| Titel: | Apparate zur Mittheilung von Signalen von einem Theil eines Eisenbahnzuges nach einem andern Theile hin, worauf sich Edmund Tattersall, Geometer zu Newmarket, am 21. Oct. 1847 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 110, Jahrgang 1848, Nr. XIV., S. 82 | 
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                        XIV.
                        Apparate zur Mittheilung von Signalen von einem
                           								Theil eines Eisenbahnzuges nach einem andern Theile hin, worauf sich Edmund Tattersall, Geometer
                           								zu Newmarket, am 21. Oct. 1847 ein Patent
                           								ertheilen ließ.
                        Aus dem Repertory of Patent-Inventions, Jul.
                              									1848, S. 49.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              									II.
                        Tattersall's Apparate zur Mittheilung von Signalen von einem Theil
                           								eines Eisenbahnzuges nach einem andern.
                        
                     
                        
                           Den Gegenstand meiner Erfindung bildet
                           1) ein Apparat zur Mittheilung von Signalen von einer Stelle des Zugs zur andern
                              									vermittelst einer Pfeife oder Glocke;
                           2) die Anordnung eines Apparates um eine Person in irgend einem Wagen in den Stand zu
                              									setzen, einem Conducteur oder einer andern Person ein Signal oder eine sonstige
                              									Mittheilung zukommen zu lassen.
                           Fig. 9 stellt
                              									einen Eisenbahnzug dar, bei welchem der erste Theil meiner Erfindung in Anwendung
                              									gebracht ist. Obgleich der Apparat von einem Ende des Trains bis zum andern sich
                              									erstreckt, so können doch beliebige Wagen herausgenommen oder andere eingeschaltet
                              									werden, ohne den Apparat in Unordnung zu bringen. a ist
                              									eine Schnur, ein Riemen oder eine Kette, die vom hintersten Wagen bis zur Locomotive
                              									geht und daselbst an die Handhabe der Pfeife oder Glocke befestigt ist. Die Schnur
                              										a ist so lang wie der längstmögliche Wagenzug und
                              									wird mit Hülfe einer in dem Instrumente b enthaltenen
                              									Feder und eines Räderwerks auf einer geeigneten Achse aufgewunden. Die Schnur wird
                              									von Strecke zu Strecke bei c, c unterstützt, und die
                              									Anordnung ist so getroffen, daß sie bei c herausgenommen
                              									werden kann, ohne in der ganzen Länge herausgezogen werden zu müssen. Ich wende zu
                              									diesem Zwecke vorzugsweise Ringe wie Fig. 10 und 11 an. Fig. 10 zeigt
                              									einen Ring, der sich öffnen läßt, und Fig. 11 einen
                              									spiralförmig gewundenen. Beide dienen zur Aufnahme der Schnur a; wenn aber ein Wagen aus dem Train entfernt werden soll, so kann die
                              									Schnur leicht aus den Instrumenten c, c herausgenommen
                              									und der Wagen auf die Seite geschafft werden; beim Zusammenschieben des Trains nimmt
                              									alsdann der Federapparat b die schlaff gewordene Schnur
                              									wieder auf und zieht sie straff. Umgekehrt läßt sich auf ähnliche Weise leicht ein
                              									Wagen in den Zug einschalten und mit dem Signalapparat in Verbindung bringen. Der
                              										 Apparat b läßt sich abnehmen und je an den hintersten Wagen
                              									eines Eisenbahnzuges anbringen, weßwegen jeder Wagen mit einer Hülse zur Aufnahme
                              									des Fußes von b versehen seyn sollte.
                           Fig. 12 stellt
                              									den Apparat b im Grundriß,
                           Fig. 13 im
                              									Frontaufriß,
                           Fig. 14 in der
                              									äußeren Ansicht und
                           Fig. 15 in der
                              									Endansicht dar. b1 ist
                              									eine Walze, auf welche die Schnur a aufgewickelt wird.
                              									Diese Walze empfängt ihre Bewegung vermittelst einer in dem Gehäuse b2 eingeschlossenen
                              									Feder. An dem Federhause b2 befindet sich ein Zahnrad b3, welches in ein Getriebe b4 greift, dessen Achse b5 ein Zahnrad b6 enthält, welches
                              									das an der Achse der Walze b1 sitzende Getriebe umtreibt. Aus dieser Einrichtung geht hervor, daß die
                              									Feder im Gehäuse b2
                              									die Schnur a stets gespannt erhält, und daß die Feder
                              									durch das Abwickeln der Schnur aufgezogen wird. Die Schnur tritt durch den Spalt b7 aus dem Apparat;
                              										b8 ist eine
                              									Handhabe zum Transport des letztern. Wenn nun einer der Conducteure dem
                              									Locomotivführer ein Zeichen geben will, so braucht er nur an der Schnur zu
                              									ziehen.
                           Der zweite Theil meiner Erfindung betrifft einen Apparat, welcher die Passagiere in
                              									den Stand setzt einem Conducteur oder Zugführer ein Zeichen zu geben.
                           Fig. 16 stellt
                              									diesen Apparat im Seitendurchschnitte und
                           Fig. 17 in der
                              									Endansicht dar. An der Decke eines Wagens ist eine Laterne e angebracht, die mit zwei Klappen f, f
                              									versehen ist, so daß, wenn diese herabgeschlagen sind, das Licht nach keiner
                              									Richtung gesehen werden kann. Diese Klappen haben durch die Federn g, g das Bestreben aufzufliegen, werden jedoch durch
                              									Haken h, h niedergehalten; letztere können aber
                              									vermittelst der in den Wagen hinabreichenden Schnüre i,
                                 										i von einem Passagier ausgelöst werden. An die innere Fläche der Klappen
                              									ist irgend ein Zeichen gemalt, welches bei Tag leicht bemerkt werden kann. Die
                              									Oeffnung der Klappen zeigt an, daß ein Passagier in dem betreffenden Wagen nach dem
                              									Conducteur verlangt.
                           
                        
                     
                  
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