| Titel: | Verbesserung in der geistigen Gährung, worauf sich Arthur Harvie im Wilmington-square, Grafschaft Middlesex, am 8. Novbr. 1842 in Folge einer Mittheilung ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 90, Jahrgang 1843, Nr. XV., S. 71 | 
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                        XV.
                        Verbesserung in der geistigen Gaͤhrung,
                           worauf sich Arthur
                              Harvie im Wilmington-square, Grafschaft Middlesex, am 8. Novbr. 1842 in Folge einer Mittheilung ein
                           Patent ertheilen ließ.
                        Aus dem Repertory of Patent-Inventions. Septbr.
                              1843, S. 141.
                        Mit einer Abbildung auf Tab. I.
                        Harvie's Verbesserung in der geistigen Gährung.
                        
                     
                        
                           Die Erfindung besteht darin, daß die geistige Gährung in geschlossenen Gefäßen so
                              geleitet wird, daß das sich entbindende kohlensaure Gas unter und in gährende
                              Flüssigkeiten geleitet werden kann; dieses Gas läßt sich dann auch noch benuzen, um
                              Alkalien und andere Flüssigkeiten mit Kohlensäure zu sättigen.
                           In Fig. 74
                              sind Nr. l, 2 und 3 geschlossene Gährbottiche oder Gährfässer; Nr. 4 enthält Wasser
                              oder Potascheauflösung, Bleiessig oder irgend eine andere Flüssigkeit, welche man
                              mit Kohlensäure sättigen will.
                           a, b, c sind Löcher in den Dekeln der Fässer, durch
                              welche man die in Gährung zu versezende Flüssigkeit eingießt. Diese Oeffnungen
                              müssen luftdicht verschlossen werden können und so weit seyn, daß sich die Fässer
                              gehörig reinigen lassen. d, e sind Röhren, um das sich
                              entwikelnde kohlensaure Gas aus einem Faß in das andere zu leiten; jede beginnt am
                              Dekel des einen Fasses und reicht in die Flüssigkeit im anderen hinab, f ist ebenfalls eine Röhre, welche das Gas aus dem Faß
                              Nr. 1 in die Flüssigkeit des Fasses Nr. 3 leitet. g ist
                              die Röhre, welche das überflüssige Gas in das Faß Nr. 4 leitet, welches irgend eine
                              mit Kohlensäure zu sättigende Flüssigkeit enthält; diese Röhre reicht tiefer in die
                              Flüssigkeit des Behälters hinab, als die vorhergehenden Röhren, um einen stärkeren
                              Druk hervorzubringen. Dadurch, daß das kohlensaure Gas aus einer gährenden
                              Flüssigkeit in die andere streicht, ehe es in den Behälter Nr. 4 entweicht, wird die
                              in geistiger Gährung begriffene Substanz vollständig zersezt, so daß man mehr
                              Spiritus erhält als nach dem gewöhnlichen Gährungsverfahren. Die Röhren werden aus
                              Kupfer oder sonst einem geeigneten Material gemacht, müssen luftdicht eingestekt und
                              so befestigt werden, daß sie nöthigenfalls leicht weggenommen und gereinigt werden
                              können. Nach beendigter Gährung (welche so ziemlich in der gewöhnlichen Zeit
                              verläuft) kann man die Fässer durch Löcher in ihren Böden bei h, i, k ausleeren. Man füllt die Fässer bis auf eine Entfernung von
                              beiläufig 18 Zoll von ihrem Dekel; jedenfalls dürfen sie nicht so hoch angefüllt
                              werden, daß Flüssigkeit aus einem Faß in  das andere übergehen könnte. Es ist bei diesem Verfahren
                              eine Hauptsache, daß sich das kohlensaure Gas so langsam als möglich entwikelt,
                              weßhalb die Gährung bei einer möglichst niedrigen Temperatur durchgeführt werden
                              muß.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
