| Titel: | Hillmer's Taucherschiff; mitgetheilt von L. v. Malinowsky I. | 
| Autor: | Louis Malinowsky [GND] | 
| Fundstelle: | Band 96, Jahrgang 1845, Nr. XLVII., S. 208 | 
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                        XLVII.
                        Hillmer's
                           Taucherschiff; mitgetheilt von L. v.
                              Malinowsky I.
                        Malinowsky, über Hillmer's Taucherschiff.
                        
                     
                        
                           Der pensionirte königliche Kammermusikus Hillmer in Berlin
                              hat vor längerer Zeit einen Apparat, genannt Taucherschiff, erfunden, mit dem beabsichtigt wird, sich unterhalb des
                              Wassers längere Zeit aufhalten, selbstständig bewegen und ungehindert allerhand
                              Verrichtungen mit Gerätschaften verschiedener Art vornehmen zu können; doch scheint
                              dasselbe nur in mäßig tiefen Flüssen anwendbar zu seyn, da im Meeresgrund der Druk
                              des Wassers wohl den Apparat zerstören möchte.
                           Der Erfinder hat sein im Modell angefertigtes Taucherschiff mehrere Tage unter dem
                              Wasser gehabt, ohne daß Wasser eingedrungen wäre, für das Athmen aber ist der Raum
                              so groß eingerichtet, daß ein siebenstündiger Aufenthalt in demselben möglich seyn
                              soll. Um einen bestimmten Maaßstab hiezu zu erhalten, stieg Hillmer in einen Kleiderschrank, dessen Fugen bis auf die Thür vorher
                              sorgfältig mit Papier verklebt waren, wonach auch die leztere noch auf gleiche Weise
                              verschlossen wurde,
                              und er dann ohne Beschwerde fünf Stunden in seinem Verschluß aufzuhalten vermochte.
                              – Da es hiebei auf Form und Abmessungen in den Einzelnheiten wenig ankommt,
                              so wird es genügen, hier nur die Einrichtung des Apparats im Allgemeinen
                              anzugeben.
                           Das Taucherschiff gleicht einem länglichen Kasten, etwa von Mannshöhe, ist von Holz,
                              in der Mitte mit einer Querwand versehen, um dem Druk des Wassers Widerstand leisten
                              zu können, und außerdem mit einem doppelten Boden, in dem sich Ballast befindet; der
                              Raum darüber ist für die erforderliche Luft bestimmt, weßhalb auch die Querwand mit
                              einer Oeffnung versehen ist. Oberhalb befindet sich eine Klappe, durch welche der
                              Taucher in den innern Raum gelangt, und welche durch Vermittelung einer mit Talg
                              getränkten Polsterung einen luftdichten Verschluß gestattet. An dem einen schmalen
                              Ende des Kastens ist auf dem Boden ein Gefäß vorgerichtet, wobei die Beine durch
                              zwei mit wasserdichten Schläuchen versehene Löcher gestekt werden, um sich nach
                              Gefallen fortbewegen zu können. Zwei ähnliche Löcher mit Schläuchen, die am Ende die
                              Form von Handschuhen haben, sind an der Vorderseite für die Arme angebracht,
                              woselbst sich auch außerhalb die nöthigen Gerätschaften in Beuteln befinden.
                              Außerdem sind an mehreren Stellen kleine runde Scheiben von starkem geschliffenem
                              Glase vorhanden, um nach verschiedenen Richtungen sehen zu können. Endlich kann das
                              Gefäß in besondern Fällen, wenn man nicht nach dem Ufer zurükgehen will, zum
                              augenbliklichen Emporsteigen gebracht werden, indem man einen Theil des Ballastes
                              auswirft. – Eine Probe im Großen hat von dem Erfinder wohl noch nicht
                              ausgeführt werden können, da es demselben hiezu an den nöthigen Mitteln fehlt.