| Titel: | Miscellen. | 
| Fundstelle: | Band 109, Jahrgang 1848, Nr. , S. 148 | 
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                        Miscellen.
                        Miscellen.
                        
                     
                        
                           Rocke's hämmerbare Artikel aus
                              									umgeschmolzenem Stabeisen.
                           William Rocke, Ingenieur zu Dudley in der Grafschaft
                              									Worcester, ließ sich am 18. Novbr. 1847 folgende Behandlung und Anwendung des
                              									Stabeisens patentiren. Er schmilzt altes Schmiedeisen im Kupolofen bei schwachem
                              									Gebläse, oder auch in einem Flammofen gerade so wie man Gußeisen schmilzt und läßt
                              									es dann in Formen auslaufen welche auf gewöhnliche Weise zugerichtet sind. Die so
                              									gegossenen Artikel sind hart und spröde und man muß sie daher glühen und wieder
                              									abkühlen lassen, um ihnen Hämmerbarkeit zu ertheilen. Zu diesem Behufe bringt man
                              									sie in eiserne Kästen und umgibt sie darin vollständig mit Notheisenstein oder
                              									Holzkohle oder mit einem Gemenge dieser Substanzen in feingepulvertem Zustande; die
                              									eisernen Kästen werden dann so gut als möglich verschlossen um die Luft
                              									auszuschließen. In diesen Kästen werden die Artikel so stark erhitzt, daß sie den
                              									erforderlichen Grad von Hämmerbarkeit erlangen. Diese Operation erfordert Sorgfalt
                              									und bis der Arbeiter darin hinreichende Erfahrung erlangt hat, sollte er immer eine
                              									kleine Probirstange von demselben Material in das die Artikel enthaltende Gehäuse
                              									bringen und dieselbe gelegentlich herausziehen um den Fortschritt der Operation zu
                              									ermitteln.
                           Wenn das Material keine so große Dichtigkeit und kein so compactes Gesüge zu haben
                              									braucht, wie man es durch Anwendung von bloßem Schmiedeisen erhält, kann man das
                              									Schmiedeisen bis zu seinem gleichen Gewicht mit Gußeisen zusammenschmelzen; und wenn
                              									die Artikel das Gefüge und die Natur des Stahls erhalten sollen, so daß sie sich wie
                              									dieser härten lassen, so schmilzt man das Schmiedeisen in verschiedenem Verhältniß,
                              									bis zu seinem gleichen Gewicht, mit Stahl zusammen. Diese Gemenge werden nach dem
                              									Schmelzen in Formen gegossen und auf oben angegebene Weise weiter behandelt. (London Journal of arts, Jul 1848, S. 447.)
                           
                        
                           Salmen's Fabricat welches das Leder
                              									zu verschiedenen Artikeln ersetzen kann.
                           Die Composition welche sich der Erfinder am 11. November 1847 für England patentiren
                              									ließ, erhält man durch Vermischen von gekochtem Leinöl mit Bleiglätte und Umbra in
                              									solchem Verhältniß, daß fie zum Auftragen auf Gewebe noch flüssig genug ist.
                              									Dieselbe wird auf die einzelnen über einander zu legenden Gewebe entweder in kaltem
                              									oder in heißem Zustande aufgetragen. Dann bringt man die einzelnen Tuchstücke in
                              									genaue Berührung (indem man sie von Hand auf einander drückt) und läßt sie trocknen;
                              									nach dem Trocknen werden die Zeuge in eine Presse gebracht oder zwischen Walzen
                              									passirt, wodurch sie härter und gleichförmiger vereinigt werden. Das so weit fertige
                              									Material wird nun in der Art auf einen Rahmen gespannt, daß beide Seiten desselben
                              									zugänglich sind, worauf man es auf einer oder beiden Seiten noch mit obiger
                              									Composition, die aber mit mehr Bleiglätte versetzt wurde, überzieht. Nachdem die
                              									Composition auf der Oberfläche trocken geworden ist, wird sie mit Bimsstein
                              									geglättet und dann gefirnißt oder lackirt, worauf das Material zum Gebrauch geeignet
                              									ist. Dasselbe kann das Leder für Kappenschirme, Treibriemen, Hängriemen,
                              									Spritzleder, Pferdegeschirre etc. ersetzen. (London Journal
                                 										of arts, Jul. 1848, S. 442.)
                           
                        
                           
                           Ueber verschiedene Benutzungsarten einer Auflösung von
                              									Gutta-percha in Schwefelkohlenstoff; von Prof. Vogel
                              									jun. in München.
                           In kochendem Terpenthinöl löst sich die Gutta-percha sehr gut auf; aber diese
                              									Auflösung besitzt einige Uebelstände; auf Marmor, Glas etc aufgetragen, trocknet sie
                              									langsam aus und hinterläßt auf deren Oberfläche etwas Klebriges. Auf Papier
                              									hinterläßt sie Flecken und der unangenehme Geruch des Terpenthinöls verschwindet nur
                              									langsam.
                           Die in Alkohol und Aether vollkommen unauflösliche Gutta-percha löst sich aber
                              									leicht und in allen Verhältnissen in Schwefelkohlenstoff auf, ohne daß man die
                              									Temperatur zu erhöhen braucht. Der im Handel vorkommende Schwefelkohienstoff enthält
                              									Spuren von Schwefelwasserstoff, wovon man ihn zuvor durch Schütteln mit etwas
                              									Bleiglätte oder Bleiweiß reinigen muß.
                           Da eine Auflösung von Gutta-percha in Schwefelkohlenstoff, auf eine Fläche
                              									ausgegossen, sehr schnell verdampft und dann eine vor dem Einfluß des Wassers und
                              									der Luft schützende dünne Schicht von Gutta-percha zurückläßt, so ist diese
                              									Lösung zur Deckung von Schnittwunden gut zu benutzen. Da der Schwefelkohlenstoff
                              									wegen seiner großen Flüchtigkeit beim Verdampfen auf der Haut Kälte erzeugt, so
                              									wirkt diese Lösung außer der schnellen Vereinigung der Wundränder noch als
                              									antiphlogistisches Mittel.
                           Diese Gutta-percha-Lösung kann auch zum Ueberziehen von Früchten
                              									verwendet werden. Bekanntlich werden Früchte, wenn sie versendet oder in
                              									wissenschaftlichem Interesse aufbewahrt werden sollen, mit Wachs überzogen. Neben
                              									der Unsicherheit der Conservirung auf diese Weise, ergibt sich noch der Nachtheil,
                              									daß es nicht leicht ist, das Wachs ohne Verletznng der Frucht vollkommen zu
                              									entfernen. Ueberstreicht man dagegen eine Frucht mit der
                              									Gutta-percha-Lösung, so wird sie durch diese dünne Schicht vor Luft
                              									und Wasser geschützt und somit auch das Eintrocknen verhindert, abgesehen davon, daß
                              									der Ueberzug von Gutta-percha sehr leicht auf mechanischem Wege oder auch
                              									durch heißes Wasser abgenommen werden kann.
                           Da durch Benetzen mit der Gutta-percha-Lösung in Schwefelkohlenstoff,
                              									Druckpapier augenblicklich in Schreibpapier umgewandelt wird, so ist diese
                              									Flüssigkeit sehr zweckmäßig auf radirten Stellen statt des Sandaraks anwendbar.
                           Zeichnungen auf Papier, welche mit dem Zeichnenstift, Kreide oder Kohle gemacht sind,
                              									lassen sich vermittelst der erwähnten Gutta-percha-Lösung fixiren, so
                              									daß die Striche durch Reibung nicht mehr vertilgt werden können. In der Folge dürfte
                              									daher die Auflösung der Gutta-percha in Schwefelkohlenstoff von den Malern
                              									und Zeichnern zum Ueberziehen der Cartons anstatt des jetzt gebräuchlichen Leims
                              									angewandt werden. (Journal de Pharmacie, Mai 1848, S.
                              									333.)
                           
                        
                           Ueber Regulirung der Brodtaxe.
                           Die in Württemberg bestehende polizeiliche Taxe des Brodes
                              									wird im größten Theile des Landes nicht auf den Grund einer jährlich vorgenommenen
                              									Prüfung der Ausgiebigkeit der Brodfrüchte für das Verbacken, sondern nach einem seit
                              									langer Zeit angenommenen Satze über die Quantität des aus einem gewissen Quantum
                              									Frucht zu producirenden Brodes in der Art festgesetzt, daß die übrigen
                              									Erzeugungskosten nicht besonders in Berechnung genommen werden, und namentlich
                              									zwischen dem veränderlichen und relativ unveränderlichen Aufwande nicht
                              									unterschieden wird. (Die bekannte Formel für die Berechnung des Brodpreises ist: so
                              									viele Gulden 1 Schäffel Dinkel kostet, so viele Groschen kosten 6 Pfd. Brod.) Da
                              									dieses Verfahren nicht nur hinsichtlich der verschiedenartigen Beschaffenheit der
                              									Früchte, sondern insbesondere auch wegen gänzlicher Veraltung der demselben zu
                              									Grunde liegenden Anschläge und Berechnungen nur als ganz unsicher und schwankend
                              									angesehen werden kann, so forderte das königl. Ministerium des Innern die
                              									Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins zum Gutachten darüber auf, ob und
                              									was zur Verbesserung des bei Regulirung der Brodtaxe dermalen gebräuchlichen
                              									Verfahrens etwa geschehen könnte.
                           
                           Dieser Auftrag hatte die Folge, daß die Centralstelle nicht nur die Anstellung
                              									umfassender Mahl- und Backproben durch das landwirthschaftliche Institut zu
                              									Hohenheim einleitete, sondern auch mit der Verwaltung des Bürgerhospitals zu
                              									Stuttgart, woselbst auf öffentliche Rechnung eine größere Bäckerei eingerichtet und
                              									unter der sorgfältigsten Aufsicht einer besondern städtischen Commission in
                              									regelmäßigen Betrieb gesetzt worden war, sich in Vernehmen setzte.
                           Diese beiden Quellen in Verbindung mit der auf eben so gründlichen als ausgedehnten
                              									Mahl- und Backproben beruhenden großherzogl. badischen Verordnung über
                              									Regulirung der Brodpreise vom 10. Mai 1847 lieferten das Material zu dem
                              									Gutachten.
                           Die angestellten Versuche bezogen sich:
                           1) auf Ermittelung der Ergiebigkeit der Früchte an Mehl (zu Wecken, Weißbrod und
                              									Schwarzbrod);
                           2) auf Ermittelung des Brodergebnisses aus den verschiedenen Mehlsorten;
                           3) auf Erhebung des mit dem Bäckereibetrieb verbundenen Fabricationsaufwandes,
                           indem aus diesen drei Factoren in Verbindung mit den
                              									Durchschnittspreisen der Früchte die Taxe des Brodes sich vildet.
                           Wir schicken voraus, daß wir den folgenden Berechnungen ausschließlich stets das
                              									Gewicht zu Grunde gelegt, dagegen das Maaß (als schon beim Getreide schwankend, beim
                              									Mehl aber ganz unzuverlässig) gänzlich beseitigt haben, und deßhalb auch die
                              									Erhebung der Durchschnittspreise nach dem Gewichte und wo möglich stets von Kernen
                              									und Weizen und nicht von unenthülstem Dinkel als eine der ersten Bedingungen zu
                              									Herstellung einer richtigen Brodtaxe ansehen.
                           I. Mahlproben. Nach den uns
                              									gemachten Mittheilungen hat die Hospitalbäckerei in Stuttgart während eines
                              									dreimonatlichen Betriebes beim Mahlen von 100 Pfd. Kernen oder Weizen folgende
                              									Ergebnisse erlangt:
                           
                              
                                 Weckmehl (II)
                                 8,9
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 Weißbrodmehl (III)
                                 62,7
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 Schwarzbrodmehl (IV)
                                 8,4
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 
                                 –––––––––
                                 
                              
                                 
                                 80
                                 Pfd.
                                 
                              
                           
                              
                                 Hiezu
                                 Kleie und Nachmehl
                                 11,65
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 
                                 Abgang
                                 2,1
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 
                                 Milter
                                 6,25
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 
                                 
                                 –––––––––
                                 
                              
                                 
                                 
                                 100
                                 Pfd.
                                 
                              
                           Das Institut zu Hohenheim erhielt von 100 Pfd. Weizen oder Kernen
                           
                              
                                 Schwingmehl (I)
                                 20,8
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 Weckmehl (II)
                                 16,3
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 Weißbrodmehl (III)
                                 37,5
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 Schwarzbrodmehl (IV u. V)
                                 6,2
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 
                                 –––––––––
                                 
                              
                                 
                                 80,8
                                 Pfd.
                                 
                              
                           
                              
                                 Hiezu
                                 Kleie und Nachmehl
                                 12,45
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 
                                 Abgang
                                 0,50
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 
                                 Milter
                                 6,25
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 
                                 
                                 –––––––––
                                 
                              
                                 
                                 
                                 100
                                 Pfd.
                                 
                              
                           Nach der badischen Verordnung lieferten 100 Pfd. Kernen
                           
                              
                                 Schwingmehl 1ste Sorte
                                 23,6
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 Schwingmehl 2te Sorte
                                 16,3
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 Schwingmehl 3te Sorte
                                 3,2
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 Vollmehl
                                 22,4
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 Schwarzmehl
                                 15,7
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 
                                 –––––––––
                                 
                              
                                 
                                 81,2
                                 Pfd.
                                 
                              
                           
                              
                                 Hiezu
                                 Kleie und Nachmehl
                                 9,8
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 
                                 Milter und Abgang
                                 9 
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 
                                 
                                 –––––––––
                                 
                              
                                 
                                 
                                 100
                                 Pfd.
                                 
                              
                           
                           Indessen dürfte bei diesen Versuchen die immerhin vortheilhaftere Ausbeutung der
                              									Früchte auf Weißmehl, der jedoch stets auch eine größere Menge von Nachmehl und
                              									Kleie gegenüber steht, vorherrschend gewesen seyn, was namentlich bei Baden dadurch
                              									erklärt wird, weil dort auch das feinere Backwerk, Milchbrod etc. der Taxe
                              									unterliegt und dagegen zur Bereitung des schwarzen Mehles der Roggen ausgedehnter
                              									als bei uns in Anwendung kommt.
                           Wenn wir daher die Erzeugung von Schwingmehl ganz ausschließen und den daraus
                              									fließenden Nutzen der Privatindustrie des Bäckers überlassen und lediglich die
                              									Bereitung der zu den taxirten Sorten vom Backwerk (Weck, Weißbrod und Schwarzbrod)
                              									erforderlichen Mehlsorten voraussetzen, so werden wir das von dem 1846er Getreide zu
                              									erwartende nutzbare Mehl wohl, abzüglich des Milters, auf 82 Proc. und das
                              									Verhältniß der einzelnen Mehlsorten folgendermaßen feststellen dürfen:
                           
                              
                                 Weckmehl (II)
                                 20
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 Weißbrodmehl (III)
                                 37
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 Schwarzbrodmehl (IV)
                                 25
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 
                                 –––––––––
                                 
                              
                                 
                                 82
                                 Pfd.
                                 
                              
                           
                              
                                 Hiezu
                                 Kleie und Nachmehl
                                 10
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 
                                 Abgang
                                 1,75
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 
                                 Milter
                                 6,25
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 
                                 
                                 –––––––––
                                 
                              
                                 
                                 
                                 100
                                 Pfd.
                                 
                              
                           Diese Annahme hat sich auch durch einen eigens nach dem angegebenen Sortiment in der
                              									Spitalbäckerei angestellten Mahlversuch sowohl an Quantität als Qualität des
                              									erhaltenen Mehles bestätigt.
                           Da im ganzen Neckarkreis und auch in einzelnen Theilen des Donau-,
                              									Schwarzwald- und Jaxtkreises der Roggen als Brodfrucht so wenig beliebt ist
                              									und daher auch meist in so geringer Ausdehnung gebaut wird, daß sich ein fester, für
                              									den größeren Verkehr gültiger Marktpreis dafür gar nicht bildet, so bleibt in diesen
                              									Landestheilen die Brodschätzung, sowie die dieser vorgehende Werthsberechnung der
                              									verschiedenen Mehlsorten lediglich auf den Preis des Kernen oder Weizen beschränkt.
                              									Insofern der Roggen jedoch für andere Theile des Donau-, Jaxt- und
                              									Schwarzwaldkreises gleichwohl in Betracht kommt, so führen wir hier an, daß nach den
                              									Mahlproben von Hohenheim 100 Pfd. oder abzüglich des Milters 93¾ pfd. guter
                              									Roggen,
                           
                              
                                 80
                                 Pfd.
                                 Hausbrodmehl,
                                 
                              
                                  8
                                 Pfd.
                                 Nachmehl,
                                 
                              
                                  9,50
                                 Pfd.
                                 Kleie,
                                 
                              
                                  1,25
                                 Pfd.
                                 Abgang,
                                 
                              
                                 ––––––––––––––––––––
                                 
                              
                                 93,75
                                 Pfd.,
                                 
                                 
                              
                           daß die gleiche Menge von Mittelqualität nach den Erfahrungen
                              									von Seybold in Heilbronn
                           
                              
                                 71 
                                 Pfd.
                                 Hausbrodmehl,
                                 
                              
                                 18¾
                                 Pfd.
                                 Nachmehl und Kleie,
                                 
                              
                                 4 
                                 Pfd.
                                 Abgang,
                                 
                              
                                 ––––––––––––––––––––
                                 
                              
                                 93¾
                                 Pfd.,
                                 
                                 
                              
                           nach der mehr berührten großh. badischen Verordnung
                           
                              
                                 76 
                                 Pfd.
                                 Hausbrodmehl,
                                 
                              
                                 13 
                                 Pfd.
                                 Nachmehl und Kleie,
                                 
                              
                                 4¾
                                 Pfd.
                                 Abgang,
                                 
                              
                                 ––––––––––––––––––––
                                 
                              
                                 93¾
                                 Pfd.
                                 
                                 
                              
                           liefert und daß hienach und bis durch weitere Mahlproben noch
                              									festere Anhalte gewonnen sind, das Ergebniß durchschnittlich auf
                           
                              
                                 75 
                                 Pfd.
                                 Hausbrodmehl,
                                 
                              
                                 14 
                                 Pfd.
                                 Nachmehl und Kleie,
                                 
                              
                                 4¾
                                 Pfd.
                                 Abgang,
                                 
                              
                                 ––––––––––––––––––––
                                 
                              
                                 93¾
                                 Pfd.
                                 
                                 
                              
                           wird angenommen werden können.
                           
                           II. Werthsverhältniß der
                                 										verschiedenen Mehlsorten. Was den relativen Werth der verschiedenen
                              									Mehlsorten betrifft, so fanden wir die Aufstellung fester Grundsätze hierüber
                              									besonders schwierig, und erst, als uns die Einsicht in die Rechnungen eines größern
                              									Kunstmühlenbetriebes gestattet wurde, und wir auf den Grund derselben größere
                              									Durchschnitte über den Kaufswerth der einzelnen Mehlsorten gegenüber dem Preis des
                              									gemahlenen Kernen oder Weizen zu berechnen im Stande waren, gelang es uns, auch
                              									diese Frage etwas mehr ins Licht zu setzen. Wir fanden nämlich, daß bei gewöhnlichem
                              									Mittelstande der Fruchtpreise
                           1) Kleie und Nachmehl einen annähernden Werth von 5 Proc. des gemahlenen Kernen oder
                              									Weizen habe;
                           2) daß das Weißbrodmehl (III) als Mittelsorte auf
                              									denjenigen Preis sich stellt, der aus dem Kaufswerth des zu der Mahlung verwendeten
                              									Getreides unter Zuschlag der Unkosten und nach Abzug des Werths der Kleie und des
                              									Nachmehles sich berechnet;
                           3) daß der Preis des Weckmehles (II) um ¼ höher
                              									stehe, als derjenige des Weißbrodmehles, und
                           4) daß der Preis des Hausbrodmehles (IV) um 1/5 niedriger
                              									sich verhält als der des Weißbrodmehles;
                           5) daß jedoch dieses Werthsverhältniß, wie bereits erwähnt, nur bei dem gewöhnlichen
                              									Stande der Fruchtpreise festzuhalten sey, daß es sich aber verändere, sobald der
                              									Centner Weizen oder Kernen den Preis von 7 Fl. übersteige, wo der Verbrauch an
                              									weißem Mehle beschränkter, der an schwarzem ausgedehnter wird, und daß in diesem
                              									Fall
                           6) der Werth des Weckmehles nur 15 Proc. höher, der des Hausbrodmehles nur 10 Proc.
                              									niedriger zu achten sey als derjenige der Mittelsorte.
                           Ein Beispiel wird die Sache anschaulich machen:
                           
                              
                                 a) 100 Pfd. Weizen sollen
                                    											kosten
                                 
                                 5
                                 Fl.
                                 —
                                 Kr.
                                 
                              
                                 hievon für Kleie und Nachmehl 5 Proc.
                                 
                                 —
                                 Fl.
                                 15
                                 Kr.
                                 
                              
                                 
                                 –––––––––––––––––
                                 
                              
                                 
                                 bleiben
                                 4
                                 Fl.
                                 45
                                 Kr.
                                 
                              
                                 hiezu Mahlunkosten (s. unten)
                                 
                                 —
                                 Fl.
                                 9
                                 Kr.
                                 
                              
                                 
                                 –––––––––––––––––
                                 
                              
                                 Es kosten mithin die aus diesen 100 Pfd. Frucht zu erwartenden 82 Pfd.
                                    											nutzbaren Mehles
                                 
                                 4
                                 Fl.
                                 54
                                 Kr.
                                 
                              
                                 und 100 Pfd.
                                 
                                 5
                                 Fl.
                                 59
                                 Kr.
                                 
                              
                           Hienach liquidiren sich nun die gemahlenen 100 Pfd. Getreide wie folgt:
                           
                              
                                 37
                                 Pfd.
                                 Weißbrodmehl à 5 Fl. 59 Kr
                                 2
                                 Fl.
                                 12
                                 Kr.
                                 
                              
                                 20
                                 Pfd.
                                 Weckmehl, ¼ mehr, 7 Fl. 18 Kr
                                 1
                                 Fl
                                 30
                                 Kr.
                                 
                              
                                 25
                                 Pfd.
                                 Schwarzbrodmehl, 1/5 weniger, 4 Fl. 47 Kr.
                                 1
                                 Fl.
                                 12
                                 Kr.
                                 
                              
                                 ––––––––
                                 –––––––––––––––––
                                 
                              
                                 82
                                 Pfd.
                                 Zusammen wie oben
                                 4
                                 Fl
                                 54
                                 Kr.
                                 
                              
                                 
                                 b) Kosten 100 Pfd. Weizen
                                 10
                                 Fl.
                                 —
                                 Kr.
                                 
                              
                                 so sind hievon auch hier für Kleie und Nachmehl zunächst 5 Proc.
                                    											in Abzug zu bringen mit
                                 —
                                 Fl.
                                 30
                                 Kr.
                                 
                              
                                 und für Mahlunkosten zuzuschlagen
                                 —
                                 Fl.
                                 9
                                 Kr.
                                 
                              
                                 
                                 
                                 –––––––––––––––––
                                 
                              
                                 wonach 82 Pfd. Mehl kosten
                                 9
                                 Fl.
                                 39
                                 Kr.
                                 
                              
                                 also 100 pfd.
                                 11
                                 Fl.
                                 46
                                 Kr.
                                 
                              
                           und die Calculation fürs Ganze sich so stellt:
                           
                              
                                 37
                                 Pfd.
                                 Weißbrodmehl à 11 Fl. 46 Kr. für 100
                                    											Pfd.
                                 4
                                 Fl.
                                 21
                                 Kr.
                                 
                              
                                 18
                                 Pfd.
                                 Weckmehl (bei vermindertem Bedarf 2 Pfd. weniger, dagegen vom schwarzen
                                    											eben so viel mehr) 15 Proc. höher als der Mittelpreis, mithin 13 Fl. 31 Kr.
                                    												per 100 Pfd.
                                 2
                                 Fl.
                                 26
                                 Kr.
                                 
                              
                                 27
                                 Pfd.
                                 Schwarzbrodmehl, 10 Proc. niedriger als der Mittelpreis, mithin 10 Fl. 36
                                    											Kr. per 100 Pfd
                                 2
                                 Fl
                                 52
                                 Kr.
                                 
                              
                                 
                                 
                                 –––––––––––––––––
                                 
                              
                                 
                                 
                                 Thut wieder obige
                                 9
                                 Fl.
                                 39
                                 Kr.
                                 
                              
                           Wir glauben um so weniger Anstand nehmen zu dürfen, diese Grundsätze bei unseren
                              									ferneren Vorschlägen in Anwendung zu bringen, als sie, wie oben erwähnt, nicht nur
                              									den glaubwürdigen Aufzeichnungen eines mehrjährigen größern Betriebes entnommen,
                              									sondern auch von den Kunstmühlenpächtern Seybold zu
                              									Heilbronn  und Geiger zu Eßlingen, wenn auch nicht als Basis des
                              									Mehlhandels, so doch zum Zweck der Berechnung der Brodschätzung gebilligt, auch von
                              									den Mitgliedern der für Beaufsichtigung der Hospitalbäckerei niedergesetzten
                              									städtischen Commission nichts dagegen erinnert worden ist.
                           Was den Werth des Roggenmehles betrifft, so sind die
                              									Erfahrungen hierüber zwar noch nicht in gleicher Weise festgestellt, wie beim Kernen
                              									und Weizen, doch wird es der Wirklichkeit ziemlich entsprechen, wenn wir ihn
                              									vorbehaltlich weiterer Versuche demjenigen des Schwarzbrodmehles aus Kernen oder
                              									Weizen gleichsetzen, worin auch Seybold mit uns
                              									übereinstimmt. Nachstehende Berechnung wird diese Ansicht bestätigen.
                           
                              
                                 Bei einem Kernenpreis von 5 Fl. per 100 Pfd.
                                    											werden 100 Pfd. Roggen etwa kosten
                                 3
                                 Fl.
                                 48
                                 Kr.
                                 
                              
                                 Hievon Werth von Kleie und Nachmehl (da der Roggen hievon mehr gibt als
                                    											der Kernen, statt 5 Proc.) 7 Proc.
                                 —
                                 Fl.
                                 17
                                 Kr.
                                 
                              
                                 –––––––––––––––––
                                 
                              
                                 Bleiben
                                 3
                                 Fl.
                                 31
                                 Kr.
                                 
                              
                                 Hiezu Mahlunkosten wie oben höchstens
                                 —
                                 Fl.
                                 9
                                 Kr.
                                 
                              
                                 –––––––––––––––––
                                 
                              
                                 Zusammen für 75 Pfd. Brodmehl
                                 3
                                 Fl.
                                 40
                                 Kr.
                                 
                              
                                 Thut auf 100 Pfd
                                 4
                                 Fl.
                                 53
                                 Kr.
                                 
                              
                           Schwarzbrodmehl würde bei einem Kernenpreis von 5 Fl., wie oben berechnet, 4 Fl. 47
                              									Kr. kosten und die geringe Differenz sich durch verhältnißmäßig niedrigere
                              									Roggenpreise oder durch etwas höhere Mehlergiebigkeit des Roggens leicht
                              									ausgleichen.
                           II. Backproben. Nach den uns
                              									mitgetheilten Backergebnissen lieferte Hohenheim durchschnittlich bei drei
                              									Versuchen
                           
                              
                                 aus 100 Pfd. Weckmehl
                                 117
                                 Pfd.
                                 Wecken,
                                 
                              
                                 aus 100 Pfd. Weißbrodmehl
                                 131
                                 Pfd.
                                 Weißbrod,
                                 
                              
                                 aus 100 Pfd. Schwarzbrodmehl
                                 150
                                 Pfd.
                                 Schwarzbrod.
                                 
                              
                           Die Spitalbäckerei in Stuttgart während des Betriebes vom Januar bis März
                              									durchschnittlich
                           
                              
                                 aus 100 Pfd. Weckmehl
                                 131,8
                                 Pfd.
                                 Wecken,
                                 
                              
                                 aus 100 Pfd. Weißbrodmehl
                                 140,8
                                 Pfd.
                                 Weißbrod,
                                 
                              
                                 aus 100 Pfd. Schwarzbrodmehl
                                 152,4
                                 Pfd.
                                 Schwarzbrod.
                                 
                              
                           Die badische Verordnung weist bei dem dort üblichen, dem Vernehmen nach durchgehends
                              									weißeren Backwerk ein Erzeugniß nach
                           
                              
                                 aus 100 Pfd. Weckmehl
                                 127 Pfd. Wecken,
                                 
                              
                                 aus 100 Pfd. Weißbrodmehl.
                                 139 Pfd. Weißbrod,
                                 
                              
                                 aus 100 Pfd. Schwarzbrodmehl
                                 146,6–150 Pfd. Schwarzbrod.
                                 
                              
                           Da die Backergebnisse im Bürgerhospital auch späterhin den obigen gleich geblieben
                              									sind, so geben wohl sie den nächsten und sichersten Anhalt und wir stehen daher
                              									nicht an,
                           
                              
                                 130
                                 Pfd.
                                 Wecken,
                                 
                              
                                 140
                                 Pfd.
                                 Weißbrod und
                                 
                              
                                 150
                                 Pfd.
                                 Schwarzbrod
                                 
                              
                           als diejenigen Quantitäten zu bezeichnen, welche je aus 100
                              									Pfd. der betreffenden Mehlsorten bei der Qualität der 1846er Früchte sich erzielen
                              									lassen.
                           Mit reinem Roggenmehl wurden in der Spitalbäckerei keine Backversuche gemacht; in
                              									Hohenheim lieferte es bei einem freilich sehr beschränkten Versuch aus 139 Pfd. Mehl
                              									196 Pfd. Brod, mithin 141 Proc. Da aber nach den ausgedehnteren Backproben von Baden
                              									aus Roggenmehl 150 Proc. erzielt wurden, so nehmen wir auch unsererseits keinen
                              									Anstand, das erreichbare Brodquantum auf das Anderthalbfache des verwendeten
                              									Roggenmehles festzustellen.
                           
                           IV. Fabricationsaufwand.
                           1) Kosten, die mit dem Ankauf und dem
                                 										Mahlen der Früchte in Verbindung stehen.
                           a) Milter. Den
                              									Hauptbestandtheil dieser Kosten bildet das Milter, das 1/24–1/10, am
                              									häufigsten jedoch 1/16 der zu mahlenden Früchte betragend, gegenwärtig zwar von den
                              									meisten Bäckern in Geld entrichtet wird, das wir aber gleichwohl in dem
                              									aufgestellten Schema von dem Mahlergebniß in Natur in Abzug bringen zu müssen
                              									glaubten, ohne übrigens damit aussprechen zu wollen, daß nicht in jedem einzelnen
                              									Bezirke der durchschnittliche Betrag des Milters, wie er sich dort für die Bäcker
                              									gebildet hat, der Taxe zu Grunde gelegt werden soll. Nur das von den Müllern da und
                              									dort noch besonders in Anspruch genommene Kleienmilter(1/14–1/20 des
                              									Kleienergebnisses als besondere Abgabe für den Transport) glaubten wir gegenüber dem
                              									Vortheil, der den Bäckern durch Abschluß von Accorden mit den Müllern zugeht, und
                              									weil es nur hie und da vorkommt, außer Berechnung lassen zu sollen.
                           b) Nebenkosten. Sie betragen
                              									außer dem Milter nach den Aufzeichnungen bei der Spitalbäckerei von 60 Schäffel
                              									Dinkel oder 64 Cntr. Kernen
                           
                              
                                 Messerlohn (per Schäffel Dinkel 2 Kr.)
                                 2
                                 Fl.
                                 —
                                 Kr.
                                 
                              
                                 Fürs Fassen (per Schäffel Dinkel 3 Kr.)
                                 3
                                 Fl.
                                 —
                                 Kr.
                                 
                              
                                 Trinkgeld dem Fuhrknecht und dem Müllerknecht
                                 3
                                 Fl.
                                 30
                                 Kr.
                                 
                              
                                 
                                 
                                 –––––––––
                                 
                              
                                 Zusammen
                                 8
                                 Fl.
                                 30
                                 Kr.
                                 
                              
                                 Thut per Centner Kernen
                                 —
                                 Fl.
                                 8
                                 Kr.
                                 
                              
                                 Hiezu Reisekosten des Bäckers zum Zweck des Einkaufs
                                 —
                                 Fl.
                                 1
                                 Kr.
                                 
                              
                                 –––––––––––––––––
                                 
                              
                                 Zusammen per Centner
                                 –
                                 Fl.
                                 9
                                 Kr.
                                 
                              
                           Bei größerer Entfernung des Einkaufplatzes von der Mühle mögen sich zwar auch die
                              									Kosten des Transports, den übrigens in der Regel immerhin der Müller besorgt, etwas
                              									höher stellen; wir lassen dieß aber unberücksichtigt in der Annahme, daß bei solchen
                              									Aukäufen in größerer Entfernung am Kaufpreis mindestens das gewonnen werde, was an
                              									den Fuhrkosten bis zur Mühle zuzulegen ist.
                           2) Kosten, welche mit dem Backen der
                                 										verschiedenen Brodsorten verbunden sind.
                           Unser bisheriger Brodtarif macht, wie oben erwähnt wurde, zwischen den
                              									Getreidepreisen und den Fabricationskosten keinen Unterschied und die Taxe steigt
                              									und fällt nach dem Steigen und Fallen jener Preise, ohne zu beachten, daß nur jene
                              									wandelbar, diese aber relativ sich gleichbleibend sind. Eine Trennung dieser beiden
                              									Factoren ist für richtigere Regulirung der Taxe unerläßlich, eben so aber auch die
                              									Feststellung sicherer Anhaltspunkte für die Berechnung jener Kosten. Die Trennung
                              									findet in sämmtlichen uns zugekommenen ausländischen Tarifen statt, nur sind die
                              									Kosten nach den eigenthümlichen örtlichen Verhältnissen modificirt, so daß sie eine
                              									festere Grundlage für uns nicht abgeben könnten und wir uns hiebei hauptsächlich auf
                              									die Ergebnisse der von uns selbst eingeleiteten Versuche beschränkt sehen. Auch die
                              									großh. badische Verordnung bestimmt Sätze, die für unsere Verhältnisse zu hoch und
                              									dort nur aus dem Grunde gerechtfertigt erscheinen, weil daselbst auch die feinere
                              									Bäckerei (von Milchbroden etc.) taxirt ist, durch deren Freigebung den Bäckern bei
                              									uns Vortheile zugehen, für deren Entziehung sie dort durch Bewilligung höheren
                              									Gewerbeverdienstes zu entschädigen gewesen seyn mochten. Nach der berührten
                              									Verordnung wird nämlich für
                           
                              
                                 100 Pfd.
                                 Weckmehl ein Betriebsaufwand von
                                 3
                                 Fl.
                                 7
                                 Kr.
                                 
                              
                                 100 Pfd
                                 Weißbrodmehl
                                 1
                                 Fl.
                                 52
                                 Kr.
                                 
                              
                                 100 Pfd
                                 Schwarzbrodmehl
                                 1
                                 Fl.
                                 15
                                 Kr.
                                 
                              
                           festgestellt. Nach den Ergebnissen von Hohenheim kommen
                           
                              
                                 auf 100 Pfd.
                                 Weckmehl
                                 2
                                 Fl.
                                 50
                                 Kr.
                                 
                              
                                 auf 100 Pfd.
                                 Weißbrodmehl
                                 —
                                 Fl.
                                 56
                                 Kr.
                                 
                              
                                 auf 100 Pfd.
                                 Schwargbrodmehl
                                 —
                                 Fl.
                                 42
                                 Kr.
                                 
                              
                           
                           Nach den Ergebnissen der Spitalbäckerei in Stuttgart
                           
                              
                                 auf 100 Pfd. Weckmehl
                                 1
                                 Fl.
                                 58½
                                 Kr.
                                 
                              
                                 auf 100 Pfd. Weißbrodmehl
                                 —
                                 Fl.
                                 42½
                                 Kr.
                                 
                              
                                 auf 100 Pfd. Schwarzbrodmehl
                                 —
                                 Fl.
                                 42½
                                 Kr.
                                 
                              
                           Wir glauben zunächst die Ergebnisse der Spitalbäckerei als Grundlage unserer weitern
                              									Berechnungen annehmen zu sollen, da sie vergleichungsweise mit den Versuchen
                              									Hohenheims einer längern Betriebsperiode entnommen sind, immerhin aber bei dem erst
                              									in der Entstehung und Ausbildung begriffenen Betriebe sich eher zu hoch als zu
                              									niedrig gestellt haben dürften und daher wenigstens keinen für die Bäcker
                              									nachtheiligen Anhalt abgeben.Die Kosten würden sich entschieden noch niedriger gestellt haben, wenn die
                                    											Arbeit der Gehülfen, die in kleinerer Zahl nicht angestellt werden konnten,
                                    											aber bei dem Betriebe nicht vollständig beschäftigt waren, auf ein größeres
                                    											Quantum Brod, das sie im Falle des Bedarfs wohl haͤtten fertigen
                                    											können, vertheilt würde In Rücksicht auf die von Privatbetrieben
                              									zu entrichtende Gewerbesteuer (von mittlern Betrieben in Stuttgart 15–17
                              									Fl.), auf etwaiges Risico und auf einen dem Bäcker zu sichernden Gewerbsprofit
                              									würden wir jedoch vorschlagen, den Fabricationsaufwand für die dermaligen
                              									Verhältnisse der hiesigen Gegend von
                           
                              
                                 100 Pfd. Weckmehl auf
                                 2
                                 Fl.
                                 20
                                 Kr.
                                 
                              
                                 100 Pfd. Weißbrodmehl auf
                                 1
                                 Fl.
                                 —
                                 Kr.
                                 
                              
                                 100 Pfd. Schwarzbrodmehl auf
                                 1
                                 Fl.
                                 —
                                 Kr.
                                 
                              
                           festzustellen. Da jedoch die Versuche zur Zeit, wo die
                              									höchsten Lebensmittelpreise bestanden, angestellt wurden, so wird beim Sinken dieser
                              									Preise auch das Kostgeld der Bäckerknechte sinken und hiedurch der
                              									Fabricationsaufwand sich niedriger stellen. Nach Ansicht des Hospitalpflegers in
                              									Stuttgart dürfte die Differenz an den Kostgeldern etwa ⅓ betragen und diese
                              									Verminderung eintreten, sobald die Kernenpreise auf 7 Fl. per Centner zurückgegangen sind. In diesem Falle wäre von dem
                              									Fabricationsaufwande
                           
                              
                                 für Wecken
                                 12
                                 Kr. per 100 Pfd.
                                    											Mehl
                                 
                              
                                 für Brod
                                 6
                                 Kr. per 100 Pfd.
                                    											Mehl
                                 
                              
                           in Abzug zu bringen, so daß er sich
                           
                              
                                 für jene auf 2 Fl. 8 Kr. per 100 pfd.
                                    											Mehl
                                 
                              
                                 für dieses (in beiden Sorten) auf 54 Kr. per
                                    											100 Pfd.
                                 
                              
                           stellt.
                           Schlagen wir einen mittlern Bäckereibetrieb in Stuttgart auf einen wöchentlichen
                              									Bedarf von 30 Cntr. Mehl an, so beträgt der jährliche 1560 Cntr. Rechnen wir ferner,
                              									daß hievon ¼ zur Bereitung von Weck, 2/4 zu Weißbrod und ¼ zu
                              									Schwarzbrod verwendet werden, so ergibt sich nach dem erstern Vorschlag (als Ersatz
                              									für den Betriebsaufwand) eine jährliche Einnahme von 2080 Fl., von der abzüglich des
                              									baaren Aufwandes für Gewerbsrequisiten und Hausmiethe und abzüglich der
                              									Gewerbssteuer ein Ueberschuß von circa 340 Fl. bliebe,
                              									der bei Zugrundlegung des von der Hospitalbäckerei berechneten Betriebscapitals von
                              									1600 Fl. immerhin eine Rente von 20–22 Proc. aus diesem Capital repräsentirt
                              									und der sich noch durch Mitarbeiten des Meisters, namentlich aber durch
                              									rechtzeitigen vortheilhaften Einkauf der benöthigten Früchte beträchtlich erhöhen
                              									läßt, sowie auch durch den Mehlhandel und die Bereitung von Luxusbroden, für die
                              									keine Taxe besteht, zu deren Anfertigung aber die besseren Mehlsorten aus dem zu
                              									verarbeitenden Getreide zum voraus weggenommen werden. Auf dem Lande sind freilich
                              									die Betriebe beschränkter, auch bietet sich weniger Gelegenheit zu Steigerung des
                              									Ertrages durch feine Bäckerei; da gegen vermindert sich in manchen Beziehungen der
                              									Aufwand, die Ansprüche an Vorzüglichkeit der Waare sind bei beschränkterer
                              									Concurrenz geringer, der Absatz sicherer, der Bäcker ist zugleich Grundbesitzer, er
                              									arbeitet häufig ohne Knechte und findet daher in anderer Weise gleichwohl
                              									verhältnißmäßigen Gewerbsnutzen.
                           
                           VDie Brodschätzung Zuerst ist der Mittelpreis des Kernen
                              									oder Weizen, sowie in einzelnen Landesgegenden auch derjenige des Roggens per 100 Pfd. festzustellen. Nehmen wir für die beiden
                              									ersten Getreidearten je 5 Fl. per 100 Pfd. an. Von
                              									diesen 100 Pfd. sind in Abzug zu bringen
                           
                              
                                 a) das Milter in der Größe, wie es in den
                                    											einzelnen Gegenden von den Bäckern gewöhnlich entrichtet wird, hier in dem
                                    											am häufigsten vorkommenden Betrage von 1/15 mit
                                 6¼
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 b) die Verstaubung
                                 1¾
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 c) Nachmehl und Kleie, die dem Bäcker zu
                                    											besonderer Verwendung überlassen bleibt, mit
                                 10 
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 –––––––––––
                                 
                              
                                 Zusammen
                                 18 
                                 Pfd.
                                 
                              
                           
                              
                                 Es bleiben sonach an zum Verbacken tauglichem Mehl übrig
                                 82
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 und zwar nach dem oben bestimmten Sortiment
                                 
                                 
                                 
                              
                                 Weckmehl
                                 20
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 Weißbrodmehl
                                 37
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 Schwarzbrodmehl
                                 25
                                 Pfd.
                                 
                              
                                 –––––––––––
                                 
                              
                                 
                                 82
                                 Pfd.
                                 
                              
                           Mit der Werthsberechnung dieser Mehlsorten wird verfahren, wie schon oben gezeigt
                              									wurde, und dabei gefunden, daß sich bei obigem Kernen- oder Weizenpreis 5 Fl.
                              										per 100 Pfd.
                           
                              
                                 Weckmehl per 100 Pfd. auf
                                 7
                                 Fl.
                                 29
                                 Kr.
                                 
                              
                                 Weißbrodmehl auf
                                 5
                                 Fl.
                                 59
                                 Kr.
                                 
                              
                                 Schwarzbrodmehl auf
                                 4
                                 Fl.
                                 47
                                 Kr.
                                 
                              
                           stellt. Hiezu den Productionsaufwand, wie er oben angezeigt
                              									wurde, oder wie er sich nach dem Preise des Holzes, der Arbeit etc. in den
                              									verschiedenen Bezirken modisicirt, so ergibt sich die Taxe oder der Verkaufswerth
                              									der verschiedenen einzelnen Backwerke. Er wird betragen
                           1) für Weck:
                           
                              
                                 100 Pfd. Mehl
                                 7
                                 Fl.
                                 29
                                 Kr.
                                 
                              
                                 Betriebsaufwand
                                 2
                                 Fl.
                                 8
                                 Kr.
                                 
                              
                                 –––––––––––––––––
                                 
                              
                                 
                                 9
                                 Fl.
                                 37
                                 Kr.
                                 
                              
                           Diese geben 130 Pfd. Weck, mithin wird ein Kreuzerweck wiegen müssen 7,2 Loth.
                           2) Für Weißbrod:
                           
                              
                                 100 Pfd. Mehl
                                 5
                                 Fl.
                                 59
                                 Kr.
                                 
                              
                                 Betriebsaufwand
                                 —
                                 Fl.
                                 54
                                 Kr.
                                 
                              
                                 –––––––––––––––––
                                 
                              
                                 
                                 6
                                 Fl.
                                 53
                                 Kr.
                                 
                              
                           3) Für Schwarzbrod oder Roggenbrod:
                           
                              
                                 100 Pfd. Mehl
                                 4
                                 Fl.
                                 47
                                 Kr.
                                 
                              
                                 Betriebsaufwand
                                 —
                                 Fl.
                                 54
                                 Kr.
                                 
                              
                                 –––––––––––––––––
                                 
                              
                                 
                                 5
                                 Fl.
                                 41
                                 Kr.
                                 
                              
                           Diese geben 150 Pfd. Hausbrod, mithin werden 6 Pfd. kosten 13,7 Kr.
                           Diese Ergebnisse mit der bisherigen Schätzung verglichen und dabei angenommen, daß
                              									ein Kernenpreis von 5 Fl. per 100 Pfd. einem Dinkelpreis
                              									von 5 Fl. 45 Kr. per Schäffel gleich steht, so würde die
                              									Schätzung des weißen Brodes 17 Kr. per 6 Pfd. betragen,
                              									das schwarze, bei einem Stand von 2 Kr. unter dem weißen, 15 Kr. kosten und der
                              									Kreuzerweck (4 Pfd. Weck = 6 Pfd. Weißbrod) 7,5 Loth wiegen müssen.
                           Beim gewöhnlichen Stand der Fruchtpreise würde hienach die Bereitung von Wecken und
                              									Weißbrod dem Bäcker, was er so sehr wünscht, etwas mehr Nutzen als  bisher abwerfen, dagegen im
                              									Interesse der ärmern Classe das schwarze Brod etwas billiger zu stehen kommen. Bei
                              									höheren Fruchtpreisen dagegen würde durch die beantragte Ausscheidung der
                              									Fabricationskosten aus der Scala des Auf- und Abschlags neben billigerm
                              									Preise des Schwarzbrodes auch die Taxe des Weißbrodes und der Wecken sich zum
                              									Vortheil des Publicums gestalten. Wir haben oben gezeigt, daß bei einem Kernenpreis
                              									von 10 Fl. per 100 Pfd.
                           
                              
                                 das Weckmehl per 100 Pfd
                                 13
                                 Fl.
                                 31
                                 Kr.
                                 
                              
                                 das Weißbrodmehl
                                 11
                                 Fl.
                                 46
                                 Kr.
                                 
                              
                                 das Schwarzbrodmehl
                                 10
                                 Fl.
                                 36
                                 Kr.
                                 
                              
                           kostet. Hienach wird die Schätzung betragen
                           1) für Weck:
                           
                              
                                 100 Pfd. Mehl
                                 13
                                 Fl.
                                 31
                                 Kr.
                                 
                              
                                 Betriebsaufwand
                                 2
                                 Fl.
                                 20
                                 Kr.
                                 
                              
                                 –––––––––––––––––
                                 
                              
                                 
                                 15
                                 Fl.
                                 51
                                 Kr.
                                 
                              
                           Diese geben 130 Pfd. Weck, mithin wird ein Kreuzerweck wiegen müssen 4,4 Loth (in
                              									Baden bei viel weißerm Stoff 3,3 Loth).
                           2) Für Weißbrod:
                           
                              
                                 100 Pfd. Mehl
                                 11.
                                 Fl.
                                 46
                                 Kr.
                                 
                              
                                 Betriebsaufwand
                                 1
                                 Fl.
                                 —
                                 Kr.
                                 
                              
                                 –––––––––––––––––
                                 
                              
                                 
                                 12
                                 Fl.
                                 46
                                 Kr.
                                 
                              
                           Diese geben 140 Pfd. Weißbrod, mithin werden 6 Pfd. kosten 32,8 Kr. (in Baden 32,6
                              									Kr.).
                           3) Für Schwarzbrod oder Roggenbrod:
                           
                              
                                 100 Pfd Mehl
                                 10
                                 Fl.
                                 36
                                 Kr.
                                 
                              
                                 Betriebsaufwand
                                 1
                                 Fl.
                                 —
                                 Kr.
                                 
                              
                                 –––––––––––––––––
                                 
                              
                                 
                                 11
                                 Fl.
                                 36
                                 Kr.
                                 
                              
                           Diese geben 150 Pfd. Schwarzbrod, mithin werden 6 Pfd. kosten 28 Kr. (in Baden 27,5
                              									Kr.).
                           Ein Kernenpreis von 10 Fl. per 100 Pfd. wird einem
                              									Dinkelpreis von 11 Fl. 30 Kr. per Schäffel entsprechen
                              									und bei letzterm würde die gewöhnliche Schätzung des weißen Brodes 34½ Kr.,
                              									die des schwarzen bei einer Differenz von 3 Kr. gegenüber dem weißen auf 31½
                              									Kr. stehen und der Kreuzerweck 4 Loth wiegen müssen.
                           Aus dem am Schlusse gegenwärtigen Gutachtens angehängten Schema, das die formelle
                              									Behandlung der Regulirung der Brodtaxe anschaulich macht und worin die nach den
                              									örtlichen Verhältnissen der verschiedenen Bezirke sich modificirenden wandelbaren
                              									Zahlen mit fetter Schrift eingetragen sind, ist das Nähere zu ersehen. Indessen
                              									bliebe vorerst noch die Aufgabe, durch jährlich zu wiederholende, in der Regel bald
                              									nach der Ernte anzustellende Mahl- und Backproben das die Brodtaxe zunächst
                              									bedingende Ergebniß der Früchte eines jeden Jahrganges an Mehl und Brod wenigstens
                              									in so lange, bis einmal festere Durchschnitte gewonnen seyn werden, auch fernerhin
                              									und zwar auf möglichst ausgedehnte und zuverlässige Weise zu ermitteln und
                              									festzustellen, was bei der großen Genauigkeit, welche solche Versuche erfordern, und
                              									den eigenthümlichen Schwierigkeiten, denen sie unterliegen, nur in Anstalten, die
                              									unter öffentlicher Verwaltung und Controle stehen, und nur in ähnlicher Weise, wie
                              									sie bei den vorbeschriebenen Versuchen in Anwendung kam, geschehen kann.
                           
                           Entwurf zu Regulirung der
                                 									Brodtaxe.
                           
                              
                                 Mittelpreis des Kernen oder Weizen.
                                 Fl.
                                 Kr.
                                 
                              
                                 
                                 Dieser betrug auf der
                                 
                                 
                                 
                              
                                 Winnender Schranne den 13. Julius 1845.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 4 Fl. 45
                                    											Kr. per Cntr.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 Eßlinger Schranne den 14. Julius 1845
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 5 Fl. 15
                                    											Kr. per Cntr.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 10 Fl.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 Durchschnittspreis per 100
                                    											Pfd.
                                 
                                    5
                                    
                                 
                                 
                              
                                 Mahlergebniß.
                                 Pfd.
                                 
                                 
                              
                                 Von dem Gesammtgewicht des Kernen oder Weizen à
                                 
                                    100
                                    
                                 
                                 
                              
                                 ist in Abzug zu bringen
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 Milter 1/16
                                 6¼ Pfd.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 Verstaubung
                                 1¾ Pfd.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 
                                 Zusammen
                                 ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
                                 
                                    8
                                    
                                 
                                 
                              
                                 bleiben
                                 
                                    92
                                    
                                 —
                                 
                              
                                 hievon Kleie und Nachmehl
                                 10
                                 
                                 
                              
                                 Bleibt an zum Verbacken tauglichem Mehl übrig
                                 —
                                 —
                                 
                              
                                 
                                 und zwar
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 Weckmehl (II)
                                 20 Pfd.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 Weißbrodmehl (III)
                                 37 Pfd.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 Schwarzbrodmehl (IV)
                                 25 Pfd.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
                                 
                                    82
                                    
                                 
                                 
                              
                                 Berechnung des
                                       												Mehlpreises.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 Von dem Preis von 100 Pfd. Kernen oder Weizen à
                                 5 Fl. — Kr.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 ist zunächst in Abzug zu bringen der Werth der Kleie und des
                                    											Nachmehls mit 5 Proc. vom Durchschnittspreis des Weizen
                                 — Fl. 15 Kr.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 bleiben
                                 4 Fl. 45 Kr.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 Hiezu die baaren Auslagen beim Abfassen, Mahlen etc.
                                 — Fl. 9 Kr.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
                                 
                                 
                                 
                              
                                 Wonach sich als Preis obiger 82 Pfd. ergeben
                                 4 Fl. 54 Kr.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 Mithin für 100 Pfd. (durchschnittlich)
                                 5 Fl. 59 Kr.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 Preisverhältniß der
                                       												verschiedenen Mehlsorten.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 1 Cntr. Weckmehl (II)
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 ¼ mehr als das Weißbrodmehl per 100 Pfd.
                                 7 Fl. 29 Kr.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 1 Cntr. Weißbrodmehl (III)
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 nach obigem Durchschnittspreis
                                 5 Fl. 59 Kr.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 1 Cntr. Schwarzbrodmehl (IV)
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 1/5 weniger als Weißbrodmehl
                                 4 Fl. 47 Kr.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 Berechnung des
                                       												Wecks.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 1 Cntr. Weckmehl kostet
                                 
                                    7
                                    
                                 
                                    29
                                    
                                 
                              
                                 
                                 hiezu Fabricationsaufwand
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 Salz
                                 — Fl. 4 Kr.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 Hefe
                                 — Fl. 14 Kr.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 Holz;⅓ Cntr. à
                                    											36 Kr. per
                                    											Cntr.
                                 — Fl. 12 Kr.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 Lichter und Oel
                                 — Fl. 9 Kr.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 Miethzins, Geräthunterhaltung
                                 — Fl. 11 Kr.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 Kost und Lohn der Bäckerknechte, Gewerbsteuer,
                                 
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 Zins aus dem Betriebscapital, Gewerbsnutzen
                                 1 Fl. 18 Kr.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
                                 
                                    2
                                    
                                 
                                    8
                                    
                                 
                              
                           
                           
                              
                                 
                                 Fl.
                                 Kr.
                                 
                              
                                 
                                 100 Pfd. Weckmehl geben 130 Pfd. Weck
                                 
                                    9
                                    
                                 
                                    37
                                    
                                 
                              
                                 
                                 mithin muß ein Kreuzer-Weck wiegen
                                 
                                 
                                 
                              
                                 7,2 Loth.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 Berechnung des
                                       												Weißbrodes.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 1 Cntr. Weißbrodmehl kostet
                                 
                                    5
                                    
                                 
                                    59
                                    
                                 
                              
                                 
                                 hiezu Fabricationsaufwand
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 Holz ⅓ Cntr. à
                                    											36 Kr. per 100
                                    											Pfd.
                                 12 Kr.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 Miethzins, Geräthunterhaltung
                                 11 Kr.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 Mehl zum Korbstreuen (½ Pfd. von Nr. V)
                                 2 Kr.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 Kost und Lohn der Bäckerknechte, Gewerbesteuer, Zins aus dem
                                    											Betriebscapital, Gewerbsnutzen
                                 29 Kr.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 
                                 –––––––––––––––
                                 —
                                 
                                    54
                                    
                                 
                              
                                 
                                 100 Pfd. Weißbrodmehl geben 140 Pfd. Weißbrod, mithin
                                    											kostet
                                 —
                                 —
                                 
                              
                                 
                                 ein Laib von 6 Pfd. oder zwei Laibe à
                                    											3 Pfd.
                                 
                                    6
                                    
                                 
                                    53
                                    
                                 
                              
                                 17,7 Kr.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 Berechnung des
                                       												Schwarzbrodes.
                                 
                                 
                                 
                              
                                 1 Cntr. Schwarzbrodmehl kostet
                                 
                                    4
                                    
                                 
                                    47
                                    
                                 
                              
                                 
                                 hiezu Fabricationsaufwand, eben so wie beim weißen
                                 —
                                 
                                    54
                                    
                                 
                              
                                 
                                 100 Pfd. Schwarzbrodmehl geben 150 Pfd. Schwarzbrod,
                                    											mit-
                                 —
                                 —
                                 
                              
                                 
                                 hin kostet ein Laib von 6 Pfd. oder zwei Laibe à 3 Pfd.
                                 
                                    5
                                    
                                 
                                    41
                                    
                                 
                              
                                 13,7 Kr.
                                 
                                 
                                 
                              
                           Da das Roggenmehl in der Regel dem Schwarzbrodmehl aus Kernen oder Weizen im Preise
                              									gleichsteht, so kann eine besondere Berechnung für die Schätzung des Roggenbrodes
                              									unterbleiben. (Wochenblatt für Land- und Hauswirschaft, 1848 Nr. 19.)
                           
                        
                           Entdeckung der Verfälschung des Weizenmehls mit
                              									Türkischkornmehl.
                           Wenn man auf 2 Gramme Weizenmehl 4 Gramme Salpetersäure gießt und umrührt, dann 60
                              									Gramme destillirten Wassers unter gelindem Umrühren, und hierauf 2 Gramme
                              									einfach-kohlensaures Kali in 8 Gram. destillirten Wassers aufgelöst zusetzt,
                              									so fallen, nachdem die Gasentwickelung vorüber ist, gelbliche Flocken nieder. Ist
                              									das Weizenmehl aber mit Türkischkornmehl vermengt, so lagern sich auf diese Flocken
                              									eine große Menge orangegelbe Punkte. Hrn. Mauviel-Lagrange, Apotheker, kamen mehrere auf diese Weise
                              									verfälschte Mehle vor. (Weißbohnenmehl reagirt nicht so.) Nicht nur Beimengungen von
                              									10–30 Proc., sondern bis auf 4 bis 5 Proc. herab, konnten auf diese Weise
                              									entdeckt werden. Ist das Maismehl nur grobem Weizenmehl zugesetzt, so genügt es, das
                              									Mehl durch ein Seidensieb zu schlagen, wo dann das Maismehl mit dem feinen
                              									Weizenmehl durchfällt. (Journal de Chimie médicale, Jun.
                              									1848.)
                           
                        
                           Ueber den in England gebräuchlichen Malzessig und die Prüfung
                              									dieses Essigs, von Dr. Andr. Ure.
                           Der Essig kommt in England von der verschiedensten Stärke und Reinheit im Handel vor.
                              									Der aus Malz bereitete enthält in der Regel soviel Kleber, daß er bald in Fäulniß
                              									übergehen würde, wenn man derselben nicht durch Zusatz von Vitriolöl begegnete
                              									— eine durch das Gesetz sanctionirte Verfälschung!
                           
                           Um den Malzessig zu untersuchen, dampfe ich 1000 Gran desselben in einer
                              									Porzellanschale in einem Salzwasserbad (86° R.) ab, wiege den Rückstand,
                              									wasche ihn dann mit Alkohol von 0,840 spec. Gew. und filtrire. Der Alkohol zieht die
                              									Schwefelsäure aus, welche man mit einem Barytsalz niederschlägt und so quantitativ
                              									bestimmt. Der Kleber kann durch Verbrennen des vorher trocken gewogenen Filters
                              									bestimmt werden; die salzigen oder alkalischen Unreinigkeiten bleiben hiebei zurück.
                              									Letztere bestehen gewöhnlich aus kohlensaurem Natron, weil verdorbener oder schlecht
                              									gegohrener Malzessig nicht selten durch Zusatz von Holzessig verstärkt wird, welcher
                              									bisweilen essigsaures Natron enthält. Die vorgeschriebene Behandlung des Rückstands
                              									mit Alkohol ist durchaus nöthig, um die freie Schwefelsäure vom schwefelsauren Kalk
                              									abzusondern, welcher letztere im Product aller Essigsiedereien vorkommt deren Wasser
                              									gypshaltig ist. Der schwefelsaure Kalk ist im Weingeist von der erwähnten Stärke
                              									unauflöslich. — Schwache Essige werden bisweilen mit Salpetersäure oder
                              									Salzsäure geschärft. Um erstere zu entdecken, läßt man einen oder zwei Tropfen
                              									schwefelsauren Indig in den Essig fallen und erhitzt ihn dann; enthielt er
                              									Salpetersäure, so verschwindet die blaue Farbe und die Flüssigkeit wird
                              									bräunlichgelb. Um Salzsäure zu entdecken, destillirt man eine Portion des Essigs und
                              									bringt in die Vorlage einige Tropfen salpetersauren Silbers; ein weißer klumpiger
                              									Niederschlag zeigt Salzsäure an. — Zum Prüfen des Essigs auf seinen
                              									Säuregehalt verwendet man am besten flüssiges Aetzammoniak von bekannter Stärke.
                           Um die Fäulniß des Malzessigs ganz zu verhüten, müßte man den Kleber desselben
                              									oxydiren und dadurch unauflöslich machen, wie es bei dem bayerischen
                              									Bierbrauerei-Verfahren geschieht. Eine solche Oxydation des Klebers findet
                              									auch bei Ham's bekannter Bereitungsart des Malzessigs
                              									statt. (Mechanics' Magazine, 1848 Nr. 1293.)
                           
                        
                           Lefrançois' Fleckwasser.
                           Man nehme
                           
                              
                                 getrocknete Seifenkrautwurgel
                                 64
                                 Gramme
                                 
                              
                                 getrocknetes Seifenkraut
                                 64
                                 Gramme
                                 
                              
                                 geklärten Zitronensaft
                                 45
                                 Gramme
                                 
                              
                                 Weingeist von 34° Tralles
                                 185
                                 Gramme
                                 
                              
                                 reines Flußwasser
                                 1700
                                 Gramme
                                 
                              
                           Man zerstößt die Wurzel gröblich, läßt sie eine Viertelstunde kochen, setzt dann die
                              									klein zerhackten Blätter hinzu und läßt noch weitere 20 Minuten kochen, seiht dann
                              									durch, filtrirt und läßt erkalten. Andererseits wird der Zitronensaft dem Weingeist
                              									zugesetzt und das Ganze mit dem Seifenkraut-Decoct vermischt. Man erhält 1
                              									Liter Flüssigkeit, die 14° am Cartier'schen Aräometer zeigen soll.
                           Man bedient sich derselben kalt, oder besser lauwarm, indem man den Flecken
                              									hineintaucht, bei Seidenzeugen mit der Hand zu Schaum reibt, bei Baumwoll-
                              									und Leinenzeugen aber sich einer Bürste bedient. Man spült in reinem Wasser aus und
                              									bügelt auf ¾ Trockne. Wenn ein Artikel durchaus damit gereinigt werden soll,
                              									beginnt man mit den Flecken besonders. (Journal de Chimie
                                 										méd., Jun. 1848.)