| Titel: | Ueber Verfälschungen von Nahrungsmitteln etc. in Frankreich; von Hrn. Chevallier. | 
| Fundstelle: | Band 110, Jahrgang 1848, Nr. LVII., S. 304 | 
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                        LVII.
                        Ueber Verfälschungen von Nahrungsmitteln etc. in
                           								Frankreich; von Hrn. Chevallier.
                        Im Auszug aus dem Journal de Chimie médicale, Sept.
                              									1848, S. 510.
                        Chevallier, über Verfälschungen von Nahrungsmitteln.
                        
                     
                        
                           In einer Petition an die französische Nationalversammlung legt der Verfasser
                              									Betrügereien und Verfälschungen dar, welche mit Nahrungsmitteln, Getränken, Gewürzen
                              									etc. vorgenommen werden, und vorzüglich die weniger bemittelten Classen
                              									benachtheiligen. Frühere von ihm hierüber gemachte Vorstellungen waren bisher
                              									unberücksichtigt geblieben. Außer der polizeilichen Unzulässigkeit solcher
                              									Verfälschungen ist auch der Schaden zu bedenken, den der Verkauf solcher Waare für
                              									den Handel mit dem Ausland haben muß, weil alles Vertrauen dadurch ertödtet
                              									wird.
                           Folgendes sind die Verfälschungen über welche der Verfasser einzeln berichtet:
                           1) Ueber das zur Brodbereitung dienende Mehl. Dasselbe
                              									wird oft in schon verdorbenem Zustande, in dem einer anfangenden sauren Gährung, als
                              									gutes verkauft; manchmal ist es mit Kartoffelstärkmehl
                              									gemengt. Auch wird Getreidemehl mit Mehl von Hülsenfrüchten vermengt, welches
                              									bereits vom Stich der Insecten gelitten hat, und folglich an und für sich nicht mehr
                              									zu verkaufen gewesen wäre. Man hat dem Mehl sogar Alabasterpulver zugesetzt, ja man
                              									ging schon so weit, daß man gepulverte Mineralsubstanzen zum Verfälschen des Mehls
                              									öffentlich verkaufte.
                           Das Kartoffelstärkmehl kann zwar der Gesundheit nicht nachtheilig werden; allein der
                              									Verkäufer betrügt damit den Bäcker, weil das in das Getreidemehl gebrachte und wie
                              									dieses zu Brod verbackene Kartoffelmehl kein Wasser absorbirt und nicht so viel Brod
                              									liefert als das Mehl; der Käufer ist damit betrogen, weil das Kartoffelstärke
                              									enthaltende Mehl, welches weniger Kleber (Gluten) enthält, minder nahrhaft ist;
                              									besonders benachtheiligt es den Arbeitsmann, welcher nur selten stickstoffhaltige
                              									Speisen (Fleisch) genießen kann.
                           Allerdings kann aus Kartoffelstärkmehl und Weizenmehl, im Verhältniß von 25–50
                              									Proc. Mehl auf 50–75 Proc. der Kartoffelstärke, ein weißes, wohlschmeckendes
                              									und gesundes Brod bereitet werden, welches wohlfeiler geliefert werden könnte als
                              									das aus reinem Weizenmehl dargestellte; allein es müßte dann als solches und nach
                              									seinem wahren  Werthe
                              									verkauft werden, wo dann von dessen Consumenten nm den Unterschied des Preises
                              									Fleisch angekauft werden könnte.
                           Seit einiger Zeit kamen mir zur Untersuchung vor: 1) Mehl, welches mit verdorbenem
                              									Hülsenfruchtsamen; wieder anderes, das mit Mais-(Türkischkorn-) Mehl
                              									vermengt war; 2) Mehl, welchem, da es ohne Zweifel durch Gährung gelitten hatte, 4
                              									Proc. gebrannten Kalks zugesetzt worden war.
                           2) Brod. Die Verfälschungen desselben kommen in Frankreich
                              									seltener vor als in Belgien, wo man dem Teige, in Folge der falschen Ansicht, daß
                              									das Brod dann besser ausgebe, Kupfer- und Zinkvitriol zusetzte. Nur eine
                              									Zeitlang wurde diese strafbare Verfälschung auch in Frankreich vorgenommen; jetzt
                              									aber hat man sie ganz aufgegeben.
                           Wer Brod zum eigenen Gebrauche backt, mag demselben zusetzen was ihm beliebt; der
                              									Bäcker aber soll dem für das Publicum bestimmten Brod nichts Fremdartiges zusetzen
                              									dürfen, am allerwenigsten wo eine Brodtaxe besteht, welche auf das Verbacken von
                              									reinem Mehl basirt ist.
                           Hat ein Bäcker ein wohlfeiles Verfahren der Brodbereitung selbst gefunden oder
                              									mitgetheilt erhalten, so sollte derselbe ohne Wissen und Genehmigung der Behörde
                              									keinen Gebrauch davon machen dürfen. Eine wohlfeile Bereitungsweise des Brods ließe
                              									den Preis desselben billiger stellen. Nach Chabrol würde
                              									eine Preisverminderung um 10 Cent. per Kilogr., täglich für den Kopf 5 Cent., also
                              									für Paris, die weniger bemittelte Bevölkerung zu 500,000 angenommen, jährlich eine
                              									Summe von 9,125,000 Fr. betragen.
                           Der Wassergehalt des Brods verdient die ganze Aufmerksamkeit der Behörde. Ein Laib
                              									von 4 Kilogr., der dieses Gewicht nicht ganz hat, kann mehr Nahrungsstoff enthalten,
                              									als ein anderer welcher das volle Gewicht hat; in ersterm kann das Wasser durch das
                              									Backen verdampft worden seyn, im letztern mit ins Gewicht gehen.
                           Man kann jedoch von dem oft ungerechterweise mit Mißtrauen verfolgten Bäcker nicht
                              									verlangen, daß er das vollwichtige Luxusbrod um denselben Preis gibt wie das Brod in
                              									Laiben (pain rond), denn es ist erwiesen, daß das
                              									Luxusbrod beim Backen sehr an Gewicht verliert.
                           3) Milch. 9/10 der Milch, welche in Paris verkauft wird,
                              									ist gewöhnlich mit einem Drittheil Wasser verdünnt, dem seit einiger Zeit etwas
                              									Farinzucker oder Caramel (braun gebrannter Zucker) und überdieß
                              									doppelt-kohlensaures Natron zugesetzt wird, damit die Milch nicht sauer
                              									wird.
                           Vor einigen Jahren noch bediente man sich des Mehls, Kartoffelmehls,  Reismehls, des Gummis zum
                              									Verfälschen der Milch; die Verfälscher haben diese Mittel höchst wahrscheinlich
                              									jetzt ganz aufgegeben.
                           Um den Betrug mit Milch ganz unterdrücken zu können, müßte man vor allem die niedere
                              									Volksclasse dahin bringen, die Milch wenigstens um ⅓ theurer zu bezahlen als
                              									bisher, weil die Milch nur dann so wohlfeil wie bisher geliefert werden kann, wenn
                              									sie wenigstens ⅓ Wasser enthält.
                           Die Verfälschung der Milch mit dem Hirn verschiedener Thiere bestätigt sich nach
                              									allen darüber angestellten Versuchen durchaus nicht.
                           4) Bier. Das Bier welches in Paris verkauft wird, sollte
                              									nur aus Malz und Hopfen bereitet werden; bekanntlich wird aber ein Theil des
                              									Gerstenmalzes durch Stärkesyrup ersetzt, der bisweilen Metallsalze enthält und
                              									anstatt des Hopfens benutzt man manchmal Buchs- und Bitterkleeblätter.Es wurde behauptet, daß in Frankreich, sowie in England, giftige
                                    											Ingredienzien ins Bier gebracht werden, um es bitter zu machen, bisher aber
                                    											konnte der Verfasser sich davon nicht überzeugen.
                           5) Kochsalz. Das Seesalz wurde schon auf vielfache Weise
                              									verfälscht, welche Verfälschungen zum Theil aber nicht ganz unterdrückt werden
                              									konnten.
                           Man vermengte das Salz: 1) mit rohem Gyps (gepulvertem
                              									Gypsstein); diese Verfälschung wurde früher besonders in Paris stark betrieben; 2)
                              									mit gepulvertem Sandstein; 3) mit Varech-(Soda-) Salzen und allerlei
                              									andern Salzen aus chemischen Fabriken. Im J. 1827 wurde im Departement der Marne
                              									eine Epidemie welche über 400 Personen befiel, durch Kochsalz verursacht, welches
                              									Jodsalze und Arsenik enthielt. Wie letzterer in das Salz kam, war lange nicht
                              									bekannt; erst spät erfuhr man, daß eine Fabrik Varech-Salze behufs der
                              									Beimengung zum raffinirten Seesalz raffinirte und zugleich Arseniksalze
                              									bereitete.
                           Das weiße Kochsalz wurde öfters mit Varechsalzen und weißen, bei der
                              									Salpetergewinnung erhaltenen Salzen vermengt. Diese Salze enthielten eine von den
                              									Abdampfkesseln herrührende Kupferverbindung. Weißes für das Militär bestimmtes Salz,
                              									welches ich selbst zu sehen bekam, war Varechsalz in kleinen Körnern, welches durch
                              									ein kupfernes mit Grünspan überzogenes Drahtsieb geschlagen worden war.
                           6) Kartoffelstärke. Diese wird mit Kreide (kohlensaurem
                              									Kalk) verfälscht. Ich sah solche die mit 6–7 Proc. Alabasterpulver, dem
                              									Abfall bei Verfertigung von Stockuhren und anderer Kunstgegenstände, vermengt war.
                              									Dessenungeachtet befand sich diese Stärke in  Säcken, welche die Aufschrift hatten:
                              										„Gereinigte Kartoffelstärke zum Speisegebrauch und für
                                 										Kinder.“
                           7) Zucker. Den Zucker vermengte man mit Stärkezucker
                              									(Traubenzucker, Glucos), und mit erdigen Substanzen; den Mehlzucker mit
                              									Kartoffelstärke. Diese Zusätze sind zwar der Gesundheit nicht nachtheilig, aber viel
                              									wohlfeiler als der Zucker den sie vertreten. Dieser Betrug hatte so überhand
                              									genommen, daß ungeheure Mengen Stärkezucker zu diesem Behufe fabricirt wurden. Vor
                              									kurzem erst sah ich Hutzucker, dem Stärkezucker beigemengt war; es wurde das Pfund
                              									zu 75 Cent. verkauft, während der Stärkezucker nur 15 Cent. per Pfund werth ist!
                           8) Chocolade. Die in Paris verkaufte Chocolade enthält oft
                              									Kartoffelstärke, Dextrin, Mehl und manchmal ein vom Zerreiben der Cacaoschalen
                              									herrührendes unauflösliches Pulver. Diese Substanzen sind zwar unschädlich, allein
                              									man würde die Chocolade nicht kaufen, wenn man wüßte daß sie solche enthält.
                           Die Verfälschung dieser Chocolade geht schon daraus hervor, daß sie unter dem
                              									Gestehungspreis der ächten verkauft wird und der Kaufmann doch noch seinen Nutzen
                              									dabei haben muß.
                           9) Honig. Der Honig wird mit Mehl von Hülsenfrüchten,
                              									Kartoffelstärke und Traubenzucker verfälscht. Ich sah solchen mit Stärkesyrup
                              									bereiteten Honig, welcher im Fäßchen so fest geworden war, daß der Krämer, welcher
                              									ihn gekauft hatte, nicht mehr wußte was er mit einer Waare machen sollte, die zum
                              									Glück eine solche Beschaffenheit angenommen hatte, daß er sie an das Publicum nicht
                              									mehr absehen konnte.
                           10) Gefärbte Zuckerwaare. Dieselbe, wie Bonbons,
                              									Pastillen, unterliegen schon seit langer Zeit den Untersuchungen der Behörde. Man
                              									fand solche Zuckerwaare für Kinder mit arseniksaurem Kupfer,
                                 										Gummigutt, Zinnober, Smalte, chromsaurem Blei, Mennige gefärbt. Liköre
                              									hatten ihre grüne Farbe von einem Kupfersalze. Die nur kleine Anzahl von Fabrikanten
                              									gestattete der Behörde, wirksame Maßregeln dagegen zu ergreifen, die darin bestehen,
                              									daß die Mitglieder des Gesundheitsraths die Läden und Werkstätten besuchen, wo diese
                              									Waaren gemacht werden; außerdem ertheilen jene den Zuckerbäckern, welche neue
                              									Pigmente anzuwenden gedenken, zu jeder Zeit ihren unentgeltlichen Rath. So wurde in
                              									Erfahrung gebracht, daß ein Farbenfabrikant an einen Conditor statt künstlichen
                              									Ultramarins, einer unschädlichen blauen Farbe, ein giftiges Gemenge von 60 Proc.
                              									Ultramarin und 40 Proc. Bremerblau verkaufte.
                           
                           11) Speiseöl. Das Baum- oder Olivenöl wird
                              									gewöhnlich mit Mohnöl verfälscht, welches von geringem Werth und nicht so gut ist.
                              									Um gemischten Oelen das Ansehen von Olivenöl zu geben, bringt man oft feste
                              									Fettsubstanzen hinein, so daß sie wie durch die Kälte erstarrtes Olivenöl
                              									aussehen.
                           12) Cider, Aepfelwein. Der zu Paris verkaufte ist selten
                              									rein. Man verfälscht ihn mit gegohrnen Flüssigkeiten, welche aus Stärkezucker,
                              									Mehlzucker u. s. w. bereitet werden; ferner bereitet man ihn aus allen Arten
                              									trockner Früchte, oder in Gefäßen die ihn schädlich machen. Bleihaltiger und
                              									kupferhaltiger Aepfelwein hat schon manche Unglücksfälle veranlaßt.
                           13) Kaffee. Auch dieser unterliegt allerlei Betrügereien.
                              									Auf der See untergegangener wird wieder aufgefischt und dann in Concurrenz mit
                              									bessern Sorten in Handel gebracht. Gute Kaffeesorten werden beim Mahlen 1) mit
                              									ausgekochtem, wiedergesammeltem und getrocknetem Kaffee; 2) mit einem Pulver,
                              									welches durch das Brennen (Rösten) und Mahlen mehrerer Vegetabilien erhalten wird,
                              									wie Cichorienwurzeln, Runkelrüben, Möhren, Bohnen, Erbsen, Roggen etc. vermengt.
                              									Alle diese Zusätze sind zwar der Gesundheit nicht schädlich, werden aber für etwas
                              									anderes verkauft, als sie sind und zu höherm Preise.
                           14) Cichorien-Kaffee. Dieser wird selbst auch
                              									wieder verfälscht: 1) mit einem Gemenge von erschöpftem Kaffee und geröstetem Brod;
                              									2) einem Gemenge von Cichorienkaffee und Knochenkohle, die zum Entfärben des Zuckers
                              									diente, einem Rückstand der Zuckerraffinerien. Ein Proceß stellte heraus, daß ein
                              									Kaufmann nach Paris kam, um dort verschiedene Abfälle, z. B. der Fadennudeln etc. zu
                              									sammeln, welche dann gefärbt und dem Cichorienkaffee zugesetzt werden sollten;
                              									nachdem derselbe aber dabei seine Rechnung nicht gefunden, verband er sich mit den
                              									Aufwärtern in Kaffeehäusern etc. und beschäftigte zwei Monat lang einen Mann mit
                              									einem Karren, um allen für ihn aufgehobenen Kaffeesatz zu sammeln, der dann dem
                              									Cichorienkaffee zugesetzt wurde.
                           Auch mit rothem Ocker wurde der Cichorienkaffee vermengt.
                           15) Weine. Die Weine welche in Paris verkauft werden, sind
                              									in der Regel eine Mischung verschiedener Gewächse; diese Vermischung ist aber kein
                              									Betrug. Der wirkliche Betrug besteht darin, daß den sehr geistigen Südweinen mit
                              									Essig oder Weinsteinsäure angesäuertes Wasser zugesetzt wird. Manchmal wird anstatt
                              									dieses Wassers trockenes Obst eingeweicht und mit verschiedenen Säften, namentlich
                              									dem der Hollunderbeeren gefärbt. Auch des Campecheholzes bedient man sich zum Färben
                              									des Weins. Ehemals wurde Wein, welcher sauer geworden war, (nach  dem Verfahren von Martin, dem Bayer) mit Bleiglätte gesättigt und versüßt;
                              									dieses gefährliche Verfahren hat man heutzutage beinahe ganz aufgegeben. Doch kam es
                              									vor einigen Jahren in Compiègne noch vor; mehrere Soldaten waren erkrankt und man
                              									fand daß sie jungen (herben) Wein getrunken hatten, der mit essigsaurem Blei versüßt
                              									worden war.
                           Zuweilen setzt man dem Wein Alaun zu, damit er heller und klarer wird.
                           Gegenwärtig wird in einer Stadt Frankreichs Wein zum Verkaufe ausgeboten, der mit
                              									Attich- und Hollunderbeeren, oder mit den Beeren der Phytolacca decandra (Kermesbeere) zubereitet ist. Diese sogenannten gefärbten Weine (vins de
                                 										teinte) benutzt man zum Färben anderer Weine.
                           16) Branntwein. Der Branntwein welcher im Detail verkauft
                              									wird, ist größtentheils eine Mischung von Kartoffelstärke, Alkohol, Melasse und
                              									Wasser, mit Caramel gefärbt. Bisweilen enthält der Branntwein, in Folge der
                              									Nachlässigkeit womit die Brenngeräthschaften behandelt werden, der Gesundheit
                              									schädliche Kupfersalze.
                           17) Essig. Der in Paris käufliche Essig ist trotz der
                              									Aufsicht über den Detailverkauf, mit fremdartigen Substanzen vermischt, und zwar: 1)
                              									mit Schwefelsäure; 2) mit Wasser, zur Hälfte oder zu einem Drittheil; 3) mit in
                              									Wasser aufgelöster Weinsteinsäure.
                           Außer dem Weinessig wird in Paris Essig fabricirt aus Stärkesyrup, aus dem
                              									Waschwasser der Zuckerformen, aus Weinhefe, aus dem Tropfwein der Weinhandlungen;
                              									alle diese Essige kommen an Geschmack und Säure dem Weinessig nicht gleich, und
                              									sollten wenigstens nur unter ihrem entsprechenden Namen verkauft werden.
                           Der Tropfweinessig enthält oft etwas Blei, selten Kupfersalze. Einmal wurde in Essig
                              										Arsenik entdeckt.
                           18) Thee. Der Thee wird verfälscht mit auf Schiffen
                              									verdorbenem Thee und mit schon erschöpftem und wieder präparirtem Thee. Gefärbt wird
                              									der Thee mit Indigo, Berlinerblau, Talk, chromsaurem Blei, worüber gerichtliche
                              									Fälle vorliegen.
                           Außer den hier angeführten geschehen noch viele Betrügereien mit Lebensmitteln,
                              									welche ein strenges Gesetz über ihre Bestrafung erheischen.
                           Eben solcher Betrug geschieht mit Arzneimitteln. Opium wurde an die Centralapotheke
                              									der Spitäler zu Paris verkauft, welches kein Morphin enthielt; Chinarinde, die durch
                              									Säuren von ihren Alkaloiden erschöpft war; Laudanum mit viel zu geringem
                              									Opiumgehalt; statt Zuckersyrups wird Traubenzuckersyrup verkauft; das schwefelsaure
                              									Chinin  wird vermengt
                              									mit Zucker, Salicin, Mannit, Stearin, oxalsaurem Ammoniak, schwefelsaurem Kalk
                              									etc.
                           Gleicher Betrug geht vor mit andern Handelswaaren; Kartoffelstärke, die zu
                              									Stärkezucker verarbeitet werden sollte, wurde 25 Proc. Kreide enthaltend befunden;
                              									in Bleiweiß fand man 30 Proc. schwefelsauren Baryt. Braunstein wird mit Kohle
                              									vermengt, chromsaures Kali mit 66 Proc. schwefelsaurem Kali; künstlicher Ultramarin
                              									mit Mineralblau etc.
                           Der Antrag des Hrn. Chevallier geht dahin, daß nicht nur
                              									derjenige, welcher gesundheitsschädliche Getränke oder andere Nahrungsmittel
                              									verkauft, gewissen Strafen unterliege, wie das bisherige Gesetz schon vorschreibt,
                              									sondern auch Jeder, welcher denselben fremdartige, wenn auch eben nicht schädliche
                              									Substanzen zusetzt, wie Gyps zum Salz, Traubenzucker zum Rohrzucker und Honig,
                              									Wasser zum Essig u. s. f. Auch soll nicht nur derjenige, welcher über dem Verkauf
                              									solcher Waare ertappt wird, sondern auch derjenige bei dem sie angetroffen wird,
                              									bestraft werden.