| Titel: | Untersuchung über die Gährung des Biers, mit Rücksicht auf Steuerverhältnisse; durchgeführt von Graham, A. W. Hofmann und Redwood. | 
| Fundstelle: | Band 131, Jahrgang 1854, Nr. LVIII., S. 220 | 
| Download: | XML | 
                     
                        LVIII.
                        Untersuchung über die Gährung des Biers, mit
                           								Rücksicht auf Steuerverhältnisse; durchgeführt von Graham, A.
                              								W. Hofmann und Redwood.Aus Liebig's und Kopp's
                                    										Jahresbericht über die Fortschritte der reinen, pharmaceutischen und technischen
                                       										Chemie, Physik etc. für 1852. Gießen, 1853.
                           							
                        Graham's Untersuchung über die Gährung des Biers, mit Rücksicht auf
                           								Steuerverhältnisse.
                        
                     
                        
                           Bei dieser (im Chem. Soc. Quart. Journal, Vol. V p. 229
                              									mitgetheilten) Untersuchung handelt es sich wesentlich um eine Methode, wie bei Ballings
                              									Dessen Gährungschemie Bd. I S. 186, Bd. II S. 440 und Bd. IV (Supplement) S.
                                    											55. saccharometrischer Bierprobe, aus dem bekannten Einfluß, den der
                              									Extractgehalt einer-, sowie der Alkoholgehalt andererseits auf das
                              									specifische Gewicht eines Biers ausübt, rückwärts das spec. Gew. der Würze zu
                              									berechnen, woraus dieses Bier hervorgegangen. – Der erste Theil dieser
                              									Untersuchung befaßt sich mit der Ermittelung des spec. Gewichts der wässerigen
                              									Lösungen derjenigen Substanzen einzeln oder vereint, welche bei der Biergährung im
                              									weiteren Sinn eine Rolle spielen; dabei ergab sich Gelegenheit, mehrere Thatsachen,
                              									darunter einige von allgemeinerem Interesse, zu beobachten. Wenn eine Lösung von
                              									Rohrzucker in Wasser (die in den brittischen Brauereien eine, wenn auch beschränkte
                              									Anwendung findet) mit Hefe versetzt wird, so findet vor dem Eintritt der Gährung und
                              									der damit verbundenen Verminderung des specifischen Gewichts eine vorübergehende
                              									deutliche Erhöhung desselben statt, welche die Umsetzung des Rohrzuckers in
                              									Stärkezucker bezeichnet. Die Umwandlung des Dextrins in Zucker, sowie die des Zuckers
                              									in Caramel, bewirkt eine Verminderung des specifischen Gewichts der betreffenden
                              									Auflösungen. Noch mehr thut dieß eine eigenthümliche Substanz, welche sich stets bei
                              									der Gährung des Zuckers, wie weit man diese auch treiben mag, neben Kohlensäure und
                              									Alkohol bildet, und zwar in reinen Rohr- oder Traubenzuckerlösungen so gut
                              									als in Bierwürzen. Eine Lösung von Rohrzucker in 7 Th. Wasser in drei Versuchen mit
                              									beziehungsweise 1,5, 3 und 6 Volumprocent flüssiger Hefe versetzt, enthielt nach
                              									beendigter Gährung beziehungsweise 4,4 3,72 und 3,7 Procent dieser in einigen ihrer
                              									Eigenschaften an Caramel oder Glucinsäure erinnernden, nicht mehr gährungsfähigen
                              									Substanz. Man erhielt sie durch Filtriren und Abdampfen als einen dunkelbraunen,
                              									extractivstoffartigen Syrup von etwas bitterem und wegen Milchsäuregehalt zugleich
                              									deutlich saurem Geschmack. Sie erwies sich als ein Gemenge verschiedener Stoffe,
                              									aber frei von Dextrin und Stärkezucker, obwohl sie aus alkalischen
                              									Kupferoxydlösungen im Sieden Oxydul niederschlug. – Eine starke gehopfte
                              									Würze von hellem Malz, von spec. Gewicht = 1,088 und nahe 21 Procent Extractgehalt,
                              									gab vor der Gährung 0,217 Proc. Stickstoff, entsprechend 3,43 Pflanzeneiweiß, nach
                              									der Gährung 0,134 Procent Stickstoff oder 2,11 Pflanzeneiweiß; das Fehlende geht in
                              									die Hefe. Lösungen von 3,43 und von 2,11 Procent Eiweiß von Hühnereiern hatten die
                              									specifischen Gewichte 1,0042 und 1,0031; die von dem Eiweiß abhängende Verminderung
                              									des spec. Gewichts der Würzen durch Gährung entspricht daher ungefähr 0,0011 und ist
                              									also gering. Sie ist Null bei den Mineralbestandtheilen der Würzen, die nach einem
                              									darüber angestellten Versuch durch die Gährung nicht vermindert werden. Die
                              									numerischen Resultate der Versuche der ersten Abtheilung sind in Tabelle I
                              									mitgetheilt.
                           Diese Tabelle enthält in Columne 3 bis 9 die spec. Gewichte von Auflösungen der über
                              									den Columnen angegebenen Stoffe in Wasser, und zwar des Rohrzuckers (Z), Stärkezuckers (Stz),
                              									Caramels (Cml), Dextrins (Dxt) und Gährungsextractivstoffs (Ext); sowie
                              									von Bierwürzen, und zwar aus hellem Malz (hM) und
                              									braunem Malz (bM). Sämmtliche zu einer Querreihe
                              									gehörigen Flüssigkeiten sind solche von gleichem, in Columne 2 verzeichnetem
                              									Kohlenstoffgehalt, welcher den in 1000 G.-Th. Lösung enthaltenen
                              									Rohrzuckermengen der Columne 1 entspricht. Die specifischen Gewichte beziehen sich
                              									auf das des Wassers = 1000.
                           
                           I.
                           
                              
                                 
                                 
                                 
                                        Z
                                    
                                   Stz
                                   hM
                                   bM
                                 
                                    Cml
                                    
                                 
                                    Dxt
                                    
                                 
                                    Ext
                                    
                                 
                              
                                   25   
                                   10,53   
                                 1010,1   
                                 1010,4   
                                 1010,0   
                                 1010,0   
                                 1008,7   
                                 1009,7   
                                 1008,9
                                 
                              
                                   50
                                   21,05
                                 1020,2,
                                 1020,8
                                 1020,3
                                 1020,2
                                 1017,3
                                 1019,3
                                 1017,8
                                 
                              
                                   75
                                   31,58
                                 1030,2
                                 1031,3
                                 1030,6
                                 1030,6
                                 1026,2
                                 1028,8
                                 1026,5
                                 
                              
                                 100
                                   42,10
                                 1040,6
                                 1042,4
                                 1041,2
                                 1041,2
                                 1034,9
                                 1038,3
                                 1035,5
                                 
                              
                                 125
                                   52,63
                                 1051,0
                                 1053,5
                                 1052,1
                                 1052,0
                                 1043,8
                                 1047,9
                                 1044,7
                                 
                              
                                 150
                                   63,16
                                 1061,8
                                 1064,9
                                 1063,0
                                 1062,9
                                 1052,8
                                 1057,3
                                 1053,9
                                 
                              
                                 175
                                   73,68
                                 1072,9
                                 1076,0
                                 1074,2
                                 1074,0
                                 1062,3
                                 1066,9
                                 1063,0
                                 
                              
                                 200
                                   84,21
                                 1083,8
                                 1087,8
                                 1085,5
                                 1085,5
                                 1071,8
                                 1067,6
                                 1072,7
                                 
                              
                                 225
                                   94,73
                                 1095,2
                                 1099,4
                                 1097,2
                                 1097,2
                                 1081,3
                                 1086,3
                                 1082,3
                                 
                              
                                 250
                                 105,26
                                 1106,7
                                 1111,4
                                 1109,0
                                 1109,0
                                 1091,0
                                 1095,8
                                     –
                                 
                              
                                   1.
                                      2.
                                     3.
                                     4.
                                     5.
                                     6.
                                     7.
                                     8.
                                     9.
                                 
                              
                           Die zweite Abtheilung handelt von der Attenuation. d.h. von der Verminderung des
                              									spec. Gewichts der zuckerigen Flüssigkeiten durch die Gährung. Die bei der Gährung
                              									sich bildende extractivstoffartige Substanz erhöht das spec. Gewicht des Wassers bei
                              									der Auflösung weniger, als eine gleichen Kohlenstoffgehalt repräsentirende Menge
                              									Zucker; diese Substanz übt daher auf die Attenuation einen merklichen Einfluß dahin,
                              									daß sie das spec. Gewicht der gegohrenen Flüssigkeit ohne entsprechende Vermehrung
                              									des Alkoholgehalts herabdrückt. Die Menge dieser Substanz nimmt nun im Allgemeinen
                              									in gährenden Flüssigkeiten mit der Menge des sich bildenden Alkohols zu (bei Bieren
                              									selbst noch während der Nachgährung), und zwar der letzteren glücklicherweise sehr
                              									nahe proportional, wie die Versuche erwiesen. Ohne diesen Umstand würde die gesuchte
                              									Methode unausführbar seyn. – Zur Feststellung der Attenuation unterwarf man
                              									die in den Tabellen näher bezeichneten Flüssigkeiten der Gährung und entnahm, in 10
                              									bis 12 aufeinander folgenden Stadien derselben, Proben zu je zwei Bestimmungen,
                              									nämlich 1) des spec. Gewichts (bei 15,5° C.) der Flüssigkeit nach der
                              									Entfernung des Alkohols durch Kochen und Auffüllen mittelst destillirten Wassers auf
                              									das ursprüngliche Volum (extract gravity), 2) des spec.
                              									Gewichts des von gleichviel Flüssigkeit abdestillirten Weingeistes (bei
                              									15,5°), ebenfalls auf das anfängliche Volum derselben verdünnt (spirit gravity). Die mittelbaren Ergebnisse dieser
                              									Versuche sind in der Tabelle II zusammengestellt. – Anstatt die spirit gravity durch Destillation zu ermitteln, was zwar
                              									mehr Genauigkeit gewährt, aber für die Praxis zu schwierig und mühsam ist, kann man
                              									auch, nach dem Vorgang Balling's, die Differenz aus dem
                              									spec. Gewicht der
                              									gegohrenen unveränderten Flüssigkeit und ihrer extract
                                 										gravity, als spirit gravity nehmen. Die so
                              									gewonnenen Werthe sind indessen nicht mit denen auf dem anderen Wege erhaltenen
                              									identisch, und zwar, wie sich bei dieser Gelegenheit erwies, um deßwillen nicht,
                              									weil beim Vermischen des Alkohols mit zuckerhaltigen Flüssigkeiten die Verdichtung
                              									größer ist, als beim Vermischen des Alkohols mit Wasser. Es war aus diesem Grunde
                              									nothwendig, eine zweite Reihe von Beobachtungen durchzuführen, welchen die
                              									Bestimmungen der spirit gravity nach der Methode von Balling zu Grunde liegen. Die Resultate sind in der
                              									Tabelle III enthalten und entsprechen ganz denen der Tabelle II. In beiden Tabellen
                              									ist das Essigsäurehydrat als ein selbst bei normaler Gährung nie fehlender
                              									Bestandtheil mit 0,001 Gewichtstheil der Würzen in Anschlag und die dem Aequivalent
                              									Alkohol entsprechende spirit indication in Rechnung
                              									gebracht.
                           In Tabelle II und III bezeichnen die Zahlen der Columne I die Differenzen zwischen
                              									dem spec. Gewicht des Wassers = 1000 und der spirit
                                 										gravity (die degrees of spirit indication). Die
                              									Zahlen der Columnen 2 bis 6 incl. bezeichnen die entsprechenden Differenzen zwischen
                              									dem specifischen Gewicht der unvergohrenen Flüssigkeit und der extract gravity (den degree of
                                 										extract gravity lost); dasselbe gilt von den Zahlen der Columne 7, welche
                              									aus besonderen Versuchen mit Malzwürze von höherer Concentration hervorgegangen
                              									sind. Jede der Columnen 2 bis 7 incl. bezieht sich auf Lösungen und Auszüge der
                              									darübergeschriebenen Stoffe; gleiche Zeichen bezeichnen dasselbe wie in Tabelle I;
                              									außerdem (hMh) gehopste Würze aus Hellem Malz,
                              										(hMbM) ungehopfte aus gleichen Theilen hellem
                              									und braunem Malz. Aus den Mittelwerthen der verschiedenen Würzen dieser Tabellen
                              									sind im Original die Gebrauchstafeln für Biere berechnet. Man findet darin, wie viel
                              									man der extract gravity eines Biers von bekannter spirit indication zuzuzählen hat, um die Dichte seiner
                              									Würze zu finden.
                           
                           II.
                           
                              
                                 
                                 
                                       Z
                                    
                                   Stz
                                 
                                    hM
                                    
                                 
                                    hMh
                                    
                                 
                                    hM
                                    
                                    bM
                                    
                                 
                                    hMh
                                    
                                 
                              
                                   1  
                                   1,9  
                                    3,0
                                   3,2  
                                   2,8
                                   3,1  
                                    –
                                 
                              
                                   2
                                   5,0
                                    6,6
                                   7,0
                                   6,3
                                   6,6
                                    –
                                 
                              
                                   3
                                   9,5
                                  10,7
                                 11,2
                                 10,5
                                 10,5
                                    –
                                 
                              
                                   4
                                 13,8
                                  15,0
                                 15,5
                                 15,0
                                 14,8
                                    –
                                 
                              
                                   5
                                 18,3
                                  19,7
                                 20,0
                                 19,5
                                 19,0
                                    –
                                 
                              
                                   6
                                 22,7
                                  24,5
                                 24,6
                                 23,9
                                 23,5
                                  24,0
                                 
                              
                                   7
                                 27,1
                                  29,3
                                 29,3
                                 28,4
                                 28,2
                                  28,7
                                 
                              
                                   8
                                 32,0
                                  34,0
                                 34,2
                                 33,2
                                 33,5
                                  33,6
                                 
                              
                                   9
                                 37,2
                                  39,0
                                 39,5
                                   –
                                   –
                                  38,7
                                 
                              
                                 10
                                 42,4
                                  44,5
                                   –
                                   –
                                   –
                                  43,8
                                 
                              
                                 11
                                 47,7
                                   –
                                   –
                                   –
                                   –
                                  49,0
                                 
                              
                                 12
                                   –
                                   –
                                   –
                                   –
                                   –
                                  54,3
                                 
                              
                                 13
                                   –
                                   –
                                   –
                                   –
                                   –
                                  59,4
                                 
                              
                                 14
                                   –
                                   –
                                   –
                                   –
                                   –
                                  64,8
                                 
                              
                                 15
                                   –
                                   –
                                   –
                                   –
                                   –
                                  70,5
                                 
                              
                                   1.
                                   2.
                                   3.
                                   4.
                                   5.
                                   6.
                                    7.
                                 
                              
                           III.
                           
                              
                                 
                                 
                                       Z
                                    
                                   Stz
                                 
                                    hM
                                    
                                 
                                    hMh
                                    
                                 
                                    hM
                                    
                                    bM
                                    
                                 
                                    hMh
                                    
                                 
                              
                                   1  
                                   2,3  
                                   3,2
                                   3,9  
                                   3,0
                                   3,8  
                                   –
                                 
                              
                                   2
                                   5,8
                                   7,1
                                   8,0
                                   6,7
                                   7,9
                                   –
                                 
                              
                                   3
                                   9,9
                                 11,3
                                 12,0
                                 10,8
                                 12,0
                                   –
                                 
                              
                                   4
                                 14,4
                                 15,6
                                 16,3
                                 15,0
                                 16,2
                                   –
                                 
                              
                                   5
                                 18,7
                                 20,0
                                 20,5
                                 19,4
                                 20,5
                                 21,0
                                 
                              
                                   6
                                 23,4
                                 24,7
                                 25,0
                                 23,8
                                 25,0
                                 25,4
                                 
                              
                                   7
                                 28,1
                                 29,7
                                 29,8
                                 28,3
                                 29,6
                                 30,0
                                 
                              
                                   8
                                 32,8
                                 34,4
                                 34,8
                                 33,2
                                 34,4
                                 34,8
                                 
                              
                                   9
                                 37,8
                                 39,6
                                 40,8
                                   –
                                   –
                                 39,8
                                 
                              
                                 10
                                 42,8
                                 44,8
                                   –
                                   –
                                   –
                                 45,0
                                 
                              
                                 11
                                 48,5
                                   –
                                   –
                                   –
                                   –
                                 50,3
                                 
                              
                                 12
                                   –
                                   –
                                   –
                                   –
                                   –
                                 55,6
                                 
                              
                                 13
                                   –
                                   –
                                   –
                                   –
                                   –
                                 61,0
                                 
                              
                                 14
                                   –
                                   –
                                   –
                                   –
                                   –
                                 66,5
                                 
                              
                                 15
                                   –
                                   –
                                   –
                                   –
                                   –
                                 72,0
                                 
                              
                                   1.
                                   2.
                                   3.
                                    4.
                                    5.
                                      6.
                                    7.