| Titel: | Verfahren zum Bleichen der baumwollenen Garne und Gewebe; von J. Tribelhorn, Fabrikant in St. Gallen, und Dr. Pomp. Bolley, Professor der Chemie in Aarau. | 
| Fundstelle: | Band 134, Jahrgang 1854, Nr. LX., S. 217 | 
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                        LX.
                        Verfahren zum Bleichen der baumwollenen Garne und
                           Gewebe; von J.
                              Tribelhorn, Fabrikant in St. Gallen, und Dr. Pomp. Bolley, Professor der Chemie in
                           Aarau.
                        Patentirt für England am 19. December 1853.
                        Aus dem Repertory of
                              Patent-Inventions, October 1854, S. 359.
                        Tribelhorn's Verfahren zum Bleichen der baumwollenen Garne und
                           Gewebe.
                        
                     
                        
                           Beim Bleichen baumwollener Garne und Gewebe, nach dem bisherigen Verfahren, hat man
                              dieselben in den caustischen alkalischen Lösungen gekocht. Nun kann man aber durch
                              Anwendung von Zinnoxyd in Verbindung mit caustischer alkalischer Lösung dieses Kochen beim Bäuchen entbehren, sowohl beim Bleichen
                              baumwollener Garne und Gewebe für den Verkauf, als beim Bleichen derselben behufs
                              des nachherigen Färbens und Drückens.
                           Das Zinnoxyd, welches wir anwenden, ist in dem sogenannten
                              „Präparirsalz“ enthalten; man erhält letzteres, indem man 1
                              Pfd. Zinnchlorid mit Wasser auf 9 bis 10° Baumé (1060 bis 1070 spec.
                              Gewicht) verdünnt und bis zum Sättigungspunkt mit einer Lösung von krystallisirtem
                              kohlensaurem Natron versetzt; man braucht dazu beiläufig 1 Pfd. 14 Unzen
                              krystallisirte Soda. Dieses „Präparirsalz“ wenden wir in
                              verschiedenen Verhältnissen und von verschiedener Stärke an, je nach der
                              Beschaffenheit der zu bleichenden. Waare und dem verlangten Grade des Bleichens. Die
                              Behandlungsweise ist nachstehende.
                           Bleichen baumwollener Gewebe, zum Verkauf als weiße
                                 Waare. – Die Gewebe werden:
                           1) in lauwarmes Wasser zwölf Stunden lang eingeweicht;
                           2) gewaschen;
                           3) zwei Stunden lang in eine Flüssigkeit eingeweicht, welche besteht aus 3 Pfd.
                              „Präparirsalz“, aufgelöst in 5 Maaß1 Maaß gleich dem Raum welchen 2 Pfund Wasser einnehmen. Aetznatronlauge von 39° Baumé, und verdünnt auf 1°
                              Baumé (1005 spec. Gewicht);
                           4) durch die Wringemaschine passirt, um die angewandte Flüssigkeit auszupressen und
                              zu sammeln;
                           5) eine halbe Stunde lang in verdünnte Schwefelsäure von 1° Baumé
                              eingeweicht;
                           6) gewaschen;
                           7) in eine schwache Chlorkalklösung eingeweicht, oder durch die Bleichflüssigkeit
                              passirt und vier Stunden lang auf einen Haufen gelegt;
                           8) drei Stunden lang in verdünnte Schwefelsäure von 2° Baumé
                              eingeweicht;
                           9) gewaschen;
                           10) in einer Auflösung kohlensauren Natrons von 1/14° Baumé (1007,5 bis
                              1008,7 spec. Gewicht) drei Stunden lang gekocht;
                           11) gewaschen;
                           N. B. Die zwei letzterwähnten Operationen werden nur
                              dann vorgenommen, wenn die Gewebe ganz vollkommen gebleicht werden sollen;
                           12) vier Stunden lang in eine Chlorkalklösung eingeweicht, welche auf 1/2°
                              Baumé (1002,5 spec. Gewicht) verdünnt ist;
                           
                           13) drei Stunden lang in verdünnte Schwefelsäure von 1 1/2° Baumé (1010
                              spec. Gewicht) eingeweicht;
                           14) gewaschen.
                           Bleichen der Baumwollenzeuge welche gefärbt oder mit
                                 Dampffarben bedruckt werden sollen. – Die Behandlung dieser Zeuge
                              ist dieselbe wie die vorhergehende, nur wird die Flüssigkeit Nr. 3 nicht auf
                              1° Baumé verdünnt, sondern auf 1 1/2° Baumé.
                           Bleichen der Garne. – Die Garne (nämlich 200
                              Bündel) werden:
                           1) in einer Aetznatronlösung von 1 1/2° Baumé, worin 1 Pfund
                              „Präparirsalz“ aufgelöst ist, drei Stunden lang
                              gekocht.;
                           2) in der Maschine gewaschen;
                           3) in eine schwache Chlorkaltlösung eine Stunde lang eingeweicht; 4) gewaschen;
                           5) eine halbe Stunde lang in Wasser gekocht;
                           6) in eine schwache Chlorkalklösung eine Stunde lang eingeweicht;
                           7) gewaschen;
                           8) eine halbe Stunde lang in verdünnte Schwefelsäure von 1° Baumé
                              eingeweicht, welche auf 35 bis 39° Reaumur erwärmt ist;
                           9) gewaschen;
                           10) in eine Seifenlösung eingeweicht, welche auf 48° Reaumur erwärmt ist (4
                              Unzen Seife auf 5 Maaß Wasser);
                           11) gewaschen.
                           Will man die Garne ohne Kochen in der zinnoxydhaltigen Natronlauge bleichen, so
                              müssen die Operationen Nr. 3 bis Nr. 9 einschließlich in der angegebenen Reihenfolge
                              so lange wiederholt werden, bis der gewünschte Grad von Weiße erreicht ist.
                           Die zinnoxydhaltige caustische Natronlauge behält ihre Eigenschaften mehrere Monate
                              bei, wenn man nur besorgt ist, ihr nach jedesmaligem Gebrauch so viel von einer
                              stärkeren Lösung beizumischen, als nothwendig ist um sie auf die erforderliche
                              Stärke zu bringen.