| Titel: | Wie muß verfahren werden, um mit dem Hobel hölzerne Flächen genau abzurichten; von Oscar Schmidt. | 
| Autor: | Oscar Schmidt | 
| Fundstelle: | Band 98, Jahrgang 1845, Nr. VIII., S. 19 | 
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                        VIII.
                        Wie muß verfahren werden, um mit dem Hobel
                           								hoͤlzerne Flaͤchen genau abzurichten; von Oscar Schmidt.
                        Schmidt, über das Verfahren mit dem Hobel hölzerne Flächen genau
                           								abzurichten.
                        
                     
                        
                           Bevor der Arbeiter das Stük behobelt, muß er dasselbe genau untersuchen und prüfen,
                              									welche Seite die beste ist, die dann zur Außenseite verwendet wird. Diese Seite
                              									behobelt der Arbeiter zuerst mittelst der Rauhbank, wobei das Stük gleich von dem
                              									Tischler so gelegt seyn muß, daß der Hobel nach den Jahren und den Aesten und nicht
                              									gegen dieselben geht, in welchem Fall der Hobel in die Oberfläche des zu hobelnden
                              									Holzes einreißen würde. Vorerst wird die Oberfläche des Stüks gerade und eben,
                              									sowohl in der Länge als wie in der Breite behobelt, wobei zugleich darauf zu sehen
                              									ist, daß die behobelte Oberfläche nicht windisch ist. Von diesem Fehler kann man
                              									sich dadurch überzeugen, daß zwei Richthölzer am obern und untern Ende der
                              									behobelten Oberfläche angelegt werden, die deutlich jeden zu viel gemachten
                              									Hobelstoß anzeigen. Vom richtigen Behobeln der einen Fläche hängt die aller andern
                              									des Stüks ab. Sobald die eine zur Außenseite bestimmte Fläche des Stüks nach
                              									Vorschrift behobelt worden ist, nimmt man die zweite nach außen bestimmte Kante oder
                              									Fläche in Arbeit, welche genau im Winkel gehobelt seyn muß, was man durch das
                              									Ansezen des Winkelhakens wahrnimmt. An die beiden abgehobelten Flächen macht man an
                              									der Eke mit Bleistift das sogenannte Winkelzeichen, das andeutet, daß diese Stelle
                              									später nach außen kommen muß. Hierauf reißt man sich von den beiden Winkelseiten  aus die Breite und die
                              									Stärke des Stüks vor, wozu man sich des Streichmaaßes bedient, welches an dasselbe
                              									angeschlagen wird. Das Anschlagen des Streichmaaßes muß von beiden Seiten geschehen,
                              									damit die zunächst behobelte Fläche oder Kante gleichmäßig breit oder stark und
                              									richtig mit der zuerst behobelten in Winkel kömmt. Beim Behobeln der vorgerissenen
                              									Fläche oder Kante hat der Arbeiter seine Aufmerksamkeit darauf zu richten, daß er
                              									genau so viel wegnimmt, als wie der vorgerissene Riß anzeigt, und daß nicht etwa auf
                              									einer Stelle mehr und auf der andern weniger weggenommen ist.
                           Wenn viel von dem Stük weggenommen werden muß, um diesem die nöthige Stärke und
                              									Breite zu ertheilen, alsdann bedient sich der Arbeiter des Schropp- und
                              									Schlichthobels, mit denen er, jedoch vorzüglich mit dem Schropphobel, nicht zu tief
                              									einhobeln darf, damit bei der spätern Bearbeitung mit der Rauhbank das Holz nicht
                              									schwächer, als wie es nöthig ist, wird, weil man gezwungen war, die mit dem
                              									Schropp- und Schlichthobel zu tief gehobelten Stellen zu ebnen.
                           Bei dem Abrichten oder Abhobeln großer und breiter Flächen, wie z. B. Tischblätter,
                              									wird das Stük vorerst mit dem kurzen Hobel der Quere nach abgehobelt und dann mit
                              									der Rauhbank der Länge nach; man kann jedoch, finden sich an dem zu behobelnden Stük
                              									erhabene Stellen, diese vorerst mit dem Schlichthobel entfernen, indem man der Länge
                              									nach hobelt, worauf dann das Stük mit der Rauhbank nach der Länge so wie auch nach
                              									der Quere abgerichtet wird. Dieses leztere Verfahren hat den Vortheil, daß das Stük
                              									eine ganz ebene Oberfläche erhält, ohne zu sehr verschwächt zu werden. Das zuerst
                              									angegebene Verfahren verdient jedoch beim Abrichten harter Hölzer den Vorzug, da die
                              									unebenen Stellen derselben sich leichter von der Quere, als von der Länge wegnehmen
                              									lassen; auch reißt ein der Quere über das Holz geführter Hobel weniger ein, als wenn
                              									man mit ihm der Länge nach hobelt.
                           Schwache schmale Stüke, die sich unter dem Druk des Hobels biegen, dürfen, um sie zu
                              									behobeln, nicht in die Bankhaken eingeschraubt werden, sondern sie müssen gegen den
                              									in der Hobelbank befindlichen Keil gelegt und so abgehobelt werden.
                           Eine Hauptsache ist es jedoch, daß die Hobelbank, welche als Unterlage des zu
                              									behobelnden Stükes dient, sowohl der Länge als der Breite nach ganz eben und gerade
                              									erhalten wird, da von der geraden Oberfläche der Hobelbank die gerade Oberfläche des
                              									Stüks abhängt, weßhalb man auch beständig darauf zu sehen hat, das Blatt der
                              									Hobelbank nicht zu beschädigen, wovon man sich von Zeit zu Zeit überzeugen muß.
                           Um einen Gegenstand genau gerade und eben abzuhobeln, ist  es durchaus nothwendig, daß die
                              									untere Fläche des Hobels, aus dem das Hobeleisen hervorsteht, ganz gerade und eben
                              									ist; aus diesem Grund muß der Arbeiter den Hobel auf seiner unteren Fläche von Zeit
                              									zu Zeit untersuchen und abrichten, da gewöhnlich der vor dem Hobeleisen befindliche
                              									Theil des Hobels mehr abläuft als wie der hinter dem Hobeleisen befindliche Theil.
                              									Mit einem Hobel, der auf seiner untern Fläche nicht ganz genau abgerichtet ist, kann
                              									man nur mit vieler Mühe und Schwierigkeit eine ebene Fläche hervorbringen.
                           Was das Hobeln des Holzes selbst anbetrifft, so liegt ein Hauptvortheil zur
                              									Erleichterung dieser Operation mit darin, daß vom Arbeiter darauf gesehen wird, daß
                              									die Hobeleisen in gehörigem Stand sich befinden, worunter ich meine, daß das
                              									Hobeleisen gehörig scharf und daß dessen Bahn oder Face nicht zu lang oder zu kurz
                              									geschliffen wird, denn im ersten Fall schnarrt der Hobel bei der Berührung harter
                              									Stellen und die Bahn derselben springt sehr leicht aus; ist dagegen die Bahn zu kurz
                              									geschlissen, so wird sie zu schnell stumpf.
                           Um sich das Hobeln zu erleichtern, sezt man den Hobel fest mit seiner Unterfläche auf
                              									das zu behobelnde Stük auf und stößt ihn schnell und gleichmäßig in derselben Lage
                              									auf das zu behobelnde Stük hin, wobei er jedoch immer fest aufgehalten werden muß;
                              									wollte der Arbeiter den Hobel nur langsam fortschieben, so würde er sich dadurch
                              									nicht nur das Hobeln bedeutend erschweren, sondern er würde auch nur mit vieler Mühe
                              									wilde oder ästige Stellen abhobeln können. Beim Fortstoßen des Hobels ist vom
                              									Arbeiter darauf zu sehen, daß er den Hobel während des Fortstoßens nicht eher
                              									lüftet, als bis der Stoß beendet ist, denn an den Stellen, wo man den Hobel gelüftet
                              									hat, reißt das Holz aus. Beim Zurükgehen des Hobels darf durchaus das Eisen das Holz
                              									nicht berühren, indem sich dadurch das Hobeleisen zu schnell abstumpft.
                           Beim Fügen mit dem Füghobel oder der Rauhbank ist folgende allgemeine Regel zu
                              									beobachten. Das Zeichen der Fuge muß nämlich bei dem Stük, was zuerst gefügt wird,
                              									nach der Bank zu eingespannt sich befinden, während das Zeichen des zweiten Stüks
                              									nach dem Arbeiter zu in die Hobelbank eingespannt wird. Das Hobeleisen muß genau und
                              									gerade und nicht zu viel vorgeschlagen werden, wovon man sich dadurch überzeugen
                              									kann, daß man vor dem Fügen über das Hobeleisen hinsieht, wo dann beide Enden
                              									desselben in einer und derselben Linie sich befinden müssen. Während daß man die
                              									zwei zusammengehörigen Stüke fügt, darf das Hobeleisen aus seiner Stellung nicht
                              									verschlagen oder verrükt werden, weil sonst die zweite  Fuge eine andere Richtung als
                              									wie die erstere haben würde, in Folge dessen man längere Zeit braucht, um die Stüke
                              									gehörig zusammenzupassen. Ein Vortheil beim Fügen, um die Arbeit zu fördern, besteht
                              									darin, daß der Arbeiter vor dem Fügen über die Kante des eingespannten Stüks
                              									wegsieht und die auf derselben hervorstehenden Stellen mit dem Schlicht- oder
                              									Schropphobel wegnimmt, bevor er die Rauhbank oder den Füghobel anwendet.
                           Beim Fügen mit der Rauhbank darf dieselbe nicht auf gewöhnliche Weise, wie beim
                              									Ausarbeiten der Hölzer, mit der linken Hand angegriffen werden, sondern es muß
                              									dieselbe so erfaßt werden, daß sich der Daumen der linken Hand oben und die andern
                              									vier Finger dergestalt unten an der Rauhbank oder dem Füghobel befinden, daß die
                              									Nägel der vier Finger als Anlauf dienen; hat man viel zu fügen oder will man sonst
                              									die Nägel schonen, so kann auch eine Leiste oder ein Maaßstab angelegt werden, der
                              									durch die vier Finger auf gleiche Weise wie die Rauhbank fest gehalten wird und der
                              									dann anstatt der Nägel als Anlauf dient.