interesse ist:
                           Schienen von Glas.
                           1) Der Fundationsmoͤrser (mortier de fondation).
                              									Derselbe wird aus harten Steinen, Steinschroten oder Kieselsteinen von
                              									entsprechender Dike, so wie sie sich auf den Baustellen vorfinden, gemacht und mit
                              									einem guten Béton oder Moͤrtel aus Kalk, Sand und zerstampftem Cement, der
                              									gut praͤparirt und in richtigem Verhaͤltniß zusammengesezt seyn muß,
                              									verbunden. Dieser Fundationsmoͤrser muß 60 bis 80 Centimeter Breite an der
                              									Basis, 30 bis 40 an der Spize, und 60 bis 80 Centimeter Hoͤhe haben, so daß
                              									er eine abhaͤngige Flaͤche oder auf beiden Seiten eine
                              									Boͤschung bildet.
                           2) Der Kitt oder besondere Moͤrtel, der vermoͤge seiner großen
                              									Festigkeit zur Anfertigung der Schienen sehr geeignet ist, besteht aus 60 Theilen
                              									Harz, 50 Theilen Schwefel, 45 Theilen trokener Erde und 160 Theilen
                              									gewoͤhnlichen Glases oder Scherben von Fayence und Porzellan, die in
                              									mittelmaͤßige Stuͤke zerstoßen sind.
                           3) Der Teig oder die Composition fuͤr die neuen Schienen wird mittelst der
                              									bekannten alkalischen, erdigen, mineralischen, metallischen oder andern Agentien in
                              									verhaͤltnißmaͤßigen Dosen, als: Alaunerde, Magnesia, Soda, Potasche,
                              									Kalk, weißem Arsenik, Blei- oder Eisenoxyd, Pétunzé etc. verglast.
                           Die erste Sorte besteht aus 100 Theilen gewoͤhnlichem Sand, 25 Theilen
                              									ausgelaugter oder frischer Asche, 25 Theilen roher Soda, 40 Theilen Thon, 20 Theilen
                              									calcinirter Knochen, 20 Theilen geloͤschtem Kalk, 100 Theilen
                              									Bouteillenscherben.
                           Die zweite Sorte wird aus 200 Theilen Basalt, 20 Theilen Kalk, 10 Th. calcinirter
                              									Knochen und 5 Th. Braunstein gebildet.
                           Die dritte Sorte besteht aus 100 Theilen Feldspath oder Kaolin, 100 Th. Sand, 20 Th
                              									Pétunzé, 10 Th. Kalk und 10 Th. Braunstein.
                           Die vierte Sorte aus 100 Th. Sand, 50 Th. Bimsstein, 50 Th. Pouzollane, 20 Th. Kalk,
                              									5 Th. Bleioxyd und 5 Theilen Braunstein.
                           Die Praͤparationen finden in Oefen oder Tiegeln von Glashuͤtten statt;
                              									das Baken und Schmelzen muß in allen Faͤllen bis zur Verglasung gebracht
                              									werden.
                           Endlich werden die aus einer oder der andern dieser Compositionen zu erzeugenden
                              									Schienen in Gießformen gegossen und dann noch einmal gebaken; der untere Theil der
                              									Schiene muß laͤngslaufende Falzen oder rautenfoͤrmige Kreuzschnitte
                              									von 16 bis 20 Centimeter Tiefe und eben so viel Breite haben. Die Schienen werden,
                              									bei 70 bis 80 Millimeter Dike und Hoͤhe, mindestens 1 Meter lang, und durch
                              									den eigenthuͤmlichen vorn beschriebenen Kitt befestigt. Von Außen werden sie
                              									mit eisernen Naͤgeln von 3 bis 4 Centimeter Dike mit gespaltenem Ende
                              									festgehalten, auf die ganze Laͤnge des Mauerwerks verkittet und in
                              									Entfernungen von 12 bis 13 Centimeters mit einem Keile von Eichenholz, der 4 Centim.
                              									Hoͤhe auf 2 Dike hat, zwischen Schiene und Nagel geschlossen. (Archiv
                              									fuͤr Eisenbahnen, 1843, Nr. 8.)
                           
                        
                           Wirkung des Blizes auf die Eisenbahnen.
                           Bei einem heftigen Gewitter beobachtete man in England eine merkwuͤrdige
                              									Erscheinung; man sah naͤmlich den Bliz laͤngs der Eisenbahnschienen
                              									hinlaufen, wodurch selbst die unerschrokensten Leute eingeschuͤchtert wurden.
                              										(Recueil de la Société polytechnique, Mai 1843.)
                           
                        
                           Ch. Dyer, über feuersichere
                              									Gebäude.
                           Dyer ward kuͤrzlich damit beauftragt, in der City
                              									von London ein weitlaͤusiges Gebaͤude zu errichten, bei dessen
                              									Erbauung die Bedingniß festgesezt war, daß es ganz feuersicher seyn sollte (siehe
                              										Echo du monde savant, No. 7.).
                           Man wendete daher statt des gewöhnlichen Zimmerholzes Durchzugbalken von Gußeisen an.
                              									In den Mauern wurden in jedem Stokwerke fuͤnf bis sechs Eisenstangen von
                              									0,037 Meter Breite und 0,003 Meter Dike von Unten nach Aufwaͤrts in
                              									unmittelbarer Beruͤhrung mit der Mauer eingefuͤgt. An den
                              									Vereinigungsstellen 
                              									sind sie an den Raͤndern der Ziegel uͤbergebogen, und um das Anhaften
                              									des Moͤrtels zu erleichtern, mit Theer bestrichen und mit Sand bestreut,
                              									wodurch zugleich die nachherige Zerstoͤrung durch Rost verhindert wird.
                           Von den gußeisernen Durchzugsbalken hatten einige eine Laͤnge von 3,34 Meter,
                              									andere von 5,63 Meter und waren in der Mauer um 0,225 Meter versenkt. In der Mitte
                              									hatten sie eine Hoͤhe von 0,304 Meter und an den beiden Extremitaͤten
                              									von 0,200 Meter. — Zwischen den Durchzugsbaͤumen wurden mittelst
                              									Cement Woͤlbungen von einer halben Ziegeldike so eng eingefuͤgt, daß
                              									die Seitenraͤnder am Obertheile sich beruͤhrten. — Der Fußboden
                              									wurde auf die gewoͤhnliche Weise belegt, und die eisernen Durchzugbalken
                              									wurden an der unteren Flaͤche, wo sie den Plafond bilden, mit Papier
                              									uͤberzogen.
                           Um zu sehen, wie weit man sich auf diese Construction in Betreff der Feuersicherheit
                              									verlassen koͤnnte, machte man in jedem Gemache des
                              									Rez-de-Chaussée ein Feuer mit Kohks, dessen Flamme uͤber 2
                              									Meter hoch erhalten wurde. Obgleich das Feuer waͤhrend mehrerer Tage
                              									unterhalten wurde, zeigte sich jedoch keine andere Wirkung, als daß der Fußboden
                              									sich etwas aufblaͤhte und einige Spruͤnge erhielt, was den
                              									Wasserdaͤmpfen zugeschrieben werden muß, die sich theils aus dem Cemente,
                              									theils aus dem aufgegossenen Gyps entwikelten. (Gewerbeblatt fuͤr Hannover
                              									1843, 3. Heft, S. 71.)
                           
                        
                           Ramstädt's Verfahren eiserne Lasten
                              									am Grunde des Wassers auszumitteln und aus jeglicher Tiefe hervorzuholen.
                           Das neue von dem Hrn. Flottenlieutenant Ramstaͤdt
                              									erfundene Verfahren, um durch einen elektro-galvanischen Apparat gußeiserne
                              									und eiserne Lasten aus jeglicher Tiefe hervorzuholen, hat die Neugier vieler rege
                              									gemacht. Am 23 Maͤrz (4. April) wurde auf der Newa, der neuen Admiralitaͤt gegenuͤber, ein Versuch mit dieser
                              									Entdekung angestellt. Hr. Ramstaͤdt hob in 20
                              									Minuten einen 30 Pud (das Pud = 40 Pfd.) schweren Anker und eine 15 Pud schwere
                              									Kette, die in einer Tiefe von 6 Faden lagen, in die Hoͤhe. Zu diesem Versuch
                              									war eigens das Eis ausgehauen worden. Der Erfolg dieses neuen Verfahrens ist noch
                              									jezt zu sehen; der aufgezogene Anker befindet sich noch an der Stelle, wo in
                              									Gegenwart vieler Admiraͤle und anderer Personen, die den Erfinder mit ihrer
                              									Gegenwart beehrten, der Versuch angestellt worden.
                           Das Verfahren des Hrn. Ramstaͤdt, um Metalle vom
                              									Grunde des Wassers hervorzuholen, besteht in Folgendem: in eine Schaluppe stellte
                              									man einen besonderen elektro-galvanischen Apparat, von welchem aus zwei
                              									Conductors aus Draht bis zum Grunde des Wassers herabgehen. Indem man nun in der
                              									Schaluppe in der Gegend umherfaͤhrt, wo man das untergegangene Metall
                              									vermuthet, muß man immer zwei Finger auf den beiden metallischen Punkten des
                              									Apparats halten. Die Hand fuͤhlt dann fortwaͤhrend leichte
                              									Schlaͤge des Elektro-Galvanismus, so wie aber die beiden Enden des
                              									herabgelassenen Conductors irgend ein Metall beruͤhren, so hoͤren die
                              									Schlaͤge sogleich auf, und dadurch wird die Anwesenheit des Metalls auf dem
                              									Grunde des Wassers kund gethan. Um aber zu wissen, von welcher Art dieses Metall
                              									ist, laͤßt man an einem Strik einen kuͤnstelichen Magnet ins Wasser,
                              									der seine Wirksamkeit von einer elektro-galvanischen Batterie erhaͤlt;
                              									faßt der Magnet an die auf dem Boden befindliche Sache, so ist dieß ein Beweis, daß
                              									sie von Eisen oder von Gußeisen ist, und dann zieht man sie aus jeder beliebigen
                              									Tiefe mit einem besonders eingerichteten Krahn empor; bleibt der Magnet ohne Kraft,
                              									so ist dieß ein Beweis, daß die auf dem Boden befindliche Sache von Kupfer oder von
                              									einem anderen Metall ist. Dann wird sie, je nach der Tiefe, durch andere
                              									gewoͤhnlich angewandte Mittel hervorgezogen. Der Hauptnuzen dieser Erfindung
                              									ist das Auffinden jeglichen Metalls in jeder Tiefe; die Resultate dieser Entdekung
                              									sind folglich augenfaͤllig. (Aus der St. Petersburgischen Zeitung.)
                           
                        
                           Anwendung des stark erhizten Wasserdampfs zum Wiederbeleben
                              									der Knochenkohle in den Zukerfabriken.
                           In einer Abhandlung der HHrn. Laurens und Thomas im ersten Junius-Heft (Bd. LXXXVIII) S. 349 des polyt. Journals findet sich die
                              									Bemerkung,  daß
                              									Wasserdampf auf 300° C. erhizt, Steinkohlen, Holz und Torf vollkommen
                              									verkohlt, wobei sich brennbare Gase erzeugen, welche nach ihrem Uebergang in einen
                              									Condensator zu verschiedenen Zweken anwendbar sind. Es scheint, daß man schon vor
                              									dieser Anwendung den uͤberhizten Dampf zum Wiederbeleben der Knochenkohle in
                              									den Zukerraffinerien benuzt hat. Nach einer Notiz im Journal
                                 										de Chimie médicale, Jul. 1843, S. 436 explodirte naͤmlich
                              									kuͤrzlich in der Fabrik des Hrn. Seghers zu Gent
                              									einer der eisernen Cylinder, in die man, um Knochenkohle wieder zu beleben,
                              									Wasserdampf leitet, welcher in einem rothgluͤhenden Schlangenrohr stark
                              									erhizt worden ist. Wenn dieser Dampf, heißt es daselbst, die vom Erfinder des
                              									Verfahrens vorgeschriebene Temperatur von 350° C. uͤberschreitet, so
                              									zersezen sich die in der Knochenkohle enthaltenen zukerigen Substanzen und bilden
                              									Kohlenwasserstoffgas; dieses wird sich mit der Luft im oberen Theile des Cylinders
                              									vermischen und ein detonirendes Gasgemisch bilden, welches sich durch den
                              									rothgluͤhenden Dampf oder durch die Kohlen, die er zum Gluͤhen bringt,
                              									entflammen kann. Daß die erfolgte Explosion nicht der Spannung des Dampfes
                              									zugeschrieben werden darf, geht schon daraus hervor, daß unten am Cylinder ein Rohr
                              									zum Auslassen der gasfoͤrmigen Producte angebracht ist und folglich der Dampf
                              									mit der aͤußeren Luft communicirt.
                           
                        
                           Bereitung einer blauen Farbe mittelst Aloësäure.
                           Wenn man Aloësaͤure (welche man durch Behandlung von Aloë mit concentrirter
                              									Salpetersaͤure bereitet) mit Kolophonium zusammenschmilzt, so erhaͤlt
                              									man nach Hrn. Barreswill eine ganz dunkle blaue Farbe. Es
                              									war demselben bis jezt nicht moͤglich, diesen Farbstoff zu isoliren; er hat
                              									aber gefunden, daß das so geblaͤute Harz sich leicht in Alkohol, wesentlichen
                              									Oehlen und Fetten aufloͤst, so daß diese damit gefaͤrbt werden
                              									koͤnnen. Einige Decigramme ungereinigter Aloësaͤure, mit 20 Grammen
                              									Harz zusammengeschmolzen, reichen hin, um 1 Pfd. Talg zu faͤrben. (Journal de Pharmacie, Jun. 1843.)
                           
                        
                           Rousseau, über die Fermente.
                           1) Die wesentlichste Bedingung, damit ein Ferment die alkoholische Gaͤhrung
                              									erregen koͤnne, ist, auf die farbigen Papiere sauer zu reagiren. Diese saure
                              									Eigenschaft muß uͤbrigens von gewissen vegetabilischen Saͤuren
                              									herruͤhren, welche die Faͤhigkeit haben, bei ihrer freiwilligen
                              									Zersezung sich in Carbonate oder in Kohlensaͤure zu verwandeln. Es ist
                              									bemerkenswerth, daß eben die Saͤuren in den
                              									Fermenten sich finden, welche in allen gaͤhrungsfaͤhigen
                              									Fruͤchten enthalten sind und die sich zu Carbonaten umbilden, wenn sie in den
                              									thierischen Organismus hineingefuͤhrt werden; solcher Art sind
                              									naͤmlich die Weinstein-, Citronen-, Aepfel-,
                              									Milchsaͤure etc.
                           2) Wenn das Ferment ziemlich stark sauer ist, so vermoͤgen die vegetabilischen
                              									und mineralischen Gifte, die aͤtherischen Oehle etc. in der Gaͤhrung
                              									keine Modification zu bewirken, waͤhrend dieß im Gegentheile stattfindet,
                              									wenn das Ferment, bis daß es neutral wird, gewaschen worden ist. Durch einen
                              									entgegengesezten Einfluß kann die Gaͤhrung bedeutend verstaͤrkt werden
                              									durch die Gegenwart eines weinstein-, citronen-, aͤpfel-
                              									oder milchsauren Salzes. Uebrigens haben schon vor langer Zeit Colin und Thénard den guͤnstigen Einfluß
                              									bemerkt, welchen der Weinsteinrahm auf die Gaͤhrung ausuͤbt.
                           3) Wenn das Ferment, anstatt sauer zu seyn, durch freiwillige Zersezung
                              									veraͤndert, eine alkalische Reaction auf das Papier hervorbringt, so bewirkt
                              									es nicht mehr, mit Rohrzuker in Beruͤhrung gebracht, die Bildung von Alkohol
                              									oder von Kohlensaͤure, sondern es entsteht Milchzuker und spaͤter
                              									Milchsaͤure. So verhalten sich auch das Caseïn, die Diastase, die thierischen
                              									Membranen, welche Milchsaͤure geben, wenn man sie zu einer
                              									Zukerloͤsung mischt, wie dieses Boutron und Frémy beobachtet haben. Wenn man mit Sorgfalt alle die
                              									Umstaͤnde untersucht, unter welchen das Phaͤnomen eintritt, so wie die
                              									Natur der Koͤrper, welche dabei gebildet werden, so hat diese Einwirkung
                              									nichts Auffallendes; denn wenn die Heft alkalisch geworden ist, so hat sie ihre
                              									Natur veraͤndert und ist in eine Materie umgewandelt, welche alle
                              									Eigenschaften des Caseins besizt. (Echo du monde savant
                              									1843, No. 33.
                           
                        
                           
                           Ueber Brodbäkerei.
                           Ein Baͤker in Belgien, Hr. James, hat in Folge der
                              									Wahrnehmung, daß bei der gewoͤhnlichen Teigbereitung das Wasser weder
                              									gleichmaͤßig, noch genuͤgend mit dem Mehl vermischt wird, um darin
                              									zuruͤkgehalten zu werden, und daß deßhalb seine Verduͤnstung beim
                              									Baken staͤrker als erforderlich und nicht gleichfoͤrmig vor sich geht,
                              									wodurch ein festes und schwer verdauliches Brod erzeugt wird, folgendes Verfahren
                              									zur Abhuͤlfe dieses Uebelstandes erfunden.
                           Auf einen Sak Mehl von 140 Kilogr. (280 Pfd.) nehme man 5 Kilogr. feinstes Mehl und lasse diese in 49 Liter (38 Pfd.)
                              									Wasser zergehen, fuͤge dann 52–57 Liter Wasser hinzu, welches
                              									beilaͤufig ¼ Stunde auf einem Ofen siedend erhalten worden seyn muß,
                              									und ruͤhre es fortwaͤhrend um, bis die Mischung vollstaͤndig
                              									ist. Nachdem die Masse die Consistenz einer duͤnnen Staͤrke
                              									angenommen, lasse man sie durch ein Sieb gehen, und wenn ihre Temperatur auf
                              									17° R. gefallen ist, vermische man sie mit dem Mehl im Baktroge, indem man
                              									das Wasser wie beim alten Verfahren hinzuthut. Das Kneten geschieht wie
                              									gewoͤhnlich und nur etwas mehr Salz ist noch hinzuzufuͤgen, etwa 360
                              									Gramme (circa 24 Loth) auf das oben angegebene
                              									Quantum.
                           Der Erfinder versichert, daß sein Brod nicht allein von einer weit schoͤneren
                              									Qualitaͤt sey, sondern daß man auch ein groͤßeres Quantum dadurch
                              									erziele, als nach dem alten Verfahren. (Berliner Gewerb- und Industrieblatt
                              									1843, Nr. 25.)
                           
                        
                           Milchsaure süße Maische als Ersazmittel der
                              									Branntweinschlempe.
                           Die Kartoffeln oder das Getreideschrot werden mit 2–3 Proc. Malz auf die
                              									gewoͤhnliche Weise, jedoch mit doppelt so viel heißem Wasser, als man bei dem
                              									Einmaischen auf Branntwein anzuwenden pflegt, eingemaischt und bei 53° R.
                              									zugedekt 4–5 Stunden lang der Zukerbildung uͤberlassen. Nach dieser
                              									Zeit bleibt die suͤße Maische 6–9 Stunden im Vormaischbottiche, wird
                              									nun aber von Stunde zu Stunde zur Befoͤrderung der jezt folgenden
                              									Milchsaͤurebildung einmal gut durchgearbeitet. Nach 10–14 Stunden ist
                              									die Maische saͤuerlichsüß geworden und wird nun, je nachdem sie als
                              									Bruͤhfutter mit Haͤksel (Siede, Haͤkerling,) oder auch als Trank verfuͤttert werden soll, entweder mit
                              									siedendheißem oder mit kaltem Wasser bis zur Consistenz der gewoͤhnlichen
                              									Branntweinschlempe verduͤnnt. Nach zahlreichen Erfahrungen ersezen 100 Pfd.
                              									Kartoffeln, auf diese Weise taͤglich frisch zubereitet, die Schlempe von 500
                              									Pfd., ja, wie viele behaupten, sogar von 600 Pfd. Kartoffeln; und wer einmal gesehen
                              									hat, wie luͤstern alles Vieh nach diesem angenehmen Futter ist, der wird
                              									ficher auch in Zeiten des Ueberflusses bewogen werden, vor der Ruͤkkehr zur
                              									Branntweinbrennerei erst genau zu berechnen, ob Branntweinschlempe oder diese
                              									suͤße, milchsaͤuerliche Maische groͤßere Vortheile darbiete.
                              										(Riecke's Wochenblatt, 1843, Nr. 22.)
                           
                        
                           Reinigung der Fässer von Schimmel.
                           Es ist bekannt, wie schwer es halb, schimmlich gewordene hoͤlzerne
                              									Gefaͤße, namentlich Faͤsser, wieder so vollstaͤndig zu
                              									reinigen, daß sie den hineingegossenen Fluͤssigkeiten keinen Schimmelgeruch
                              									mittheilen, wodurch selbst der allerbeste Wein ungenießbar wird. Verschiedene Mittel
                              									werden angewendet, um so schimmlich gewordene Gefaͤße zu reinigen, wie
                              									Kalilauge, Kalklauge, Branntwein, ja sogar Chlor, aber es haͤlt schwer, den
                              									Zwek vollstaͤndig zu erreichen.
                           Folgendes von Hrn. Rudolph Huͤnerwadel in Lenzburg
                              									mitgetheilte Verfahren liefert aber ein ganz befriedigendes Resultat. Man
                              									laͤßt das schimmliche Faß ganz austroknen und gießt so viel concentrirte
                              									Schwefelsaͤure hinein, daß durchs Umrollen des Fasses alle Stellen im
                              									Inwendigen desselben von der Saͤure benezt werden. Nach einer viertel oder
                              									halben Stunde wird das Faß mit Wasser gut ausgewaschen und aller schimmliche Geruch
                              									hat sich verloren. Uebrigens richtet sich die Menge der Saͤure und die
                              									Laͤnge der Zeit, waͤhrend welcher man dieselbe wirken laͤßt,
                              									nach dem Grad des Schimmels im Faß. Ganz große Faͤsser, die sich nicht rollen
                              									lassen, muͤssen aus einander geschlagen, und die Dauben und Boͤden
                              									sorgfaͤltig mit der Saͤure angestrichen werden. Auf gleiche Weise
                              									koͤnnen Sauerkrautkufen, die manchmal unausstehlich uͤbel riechen,
                              									gereinigt werden,  nur
                              									muͤssen sie vor der Reinigung sorgfaͤltig getroknet seyn, damit die
                              									Schwefelsaͤure nicht durch die Feuchtigkeit verduͤnnt wird. (Schweiz.
                              									Gewerbeblatt.)
                           
                        
                           Prosser's ceramische
                              									Pflasterung.
                           Prosser fand, daß wenn man ein Gemenge von gepulvertem
                              									Feldspath und feinem Thon zwischen zwei staͤhlernen Matrizen stark preßt, das
                              									Pulver sich auf den vierten Theil seines Volumens reducirt und ein compacter
                              									Koͤrper wird, welcher viel haͤrter und weniger poroͤs ist als
                              									das gewoͤhnliche mattweiße Porzellan. Die erste Anwendung machte man von
                              									diesem Verfahren zur Fabrication von Kleiderknoͤpfen, welche dauerhafter und
                              									wohlfeiler sind, als die gewoͤhnlichen Knoͤpfe; alsdann verfiel man
                              									darauf, es auch zu Pflastersteinen fuͤr die Straßen zu benuzen. Die
                              									Maschinerie zur Verfertigung dieser Steine ist sehr einfach: eine senkrechte
                              									Schraube, welche mittelst eines 2 Fuß langen horizontalen Hebels umgedreht wird, ist
                              									mit einer Matrize aus Stahl von der Breite und Laͤnge des zu erzielenden
                              									Steins versehen; diese Matrize, welche hervorstehend ist, paßt in eine andere hohle
                              									Matrize, welche unmittelbar unter ihr angebracht und mit dem moͤglichst
                              									troknen Feldspathpulver gefuͤllt ist; wird dieses Pulver mittelst der Presse
                              									stark zusammengedruͤkt, so reducirt es sich auf das Viertel seiner Dike und
                              									wird sehr hart. Die fertigen Pflastersteine nimmt man aus der Form, indem man deren
                              									beweglichen Boden mittelst einer senkrechten Stange, welche durch ein Pedal gehoben
                              									wird, hinauf treibt; man bringt sie dann in den Ofen; dadurch werden sie ungemein
                              									hart und ertragen, ohne sich zu veraͤndern, einen raschen Wechsel von
                              									Kaͤlte und Waͤrme. Um sie zu faͤrben, versezt man sie mit
                              									Metalloxyden, ehe man sie in den Ofen bringt.
                           Man kann daraus auch sehr harte und feuerfeste Baksteine verfertigen; in diesem Falle
                              									muß man aber die hydraulische Presse anwenden. (Civil
                                 										engineer's Journal, April 1843.)
                           
                        
                           Ueber den Brand im Weizen und Dinkel.
                           Wegen dieser Plage ist in landwirthschaftlichen Blaͤttern und Schriften schon
                              									seit vielen Jahren viel geschrieben worden, namentlich uͤber die Mittel,
                              									diese haͤßliche und schaͤdliche Krankheit des Getreides zu
                              									verhuͤten. Man hat fruchtlos fast alle nur
                              									ersinnlichen Beizen vor dem Saͤen der Fruͤchte vorgeschlagen. Man
                              									erschoͤpfte sich uͤber die naͤhern und entfernten Ursachen der
                              									Krankheit, bis man endlich herausbrachte, daß unreife und
                              										schwaͤchliche Samenkoͤrner die
                              									Hauptursache, in Verbindung mit unguͤnstiger Witterung, sind. Wie die Natur
                              									in so vielen Sachen der menschlichen Einsicht zurecht hilft, wo leztere noch im
                              									Zweifel ist, so that sie es auch hier in der Erfahrung der lezten drei Jahre
                              									dadurch, daß diese drei Jahre wegen außerordentlicher Trokenheit keinen Brand im
                              									Dinkel und Weizen erzeugten und die Samenkoͤrner allermeist voͤllig ausreifen konnten. So lag also das
                              									Hauptresultat, daß nur voͤllig reife, voͤllig
                                 										ausgewachsene Samenkoͤrner keinen Brand geben, zu Tage. Die Lehre
                              									ergibt sich also von selbst; „man lasse den Samen, Dinkel und Weizen
                                 										voͤllig ausreifen, sondere zur Aussaat die vollkommensten Koͤrner
                                 										ab, beseitige alle schwaͤchlichen Koͤrner
                                    											aus der Saatfrucht, so wird man vom Brand verschont
                                 										bleiben.“ Diese von der Natur gegebene Lehre ist unfehlbar, und wenn
                              									nicht zu dike Saat das ganze Wachsthum hindert oder zu unguͤnstige Witterung das Gedeihen
                              									stoͤrt, so kann man auf vollkommen gesunde Fruͤchte hoffen. Alle Beizen werden nie zum gewuͤnschten Ziele
                              									fuͤhren. (Riecke's Wochenblatt 1843, Nr 26.)
                           
                              Knoͤller.