| Titel: | Miscellen. | 
| Fundstelle: | Band 116, Jahrgang 1850, Nr. , S. 322 | 
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                        Miscellen.
                        Miscellen.
                        
                     
                        
                           Maschinenschmiere mit Zusatz von Kautschuk.
                           Alexander Munkittrick in Manchester ließ sich am 1. Mai
                              1849 den Zusatz von Kautschuk, in Terpenthinöl aufgelöst, zur Maschinenschmiere
                              patentiren, welche aus Soda, Leim, Talg oder Schmeer und Wasser besteht; er
                              empfiehlt folgende Verhältnisse:
                           
                              
                                 4 Pfd.
                                 Kautschuk, in Terpenthinöl aufgelöst,
                                 
                              
                                 4 Pfd.
                                 calcinirte Soda,
                                 
                              
                                 1 Pfd.
                                 Leim,
                                 
                              
                                 90 Pfd.
                                 Talg oder Schmeer,
                                 
                              
                                 100 Pfd.
                                 Wasser.
                                 
                              
                           Man erhitzt zuerst das Wasser, in welchem man unter beständigem Umrühren den Leim und
                              die Soda auflöst; dann setzt man den Talg oder Schmeer zu; sobald derselbe gut damit
                              gemischt ist, gibt man den aufgelösten Kautschuk zu und setzt das Umrühren fort bis
                              die verschiedenen Substanzen einander vollkommen einverleibt sind und die Mischung
                              eine ganz gleichartige geworden ist. (London Journal of
                                 arts, März 1850, S. 98.)
                           
                        
                           Parker's
                              Wasserrad.
                           In der Beschreibung dieses Wasserrads S. 176 im vorhergehenden Heft des
                              polytechnischen Journals beruht die Bemerkung in der Note hinsichtlich des Wasserquantums auf einem Irrthum; die Angaben desselben
                              beziehen sich auf die Minute, nicht auf die Stunde.
                           Die Redact.
                           
                        
                           Verfahren zum Rösten des Schwefelkieses ohne Brennmaterial,
                              zum Verdichten der salzsauren Dämpfe bei der Glaubersalzfabrication, und zur
                              Bereitung von Knochenleim; von Hrn. Schneider.
                           Hr. Schneider, früher Director
                              der chemischen Fabrik in Sainte-Marie-d'Ognies bei Charleroy (Belgien)
                              zeigt in französischen Journalen an, daß er ein System von Oefen zum Rösten des
                              Schwefelkieses ohne Brennmaterial erfunden habe Bekanntlich gewinnt man seit
                              mehreren Jahren in französischen und ausländischen Schwefelsäure-Fabriken die
                              schweflige Säure durch Rösten von Schwefelkies oder Kupferkies; dieses Rösten
                              geschieht in Flammöfen, welche man unter der Sohle heizt, indem man von derselben
                              aus die Flamme an dem Gewölbe in der ganzen Länge des Ofens hinziehen läßt. Dieses
                              Verfahren verursacht bedeutende Auslagen für Brennmaterial; eine Fabrik, welche in
                              24 Stunden 12,800 Kilogr. Schwefelkies röstet, verbraucht täglich 5600 Kil.
                              Steinkohlen, also in 300 Arbeitstagen 1,680,000 Kilogramme.
                           Bei dem Röstsystem des Hrn. Schneider wird gar kein Brennmaterial angewandt, mit Ausnahme des
                              zum Anheizen der Oefen erforderlichen, welches etwa 12 Steres Holz beträgt. Nachdem
                              die Oefen gehörig angeheizt sind, ist kein Brennmaterial mehr nöthig, weil das
                              Rösten der Kiese durch die Verbrennung des in denselben enthaltenen Schwefels
                              geschieht. Hr. Schneider
                              bemerkt noch, daß durch diese Verbesserung die Gestehungskosten der Schwefelsäure
                              nicht unbedeutend vermindert werden.
                           (Als man in England anfing die schweflige Säure zur Schwefelsäure-Fabrication
                              durch Rösten von Schwefelkies zu gewinnen, benutzte man dazu Schachtöfen, welche man
                              durch glühende Schlacken vorwärmte, worauf der Kies, durch die Wärme der Wände
                              entzündet, immer fortbrennt; man vergleiche die Mittheilung darüber von Dr. Mohr im polytechn.
                              Journal, Jahrgang 1841, Bd. LXXIX S. 106.)
                           Die zweite Erfindung Schneider's ist ein doppelter Ofen zur Fabrication von Glaubersalz und
                              Salzsäure; er glaubt durch dieses System eine vollständige Verdichtung der sauren
                              Dämpfe zu erzielen; obgleich er weniger Vorlagen anwendet und eine größere Menge
                              Salz als in den jetzt gebräuchlichen Oefen zersetzt, so erfolgt doch die Verdichtung
                              der sauren Dämpfe durch deren innige Berührung mit Wasser viel vollständiger.
                           Hr. Schneider hat auch
                              Beobachtungen über die Bereitung des Knochenleims gemacht. Die sauren Dämpfe, welche
                              der Verdichtung entgingen, ziehen in mehrere Reihen von hölzernen oder steinernen
                              Kufen, welche mit Knochen gefüllt sind; die Säure wird in diesen Kufen immer auf
                              demselben Grad erhalten, um den phosphorsauren Kalk der Knochen aufzulösen und
                              dadurch die Gelatina frei zu machen. Die nicht verdichteten Gase ziehen aus diesen
                              Kufen in einen doppelten Schornstein ab; der äußere Schornstein empfängt die
                              Verbrennungsproducte der Fabriköfen, während der innere Schornstein, welcher um zwei
                              Drittel weniger hoch ist als der äußere, mit Kohks gefüllt ist, die man mittelst
                              eines Strahls kalten Wassers beständig feucht erhält, damit sie die einziehenden
                              sauren Dämpfe verdichten können. (Moniteur industriel,
                              1850 Nr. 1449.)
                           
                        
                           Anleitung zur Untersuchung des Zinkoxyds und der damit
                              bereiteten weißen Anstreichfarbe auf eine Verfälschung mit Bleiweiß.
                           Der französische Minister der öffentlichen Arbeiten hat auf den Bericht des
                              Gesundheitsrathes und das Gutachten einer aus Chemikern und Architekten
                              zusammengesetzten Commission hin, die Anwendung des Zinkoxyds als weiße Anstreichfarbe bei allen Staatsgebäuden vorgeschrieben und die Anwendung des Bleiweißes zu diesem
                              Zweck verboten.
                           Es wurde daher eine Anleitung veröffentlicht, um zu untersuchen: 1) ob das Zinkoxyd
                              Bleiweiß enthält; 2) ob die mit Zinkoxyd (Zinkweiß) bereitete Anstreichfarbe
                              Bleiweiß enthält; 3) ob ein Gewebe oder Papier mit Zinkweiß oder Bleiweiß überzogen
                              worden sind, oder mit einem Gemenge von Zinkweiß und Bleiweiß. Diese Untersuchung
                              läßt sich in kurzer Zeit ausführen und die dazu erforderlichen Reagentien sind: a) Salpetersäure; b)
                              Jodkalium; c) Schwefelleber oder eine Auflösung von
                              Schwefelnatrium.
                           
                              
                              Untersuchung des
                                    Zinkoxyds.
                              Wenn man einen Gramm reines Zinkoxyd zu Pulver zerreibt, mit einigen Tropfen
                                 Salpetersäure behandelt, mit Wasser verdünnt und Jodkalium zusetzt, so entstehtensteht keine merkliche Färbung.
                              Nimmt man hingegen Zinkoxyd, welches neun Zehntel Zinkoxyd und ein Zehntel
                                 Bleiweiß enthält, und verfährt ebenso, so bewirkt Jodkalium eine schön
                                 citronengelbe Färbung.
                              Wenn man reines Zinkweiß mit einer Auflösung von Schwefelnatrium anreibt, so
                                 entsteht keine merkliche Färbung. Ist das Zinkweiß hingegen mit Bleiweiß
                                 gemengt, so erhält man je nach der Menge des letztern eine violette oder
                                 schwarze Färbung.
                              
                           
                              Anstreichfarbe mit
                                    Zinkweiß.
                              Wenn man eine mit reinem Zinkoxyd bereitete weiße Anstreichfarbe in einer
                                 Porzellanschale mit Wasser, welchem etwas Salpetersäure beigemischt wurde,
                                 zerreibt, so entsteht kein Aufbrausen (es müßte denn das Zinkoxyd mit
                                 kohlensaurem Kalk versetzt gewesen seyn) und die filtrirte Flüssigkeit, mit
                                 Wasser verdünnt, wird durch Jodkalium nicht citronengelb gefärbt.
                              Enthält hingegen die Anstreichfarbe Bleiweiß, so entsteht ein Aufbrausen und die
                                 Flüssigkeit, mit Wasser verdünnt, gibt mit Jodkalium einen schön gelben
                                 Niederschlag von Jodblei.
                              Man kann zum Probiren auch eine Auflösung von Schwefelnatrium oder Schwefelleber
                                 anwenden, aber die Reactionen sind nicht so bezeichnend.
                              Ist die Anstreichfarbe auf eine Mauer aufgetragen, so kann man sie abkratzen,
                                 dann verkohlen und einäschern, um den Rückstand zu untersuchen.
                              Befindet sich die AnstreichfarbeAnstreichfvrbe auf einem Zeug, so kann man sie abkratzen, oder auch mittelst eines
                                 kleinen Lappens mit Salpetersäure bestreichen und hierauf Jodkalium zusetzen,
                                 nachdem man die berührte Stelle mit Wasser abgewaschen hat. Wenn die Farbe mit
                                 Zinkweiß gemacht ist, wird sie nicht gelb; ist sie aber mit reinem Bleiweiß oder
                                 einem Gemenge von Zinkweiß und Bleiweiß gemacht, so erhält man eine schöne gelbe
                                 Färbung, indem sich Jodblei bildet.
                              Papier welches mit reinem oder versetztem Zinkweiß, in Verbindung mit Leim oder
                                 Oel, überzogen ist, untersucht man wie den Zeug. (Journal
                                    de Chimie médicale, Novbr. 1849.)
                              
                           
                        
                           Californisches Gold.
                           C. S. Lyman berichtet in Silliman's
                                 Journal, Januar 1850: Der Goldertrag in der verflossenen Jahreszeit war
                              viel größer als man ihn erwartete; in allen Theilen der Minen öffneten sich reiche
                              Lager; in der mittlern Gabeltheilung des Rio de los Americanos gruben in der letzten
                              Zeit zwei Männer 28,000 Dollars in zwei Monaten aus. Ich sah einen Theil davon in
                              Klumpen von der Größe eines Hühnereies und darüber; der Mariposa gab einige solche
                              Ausbeuten; so auch der Molekemnes. Diesen wenigen glücklichen Nachgrabern gegenüber
                              gewinnen aber wohl Tausende kaum 1 Dollar im Tag. Nach den verlässigsten
                              Erkundigungen, die ich einziehen konnte, haben sich fleißige Arbeiter nicht mehr als
                              8–10 Dollars per Tag erworben, einige schlagen es
                              noch viel niedriger an. Die Mehrheit erschwingt kaum ihren Lebensbedarf, namentlich
                              Gelehrte, Beamte und andere, welche an harte Arbeiten nicht gewöhnt sind. –
                              Das Gold wurde zuletzt, wie ich von verlässigen Zeugen erfahren habe, in Quarzlager
                              durchdringenden Adern am Molekemnes, in der Nähe des Mariposa und an ein Paar andern
                              Stellen entdeckt. Diese Adern werden natürlich jetzt noch nicht ausgebeutet, weil es
                              sich vortheilhafter zeigt, nach Waschgold zu graben. Eine dieser Adern wurde von
                              Hrn. Fremont entdeckt (in den
                              mexikanischen
                              Gesetzen: denounced). Der Bau auf die unzähligen in dem
                              Gebirg eingesprengten reichen Adern wird für Jahrhunderte vortheilhafte Arbeit
                              liefern. Ich befürchte nicht, wie viele, daß das Gold in ein paar Jahren erschöpft
                              seyn werde. (Philosophical Magazine, März 1850.)
                           
                        
                           Gold in Sarawak.
                           Anfangs October 1848 fiel in Sarawak Regen in großer Menge, so daß ein großer Theil
                              der Vorderseite eines Berges, des Trian, in die Ebenen herabgewaschen wurde. Die
                              Ablagerung aus denselben wurde sehr reichhaltig an Gold gefunden und beschäftigte
                              volle 2000 Menschen 4–6 Wochen lang; man hat berechnet, daß der Mann
                              durchschnittlich wenigstens 1 Bunkal im Monat liefere. Das Gold war in Klumpen,
                              nicht staubförmig; es waren Klumpen von 3–4 Bunkals darunter, selten aber
                              wogen sie unter 1–2 Amaß. C. Grant. (Chemical Gazette 1850, Nr. 176; aus Journal of the Indian Archipelago.)
                           
                        
                           Verfahren die Chocolate auf eine Verfälschung mit Stärkmehl
                              oder Stärkegummi zu untersuchen.
                           
                              Nr. 1. Chocolate ohne Stärkmehl und
                                    ohne Dextrin.
                              Man kann sich leicht überzeugen daß eine Chocolate weder Stärkmehl noch Dextrin
                                 (Stärkegummi) enthält. Hiezu genügt es, etwa 5 Gramme von derselben abzuwiegen
                                 und sie zehn Minuten lang mit 200 Grammen Wasser kochen zu lassen. Man gibt dann
                                 auf ein Filter; wird die durchgegangene klare Flüssigkeit mit Jod versetzt, so
                                 färbt sie sich bloß schwach grünlich, was man leicht erkennt, wenn man sie mit
                                 einer hinreichenden Menge Wasser verdünnt, etwa ihrem doppelten Volum.
                              
                           
                              Nr. 2. Chocolate mit
                                    Stärkmehl.
                              Wenn eine Chocolate während oder nach ihrer Verfertigung mit Stärkmehl versetzt
                                 worden ist, so erkennt man dieß sogleich mittelst einer Auflösung von Jod in
                                 Wasser, welche man dem Absud von 5 Gr. der verdächtigen Chocolate mit 200 Gr.
                                 Wasser zusetzt. Die Flüssigkeit nimmt sogleich die charakteristische blaue Farbe
                                 an.
                              
                           
                              Nr. 3. Mit Dextrin versetzte
                                    Chocolate.
                              Manchmal wird der Chocolate bei ihrer Verfertigung eine gewisse Menge Dextrin
                                 (unter dem Namen Xanthin) einverleibt. Auch diese
                                 Verfälschung läßt sich mittelst Jodwassers entdecken. Nachdem man 5 Gramme
                                 solcher Chocolate etwa zehn Minuten lang in 200 Grammen Wasser kochen ließ,
                                 filtrirt man; die klare Flüssigkeit färbt sich durch Jodwasser kastanienbraun,
                                 was man sehr leicht erkennt, wenn man sie mit soviel Wasser verdünnt daß sie
                                 durchsichtig bleibt.
                              Bei derartigen Proben ist es übrigens gut, vergleichende Gegenversuche mit reiner
                                 Chocolate anzustellen. (Journal de Chimie
                                    médicale, Novbr. 1849.)
                              
                           
                        
                           Verfahren in weißen oder hellgefärbten wollenen und seidenen
                              Geweben baumwollene oder leinene Fäden zu erkennen; von Hrn. Maumené.
                           Der Verfasser hat von seinem Reagens auf Zucker (S. 59 in diesem Bande des
                              polytechnischen Journals) eine neue Anwendung bei Substanzen gemacht, deren
                              Zusammensetzung derjenigen des Zuckers analog ist. „Das Zinnchlorid
                                 (krystallisirte Zweifachchlorzinn) sagt er, liefert ein sicheres Mittel, um in Weißen oder
                                 hell gefärbten Geweben die Vermischung von Baumwolle oder Leinen mit der Wolle
                                 und der Seide zu erkennen; die baumwollenen und leinenen Fäden werden, in
                                 Berührung mit Zinnchlorid erhitzt, gänzlich schwarz, während die anderen ihre
                                 Farbe beibehalten.“ (Comptes rendus,
                              April 1850, Nr. 15.)
                           
                        
                           Auflösungsmittel der Gutta-percha. Von E. N. Kent.
                           Die Gutta-percha löst sich in Chloroform, Schwefelkohlenstoff und in den
                              rectificirten Oelen von Terpenthin, Harz, Theer und Gutta-percha selbst. In
                              Chloroform und Schwefelkohlenstoff löst sie sich schon bei gewöhnlicher Temperatur
                              auf, während bei den genannten Oelen Wärme angewendet werden muß. Aus den letzteren
                              Lösungen scheidet sich beim Abkühlen die Gutta-percha in der Form einer
                              körnigen voluminösen Masse wieder aus, welche sich jedoch beim Erwärmen wieder
                              auflöst. Die Farben der Lösungen sind gewöhnlich braunroth und trüb. Um eine
                              vollständig klare Lösung zu erhalten, muß man dieselbe in verdünntem Zustande (1
                              Theil Gutta-percha und 16 Theile des Lösungsmittels) durch Papier oder
                              Mousselin filtriren. Durch Weingeist wird die gelöste Gutta-percha
                              niedergeschlagen; aus den Lösungen in Chloroform oder Schwefelkohlenstoff erhält man
                              dadurch die Gutta-percha mit den ihr zukommenden Eigenschaften wieder; die
                              aus den Lösungen in Terpenthinöl und anderen Kohlenwasserstoffen durch Alkohol
                              niedergeschlagene Masse hingegen hält einen Theil des Lösungsmittels mit solcher
                              Hartnäckigkeit zurück, daß es ohne Zersetzung der Gutta-percha nicht wieder
                              davon getrennt werden kann. Versetzt man eine Lösung der Gutta-percha in
                              Chloroform mit 2 bis 3 Theilen Aether, so scheidet sich die Gutta-percha bei
                              gelinder Erwärmung in Gestalt eines vollkommen weißen Pulvers ab, welches mit
                              Weingeist ausgewaschen, abfiltrirt und getrocknet, eine zarte schwammige Masse
                              darstellt, die dem Marke von Hollunder ähnlich sieht. Die bei der Behandlung der
                              Gutta-percha mit Lösungsmitteln zurückbleibenden Substanzen bestehen aus
                              Holzfaser erdigen Stoffen und dem natürlichen Farbstoff der rohen
                              Gutta-percha, der in Wasser löslich ist und aus seiner Lösung durch Weingeist
                              niedergeschlagen wird. Bei der trocknen Destillation liefert die Gutta-percha
                              dieselben brenzlichen Producte, wie der Kautschuk. (Aus American. Journ., durch Jahrbücher für prakt. Pharm. B. 19. S. 181.)
                           
                        
                           Dauerhaftes leder- oder zeugartiges Papier.
                           Das Handlungshaus C. Leuchs und Comp. in Nürnberg hat
                              unterm 23. Februar d. J. ein königl. bayerisches Privilegium für Bereitung eines dauerhaften, wasserdichten, unverbrennlichen, das Wachstuch, Wachspapier, die Buchbinderleinwand, die Papierteppiche und
                              theilweise die Tapeten, sowie das Leder ersetzenden Papiers erhalten. Die
                              Vortheile und Anwendungen, welche diese Erfindung darbietet, bestehen nach Angabe
                              der Erfinder in nachstehenden:
                           1) sie ist in jeder Papierfabrik ohne neue Einrichtungen oder Kosten ausführbar; 2)
                              das Material dazu ist überall zu haben; 3) sie liefert ein Papier, das ungleich dauerhafter als das gewöhnliche ist, und 4) zu Papierteppichen, Tapeten, Wachspapier, dem bisherigen
                              Papier weit vorzuziehen; 5) ebenso zu Packpapier, zu wasserdichtem, zu feuerfestem
                                 Papier, was besonders wichtig ist bei Anwendung zu Theaterdecorationen, zu
                              Smirgel-, Rost- und Glaspapier; 6) es ersetzt die Buchbinderleinwand und das auf bisherige Art gemachte Wachstuch, sowie in vielen Fällen wegen seiner Zähigkeit
                              die Leinen- und Baumwollenzenge; 7) es kann zu manchen Zwecken die Stelle des Leders vertreten; 8) es kann zu Papiergeld benutzt werden und gewährt hier den Vortheil, daß weniger
                              leicht als bei jedem andern Nachahmung oder Verfälschung möglich ist, und daß es
                              ungleich größere Dauerhaftigkeit hat; 9) es läßt sich zur Herstellung verschiedener
                              
                              Galanteriearbeiten, z.B. zu Tellern, Körbchen, Etuis und
                              gepreßten Waaren, welche man bisher aus Blech, Leder, Papiermache,
                              Gutta-percha oder andern Stoffen macht, mit Vortheil verwenden, und hat hier
                              den Vorzug der größern Billigkeit und theilweise auch den der
                              Unzerbrechlichkeit.
                           Bei diesen Vorzügen ist ein großer Absatz desselben wahrscheinlich; indessen ist es
                              bei der Einfachheit der Darstellung desselben nöthig, die Allein-Fabrication
                              durch Patente zu sichern, und werden Uebernehmer in Ländern außerhalb Bayern
                              ersucht, sich wegen Uebernahme dieser Erfindung in ihrem Lande an C. Leuchs und Comp. in Nürnberg zu wenden. (Allg.
                              polytechnische und Handlungs-Zeitung 1850, Nr. 14.)
                           
                        
                           Erkennungsmittel für Weinflecke auf Leinenzeug; nach Lassaigne.
                           Der Verfasser hatte in gerichtlicher Beziehung gemeinschaftlich mit Chevallier sich über Flecken in Leinenzeug auszusprechen,
                              welche angeblich von Rothwein herrühren sollten. Für dergleichen etwa vorkommende
                              Fälle ist zu bedenken, daß die Flecke von Rothwein durch den geringen Alkaligehalt,
                              der durch das Waschen der Zeuge in dieselben kommt und darin bleibt, eine bläulich
                              ziegelrothe Farbe annehmen. Es war am erfolgreichsten, die Untersuchung auf den
                              Farbstoff des Weines zu beschränken, da die übrigen Bestandtheile des Weins kein
                              entscheidendes Resultat erwarten ließen. Schwache Säuren machen solche Flecke
                              rosenroth, schwache Alkalien stellen die ursprüngliche Farbe wieder her. Eine
                              Auflösung von essigsaurem Bleioxyd (Bleizuckerlösung) ertheilt ihnen eine blaß blaue
                              Farbe. Verdünnte Weinsteinsäure löst einen großen Theil des Farbstoffs mit
                              rosenrother Farbe. Diese Lösung gibt bei vorsichtigem Abdampfen ein Weinroth, das
                              sich noch immer wie Rothweinfarbstoff gegen die angegebenen Reagentien verhält.
                              Diese Reactionen zeigen sich bei Rothweinflecken, welche mit kaltem Wasser
                              ausgewaschen werden, auch oft noch nach einem oberflächlichen Waschen mit Seife. Es
                              bleibt noch übrig zu bestimmen, wie sich Flecke vom Safte der Fliederbeeren, rothen
                              Johannisbeeren und anderen Früchten davon unterscheiden lassen.
                              (Chem.-pharmaceut. Centralbl. 1850, S. 284.)
                           
                        
                           Verordnung des Polizei-Präfects von Paris, welche das
                              Desinficiren des Inhalts der Abtrittgruben vor dessen Ausräumung vorschreibt.
                           Wir, Polizei-Präfect, in Ansehung
                           1) der Polizei-Verordnung vom 5. Juni 1834, betreffend die Grubenreinigung und
                              Behandlung der beweglichen Abtritte zu Paris;
                           2) des Polizei-Beschlusses vom 6. desselben Monats hinsichtlich der
                              Ausräumungs-Wägen;
                           3) der Verordnungen vom 23. Sept. 1843 und 26. Juli 1846, welche die Anwendung des
                              Huguin'schen, und des sogenannten atmosphärischen Ausräumungs-Verfahrens
                              gestatten;
                           4) der von mehreren Grubenräumern abgegebenen Erklärung, daß sie sich anheischig
                              machen, die Desinficirung des Gruben-Inhalts ohne Erhöhung des Preises der
                              Räumung vorzunehmen, wenn die Administration darein willige, die im gegenwärtig in
                              Kraft bestehenden Reglement zum Ausräumen der Gruben bewilligte Zeit im Sommer um 2
                              1/2, und im Winter um 1 1/2 Stunden zu verlängern;
                           5) erwägend, daß es in Folge oft genug wiederholter Versuche anerkannt ist, daß der
                              Inhalt der Abtrittgruben schnell und auf wohlfeile Weise desinficirt werden
                              kann;
                           und daß, wenn diese Desinficirung bisher im Großen ausgeführt, auch noch keine
                              absolute und bleibende war, sie doch immer leicht auf die Dauer der Grubenräumung
                              und der Fortschaffung ihres Inhalts in eine gewisse Entfernung bewirkt werden
                              konnte;
                           
                           in Ansehung des Berichtes des Gesundheitsraths vom 7. l. M.
                           verordnen wie folgt:
                           Art. 1. Vom 1. Januar nächsten Jahres an muß jeder
                              Unternehmer der Ausräumung von Abtrittgruben, ehe er die Räumung und Fortschaffung
                              des Inhalts vornimmt, denselben desinficiren.
                           Er hat sich bei uns mit einer Bewilligung zu versehen, die ihm nur ertheilt wird,
                              wenn er das Desinfections-Verfahren angibt, dessen er sich zu bedienen
                              gedenkt und dasselbe von uns, auf ein Gutachten des Gesundheitsraths, genehmigt
                              wurde; ferner hat er sich den ihm in unserem Bewilligungs-Erlaß auferlegten
                              Bedingungen zu unterwerfen.
                           Art. 2. Der Inhalt der Abtrittgruben muß auch in Zukunft auf die Plätze zu la
                              Billette, den Vorschriften des Art. 1 der Polizei-Verordnung vom 24. Mai
                              gemäß, geführt werden.
                           Art. 3. Die Vorschriften des Artikels 1, hinsichtlich der Verpflichtung den
                              auszuräumenden Grubeninhalt zu desinficiren, beschränkt sich auf fixe Gruben und Huguin'sche Reservoirs. Hinsichtlich der Desinficirung
                              des Inhalts der beweglichen Abtritte werden weitere Verordnungen folgen.
                           Art. 4. Die zur Fortschaffung des ausgeräumten Grubeninhaltes nach der Desinficirung
                              desselben dienenden Wägen dürfen, gleichviel ob beladen oder nicht, in Paris nicht
                              fahren:
                           vom 1. October an bis zum 31. März, vor 10 Uhr Nachts und nach 1/2 8 Uhr Morgens.
                           Die Ausräumung darf vor Ankunft der Wägen nicht beginnen.
                           Die Arbeit des Ausräumens muß vom 1. October an bis zum 31. März um 9 Uhr Morgens,
                              und vom 1. April an bis zum 30. September um 7 Uhr Morgens aufhören.
                           Die Wägen mit den Geräthschaften zum Ausräumen dürfen 2 Stunden früher und 2 Stunden
                              später als die zur Fortschaffung des ausgeräumten Grubeninhalts dienenden in Paris
                              fahren.
                           Die zum Ausräumen dienenden Geräthe dürfen nur in gut verschließbaren Wägen
                              fortgeschafft werden.
                           Art. 5. Die früheren Verordnungen bleiben in Allem, was obigen Anordnungen nicht
                              widerspricht, in Kraft bestehend.
                           Art. 6. Uebertretungen gegenwärtiger Verordnung werden durch Protokollaufnahmen oder
                              Berichte constatirt und den Gesetzen und Bestimmungen gemäß verfolgt, unbeschadet
                              etwaiger Maaßregeln der Verwaltung gegen die Uebertreter im Interesse der
                              öffentlichen Sicherheit und Gesundheit.
                           Art. 7. Gegenwärtige Verordnung wird gedruckt und öffentlich angeschlagen, überdieß
                              den betheiligten Unternehmern noch besonders zugeschlossen.
                           Der Vorstand der Municipalpolizei, die Polizei-Commissäre von Paris, die
                              Polizei-Commissäre der Gemeinden Belleville und la Billette, die
                              Friedensbeamten, der General-Inspector für Gesundheit und die Vorstände der
                              Polizei-Präfectur werden die Ausführung derselben überwachen. Der
                              Polizei-Präfect: P. Carlier. Paris, den 12. Decbr.
                              1849. (Bulletin de la Société
                                 d'Encouragement, Febr. 1850, S. 87.)