| Titel: | Miscellen. | 
| Fundstelle: | Band 113, Jahrgang 1849, Nr. , S. 150 | 
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                        Miscellen.
                        Miscellen.
                        
                     
                        
                           Instruction für die Maschinisten auf Dampfschiffen aus der
                              Werkstätte von Escher, Wyß und Comp. in Zürich.
                           
                              I. Allgemeine
                                    Bestimmungen.
                              §. 1. Der Geschäftskreis eines Maschinisten beschlägt im Wesentlichen:
                              
                                 a) Die Besorgung, Reinigung und
                                    Instandhaltung der Dampfmaschine sammt aller Zubehör.
                                 b) Die Leitung ihres Ganges
                                    während den Fahrten.
                                 c) Die Unterhaltung und die
                                    Wiederherstellung der kleineren Beschädigungen und schadhaft gewordenen
                                    Stücke, so weit hiezu seine Fähigkeiten und Kenntnisse ausreichen, oder es
                                    ihm Zeit, Werkstätte und Werkzeug gestatten.
                                 d) Die Reparatur wenigstens der
                                    kleineren Beschädigungen u.s.w. am Eisenwerk des Schiffes, insofern sie ihm
                                    vom Verwalter oder Capitän aufgetragen wird.
                                 
                              §. 2. Der Maschinist hat demzufolge alle Fahrten des Schiffes, welchem er
                                 zugetheilt ist, mitzumachen und seinen Dienst unausgesetzt auszuüben.
                              §. 3. Urlaubsbegehren hat er seinem Capitän unter Angabe der Gründe.
                                 Ursache und Dauer zu Handen des Verwalters zu melden. Dieser allein ist zur
                                 Ertheilung eines Urlaubs, wie zur Bestellung eines Stellvertreters befugt.
                              §. 4. Der Maschinist steht unter den unmittelbaren Befehlen des
                                 Schiffcapitäns oder dessen Stellvertreters. Er ist denselben im Dienste zu
                                 Wasser und zu Land Gehorsam schuldig; es wäre denn, daß durch die Vollziehung
                                 allfälliger Anordnungen die Sicherheit des Schiffes gefährdet würde, was er
                                 jenem mit Anstand zu bemerken und bei erster Gelegenheit dem Verwalter zu
                                 berichten verpflichtet ist. Er soll sich in und außer dem Dienste durch
                                 Nüchternheit und durch ein gesetztes und höfliches Benehmen sowohl gegen seine
                                 Obern, als gegen die Reisenden und Untergebenen auszeichnen.
                              §. 5. Unter dem unmittelbaren Befehle des Maschinisten stehen die Heizer.
                                 Sie sind ihm unbedingten Gehorsam schuldig; er wird daher ihren Dienst und ihre
                                 Aufführung genau überwachen und die vorkommenden Nachlässigkeiten, Versäumnisse
                                 und dergleichen nebst andern Fehlern und Vergehen dem Capitän ungetheilt und
                                 wahrheitsgemäß anzeigen.
                              §. 6. Er hält die Heizer zur möglichsten Reinlichkeit in ihrer Kleidung
                                 wie an ihrer Person an, und gibt ihnen auch hierin ein gutes Beispiel.
                              §. 7. Die Matrosen sind dem Maschinisten in allem, was er ihnen für den
                                 allgemeinen Schiffsdienst befiehlt, insoweit es ihr specieller Dienst nur immer
                                 gestattet, Gehorsam schuldig.
                              §. 8. Der Maschinist hat seinem Capitän täglich, zu der von diesem zu
                                 bestimmenden Zeit, diejenigen Angaben und Meldungen zu machen, deren er zur
                                 Ausfertigung seines täglichen Rapports bedarf; er muß ihn bei diesem Anlaß von
                                 Allem in Kenntniß setzen, was auf den Zustand der Maschinen, Kessel u.s.w. Bezug
                                 hat, und dieses unter mündlicher oder schriftlicher Begutachtung über die
                                 nothwendigen Reparaturen und wünschbaren Verbesserungen.
                              Bei Anträgen oder Vorschlägen dieser Art hat er sich der größten Genauigkeit und
                                 der strengsten Gewissenhaftigkeit zu befleißen. Er ist auch befugt, seine
                                 Ansichten über Steuerungsart und Führung des Schiffes dem Capitän zu eröffnen;
                                 deßgleichen über die Beschaffenheit des Brennholzes, der Fettwaaren u.s.w.
                              
                           
                              
                              II. Fahrtendienst.
                              §. 9. Der Maschinist muß sich, wenn seine Maschine keiner besonderen
                                 Vorarbeit bedarf, wenigstens eine halbe Stunde vor der bestimmten Abfahrtszeit
                                 des Schiffes zum Dienste stellen.
                              §. 10. Er beginnt mit der nochmaligen Besichtigung und genauen
                                 Untersuchung der Feuerherde. Kessel, Maschinen, Pumpenröhren, Ventile u.s.w. und
                                 ordnet, wenn es nicht vorher geschah, die Feuerung an.
                              §. 11. Während der Fahrt wird der Maschinist hauptsächlich beobachten:
                              
                                 a) Die Feuerung unter fortwährender
                                    Berathung des Hitze- und Wassermessers zur Verhütung übermäßiger
                                    Spannung des Dampfes, sowie des zu starken, unnützen und oft gefährlichen
                                    Verbrauchs von Brennholz.
                                 b) Den Gang der Maschinen und den
                                    der Räder, wobei er die größte Sorgfalt auf Schonung jener und des Kessels
                                    anwendet, was nur durch eine umsichtige, genaue und geschickte Bedienung der
                                    ersteren, wie der Feuerung erzweckt werden kann.
                                 c) Dem Rufe des Capitäns oder dessen
                                    Stellvertreters, den Gang der Maschine betreffend, unbedingt aufs genaueste
                                    und augenblickliche Folge zu leisten.
                                 
                              §. 12. Ueber den Verbrauch an Brennholz, Maschinenspeise und alles Andern,
                                 was an die Maschine u.s.w. verwendet wird, als Mennig, Bleiweiß, Quecksilber,
                                 Kuder, Packseile. Radschaufeln u. dgl. hat er in seinem Dienstbuche genaue
                                 Vormerkung zu machen; er bescheinigt den Bezug aller dieser Gegenstände
                                 denjenigen, welche sie ihm liefern. Im gleichen Buch wird er auch die Angaben
                                 über die Fahrzeit u.s.w. in den dießfälligen Rubriken sorgfältig eintragen.
                              §. 13. Es ist ihm strenge untersagt, während der Fahrten Jemand ohne
                                 besondere Erlaubniß des Capitäns in den Maschinenraum einzulassen oder
                                 einzuführen In diesem sollen keine andern als die zum Maschinendienst gehörigen
                                 Gegenstände aufgehängt seyn, wofür der Maschinist persönlich verantwortlich
                                 ist.
                              §. 14. Der Maschinist soll das Schiff während der Fahrt nie verlassen; nur
                                 bei plötzlicher Erkrankung darf der Capitän hiezu die Erlaubniß geben.
                              
                           
                              III. Dienst außer der
                                    Fahrt.
                              §. 15. Sowohl in den Zwischenzeiten der Fahrten als nach Ankunft auf einer
                                 Hauptstation ordnet der Maschinist die Reinigung der Maschinen, des
                                 Maschinenraums und der Feuerherde an; er sorgt auch für Herbeischaffung des
                                 Brennholzes, der Fettwaaren u.s.w.
                              §. 16. Die mehrstündige Ruhezeit soll je nach Bedarf zur Herstellung der
                                 Maschinen in den besten Stand, zur Reinigung der Kessel und des Kamins verwendet
                                 werden.
                              §. 17. Der Maschinist darf sich nach beendigter Fahrt nie vom Schiffe
                                 entfernen, ehe er den Maschinenraum besucht und nachgesehen hat, ob das Feuer
                                 völlig ausgelöscht sey und ob nichts Gefährliches sich vorfinde.
                              §. 18. Er hat dem Capitän und der Schiffswache anzuzeigen, wo er außer dem
                                 Schiffe, in dem Orte wo das Schiff vor Anker liegt, zu finden sey; er darf
                                 diesen ohne besondere Erlaubniß des Capitäns, auch auf wenige Stunden, nicht
                                 verlassen. Sein Nachtquartier muß der ganzen Schiffsmannschaft bekannt seyn.
                              §. 19. Der Maschinist hat die ihm übergegebenen Arbeiten am Eisenwerk des
                                 Schiffes mit Genauigkeit, Fleiß und Oekonomie zu machen, besonders aber die von
                                 andern Handwerkern oder Mechanikern gelieferten Gegenstände oder gemachte
                                 Reparaturarbeiten, soweit seine Kenntnisse ausreichen, zu untersuchen und gegen
                                 den Capitän zu begutachten.
                              
                           
                              IV. Verantwortlichkeit des
                                    Maschinisten.
                              §. 20. Der Maschinist ist der Gesellschaft für allen durch seine
                                 Nachlässigkeit, Unvorsichtigkeit, Unachtsamkeit, mit einem Worte durch sein
                                 Verschulden, den Maschinen nebst Zubehör, oder dem Dampfschiffe, oder andern
                                 Schiffen, Personen u.s.w. erwachsenden Schaden und Verlust verantwortlich und
                                 haftbar.
                              §. 21. Für das ihm übergebene Maschinengeräth und für das Werkzeug, ist er
                                 persönlich verantwortlich, er führt davon ein genaues, den Zuwachs wie den
                                 Abgang ausweisendes Verzeichniß.
                              §. 22. Genaue und treue Pflichterfüllung, möglichste Sparsamkeit und
                                 ehrenhaftes Betragen werden belobt und anerkannt. Das Gegentheil wird mit
                                 Entlassung bestraft.
                              
                           
                              V. Verschiedenes.
                              §. 23. Der Maschinist ist verpflichtet, die ihm zugetheilten Heizer in der
                                 Leitung der Maschine mit Fleiß und Genauigkeit zu unterrichten, und sie so
                                 auszubilden, daß sie ihn in allen Fallen ersetzen können und mithin der Dienst
                                 des Dampfbootes durch seine Abwesenheit keine Unterbrechung erleide.
                              §. 24. Es ist dem Maschinisten zur strengsten Pflicht gemacht, gegen jeden
                                 Dritten, dem Dienste seines Schiffes nicht Angehörenden, über dessen
                                 Verhältnisse, Beschaffenheit u.s.w. das tiefste Stillschweigen zu beobachten; es
                                 wird auch von ihm erwartet, daß er sich jedes Tadels über andere, der
                                 Gesellschaft angehörende Dampfboote enthalte.
                              §. 25. Es ihm ferner untersagt, sich außer dem Capitän und dem von diesem
                                 allfällig Beigezogenen, mit Jemand anderem, sey es aus der Schiffsmannschaft
                                 oder mit wem immer, über den Gang der Maschine oder überhaupt zu berathen.
                              §. 26. Der Maschinist wird die weiteren Weisungen über das Specielle
                                 seines Dienstes und seine Verhältnisse vom Verwalter erhalten.
                              
                           
                              Specielle Dienstanweisung für den
                                    Maschinisten.
                              §. 1. Der Maschinist sorgt dafür, daß der Dampf 12–15 Minuten vor
                                 Abfahrt in gehöriger Spannung da sey und wegblase.
                              §. 2. Nach einem Halt von mehreren Stunden wird der Maschinist den
                                 Cylinder wieder anwärmen und den Condensator ausblasen.
                              §. 3. Hierauf wendet er die Maschine vor- und rückwärts, nachdem er
                                 sich bei dem Capitän oder Steuermann versichert hat, daß das Schiff gehörig
                                 befestigt sey.
                              §. 4. Das Wenden der Maschine bezweckt das allfällig über und unter dem
                                 Kolben liegende Wasser wegzubringen, worauf der Maschinist besonders achten muß,
                                 da er sonst leicht die wichtigsten Theile der Maschine brechen kann.
                              §. 5. Der Maschinist hat besonders darauf zu achten, daß die Spannung des
                                 Dampfes vor der Abfahrt, während der Fahrt und noch besonders beim Anhalten auf
                                 den Zwischenstationen, das richtige Maaß nie übersteige. Sowie er demnach
                                 bemerkt, daß Dampf durch das Sicherheitsventil ausströmt, und die Spannung im
                                 Kessel sich dennoch vermehrt, was am Quecksilbermaaße zu sehen ist, muß er das
                                 Ventil von Hand ziehen, und entweder die Feuerthüre aufmachen oder die
                                 Aschenlöcher schließen.
                              §. 6. Es gibt Maschinisten, welche die verderbliche und strafbare
                                 Gewohnheit haben das Quecksilberrohr zu schließen, weil der Dampf das
                                 Quecksilber hinauswirft. Auf solche Weise kann man die Stärke der Dampfspannung
                                 gar nicht mehr wahrnehmen. Sowie der Schwimmstab auf dem Quecksilber zu hoch
                                 hinaufgetrieben oder gar das Quecksilber hinausgeworfen wird, so ist dieß ein
                                 untrügliches Zeichen, daß der Dampf übermäßig gespannt ist.
                              §. 7. Eine übermäßige Spannung ist höchst gefährlich, und kann vielen
                                 Menschen, besonders aber dem Maschinisten und Heizer das Leben kosten, in einem
                                 minderen Grade zerstört sie auch den Kessel.
                              §. 8. Wenn sich auf der Außenseite der Bleche des Kessels Biegungen
                                 zeigen, so ist das ein untrüglicher Beweis, daß der Dampf zu Zeiten überspannt
                                 wurde, und ein Maschinist, der sich dieß zu Schulden kommen läßt, verdient
                                 augenblickliche Entlassung, wie dieß auch schon in Anwendung gebracht worden
                                 ist.
                              
                              §. 9. Der Schwimmstab auf dem Quecksilbermaaß muß so regulirt seyn, daß er
                                 den Stand des Quecksilbers genau angibt und nicht etwa zu wenig anzeige. Hiefür
                                 ist der Maschinist bei hoher Strafe verantwortlich.
                              §. 10. Obwohl eine starke Spannung zum schnellen Gang eines Schiffes
                                 beiträgt, so ist doch die vollkommene Condensation des Dampfes hiezu
                                 Haupterforderniß. Zu diesem Ende muß der Maschinist besonders aufmerksam seyn,
                                 daß der Condensator und die Luftpumpen immer luftdicht geschlossen und die
                                 Kolben, Ventile und Dampfkasten gut gepackt seyen. Er muß auch dafür sorgen, daß
                                 das für die Injection erforderliche Wasser in genügender Quantität vorhanden
                                 sey.
                              Ueberhaupt übernimmt der Maschinist die Verantwortlichkeit, daß die Packungen der
                                 Pumpen, Kolben, Stopfbüchse etc. wohl unterhalten und zeitweise erneuert werden.
                                 Die Pistons mit Metallliederung müssen wenigstens alle zwei Monate auseinander
                                 genommen und, nachdem sie gereinigt und die Segmente mit feinem Oele
                                 eingeschmiert worden, wieder sorgfältig zusammengesetzt werden. Das Gleiche
                                 versteht sich für die Stopfbüchse mit Metallliederung. Der Maschinist ist ferner
                                 gehalten, von Zeit zu Zeit die Metallschalen aller beweglichen Theile der
                                 Maschine zu untersuchen, und wenn er sie lose findet, denselben durch
                                 Nachschlagen der Keile mit einem Hammer nachzuhelfen. Die Unterlassung dieser
                                 Vorschriften würde zu einem unausweichlichen Verderbniß der betreffenden
                                 Maschinentheil führen.
                              §. 11. Sowie der Maschinist bemerkt, daß Condensator oder Luftpumpe an
                                 irgend einer Stelle Luft haben, muß dieß gleich angezeichnet und bei erster
                                 Gelegenheit verbessert werden.
                              §. 12. Ein eben so wichtiger Punkt wie die Spannung des Dampfes ist die
                                 Erhaltung des gehörigen Wasserstandes im Kessel. Wird zu viel Wasser in den
                                 Kessel gepumpt, so erhält man wenig Dampf und braucht viel Brennstoff. In der
                                 Regel ist ein Stand von 8 Zoll über der obersten Röhrenreihe, welcher mit der
                                 mittleren Höhe des Wasserstands-Anzeigers correspondirt, hinlänglich. Ist
                                 hingegen zu wenig Wasser im Kessel, so können leicht die Züge glühend und
                                 dadurch der Kessel gleich einem Pulvermagazin in die Luft gesprengt werden.
                              §. 13. Aus diesem Grunde muß sich der Maschinist fortwährend an dem
                                 Wasserglase und von Zeit zu Zeit an den Probirhahnen überzeugen, daß der
                                 regelmäßige Wasserstand im Kessel erhalten werde, und wird er seine Pumpen
                                 darnach reguliren. In der Regel unterhält man den Wasserstand in Tubularkesseln,
                                 wie oben bemerkt, 8 Zolle über den oberen Röhren. Bei Ankunft auf einer Station,
                                 wo einige Stunden gehalten wird, oder nach beendigter Fahrt, ist es nothwendig,
                                 das Wasser einige Zolle höher als gewöhnlich zu halten, da solches bei
                                 abnehmender Spannung zurücksinkt.
                              §. 14. Der gute Gang der Pumpen muß fortwährend beobachtet und die Ventile
                                 gereinigt werden.
                              §. 15. Wenn eine oder die andere Pumpe den Dienst versagt, so fehlt es
                                 gewöhnlich am Ventil, und ist dieses entweder während der Fahrt, oder wenigstens
                                 beim ersten Halt in Ordnung zu bringen.
                              §. 16. Bei Untauglichkeit der Maschinenpumpen ist sogleich und in Zeiten
                                 die Handpumpe zu gebrauchen; wenn aber auch mit derselben und mit vermindertem
                                 Feuer das Wasser nicht auf gehörigem Stand erhalten werden kann, so ist es
                                 unumgänglich nothwendig, das Feuer aus dem Ofen zu ziehen und zu löschen.
                              §. 17. Alle 14 Tage, oder bei trübem Wasser auch öfters, soll der Kessel
                                 ausgeblasen werden. Nachdem das Feuer ausgelöscht worden, öffnet man bei
                                 Niederdruckkesseln allmählich einen Ausblashahnen nach dem andern; bei
                                 Mittel- oder Hochdruckkesseln muß man, sobald das Feuer gelöscht ist,
                                 zuerst den Dampf durch die Sicherheitsventile ausströmen lassen, bis der Druck
                                 auf 10 Pfd. per Quadratzoll heruntergesunken ist, da
                                 sonst das Ausblasen zu heftig und auf eine dem Kessel schädliche Weise vor sich
                                 gehen würde. Auf diese Weise wird viel Unreinigkeit aus dem Kessel
                                 geschafft.
                              §. 18. Alle Monate sollte jeder Kessel
                                 gereinigt werden. Dabei wird erst alles Wasser ausgeblasen und dann das
                                 Mannsloch und die Schlammthüren geöffnet, das Schiff erst auf die eine, dann auf
                                 die andere Seite gelegt, und der Schlamm mit Krücken ausgezogen; auch die Züge
                                 so viel als möglich vom Wasserstein befreit und dann der Kessel mit der Spritze
                                 ausgespült.
                              
                              §. 19. Bei der Reinigung der Tubularkessel ist weiter erforderlich, daß
                                 mittelst eigens dazu gefertigter Instrumente der Wasserstein von der äußeren
                                 Oberfläche der Röhren abgekratzt werde, denn sonst laufen sie zu verbrennen
                                 Gefahr. Die Thüren neben den Röhren müssen öfters aufgemacht und mit einem
                                 Wischer nach Art der Kanonenwischer von Ruß, Asche und anderem in denselben sich
                                 befindenden Unrath gereinigt werden. Auf gleiche Weise muß die hinter den Röhren
                                 angehäufte Asche herausgeschafft werden.
                              Alle Jahre wenigstens zweimal muß die Totalreinigung des Kessels vorgenommen
                                 werden, die dann einen Stillstand von einigen Tagen erfordert.
                              §. 20. Hiebei wird aller Wasserstein aufs sorgfältigste abgeklopft,
                                 losgemeißelt und mit alten Feilen losgerieben. Zu diesem Behufe müssen für die
                                 jeweiligen Formen des Kessels Meißel und Schroteisen von verschiedenen Formen
                                 gemacht werden, um die Operation mit möglichster Sorgfalt vorzunehmen.
                              §. 21. Der Maschinist muß sich nicht begnügen, dieß seinen Heizern zu
                                 überlassen, sondern muß selbst in den Kessel gehen und alle Theile desselben
                                 untersuchen. Bei diesem Anlaß muß er sich überzeugen, daß keine Anker-
                                 oder Verbindungsschrauben los oder gebrochen seyen.
                              §. 22. Bei der Reinigung muß der Kessel und auch der Dampfkasten soviel
                                 als möglich abgedeckt und von allen Seiten untersucht werden, ob sich lecke
                                 Stellen oder Nieten finden, die dann von dem Maschinisten selbst oder von
                                 Kesselarbeitern sorgfältig wieder hergestellt werden müssen; auch müssen die
                                 Dampfröhren abgeschraubt und der Kessel so viel als möglich gehoben werden, um
                                 den Boden zu untersuchen, auszubessern und an den Stellen, wo er auf den Trägern
                                 liegt, wieder frisch mit dickem Minium anzustreichen.
                              §. 23. Wird diese Vorsicht unterlassen, so fault der Boden leicht an, wo
                                 er aufsitzt, und wird dann ganz schlecht; auch werden die Platten durch das
                                 allfällige Durchsickern von Wasser angefressen.
                              §. 24. Auch auf den Fall hin, daß der Maschinist die Reparatur des Kessels
                                 nicht selbst zu besorgen im Stande wäre, muß er sich nichts desto weniger
                                 persönlich davon überzeugen, daß alles, und auf welche Weise alles gemacht werde.
                              §. 25. Besondere Aufmerksamkeit ist beim Schließen der Schlammthüre zu
                                 empfehlen, da sonst Wasser durchsickern und die Platten anfressen kann.
                              §. 26. Auch die Züge müssen, wenn der Kessel wieder gefüllt wird, inwendig
                                 sorgfältig untersucht werden, ob sich irgendwo lecke Stellen finden, die dann
                                 sogleich auszubessern sind.
                              §. 27. Von der gewissenhaften oder nachlässigen Pflichterfüllung des
                                 Maschinisten hängt es ab, diesen kostspieligen Theil der Maschine lange zu
                                 erhalten oder in kurzer Zeit zu zerstören.
                              §. 28. Jeder Kessel wird durch den Gebrauch mit der Zeit an einigen
                                 Stellen leck. Durch schnelle und sorgfältige Nachbesserung, die meistens vom
                                 Maschinisten selbst geschehen kann, wird aber allen übeln Folgen vorgebeugt.
                              
                           
                              Nachtrag.
                              Zu obigen im Jahr 1847 erlassenen Bestimmungen sind in Folge einiger in neuester
                                 Zeit vorgekommenen Kesselbeschädigungen die nachstehenden weiteren Vorschriften für die Reinigung der Dampfbootkessel
                                 gegeben worden:
                              1) Jeden Tag soll bei Ankunft des Schiffs auf der letzten Station das Wasser im
                                 Kessel bis auf das Zeichen Nr. 3 ausgeblasen werden, gleich nachher wird der
                                 Kessel wieder bis auf das Zeichen Nr. 2 gefüllt. Dieser Wasserstand sollte
                                 während der ganzen Fahrtzeit bestmöglich beibehalten werden. Ein Paar Minuten
                                 vor Ankunft auf der letzten Station läßt der Maschinist das Wasser im Kessel bis
                                 auf das Zeichen Nr. 1 ansteigen, um es zum Ausblasen des Kessels, wie oben
                                 bemerkt, bis auf Nr. 3 bereit zu haben. (Das Zeichen Nr. 1 ist um circa 6 Zoll über dem gewöhnlichen Wasserstand am
                                 Kessel anzubringen. Das Zeichen Nr. 2 zeigt den gewöhnlichen Wasserstand und das
                                 Zeichen Nr. 3, auf welches gewöhnlich von Nr. 1, dem höchsten Wasserstand,
                                 ausgeblasen wird, kommt um 6 Zoll unter den mittleren Wasserstand zu stehen, so
                                 daß also gewöhnlich um 12 Zoll das Wasser ausgeblasen wird.)
                              
                              2) Alle acht Tage wird das Wasser im Kessel ganz ausgeblasen, und derselbe erst
                                 nach Verlauf von 4 bis 5 Stunden, wenn er etwas abgekühlt ist, wieder bis auf
                                 das Zeichen Nr. 2 gefüllt.
                              3) Spätestens alle 4 Wochen sollen nach dem gänzlichen
                                 Ausblasen alle Schlammthüren geöffnet und der Kesselboden und Wände sorgfältig
                                 von Wasserstein gereinigt werden.
                              4) Jedes drittemal der vorgeschriebenen Reinigung in §. 3, oder alle 12
                                 Wochen, soll auch das Mannsloch geöffnet und die Röhren und Kesselwände
                                 sorgfältig vom Wasserstein gereinigt werden.
                              Obige vier verschiedene Reinigungen des Kessels sollen jedesmal im Rapportbuch
                                 des Capitäns eingetragen und der Verwaltung eingegeben werden.
                                 (Eisenbahn-Zeitung, 1849 Nr. 24.)
                              
                           
                        
                           Verfahren die gußeisernen Wasserleitungsröhren mit
                              Steinkohlentheer zu überziehen; von Robert Smith in
                              Manchester.
                           Der Steinkohlentheer muß hiezu vorher durch Destillation concentrirt werden, bis er
                              eine dicke pechähnliche Masse bildet. Dieselbe wird dann bei einer Temperatur von
                              120° R. (einer Wärme, welche hinreicht um die Masse in flüssigem Zustand zu
                              erhalten) in einem offenen Gefäß geschmolzen, dessen Größe und Tiefe den zu
                              behandelnden Röhren angemessen ist.
                           Die innere Oberfläche der Röhren muß zuvor von allem Oxyd gereinigt werden, worauf es
                              gut ist, dieselbe mit Leinöl zu überziehen, besonders wenn die Röhren nicht sogleich
                              mit Steinkohlentheer überzogen werden können.
                           Die Röhren werden zuerst auf etwa 120° R. in einem geschlossenen Raum erhitzt;
                              dann taucht man sie in den geschmolzenen Kohlentheer, worin man sie etwa eine Stunde
                              lang liegen läßt. Nach Verlauf dieser Zeit wird der Ueberzug an der äußeren und
                              inneren Oberfläche der Röhren fest haften; es kommt natürlich hauptsächlich darauf
                              an, daß die Innenseite einen guten Ueberzug erhält.
                           Beim Herausnehmen der Röhren aus dem geschmolzenen Kohlentheer soll man eine Portion
                              Leinöl auf die überzogenen Oberflächen gießen, welches jeden Ueberschuß von
                              Kohlentheer beseitigt; man läßt dabei das Oel in den Kohlentheer ablaufen; es erhält
                              nicht nur diesen Theer flüssig, sondern verhindert auch daß er zum ferneren
                              Ueberziehen von Röhren untauglich wird.
                           Anstatt die Röhren vor dem Eintauchen zu erhitzen, kann man sie sogleich in den
                              geschmolzenen Kohlentheer tauchen (nachdem ihre innere Oberfläche gereinigt worden
                              ist) und sie darin noch einige Zeit lassen, nachdem sie bereits die Temperatur des
                              Kohlentheers angenommen haben. (London Journal of arts,
                              Mai 1849.)
                           
                        
                           Verfahren das Zink zu amalgamiren; von Prof. O. N. Stoddart.
                           Ich benutze dazu eine Auflösung des Doppelsalzes von salzsaurem Zink und Salmiak
                              (welche man bekanntlich so vortheilhaft beim Zusammenschweißen von Eisen und Stahl
                              anwendet).
                           Das zu amalgamirende Zink erhitzt man auf etwa 186 bis 208° Reaumur, trägt die
                              Flüssigkeit mit einem Tuch oder Schwamm auf und läßt das Quecksilber unmittelbar
                              über seine Oberfläche laufen, während sie noch naß ist.
                           Die Vereinigung geschieht augenblicklich und vollständig; je nach der Menge
                              Quecksilbers, welche man mit dem Zink in Berührung läßt, kann man eine beliebig
                              tiefe Amalgamation hervorbringen.
                           Diese Methode ist sogar anwendbar, wenn das Zink auf seiner Oberfläche durchaus
                              oxydirt ist; wenn es aber vorher in einer galvanischen Batterie gebraucht wurde, ist es am besten,
                              zuerst seine Oberfläche durch Eintauchen in ziemlich concentrirte Salzsäure zu
                              reinigen. (Silliman's
                              Journal, Mai 1849.)
                           
                        
                           Kohle zur Färbung von Vergoldungen.
                           Bei der Darstellung der Pariser Vergoldungen, welche sich besonders durch ihre schöne
                              Färbung auszeichnen, mittelst Eisenoxyd (Wienerroth), ist die Kohle, welche man zur Erhitzung der Gegenstände anwendet, von großem
                              Einfluß. Vetter theilte in der Berliner polytechn.
                              Gesellschaft mit, daß die schönste Farbe nur mit Anwendung von sogenannter
                              Knüppelkohle aus harten Hölzern erzeugt werden könne,
                              niemals aber mit Kohle von Nadelholz. Eine Pariser Kohle, welche eine ausgezeichnete
                              Vergoldung lieferte, bestand nach Elsner's Untersuchung
                              aus Cylindern von etwa 6 Zoll Höhe und 2 Zoll Breite; das Ansehen des Bruchs ergab
                              augenscheinlich, daß dieselbe künstlich aus gröblich gepulverten Kohlenstückchen mit
                              Hülfe eines Bindemittels dargestellt und in Cylinderform gebracht worden war. Das
                              Ansehen des Bruchs war ungleichartig, theils matt, theils schimmernd, und es zeigten
                              sich sehr deutlich die Bruchstücke einzelner Holzkohlentheile, gemengt mit
                              schimmernden seinpulverigen Kohlenpartien. Diese Kohle sank in Wasser unter, während
                              Aststücke von Holzkohle, wie bekannt, auf dem Wasser schwimmen. Die Untersuchung
                              ergab, daß das Bindemittel eine Auflösung von Dextringummi war womit gröblich
                              gepulverte Kohle zu einem Teig geknetet und aus diesem hierauf Cylinder von der
                              angegebenen Größe gefertigt worden waren. Die mikroskopische Untersuchung und die
                              Aschenprocente, nebst deren qualitativer chemischer Prüfung zeigten, daß die Kohle
                              wenigstens von keinem Nadelholz herrührte, sondern
                              vielmehr als eine Mengung aus gröblichem Holzkohlenpulver mit Kohkspulver anzusehen
                              war. (Polytechn. Notizblatt, 4849, Nr. 5.)
                           
                        
                           Dauerhafte kalte Verkupferung des Eisens; von Reinsch.
                           Einen ganz festen und glänzenden Ueberzug, welcher sich mittelst des Polirstahls
                              poliren läßt, erhält man, wenn man Salzsäure mit ihrem dreifachen Volum Wasser
                              verdünnt, in diese einige Tropfen einer Kupfervitriollösung bringt, hierauf das
                              zuvor mit Cremor tartari abgeriebene und mit Holzkohlenpulver glänzend gemachte
                              Eisen in die Lösung legt, einige Stunden darin läßt und mit einem Lappen reibt. Man
                              setzt nun der Salzsäure etwas mehr Kupfervitriollösung zu und legt das Eisen wieder
                              in die Lösung. Durch wiederholtes Einlegen unter jedesmaligem Zusatz von
                              Kupfervitriollösung läßt sich die Schicht willkürlich verstärken. Zuletzt legt man
                              das überkupferte Eisen in eine starke Sodalösung, trocknet es ab und putzt es mit
                              Kreide blank. Diese Verkupferung soll der theuren galvanischen an Haltbarkeit nicht
                              nachstehen. (Jahrbuch für Pharmacie, 1848.)
                           
                        
                           Rothe Farbe für die Tapetenmalerei; von Dr.
                              Elsner.
                           Der Verfasser schlägt das rothe Chromchlorid als eine
                              paffende, metallisch glänzende, tief violettrothe Farbe für den Tapetendruck vor.
                              Das Präparat wird bekanntlich dadurch bereitet, daß über eine Mischung von
                              Kohlenpulver und geglühtem Chromoxyd, welche sich in einer Glasröhre befindet,
                              trocknes Chlorgas geleitet wird. Bei der Darstellung desselben ist jedoch zu
                              bemerken, daß wegen der geringen Flüchtigkeit des Products bei der ersten Operation
                              das gebildete Chlorid mit Kohlenpulver vermengt bleibt; es ist daher nothwendig, das
                              hierbei erhaltene Gemenge von Kohle und Chromchlorid nochmals derselben Operation zu
                              unterwerfen, wobei darauf zu sehen ist, daß die Mischung nur den Boden der Glasröhre
                              bedecke, in welchem Fall
                              sich alsdann das Präparat in dem obern Theile der Glasröhre sublimirt. Die Hitze
                              einer Argand'schen Lampe, deren Flamme man nach und nach auf die Röhre einwirken
                              läßt, reicht zur Bildung des Chlorids hin. Dasselbe stellt schön glänzende,
                              pfirsichblüthrothe, glimmerartige Blättchen dar, die, in einem Mörser zerrieben, mit
                              Gummischleim verdickt und auf Papier aufgetragen, eine für das Auge sehr
                              ansprechende Farbe darbieten, die sich zugleich durch eine große Beständigkeit
                              auszeichnet, da sie ebenso der Einwirkung der Säuren und Alkalien, als der des
                              directen Sonnenlichts vollständig widersteht. (Berliner Gewerbe-,
                              Industrie- und Handelsblatt, Bd. XXIX, Nr. 6.)
                           
                        
                           Ueber die Zusammensetzung des Santorins und dessen technische
                              Verwendung; von Dr. L. Elsner.
                           Nach Mittheilungen des Hrn. Baumeisters Salzenberg wird
                              der Santorin ganz allgemein als ein vortreffliches Kieselcement zur Darstellung
                              eines hydraulischen Mörtels bei den Wasserbauten an der Küste von Dalmatien
                              angewendet. Der von Hrn. Salzenberg mitgebrachte Santorin
                              hat die größte äußerliche Aehnlichkeit mit dem Traß des Brohlthals bei Andernach,
                              nur ist der Santorin von noch hellerer Farbe; er ist sehr zerreiblich, sein Ansehen
                              zeigt ganz deutlich, daß er ein Gemenge von verschiedenen zersetzten Kieselfossilien
                              ist: auch besteht, nach Dr.
                              Fiedler (dessen Reise durch alle Theile des Königreichs
                              Griechenland, zwei Bände 1840–41) die Insel Santorin aus Bimmsstein und ihr
                              innerer Theil (ein ehemaliger Krater, jetzt mit dem Meere durch zwei Einschnitte in
                              Verbindung stehend) aus Trachyt.
                           Die von dem ehemaligen Zöglinge des königlichen Gewerbe-Instituts zu Berlin,
                              Schöne im Laboratorium der Anstalt angestellte
                              chemische Analyse ergab folgende Resultate:
                           
                              
                                 Kieselerde
                                 68,50
                                 
                              
                                 Eisenoxyd
                                 5,50
                                 
                              
                                 Thonerde
                                 13,31
                                 
                              
                                 Manganoxydul
                                 0,73
                                 
                              
                                 Kalkerde
                                 2,36
                                 
                              
                                 Kali
                                 3,13
                                 
                              
                                 Natron
                                 4,71
                                 
                              
                                 Durch Behandlung mit destillirtem Wasser
                                    ausziehbares    Kochsalz, schwefelsaures
                                    Natron und organische    Substanz
                                 0,31
                                 
                              
                                 
                                 –––––
                                 
                              
                                 
                                 98,55
                                 
                              
                           Der Verlust bestand in hygroskopischem Wasser. Ich übergehe den Gang der Analyse, da
                              er der allgemein bekannte ist, bemerke nur, daß die Bestimmung der Alkalien mittelst
                              flußsaurer Dämpfe geschah; der Santorin scheint demnach ein durch plutonische
                              Einwirkung metamorphosirtes, dem Labrador ähnliches Kieselfossil zu seyn. Durch
                              Behandlung mittelst Salzsäure wurde nur ein höchst geringer Antheil aufgeschlossen,
                              wodurch sich der Santorin in chemischer Hinsicht von dem Traß des Brohlthals, den
                              vulcanischen Bomben und Laven wesentlich unterscheidet,
                              da alle genannten vulcanischen Gebilde in bedeutender Menge durch Salzsäure
                              aufschließbar sind. Das Resultat der Analyse zeigt übrigens, daß der Santorin ein
                              vortreffliches Kieselcement für die Darstellung des hydraulischen Mörtels seyn muß,
                              wie ja auch die Erfahrung bestätigt. Nach einer, mir von dem wirklichen Geheimenrath
                              Hrn. Beuth zugegangenen Notiz unterscheidet sich der
                              Santorin als Baumaterial von dem Traß und Noman Cement wesentlich darin, daß er nur
                              so lange hart bleibt, als er stets unter Wasser ist. Bei Wasserbauwerken mit
                              veränderlichem Wasserstande dagegen löst er sich da, wo er nicht stets unter Wasser
                              bleibt, zu einer zerreiblichen Masse auf. Es ist sehr wahrscheinlich, daß diese
                              Thatsache ihren Erklärungsgrund in dem allotropisch verschiedenen Zustande der Kieselerde
                              hat, welche im Traß zum großen Theile durch Salzsäure, als Hydrat-Verbindung
                              aufschließbar, hierdurch schon ihre Tendenz zeigt, leicht
                              mit Wasser chemische Verbindungen einzugehen; in dem Santorin dagegen befindet sich
                              die Kieselerde, nach der chemischen Analyse, nicht in diesem der Hydratbildung
                              günstigen Zustande; es ist daher erklärlich daß der Santorin stets mit Wasser in
                              Berührung bleiben muß, um die zum hydraulischen Mörtel nothwendige Hydratverbindung
                              bilden zu können.
                           Interessant ist der Gehalt des Santorins an in Wasser auflöslichen Salzen, wie
                              Kochsalz, Glaubersalz etc., ein Umstand, der darin leicht seine Erklärung findet,
                              daß die Insel Santorin ein submarines plutonisches Gebilde ist. (Verhandlungen des
                              Vereins zur Beförderung des Gewerbfl. in Preußen, 1849, 2te Lief.)
                           
                        
                           Verunreinigung des käuflichen Broms.
                           Bei der Destillation einiger Brommuster fand Poselger den
                              Siedepunkt (statt 40° R.) 96° R. und das Destillat immer leichter
                              werdend, zuletzt sogar farblos. Beim Abdampfen zur Trockne blieb Kohle als
                              Rückstand. Beim Trennen des Broms von der zuletzt übergegangenen Flüssigkeit
                              mittelst Kali's, erhielt er eine aromatische, ölige und farblose Flüssigkeit, die
                              sich bei der Analyse als Bromkohlenstoff erwies, welcher in verschiedenen Mustern
                              6–8 Proc. betrug und wahrscheinlich von dem zur Bereitung des Broms
                              angewandten Aether herrührt. (Journal de Pharmacie et de
                                 Chimie, Febr. 1849.)
                           
                        
                           Tinte um auf Weißblech zu schreiben; von Bossin.
                           Wir haben bereits (polytechn. Journal Bd. CXII S.
                                 463) die Vorschrift zu einer Tinte mitgetheilt, womit man auf Zinkblech
                              den Namen oder die Nummer der Pflanzen schreiben kann. Um eine Tinte zu erhalten,
                              womit man auf Weißblech schreiben kann, nimmt man nach Chevallier:
                           
                              
                                 Salpetersäure (Scheidewasser)
                                 10
                                 Theile
                                 
                              
                                 Wasser
                                 10
                                 „
                                 
                              
                                 Kupfer
                                   1
                                 „
                                 
                              
                           Man löst das Kupfer in der Salpetersäure auf und wenn es
                              aufgelöst ist, setzt man das Wasser zu.
                           Man kann mit dieser Flüssigkeit mittelst eines Federkiels auf Abschnitzel von
                              Weißblech schreiben. Sollte das Weißblech mit fettigen Substanzen beschmutzt seyn
                              und deßhalb die Flüssigkeit nicht annehmen, so reibt man es vorher mit Leinwand,
                              welche man mit trockener geschlemmter Kreide überzog. (Agriculteur-praticien, Julius 1849.)
                           
                        
                           Erzeugung von Zucker im Harn durch Verwundung des
                              Gehirns.
                           Wie Hr. Magendie der französischen Akademie ankündigte,
                              hat Hr. Bernard die höchst wichtige und überraschende
                              Entdeckung gemacht, daß wenn man eine gewisse Stelle am Boden der vierten Hirnhöhle
                              verwundet, die Zusammensetzung des Harns eine andere wird und Zucker in ihm
                              erscheint. Den Stich macht man durch Einführung des Instruments in die untere
                              Oeffnung der Höhle und bald darauf fließt der, vorher trübe, alkalische und
                              zuckerfreie, Harn des Thieres (Kaninchens) reichlich, hell, enthält eine große Menge
                              Zuckers und gleicht dem diabetischen Harn. Zu dieser Veränderung sind in der Regel
                              im Ganzen nicht über 1 1/2 oder 2 Stunden erforderlich. Auch das Blut enthält dann viel
                              Zucker. Die Versuche wurden bisher mit 16 Kaninchen angestellt. Die Stelle, wo die
                              Verwundung geschehen muß, ist sehr eng begränzt und befindet sich etwas oberhalb des
                              achten Nervenpaares. Eine Erklärung dieser gänzlich neuen Wahrnehmung ist noch nicht
                              möglich; aber sie ist ein Beweis für den merkwürdigen Einfluß des Nervensystems auf
                              die Functionen der Ernährung. (Chemical gazette 1849, Nr. 158.)
                           
                        
                           Ueber die Sheabutter.
                           Diese Substanz ist ein Pflanzenproduct aus dem westlichen Afrika, welches uns durch
                              Mungo-Park's Reise im J. 1796 zuerst bekannt
                              wurde. Der Baum, welcher sie liefert, soll der amerikanischen Eiche sehr ähnlich
                              sehen, und die Frucht – deren an der Sonne getrockneter Kern durch Kochen in
                              Wasser die Butter liefert – hat einige Aehnlichkeit mit einer spanischen
                              Olive. Der Kern ist von einem süßen Mark unter einer dünnen grünen Rinde umgeben,
                              und die Butter daraus, abgesehen von ihrem Vorzug, daß sie sich das ganze Jahr ohne
                              Salz erhält, soll weißer, fester und schmackhafter seyn als die beste aus Kuhmilch
                              erzeugte. Die Erzeugung dieses Artikels scheint ein Hauptgegenstand der
                              afrikanischen Industrie zu seyn; sie wird am Gambia und am Niger betrieben. Duncan beschreibt den Baum als dem Lorbeer ähnlich und
                              18–20 Fuß Höhe erreichend. Die Nuß ist von der Größe eines Taubeneies und von
                              hellbrauner Farbe. Die Substanz der Schale ist derjenigen eines Eies ähnlich. Der
                              noch frische Kern besteht beinahe ganz aus Butter. Die Schale wird gebrochen und
                              abgelöst, der Kern wird zerdrückt, eine halbe Stunde lang mit wenig Wasser gekocht
                              und dann, in einem Grassack, durch eine Matte gepreßt. Ein wohlbeschaffener Baum
                              gibt einen Bushel Nüsse.
                           Die Sheabutter scheint dieselbe zu seyn wie die sogenannte Galambutter und kömmt von
                              einer Bassia; von welcher Species dieser Gattung ist
                              noch nicht ermittelt. Dieses Fett ist weiß mit einem Stich ins Grüne; bei
                              gewöhnlicher Temperatur fest; bei 28° R. nimmt es Butterconsistenz an, bei
                              35° ist es ein Helles, flüssiges Oel. Mit Alkohol gekocht, löst es sich zum
                              größten Theil auf und krystallisirt beim Abkühlen in Nadeln; es löst sich in kaltem
                              Aether auf und scheidet sich bei dessen Verdunstung ebenfalls in Nadeln aus. Mit
                              Aetzkali verseift sich dasselbe. Durch Kochsalz ward die Seife aus ihrer Lösung
                              abgeschieden und durch Weinsteinsäure zersetzt. Aus Alkohol 5–6mal
                              herauskrystallisirt und durch Pressung von anhangender Oleïnsäure befreit,
                              bildete die Säure feine perlähnliche Schuppen, welche bei 49° R. schmolzen;
                              mit Natron verbunden gab sie ein schönes Salz in perlglänzenden Schuppen.
                           Mehrfache, mit dem Silbersalze dieser Säure angestellte Analysen ergaben, daß sie die
                              Zusammensetzung der Margarinsäure hat, welche sich auch im Menschenfett und in der
                              Butter findet. Es ist nicht zu bezweifeln, daß diese Säure im Pflanzenreich häufig
                              vorkommt. R. D. Thomson und Edward T. Wood, (Philosophical
                                 Magazine, Mai 1849.)
                           
                        
                           Chinesischer Pflanzentalg.
                           Es ist dieß ein fettes Oel, dessen sich die Chinesen zur Kerzenfabrication bedienen.
                              Man gewinnt dasselbe aus den Samen der Stillingia
                                 sebifera, welche man im November und December sammelt. Diese Samen werden
                              in einem hölzernen Cylinder mit durchlöchertem Boden auf ein eisernes Gefäß gesetzt,
                              welches mit Wasser gefüllt ist, das man zum Kochen bringt, um sie wohl von Dampf
                              durchdringen zu lassen und den Talg zu erweichen; nach 10 Minuten schüttet man sie
                              in einen steinernen Mörser und stößt sie mit steinernen Keulen, um den noch in den
                              Samen befindlichen Talg abzusondern. Man bringt die Masse nun auf ein erwärmtes
                              Sieb, damit der Talg durchlauft, und preßt den Rückstand noch aus. Dieser Talg wird
                              in England als ein
                              hartes, etwas grünlich weißes Oel eingeführt, welches bei 21 bis 22° R.
                              schmilzt.
                           Die aus der Verbindung dieses Oels mit Natron abgeschiedene Säure besteht
                              größtentheils aus Margarinsäure, enthält jedoch etwas Stearinsäure. Ohne Zweifel
                              eignet sich dieses Oel auch zur Seifenbereitung; es kann in jeder Menge durch den
                              Handel bezogen werden. Thomson und Wood. (Philosophical Magazine, Mai 1849.)
                           
                        
                           Chinesischer Hanf.
                           Der Same des chinesischen Hanfs (lo-ma-corchorus) wurde von Hrn. Itier in Frankreich eingeführt und von Hrn. Garnier-Savatier zu Marseille gezogen und
                              einheimisch gemacht. Derselbe wächst 7–8 Meter (21–24 Fuß) hoch und
                              hat 15–20 Centimeter (5 1/2 bis 7 Zoll) im Umfang; jeder Stock liefert
                              2–3 Kilogr. Samen und so viel Faser, daß mehr als 1 Meter herrlichen
                              Battisttuches davon erhalten wird. Ein mildes Klima (wie im südlichen Frankreich)
                              eignet sich für seine Fruchtbildung am besten, obwohl er, was die Faser betrifft,
                              auch in andern Gegenden gedeiht. (Agriculteur-praticien, Juni 1849.)
                           
                        
                           Neues weiniges Getränke.
                           Ein sehr angenehmes und sehr gesundes Getränke bereitete ein französischer Arzt aus
                              10 Pfd. Weinblätter und junger Stengel und 20 Pfd. Türkischkornstengel. Er läßt
                              dieselben durch die Läufersteine einer Oelmühle mahlen, bringt sie dann in ein Faß,
                              gießt 200 Pfd. warmes Wasser darauf und rührt stark um. Diese Mischung gährt und
                              gibt eine weinige Flüssigkeit. Das Weinlaub enthält nämlich Ferment, die Maisstengel
                              Zucker; diese Stoffe mit Wasser verdünnt und durch Wärme unterstützt, geben bei der
                              Gährung Alkohol. Man kann diesen Wein färben und seinen Geruch und Geschmack durch
                              Zusätze erhöhen. Die nach der Gährung und Abfüllung in Fässer zurückbleibenden
                              Trestern können als Viehfutter verwendet werden. (Journal de
                                 Pharmacie, Mai 1849.)
                           
                        
                           Ueber die Beschaffenheit des von Blutegeln eingesaugten und
                              von ihnen ergossenen Blutes.
                           Hr. Reveil setzt voraus, daß das Blut der Capillargefäße
                              ganz gleiche Zusammensetzung mit dem der Venen habe. Um das von Blutegeln gesaugte
                              Blut analysiren zu können, entleerte er vollgesogene Blutegel durch Druck, so daß
                              das Blut durch den Saugrüssel auslief; dasselbe war ganz fibrinfrei, das Fibrin bleibt nämlich gänzlich im Egel zurück, und es
                              findet also eine vollkommene Zersetzung des Bluts statt. Es läßt sich daraus
                              erklären, warum man die Blutegel erst wieder nach einem oder zwei Monaten gebrauchen
                              kann; sie müssen das Fibrin, welches ihnen durch den Druck nicht entzogen werden
                              konnte, verdaut haben. (Journal de Chimie
                                 médicale, Jun. 1849.)