| Titel: | Ueber den Grad der Genauigkeit der hallymetrischen Methode zur Bieruntersuchung; von Prof. L. A. Buchner. | 
| Fundstelle: | Band 134, Jahrgang 1854, Nr. XVIII., S. 48 | 
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                        XVIII.
                        Ueber den Grad der Genauigkeit der
                           hallymetrischen Methode zur Bieruntersuchung; von Prof. L. A. Buchner.Aus Buchner's neuem
                                       Repertorium für Pharmacie vom Verfasser mitgetheilt.
                           
                        Buchner, über den Grad der Genauigkeit der hallymetrischen Methode
                           zur Bieruntersuchung.
                        
                     
                        
                           Seitdem Fuchs durch seine hallymetrische Probe uns ein
                              eben so sinnreiches als leicht und schnell ausführbares Verfahren, das Bier auf die
                              Menge seiner wesentlichen Bestandtheile zu untersuchen, kennen gelernt, welches nun
                              von mehreren Chemikern mit großer Vorliebe zu Bieruntersuchungen gewählt wird, und
                              sogar in Bayern nahe daran ist, gesetzliche Geltung zu erlangen, haben sich hin und
                              wieder doch auch Zweifel gegen die Genauigkeit dieses Verfahrens erhoben, welche
                              ihren Ausdruck besonders darin finden, daß noch immer Bieruntersuchungen bekannt
                              gemacht werden, die
                              mittelst der langwierigen rein analytisch-chemischen Methode ausgeführt sind.
                              Hauptsächlich ist der hallymetrischen Probe der Vorwurf gemacht worden, daß sie
                              bezüglich der Richtigkeit ihrer Angaben durch keine directen Versuche controlirt
                              worden sey, welcher Vorwurf aber nur aus völliger Unkenntniß der Sache entspringen
                              konnte, indem diejenigen, die ihn gemacht haben, nicht zu wissen scheinen, daß der
                              Erfinder der Hallymetrie einer der gewissenhaftesten und genauesten Forscher ist,
                              der nie etwas der Oeffentlichkeit übergeben hat, was er nicht zuvor einer strengen
                              Prüfung unterworfen, und daß Fuchs mithin auch die
                              Genauigkeit seines hallymetrischen Verfahrens durch eine lange Reihe vergleichender
                              Versuche theils selbst erprobt hat und theils durch Andere erproben ließ, bevor er
                              dasselbe als eine polizeilich-chemische Bierprobe empfahl, von deren Ergebniß
                              leicht die Ehre und das Wohl einer ganzen Familie abhängen kann.
                           Zu neuen Versuchen über die Tauglichkeit der hallymetrischen Bierprobe hat vor sechs
                              Jahren die königl. Regierung von Oberbayern eine sehr erwünschte Veranlassung
                              gegeben; dieselbe hat nämlich an unseren polytechnischen Verein auf höchste
                              Aufforderung die Aufgabe gestellt, genaue Untersuchungen über
                                 die Verlässigkeit und den Werth der bisher bekannten Vierproben anzustellen und
                                 für den gerichtlichen Gebrauch die tauglichste vorzuschlagen. Zu dieser
                              Prüfung wurde eine Commission gebildet, welche sich in mehrere Sectionen theilte,
                              von denen jede unabhängig von den übrigen gleichzeitig ein und dasselbe Bier
                              mittelst einer anderen bestimmten Methode auf den Gehalt an wesentlichen
                              Bestandtheilen zu untersuchen hatte. Mir war als Commissionsmitglied die Aufgabe,
                              die Untersuchung in Verbindung mit dem verstorbenen Hrn. Leibapotheker Dr. Pettenkofer
                              sen. und meinem verehrten Collegen Dr. Pettenkofer
                              jun. nach dem gewöhnlichen analytisch-chemischen
                              Verfahren vorzunehmen, während die HHrn. Professoren Kaiser und Schafhäutl hierzu die hallymetrische
                              Methode zu befolgen hatten.
                           Zu diesen vergleichenden Versuchen wurde Schenkbier aus einer der ersten Brauereien
                              Münchens, nämlich aus jener des Hrn. Gabriel Sedelmayr
                              genommen. Da ich die detaillirte Aufschreibung derselben nicht mehr besitze, so muß
                              ich mich begnügen, davon das bloße Resultat in Beziehung auf die gewöhnliche
                              chemische und hallymetrische Untersuchung anzuführen, wie solches schon früher von
                              Dr. Schafhäutl in einem
                              im Kunst- und Gewerbeblatt des polytechnischen Vereins für Bayern, Maiheft
                              von 1848 S. 277 (im Auszug im polytechn. Journal Bd. CIX S. 51) veröffentlichten Aufsatze „Untersuchungen und Betrachtungen über die Fuchs'sche hallymetrische Bierprobe in
                                    Bezug auf eine allgemeine Norm zur Bestimmung der Tarifmäßigkeit der
                                    bayerischen Biere“ mitgetheilt worden ist.
                           
                        
                           Bestimmung der Kohlensäure.
                           Der Kohlensäuregehalt wurde aus der Menge kohlensauren Baryts bestimmt, die man beim
                              längeren Kochen einer bestimmten Menge Bieres in einem Kolben und Einleiten des
                              Dampfes in Barytwasser erhielt. Man bekam aus 100 Theilen Bieres Kohlensäure:
                           
                              
                                     I.
                                     II.
                                   III.
                                 Mittel.
                                 
                              
                                 0,260   
                                 0,244   
                                 0,284   
                                 0,263.
                                 
                              
                           Die hallymetrische Probe gab 0,180 Proc. Kohlensäure, also etwas weniger als die rein
                              chemische Bestimmung, was in der Natur der Sache liegt, denn nach dem
                              hallymetrischen Verfahren wird die Kohlensäure nur annäherungsweise aus dem
                              Gewichtsverlust bestimmt, den das mit Kochsalz versetzte und in einem Kölbchen
                              befindliche Vier erfährt, wenn man es bis zum Aufhören des Schäumens in lauwarmem
                              Wasser von ungefähr 28 bis 30° R. stehen läßt, wobei natürlich die
                              Kohlensäure nicht so vollständig ausgetrieben werden kann wie beim längeren Kochen
                              des Bieres. Uebrigens hat die genaue Bestimmung des Kohlensäuregehaltes bei
                              Bierproben keinen sonderlichen Werth, weil die richtige Kohlensäuremenge, die dem
                              Bier den angenehmen erfrischenden Geschmack ertheilt und ohne welche dieses Getränke
                              matt und schal schmecken würde, ganz leicht durch den Geschmack oder die Gaumenprobe
                              erkannt wird.
                           
                        
                           Bestimmung des Alkohols.
                           Zur quantitativen Bestimmung des Alkohols nach dem gewöhnlichen Verfahren wurden drei
                              Destillationsversuche gemacht. Die Berechnung des Alkohols aus dem specifischen
                              Gewicht des Destillats hat folgendes Resultat für 100 Theile Bieres gegeben:
                           
                              
                                     I.
                                     II.
                                   III.
                                 Mittel.
                                 
                              
                                 3,750   
                                 3,704   
                                 3,743   
                                 3,732.
                                 
                              
                           Zur Controle dieser Bestimmungsweise des Alkohols wurde von Dr. Pettenkofer
                              jun. ein Theil des abdestillirten Weingeistes mit
                              Kupferoxyd verbrannt und aus der Menge der erhaltenen Kohlensäure diejenige des
                              wasserfreien Alkohols für 100 Theile Bieres berechnet. Die dabei gefundene Zahl
                              ist
                           3,730,
                           
                           also mit den obigen so übereinstimmend, daß dadurch bewiesen
                              wird, daß die geringe Menge Fuselöles im Destillat auf das Resultat keinen Einfluß
                              hat, und daß sich mittelst des specifischen Gewichtes eines wässerigen Weingeistes
                              der darin vorhandene Alkohol sehr genau bestimmen läßt, wenn man die bezüglich der
                              Temperatur zu machenden Correctionen nicht vernachlässigt.
                           Die hallymetrische Bestimmung hat nur 3,00 und die saccharometrischaräometrische
                              Probe von Balling, die auch in das Bereich der
                              vergleichenden Untersuchung gezogen wurde, 3,15 Proc. Alkohol gegeben, also etwas
                              weniger als die Destillationsprobe, und dieß war constant der Fall bei allen bis
                              dahin unternommenen vergleichenden Versuchen. Da aber aus dem Alkohol des Bieres der
                              Zuckergehalt der Bierwürze manchmal berechnet werden muß, um daraus auf den
                              ursprünglichen Würzegehalt zurückzuschließen, so ist klar, daß auch dieser bei zu
                              geringem Alkohol zu gering ausfällt.
                           Dieser Umstand veranlaßte meinen verehrten Collegen Dr.
                              Schafhäutl, die Elemente näher zu untersuchen, auf
                              welche die den Beschreibungen der Fuchs'schen
                              hallymetrischen Bierprobe zur Berechnung des Alkohols aus dem Weingeiste
                              beigegebenen Tafeln basirt waren, um so bei sorgfältiger Prüfung des ganzen Ganges
                              der Interpolation vielleicht den Fehler aufzufinden, welcher etwa einen Irrthum in
                              den Tafeln veranlassen konnte.
                           Bekanntlich gibt nämlich die hallymetrische Probe den im Bier vorhandenen Alkohol
                              nicht im wasserfreien Zustande, sondern als mehr oder weniger wässerigen Weingeist
                              an, weil der Alkohol dem Kochsalz gegenüber auch Wasser in Anspruch nimmt. Um nun
                              aus dem gefundenen Weingeist genau die demselben entsprechende Alkoholmenge zu
                              ersehen, hat Fuchs eine bekannte Menge destillirten
                              Wassers mit gewogenen Quantitäten absoluten Alkohols gemischt und dann den
                              wirklichen Alkoholgehalt so genau als möglich durch das specifische Gewicht
                              berechnet. So bereitete er sich zehn Sorten Weingeist von genau bekanntem
                              Alkoholgehalt in 1000 Theilen, nämlich von 5,4 bis zu 497,5. Diese alkoholhaltigen
                              Flüssigkeiten wurden nun mit Kochsalz versetzt und nach hallymetrischer Weise aus
                              dem gelösten Salze das Wasser berechnet, welches das Kochsalz dem Weingeist entzog.
                              Das übrigbleibende Wasser hielt nun die in jeder Flüssigkeit bekannte Alkoholmenge
                              gebunden, und man erfuhr dadurch, wie viel Wasser der Weingeist von verschiedener
                              Stärke der Kochsalzlösung gegenüber, oder vielmehr in Verbindung mit der
                              Kochsalzlösung zurückbehielt. Die Resultate dieser Versuche wurden in Tabellen
                              zusammengestellt, bei
                              deren Durchrechnung Schafhäutl nun bald fand, daß in den
                              Versuchen c, d und e der
                              Tafel in der Columne 3 und 4, von welchen die eine den Weingeist der Salzlösung
                              gegenüber, die andere den Procentgehalt dieses Weingeistes an Alkohol enthielt, und
                              aus deren Interpolation gerade diese Tafel entstanden ist, beim Eintragen
                              miteinander verwechselt worden waren, woraus sich also die obige Differenz dieser
                              Tafel mit den Experimenten der Destillation sehr leicht ergab. Nachdem die Resultate
                              der zwei Columnen wieder geordnet waren, fand sich jedoch, daß der Umfang der
                              obigen, den Beschreibungen der hallymetrischen Probe beigegebenen Tafel gerade
                              zwischen die Experimente e und f fiel, die sehr weit auseinander lagen, so daß es nicht räthlich schien,
                              selbst mit Berücksichtigung der vorausgehenden und nachfolgenden Glieder eine Reihe
                              zu interpoliren, deren Exponenten und Natur überhaupt nicht mit voller Sicherheit zu
                              entwickeln war. Es wurden deßhalb neue Experimente zwischen den zwei oben
                              angegebenen Gränzen e und f
                              rathsam, um einige Zwischenglieder zu erhalten, welche als Basis der Interpolation
                              dienen konnten. Dr. Pettenkofer unterzog sich dieser Arbeit und führte sie mit seiner
                              bekannten Genauigkeit in möglichst kurzer Zeit aus. Nach diesen neuen Experimenten
                              mit Zuziehung von Destillationsresultaten und des früher stets vernachlässigten
                              Extractgehaltes hat nun Schafhäutl eine neue Tafel
                              berechnet, welche bei künftigen hallymetrischen Analysen in Hinsicht auf Bestimmung
                              des Alkoholgehaltes zu Grunde gelegt werden muß.
                           Wird nun zur Ueberführung der bei der damaligen hallymetrischen Bierprobe erhaltenen
                              Weingeistmenge (6,70) in absoluten Alkohol, diese verbesserte Tabelle benützt
                              (welche im bayerischen Kunst- und Gewerbeblatt, März 1854, und daraus im
                              polytechn. Journal Bd. CXXXII S. 299
                              mitgetheilt ist), so erhält man die Zahl 3,7597, anstatt der früheren 3,0, und es
                              herrscht somit zwischen diesen nach ganz verschiedenen Methoden für den Alkohol
                              gefundenen Zahlen eine Uebereinstimmung, wie sie kaum bei Wiederholung einer und
                              derselben Bestimmungsmethode erzielt wird.
                           Ein normalmäßig gebrautes Winterbier aus dem königl. Hofbräuhause zu München hat mir
                              im Januar 1852 drei Wochen nach vollendeter achttägiger Hauptgährung gegeben
                              absoluten Alkohol
                           
                              
                                 durch Destillation:   
                                 hallymetrisch:
                                 
                              
                                         2,83
                                 3,07 Procent.
                                 
                              
                           Also auch hier sind die Zahlen so übereinstimmend, als man es
                              bei zwei auf ganz verschiedenen Principien gegründeten Methoden nur wünschen
                              kann.
                           
                        
                           
                           Bestimmung des Extractes.
                           Aber eben so genaue Resultate liefert das hallymetrische Verfahren bei der Bestimmung
                              des Extractgehaltes, und es hat auch hier vor der gewöhnlichen Methode den Vorzug
                              der schnellen Ausführung, denn Jeder, der einmal die Menge des Extractes durch
                              Eindampfen der Flüssigkeit und Wägen des Rückstandes zu bestimmen hatte, weiß, wie
                              schwierig und langwierig es ist, das ohnehin sehr hygroskopische Extract gehörig zu
                              entwässern, wozu ein Zeitaufwand von mehreren Tagen und eine höhere Temperatur als
                              diejenige des Wasserbades erforderlich ist, wie auch Fuchs in seiner Abhandlung
                              (polytechn. Journal, 1836, Bd. LXII S. 302) ganz richtig bemerkt hat. Aus diesem
                              Grunde ist früher die Extractmenge im Biere oft um 1–2 Procent zu hoch
                              angegeben worden und wird auch jetzt noch häufig nach der gewöhnlichen Methode
                              fehlerhaft bestimmt, weil man sich meistens begnügt, das Extract nur bei der
                              Temperatur des kochenden Wassers auszutrocknen, was nie vollständig gelingt. Ich
                              habe mich durch mehrere Versuche überzeugt, daß man, um richtige Zahlen zu erhalten,
                              das beim Eindampfen des Bieres zurückgebliebene Extract, nachdem man es im
                              Wasserbade so viel als möglich entwässert hat, noch längere Zeit einer Temperatur
                              von wenigstens 110 bis 120° C. aussetzen muß, was am besten in einem mit
                              einem Thermometer versehenen sogenannten Luftbade über einer kleinen Weingeistlampe
                              geschieht, worauf man es so schnell als möglich zu feinem Pulver zerreibt und neben
                              Schwefelsäure völlig erkalten läßt, bevor man es wägt. Dieß muß natürlich so oft
                              wiederholt werden, bis man endlich keine Gewichtsabnahme mehr wahrnimmt. Nur durch
                              diese langwierigen Operationen gelingt es Zahlen zu bekommen, die mit den nach dem
                              hallymetrischen Verfahren erhaltenen übereinstimmen, und gerade dieß ist ein Beweis,
                              daß das Kochsalz der Extractlösung alles Wasser entzieht und daß mithin die
                              hallymetrische Probe den Extractgehalt richtig angibt.
                           Die Commission hat damals bei der hallymetrischen Untersuchung Extract gefunden
                           5,57 Procent.
                           Die saccharometrisch-aräometrische Probe von Balling gab 6,27 Proc., also um 0,7 Proc. mehr als die hallymetrische.
                           Durch Verdampfung des Bieres im Wasserbade und Eintrocknen des Extractes bei einer
                              Temperatur, welche den Siedepunkt des Wassers nur um 1–2 Grade überschritt,
                              wurden bei drei Versuchen folgende Zahlen erhalten:
                           
                           
                              
                                     I.
                                    II.
                                   III.
                                 
                              
                                 5,72   
                                 5,74   
                                 5,73.
                                 
                              
                           Als ich hierauf das Eintrocknen des Extractes bei 110–120° C. auf die
                              vorhin besagte Weise vornahm, bekam ich bei zwei Versuchen:
                           
                              
                                     I.
                                     II.
                                 Mittel.
                                 
                              
                                 5,397   
                                 5,470   
                                 5,433.
                                 
                              
                           Ich habe seitdem öfter von der großen Genauigkeit des hallymetrischen Verfahrens zur
                              Extractbestimmung sowohl bei Bier als auch bei Bierwürze durch vergleichende
                              Versuche mich überzeugt, wovon ich hier einige anführen will.
                           
                        
                           I. Bierwürze.
                           Ungehopfte Würze von einem Probesud im
                                 königl. Hofbräuhause zu München vom 3. Januar
                              1852.
                           1) Specifisches Gewicht bei 15° C. = 1,037. Daraus berechnet sich nach Prechtl's Tabelle (s. dessen Encyklopädie Bd. II S. 113)
                              ein Extractgehalt von 8,58 Procent.
                           2) 19,490 Würze hinterließen beim Verdampfen 1,590 bei 120° ausgetrocknetes
                              Extract, mithin 8,158 Procent.
                           3) 1000 Gr. Würze ließen von 350 Gr. Salz bei zwei Versuchen jedesmal 19 Gr.
                              ungelöst. Mithin gelöstes Salz 331 Gran, entsprechend 919,444 Wasser. Demnach
                              Extractgehalt 8,055 Procent.
                           Es wurden also erhalten:
                           
                              
                                     Nach dem spec.
                                    Gewichte  
                                       durch
                                    Verdampfung  
                                     hallymetrisch
                                 
                              
                                       8,580
                                      8,158
                                 8,055 Proc. Extract.
                                 
                              
                           Gehopfte Bierwürze des nämlichen Probesudes nach dem Ablassen
                                 von der Kühle am 5. Januar 1852 aus demselben
                                 Brauhause.
                           1) Specifisches Gewicht bei 15° C. = 1,044. Daraus berechneter Extractgehalt:
                              10,46 Procent.
                           2) 13,072 Würze hinterließen beim Verdampfen 1,262 völlig ausgetrockneten
                              Rückstand.
                           3) 1000 Gr. Würze lösten bei zwei Versuchen das einemal 326,50 und das anderemal
                              326,75, also im Mittel 326,62 Gr. Salz auf.
                           Mithin wurden erhalten:
                           
                           
                              
                                    Nach demspec.
                                    Gewicht  
                                     
                                    durchVerdampfung  
                                       hallymetrisch
                                 
                              
                                     10,460
                                      9,654
                                 9,272 Proc. Extract.
                                 
                              
                           Bei beiden Versuchen hat die Bestimmung des specifischen Gewichtes etwas mehr Extract
                              als die anderen Methoden gegeben, was darauf hindeutet, daß bei den Bestimmungen des
                              Extractes durch Verdampfung, welche der Prechtl'schen
                              Tabelle zu Grunde liegen, auf die völlige Entwässerung des Extractes auch nicht die
                              gehörige Rücksicht genommen worden ist.
                           
                        
                           II. Bier.
                           Das aus obiger Würze erzeugte NormalbierFragliches Bier war Schenkbier, wovon aus 12 Schäffel eingesprengten Malzes
                                    und 28 Pfd. Hopfen 84 1/2 Eimer erzeugt wurden, mithin das gesetzliche
                                    Quantum, weil bekanntlich in Bayern aus 1 Schaffet Malz nicht mehr als 7
                                    Eimer Schenk- und 6 Eimer Lagerbier bereitet werden sollen. Ein
                                    Schäffel des dazu verwendeten Malzes wog 198 Pfund und ein Schaffet Gerste,
                                    woraus das Malz bereitet worden, 249 1/2 Pfund. Es gibt aber Jahrgänge, in
                                    welchen das Gewicht guter Gerste 260 Pfund und darüber beträgt, so daß auch
                                    bei Beobachtung derselben Verhältnisse der Gehalt des Bieres ein stärkerer
                                    wird. Im Jahre 1847 (Februar), in welchem ebenfalls Beobachtungen im
                                    Münchener Hofbräuhause gemacht wurden, wog ein Schaffet guter Gerste 254
                                    Pfund und das daraus bereitete Matz 201,6 Pfund. Ungeachtet des bedeutenden
                                    Gewichtsverlustes, den die Gerste bei der Umwandlung in Malz erleidet und
                                    der nach den angeführten Beobachtungen nahezu 20 Proc. beträgt, während er
                                    nach Anderen nur auf 8–10 Proc. sich belaufen soll, findet keine
                                    Volumverminderung, sondern eher eine geringe Volumvermehrung von 3–6
                                    Proc. statt; im Allgemeinen nimmt man an, daß 1 Schäffel Gerste auch 1
                                    Schäffel, entkeimtes Malz gibt. wurde drei Wochen nach vollendeter achttägiger Hauptgährung untersucht.
                           1) 1000 Gran Bier ließen von 330 Gr. Salz 10 Gr. im Hallymeter ungelöst. Also
                              aufgelöstes Salz 320 Gr. und mithin
                           
                              
                                 Wasser
                                   88,889
                                 
                              
                                 Gesammtgehalt (Weingeist und
                                    Extract)
                                   11,111
                                 
                              
                                 
                                 –––––––
                                 
                              
                                 
                                 100,000.
                                 
                              
                           1000 Gr. Bier lösten, nachdem sie zur Verjagung des Weingeistes auf die Hälfte
                              eingedampft worden, von 165 Gr. Salz 160 Gr. auf. Mithin Extract 5,556 und demnach
                              5,555 Weingeist, woraus sich, wie schon oben angegeben, ein Alkoholgehalt von 3,07
                              Proc. berechnet.
                           2) 14,895 Bier lieferten beim Verdampfen 0,826 bei 120° C. ausgetrocknetes
                              Extract.
                           Wir haben also:
                           
                              
                                 hallymetrisch   
                                 durch Verdampfung
                                 
                              
                                     5,556
                                 5,545 Proc. Extract.
                                 
                              
                           
                           Dasselbe Bier wurde in einer nicht ganz gefüllten verschlossenen Flasche 14 Tage lang
                              stehen gelassen und dann wieder auf den Extractgehalt geprüft. Dieser hat sich, wie
                              vorauszusehen, etwas vermindert, indem durch Nachgährung ein Theil des noch darin
                              vorhandenen Zuckers in Alkohol verwandelt wird.
                           1) 1000 Gr. Bier lösten nach dem Einkochen auf 500 Gr. 162 Gr. Salz auf.
                           2) 12,182 Bier hinterließen beim Verdampfen 0,612 Gr. bei 120° entwässerten
                              Rückstand. Also
                           
                              
                                 hallymetrisch   
                                 durch Verdampfung
                                 
                              
                                     5,000
                                 5,024 Proc. Extract.
                                 
                              
                           Ich habe aus meinen bisherigen Erfahrungen die Ueberzeugung gewonnen, daß das
                              hallymetrische Verfahren besser als irgend ein anderes geeignet ist, den Gehalt an
                              Extract oder sogenannten fixen Stoffen nicht nur im Bier, sondern auch in anderen
                              wässerigen Flüssigkeiten mit aller Genauigkeit und in kürzester Zeit zu bestimmen,
                              und daß dasselbe mithin nicht bloß bei Bieruntersuchungen, sondern mit demselben
                              Vortheil in allen Fällen angewendet zu werden verdient, wo es sich um die directe
                              quantitative Bestimmung von Zucker, Extractivstoffen und ähnlichen Substanzen in
                              wässerigen Auflösungen handelt.