| Titel: | Ueber das specifische Gewicht der Silberlegirungen, die hydrostatische Silberprobe und die Abnutzung des Münzsilbers durch den Umlauf. | 
| Fundstelle: | Band 108, Jahrgang 1848, Nr. LIX., S. 278 | 
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                        LIX.
                        Ueber das specifische Gewicht der
                           Silberlegirungen, die hydrostatische Silberprobe und die Abnutzung des Münzsilbers durch
                           den Umlauf.
                        Aus dem Journal für praktische Chemie, 1848 Nr.
                              4.
                        Ueber das specifische Gewicht der Silberlegirungen etc.
                        
                     
                        
                           Hr. Karl Karmarsch, Director
                              der höhern Gewerbschule zu Hannover, hat interessante Beobachtungen über die
                              specifischen Gewichte verschiedener Silberlegirungen und deren Abnutzung angestellt und in den
                              ersteren ein Mittel gegeben, den Feingehalt einer Legirung an Silber aufzufinden.
                              Wir theilen in Folgendem die Hauptresultate beider Arbeiten in gedrängter Kürze
                              mit.
                           
                        
                           1) Die hydrostatische
                                 Silberprobe.Mittheilungen des
                                    Gewerbevereins für das Königreich Hannover, 1847, Lief.
                                    55.
                           Die hydrostatische Silberprobe gründet sich auf die ziemlich große Verschiedenheit
                              der specifischen Gewichte des reinen Kupfers und Silbers, in Folge dessen das spec.
                              Gewicht einer Silberlegirung immer kleiner wird, je mehr sich dieselbe von dem
                              Zustand des reinen Silbers entfernt, je mehr sie also Kupfer enthält. Die bis jetzt
                              in der Praxis angewendeten Proben: die Strichprobe, das Abtreiben auf der Kapelle
                              und die Probe auf nassem Wege nach Gay-Lussac,
                              liefern einerseits, wenigstens die erste derselben, ungenaue Resultate, andererseits
                              erfordern sie viel Uebung und einen eigenen Apparat. Ein anderer Uebelstand ist die
                              Nothwendigkeit, ein Stück Silber als Probe von dem zu untersuchenden Stück
                              abzunehmen, das in einzelnen Fällen 1 Gramm, nie aber weniger als 0,5 Gramm betragen
                              kann. Die Methode des Hrn. Karmarsch ist von den hier erwähnten Uebelständen befreit, indem sie
                              ein Abnehmen der Probe unnöthig macht, keinen andern Apparat als eine gute Waage
                              erfordert und in sehr kurzer Zeit zu Ende geführt ist. Allerdings kann ihre
                              Anwendung auf voluminöse Arbeiten unbequem, ja unmöglich werden, sowie auch das
                              Vorhandenseyn von nicht silberhaltigen Bestandtheilen der Arbeit als
                              unübersteigliches Hinderniß in den Weg treten würde. Selbst schon zahlreiche
                              gelöthete Stellen müssen die Untersuchung ungenau machen, während auch aus gleichen
                              Gründen der Grad der Dichtigkeit der Legirung und sogar das Aussieden der
                              Geräthschaften die Genauigkeit der Probe beeinträchtigt. Liegt auch in letzterem
                              Grunde eine Unrichtigkeit, so kommt es doch im Allgemeinen mehr auf den Feingehalt
                              des Kernes der Legirung selbst an, als auf die trügerische, bald abgenutzte
                              Oberfläche.
                           Wir legen in Folgendem die Grundzüge der verdienstvollen Arbeit des Hrn. Verfassers
                              dar.
                           Die Hauptreihe der Beobachtungen betraf geprägtes Silber, aus dem Grunde der
                              anzunehmenden gleichartigen Verdichtung des Gehaltes und dem genau verbürgten
                              Feingehalt desselben, wobei sich noch erwies, daß im Ring und ohne Ring geprägte Münzen gleiches
                              Verhalten zeigen. Aus den erhaltenen Wägungen wurden für alle untersuchten
                              Abstufungen des Feingehalts die äußersten spec. Gewichte nebst den Mittelzahlen aus
                              sämmtlichen zusammengehörigen Beobachtungen aneinander gereiht und dann auf
                              Grundlage dieser Erfahrungsdaten eine Formel oder ein Rechnungsverfahren construirt,
                              wonach aus dem bekannten Gewichte eines kupferhaltigen Silbers dessen Feingehalt
                              möglichst annähernd gefunden werden kann. Zu dieser Formel gelangte der Hr.
                              Verfasser durch folgende Betrachtung:
                           Nimmt man an, daß sich in einer Mark von reinem Kupfer, dessen spec. Gewicht = K sey, ein Grän = 1/288 Mark in reines Silber verwandle,
                              so erhält man eine Mark legirten Silbers, von einem Grän Feingehalt, wobei sich das
                              spec. Gewicht der Masse um so viel erhöhen muß, als der 288ste Theil der Differenz
                              der spec. Gewichte des reinen Kupfers und reinen Silbers beträgt. Setzt man diese
                              Zunahme vorläufig = p, so ist das neue spec.
                              Gewicht:
                           = K + p.
                              
                           Bei der Umwandlung von 2 oder 3 Gränen Kupfers in Silber wird dieses spec. Gewicht =
                              K + 2 p oder = K + 3 p werden; nimmt man
                              also n Grän Kupfer in Silber umgewandelt an, so wird das
                              spec. Gewicht:
                           = K + np
                              
                           entstehen müssen. Hiebei muß man von der Voraussetzung
                              ausgehen, daß bei dem Zusammenschmelzen beider Metalle keine Verdichtung eintritt,
                              eine Voraussetzung, die zwar nicht richtig ist, sich aber, wie später gezeigt werden
                              wird, vollständig ausgleicht.
                           Die Größen K und p würden
                              sogleich gegeben seyn, wenn das spec. Gewicht des Silbers und Kupfers genau bestimmt
                              wäre, deren Angaben aber außerordentlich schwankend sind. Die Wägungen der
                              verschiedenen, in ihrem Gehalte genau bestimmten Legirungen geben ein Mittel an die
                              Hand, die spec. Gewichte beider Metalle abzuleiten, wobei sich gleichzeitig die
                              Verdichtung der Metalle durch das Zusammenschmelzen ausgleicht, indem eben auf
                              solche Art verdichtete Metalle gewogen sind. In diesen Bestimmungen hat man dann nur
                              noch eine Fehlerquelle, nämlich die Annahme, daß sich verschiedene Legirungen beim
                              Zusammenschmelzen gleich stark verdichten, welcher Fehler aber äußerst geringfügig
                              seyn kann.
                           
                           Nennt man L das spec. Gewicht irgend einer Sorte legirten
                              Silbers und n den Feingehalt derselben, in Granen
                              ausgedrückt (18 auf ein Loth), so ist nach obigen Gleichungen
                           L = K + np,
                           und kann man zwei Gleichungen dieser Form für verschiedene
                              Werthe von L und n
                              aufstellen, so sind die Werthe K und p genau bestimmt. Man setzt für L und n die Mittelwerthe sämmtlicher
                              VersuchsresultateSiehe Tabelle I. ein und erhält so aus allen untersuchten Feingehalten als Mittel für L den Werth 10,2212 für n
                              242,51 in einem, für L 9,4205, für n 105,12 im andern Falle. Aus den Gleichungen
                                10,2212 = K + 242,51 p und
                           9,4205 = K + 105,12 p
                              
                           findet sich
                           K = 8,80186 und p =
                              0,005828,
                           welche Werthe, nach der Methode der kleinsten Quadrate
                              geprüft, für
                           K = 8,814, für p =
                              0,00579
                           als die brauchbarsten Zahlen liefern.
                           Die Gleichung L = K + np für n aufgelöst,
                              gibt:
                           n = (L – K)/p, in Zahlen n = (L –
                              8,814)/0,00579,
                           welche Gleichung, in Worte gefaßt, folgende Regel gibt:
                           
                              „Um aus dem bekannten, mit drei Decimalstellen angegebenen Gewicht einer
                                 Silberlegirung dessen Feingehalt abzuleiten, ziehe man von dem spec. Gewicht die
                                 Zahl 8,814 ab, hänge dem Reste zwei Nullen an und dividire durch die, jetzt als
                                 ganze Zahl geltende 579, worauf der Quotient den Feingehalt in Gränen
                                 anzeigt.“
                              
                           Wendet man diese Methode bei Legirungen an, deren Feingehalt genau bestimmt ist, so
                              erhält man als durchschnittliche Größe des Fehlers 2,26 Grän, nach der Methode der
                              kleinsten Quadrate einen Fehler von 1,81 Grän. Als Durchschnittswerte der
                              Fehlertabelle der verschiedenen Versuche stellt sich unter 66 Fällen 7mal der
                              Feingehalt ganz genau, 25mal derselbe zu groß und 34mal zu klein heraus, ein für die
                              Methode offenbar günstig lautendes Resultat.
                           Für gegossenes oder wenig bearbeitetes, d.h. nicht gleichmäßig verdichtetes Silber
                              kann die Methode, wie sich dieß von selbst versteht, nicht angewendet werden,
                              während sie für geprägtes Silber eine sehr bequeme und genaue, von dem Resultate
                              einer guten Kapellenprobe selten mehr als 3 Grän abweichende Bestimmungsweise ist.
                              Ein anderer wesentlicher Vorzug dieser Methode ist der, daß man den
                              Gesammtsilbergehalt in einer Anzahl verschiedener Silberlegirungen auf gleiche
                              leichte Weise finden kann, daher sie für alle diejenigen, die sich mit Ein-
                              und Verkauf von Silbergeräthen beschäftigen, ein sehr willkommenes Hülfsmittel
                              ist.
                           Die Erfordernisse zu der erfolgreichen Anstellung bestehen in einer guten
                              hydrostatischen Waage nebst genauen Gewichten (der Bequemlichkeit wegen am besten
                              franz. Grammengewichte) und in sorgfältiger Handhabung derselben. Ungenauigkeiten
                              durch das Wägen treten besonders dann hervor, wenn man kleinere Stücke wägt, daher
                              das Gewicht von 30–40 Grammen am vortheilhaftesten seyn dürfte.
                           Um die Berechnungen der Gehalte aus den spec. Gewichten zu ersparen, kann eine
                              Tabelle zusammengesetzt werden, in der man nur das spec. Gewicht aufzusuchen
                              braucht, um daneben den entsprechenden Feingehalt zu finden. Wir legen eine
                              derartige, von dem Hrn. Verfasser berechnete Tabelle beiSiehe Tabelle II., welche die aus der Formel abgeleiteten Werthe enthält.
                           Am Schlusse der hier dargelegten Arbeit finden sich noch Angaben über Raumveränderung
                              der Silberlegirungen, sowohl beim Zusammenschmelzen selbst, als auch durch Walzen
                              und Prägen. Wir beschränken uns auf Angabe einiger wichtiger Resultate, die aus den
                              Tabellen XII und XIII der Originalabhandlung hervorgehen. Eine gewalzte Legirung
                              wird nach vollendetem Auswalzen durch Prägen um so mehr dicht, je größer ihr
                              Feingehalt ist; während Feinsilber nach dem Auswalzen durch Prägen noch um ein
                              Achtel Proc. seines Rauminhaltes verdichtet wird, beträgt diese Verdichtung bei
                              9löthigem Silber nur ein Hundertel Procent. Die andern Silberlegirungen nehmen in
                              der Reihe nach Verhältniß ihres Feingehaltes, welches zugleich das umgekehrte
                              Verhältniß ihrer Härte ist, die Plätze ein, und das Kupfer, an Härte dem 14
                              1/2löthigen Silber gleichkommend, stellt sich naturgemäß zwischen das 13löthige und
                              feine Silber.
                           Das letzte wichtige Resultat ist, daß die Metalle Kupfer und Silber beim Legiren sich
                              nicht verdichten, sondern umgekehrt eine Volumenvermehrung eintritt: es ist diese
                              Ausdehnung 1/3 Proc. bei dem 13löthigen, 1/6 Proc. bei dem 11löthigen und 1/4 Proc. bei dem
                              9löthigen Silber.
                           
                        
                           2) Abnutzung des Silbergeldes durch den
                                 Umlauf, und die zweckmäßigste Legirung des Münzsilbers.Polytechnische Mittheilungen von Volz und Karmarsch. Dritter Jahrg., 1846, drittes und
                                    viertes Heft. Tübingen 1846.
                              
                           Der durch Abreibung der verschiedenen Münzstücke entstehende Gewichtsverlust edler
                              Metalle muß schon an und für sich ein Gegenstand von Interesse seyn, indem die
                              abgeriebenen Metalltheilchen für die menschliche Wahrnehmung so gut wie verschwinden
                              und das dadurch verlorengehende Capital nicht unbeträchtlich ist; andererseits aber
                              der Zweck vereitelt wird, in dem gemünzten Stück Metall eine unveränderliche
                              bestimmte Gewichtsmenge edlen Metalls zu besitzen. Hr. Director Karmarsch hat es übernommen, die
                              Größe dieses Verlustes zu bestimmen und die Legirung auszumitteln, die sich dieser
                              Abnutzung am besten in den Weg stellt. Die Abhandlung enthält eine außerordentliche
                              Menge von Beobachtungen, die wir in ihren Hauptresultaten flüchtig andeuten wollen;
                              vorausgeschickt sind die früher über besagte Gegenstände angestellten Versuche von
                              Cavendish und Hatchett,
                              die in den Jahren 1798–1803 auf Befehl der englischen Regierung unternommen
                              wurden, nebst einigen anderen verschiedenen Nachwägungen der Londoner Münze.
                           Die Abnutzung des Geldes beim Umlauf findet theils auf chemischem, theils auf
                              mechanischem Wege statt. Die Abnutzung auf chemischem Wege trifft größtentheils das
                              Kupfer, welches sich oxydirt und sich als Kupferoxyd leichter abnutzt, wobei stets
                              eine neue Metallfläche bloßgelegt wird; die mechanische Abnutzung trifft Kupfer und
                              Silber gleichzeitig und sie trägt wohl den größten Theil der Abnutzung der
                              Münzstücke. Die mechanische Abnutzung findet auf zweierlei Weise statt: durch
                              Reibung der Geldstücke an festen Körpern, als Sand, Staub etc., oder durch Reibung
                              der Stücke gegeneinander. Um diese Abnutzung zu bestimmen, wurden Geldstücke in
                              einem Gefäße einem anhaltenden Schütteln ausgesetzt, wobei sie entweder mit Sand
                              oder bloß untereinander in BerührungBerühruug kamen; die Bewegung geschah durch Befestigung des die Münzen enthaltenden
                              Gefäßes an den Sägerahmen einer Cohot'schen
                              Furnürrschneidmaschine.
                           Die Abnutzung nahm je nach dem Feingehalte zu, am dauerhaftesten zeigte sich 5löthiges Silber,
                              während zu gleicher Zeit die Abnutzung mit der Größe der Münzstücke abnahm.Siehe Tabelle III.
                              
                           Das Silber, als Münzmaterial, soll mehreren verschiedenen, zum Theil sich in den Weg
                              tretenden Forderungen entsprechen, indem es, mit Kupfer legirt, die dem edlen
                              Metalle angehörige Farbe tragen und behalten, zu Münzen des kleinsten Werthes
                              ausgeprägt, noch Volumen genug besitzen soll, um sich bequem zum Umlauf zu eignen,
                              und endlich der Abnutzung so wenig als möglich unterworfen seyn soll. Während die
                              erste Bedingung alle Legirungen unter 12 Loth Feingehalt ausschließt, sprechen die
                              beiden letzteren für eine geringhaltige Legirung; allein die Rücksicht auf Schönheit
                              und bequemes Format der Münzstücke von höherem Werthe muß hierin auch einen Grund
                              angeben. Für die erstere Forderung günstig spricht noch die Betrachtung der Kosten
                              des ohne Entschädigung hinzuzufügenden Kupfers und die durch größeren Kupferzusatz
                              sich vermehrenden Kosten des Ausschmelzens und Prägens. Durch alle diese Umstände
                              sind die Gränzen der Aufsuchung der besten Legirung des Münzsilbers eng gesteckt,
                              indem dieselben nothwendig durch 12- und 14löthiges Silber bestimmt sind.
                              Nach allen Erfahrungen stellt sich die Legirung auf 5 Theile Kupfer 1 Theil Silber,
                              d.h. 13 1/2löthiges Silber, am vortheilhaftesten heraus, aus welcher Legirung
                              bekanntlich die Conventionsgulden und Speciesthaler geprägt sind. Die neueste Zeit
                              scheint sich sehr der Legirung aus neun Zehntheilen zuzuneigen, indessen dürfte es
                              gut seyn, vor einem Fortschreiten auf dieser Bahn die Erfahrung ernstlich um Rath zu
                              fragen. Man ahme, um des Verfassers eigene Worte zu gebrauchen, Frankreich und
                              anderen Staaten nicht eben darin nach, daß man ihr Legirungsverhältniß ohne alle
                              Prüfung adoptirt; man folge vor Allem einem zweiten, entschieden vorzüglichen
                              Beispiele, welches sie uns Deutschen geben, d.h. man verbanne alles
                              Scheidemünzsilber und höre endlich auf, einen Cloak von Kupfer, in dem ein wenig
                              Silber ersäuft ist, mit dem Namen Silber unverdient zu adeln.
                           
                           Tabelle I.
                           Gefundene specifische Gewichte bekannter Legirungen.
                           
                              
                                  
                                    Feingehalt.Loth.    Grän.
                                   
                                            
                                    Gränzen  des spec. Gewichts
                                        Mittleres   spec.
                                    Gewicht.
                                 
                              
                                   15
                                     16
                                     10,458 –
                                    10,492
                                         10,479
                                 
                              
                                   15
                                     14
                                             10,464
                                         10,464
                                 
                              
                                   14
                                     14,4
                                     10,345 –
                                    10,374
                                         10,360
                                 
                              
                                   14
                                       7,2
                                     10,271 –
                                    10,316
                                         10,293
                                 
                              
                                   13
                                     16
                                     10,250 –
                                    10,265
                                         10,257
                                 
                              
                                   13
                                       6
                                     10,207 –
                                    10,237
                                         10,215
                                 
                              
                                   12
                                      –
                                     10,067 –
                                    10,100
                                         10,083
                                 
                              
                                   11
                                     15
                                             10,068
                                         10,068
                                 
                              
                                     9
                                       6
                                       9,744
                                    – 9,810
                                           9,772
                                 
                              
                                     8
                                       6
                                       9,640
                                    – 9,667
                                           9,657
                                 
                              
                                     8
                                      –
                                             9,637
                                           9,637
                                 
                              
                                     7
                                      –
                                             9,532
                                           9,532
                                 
                              
                                     6
                                      –
                                             9,439
                                           9,439
                                 
                              
                                     5
                                       6
                                       9,383
                                    – 9,385
                                           9,384
                                 
                              
                                     5
                                      –
                                       9,306
                                    – 9,333
                                           9,319
                                 
                              
                                     3
                                     10
                                       9,196
                                    – 9,203
                                           9,200
                                 
                              
                                     3
                                       9
                                       9,153
                                    – 9,237
                                           9,196.
                                 
                              
                           Tabelle II.
                           Berechnung des Feingehalts aus dem specifischen
                                 Gewicht.
                           
                              
                                  Feingehalt.
                                 
                                  Feingehalt.
                                 
                                 
                              
                                 Loth.
                                 Grän.
                                 Spec. Gewicht.
                                 Loth.
                                 Grän.
                                 Spec. Gewicht.
                                 
                              
                                   3
                                   –
                                       9,127
                                   5
                                   12
                                       9,405
                                 
                              
                                   3
                                   2
                                       9,183
                                   5
                                   14
                                       9,416
                                 
                              
                                   3
                                   4
                                       9,150
                                   5
                                   16
                                       9,428
                                 
                              
                                   3
                                   6
                                       9,161
                                   6
                                     –
                                       9,439
                                 
                              
                                   3
                                   8
                                       9,173
                                   6
                                     2
                                       9,451
                                 
                              
                                   3
                                 10
                                       9,185
                                   6
                                     4
                                       9,463
                                 
                              
                                   3
                                 12
                                       9,196
                                   6
                                     6
                                       9,474
                                 
                              
                                   3
                                 14
                                       9,208
                                   6
                                     8
                                       9,486
                                 
                              
                                   3
                                 16
                                       9,219
                                   6
                                   10
                                       9,497
                                 
                              
                                   4
                                  –
                                       9,231
                                   6
                                   12
                                       9,509
                                 
                              
                                   4
                                   2
                                       9,242
                                   6
                                   14
                                       9,520
                                 
                              
                                   4
                                   4
                                       9,254
                                   6
                                   16
                                       9,532
                                 
                              
                                   4
                                   6
                                       9,266
                                   7
                                     –
                                       9,544
                                 
                              
                                   4
                                   8
                                       9,277
                                   7
                                     2
                                       9,555
                                 
                              
                                   4
                                 10
                                       9,289
                                   7
                                     4
                                       9,567
                                 
                              
                                   4
                                 12
                                       9,300
                                   7
                                     6
                                       9,578
                                 
                              
                                   4
                                 14
                                       9,312
                                   7
                                     8
                                       9,590
                                 
                              
                                   4
                                 16
                                       9,324
                                   7
                                   10
                                       9,602
                                 
                              
                                   5
                                  –
                                       9,335
                                   7
                                   12
                                       9,613
                                 
                              
                                   5
                                   2
                                       9,347
                                   7
                                   14
                                       9,625
                                 
                              
                                   5
                                   4
                                       9,358
                                   7
                                   16
                                       9,636
                                 
                              
                                   5
                                   6
                                       9,370
                                   8
                                     –
                                       9,648
                                 
                              
                                   5
                                   8
                                       9,382
                                   8
                                     2
                                       9,659
                                 
                              
                                   5
                                 10
                                       9,393
                                   8
                                     4
                                       9,671
                                 
                              
                           
                           
                              
                                  Feingehalt.
                                 
                                  Feingehalt.
                                 
                                 
                              
                                 Loth.
                                 Grän.
                                 Spec. Gewicht.
                                 Loth.
                                 Grän.
                                 Spec. Gewicht.
                                 
                              
                                   8
                                   6
                                       9,683
                                   12
                                   4
                                       10,088
                                 
                              
                                   8
                                   8
                                       9,694
                                   12
                                   6
                                       10,099
                                 
                              
                                   8
                                 10
                                       9,706
                                   12
                                   8
                                       10,111
                                 
                              
                                   8
                                 12
                                       9,717
                                   12
                                 10
                                       10,123
                                 
                              
                                   8
                                 14
                                       9,729
                                   12
                                 12
                                       10,134
                                 
                              
                                   8
                                 16
                                       9,740
                                   12
                                 14
                                       10,146
                                 
                              
                                   9
                                  –
                                       9,752
                                   12
                                 16
                                       10,157
                                 
                              
                                   9
                                   2
                                       9,764
                                   13
                                  –
                                       10,169
                                 
                              
                                   9
                                   4
                                       9,775
                                   13
                                   2
                                       10,181
                                 
                              
                                   9
                                   6
                                       9,787
                                   13
                                   4
                                       10,192
                                 
                              
                                   9
                                   8
                                       9,798
                                   13
                                   6
                                       10,204
                                 
                              
                                   9
                                 10
                                       9,810
                                   13
                                   8
                                       10,215
                                 
                              
                                   9
                                 12
                                       9,822
                                   13
                                 10
                                       10,227
                                 
                              
                                   9
                                 14
                                       9,833
                                   13
                                 12
                                       10,238
                                 
                              
                                   9
                                 16
                                       9,845
                                   13
                                 14
                                       10,250
                                 
                              
                                 10
                                  –
                                       9,856
                                   13
                                 16
                                       10,262
                                 
                              
                                 10
                                   2
                                       9,868
                                   14
                                  –
                                       10,273
                                 
                              
                                 10
                                   4
                                       9,879
                                   14
                                   2
                                       10,285
                                 
                              
                                 10
                                   6
                                       9,891
                                   14
                                   4
                                       10,296
                                 
                              
                                 10
                                   8
                                       9,903
                                   14
                                   6
                                       10,308
                                 
                              
                                 10
                                 10
                                       9,914
                                   14
                                   8
                                       10,319
                                 
                              
                                 10
                                 12
                                       9,926
                                   14
                                 10
                                       10,331
                                 
                              
                                 10
                                 14
                                       9,937
                                   24
                                 12
                                       10,343
                                 
                              
                                 10
                                 16
                                       9,949
                                   14
                                 14
                                       10,354
                                 
                              
                                 11
                                  –
                                       9,961
                                   14
                                 16
                                       10,366
                                 
                              
                                 11
                                   2
                                       9,972
                                   15
                                  –
                                       10,377
                                 
                              
                                 11
                                   4
                                       9,984
                                   15
                                   2
                                       10,389
                                 
                              
                                 11
                                   6
                                       9,995
                                   15
                                   4
                                       10,400
                                 
                              
                                 11
                                   8
                                     10,001
                                   15
                                   6
                                       10,412
                                 
                              
                                 11
                                 10
                                     10,018
                                   15
                                   8
                                       10,424
                                 
                              
                                 11
                                 12
                                     10,030
                                   15
                                 10
                                       10,435
                                 
                              
                                 11
                                 14
                                     10,042
                                   15
                                 12
                                       10,447
                                 
                              
                                 11
                                 16
                                     10,053
                                   15
                                 14
                                       10,458
                                 
                              
                                 12
                                  –
                                     10,065
                                   15
                                 16
                                       10,470
                                 
                              
                                 12
                                   2
                                     10,076
                                   16
                                  –
                                       10,482.
                                 
                              
                           Tabelle III.
                           
                              
                                 
                                 Abnutzbarkeit beim
                                    Schütteln                    
                                    mit:
                                 
                              
                                   Feingehalt.
                                 
                                 
                              
                                 Loth.
                                 Grän.
                                    Sand.
                                     Geld
                                    ausverschiedenen   Legirungen.
                                 
                              
                                   15
                                   16
                                    1,97
                                       
                                    9,52
                                 
                              
                                   14
                                     7,2
                                    1,66
                                       
                                    3,92
                                 
                              
                                   12
                                     –
                                    1,48
                                       
                                    2,29
                                 
                              
                                   10
                                     9
                                    1,31
                                       
                                    1,80
                                 
                              
                                     8
                                     6
                                    1,20
                                       
                                    1,58
                                 
                              
                                     5
                                     –
                                    1,00
                                       
                                    1,00
                                 
                              
                                     3
                                     9
                                    1,045
                                       
                                    1,40.