| Titel: | Verbessertes Verfahren zum Wiederbeleben der Knochenkohle, worauf sich Frederick Parker im New-Gravel-lane, Grafschaft Middlesex, am 22. Jun. 1839 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 89, Jahrgang 1843, Nr. CXVIII., S. 447 | 
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                        CXVIII.
                        Verbessertes Verfahren zum Wiederbeleben der
                           								Knochenkohle, worauf sich Frederick Parker im New-Gravel-lane, Grafschaft Middlesex,
                           								am 22. Jun. 1839 ein Patent ertheilen
                           								ließ.
                        Aus dem London Journal of arts. August 1843, S.
                              									28.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              									VI.
                        Parker's Verfahren zum Wiederbeleben der Knochenkohle.
                        
                     
                        
                           Bekanntlich wird beim Raffiniren des Zukers zum Entfärben der Syrupe viel thierische
                              									Kohle verbraucht, welche, nachdem sie eine Zeit lang benüzt wurde, wieder belebt werden muß, was durch Ausglühen derselben
                              									bewerkstelligt wird. Man bedient sich hiezu verschiedener Vorrichtungen, wie
                              									Retorten, Töpfe, Oefen, die während ihres Gebrauches so luftdicht als möglich
                              									verschlossen werden und man verfuhr dabei wie folgt: man ließ 1) die Kohle in
                              									demselben Gefäße, in welchem sie erhizt wurde, wieder abkühlen; dieses Verfahren ist
                              									zwar in Bezug auf die Güte der wiedergewonnenen Kohle vortheilhaft, aber auch
                              									langwierig und kostspielig; oder man nahm 2) die in verschlossenen Töpfen etc. auf
                              									den gehörigen Grad erhizte Kohle in glühendem Zustande heraus und brachte sie in
                              									luftdicht verschließbare Abkühlgefäße; dabei leidet aber die Güte der wiederbelebten
                              									Kohle.
                           Vorliegende Erfindung bezwekt nun, daß beim Wiederbeleben der Knochenkohle die
                              									Retorte, der Ofen, oder das Gefäß nicht abgekühlt zu werden braucht und dennoch die
                              									Kohle beim Herausnehmen und  Abkühlen weder in rothglühendem, noch überhaupt in einem
                              									Zustand, welcher ihr schaden könnte, in Berührung mit der Atmosphäre kömmt; es
                              									werben nämlich das Gefäß, in welchem sie geglüht, und dasjenige, in welchem sie
                              									abgekühlt wird, so vorgerichtet, daß sie temporär oder beständig mit einander in
                              									Verbindung gesezt werden können und die Luft vom Anfang des Ausglühens bis zur
                              									gehörigen Abkühlung ausgeschlossen bleibt.
                           In Fig. 29,
                              										30 und
                              										31 ist
                              									ein solcher Apparat abgebildet, in welchem das Ausglühen und Abkühlen in
                              									unmittelbarer Aufeinanderfolge ohne Zutritt der Luft bis nach hinlänglicher
                              									Abkühlung stattfindet, a ist eine verticale Retorte von
                              									Eisen, welche von den Feuercanälen des Ofens b umgeben
                              									ist; c ist ein Rumpf, in welchem sich beständig ein
                              									Vorrath wieder zu belebender Knochenkohle befindet; aus diesem fällt, wenn der
                              									untere Raum der Retorte a entleert wird, frische Kohle
                              									nach, oder wird nachgeschoben. Hiebei kann zur erhizten Kohle keine Luft zutreten,
                              										d ist das Abkühlgefäß, welches mit dem untern Ende
                              									der Retorte a mittelst einer mit Sand abgesperrten Fuge
                              										e in Verbindung steht. Diese Abkühlvorrichtung ist
                              									von dünnem Eisenblech und ziemlich groß, um hinlängliche große Oberfläche
                              									darzubieten; das untere Ende ist durch einen Boden und einen Schieber verschlossen,
                              									in denen sich Reihen von Oeffnungen befinden, welche, wenn Kohle herausgenommen
                              									werden soll, übereinander treffend gemacht werben.
                           Nach dem Herabfallen vom Gefäße a wird die Kohle im
                              									Gefäße d allmählich abgekühlt und kann, bis sie in f ankömmt, ohne Anstand herausgenommen werden.
                           Es ist gerade nicht nöthig, daß die Abkühlvorrichtung unten verschlossen sey, da die
                              									niedergegangene und herausgefallene Kohle in einem Haufen liegen bleiben und so die
                              									Vorrichtung verschließen kann. Es muß Acht gegeben werden, daß die Kohle nicht zu
                              									früh wieder der Luft ausgesezt werde, g ist eine
                              									Vorrichtung zum Messen der aus dem Kühler d kommenden
                              									Kohle; sie ist ebenfalls mit einem Schieber und gelöcherten Boden versehen wie der
                              									oben bei d beschriebene.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
