| Titel: | Ueber die Desinfection der Abtritte und die Darstellung von Poudrette; von A. Chevallier. | 
| Fundstelle: | Band 113, Jahrgang 1849, Nr. LXXII., S. 307 | 
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                        LXXII.
                        Ueber die Desinfection der Abtritte und die
                           Darstellung von Poudrette; von A.
                              Chevallier.
                        Aus dem polytechn. Centralblatt, 1849, Liefer.
                              15.
                        Chevallier, über die Desinfection der Abtritte und die Darstellung
                           der Poudrette.
                        
                     
                        
                           Es gibt für das materielle Wohl, für die Gesundheit solcher Orte, wo viele Menschen
                              gedrängt bei einander wohnen, wenige Fragen von größerer Wichtigkeit, als die, wie
                              man den Urin und die Excremente dahin bringen kann, daß sie weder während ihrer
                              Aufbewahrung in den Häusern, noch während ihrer Wegschaffung aus den Städten
                              stinkende Dämpfe und Gase entwickeln, die außer dem ekelhaften Geruche noch den weit
                              größern Nachtheil haben, daß sie die Luft verpesten und dadurch die Gesundheit der
                              Menschen, welche die Luft anhaltend einathmen müssen, untergraben.
                           Außer in gesundheitspolizeilicher Hinsicht hat aber diese Frage auch noch in
                              nationalökonomischer Beziehung eine überaus wichtige Bedeutung, wenn man erwägt, daß
                              die gedachten Abfälle, die jetzt zum größten Theile unbenutzt verloren gehen, das
                              wohlfeilste und kräftigste Mittel darbieten, um die Fruchtbarkeit unserer Felder zu
                              erhöhen und sonach eine weit größere Menge von Nahrungsmitteln zu produciren. Der
                              französische Landwirth Durclé gibt hierüber
                              folgendes Urtheil ab: „Man gefällt sich darin, von der Macht des Capitals,
                                 von der Größe der landwirthschaftlichen Intelligenz und von der Wichtigkeit der
                                 Düngemittel wie von Aufgaben zu sprechen, welche man bereits gründlich erörtert
                                 und erschöpfend gelöst habe. Aber, bei Lichte betrachtet, was weiß man davon? So
                                 viel wie nichts! Gut ackern, gut düngen und eine gute Fruchtfolge einhalten: das
                                 sind die drei Kernpunkte des Ackerbaues; aber man ackert nicht gut, denn man pflügt nur 4 Zoll
                                 tief, während man 12 Zoll tief pflügen sollte; man düngt nicht gut, denn wir
                                 stehen darin den Chinesen nach, daß wir den menschlichen Dünger, den die
                                 Chinesen als den werthvollsten ansehen und mit aller Sorgfalt sammeln, unbenutzt
                                 verloren gehen lassen; man kann endlich bei uns noch von keiner guten
                                 Fruchtfolge reden, denn was die Praxis hierüber lehrt, ist bloße Empirie, was
                                 die Theorie lehrt, unbestimmte und unklare Vermuthung. Ehe man nicht diese drei
                                 Elemente jeder guten Landwirthschaft genau kennt und genau beachtet, ehe man
                                 nicht den menschlichen Dünger mit der möglichsten Sorgfalt sammelt, aufbewahrt
                                 und benutzt, eher kann von einer gewissen Höhe der landwirthschaftlichen
                                 Intelligenz kaum die Rede seyn.“
                              
                           Girardin sucht den Werth des menschlichen Düngers für
                              Frankreich durch folgende Berechnung nachzuweisen: Nimmt man mit Liebig und Boussingault an,
                              daß ein Mensch im Durchschnitt täglich nur 1 1/2 Pfd. Excremente liefert, nämlich
                              1/4 Pfd. feste und 1 1/4 Pfd. flüssige, und daß diese zusammen 3 Procent Stickstoff
                              enthalten, so beträgt dieß jährlich in runder Zahl 550 Pfd. Excremente mit einem
                              Stickstoffgehalte von 16 1/2 Pfd.; diese Menge Stickstoff würde hinreichen, um mit
                              Beihülfe des Stickstoffs, welchen die Pflanzen aus der Atmosphäre einsaugen, 800
                              Pfd. Weizenkörner oder Körner von anderen Halmfrüchten zu produciren; sie würde
                              hinreichen, um mindestens 3/4 Acker Land alle Jahre reichlich damit zu düngen. Die
                              Stadt Paris mit ihrer Million von Einwohnern würde hiernach so viel Dünger liefern,
                              als zur Düngung von 750,000 Ackern Feld erforderlich ist, und der menschliche Dünger
                              von Frankreich reichte hin, um von dem Gesammtareal Frankreichs (52 3/4 Mill.
                              Hektaren) ein reichliches Viertel bis Drittel in der reichsten Fruchtbarkeit zu
                              erhalten. Die Menge dieses werthvollen Düngestoffs, welche gegenwärtig in Frankreich
                              zur Anwendung kommt, kann höchstens auf 1/5 von dem angeschlagen werden, was
                              wirklich erzeugt wird.
                           Aus dem Vorstehenden erhellt, daß die vorliegende Frage nur dann als völlig
                              befriedigend gelöst anzusehen seyn wird, wenn außer der Desinficirung der
                              menschlichen Excremente zugleich auch deren Benutzung für die Agricultur dadurch in
                              weiteren Kreisen möglich gemacht wird, daß man dieselben, ohne Verlust an düngenden
                              Stoffen, in eine Form bringt, in der sie leicht transportirt und bequem den Feldern
                              einverleibt werden können.
                           Je größer eine Stadt ist, und je enger die Staßen darin sind, um desto größer werden
                              die Schwierigkeiten seyn, welche man zu überwinden hat, um die Räumung der Gruben
                              ohne erhebliche Nebelstande zu bewirken, und um den großen Nachtheilen einen Damm
                              entgegen zu setzen, welche für die Gesundheit der Bewohner auch noch aus dem Grunde
                              zu befürchten sind, weil der ganze Grund und Boden der Stadt sich bis zu einer
                              gewissen Tiefe mit Urin durchzieht, wodurch natürlich das Brunnenwasser
                              verschlechtert, ja wohl ganz ungenießbar werden muß.
                           In Paris ist diese Angelegenheit schon zu einer großen
                              Plage für die ganze Stadt und zu einem sehr bedeutenden Kostenpunkte für jeden
                              Hausbesitzer geworden, da sich die Fortschaffungskosten für 1 Kubikfuß Grubeninhalt
                              im Durchschnitt auf 2 1/2 Ngr. berechnen, wonach also z.B. für die Entleerung einer
                              Grube, die 4 Ellen lang, 4 Ellen breit und 4 Ellen hoch ist, mehr als 40 Thlr. zu
                              bezahlen sind. Hierzu kommt, daß die beiden Orte Montfaucon und Bondy, wohin man
                              diese Abfalle bringt, um sie hier nach einer sehr unvollkommenen Methode in
                              Poudrette umzuwandeln, so verpestend auf die ganze Umgegend wirken, daß die fernere
                              Bearbeitung derselben an diesen Orten kaum noch länger geduldet werden kann. Die
                              Verwaltungsbehörden der Stadt Paris haben zwar zu verschiedenen Zeiten ausführliche
                              Untersuchungen über die zur Beseitigung dieser Uebelstände zu nehmenden Maßregeln
                              anstellen lassen, bis jetzt aber es bei dem auch in Deutschland so beliebten
                              „administrativen Erörtern“ bewenden lassen, ohne die
                              vorgeschlagenen, zweckmäßigen Maßregeln wirklich in Ausführung zu bringen. Hierdurch
                              ist es dahin gekommen, daß Paris noch gegen die meisten größeren Städte Frankreichs
                              zurücksteht, in denen bereits seit mehreren Jahren vortreffliche Einrichtungen
                              bestehen, durch die man den dreifachen Nutzen erreicht hat: 1) daß die Räumung der
                              Gruben ohne alle Unbequemlichkeit und auf völlig geruchlose Weise bewirkt wird; 2)
                              daß die Kosten der Räumung außerordentlich erniedrigt worden sind und mit der Zeit
                              ganz wegfallen werden; 3) daß eine große Quantität der kräftigsten Düngestoffe
                              gewonnen wird, die bisher unbenutzt blieben.
                           Diesen großen Erfolg verdankt Frankreich insbesondere den Bemühungen Baronnet's, welcher im Jahr 1844 eine Gesellschaft
                              gründete, die sich die Aufgabe stellte, unter Benutzung aller Hülfsmittel, welche
                              die so weit vorgeschrittene Chemie und Mechanik darbieten, praktische Methoden
                              aufzufinden und einzuführen, durch welche die Arbeit des Wegschaffens und der
                              Verarbeitung der Excremente ihren ekelhaften Charakter und ihren schädlichen Einfluß
                              auf die Gesundheit der Arbeiter verlor. Wie weit dieß gelungen, wird der
                              nachfolgende amtliche Bericht über eine derartige Anlage zu Lyon zeigen, der zugleich eine Mahnung für
                              die Magistrate der deutschen Städte seyn möge.
                           Die Gesellschaft unterhält seit dem Jahr 1847 60 Pferde zum Dienst für die Stadt
                              Lyon, mit denen die Räumung der Gruben und der Transport der Excremente in die
                              Poudrettefabrik bewirkt wird; sie beabsichtigt diese Zahl jedoch in der nächsten
                              Zeit zu verdoppeln, um allen Anforderungen aufs vollständigste und schnellste zu
                              entsprechen. Ihr Inventarium besteht aus:
                               20 Wagen zum Transport von je
                              einem Fasse von 1600 Kannen Rauminhalt; diese ruhen auf Federn und werden von zwei
                              Pferden gezogen;
                                 8 Wagen zum
                              Transport von je 10 kleinen Fässern à 100 Kannen,
                              welche mit einem Pferde bespannt werden;
                                 3 Wagen zu je
                              20 solcher kleiner Fässer, zweispännig;
                               30 Wagen zum Transport der
                              Pumpen, Röhren und anderen Geräthschaften;
                           1000 Fässern à 100
                              Kannen;
                             150 Kübeln mit Deckeln zum Füllen der großen
                              Fässer.
                           Die Quantität der in der Poudrettefabrik, die sich zu Villeurbanne befindet, in dem
                              ersten Jahr verarbeiteten Excremente betrug nahezu 25,000 Ctr., von denen für 7000
                              Thlr. verkauft wurden. Ein Chemiker ist besonders dazu angestellt.
                           Das Verfahren besteht im Wesentlichen darin, daß man die Gruben zuerst durch Zusatz
                              von desinficirenden Substanzen, wozu namentlich die Mutterlaugen der
                              Eisenvitriolfabriken, die Rückstände von der Chlorbereitung und Kohlenpulver
                              verwendet werden, geruchlos macht, dann das Flüssige mittelst einer Pumpe und
                              beweglicher Röhren in die Fässer abzieht und endlich die festeren Rückstände
                              ausschöpft. In der Fabrik wird der Inhalt der Fässer in große Bassins geschüttet,
                              deren Boden eine schiefe Ebene bildet, damit das Flüssige sich an der tiefern Stelle
                              ablagere, während die dickeren Theile sich weiter oben absetzen; die letzteren
                              werden dann mit kohlehaltiger Erde vermengt, getrocknet und zu Pulver gemahlen. Die
                              abgezogene fast ganz geruchlose Flüssigkeit wird zu billigen Preisen an die
                              Landwirthe in der Umgegend verkauft, bei denen dieselbe, als ein vorzügliches
                              Düngemittel, bereits in große Aufnahme gekommen ist. Da, wo sie zu erlangen, wendet
                              man auch die Abfälle von Schlachthäusern u.s.w. als Zusätze zu der Poudrette an.
                           
                           Eine specielle Beschreibung des in Rede stehenden Verfahrens findet man in
                              „Dumas' angewandter Chemie,“
                              auf welche wir verweisen. Wie bei dem Ausräumen selbst, so bemerkt man auch in der
                              Fabrik, wo die Verarbeitung der Excremente zu Poudrette stattfindet, durchaus keinen
                              unangenehmen Geruch, und der Präfect des Rhonedepartements sagt darüber in seinem
                              Berichte: „daß man die Augen nöthig habe, um zu erfahren, welche Art von
                                 Industrie darin betrieben werde, da die Nase nichts davon verrathe.“
                              
                           Die 25 groß en Städte Frankreichs besitzen schon solche Anstalten und aus allen
                              lauten die Berichte darüber gleich günstig.
                           Es dürfte nicht ohne Interesse seyn, die wichtigsten polizeilichen Bestimmungen zu
                              erfahren, welche man in Bezug auf diese Angelegenheit in jenen Städten getroffen
                              hat, und es mögen deßhalb diejenigen hier eine Stelle finden, welche man in Lyon und
                              Toms für zweckmäßig und nothwendig erachtet hat.
                           1) Bei jedem Neubau oder Umbau eines Hauses muß der Besitzer desselben mindestens
                              eine Abtrittsgrube anlegen.
                           2) Diese muß gut in Kalk oder Cement gelegt werden, so daß ein Durchsickern der
                              flüssigen Theile nicht stattfinden kann.
                           3) Keine Grube darf geräumt werden, ohne vorgängige Desinfection, die so vollständig
                              seyn muß, daß ein Geruch von Ammoniak oder Schwefelwasserstoff nicht mehr
                              wahrzunehmen ist.
                           4) Der Tag, wo die Räumung vorgenommen werden soll, ist der Polizeibehörde vorher
                              anzuzeigen.
                           5) Die Räumung darf nur zur Tageszeit vorgenommen werden, damit man im Stande sey,
                              die möglichste Reinlichkeit dabei zu beobachten.
                           Zur Räumung während der Nachtzeit ist eine besondere Erlaubniß erforderlich.
                           6) Jeder Unternehmer, der sich mit der Räumung von Abtrittsgruben befassen will, hat
                              zuvor nachzuweisen, daß er die erforderlichen Gerätschaften (50 Fässer von
                              100–200 K., 2 Fässer von 1500–2000 K., zwei geschlossene Karren, eine
                              doppeltwirkende Pumpe, Kupferröhren, Lederschläuche etc.) und kräftige
                              Desinfectionsmittel besitzt. Diese Geräthschaften unterliegen jährlich wenigstens
                              zweimal einer Revision.
                           7) Die Räumung einer Grube von 220 Kubikfuß Rauminhalt muß innerhalb 5 Stunden
                              beendigt seyn. Ist die Grube größer, so wird für je 30 Kubikfuß mehr 1/13 Stunde
                              Zeit mehr bewilligt.
                           
                           8) Die Grube muß nach vollendeter Entleerung gut mit Wasser ausgespült werden.
                           9) Kein Arbeiter darf wegen der Gefahr der Erstickung ohne einen Sicherheitsgurt in
                              die Grube hinabsteigen, der außerhalb der Grube von einem andern Arbeiter
                              festgehalten wird.
                           10) Bei der Räumung einer Grube zur Nachtzeit muß eine Laterne vor die Thür des
                              betreffenden Hauses und eine zweite auf den Düngerwagen gestellt werden.
                           11) Die hierbei beschäftigten Arbeiter dürfen während der Arbeit oder des Transports
                              in kein Wirthshaus eintreten, kein Wasser von den Brunnen mit ihren Gefäßen holen
                              u.s.w.
                           Außer der gedachten Baronnet'schen Gesellschaft gibt es in
                              Frankreich noch viele ähnliche Privatunternehmungen, die ihr Geschäft in größerer
                              oder geringerer Ausdehnung nach mannichfach abweichenden Methoden betreiben. Von
                              dieser Gesellschaft wurden in den Jahren 1837, 1842 und 1845 Preise ausgesetzt: a) für die Auffindung vorzüglicher Desinfectionsmethoden
                              der flüssigen und festen Excremente in den gegenwärtig üblichen unvollkommnen
                              Gruben; d) für verbesserte Constructionen der Gruben, so daß darin eine Trennung der
                              flüssigen Excremente von den festen stattfindet, was als die Grundlage aller
                              weiteren Verbesserungen anzusehen ist. Zu diesen Preisen haben sich 27 Bewerber
                              gemeldet, welche so viele nützliche Vorschläge in Vorschlag gebracht haben, daß die
                              Prüfungscommission der gedachten Gesellschaft zur Belohnung für diese Bestrebungen
                              die Austheilung von 5000 Fr. an Geld, 1 goldene Medaille, 1 dergl. von Platin, 10
                              dergl. von Silber, 6 dergl. von Bronze und von 15 Belobungsdecreten in Vorschlag
                              gebracht hat. Ein Auszug aus dem deßfallsigen Prüfungsberichte wird die große
                              Mannichfaltigkeit der in Vorschlag gebrachten und meistens auch schon in der Praxis
                              bewährten Methoden zeigen, von denen manche gewiß auch mit großem Vortheil bei uns
                              angewendet werden könnten.
                           
                        
                           Methoden zur Desinfection der Excremente
                                 und Umwandlung derselben in Poudrette.
                           1) Nach der Methode der allgemeinen Gesellschaft von Baronnet; wie oben angegeben.
                           2) Nach Krafft und Sucquet. Zur
                              Desinfection dienen Metalloxyde; der flüssige Theil wird von dem festen auf
                              mechanische Weise getrennt, mit gebranntem Kalk versetzt und in bedeckten Bassins
                              kalt durch einen starken
                              Luftstrom in Bewegung gesetzt, damit das durch den Kalk frei gewordene Ammoniak
                              ausgetrieben werde; die ammoniakhaltige Luft strömt durch Metallsalzlösungen
                              (Eisenvitriol, Zinkvitriol etc.) und zuletzt durch eine verdünnte Säure, wodurch
                              alles Ammoniak gebunden wird. Die durch das Ammoniak niedergeschlagenen Metalloxyde
                              dienen zu einer neuen Desinfection und die erzeugten Ammoniakfalze liefern einen
                              werthvollen Handelsartikel. Die ventilirten und desinficirten Flüssigkeiten können
                              nun ohne Nachtheil in fließende Wässer geleitet oder besser auf Wiesen und Felder
                              gebracht werden. Die festen Excremente werden mit kohlehaltigen Stoffen vermengt,
                              getrocknet und als Poudrette verwerthet.
                           3) Nach Siret. Das Desinfectionspulver desselben besteht
                              aus 100 Th. Eisenvitriol, 50 Th. Zinkvitriol, 40 Th. Sägespäne von Eichenholz oder
                              einem andern gerbstoffreichen Holze, 5 Th. Theer, 5 Th. Rüböl. Durch den Theer und
                              das Oel erreicht man den Vortheil, daß das Pulver längere Zeit auf der Oberfläche
                              der Excremente bleibt und die Entweichung von riechenden Gasarten daraus, namentlich
                              während des Transports, verhindert wird. Ferner benutzt derselbe auch ein Gemenge
                              von Torf und Chlormangan (Rückstand von der Chlorbereitung) oder das folgende: 50
                              Th. Eisenvitriol, 1/2 Th. Kupferfeile in 10 Th. Salzsäure gelöst, und 1/2 Th.
                              Aether. 1 Pfd. von der zuletzt erwähnten Mischung soll hinreichen, um 130 Pfd. von
                              Excrementen vollständig zu desinficiren.
                           4) Nach Salmon. Das Hauptmaterial, welches Salmon in seiner großen Düngerfabrik zu Marseille
                              anwendet, besteht aus Seepflanzen (Algen), die er trocknet und mit Kalk, Gyps oder
                              Zinkvitriol versetzt, unter die Excremente mengt, welche dann getrocknet werden.
                           5) Nach Ledoyen und Raphanel.
                              Die Desinfectionsflüssigkeit derselben besteht aus 1 Th. salpetersaurem Bleioxyd,
                              1/4 Th. essigsaurem Bleioxyd und 8 Th. Wasser. Mehrfache mit dem mittelst dieser
                              Flüssigkeit geruchlos gemachten Dünger angestellte Versuche lieferten sehr gute
                              Resultate; der hohe Preis derselben im Vergleich zu der dasselbe leistenden
                              Eisenvitriollösung wird, aber ihrer Benutzung im Großen entgegenstehen.
                           6) Nach Coutaret. Die Bemühungen dieses Chemikers waren
                              darauf gerichtet, ein Pulver zusammenzusetzen, wodurch man das in vielen Häusern so
                              lästige Riechen der Abtritte verhindert, indem man von Zeit zu Zeit etwas davon in
                              die Abtrittgruben schüttet. Zu größerer Bequemlichkeit der Hausbesitzer hat er in
                              vielen Städten Compagnien errichtet, welche allwöchentlich für den Preis von
                              12–20 Ngr. dieses
                              Desinfectionsgeschäft in den Häusern besorgen. Zuerst wird in den Gruben so viel
                              gasförmige Salzsäure entwickelt, daß alles freie und kohlensaure Ammoniak gebunden
                              wird, und dann das Pulver hinzugeschüttet, welches aus Alaun, Eisenvitriol,
                              holzessigsaurem Eisen und Kreosot besteht.
                           7) Nach Bayard. Dessen Desinfectionsmittel besteht aus 25
                              Th. Eisenvitriol, 20 Th. Thon, 15 Th. Gyps und etwas Steinkohlentheer; es wird, wie
                              das vorige in die Gruben geschüttet, welche so eingerichtet sind, daß nur die festen
                              Excremente darin zurückbleiben, während die flüssigen in ein besonders Bassin
                              ablaufen, von wo sie mittelst einer Pumpe öfters ausgeführt werden. Ferner empfiehlt
                              derselbe, in die Gruben und Transportfässer etwas Oel zu bringen, welches die
                              Entwickelung des Übeln Geruchs für einige Zeit verhindert.
                           8) Nach Pagnon-Vuatrin. Als Desinfectionsmaterial
                              wird Steinkohlenasche empfohlen, die bereits in mehreren Städten Frankreichs in
                              ausgedehnter Weise zu diesem Zweck benutzt wird.
                           9) Nach Latour-Arlet. Es soll in den Inhalt der
                              Gruben Wasserdampf getrieben werden, wodurch die darin enthaltenen Gasarten und
                              flüchtigen Stoffe entweichen; was davon löslich ist, läßt man durch Wasser
                              absorbiren, was nicht löslich ist, wird verbrannt. Der Wasserdampf dient zugleich
                              als bewegende Kraft, um den Grubeninhalt in die zu seiner Aufnahme bestimmten Fässer
                              zu treiben.