| Titel: | Ueber E. H. Schlarbaum's patentirte Verbesserungen an dem Petschaft, und dessen patentirten Oekonomie-Siegellack. | 
| Autor: | H. | 
| Fundstelle: | Band 113, Jahrgang 1849, Nr. XLVI., S. 195 | 
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                        XLVI.
                        Ueber E. H. Schlarbaum's patentirte
                           Verbesserungen an dem Petschaft, und dessen patentirten
                           Oekonomie-Siegellack.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              III.
                        Schlarbaum's Patentpetschaft.
                        
                     
                        
                           Der Gewerbfleiß hat in der neuesten Zeit in allen Richtungen so viel Schönes
                              geschaffen, er hat sich jedes, auch des unbedeutendsten Gegenstandes angenommen, um
                              ihn den theils eingebildeten, theils begründeten Bedürfnissen der Menge und dem
                              Standpunkt der Gesittung anzupassen; er hat namentlich jede neue Richtung, in welcher irgend ein Erfolg nur möglich schien, mit so
                              großem Eifer aufgesucht und verfolgt, daß wohl kein Zweifel darüber bestehen kann,
                              wie schwer es unter diesen Umständen seyn müsse, jetzt noch irgend etwas
                              aufzufinden, das, neben einer ganz allgemeinen Verbreitung, auch noch einer
                              wesentlichen Veränderung und Verbesserung fähig wäre.
                           Ein solcher Gegenstand ist aber Schlarbaum's
                              Patentpetschaft, und es muß uns billig wundern, daß ein Werkzeug, welches in den
                              Händen eines jeden sich befindet, noch Niemanden auf die Ideen geführt hat, welche
                              in diesem Aufsatze näher erörtert werden sollen.
                           Jedermann ist bekannt, daß das gewöhnliche, auf warmen Siegellack abgedruckte
                              Petschaft ringsherum mehr oder weniger starke Ränder bildet, welche sich aus
                              demjenigen Siegellack erzeugen, das theils dem Drucke des Petschafts gar nicht
                              unterliegt, theils diesem ausweichen und daher hervorquellen muß. Diese Ränder sind
                              fast in allen Fällen sehr unregelmäßig und unschön; sie verunzieren daher eben so
                              sehr den Brief als das darauf gedruckte Wappen; sie sind überdieß unnöthig und sollen vernünftigerweise deßhalb
                              wegbleiben.
                           Diese Aufgabe angemessen gelöst zu haben, ist allerdings ein sehr geringes Verdienst,
                              denn jeder sachverständige Mechaniker hätte es gekonnt; ein größeres läge allenfalls
                              darin, Sinn und Augen gehabt zu haben für die tagtäglich vorkommende
                              Unregelmäßigkeit jener Siegel, an deren Gestalt sich Jedermann so sehr gewöhnt hatte, daß
                              er das Garstige daran gar nicht mehr sah.
                           Die wulstartigen Ränder rings um die in Siegellack abgedruckten Briefverschlüsse und
                              Siegel entstehen, indem die weiche Lackmasse, an der Peripherie keinen Halt findend,
                              dem Druck des Petschafts ausweichen und sich folglich mehr oder weniger als Ring
                              erheben muß, je nachdem eine größere oder geringere Lackmasse angewendet worden war.
                              Um diesem zu begegnen, trägt das Patentpetschaft an seinem Umkreise einen
                              beweglichen Metallring, welcher durch eine Feder stets nach einer Richtung getrieben
                              wird. Dieser dicht anschließende Metallring bildet gleichsam die Umfassungswände des
                              zu erzeugenden Siegels, denn in ihm bewegt sich die gravirte Fläche des Petschafts
                              und breitet durch ihren Druck den auf einen etwas kleineren Haufen vereinigten
                              warmen Siegellack so lange aus, bis er ringsum anliegt und die ganze Fläche bedeckt.
                              Wird das Petschaft dann abgehoben, so hat das zurückbleibende Siegel genau die Form,
                              welche eben jene Umfassungswand ihm vorschrieb.
                           Die Abbildungen Fig.
                                 22, 23, 24 und 24b
                                  geben ein Bild des so eingerichteten Petschafts, und zwar ist Fig. 22 die äußere
                              Ansicht desselben, welche, wie sich von selbst versteht, bezüglich des Heftes jeder
                              beliebigen Modification unterliegt; Fig. 23 ist ein Schnitt
                              durch die verticale Achse, aus welchem die innere Einrichtung ersichtlich ist; Fig. 24 ist
                              eben ein solcher Schnitt, das Petschaft ist aber in der Stellung gedreht, die es
                              annimmt wenn ein mäßiger Druck darauf ausgeübt wird; Fig. 24b
                                  zeigt den Grundriß der untern Petschaftfläche.
                           So wie nun diese letztere im vorliegenden Falle oval ist,
                              läßt der Erfinder sie auch kreisrund, achteckig, vierseitig
                                 mit abgerundeten Ecken, kurz in mannichfachen Formen und in allen
                              gebräuchlichen Größen anfertigen; die damit hervorgebrachten Siegel haben alle die
                              entsprechend gefällige Form. Um sie bei Anwendung des gewöhnlichen Verfahrens
                              mittelst Stangensiegellack darzustellen, ist nur nöthig, daß die flüssig
                              herabtropfende Lackmasse auf einen kleineren Raum als die
                              Fläche des Petschafts gebracht werde. Man stellt dann das Patentpetschaft mit seinem
                              vorspringenden Rande vorsichtig über die noch weiche Lackmasse, drückt diesen Rand
                              sanft gegen das zu besiegelnde, etwas elastisch unterlegte Papier, und prägt mit der
                              rechten Hand wie gewöhnlich, aber nur mäßig drückend ab. Diese ganze Operation ist
                              demnach so einfach, daß sie auch dem gänzlich Ungeübten gleich bei seinen ersten
                              Versuchen vollkommen gelingen kann.
                           
                           Die so eingerichteten Patentpetschafte können auf ihrer Fläche mit jedem
                              erforderlichen Wappen, mit Namenszügen und Inschriften aller Art geziert werden, und
                              stehen in dieser Beziehung den bisherigen völlig gleich. Sie übertreffen aber die
                              bisherigen durch die Schärfe der Abdrücke, denn da der Siegellack nicht mehr
                              ausweichen kann, so werden alle kleinen und großen Vertiefungen der Gravirung
                              vollkommener abgeprägt. Die patentirte Vorrichtung läßt sich auch bei schon
                              gravirten Petschaften, seyen diese von Metall oder Stein, recht leicht anbringen,
                              jedoch erwachsen aus solchen vereinzelten Arbeiten etwas größere Kosten, und schon
                              wegen des Porto nach und von der Fabrik ist dieß nur bei solchen Petschaften
                              anzurathen, welche eine sehr kunstreiche und werthvolle Gravirung haben.
                           Die Vortheile, welche durch dieses höchst einfache Petschaft ohne besondere Mühe
                              erreicht werden, springen in die Augen, vorzüglich wenn man einen Abdruck davon
                              sieht; dennoch fassen wir sie folgendermaßen zusammen:
                           1) es wird durch das neue Petschaft eine nicht unbedeutende Ersparung in Bezug auf
                              den benöthigten Siegellack erreicht. Die in dieser Hinsicht angestellten Versuche
                              ergaben, daß mit dem verbesserten Petschaft aus derselben Siegellackstange doppelt so viel Siegel gepreßt werden können, als bei den
                              bisher im Gebrauch gewesenen Siegeln;
                           2) wird durch dasselbe eine regelmäßige und stets gleiche Form und Größe des Siegels
                              gesichert, es trägt also auch wesentlich zum äußeren Schmuck des besiegelten
                              Gegenstandes bei;
                           3) wird durch dasselbe eine viel schärfere Ausprägung selbst der kleinsten
                              Wappenbilder und Schriften erreicht, indem die weiche Siegellackmasse rundum
                              gefangen ist, und daher einem mäßigen Druck unterworfen werden kann, der sie bis in
                              die feinsten und tiefsten Linien der Gravirung preßt;
                           4) das damit hervorgebrachte Siegel ist dünn und ohne alle hervorstehenden Ränder, so
                              daß die Verpackung besiegelter Schriften und Briefe angemessener erfolgen kann;
                           5) wegen der geringen Dicke und scharfen Begränzung der damit erzeugten Siegel ist
                              jedwedes betrügliche Wegnehmen derselben sehr erschwert und fast unmöglich
                              gemacht;
                           6) die siegelnde Fläche des Petschafts ist durch die stets hervorstehende
                              Umfassungswand vor allen Verunreinigungen, Stößen und Beschädigungen geschützt, so
                              daß dasselbe eine viel längere Dauer besitzen, oder bei gleicher Dauer viel länger
                              die schönen scharfen Umrisse des Eingravirten behalten muß, als die bisherigen
                              Petschafte; 7) das
                              verbesserte Petschaft ist nichts weniger als gebrechlich oder in irgend einem seiner
                              Theile so beschaffen, daß es unbrauchbar werden und Kosten verursachen könnte; auch
                              ist dasselbe nur um ein Unbedeutendes theurer als die bisherigen Petschafte.
                           So vortheilhaft wie das verbesserte Petschaft bei dem Gebrauche mit Siegellack ist,
                              eben so anwendbar ist es auch für Oblaten; auch kann ihm
                              eine solche Form und Construction gegeben werden, daß es sich unter der Siegelpresse
                              und auf dem Siegelstocke unter dem Holzhammer abwechselnd für Oblaten und für
                              Siegellack benutzen läßt. Die sich zurückdrückende Umfassungswand bliebe in solchen
                              Fällen eine Zugabe, welche der vollsten Wirksamkeit hier wie dort nicht den
                              geringsten Abbruch thäte.
                           Die erwähnten Eigenschaften dieses Petschafts haben demselben in den weitesten
                              Kreisen großen Beifall erworben, und der Erfinder wurde von vielen Seiten
                              aufgefordert dergleichen zu fabriciren. Um sich selbst und dem Publicum gegenüber
                              sicher zu gehen, und dem letzteren auch eine amtliche
                              Bürgschaft für die vollkommene Anwendbarkeit und den Werth der kleinen Neuerung
                              zuliefern, ersuchte derselbe den Central-Verwaltungs-Ausschuß des
                              polytechnischen Vereins für Bayern um einestrenge Prüfung und Begutachtung des
                              verbesserten Petschafts, und erhielt darauf folgendes.
                           
                              Zeugniß
                              
                           vom
                           Central-Verwaltungs-Ausschuß des polytechnischen
                                 Vereins für Bayern.
                           Der Mechaniker Schlarbaum dahier hat
                              dem unterzeichneten Central-Verwaltungs-Ausschuß des polytechnischen
                              Vereins für Bayern eine Erfindung von ihm vorgelegt, welche, wenn sie auch auf den
                              ersten Anblick geringfügig erscheinen sollte, doch wegen des einfach sinnreichen
                              Gedankens und wegen der möglichen großen Ausbreitung ihrer Anwendung alle Beachtung
                              verdient. Es ist dieses ein verbessertes Petschaft zur Siegelung mit Siegellack.
                           Die Vortheile dieses verbesserten Petschafts sind:
                           1) daß der Siegel-Abdruck immer die genau begränzte Form
                              des Siegels darstellt, während bei dem gewöhnlichen Petschaft die Abdrücke mit
                              Siegellack in der Regel eine unregelmäßige Gestalt mit garstigen wulstartigen
                              Rändern erhalten;
                           2) daß die Abdrücke ungleich schärfer werden und von jedem im
                              Siegeln Ungeübten in gleicher Vollkommenheit hergestellt werden können;
                           3) daß das damit hervorgebrachte Siegel dünn und ohne alle
                              hervorstehenden Ränder ist, was bei Verpackung besiegelter Briefe und Documente
                              nicht geringen praktischen Vortheil gewährt;
                           
                           4) daß das betrügliche Oeffnen der Siegel wegen ihrer Dünne und
                              scharfen Begränzung sehr erschwert und nahezu unmöglich ist;
                           5) daß durch dessen Anwendung eine bedeutende Ersparniß an
                              Siegellack bezweckt wird, und
                           6) daß der an dem Petschaft angebrachte Mechanismus einfach und
                              daher wenig kostspielig ist und zugleich die Anwendung des Petschafts zum Siegeln
                              mit Oblaten nicht hindert.
                           Dieses wird dem Hrn. Mechaniker Schlarbaum mit Vergnügen bezeugt.
                           Der Central-Verwaltungs-Ausschuß des
                                 polytechnischen Vereins für Bayern. gez. Heindl, Vorstand.
                            gez. Dr. Kaiser, Secretär.     
                           Um den HHrn. Graveuren, deren Sache es zunächst den Schreibmaterialien- und
                              Kunsthändlern seyn dürfte die neue Erfindung ins große Publicum einzuführen, noch
                              eine weitere Bürgschaft zu geben, wendete sich der Erfinder an den ausgezeichneten
                              Graveur Hrn. Birnböck in München, dessen Begutachtung
                              also lautet:
                           Zeugniß.
                           Der Mechaniker Hr. Schlarbaum aus
                              Berlin hat dem Unterzeichneten ein in Frankreich, Oesterreich, Preußen, Bayern,
                              Württemberg, Baden, Hessen etc. für ihn patentirtes verbessertes Petschaft zur
                              Prüfung und Begutachtung vorgelegt, welches durch seine eigenthümlichen Vortheile
                              die Aufmerksamkeit des Publicums und daher auch die meiner Collegen in hohem Grade
                              verdient.
                           Vor Allem kann ich versichern, daß das neue Petschaft nichts
                              weniger als zerbrechlich oder complicirt eingerichtet ist, daher auch gar nicht zu
                              befürchten ist, daß es bei einigermaßen gewaltsamer oder ungeschickter Behandlung
                              untauglich werden oder Reparaturen unterworfen seyn könnte; selbst von ungeschickten
                              Händen kann es mit derselben Sicherheit wie die gewöhnlichen einfachen Petschafte
                              angewandt werden, und ist dabei in seiner schönen Wirkung so zuverlässig, daß man
                              sich nur wundern muß, daß eine so einfache und zweckmäßige Verbesserung erst jetzt
                              ins Leben tritt.
                           Die Vortheile, durch welche sich das verbesserte Petschaft vor
                              allen bisherigen auszeichnet, bestehen hauptsächlich in Folgendem:
                           a) die damit gefertigten Abdrücke haben eine stets
                              gleiche, scharf begränzte Form, welche nach den Launen des Geschmackes mannichfaltig
                              gewählt werden kann;
                           b) die Abdrücke sind ohne allen hervorstehenden Rand,
                              und das Eingravirte prägt sich schärfer aus als bei den bisherigen Petschaften;
                           c) der Stempel und seine Gravirung ist vor jeder
                              Beschädigung mehr geschützt als bisher;.
                           d) die Siegel erfordern viel
                                 weniger Lack als bisher;
                           e) ein heimliches Oeffnen eines Patentsiegels ist wegen
                              seiner scharfen Contur und geringen Dicke ungemein erschwert, und dürfte ohne
                              entdeckt zu werden nicht vorgenommen werden können; 
                              f) das Patentpetschaft ist neben seiner Hauptanwendung
                              für Siegellack auch vollkommen tauglich für Oblaten, so daß neben den erwähnten
                              Vortheilen keinerlei Beschränkung oder Nachtheil eintritt.
                           Es ist keinem Zweifel unterworfen, daß diese scheinbar
                              unbedeutende Verbesserung an einem so allgemein verbreiteten Werkzeug vielen Beifall
                              finden werde, und damit es Hrn. Schlarbaum leichter werde
                              Bedenken, welche neuen Verbesserungen so gerne entgegengesetzt werden, zu
                              beseitigen, habe ich mit Vergnügen und der strengsten Wahrheit gemäß dieses Zeugniß
                              ausgefertigt, und ermächtige Hrn. Schlarbaum von
                              demselben in jeder ihm zweckdienlich erscheinenden Weise Gebrauch zu machen.
                           gez. Thomas Birnböck,
                              Graveur.         
                           Die Siegellackfabrikanten gaben sich viele Mühe, schöne Lacke von verschiedenen
                              Farben darzustellen, welche aber wenig Absatz fanden, weil beim Siegeln in Folge der
                              Verbrennung des Lacks sich beständig Ruß bildet, welcher die Farbe des gefertigten
                              Siegels verunreinigt; man kam deßwegen immer wieder auf das rothe Siegellack zurück,
                              dessen Farbe durch die Vermischung mit dem gebildeten Ruß wenigstens nur gebräunt
                              wird.
                           Hr. Schlarbaum überzeugte sich aber bald, daß es zur
                              Darstellung eines Siegels gar nicht nöthig sey, daß der Lack brenne, indem der Zweck eben so erreicht wird, wenn derselbe nur
                              vollkommen geschmolzen wird. Er gibt daher seinem
                              sogenannten Oekonomie-Siegellack von verschiedenen Farben die Form von Kügelchen und benutzt zum Schmelzen derselben besondere
                              Löffelchen.
                           Die Größe des Patentpetschafts entscheidet über die Anzahl der anzuwendenden
                              Lackkugeln; auf vorläufige Versuche fußend, wählt man beliebig seine Farben, füllt
                              den betreffenden einfachen, doppelten oder dreifachen Löffel – je nachdem man
                              einfarbig oder marmorirt siegeln will – und läßt den Lack über einer
                              Weingeistlampe oder einem andern brennenden Lichte langsam zergehen. Ist er sanft zerronnen, so daß keine Spur von der
                              anfänglichen Kugel mehr übrig ist, auch die Lackmasse bei geringem Neigen des
                              Löffels willig hin- und herfließt, so schüttet man vorsichtig den Löffel da
                              aus wo man das Siegel braucht, worauf man mit den Löffelspitzen leicht in dem Lacke
                              rührt. Dann legt man den Löffel bei Seite und stellt das Patentpetschaft über die
                              noch weiche Lackmasse, so daß alles davon innen liegt. Mit dem Mittel- und
                              Zeigefinger der linken Hand drückt man dann den Metallring des Petschafts fest gegen
                              das Papier, welches natürlich eine elastische Unterlage (aus einigen Bogen Papier)
                              haben muß, und prägt endlich mit der rechten Hand sanft und ruhig ab. Nachdem ein sanfter Druck
                              einige Momente angehalten hat, entfernt man das Petschaft von dem Papier.
                           Hr. Schlarbaum hat eine Fabrik seiner Petschafte in Nürnberg
                              Um die Petschafte, Lacke und Löffelchen (auch vollständige Schreib-
                                    und Siegel-Necessaires in eleganter Ausstattung) zu beziehen, wendet
                                    man sich an den Ingenieur Schlarbaum (Tafelhof
                                    Nr. 72) oder an das Verschleiß-Comptoir für diese Artikel, E. Held's sel. Erben daselbst. gegründet und liefert dieselben, obgleich seine Erfindung durch Patente in
                              den größeren deutschen Staaten und in Frankreich geschützt ist, zu einem sehr
                              niedrigen Preise.
                           
                              H.
                              
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
