| Titel: | Heizung des Stufenofens durch das Herdfeuer. | 
| Fundstelle: | Band 92, Jahrgang 1844, Nr. LXIX., S. 262 | 
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                        LXIX.
                        Heizung des Stufenofens durch das
                           Herdfeuer.
                        Mit einer Abbildung auf Tab. IV.
                        Heizung des Stufenofens durch das Herdfeuer.
                        
                     
                        
                           Obgleich über Heiz- und Kocheinrichtungen schon Vieles gesprochen und
                              geschrieben worden ist, auch schon mancherlei Versuche mit eben so verschiedenen
                              Resultaten gemacht worden sind, so dürfte es doch nicht überflüssig seyn, hier in
                              Kürze auf eine derartige, ganz einfache Einrichtung aufmerksam zu machen, welche
                              sich in neuerer Zeit in Bezug auf Holzersparniß als sehr vortheilhaft erwiesen hat.
                              Es besteht nämlich diese Einrichtung, da wo die örtlichen Verhältnisse es gestatten,
                              in einer Verlängerung des Ofenhalses, welche sonach den
                              Kochherd darstellt, wie dieß durch die Abbildung Fig. 11 zu versinnlichen
                              versucht wird.
                           A zeigt den schon bestehenden Zimmerofen. a ist der Ofenhals und b die
                              Abzugsröhre des Rauchs.
                           B bezeichnet den dem Ofenhals angebauten Kochherd. Er
                              kann nach Erforderniß und Umständen größer oder kleiner und mit mehr oder weniger
                              Häfen versehen seyn.
                           C ist die zwischen dem Zimmer und dem Ofen befindliche
                              Feuerwand.
                           D zeigt den hohlen, immer offen zu haltenden Raum, durch
                              welchen die Luft unterhalb dem Boden des Herdes (dem Roste) zum Feuer kommt.
                           Bei Ausführung dieser Einrichtung hat es sich als vortheilhaft gezeigt, wenn der Heizraum im Innern des Herdes nicht nach der Form der
                              Häfen ausgemauert ist, wodurch der Bau etwas vereinfacht wird. Damit der Zutritt der
                              dem Feuer zur Nahrung dienenden Luft begünstigt wird, muß der ganze Boden des Herdes
                              Einen Rost bilden, welcher aus gehörig starken Eisenstäben zu bestehen hat, die etwa
                              1–2 Linien von einander entfernt seyn können. Zum Auffassen der durch den
                              Rost fallenden Asche kann entweder ein Beken von gewöhnlichem Sturzblech
                              unterstellt, oder es kann dieser Raum nach Außen mit aufrechtstehenden Baksteinen
                              c, c eingefaßt werden. Um aber während des Sommers
                              die Herdflamme von dem Ofen abzusperren, ist außerhalb demselben zwischen dem
                              Ofenhals und dem Herd
                              (a) ein Schieber anzubringen; dagegen muß aber dem
                              Herd an irgend einer andern Stelle eine Abzugsöffnung gegeben werden. Im Uebrigen
                              ist es ein wesentliches Erforderniß, daß sowohl der Heizraum des Herdes, als auch
                              die Circulationswege des Ofens gehörig weit seyen, damit die Herdflamme sich mehr
                              gegen den Ofen hinziehe und nicht aus der Heizöffnung des Herdes hervordringe und
                              für den Koch- und Heizzwek verloren gehe. Wie aus diesen kurzen Andeutungen
                              ersichtlich ist, so wird durch diese Einrichtung der Koch- und Heizzwek zugleich erreicht, indem hiebei die dem Herd entströmende
                              Hize vorerst durch den Ofen geleitet wird, statt daß sie gewöhnlich unbenüzt durch
                              das Kamin entweicht. X. (Riecke's Wochenblatt, 1844 Nr. 3.)
                           
                        
                     
                  
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