| Titel: | Verbesserungen im Rösten des Flachses, welche sich David Bower, Chemiker in Hunslet bei Leeds, am 24. März 1851 patentiren ließ. | 
| Fundstelle: | Band 122, Jahrgang 1851, Nr. XLII., S. 221 | 
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                        XLII.
                        Verbesserungen im Rösten des Flachses, welche
                           sich David Bower,
                           Chemiker in Hunslet bei Leeds, am 24. März 1851 patentiren ließ.
                        Aus dem London Journal of arts, Octbr. 1851, S.
                              336.
                        Bower's Verbesserungen im Rösten des Flachses.
                        
                     
                        
                           Die Erfindung betrifft gewisse Verfahrungsarten, wodurch die zum Rösten des Flachses
                              erforderliche Zeit beträchtlich verkürzt und wobei die Faser weniger geschwächt wird
                              als durch die gewöhnliche Röste.
                           Bekanntlich pflegt man den Flachs, nachdem er zur Absonderung der Samenkapseln
                              geriffelt worden ist, in Wasser einzuweichen, um die in der Pflanze enthaltenen
                              kleberartigen Stoffe aufzulösen. Nachdem die Stengel einige Wochen im Wasser
                              untergetaucht blieben, nimmt man sie heraus, trocknet sie und trennt dann mittelst
                              des Schwingens die Holzsubstanz von der brauchbaren Faser. Der Patentträger hat
                              gefunden, daß der kleberartige Stoff von dem Wasser theilweise aufgelöst, aber dem
                              Flachs nicht ganz entzogen wird; nachdem der Flachs dann getrocknet worden ist,
                              hängt daher ein Theil der kleberartigen Substanz noch der Faser an und macht sie für
                              die Operation des Schwingens untauglich. Er empfiehlt daher den Flachs nach dem
                              gewöhnlichen Verfahren in kaltem oder warmem Wasser zu rösten – wobei
                              derselbe in kaltem Wasser sechs Tage untergetaucht bleiben muß, während in warmem
                              Wasser eine viel kürzere Zeit genügt – ihn dann aus dem Wasser zu nehmen und
                              zwischen Druckwalzen zu passiren, um die kleberartigen Stoffe aus dem Innern der
                              Pflanze herauszupressen. Hierauf wird der Flachs wieder eben so lange in kaltem oder
                              warmem Wasser geröstet und zum zweitenmal der Operation des Ausquetschens
                              unterzogen. Der Flachs wird dann getrocknet und auf gewöhnliche Art behandelt.
                           Für die feineren Flachssorten, und wenn eine gut gefärbte Faser verlangt wird,
                              empfiehlt er die Pflanze in eine Auflösung von Aetzammoniak oder auch von Kochsalz
                              oder Glaubersalz einzuweichen. Die Menge des erforderlichen Ammoniaks oder Salzes
                              für ein gegebenes Verhältniß von Wasser hängt von der Temperatur ab, bei welcher der
                              Proceß ausgeführt wird, und von der Beschaffenheit des angewandten Wassers (ob dasselbe Eisensalze
                              oder Kalk etc. enthält). Wenn man gewöhnliches Regenwasser anwendet, versetzt man
                              1500 Pfd. Wasser mit 1 Pfd. Aetzammoniak oder Kochsalz oder Glaubersalz, und mit
                              dieser Auflösung kann der Proceß bei jeder Temperatur zwischen 26 und 39°
                              Reaumur durchgeführt werden und die Operation wird in beiläufig 30 Stunden beendigt
                              seyn. Wendet man hingegen kaltes Wasser an, so muß man die Quantität des Ammoniaks
                              oder Salzes etwas vergrößern und die Operation wird dann in etwa vier Tagen beendigt
                              seyn. Der bloße Zusatz der genannten chemischen Agentien zum Wasser, worin der
                              Flachs untergetaucht wird, erleichtert den Röstproceß schon bedeutend; wenn man
                              überdieß die Fasern, nachdem sie eine Zeit lang in einer solchen Auflösung
                              eingeweicht waren, zwischen Druckwalzen hindurchnimmt, um die aufgelösten
                              kleberartigen Stoffe auszupressen, so wird der Proceß noch mehr befördert.
                           Der Patentträger schlägt endlich noch folgende Abänderung dieser Methode vor: man
                              bringt den auf dem Felde getrockneten und dann geriffelten Flachs in einen
                              cylindrischen luftdicht verschließbaren Kessel und pumpt dann die Luft aus
                              demselben; hierauf läßt man eine Auflösung von 1 Pfd. Aetzammoniak, Kochsalz oder
                              Glaubersalz in 1500 Pfd. Wasser in den luftleeren Kessel, welche man auf einer
                              Temperatur von 26 bis 39° R. erhält. Da beim Auspumpen der Luft aus dem
                              Kessel auch die im Zellgewebe der Pflanzen enthaltene Luft ausgezogen wird, so
                              absorbirt der Flachs die nachher einströmende Auflösung leicht. Man läßt ihn zwei
                              bis vier Stunden in diesem gesättigten Zustande, worauf man die Flüssigkeit aus dem
                              Kessel abzieht und nochmals die Luft auspumpt; dadurch bewirkt man, daß die
                              aufgelösten kleberartigen Stoffe aus dem Innern der Pflanze ausgezogen werden. Nach
                              diesem zweiten Auspumpen der Luft entfernt man das faserige Material aus dem Kessel
                              und legt es in einen Haufen zusammen, damit es allmählich abkühle; hierauf breitet
                              man es auf einem Feld oder unter einem Schuppen aus, um es zu trocknen, worauf das
                              Schwingen mit ihm vorgenommen werden kann.