| Titel: | Instruction zur Vollstrekung der königlich französischen Verordnung vom 22. Mai 1843, die Dampfmaschinen und Dampfkessel (mit Ausnahme jener auf Schiffen) betreffend. | 
| Fundstelle: | Band 92, Jahrgang 1844, Nr. XCIV., S. 379 | 
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                        XCIV.
                        Instruction zur Vollstrekung der
                           koͤniglich franzoͤsischen Verordnung vom 22. Mai 1843, die Dampfmaschinen
                           und Dampfkessel (mit Ausnahme jener auf Schiffen) betreffend.
                        Aus dem Bulletin de la Société
                                 d'Encouragement. Maͤrz 1844, S. 128.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              V.
                        (Fortsezung und Beschluß von S. 304 im
                           vorhergehenden Heft des polytechnischen Journals.)
                        Instruction zur Vollstrekung der königlich französischen
                           Verordnung, die Dampfmaschinen und Dampfkessel betreffend.
                        
                     
                        
                           §. 2. Von der Instruction der
                                 Gesuche. – Von der Bewilligung der Dampfapparate.
                           Wer die Absicht hat, sich eines geschlossenen Dampfkessels oder sonst eines
                              Dampfapparats zu irgend einem Zweke zu bedienen, hat an den
                              Departements-Praͤfect ein Bewilligungsgesuch zu richten, welches alle
                              im Artikel 5 der Verordnung erwaͤhnten Angaben enthalten muß; ferner
                              muͤssen noch beigelegt werden ein Grundriß der Localitaͤten und eine
                              geometrische Zeichnung des Kessels mit Maaßstab. Sollten einige dieser Angaben
                              fehlen oder die Plane nicht zureichend seyn, so sezt der Praͤfect den
                              Gesuchsteller sogleich davon in Kenntniß und fordert ihn auf, sein Gesuch in
                              Uebereinstimmung mit dem Artikel 5 der Verordnung zu ergaͤnzen.
                           Sobald das verordnungsmaͤßige Gesuch eingelaufen, uͤberliefert es der
                              Praͤfect dem Unterpraͤfecten des Arrondissements und traͤgt ihm
                              auf, von dem Maire der Gemeinde sogleich zur Untersuchung de
                                 commodo et incommodo schreiten zu lassen und ihm mit dem erwaͤhnten
                              Gesuch das Untersuchungsprotokoll, das Gutachten des Maire und sein eigenes binnen
                              der in den Artikeln 7 und 8 vorgeschriebenen Zeit wieder zuzustellen.
                           Sobald der Praͤfect dieß alles erhalten, uͤberschikt er alle
                              Actenstuͤke an den Bergwerks-, oder an den Bruͤken- und
                              Straßenbau-Ingenieur, und legt die beglaubigte Abschrift der Probenprotokolle
                              bei, wenn solche in einem andern Departement angestellt wurden; er fordert den
                              Ingenieur auf, sich an den Ort zu begeben, wo der Apparat aufgestellt werden soll,
                              und ihm in moͤglichst kurzer Zeit sein Gutachten uͤber das Gesuch
                              zuzuschiken.
                           Der Ingenieur untersucht, ob die Stuͤke des Apparats den durch die Verordnung
                              vorgeschriebenen Proben unterworfen wurden und mit den Stempeln versehen sind,
                              welche constatiren, daß diese Proben angestellt wurden; in den im Artikel 21
                              vorgesehenen Faͤllen muß er die Probe des Dampfkessels und der andern
                              Stuͤke wiederholt anstellen. Sehr selten hingegen wird es einen Nuzen
                              gewaͤhren, die Cylinder, die Cylinderhuͤllen und andere Stuͤke
                              von Gußeisen oder Eisenblech, welche den in den Kesseln erzeugten Dampf aufzunehmen
                              haben, noch einmal zu pruͤfen; die Probe der Kessel aber muß oͤfters
                              wiederholt werden, namentlich wenn in der Fabrik die getrennten Theile probirt
                              wurden, oder wenn die behufs der Probe in der Fabrik zusammengefuͤgten Theile
                              wieder auseinander genommen wurden, um den Transport nach dem Etablissement zu
                              erleichtern (Art. 21). Wenn die Dampfkesselstuͤke zwar nicht auseinander
                              genommen wurden, aber die Verkittung der Fugen waͤhrend des Transports gelitten hat und
                              reparirt oder frisch vorgenommen werden muß, so muß ebenfalls die Probe wiederholt
                              werden.
                           Bei Kesseln, welche schon in einem andern Etablissement benuzt wurden, wird die Probe
                              wiederholt 1) wenn das Datum der ersten von den Stempeln constatirten Probe ungewiß
                              ist, oder auf weiter als drei Jahre zuruͤkgeht; 2) wenn die Kessel seit der
                              ersten Probe auseinandergenommen, reparirt oder auf irgend eine Weise
                              veraͤndert worden sind. Der Ingenieur hat in diesem Fall vorlaͤufig
                              die Dike des Metalls sehr sorgfaͤltig zu untersuchen, besonders an den der
                              Wirkung des Feuers am meisten ausgesezten Stellen der Waͤnde; er laͤßt
                              die Oxydschuppen abstoßen und schreitet erst dann zur Probe, wenn er sich durch eine
                              in das Kleinste gehende Untersuchung versichert hat, daß der Kessel guten Dienstes
                              faͤhig ist.
                           Neue schon probirte und gestempelte Kessel anbelangend, hat der Ingenieur zu
                              untersuchen, ob sie keine fehlerhafte Form haben, welche das Herausnehmen der Absaze
                              im Innern erschweren, oder dem in den Theilen, welche dem Feuer ausgesezt sind,
                              erzeugten Dampf kein leichtes Austreten gestatten, um in den obern, das
                              Dampfreservoir bildenden Theil zu gelangen. In seinem Berichte legt er dem
                              Praͤfect Rechenschaft ab von den Operationen, welche er vorgenommen, gibt die
                              constatirten Constructionsfehler an, so wie die Mittel ihnen abzuhelfen, bemerkt,
                              welcher der im Art. 33 aufgestellten Kategorien der Dampfkessel des Gesuchstellers
                              angehoͤrt und wie groß die Ausdehnung der Heizflaͤche in Quadratmetern
                              ist; er eroͤrtert die im Untersuchungsprotokoll niedergelegten
                              Einspruͤche sowohl hinsichtlich der Sicherheit der Nachbarschaft, als der
                              Belaͤstigung, welche der Rauch verursachen koͤnnte. Endlich stellt er
                              seinen Antrag, die verlangte Bewilligung entweder zu ertheilen oder zu
                              verweigern.
                           Die Verweigerung des Gesuches kann motivirt seyn durch die Unmoͤglichkeit, den
                              Vorschriften der Verordnung zu genuͤgen, oder den Schaden, welchen die
                              Errichtung des Dampfapparats ungeachtet der besondern Verpflichtungen, die sich dem
                              Gesuchsteller auferlegen lassen, der Nachbarschaft zufuͤgen
                              muͤßte.
                           
                        
                           §. 3. Ueber die
                                 Sicherheitsvorrichtungen, mit welchen die Dampfkessel zu versehen
                                 sind.
                           1. Von den Sicherheitsventilen. – Die Durchmesser
                              der Muͤndungen der Sicherheitsventile richten sich nach der
                              Heizflaͤche jedes Dampfkessels und der Zahl des Stempels gemaͤß der
                              Tabelle Nr. 2 und der am Fuße dieser TabelleS. 224 in diesem Bande des polytechn. Journals. gegebenen Regel.
                           Diese Regel wird durch folgende Gleichung ausgedruͤkt, in welcher d den Durchmesser eines Ventils in Centimetern; s die Heizflaͤche des Dampfkessels (die
                              inwendigen Feuerzuͤge fuͤr die Flamme oder den Rauch mit inbegriffen)
                              in Quadratmetern; n die die Dampfspannung in
                              Atmosphaͤren ausdruͤkende Stempelzahl bedeutet:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 92, S. 380
                              
                           Die Erfahrung lehrt, daß ein einziges Ventil, dessen Muͤndung einen durch
                              obige empirische Formel bestimmten Durchmesser hatte, hinreicht, um allen Dampf auszulassen, welcher
                              sich in dem Kessel bei der Spannung von n
                              Atmosphaͤren mittelst des staͤrksten Feuers bilden kann. Wenn also ein
                              Kessel mit zwei Ventilen, welche die vorgeschriebenen Dimensionen haben und gut
                              spielen, versehen ist, so hat man nicht zu befuͤrchten, daß die Spannung des
                              Dampfes die bezeichnete Graͤnze uͤberschreite, den Fall vielleicht
                              ausgenommen, wenn das Wasser in Folge mangelhafter Speisung die
                              rothgluͤhenden Waͤnde erreicht.
                           Ein gut construirtes und adjustirtes Sicherheitsventil verrichtet seinen Dienst mit
                              der groͤßten Genauigkeit und nicht leicht tritt eine Stoͤrung ein. Bei
                              einem schlecht construirten hingegen treten leicht Stoͤrungen ein; es
                              laͤßt den Dampf austreten, ehe es sich oͤffnet und hebt sich bei
                              Spannungen des Dampfs, welche innerhalb sehr weiter Graͤnzen wechseln. Einer
                              der aͤrgsten Constructionsfehler der Sicherheitsventile ist es, wenn die
                              ringfoͤrmige Beruͤhrungsflaͤche der beweglichen Scheibe des
                              Ventils mit dem obern Theil des Halses oder der durch diese Scheibe verschlossenen
                              Tubulatur viel zu groß ist im Vergleich mit der der directen Wirkung des Dampfes
                              ausgesezten kreisrunden Flaͤche. Man sieht leicht ein, daß dann die beiden
                              Flaͤchen, welche sich beruͤhren sollten, sich nicht genau an einander
                              legen, so daß die durch den Dampf wirklich gedruͤkte Oberflaͤche nicht
                              mehr sicher gemessen werden kann. Die Adhaͤsion zwischen den beiden polirten
                              und abgeschliffenen Flaͤchen ist eine weitere Ursache der Unsicherheit;
                              endlich koͤnnen sich fremdartige Koͤrper zwischen die
                              Beruͤhrungsflaͤchen lagern und ihre anfaͤngliche Politur leidet
                              um so leichter, je groͤßer sie sind. Um diesen Uebelstaͤnden
                              vorzubeugen, schreibt der Art. 24 der Verordnung die Graͤnzen fuͤr die
                              Breite der ringfoͤrmigen Dekflaͤche vor.
                           Die groͤßten Breiten, welche diesen Flaͤchen gegeben werden
                              koͤnnen, sind folgende:
                           
                              
                                 Durchmesser der Muͤndungen oder
                                    der    der Wirkung des Dampfes
                                    direct          
                                    ausgesezten Flaͤchen
                                   Entsprechende Breiten, welche
                                    dieDekflaͤchen nicht uͤberschreiten duͤrfen
                                 
                              
                                                 20
                                    Millimeter
                                                 0,67
                                    Millimeter
                                 
                              
                                                 25    
                                    –
                                                 0,83    
                                    –
                                 
                              
                                                 30    
                                    –
                                                 1,00    
                                    –
                                 
                              
                                                 35    
                                    –
                                                 0,17    
                                    –
                                 
                              
                                                 40    
                                    –
                                                 1,32    
                                    –
                                 
                              
                                                 45    
                                    –
                                                 1,50    
                                    –
                                 
                              
                                                 50    
                                    –
                                                 1,67    
                                    –
                                 
                              
                                                 55    
                                    –
                                                 1,83    
                                    –
                                 
                              
                                                 60    
                                    –     und daruͤber
                                                 2,00    
                                    –
                                 
                              
                           Die Verminderung der Breite der ringfoͤrmigen Dekflaͤchen macht es aber
                              noͤthig, daß die beweglichen Scheiben und die Ventilhebel mit aller
                              Genauigkeit adjustirt werden. Die unten folgende Beschreibung der Abbildungen
                              enthaͤlt ausfuͤhrliche Details hieruͤber.
                           Jedes Ventil soll mit einem einzigen Gewichte belastet seyn, welches entweder
                              unmittelbar oder vermittelst eines Hebels wirkt (Art. 23); der Betrag des Gewichts und die
                              Laͤnge des Hebels muͤssen so bemessen werden, daß wenn das Gewicht
                              sich am Ende des Hebels befindet, das Ventil mit 1,033 Kilogr. per Quadratcentimeter der Muͤndung und per Atmosphaͤre effectiven Drukes belastet ist.
                              Man bestimmt den Betrag des Gewichts, indem man nach folgendem Beispiel
                              verfaͤhrt.
                           Sezen wir den Fall, daß ein Ventil, dessen Muͤndung 5 Centimet. Durchmesser
                              hat, fuͤr eine Dampfspannung von 4 Atmosphaͤren oder einen wirksamen
                              Druk von 3 Atmosphaͤren belastet werden soll, so berechnet man zuerst den
                              Gesammtdruk, welcher auf das Ventil stattfinden muß, folgendermaßen:
                           Man nimmt das Quadrat des Durchmessers der Ventilmuͤndung
                           5 × 5 = 25.
                           Die Oberflaͤche der Muͤndung betraͤgt demnach 25
                              Kreiscentimeter.
                           Der Druk einer Atmosphaͤre, oder 1,033 Kilogr. auf den Quadratcentimeter,
                              macht 1,033 Kilogr. × 0,7654 Kilogr. = 0,811 Kilogr. auf einen Centimeter
                              Oberflaͤche.
                           Der Druk von 3 Atmosphaͤren auf die Flaͤche des Ventils wird sonach
                              durch das Product von 25 mit 0,811 und mit 3 bemessen
                           25 × 0,811 × 3 = 60,75 Kilogr.
                           Die directe Belastung muß daher 60,75 Kilogr. betragen.
                           Man waͤgt das Ventil; sein Gewicht betrage 1 Kilogramm.
                           Nun bestimmt man den Druk, welchen der Hebel auf das Ventil ausuͤbt; zu diesem
                              Behufe hebt man diesen Hebel mit dem Haken einer Federwaage auf, indem man ihn an
                              dem Punkt faßt, welcher sich auf die Ventilstange stuͤzt; findet man, daß der
                              vom Hebel ausgeuͤbte Druk, welcher von der Federwaage angegeben wird, 3
                              Kilogr. betraͤgt, so hat man 3 + 1 = 4 fuͤr den vom Ventil und dem
                              Hebel herruͤhrenden Theil der Belastung. Man zieht diesen Betrag von der
                              vorher berechneten Gesammtbelastung ab:
                           60,75 Kilogr. – 4 = 56,75 Kilogr.
                           Man hat demnach 56,75 Kilogr. fuͤr den directen Theil der Belastung, welchen
                              das Gewicht ausuͤben muß.
                           Man mißt nun sorgfaͤltig die respectiven Abstaͤnde der Hebelachse: 1)
                              vom Punkt, wo der Hebel auf dem Ventilstiel aufliegt; 2) vom Ende des Hebels, wo das
                              Gewicht angebracht wird. Man nimmt das Verhaͤltniß des zweiten Abstandes zum
                              ersten und dividirt die directe Belastung, welche das Gewicht ausuͤben muß,
                              mit dieser Verhaͤltnißzahl; der Quotient druͤkt dann den Betrag des am
                              Ende des Hebels aufzuhaͤngenden Gewichtes aus. Wenn also in dem
                              gewaͤhlten Beispiel das Verhaͤltniß des Hebelarms 10: 1 ist, so hat
                              man als Betrag des Gewichts
                           56,75 Kilogr./10 = 5,675 Kilogr.
                           Die den Betrag des auf diese Weise bestimmten Gewichts in Kilogrammen
                              ausdruͤkende Zahl wird nach dem Richtigbefund auf das Gewicht gravirt und der
                              Stempel neben dieser Zahl angebracht. Eben so wird die ganze Laͤnge des
                              Hebels in Decimetern und Decimeterbruͤchen auf den Hebel gravirt und der
                              Stempel neben diese Zahl gesezt. Die mit der Ueberwachung der Dampfmaschinen
                              beauftragten Beamten haben dann nur eine Laͤnge und den Betrag des Gewichts,
                              welche durch die Inschriften schon bekannt sind, zu bestaͤtigen, um sich zu
                              uͤberzeugen, daß die Ventile gehoͤrig belastet sind.
                           Die Ventile der Locomotivenkessel werden von Federn angedruͤkt, deren Spannung
                              der Maschinist nach Belieben vergroͤßern oder vermindern kann; eine abgetheilte Scala gibt die
                              Belastungen oder Spannungen an, welche den verschiedenen Laͤngen der Feder
                              entsprechen; die Manometer oder Thermomanometer, mit welchen diese Kessel versehen
                              sind, bieten den Ingenieurs ein leichtes Mittel zur Beurtheilung der Richtigkeit der
                              Graduirung dar.
                           2. Vom Manometer. – Die Erfahrung lehrt, daß die
                              Manometer mit comprimirter Luft so leicht fehlerhaft werden, daß sie an
                              Dampfmaschinenkesseln meistens schon nach sehr kurzer Zeit keine genauen Angaben
                              mehr liefern; aus diesem Grunde wurden offene Manometer fuͤr alle mit 5
                              Atmosphaͤren und darunter gestempelten Dampfkessel vorgeschrieben. Die
                              Vorschrift wurde nicht ganz allgemein gegeben, weil die offenen Manometer
                              fuͤr einen hoͤhern Druk als von 5 Atmosphaͤren wegen ihrer
                              Laͤnge nicht immer in dem Local der Dampfkessel angebracht werden
                              koͤnnten. Hat es von dieser Seite keine Schwierigkeiten, so sollte der
                              Ingenieur, wie groß auch die Spannung des Dampfes seyn mag, jederzeit den Gebrauch
                              des offenen Manometers anrathen; der Praͤfect kann denselben, auf den Bericht
                              des Ingenieurs hin, wenn er es fuͤr die oͤffentliche Sicherheit
                              zwekmaͤßig findet, kraft der Machtvollkommenheit, welche ihm nach Art. 67 der
                              Verordnung zukoͤmmt, sogar vorschreiben.
                           Am Ende dieser Instruction ist ein offenes Manometer mit Gefaͤß und
                              Glasroͤhre beschrieben, welches die
                              Dampfmaschinen-Central-Commission verfertigen ließ; diese Vorrichtung
                              hat den Vorzug einfacher Construction und einer leichten Pruͤfung, sie
                              liefert genaue Angaben und scheint nicht leicht Stoͤrungen unterworfen zu
                              seyn.
                           Bei den Dampfkesseln fuͤr Locomobile und Locomotiven gestattet die Verordnung,
                              das offene Manometer durch ein geschlossenes oder ein Thermomanometer zu
                              ersezen.
                           Die Hauptursache, weßhalb die geschlossenen Manometer in sehr kurzer Zeit unbrauchbar
                              werden, ist, daß der Sauerstoff der im obern Theile der Roͤhre
                              eingeschlossenen Luft vom Queksilber absorbirt wird; die erste Folge davon ist, daß
                              die Graduirung des Instruments unrichtig wird, dann haͤngen sich die vom
                              oxydirten Queksilber gebildeten Haͤutchen an die Wand der Glasroͤhre
                              und verunreinigen sie so, daß das Ende der Queksilbersaͤule nicht mehr
                              wahrgenommen werden kann. Es lassen sich jedoch leicht geschlossene Manometer
                              construiren, welche von diesen Fehlern frei sind; man braucht zu diesem Behufe in
                              den Manometerraum nur Luft zu bringen, welche man ihres Sauerstoffs beraubte, indem
                              man sie durch eine Glasroͤhre leitet, worin Kupferdrehspaͤne zum
                              Rothgluͤhen erhizt sind. Jeder Verfertiger physikalischer Instrumente ist im
                              Stande diese Operation auszufuͤhren. Es ist uͤberfluͤssig
                              beizufuͤgen, daß reines Queksilber genommen und die Anwendung fetten Kitts
                              vermieden werden muß.
                           Das Thermomanometer ist ein in der Art construirtes Queksilberthermometer, daß es die
                              Temperaturen bis ungefaͤhr 200° C. angibt; seine Roͤhre ist in
                              Atmosphaͤren und Decimalbruͤche von Atmosphaͤren, nach den
                              zwischen den Spannungen des Wasserdampfes bei seiner groͤßten Dichtigkeit und
                              den entsprechenden Temperaturen bestehenden Verhaͤltnissen eingetheilt. Die
                              Kugel des Thermomanometers darf nicht mit dem Dampf des Kessels in Beruͤhrung
                              kommen, weil sonst der Druk die Thermometer-Angaben unrichtig machen
                              wuͤrde; sie wird in eine unten verschlossene, in den Kessel hinabreichende
                              Metallroͤhre eingeschlossen, an deren Innenwaͤnde sie mittelst eines
                              Bandes durch Schrauben befestigt wird; der zwischen der Kugel und den Waͤnden
                              der Metallroͤhre bleibende Raum wird mit Kupferfeilspaͤnen oder sonst einem guten
                              Waͤrmeleiter ausgefuͤllt.
                           Die Ingenieurs pruͤfen die Graduirung der Manometer mit comprimirter Luft und
                              der Thermomanometer durch Vergleichung mit Normalthermometern, deren Graduirung als
                              richtig bekannt ist, oder mit den an gewoͤhnlichen Dampfkesseln angebrachten
                              offenen Manometern, oder endlich mit einem sehr genau adjustirten, vermittelst eines
                              Hebels belasteten Ventil.
                           Auch koͤnnte man bei den Thermomanometern zwei Abtheilungen der Scala
                              pruͤfen, welche fixen Temperaturen entsprechen, naͤmlich dem
                              Siedepunkt des reinen Wassers an freier Luft und demjenigen des reinen rectificirten
                              Terpenthinoͤhls; dieses Oehl kocht bei 157° C. Behufs dieser
                              Bestimmung laͤßt man die Fluͤssigkeit in einem Kolben oder andern
                              langhalsigen Gefaͤße, welches nur zum Theil damit angefuͤllt wird,
                              kochen und haͤlt das Thermomanometer in den Dampf, welcher den obern Theil
                              und den Hals des Gefaͤßes einnimmt, so daß die Kugel außerhalb der siedenden
                              Fluͤssigkeit, in geringer Entfernung von deren Oberflaͤche bleibt.
                           3. Von den Wasserstandszeigern und dem Alarmschwimmer.
                              – Die Construction und Einrichtung der glaͤsernen
                              Indicatorroͤhren, der Indicatorhaͤhne und gewoͤhnlichen
                              Schwimmer sind hinlaͤnglich bekannt. Wir brauchen daher nur zu bemerken, daß
                              die Tubulaturen fuͤr die glaͤsernen Indicatorroͤhren mit
                              Haͤhnen versehen seyn muͤssen, welche die Reinigung dieser
                              Roͤhren und die Verhuͤtung des Austretens von Dampf und Wasser bei
                              zufaͤlligem Zerbrechen der Roͤhre moͤglich machen. Jeder
                              Dampfkessel muß mit einer der oben aufgezaͤhlten Vorrichtungen versehen seyn
                              und außerdem noch mit einem Alarmschwimmer (Warnschwimmer), welcher den Heizer, wenn
                              er versaͤumt haben sollte, den Kessel gehoͤrig mit Wasser
                              angefuͤllt zu erhalten, durch einen gellenden Laͤrm davon in Kenntniß
                              sezt.
                           Man hat Alarmschwimmer von sehr verschiedener Form construirt. Alle bestehen aus
                              einem Schwimmer, welcher, sobald das Wasser im Kessel bis zum Niveau der
                              Feuercanaͤle herabgesunken ist, die Oeffnung einer kleinen Muͤndung
                              bewirkt, durch welche der Dampf an den Rand einer Gloke oder einer vibrirenden
                              Metallplatte emporstroͤmt, deren scharfer Ton von dem Heizer und den in der
                              Naͤhe beschaͤftigten Arbeitern gehoͤrt werden muß.
                           Die Ingenieurs koͤnnen jedes Instrument dieser Art zulassen, wenn es nur von
                              sicherer Wirkung ist. Unten theilen wir die Beschreibung eines Schwimmers mit Pfeife
                              mit, welchen die Dampfmaschinen-Centralcommission verfertigen ließ, und
                              dessen man sich bei jeder Dampfspannung bedienen kann.
                           Bei Kesseln, deren effectiver Dampfdruk nicht uͤber eine halbe
                              Atmosphaͤre betraͤgt, ist der Schwimmer entbehrlich und man kann die
                              Laͤrmpfeife einfach auf die obere Muͤndung einer verticalen, unten
                              offenen Roͤhre von 4–5 Centimeter innerm Durchmesser steken, welche
                              durch die Kesseldeke bis zu dem Niveau hinunter reicht, unter welches das Wasser
                              nicht sinken darf. Sie braucht nur so lang zu seyn, daß die in ihrem Innern
                              aufsteigende und als von der Wasserflaͤche ausgehend berechnete
                              Wassersaͤule dem effectiven, vom Dampf nicht zu uͤberschreitenden Druk
                              das Gleichgewicht halten kann.
                           4. Von den Speisungs-Apparaten. – Die Kessel
                              der Dampfmaschinen werden gewoͤhnlich durch Pumpen gespeist, welche durch die
                              Maschine selbst in Bewegung gesezt werden. Auch bei fortgeseztem Pumpenspiel ist man
                              der Speisung aber nur dann versichert, wenn die Pumpe mehr Wasser zu liefern vermag,
                              als durch den Kessel verdampft wird; es muß daher die Hubhoͤhe des Kolbens der Speisepumpe nach
                              dem Belieben des Maschinisten veraͤndert werden koͤnnen, oder das von
                              der Pumpe geschoͤpfte Wasser sich in zwei Theile theilen, wovon einer in den
                              Kessel geht und der andere in den Wasserbehaͤlter zuruͤkkehrt. Die
                              Quantitaͤt des in den Kessel einzulassenden Wassers wird durch den mit dem
                              Schwimmer verbundenen Mechanismus regulirt oder auch durch einen dem Heizer zur Hand
                              befindlichen Hahn. Lezteres Mittel in Verbindung mit guten Wasserstandszeigern, ist
                              vielleicht von allen das beste; jedenfalls ist es ausreichend, wenn nur der Heizer
                              dem Kessel die gehoͤrige Aufmerksamkeit schenkt.
                           Ist das Spiel der Speisepumpe intermittirend, so kann der Heizer oder Maschinist nach
                              Belieben ihre Wirkung unterbrechen, indem er entweder die Kolbenstange
                              aushaͤngt, oder die Saugklappe aufzieht, oder einen an der Saugroͤhre
                              angebrachten Hahn schließt. Er darf nicht verabsaͤumen, die Pumpe spielen zu
                              lassen, sobald die Wasserhoͤhe im Kessel bis zur außen am Kessel gezogenen
                              Linie gesunken ist, wie dieß der Artikel 29 vorschreibt. Er kann uͤbrigens
                              zur Speisung jene Augenblike benuͤzen, wo die vom Manometer angezeigte
                              Dampfspannung etwas staͤrker ist als gewoͤhnlich. Die ununterbrochene
                              Speisung ist, was die Sicherheit anbelangt, vorzuziehen.
                           Bei den Locomotiven ist die Speisung der Kessel immer intermittirend. Durch die an
                              den Speisungsroͤhren angebrachten Probirhaͤhne kann sich der
                              Maschinist uͤberzeugen, ob die Pumpen keine Stoͤrung erlitten haben
                              und ob sie Wasser in den Kessel pumpen.
                           Die zur Heizung von Wohnungen oder zu anderm Gebrauche bestimmten Dampfkessel, welche
                              nicht mit Maschinen in Verbindung stehen, werden von dem Wassersammler oder anderen
                              Apparaten gespeist, welche sich fuͤr die mittelst des Dampfes
                              ausgefuͤhrten Operationen eignen. Der Ingenieur soll jedenfalls die
                              Construction dieser Apparate untersuchen, ihr Spiel vollkommen kennen lernen und
                              sich uͤberzeugen, ob sie von sicherer Wirkung sind; erscheinen sie ihm
                              fehlerhaft, so hat er die damit vorzunehmenden Verbesserungen anzugeben.
                           
                        
                           §. 4. Von der Wahl des Plazes
                                 fuͤr die Dampfkessel.
                           Die Gefahren und Nachtheile, welche durch das Bersten oder Explodiren eines
                              Dampfkessels entstehen koͤnnen, sind um so groͤßer, je groͤßer
                              die Masse des heißen Wassers und der Dampfdruk sind. Die Verordnung theilte daher
                              die Dampfkessel in vier Classen und fuͤr jede derselben sind die Bestimmungen
                              hinsichtlich der Baustelle verschieden.
                           Die großen Kessel der ersten Classe muͤssen außerhalb jedes Wohnhauses und
                              jeder Werkstaͤtte angebracht werden, mit Ausnahme des im Art. 35
                              angefuͤhrten Falles. Die Wohnhaͤuser und die Landstraße innerhalb der
                              im Artikel 36 bezeichneten Abstaͤnde werden durch Schuzmauern gesichert; die
                              Dachung des den Kessel enthaltenden Locals muß von leichtem Material seyn und darf
                              nicht in Verbindung stehen mit den Daͤchern der Werkstaͤtten und
                              anderer anstoßender Gebaͤude.
                           Die Praͤfecten haben darauf zu halten, daß die Bestimmungen hinsichtlich der
                              Isolirung des Locals der Dampfkessel erster Classe von jedem Wohnhause und jeder
                              Werkstaͤtte nicht umgangen werden. So waͤre die Trennung der
                              Werkstaͤtten nur eine scheinbare, wenn das Local des Dampfkessels an die
                              Werkstaͤtten stoßen wuͤrde oder bloß durch leichte Zwischenmauern oder
                              auch durch starke Mauern
                              davon getrennt waͤre, durch welche aber große Oeffnungen gingen. Findet ein
                              solches Aneinanderstoßen statt, so muß die Zwischenmauer stark und ganz voll seyn,
                              mit Ausnahme der zur Durchfuͤhrung der Dampfroͤhren oder der
                              Wellbaͤume zur Fortpflanzung der Bewegung unentbehrlichen Oeffnungen, wo
                              naͤmlich die Dampfmaschine sich in demselben Local befindet wie der
                              Kessel.
                           Die Dampfkessel erster Classe koͤnnen jedoch ausnahmsweise im Innern der
                              Werkstaͤtten angebracht werden (Artikel 35), wenn zu ihrer Heizung eine
                              Waͤrme angewendet werden soll, die außerdem verloren ginge. Es sind aber in
                              diesem Falle die im Artikel 36 vorgeschriebenen Bestimmungen hinsichtlich dritter
                              Personen und der oͤffentlichen Straße genau einzuhalten, und die Bewilligung
                              muß zur Kenntniß des Ministers der Staatsbauten gebracht werden.
                           Die Dampfkessel zweiter Classe koͤnnen im Innern einer Werkstaͤtte
                              angebracht werden, wenn solche nicht einen Theil eines Wohnhauses oder einer Fabrik
                              mit mehreren Stokwerken ausmacht. Schuzmauern werden hier gegenuͤber den
                              Wohnhaͤusern und der oͤffentlichen Straße, sofern sie innerhalb der im
                              Artikel 39 bestimmten Abstaͤnde liegen, verlangt.
                           Die Dampfkessel der dritten Classe koͤnnen ebenfalls im Innern einer
                              Werkstaͤtte, welche nicht einen Theil eines Wohnhauses ausmacht, angebracht
                              werden; Schuzmauern, den Wohnhaͤusern und der oͤffentlichen Straße
                              gegenuͤber, werden hier nicht verlangt.
                           Die Dampfkessel der vierten Classe endlich unterliegen keinen andern Bestimmungen
                              hinsichtlich des Locals, als daß sie durch einen Zwischenraum von 0,50 Meter von den
                              benachbarten Wohnhaͤusern getrennt seyn muͤssen (Artikel 44); sie
                              koͤnnen uͤbrigens sogar in einer Werkstaͤtte errichtet werden,
                              die einen Theil eines Wohnhauses ausmacht und zwar ohne Schuzmauern.
                           Der den Besizern der Dampfkessel dritter und vierter Classe gelassene sehr große
                              Spielraum macht es unerlaͤßlich, daß von diesen Kesseln alle
                              Gegenstaͤnde und jedes Material von etwas bedeutendem Gewichte, welche den
                              von einer Explosion angerichteten Schaden vergroͤßern koͤnnten,
                              entfernt gehalten werden. Diesem Erforderniß ist durch den Artikel 45
                              genuͤgt.
                           Der Artikel 41 uͤberlaͤßt den Praͤfecten das Recht, die Stellung
                              und Dimensionen (Hoͤhe und Laͤnge) der gemaͤß Artikel 36, 39
                              und 40 bei Dampfkesseln erster und zweiter Classe erforderlichen Schuzmauern, so wie
                              den Abstand dieser Kessel von den benachbarten Wohnhaͤusern und der
                              oͤffentlichen Straße, und sogar ihre Achsenrichtung zu bestimmen. Diese
                              verschiedenen Punkte muͤssen im Bericht des Ingenieurs sorgfaͤltig
                              behandelt seyn. Er hat zu untersuchen, ob die von dem Besizer beantragte Stellung
                              der Kessel auch diejenige ist, welche bei der verfuͤgbaren Localitaͤt
                              die Nachbarschaft am wenigsten belaͤstigt. Er bestimmt die Hoͤhe und
                              Laͤnge der Schuzmauern in der Art, daß im Falle einer Explosion die
                              Truͤmmer des geborstenen Kessels die benachbarten Haͤuser oder die
                              eben auf der Straße befindlichen Personen nicht erreichen koͤnnen. Endlich
                              soll die Achse des Kessels so viel wie moͤglich parallel mit den Mauern der
                              Wohnungen oder der Straße laufen, weil im Fall einer Explosion die Truͤmmer
                              durch die Wirkung des Dampfes gewoͤhnlich in der Richtung der Achse des
                              Kessels mit der groͤßten Heftigkeit geschleudert werden. Der Ingenieur gibt
                              auf dem von dem Gesuchsteller gelieferten Plan die Stellung des Kessels und der
                              Schuzmauern an, welche er dem Praͤfect vorzuschreiben vorschlaͤgt.
                              Alle von dem Praͤfect definitiv vorgeschriebenen Bestimmungen werden in dem
                              Bewilligungsdecret genau ausgesprochen.
                           
                        
                           §. 5. Von den in Bergwerken
                                 angewandten Dampfkesseln. – Von den Locomobilen und
                                 Locomotiven.
                           Die Errichtung von Dampfkesseln im Innern von Bergwerken darf nur unter ganz
                              besondern und jedesmal der Oertlichkeit entsprechenden Bedingungen bewilligt werden,
                              so daß fuͤr die Abfuͤhrung des Rauchs, so wie auch fuͤr die
                              Luͤftung der Grube mit Sicherheit gesorgt, und jede Feuersgefahr beseitigt
                              ist.
                           Die Locomobilen und Locomotiven unterliegen besondern Bestimmungen, welche im Titel
                              IV der Verordnung genau genug angegeben sind, um jede weitere Erklaͤrung
                              uͤberfluͤssig zu machen.
                           
                        
                           §. 6. Allgemeine
                                 Bestimmungen.
                           Die Vorschriften der Verordnung sind beinahe auf alle Dampfkessel anwendbar; doch
                              gibt es deren, welche wegen des besondern Gebrauchs, zu welchem sie bestimmt sind,
                              oder auch wegen ihrer Dimensionen und Form, ohne Nachtheil eines Theiles der
                              gegebenen Vorschriften enthoben werden koͤnnen, und zwar entweder unbedingt
                              oder unter besondern Bestimmungen.
                           Als Beispiel koͤnnen hier erwaͤhnt werden die Dampfkessel in vielen
                              Waschanstalten in der Umgegend von Paris zum Laugen der Waͤsche. Diese
                              Kessel, von kleinem Rauminhalt, befinden sich neben und unter der Laugkufe; ein in
                              den Kessel reichendes und einige Centimeter vom Boden desselben sich
                              oͤffnendes Rohr steigt vertical uͤber den obern Rand der Kufe hinauf,
                              biegt sich um und endigt sich in einen umgekehrten Trichter, welcher in der Richtung
                              der Achse dieser Kufe angebracht ist. Man fuͤllt den Kessel mit Lauge und
                              heizt; die durch den Dampf gedruͤkte Lauge steigt dann in das Rohr und
                              ergießt sich uͤber die Waͤsche; der Kessel wird so beinahe ganz leer.
                              Die Lauge dringt dann durch die Waͤsche, sammelt sich in einem unter einem
                              Gitterwerk oder doppelten Boden frei gelassenen Raum der Kufe und kehrt hierauf in
                              den Kessel zuruͤk durch eine Roͤhre, welche denselben mit dem Boden
                              der Kufe in Verbindung sezt, und mit einer von der Kufe in den Kessel sich
                              oͤffnenden Klappe schließt. Man sieht leicht ein, daß es
                              uͤberfluͤssig waͤre, an solchen Kesseln gewoͤhnliche
                              Ventile und Manometer anzubringen, weil dem Druke des Dampfs durch die Hoͤhe
                              des weiten Rohrs, durch welches die Lauge sich uͤbergießt, Graͤnzen
                              gesezt sind; auch kann in solchen Kesseln weder ein gewoͤhnlicher noch ein
                              Alarmschwimmer angebracht werden, weil sie sich von Zeit zu Zeit beinahe
                              voͤllig ausleeren muͤssen. Aber die Lauge muß von der Kufe leicht
                              wieder in den Kessel zuruͤkkehren und denselben wieder anfuͤllen
                              koͤnnen. Dazu ist noͤthig, daß diese Kessel mit einem atmosphaͤrischen Ventil versehen werden, welches
                              sich von außen nach innen oͤffnet, sobald sich der Kessel wieder
                              gefuͤllt hat.
                           Der Artikel 67 ertheilt dem Praͤfect das Recht, auf den Bericht des Ingenieurs
                              hin gewisse Dampfapparate eines Theils der allgemeinen Vorschriften zu entheben und
                              in besondern Faͤllen, wie in dem eben angefuͤhrten, specielle
                              Maßregeln vorzuschreiben. Die Decrete der Praͤfecten muͤssen dann dem
                              Minister der Staatsbauten vorgelegt werden.
                           
                           Die schnelle Zerstoͤrung von Kesseln, die mit Grubenwasser gespeist werden,
                              welches freie Saͤuren oder saure Salze enthaͤlt, veranlaßt Gefahren,
                              welchen der Artikel 68 vorbeugen soll. Dieser Artikel verlangt, daß solches
                              Speisungswasser durch eine vorlaͤufige Destillation oder sonst ein als
                              wirksam erkanntes Mittel unschaͤdlich gemacht werde, wenn der effective
                              Dampfdruk im Kessel eine halbe Atmosphaͤre uͤbersteigt.
                           Der Artikel 75 verlangt, daß die Besizer von Dampfapparaten
                              Ungluͤksfaͤlle, welche ihnen begegneten, sogleich der
                              Ortsbehoͤrde, d.h. dem Maire der Gemeinde melden; der Maire hat sich sogleich
                              an Ort und Stelle zu begeben, ein kurzes Protokoll uͤber die Umstaͤnde
                              des Unfalls aufzunehmen und ohne Verzug dem Praͤfect zuzuschiken, welcher
                              noͤthigenfalls den Bergwerks-Ingenieur oder den Bruͤken-
                              und Straßenbau-Ingenieur beauftragt, sich an Ort und Stelle zu
                              verfuͤgen.
                           Ist der Ungluͤksfall bedeutend, hat er Verwundungen veranlaßt, oder hat ein
                              Kessel explodirt, so hat der Maire den Eigenthuͤmer des Apparats in Kenntniß
                              zu sezen, daß er weder das Mauerwerk wieder herstellen, noch die Truͤmmer des
                              gebrochenen Stuͤkes von ihrer Stelle bringen oder etwas an ihnen
                              veraͤndern darf, bevor der Ingenieur sich einfindet, welcher in diesem Falle
                              vom Praͤfect nothwendig beordert werden muß.
                           
                        
                           §. 7. Von der administrativen
                                 Ueberwachung der Dampfkessel.
                           Bei ihren Besuchen sollen die Ingenieurs sich zuvoͤrderst uͤberzeugen,
                              ob die Sicherheitsapparate der Dampfkessel und der Speisepumpen in gutem Zustande
                              unterhalten sind; sie haben ferner die Kessel selbst, vorzuͤglich aber
                              diejenigen zu untersuchen, welche ihnen in Folge langen Gebrauchs, oder gewisser
                              besonderer Umstaͤnde, wie des Mangels an gehoͤriger Sorgfalt, der
                              Ungeschiklichkeit des Heizers etc. verdaͤchtig erscheinen.
                           Zeigen die Kessel Fehler, so haben die Ingenieurs deren Abaͤnderung oder
                              Ausbesserung durch einen Bericht an den Praͤfecten zu veranlassen. Wenn die
                              aͤußere Besichtigung nicht hinreicht, um den Ingenieur hinsichtlich eines
                              verdaͤchtigen Kessels aufzuklaͤren, so verlangt er vom
                              Eigenthuͤmer, die Probe neuerdings anstellen zu lassen und im
                              Verweigerungsfalle erstattet er seinen Bericht an den Praͤfect, welcher die
                              Probe anbefiehlt. (Artikel 64.)
                           Die Proben der gußeisernen Kessel sollen jaͤhrlich wenigstens einmal
                              wiederholt werden.
                           Die Ingenieurs und die ihnen untergebenen Beamten haben daruͤber zu wachen,
                              daß obige Instruction im Local der Dampfkessel angeheftet wird und sich zu
                              uͤberzeugen, ob die Heizer dieselbe verstehen und sich mit den darin
                              empfohlenen Vorsichtsmaaßregeln vertraut gemacht haben.
                           Sie werden sich ferner uͤberzeugen, ob die Vorstaͤnde des
                              Etablissements die im Artikel 69 vorgeschriebenen Wechselstuͤke
                              vorraͤthig haben, d.h. Roͤhren zum Auswechseln und etwas Queksilber
                              fuͤr die offenen Manometer mit Glasroͤhren, Glasroͤhren
                              fuͤr die Wasserstandszeiger, endlich geschlossene Manometer oder
                              Thermomanometer, wo man sich lezterer bedient.
                           Der Minister Staatssecretaͤr im Departement der
                              Staatsbauten. J. B. Teste.
                           
                        
                           Beschreibung der Sicherheitsvorrichtungen fuͤr
                                 Dampfkessel.
                           
                              
                              Ueber die Construction der Sicherheitsventile.
                              Fig. 1
                                 Tab. V. ist ein verticaler Durchschnitt des Sicherheitsventils mit dem dazu
                                 gehoͤrigen Hebel;
                              Fig. 2 ist
                                 der Grundriß desselben;
                              Fig. 3 die
                                 verticale Ansicht desselben;
                              Fig. 4
                                 zeigt das eigentliche Ventil im Aufriß;
                              Fig. 5 ist
                                 der horizontale Durchschnitt der Leitarme mit dem Ventile nach der Linie ab, Fig. 4;
                              Fig. 6 der
                                 Durchschnitt der Leitarme nach der Linie cd;
                              Fig. 7 ist
                                 der verticale Durchschnitt des Ventils, des Ventilsizes und der Leitarme;
                              Fig. 8 ein
                                 Durchschnitt durch die Hebelachse.
                              Das Ventil A und der Ventilsiz B, worauf ersteres ruht, sind von Bronze. Die Verlaͤngerung C des Ventilsizes, welche auf den Kessel aufpaßt,
                                 ist von Gußeisen. Der Hebel L, so wie die andern
                                 Theile sind von Schmiedeisen. Das Ventil A hat
                                 gewoͤhnlich seine Fuͤhrung entweder durch eine unten an dasselbe
                                 angegossene Laterne, welche in den Ventilsiz eindringt, oder durch drei oder
                                 vier Leitarme, welche sich in der Achse des Ventiles schneiden und deren Enden
                                 die innere cylindrische Flaͤche des Ventilsizes beruͤhren. Die
                                 Leitarme oder Fluͤgel sind der Laterne vorzuziehen, weil leztere zum
                                 Theil den Durchgang des Dampfes verhindert und sich leichter in dem
                                 cylindrischen Theile des Ventilsizes festsezt. Das Innere des Ventilsizes B ist ausgebohrt, und die Leitfluͤgel des
                                 Ventiles sind so abgedreht, daß nur ein sehr kleiner Spielraum zwischen den
                                 gleitenden Flaͤchen bleibt. Die untere Seite des Ventils, welche auf der
                                 Muͤndung des Ventilsizes aufliegt, ist ein wenig concav. Das obere Ende
                                 des Ventilsizes B ist erweitert, wie Fig. 1 zeigt; die
                                 Leitfluͤgel dagegen sind an der mit der Ausweitung correspondirenden
                                 Stelle duͤnner gedreht, siehe Fig. 4. Die untere
                                 Flaͤche des Ventils ist auf den Ventilsiz aufgeschliffen. In Folge dieser
                                 Construction kann das Ventil sich nicht in dem Ventilsize festsezen, und sobald
                                 es gehoben wird, bietet es dem Dampfe den groͤßtmoͤglichen Ausgang
                                 dar. Der Zapfen T, welcher an das Ventil angegossen
                                 ist, ist mit demselben abgedreht, so daß seine Achse genau senkrecht auf der
                                 Flaͤche des Ventiles und in ihrer Mitte steht. Das obere Ende des Zapfens
                                 ist conisch und hat eine abgerundete Spize, auf welche der Hebel L druͤkt. Dieser Hebel dreht sich um einen
                                 Zapfen oder Stift F, dessen Achse genau in der
                                 Verlaͤngerung der den obersten Theil des Ventiles beruͤhrenden
                                 Flaͤche liegen muß. (Sobald sich das Ventil hebt, beschreiben die Punkte
                                 des Hebels, gegen welche das Ventilende druͤkt, Bogen verticaler
                                 Kreise.)
                              Der Hebel L hat eine Fuͤhrung in einer Gabel
                                 K, um die horizontalen Bewegungen zu vermeiden.
                                 Sein Ende ist mit einem Vorsprunge S versehen, der
                                 dazu bestimmt ist, das an den Hebel gehaͤngte Gewicht nicht abgleiten zu
                                 lassen.
                              Man darf die Reibung des Hebelauges an dem Zapfen oder Stift F vernachlaͤssigen, vorausgesezt daß das
                                 Sicherheitsventil gehoͤrig angeordnet, in gutem Zustande und reinlich
                                 erhalten ist. Dessen ungeachtet kann man, der groͤßeren Genauigkeit
                                 wegen, den Hebel auf eine Stahlschneide legen.
                              Die Figuren
                                    7 und 9 stellen ein Ventil dar, welches von Hrn. Sorel
                                  ausgefuͤhrt
                                 wurde. Der Hebel stuͤzt sich auf eine Stahlschneide und spielt so genau
                                 wie eine gute Waage.
                              Das Hebelauge ist oval (triangulaire) wie man aus
                                 Fig. 7
                                 sieht. Die Schraube b, Fig. 8, welche durch
                                 beide Arme der Hebelgabel geht, ist angestaͤhlt, und an der Stelle, wo
                                 der Hebel darauf druͤkt, scharf gefeilt. Ein Stift g, welcher in ein in der Hebelgabel angebrachtes Loch paßt, dient um
                                 das Drehen der Schraube zu verhindern, so daß die Schraube horizontal und die
                                 Messerschneide nach Unten gekehrt erhalten wird.
                              Einige Maschinenfabrikanten ersezen den Stift T durch
                                 eine cylindrische Hoͤhlung in der Mitte des Ventils, in welcher ein
                                 ovales Stuͤk liegt, dessen oberes Ende in eine kleine Vertiefung paßt,
                                 die in dem Hebel L angebracht ist. Der Druk des
                                 Hebels wird so durch das ovale Stuͤk dem Ventile mitgetheilt, und das
                                 Ganze bildet ein abgegliedertes System. Diese Anordnung, welche gewiß gut ist,
                                 wenn die feste Achse, um welche sich der Hebel dreht, nicht richtig gestellt
                                 ist, scheint uͤberfluͤssig, wenn dieselbe in der
                                 Beruͤhrungsebene des Hebels mit der Spize von T liegt.
                              
                           
                              Ueber die offenen Manometer.
                              Fig. 9
                                 stellt einen offenen Manometer mit Queksilbergefaͤß und Glasroͤhre
                                 dar, welcher noch einen Druk von 6 1/2 Atmosphaͤren angibt.
                              Fig. 10
                                 ist ein verticaler Durchschnitt durch die Achse des Gefaͤßes und der
                                 Roͤhre;
                              Fig. 11
                                 ein horizontaler Durchschnitt des vollstaͤndigen Manometers nach der
                                 Linie XY, Fig. 10.
                              Das Gefaͤß a, b, c, d ist von Schmiedeisen. Es
                                 besteht aus einem Prisma von quadratischer Basis, 0,06 Meter Seitenlaͤnge
                                 und 0,17 Met. Hoͤhe. In der Richtung der Prismenachse wurde die
                                 cylindrische Hoͤhlung m, n von 0,04 Met.
                                 Durchmesser und 0,106 Met. Tiefe ausgebohrt, und auf dem Grunde derselben, in
                                 derselben Richtung die kleinere cylindrische Hoͤhlung m', n', in welche das Ende der Glasroͤhre T hineinreichen muß. Dieses Gefaͤß ist oben
                                 durch eine vierekige Eisenplatte p geschlossen,
                                 welche wie ein Pfropf in das Gefaͤß hineinreicht, und an den vier Eken
                                 durch die vier Schrauben v, v, v, v, Fig. 11, auf den Rand
                                 des Gefaͤßes aufgeschraubt ist. Zwischen das Gefaͤß und die Platte
                                 kommt ein wenig Kitt, und durch das Anziehen der Schrauben wird der hermetische
                                 Verschluß hergestellt. Die cylindrische Oeffnung in der Platte p ist mit einem Gewinde versehen und wird durch den
                                 eisernen Pfropf q verschraubt. Der Pfropf ist ein
                                 wenig weiter ausgebohrt als die Glasroͤhre außen dik ist. Nach Unten zu
                                 verengert sich diese Oeffnung wieder, so daß die Glasroͤhre gerade noch
                                 hindurchgestekt werden kann. Der dadurch entstehende Rand verhindert, daß der
                                 Kitt, womit die Roͤhre in den Pfropf gekittet wird, in das Gefaͤß
                                 kommen kann. In einer der Seitenwaͤnde des Gefaͤßes ist
                                 unmittelbar unter dem Pfropf q ein Loch S gebohrt, auf welches mittelst eines Randes eine
                                 kleine horizontal gebogene Roͤhre X
                                 aufgeschraubt ist, die den obern Theil des Gefaͤßes mit einer eisernen
                                 Roͤhre O von 0,015 Meter innerm Durchmesser
                                 in Verbindung sezt. Die Roͤhre O ist an der
                                 Seite des Brettes, auf welches das Instrument aufgeschraubt ist, befestigt und
                                 unterhalb des Roͤhrchens x um einige
                                 Centimeter verlaͤngert. Ihr Ende ist durch einen Pfropf verschraubt. Sie
                                 hat eine Laͤnge von 4 Meter und ist oben durch einen aͤhnlichen
                                 Pfropf verschraubt; unmittelbar unter diesem Pfropfe ist die
                                 (gewoͤhnliche) Verbindungsroͤhre mit dem Dampfkessel mit ihr
                                 verbunden.
                              
                              Die Glasroͤhre T hat ungefaͤhr 0,003
                                 Met. innern, und 0,009–0,010 Met. aͤußern Durchmesser. Ihre
                                 Laͤnge haͤngt von dem Maximum des Drukes, welchen man mit dem
                                 Manometer messen will, ab.
                              Dieses Instrument muß mit Queksilber gefuͤllt und an seinem Plaze
                                 angebracht werden. Die Bohle von Tannenholz, worauf das ganze Manometer
                                 befestigt ist, ist durch eiserne Haken an eine verticale Mauer angeheftet.
                                 Nachdem man die Glasroͤhre weggenommen hat, gießt man in das
                                 Gefaͤß durch das in dem Pfropfe q befindliche
                                 Loch die noͤthige Menge Queksilber. Diese haͤngt von dem innern
                                 Durchmesser der Glasroͤhre und ihrer Laͤnge ab. Ist das Queksilber
                                 in der Roͤhre bis zu dem Punkte gestiegen, welchen es nicht
                                 uͤberschreiten soll, so muß das Queksilber in dem Gefaͤße
                                 wenigstens noch einen halben Centimeter uͤber der Oeffnung m', n' stehen. N' sey
                                 das Niveau des Queksilbers in dem Gefaͤße. Man stekt nun die
                                 Glasroͤhre so tief durch den Pfropf q, daß
                                 ihr unteres Ende noch 4–5 Millimeter von dem Grunde der Hoͤhlung
                                 m', n' absteht. Hierauf wird die
                                 Glasroͤhre an die Bohle durch mehrere leichte Baͤnder, welche
                                 jedesmal einen Meter von einander entfernt sind, befestigt, nachdem man vorher
                                 zwischen jedes Band und die Roͤhre ein wenig Baumwolle gelegt hat. Die
                                 Baͤnder werden nur leicht angezogen, so daß sich die Roͤhre ihrer
                                 Laͤnge nach in denselben verschieben kann. Man kittet dann die
                                 Roͤhre in den Pfropf q mit etwas Brunnenkitt,
                                 oder bloß mit etwas schlechtem Siegellak, das man auf 70–80° Cels.
                                 erwaͤrmt, so daß es in den ringfoͤrmigen Zwischenraum zwischen
                                 Roͤhre und Pfropf laͤuft. Waͤhrend dieser Operation
                                 erwaͤrmt man auch den Pfropf mit einer rothwarmen Schmiedezange und
                                 erleichtert das Einfließen des Lakes dadurch, daß man die Roͤhre ihrer
                                 Laͤnge nach ein wenig bewegt. Vorher hat man die Roͤhre da, wo sie
                                 in dem Pfropfe stekt, ein wenig matt geschliffen, um das Haften des Lakes zu
                                 befoͤrdern.
                              Ist die Glasroͤhre so verkittet, so laͤßt man das Gefaͤß und
                                 den Kitt erkalten, schraubt hierauf den Pfropf, welcher die Roͤhre O oben verschließt, ab und fuͤllt die
                                 Roͤhre ganz mit Wasser an, welches, indem es durch die
                                 Communicationsroͤhre x fließt, uͤber
                                 dem Queksilber im Gefaͤße sich ausbreitet. Hierauf verschließt man die
                                 Roͤhre O wieder mit dem Pfropfe. Der Druk der
                                 Wassersaͤule bringt nun das Queksilber bis auf eine gewisse Hoͤhe
                                 zum Steigen. Der Punkt, auf welchem so die Queksilberoberflaͤche in der
                                 Roͤhre stehen bleibt, gibt den ersten Theilpunkt fuͤr die
                                 Manometerscala und wird mit der Ziffer 1 (eine Atmosphaͤre) bezeichnet.
                                 Von diesem Punkte aus theilt man die Bohle nach Oben in gleiche Theile, wovon
                                 jeder 1/10 Atmosphaͤre entspricht. Der Zwischenraum zwischen zwei
                                 Theilstrichen muß gleich seyn 0,076 Meter, dividirt durch die Einheit, zu
                                 welcher das Verhaͤltniß des Quadrates des innern Durchmessers der
                                 Glasroͤhre zum Quadrate des Durchmessers des Gefaͤßes addirt
                                 wurde. Verhalten sich z.B. die Durchmesser der Roͤhre und des
                                 Gefaͤßes wie 1: 10, so ist die Entfernung zweier Theilstriche 76/1,01 =
                                 75 Millimeter und 0,25. In der Praxis kann man eine so kleine Correction
                                 vernachlaͤssigen. Die Glasroͤhre und die getheilte Bohle
                                 muͤssen lang genug seyn, so daß man mit dem Manometer noch einen Druk
                                 messen kann, welcher eine oder anderthalb Atmosphaͤren groͤßer ist
                                 als der Druk, welchen der Dampf in dem Kessel haben darf. Soll z.B. ein Kessel
                                 Dampf von 5 Atmosphaͤren (4 Athmosphaͤr. uͤber den
                                 aͤußern Druk) liefern, so muͤssen mit dem Manometer wenigstens 6
                                 Atmosphaͤren gemessen werden koͤnnen, was fuͤr die
                                 Glasroͤhre und die Bohle eine Laͤnge von 5 × 0,76 = 3,80
                                 Meter vom ersten Theilstriche angefangen gibt. Die ganze Laͤnge der Bohle
                                 wird dann ungefaͤhr 1/11 groͤßer als 3,80 Met. seyn, wegen der
                                 Erhebung des Queksilbers bis zum ersten Theilstriche durch das Gewicht der
                                 Wassersaͤule in der Roͤhre O.
                              Die Scala muß von dem Manometerverfertiger gemacht seyn. Das Queksilber wird
                                 besonders verschikt, und es wird gut seyn, eine zweite Glasroͤhre zum
                                 Auswechseln beizugeben. Der Eigenthuͤmer des Dampfapparates muß das
                                 Gewicht des Queksilbers kennen; da man aber das Instrument gewoͤhnlich
                                 nicht gefuͤllt an den Ort seiner Bestimmung bringen kann, so muß es an
                                 seinem Plaze von Neuem mit all der angegebenen Sorgfalt zusammengestellt werden.
                                 Man wird sich hiebei von der Genauigkeit der Scala, oder vielmehr von derjenigen
                                 ihres Anfangspunktes uͤberzeugen koͤnnen. Ein solches Manometer
                                 muß so gestellt seyn, daß die Theilstriche der Scala, auf welchen
                                 gewoͤhnlich die Oberflaͤche des Queksilbers steht,
                                 ungefaͤhr die Hoͤhe von dem Auge des Kesselheizers oder
                                 Maschinenwaͤrters haben, und daß der obere Theil der Roͤhre O, da wo die Verbindungsroͤhre mit dem Kessel
                                 einmuͤndet, etwas hoͤher liegt, als die Einmuͤndung der
                                 Roͤhre in den Kessel. Ist diese lezte Bedingung, welche
                                 gewoͤhnlich mit der ersten vereinbar ist, erfuͤllt, so wird das
                                 Manometer mit einer großen Genauigkeit den Druk des Dampfes anzeigen, denn
                                 waͤhrend der Kessel mit Dampf angefuͤllt ist, wird die eiserne
                                 Roͤhre O bestaͤndig voll Wasser seyn,
                                 dessen Druk mit dem des Dampfes auf das Queksilber wirkt, waͤhrend die
                                 Verbindungsroͤhre, welche gegen den Kessel zu geneigt ist, nur Dampf
                                 enthalten kann. Da der Druk des Dampfes durch eine lange vertikale
                                 Wassersaͤule auf das Queksilber uͤbertragen wird, so kann sich das
                                 Gefaͤß niemals erwaͤrmen; man hat also nicht zu
                                 befuͤrchten, daß der Kitt oder Lak, womit die Glasroͤhre in den
                                 Pfropf q gekittet ist, weich wird.
                              Es laͤßt sich keine andere Ursache denken, warum das Manometer in
                                 Unordnung kommen oder verderben sollte, als das Zerbrechen der
                                 Glasroͤhre, welche uͤbrigens leicht zu schuͤzen ist, und
                                 das Verstopfen des untern Theiles der Roͤhre durch die im Wasser
                                 enthaltenen, oder vom Dampf mitgefuͤhrten Unreinigkeiten. Das Ersezen
                                 einer zerbrochenen Glasroͤhre kann ohne Schwierigkeit geschehen, und
                                 verursacht nur sehr geringe Kosten. Man leert dabei zuerst die Roͤhre O aus, indem man den Pfropf, welcher sie unten
                                 verschließt, abschraubt, damit das Queksilber gaͤnzlich in das
                                 Gefaͤß zuruͤkfaͤllt. Hierauf nimmt man das Ende der
                                 zerbrochenen Roͤhre, welches in dem Gefaͤße stekt, heraus. Um dieß
                                 zu koͤnnen, hat man nur durch Erwaͤrmen den Kitt weich zu machen,
                                 was leicht dadurch geschieht, daß man den Pfropf q
                                 mit einer zur Dunkelrothgluth erhizten Zange erfaßt. Sollte Queksilber verloren
                                 gegangen seyn, so muß man ungefaͤhr eben so viel zugießen, als verloren
                                 gegangen ist, und hierauf kittet man die neue Roͤhre ein. Die eiserne
                                 Roͤhre kann sehr leicht gereinigt werden. Man unterbricht die Verbindung
                                 mit dem Kessel, schraubt die beiden Pfropfe, welche die Roͤhre O verschließen, ab, reinigt sie, und fuͤllt
                                 sie wieder mit reinem Wasser voll.
                              Um den Verlust von Queksilber zu vermeiden, welcher durch die obere
                                 Muͤndung der Glasroͤhre stattfinden koͤnnte, wenn die
                                 Oscillationen der Queksilbersaͤule durch zu rasche Zunahme des
                                 Dampfdrukes zu heftig wuͤrden, kann man diese Muͤndung durch einen
                                 hoͤlzernen, nicht verkitteten Pfropf verschließen, der durch einen
                                 Buͤgel von Eisendraht, der auf der Bohle befestigt ist, gehalten wird,
                                 Die aͤußere Luft wird so zwischen dem Pfropfe und der Glasroͤhre eindringen
                                 koͤnnen; im Falle einer zu starken Oscillation der
                                 Queksilbersaͤule aber wird der Pfropf das Austreten des Metalles
                                 verhindern. Es duͤrfte auch vortheilhaft seyn, das untere Ende der
                                 Glasroͤhre zuzuschmelzen, und ein kleines Loch ganz unten an der Seite
                                 anzubringen, wodurch das Queksilber in die Roͤhre gelangen kann; dann
                                 koͤnnte man die Roͤhre auf dem Grunde des Gefaͤßes
                                 aufstehen lassen. Endlich moͤchte es auch noch bequem seyn, unten in das
                                 Gefaͤß ein kleines Loch zu bohren, welches mit einer Schraube
                                 zugeschraubt wird, damit man durch dasselbe das Queksilber ablassen kann, um es
                                 entweder zu wiegen oder zu reinigen, ohne daß man sonst an dem Instrument etwas
                                 abzunehmen haͤtte.
                              Ein offenes Manometer, wie es in Fig. 9 dargestellt
                                 ist, welches noch 6 Atmosphaͤren anzeigen kann, erfordert
                                 hoͤchstens 1 Kilogr. Queksilber, dessen Werth 12 Fr. ist. In der
                                 Glasfabrik zu Choisy-le-Roi kann man Glasroͤhren von 4,50
                                 Met. Laͤnge um 5 Fr. haben. Die Eisenroͤhren von 0,015 Meter
                                 Durchmesser werden in der Niederlage des Hrn. Gandillot(zu Paris) um 2 Fr. 50 Cent. per
                                 laufenden Meter verkauft, und zwar in Laͤngen von 0,60–4,00 Meter.
                                 Hieraus geht hervor, daß die offenen Manometer fuͤr den Druk von
                                 5–6 Atmosphaͤren sehr billig von Verfertigen: physikalischer.
                                 Instrumente hergestellt werden koͤnnen. Im Nothfalle koͤnnen sie
                                 auch in jeder Maschinenfabrik gemacht werden. (Siehe die Tabelle auf der
                                 folgenden Seite.)
                              
                           
                              Ueber den Warn-Schwimmer
                                 (Alarm-Schwimmer.)
                              Fig. 12
                                 ist ein verticaler Durchschnitt des Warnschwimmers, welchen die
                                 Centralcommission fuͤr Dampfmaschinen ausfuͤhren laͤßt. L, M ist die obere Kesselwand, auf welcher man
                                 mittelst Schrauben das Ende der kupfernen Roͤhre I befestigt, die einen Apparat traͤgt, der den Pfeifen auf
                                 Locomotiven aͤhnlich ist. Ein Stein F, oder
                                 irgend ein Koͤrper, der schwerer als Wasser ist, wird an die verticale
                                 Stange T gehaͤngt, deren oberes Ende die
                                 kleine Muͤndung O verschließt. Das Gewicht
                                 des Steines ist durch das Gegengewicht P und den
                                 Hebel B zum Theil aufgehoben. Lezterer haͤngt
                                 mit zwei Messerschneiden in einer Gabel, die das Ende der Stuͤze S bildet, welche an der Kesselwand befestigt ist.
                                 Das Gegengewicht P ist auf dem Hebel B verschiebbar. Man befestigt es mittelst einer
                                 Stellschraube an der Stelle des Hebels, wo es dem Steine, der bis zu 3/4 oder
                                 5/6 seiner verticalen Hoͤhe in das Wasser eingetaucht ist, das
                                 Gleichgewicht haͤlt. Da die Laͤnge der Stange T uͤbrigens so bestimmt ist, daß der Stein zu
                                 5/4 oder 5/6 im Wasser ist, wenn dasselbe die normalmaͤßige Hoͤhe
                                 im Kessel hat, waͤhrend ihr oberes Ende noch die Oeffnung O verschließt, so folgt, daß sobald das Wasser im
                                 Kessel sinkt, das Gewicht des Steines uͤberwiegend wird, die Stange T niederdruͤkt und die Oeffnung O oͤffnet. Der Dampf stroͤmt dann
                                 durch mehrere Oeffnungen wie b, b in den
                                 ringfoͤrmigen Raum a, a, von wo aus er dann
                                 durch den engen, kreisfoͤrmigen Spalt m, n
                                 gegen den Rand der Gloke C getrieben wird.
                              Das Gewicht des Steines muß, wenn das Wasser im Kessel sinkt, das Gegengewicht
                                 P heben, und auch noch den Dampfdruk, welcher
                                 auf die Querflaͤche der Muͤndung O
                                 kommt, uͤberwaͤltigen. Man gibt daher dieser Muͤndung einen
                                 sehr kleinen Durchmesser, besonders wenn der Dampfdruk sehr betraͤchtlich
                                 ist, um nicht genoͤthigt zu seyn, dem Steine zu große Dimensionen zu
                                 geben, was unbequem seyn koͤnnte. Man braucht zu diesem Alarmschwimmer
                                 3,82 Kilogr. Bronze oder Messing zu 4 Fr. 30 Cent. per Kilogramm. 7 Kilogr. Eisen fuͤr den Hebel, die Schrauben
                                 und das Gegengewicht, á 50 Cent. per Kilogr. und einen Stein von 23 Kilogr. Gewicht,
                                 welcher beilaͤufig auf 6 Fr. zu stehen kommt.
                              
                              Tabelle der Spannkraͤfte des Wasserdampfs bei
                                    seinem Maximum von Dichtigkeit und der correspondirenden Temperaturen, von
                                    1–24 Atmosphaͤren.
                              
                                 
                                    Spannkraft der Daͤmpfe,  
                                       wobei der Druk derAtmosphaͤre als
                                       Einheit      angenommen
                                       ist.
                                    Hoͤhe der
                                       Queksilbersaͤule  (bei 0° Temp.)
                                       welche     die Spannkraft
                                       der        
                                       Daͤmpfe mißt.
                                    Entsprechende
                                       Temperatur     in Graden nach
                                       dem       hundert
                                       theiligen   Queksilberthermometer.
                                          
                                       Druk des Dampfesauf einen
                                       Quadratcentimeter     der
                                       Kesselflaͤche oder     des
                                       Sicherheitsventils.
                                    
                                 
                                          Atmosphaͤren.
                                                  Meter.
                                                 
                                       Grade.
                                              
                                       Kilogramme.
                                    
                                 
                                                
                                       1
                                                  0,76
                                                 
                                       100,0
                                                 
                                       1,033
                                    
                                 
                                                
                                       1 1/2
                                                  1,14
                                                 
                                       112,2
                                                 
                                       1,549
                                    
                                 
                                                
                                       2
                                                  1,52
                                                 
                                       121,4
                                                 
                                       2,066
                                    
                                 
                                                
                                       2 1/2
                                                  1,90
                                                 
                                       128,8
                                                 
                                       2,582
                                    
                                 
                                                
                                       3
                                                  2,28
                                                 
                                       135,1
                                                 
                                       3,099
                                    
                                 
                                                
                                       3 1/2
                                                  2,66
                                                 
                                       140,6
                                                 
                                       3,615
                                    
                                 
                                                
                                       4
                                                  3,04
                                                 
                                       145,4
                                                 
                                       4,132
                                    
                                 
                                                
                                       4 1/2
                                                  3,42
                                                 
                                       149,06
                                                 
                                       4,648
                                    
                                 
                                                
                                       5
                                                  3,80
                                                 
                                       153,08
                                                 
                                       5,165
                                    
                                 
                                                
                                       5 1/2
                                                  4,18
                                                 
                                       156,8
                                                 
                                       5,681
                                    
                                 
                                                
                                       6
                                                  4,56
                                                 
                                       160,2
                                                 
                                       6,198
                                    
                                 
                                                
                                       6 1/2
                                                  4,94
                                                 
                                       163,48
                                                 
                                       6,714
                                    
                                 
                                                
                                       7
                                                  5,32
                                                 
                                       166,5
                                                 
                                       7,231
                                    
                                 
                                                
                                       7 1/2
                                                  5,70
                                                 
                                       169,37
                                                 
                                       7,747
                                    
                                 
                                                
                                       8
                                                  6,08
                                                 
                                       172,1
                                                 
                                       8,264
                                    
                                 
                                                
                                       9
                                                  6,84
                                                 
                                       177,1
                                                 
                                       9,297
                                    
                                 
                                              
                                       10
                                                  7,60
                                                 
                                       181,6
                                               
                                       10,330
                                    
                                 
                                              
                                       11
                                                  8,36
                                                 
                                       186,03
                                               
                                       11,363
                                    
                                 
                                              
                                       12
                                                  9,12
                                                 
                                       190,00
                                               
                                       12,396
                                    
                                 
                                              
                                       13
                                                  9,88
                                                 
                                       193,7
                                               
                                       13,429
                                    
                                 
                                              
                                       14
                                                10,64
                                                 
                                       197,19
                                               
                                       14,462
                                    
                                 
                                              
                                       15
                                                11,40
                                                 
                                       200,48
                                               
                                       15,495
                                    
                                 
                                              
                                       16
                                                12,16
                                                 
                                       203,60
                                               
                                       16,528
                                    
                                 
                                              
                                       17
                                                12,92
                                                 
                                       206,57
                                               
                                       17,561
                                    
                                 
                                              
                                       18
                                                13,68
                                                 
                                       209,4
                                               
                                       18,594
                                    
                                 
                                              
                                       19
                                                14,44
                                                 
                                       212,1
                                               
                                       19,627
                                    
                                 
                                              
                                       20
                                                15,20
                                                 
                                       214,7
                                               
                                       20,660
                                    
                                 
                                              
                                       21
                                                15,96
                                                 
                                       217,2
                                               
                                       21,693
                                    
                                 
                                              
                                       22
                                                16,72
                                                 
                                       219,9
                                               
                                       22,726
                                    
                                 
                                              
                                       23
                                                17,48
                                                 
                                       221,9
                                               
                                       23,759
                                    
                                 
                                              
                                       24
                                                18,24
                                                 
                                       224,2
                                               
                                       24,792
                                    
                                 
                              
                           
                        
                     
                  
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