| Titel: | Verbessertes Bleichverfahren für baumwollene Zeuge, von James Higgin in Manchester. | 
| Fundstelle: | Band 131, Jahrgang 1854, Nr. LXXVI., S. 273 | 
| Download: | XML | 
                     
                        LXXVI.
                        Verbessertes Bleichverfahren für baumwollene
                           								Zeuge, von James Higgin in
                           								Manchester.
                        Aus dem Repertory of Patent-Inventions, Januar
                              									1854, S. 55.
                        Higgin's verbessertes Bleichverfahren für baumwollene
                           								Zeuge.
                        
                     
                        
                           Bei der nachfolgenden Beschreibung des Verfahrens setze ich voraus, daß 3500 Pfund
                              									rohe Baumwollenzeuge in Arbeit genommen werden. Nachdem dieselben gesengt und
                              									gewaschen worden sind, haspelt man sie in eine sogenannte Laugkufe und schüttet
                              									während des Einfaltens eine mit 224 Pfd. gebranntem Kalk bereitete Kalkmilch nach
                              									und nach über sie, so daß letztere gleichförmig in den Zeugen verbreitet wird.
                              									Hierauf setzt man eine hinreichende Menge Wasser und 11 bis 21 Pfd.
                              									Chlorkalkauflösung von 8° Twaddel (6° Baumé, 1040 spec. Gew.)
                              									zu, worauf man den Dampf in die Kufe einströmen läßt und die Flüssigkeit etwa 14
                              									Stunden lang im Kochen erhält. Nach dieser Zeit werden die Zeuge aus der Kufe genommen, in Wasser
                              									gewaschen, und durch verdünnte Schwefelsäure von 3° Twaddel (2 1/5°
                              									Baumé, 1015 spec. Gew.) passirt, oder durch Salzsäure von 2° Twaddel
                              									(1 1/2° Baumé, 1010 spec. Gew.). Die gesäuerten Zeuge müssen in Wasser
                              									gewaschen werden, worauf man sie mit einer Composition laugt, welche folgendermaßen
                              									bereitet wird:
                           Man gibt in einen eisernen Kessel 300 Pfd. Wasser, 120 Pfd. calcinirte Soda und 80
                              									Pfd. amerikanisches Harz oder Weihrauch, welche Mischung man acht Stunden lang
                              									kochen läßt; dann setzt man einen mit 25 Pfd. gebranntem Kalk bereiteten Kalkbrei
                              									zu, und läßt dieses Gemisch noch sechs Stunden kochen, worauf es in die Laugkufe
                              									geschüttet wird.
                           Nachdem erwähnte Composition in die Laugkufe gebracht ist, haspelt man die
                              									Baumwollzeuge hinein, setzt dann die hinreichende Menge Wasser zu, und läßt die
                              									Flüssigkeit mittelst Dampfs etwa vierzehn Stunden lang kochen.
                           Nach hinreichendem Kochen werden die Zeuge aus dieser Lauge genommen und mit Wasser
                              									gewaschen, worauf man sie in eine schwache Chlorkalkauflösung einweicht, welche
                              									einen Viertelgrad an Twaddel's Aräometer (1001,25 spec. Gew.) zeigt, und hernach
                              									durch verdünnte Schwefelsaure von 3° Twaddel, oder Salzsäure von 2°
                              									Twaddel passirt, hernach wascht und trocknet. Nöthigenfalls werden die Stücke ein
                              									zweites Mal mit obiger Mischung von Harz, Soda und Kalk, aber mit einem geringem
                              									Quantum gelaugt, oder auch bloß mit (calcinirter) Soda.Das bisherige Verfahren die Baumwollzeuge behufs des Bleichens mit Zusatz
                                    											einer Auflösung von Harz (Weihrauch) in Soda zu laugen, wurde im polytechn.
                                    											Journal, 1847, Bd. CIV S. 133 beschrieben. Hr. Higgin, bekanntlich ein im Zeugdruck bewanderter praktischer
                                    											Chemiker, gibt in der Patentbeschreibung den Zweck nicht an, welcher durch
                                    											die Behandlung der Auflösung des Harzes in Soda mit Kalkhydrat und das
                                    											Laugen der Stücke mit dieser Composition erreicht werden soll;
                                    											wahrscheinlich beabsichtigt er durch das erzeugte Gemisch von Harzseife mit
                                    											kohlensaurem und caustischem Natron das Brechen der Laugflüssigkeit und
                                    											dadurch die Entstehung von Flecken in den Stücken zu vermeiden, welche
                                    											Flecken beim nachherigen Färben der gebleichten Zeuge in Krapp etc.,
                                    											Farbstoff anziehen.A. d. Red.