| Titel: | Miscellen. | 
| Fundstelle: | Band 134, Jahrgang 1854, Nr. , S. 73 | 
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                        Miscellen.
                        Miscellen.
                        
                     
                        
                           Die gesetzlichen Bestimmungen über Rauchverbrennung in
                              England.
                           Eine Acte, um die Unannehmlichkeiten zu beseitigen, welche
                              von dem Rauch der Feuerungen in der Hauptstadt und der Dampfschiffe oberhalb
                              Londonbrücke herrühren. (Anno 16° et 17° Victoriae Reginae. Cap. 128.)
                           
                              „Da es räthlich ist, die Unannehmlichkeiten zu beseitigen, welche von dem
                                 Rauch der Feuerungen in der Hauptstadt und der Dampfschiffe oberhalb
                                 Londonbrücke herrühren, so sey hiemit (20. August 1853) eine Acte gegeben von
                                 Ihrer Majestät der Königin, durch und mit dem Rath und der Zustimmung der
                                 geistlichen und weltlichen Lords und der Gemeinen, welche in diesem
                                 gegenwärtigen Parlament versammelt sind, und in deren Namen wie folgt:
                              
                           I. Mit und nach dem 1. August 1854 muß jede Feuerung,
                              welche in der Hauptstadt bereits im Gang ist oder noch
                              eingerichtet wird. um Maschinen in Bewegung zu setzen durch Dampf, und jede
                              Feuerung, welche bereits im Gang ist oder noch eingerichtet wird, und angewendet
                              wird in irgend einer Mühle, Fabrik, Druckerei, Färberei, Eisengießerei, Glashütte,
                              Brennerei, Brauerei,
                              Zuckerraffinerie, Bäckerei, Gasfabrik, in einem Wasserwerk oder in andern Gebäuden,
                              welche für Zwecke der Gewerbe oder Manufacturen in der Hauptstadt gebraucht werden
                              (wenn auch keine Dampfmaschine gebraucht oder angewendet wird), – (mit dem 1.
                              August 1854 muß jede der beschriebenen Feuerungen) in allen Fällen so eingerichtet
                              oder abgeändert werden, daß sie den entstehenden Rauch verzehrt oder verbrennt; und
                              wenn irgend Jemand nach dem . August 1854 in der Hauptstadt irgend eine solche
                              Feuerung gebrauchen sollte, welche nicht so eingerichtet wäre, daß sie ihren Rauch
                              verzehrt oder verbrennt, oder wenn irgend Jemand einen so nachlässigen Gebrauch von
                              einer solchen Feuerung machen sollte, daß der von ihr kommende Rauch nicht in der
                              That verzehrt oder verbrannt würde, oder wenn Jemand irgend ein Gewerbe oder
                              Geschäft führen sollte, welches irgend welche schädliche oder unangenehme
                              Ausdünstungen verursacht, oder auf andere Weise die Nachbarschaft oder
                              Einwohnerschaft belästigt, ohne daß er von den besten anwendbaren Mitteln Gebrauch
                              macht, um solchen Rauch oder andere schädliche Ausdünstungen zu verhüten oder ihnen
                              entgegenzuwirken, so soll jede Person, welche sich eine solche Uebertretung zu
                              Schulden kommen läßt, sey es der Eigenthümer oder Inhaber der Gebäulichkeiten. oder
                              sey es ein Werkführer oder eine andere von dem Eigenthümer oder Inhaber angestellte
                              Person, in Folge einer summarischen Ueberführung wegen einer solchen Uebertretung
                              vor irgend einem Richter oder einem Gerichte verfällt werden zu bezahlen eine Summe
                              nicht größer als fünf Pfund Sterling und nicht kleiner als 40 Shillinge und in Folge
                              einer zweiten Ueberführung wegen einer solchen Uebertretung soll dieselbe in die
                              Bezahlung einer Summe von 10 Pfund Sterling verfällt werden, und für jede folgende
                              Ueberführung eine Summe vom doppelten Betrag der für die letztvorhergegangene
                              Ueberführung auferlegten Strafe; dabei bleibt vorbehalten, daß kein Theil dieser
                              Acte Ausdehnung und Anwendung finden soll auf irgend eine Glasfabrik oder Töpferei,
                              welche vor dem Durchgehen dieser Acte in der Hauptstadt eingerichtet und in Betrieb
                              ist, mit Ausnahme jedoch von allen Dampfkesselfeuerungen und Brennöfen (Slip kiln furnaces), welche in solchen Glasfabriken oder
                              Töpfereien angewendet werden, oder mit denselben in Zusammenhang stehen, auf welche
                              letztere Feuerungen vielmehr alle Bestimmungen dieser Acte ausgedehnt und angewendet
                              werden sollen.
                           II. Mit und nach dem Tage des 1. August 1854 muß die Feuerung
                                 jedes Dampfschiffes, welches auf der Themse oberhalb Londonbrücke fährt, so
                              eingerichtet seyn, daß sie den entstehenden Rauch verzehrt; und wenn nach dem
                              gesagten 1. August 1854 die Kesselfeuerung eines Dampfschiffs, welches oberhalb
                              Londonbrücke fährt, nicht so eingerichtet seyn sollte, daß sie den entstehenden
                              Rauch verzehrt oder verbrennt, oder eine so eingerichtete Kesselfeuerung eines
                              solchen Dampfschiffes vorsätzlich oder durch Nachlässigkeit in einer Weise gebraucht
                              werden sollte, daß der von ihr herrührende Rauch nicht wirklich und in der That
                              verzehrt oder verbrannt wird, so soll der Eigenthümer oder der Capitän, oder eine
                              andere Person, welche die Führung eines solchen Schiffes hat, in Folge einer
                              summarischen Ueberführung wetzen einer solchen Uebertretung vor irgend einem Richter
                              oder einem Gerichte verfällt werden in die Bezahlung einer Summe nicht größer als 5
                              Pfund Sterling, und nicht kleiner als 40 Shillinge und in Folge einer zweiten
                              Ueberführung wegen einer solchen Uebertretung in die Bezahlung einer Summe von 10
                              Pfund Sterling, und in Folge jeder weiter nachfolgenden Ueberführung wegen einer
                              solchen Uebertretung in die Bezahlung einer Summe doppelt so groß, als der Betrag
                              der Geldstrafe für die letztvorhergegangene Ueberführung.
                           III. Es ist jedoch vorausgesetzt, daß die Worte: „den Rauch verzehren oder
                                 verbrennen“ nicht in allen Fällen in dem
                              Sinn genommen seyn sollen, daß damit gemeint wäre „allen Rauch verzehren
                                 oder verbrennen“, und daß der Richter oder das Gericht, vor welchen
                              oder vor welches irgend eine Person vorgeladen wird, die in dieser Acte auferlegten
                              Strafen erlassen solle, wenn derselbe oder dasselbe der Meinung ist, daß die
                              betreffende Person ihre Feuerung so eingerichtet oder abgeändert habe, um so vollständig als möglich allen dabei entstehenden
                              Rauch zu verzehren oder zu verbrennen, und daß dieselbe ihre Feuerung mit Sorgfalt
                              behandelt und so vollständig als möglich den dabei entstehenden Rauch verzehrt oder
                              verbrennt.
                           IV. Wenn der Eigenthümer oder Inhaber irgend einer Gebäulichkeit, oder der Capitän
                              irgend eines Dampfschiffes, auf welche die Bestimmungen dieser Acte Anwendung
                              finden, verweigern sollte zu gestatten, daß von seinen Gebäulichkeiten oder seinem Dampfschiffe von
                              einer durch die Polizeibehörde zu diesem Zwecke gehörig ermächtigten Person Einsicht
                              genommen werde, so soll es gesetzlich seyn, daß jeder Constabler, welcher durch eine
                              Vollmacht von der Hand Eines der Hauptstaatssecretäre Ihrer Majestät oder (im
                              Polizeidistricte der Hauptstadt) auf einen schriftlichen Befehl der Polizeibehörde
                              der Hauptstadt, oder (in der Altstadt von London und ihren Districten) auf den
                              schriftlichen Befehl der Polizeibehörde der genannten Altstadt und ihrer Districte,
                              daß ein durch einen solchen schriftlichen Befehl bevollmächtigter Constabler sich
                              mit oder ohne Begleitung Eintritt verschaffe, seyen es was immer für Gebäude oder
                              Gebäulichkeiten in der Hauptstadt, in welcher sich irgend eine Feuerung befindet,
                              oder in welchen irgend ein derartiges schädliches Gewerbe oder Geschäft betrieben
                              wird, oder sey es irgend ein Dampfschiff auf dem Themsefluß zwischen Londonbrücke
                              und Richmondbrücke, und daß derselbe die Einrichtung solcher Feuerungen untersucht,
                              die Art des Betriebes eines solchen Gewerbes oder Geschäftes erforscht, oder die
                              Kesselfeuerung eines solchen Dampfschiffes prüft; und jede Person, welche einem
                              solchen Constabler oder seiner Begleitung in der Ausführung eines solchen Befehls
                              oder Auftrags Hindernisse in den Weg legt, soll nach einer summarischen Ueberführung
                              wegen einer solchen Uebertretung vor irgend einem Richter oder Gerichte zur
                              Bezahlung einer Summe verfällt werden, welche 20 Pfund Sterling nicht
                              übersteigt.
                           V. Es ist vorausgesetzt, daß keine Klage auf Verfällung in irgend eine Strafe auf
                              Grund dieser Acte gegen irgend Jemanden vorgebracht werden kann, außer im Namen
                              eines der Hauptstaatssecretäre Ihrer Majestät, oder im District der Hauptstadt im
                              Namen der Polizeibehörde der Hauptstadt, oder in der Altstadt von London und ihren
                              Districten im Namen der Polizeibehörde besagter Altstadt und ihrer respectiven
                              Districte, welche im Namen und aus Auftrag eines solchen Staatssecretärs
                              handeln.
                           VI. In dieser Acte soll der Ausdruck „die
                                    Hauptstadt“ dieselbe Bedeutung und Auslegung finden, welche
                              diesem Ausdruck beigelegt wird in den Bestimmungen der Acte der letzten
                              Parlamentssitzung, Capitel 85, „zur Verbesserung der Gesetze, welche das
                                 Begraben der Todten in der Hauptstadt betreffen.“
                              
                           VII. Nichts in dieser Acte soll so angesehen werden, als ob dadurch irgend eine der
                              Bestimmungen der Cloaken-Acte der Altstadt London 1851, oder der
                              Whitechapel-Verbesserungs-Acte 1853, geändert oder zurückgenommen
                              werde.
                           VIII. „Alle durch diese Acte auferlegten Strafen sollen beigetrieben werden
                                 nach Maaßgabe der Bestimmungen der Acte des 12. Jahrs Ihrer gegenwärtigen
                                 Majestät, Capitel 43.“
                              
                           
                        
                           Ueber Verdichtung des Röstrauches.
                           In der Sitzung der k. k. geologischen Reichsanstalt am 4. April 1854 theilte aus
                              einem Briefe von Hrn. Adolph Patera in Joachimsthal Hr.
                              Bergrath Fr. v. Hauer die Ergebnisse von Versuchen mit,
                              die derselbe angestellt hatte, um die beim Rösten der Erze, namentlich der
                              Silbererze, verflüchtigten Metalle wieder zu verdichten. Bei allen hüttenmännischen
                              Operationen, bei welchen Erze oder Hüttenproducte einer höheren Temperatur
                              ausgesetzt sind, werden theils durch wirkliche Verflüchtigung der Metalle, theils
                              durch Entfernung derselben als Flugstaub beträchtliche Verluste herbeigeführt. Die
                              bisher angewendeten Methoden, Flugstaubkammern, Abkühlung des Röstrauches durch
                              Regentraufen u.s.w. vermochten nur sehr unvollkommen diesem Uebelstande abzuhelfen.
                              Hr. Patera versuchte daher die Anwendung chemischer
                              Agentien. Aus der Muffel, in welcher die Röstung vorgenommen wurde, leitete er den
                              Röstrauch durch eine Reihe von Woulf'schen Flaschen, deren Boden zur Vermehrung der
                              Oberfläche mit erbsengroßen Quarzstücken gefüllt war. In die erste dieser Flaschen
                              wurde dann, so wie sich der Röstrauch zu zeigen begann, salpetrige Säure oder
                              Schwefelwasserstoff, dann Wasserdampf eingeleitet. Der Rostrauch, von einem
                              speisigen Erze von der Joachimsthaler Eliaszeche mit einem Silbergehalte von
                              8–10 Mark, dem Kochsalz zugesetzt wurde, besteht hauptsächlich aus
                              schwefliger Säure und Chlorverbindungen, denen die Metalle beigemengt sind. Bei
                              Anwendung der salpetrigen Säure wurde der anfangs lichtgraue Rauch rothgefärbt und rasch setzte sich ein
                              weißer Niederschlag ab. In der ersten Flasche war er am stärksten, in der dritten
                              schon sehr schwach, in den folgenden zeigten sich schon nur mehr Spuren. Die
                              erhaltenen Producte waren Schwefelsäure, Chlorsilber und schwefelsaures Bleioxyd.
                              Bei Anwendung von Schwefelwasserstoffgas färbte sich der Rauch sogleich gelb von
                              abgeschiedenem Schwefel, der sich in der ersten Flasche in reicher Menge ansammelte.
                              Löste man diesen Schwefel in Aetznatron, so blieb ein schwarzer Rückstand, der aus
                              Schwefelsilber, Schwefelblei und etwas Schwefeleisen bestand.
                           Es ist durch diese Versuche sichergestellt, daß sich die Metalle, welche sonst mit
                              dem Röstrauche durch die Esse entweichen, auf die angegebene Art wieder gewinnen
                              lassen Es ist kaum zu bezweifeln, daß das Verfahren, zweckmäßig eingeleitet, auch im
                              Großen beim Rösten, Treiben u.s.w. mit Vortheil anzuwenden seyn wird, wenn es auch
                              erst nach weiterer Fortführung der Versuche möglich seyn wird, zu entscheiden,
                              welche Gasarten den größten Vortheil darbieten und wie sich der Kostenpunkt des
                              Verfahrens gestalten wird. (Wiener Ztg.)
                           
                        
                           Collectaneen über Blitzableiter für
                              Telegraphen-Leitungen.
                           Hr. Becquerel hat der Pariser Akademie in der Sitzung vom
                              15. Mai d. J. einen neuen, von Hrn. Barthelemy Bianchi
                              construirten Blitzableiter für Telegraphen-Leitungen vorgezeigt, über dessen
                              Einrichtung in den Comptes rendus Bd. XXXVIII. Nr. 20.
                              S. 877 folgende Notiz mitgetheilt wird:
                           
                              „Diese sehr einfache und überall leicht anzubringende Vorrichtung besteht
                                 aus einer auf dem Telegraphendrahte leitend befestigten Metallkugel, welche sich
                                 im Mittelpunkte einer größern Hohlkugel von Glas befindet. Letztere besteht aus
                                 zwei Hälften, die durch einen breiten Kupferring mit einander verbunden sind,
                                 und deren jede auf ihrem Scheitel eine Tubulatur besitzt, in welcher der die
                                 innere Metallkugel tragende Draht eingekittet ist. Auf der Innenseite jenes
                                 kupfernen Ringes stehen in gleichen Abständen Metallspitzen. welche bis nahe an
                                 die Oberfläche der auf dem Leitungsdrahte befestigten Metallkugel reichen und
                                 sämmtlich gegen den Mittelpunkt derselben gerichtet sind. Der gedachte Ring
                                 trägt ferner an seinem nach unten gekehrten Theile einen Hahn, um die
                                 Vorrichtung luftleer pumpen und so erhalten zu können, wenn man es für
                                 nothwendig findet. In ein an diesem Hahne befindliches Schraubengewinde kann
                                 ferner eine Metallstange eingeschraubt werden, durch welche der kupferne Gürtel
                                 mit seinen Spitzen in leitende Verbindung mit der Erde gebracht wird, während
                                 der Telegraphendraht selbst und die darauf befestigte Metallkugel gegen dieselbe
                                 vollständig isolirt ist.
                              
                           
                              Es ist ersichtlich, daß in diesem Apparate alle atmosphärische Elektricität,
                                 welche die Leitungsdrähte aufgenommen hatten, auf die Spitzen des kupfernen
                                 Gürtels übergehen, und von da in die Erde abgeleitet werden wird.
                              
                           
                              Ein solcher Apparat würde bei einer jeden Station aufzustellen seyn; der
                                 Verfasser hat sich durch den Versuch überzeugt, daß in einer mit diesen
                                 Blitzableitern versehenen Telegraphen-Leitung durch die Entladung einer
                                 Batterie von acht Flaschen der dynamische Strom nicht gestört wird, daß vielmehr
                                 alle Spannungselektricität durch Vermittlung der an der Kupferfassung
                                 befindlichen Spitzen in den Erdboden abgeleitet wird.“
                              
                           Hr. Becquerel knüpfte an diese Mittheilung den Wunsch, daß
                              mit dieser Vorrichtung bald Versuche im Großen auf den französischen
                              Telegraphen-Leitungen angestellt werden möchten.
                           Eine ganz eigenthümliche Einrichtung von Blitzableitern hat sich G. E. Dering schon vor einiger Zeit patentiren lassen. Wiewohl
                              uns nicht bekannt ist, ob dieselbe zur Ausführung gekommen, und wiefern sie sich
                              bewährt hat, so mag sie doch als interessante Idee hier erwähnt werden, da sie
                              unseres Wissens aus der als eigene Broschüre gedruckten Patentbeschreibung (Specification of the patent granted to
                              George Edward Dering
                              Esq. Jun. 27, 1851. London,
                              1851) in keines der geleseneren Werke und Journale übergegangen ist.
                           Dieser Blitzableiter stützt sich auf die Thatsache, daß zwei beweglich aufgehängte
                              Metallkugeln sich abstoßen, wenn sie mit gleichnamiger Elektricität geladen worden.
                              Hr. Dering beschreibt ihn folgendermaßen: Von einem fest
                              aufgestellten Messingstücke hängen an Metalldrähten zwei Messingkugeln herab, welche
                              sich in ihrer gewöhnlichen Lage leicht berühren, aber sich vermöge gegenseitiger
                              Abstoßung von einander entfernen, wenn ihnen eine geringe Menge von
                              Spannungselektricität mitgetheilt wird Zur Seite der beiden Kugeln, und sehr nahe
                              bei denselben, sind Messingplatten so angebracht, daß die Kugeln beim
                              Auseinandergehen gegen dieselben anschlagen. Ein Glascylinder schließt sie nebst den
                              Kugeln ein, und schützt die Vorrichtung vor Beschädigung. Das Metallstück, welches
                              die Kugeln tragt, ist nun in die Leitung eingeschaltet; die beiden seitlichen
                              Messingplatten sind von jenem isolirt und stehen in leitender Verbindung mit der
                              Erde. Die Wirkungsweise des Apparats ist leicht verständlich: der gewöhnliche, zum
                              Telegraphiren benutzte galvanische Strom vermag auf die Kugeln nicht einzuwirken,
                              dieselben bleiben in Ruhe und die Leitung bleibt von der Erde isolirt; sobald aber
                              dem Leitungsdrahte Spannungselektricität mitgetheilt wird, werden die Kugeln sich
                              abstoßen, gegen die Seitenbleche anschlagen und dadurch der atmosphärischen
                              Elektricität einen kurzen Weg in die Erde eröffnen.
                           Hr. C. Turner in Cheraw, South-Carolina, hat auf
                              den dortigen Telegraphen-Linien mit Erfolg einen sehr einfachen Blitzableiter
                              angewendet (vergl. L. Turnbull, the electro-magnetic telegraph.
                                 Second edition. Philadelphia 1853. S. 192), der nach dem, in anderer Form
                              übrigens schon mehrfach angewendeten Principe construirt ist, daß zwischen der Erde
                              und dem Leitungsdrahte ein Halbleiter eingeschaltet ist, der gegen schwache
                              galvanische Ströme isolirt, Elektricität von starker Spannung aber ableitet. Es ist
                              dazu Kohle benutzt. Zwei kleine Metallcylinder, welche in leitender Verbindung mit
                              der Erde stehen, sind damit angefüllt, und durch die Kohle, in der Achse des
                              Cylinders und gegen die Wände desselben isolirt, ist der Leitungsdraht hindurch
                              geführt. (Zeitschrift des deutsch-österreichischen
                              Telegraphen-Vereins, Juli 1854, S. 178.)
                           
                        
                           Steinfilter für chemische Laboratorien; von Prof. P. Bolley.
                           In der unter dem Namen „künstlicher Bimsstein“ von Gebr. Hartmuth in Wien in den Handel gebrachten Substanz fand
                              ich ein Mittel zur Herstellung von Filtern, die bei manchen chemischen Arbeiten sehr
                              gute Dienste thun können.
                           Der künstliche Bimsstein läßt sich ohne Schwierigkeit zu conischen Filtern von etwa 1
                              1/2 Linie Wandstärke auf der Drehbank verarbeiten. Die Hauptmasse dieses Bimssteins
                              scheint Quarzsand zu seyn, der mit einem thonigen Bindemittel zusammengearbeitet und
                              gebrannt ist. Nur durch längere Berührung mit concentrirten Mineralsäuren wird von
                              der Steinmasse soviel Thon und Kalk aufgelöst, daß deren Bestandtheile in der Säure
                              in merklicher Menge sich finden. Die Porosität der Substanz ist eben gerade so
                              beschaffen, daß bei genannter Wanddicke die Flüssigkeiten noch eben so rasch wie
                              durch gutes Filtrirpapier hindurchlaufen, Trübungen oder Niederschläge
                              zurücklassend. Ich kittete mittelst eines Kautschukrings und Erwärmung den Rand
                              eines flacheren Steinfilters auf den Rand eines steileren Glasstrichters luftdicht
                              auf, steckte den Trichter mittelst eines durchbohrten Korks luftdicht in die eine
                              Mündung einer Woulf'schen Flasche und verband mit der andern ein Glasrohr. Durch
                              Ansaugen der Luft aus dem letztern konnte bewirkt werden, daß die Flüssigkeiten auf
                              dem Filter in dünnem Strom, ziemlich schnell, aber ganz von allen trübenden
                              Substanzen befreit, in den luftverdünnten Raum der Flasche abliefen. Neben der
                              Unzerstörbarkeit der Substanz des Filters hat man also ein Mittel, den
                              Filtrationsproceß sehr zu beschleunigen. Aus Bimssteinstücken von etwas
                              größeren
                              	Anmerkungszeichen zu dieser Fußnote fehlt im Text.Eine Aufhängung mittelst Schneiden, wie bei
                                    Pendeln üblich, würde hier wohl vorzuziehen seyn. Drahte müßten sehr dünn
                                    seyn, wenn die Kugeln die nöthige Beweglichkeit besitzen sollen, und würden
                                    bei einigermaßen starken Blitzschlägen unfehlbar abschmelzen und den Apparat
                                    so außer Thätigkeit setzen.Wilhelm Brix.
                              Dimensionen, oder durch
                              Einkitten kleinerer Filter in Röhren von der Weite des Filterrandes, so daß das
                              Filter am untersten Theil der Röhre einen porösen Sack bilden würde, ließen sich,
                              wie ich glaube, höchst zweckmäßige Filtrireinrichtungen auch für größere
                              Flüssigkeitsmengen einrichten. Trüber Wein, Essig u.s.w. läuft ganz klar ab; ich
                              fand ein solches Filter sehr vortheilhaft beim Darstellen der Chromsäure, um die
                              Schwefelsäure wegzubringen, und andere Fälle werden sich gewiß genug finden.
                              (Annalen der Chemie und Pharmacie, Juli 1854, S. 116.)
                           
                        
                           Ueber Darstellung des rothen eisenblausauren Kalis; von Hrn.
                              Possoz.
                           Ich habe beobachtet, daß die eisenblausauren Salze, welche Krystallisationswasser
                              enthalten, von gasförmigem Chlor leicht durchdrungen werden, obgleich sie in festem
                              Zustande sind, und daß das Chlor sich mit denselben um so schneller und regelmäßiger
                              verbindet, je zertheilter sie sind. Nach dieser Methode konnte ich alle
                              Eisencyanidverbindungen darstellen, wie diejenigen von Kalium, Natrium, Calcium,
                              Baryum etc. Man benutzt dazu einen ähnlichen Apparat, wie zur Darstellung des
                              trockenen Chlorkalks; die Operation ist als beendigt zu erachten, wenn an
                              verschiedenen Stellen der Masse genommene Proben bei der Prüfung mit einem
                              Eisenoxydfalz keinen Niederschlag mehr geben.
                           Bei Anwendung dieses Verfahrens zur Darstellung von rothem eisenblausaurem Kali
                              (welches bereits bekannt ist, man sehe polytechn. Journal Bd. CXXV S. 114) trifft es sich oft, daß man
                              ein unregelmäßiges Product erhält, nämlich bald ein gelbes, bald ein grünes Pulver;
                              dieß rührt von dem mehr oder weniger feuchten Zustand des angewandten käuflichen
                              Blutlaugensalzes her. Ich habe gefunden, daß man die grüne Färbung, welche in Folge
                              einer Veränderung oder Zersetzung des Products entsteht, vermeiden kann, wenn man
                              das Blutlaugensalz vor dem Einleiten des Chlorgases vollständig austrocknet.
                           Beobachtet man aber bei Anwendung des beschriebenen Verfahrens die Vorsicht, das
                              Pulver oft umzurühren, und das Chlorgas nur sehr langsam und nicht in Ueberschuß
                              hineinzuleiten, so kann man das Kaliumeisencyanid auf diesem Wege wenig oder gar
                              nicht verändert erhalten. Uebrigens muß ich beifügen, daß ungeachtet der grünlichen
                              Färbung das Product in vielen Fällen sich gut verwenden läßt; gewiß ist es aber
                              vorzuziehen, dasselbe als gelbes Pulver und ohne irgend eine Veränderung zu
                              erzielen, wozu man, wie bemerkt, nur das anzuwendende Blutlaugensalz auszutrocknen
                              braucht.
                           Um ein reineres Eisencyanidkalium in trockener Form zu erhalten, als die Behandlung
                              des gepulverten Blutlaugensalzes mit Chlorgas liefert, ferner um Mutterlaugen zu
                              verarbeiten, benutze ich eine der folgenden Methoden: entweder rühre ich das nach
                              meinem Verfahren dargestellte pulverförmige Eisencyanidkalium nur mit so viel Wasser
                              an, daß das in demselben enthaltene Chlorkalium sich theilweise oder vollständig
                              auflöst, worauf ich das unaufgelöst gebliebene Eisencyanidkalium abtropfen lasse,
                              auspresse und austrockne; oder ich nehme die Auflösung von Kaliumeisencyanid, welche
                              man erhält, wenn man nach dem gewöhnlichen Verfahren Chlorgas in eine Auflösung von
                              Blutlaugensalz leitet, und dampfe sie ab, bis das Kaliumeisencyanid, welches viel
                              weniger löslich ist als das Chlorkalium, sich niederschlägt; ich sammle dieses dann
                              und trockne es aus. Je länger das Abdampfen fortgesetzt wird, desto mehr Chlorkalium
                              enthält das ausgeschiedene Salz, welches dann als eine geringere Sorte an die
                              Färbereien verkauft werden kann. Nach letzterm Verfahren kann man die Mutterlaugen
                              von der Krystallisation des rothen eisenblausauren Kalis verarbeiten. (Moniteur industriel, 1854, Nr. 1893.)
                           
                        
                           
                           Anwendung des schwefelsauren Baryts als Malerfarbe; von Hrn.
                              Delaurier.
                           Ich suche schon längst das Bleiweiß durch einen Körper zu ersetzen, welcher eben so
                              weiß ist, gut deckt und das Oel trocknend macht, dagegen aber nicht giftig ist und
                              überdieß durch schwefelhaltige Ausdünstungen sich nicht schwärzt.
                           Das Zinkweiß erfüllt den Zweck nur unvollständig, denn es ist nicht so schön weiß,
                              deckt weniger und macht das Oel nur in schwachem Grade trocknend; es ist für die
                              Gesundheit der Arbeiter etwas weniger gefährlich als das Bleiweiß und schwärzt sich
                              nicht, aber es wird in Berührung mit Schwefelwasserstoff gelb.
                           Das Antimonweiß ist bis jetzt zu kostspielig, um als Malerfarbe benutzt werden zu
                              können; auch ist es ein starkes Gift.
                           Man verfälscht schon längst das Bleiweiß mit schwefelsaurem Baryt (Schwerspath) und
                              mit dem schwefelsauren Blei, welches in den Kattundruckereien bei Bereitung der
                              essigsauren Thonerde als Nebenprodukt gewonnen wird; durch diese Körper will ich das
                              Bleiweiß ersetzen. Es fehlt denselben, um das Bleiweiß zu ersetzen, nur die
                              Eigenschaft das Oel trocknend zu machen; nun macht aber schon eine kleine Menge von
                              trockenem pulverförmigem Kalkhydrat das Leinöl schnell austrocknend, und diese
                              Eigenschaft des Kalks benutze ich, um jene Körper als Malerfarbe anwenden zu
                              können.
                           Ich lasse die Wahl zwischen dem schwefelsauren Baryt und dem schwefelsauren Blei,
                              ziehe aber jenen vor, weil man ihn zum niedrigsten Preise bekommen kann und er sich
                              niemals schwärzt. Wir wollen nun die Eigenschaften beider Körper betrachten.
                           Der schwefelsaure Baryt hat eine schönere weiße Farbe als das kohlensaure Blei, er
                              deckt etwas weniger, macht das Oel nicht trocknend, er ist ohne alle Gefahr für die
                              Gesundheit der Arbeiter und sein Weiß unveränderlich.
                           Das schwefelsaure Blei hat eine sehr schöne weiße Farbe, es deckt eben so gut wie das
                              Bleiweiß, macht das Oel nicht trocknend, ist für die Gesundheit fast unschädlich,
                              aber es schwärzt sich fast eben so leicht wie das Bleiweiß.
                           Es handelt sich also bloß darum, einen Körper zu finden, welcher das Oel trocknend
                              macht, um durch jene beiden schwefelsauren Salze das Bleiweiß vortheilhaft ersetzen
                              zu können; ein solcher Körper ist der zu einem trockenen Pulver gelöschte Kalk, von
                              welchem man 1 Procent des Gewichts des schwefelsauren Baryts oder Bleies zusetzt.
                              Man vermischt sämmtliche Substanzen kurz vor der Anwendung (damit der gelöschte Kalk
                              nicht Zeit hat Kohlensäure aus der Luft anzuziehen) und das Leinöl trocknet dann
                              eben so schnell als wenn es mit Bleiweiß verwendet wird. (Moniteur industriel, 1854, Nr. 1895.)
                           
                        
                           Bouquet de Perron (Stubenfeuerwerk).
                           
                              
                                 Man nehme:
                                 Salpeter
                                 15
                                 Theile
                                 
                              
                                 
                                 Schwefelblüthe
                                 15
                                     „
                                 
                              
                                 
                                 Leinöl
                                 10
                                     „
                                 
                              
                                 
                                 Schießpulver
                                 30
                                     „
                                 
                              
                                 
                                 Weingeist
                                   8
                                     „
                                 
                              
                                 
                                 Kampher
                                   2
                                     „
                                 
                              
                                 
                                 arabisches Gummi
                                   4
                                     „
                                 
                              
                           Der Salpeter, und Kampher werden, aber jeder für sich allein, pulverisirt. Der
                              Kampher wird in Weingeist, das Gummi in ein wenig Wasser gelöst. Der Salpeter,
                              Schwefelblumen und das Pulver zusammengemischt, ein Teig daraus gemacht, indem das
                              Leinöl, Kampher- und Gummilösung zugemischt werden. Dieser Teig wird stark
                              zusammengeknetet, sodann ein Kuchen von beiläufig einer halben Linie Dicke daraus
                              gefertigt, dieser durch Schneiden mit einem Messer in eckige Stückchen von etwa 3
                              bis 4 Linien getheilt, die dann getrocknet werden. Beim Verbrennen im Dunkeln bieten
                              dieselben ein schönes Licht. (Neues Jahrbuch für Pharmacie, von Walz und Winckler, Bd. II S.
                              183.)
                           
                        
                           Siegelwachs zu gerichtlichen Versiegelungen.
                           Man nehme Colophonium, gereinigtes Fichtenharz, Hammelstalg, von jedem 3 Theile;
                              venetianischen Terpenthin und gepulverte Kreide, von jedem 4 Theile; gepulverte
                              Mennige, 41/2 Theile. Dieses Siegelwachs läßt sich, ohne an einem Licht anzubrennen,
                              durch bloßes Erwärmen in der Hand anwenden.
                           (A. a. O.)
                           
                        
                           Mittel, um immer frische Butter zu haben.
                           Nachdem man die Butter, sowie sie aus dem Butterfasse kommt, sehr rein gewaschen und
                              vollkommen hergerichtet, auch in den Leinen gut abgetrocknet hat, zertheilt man sie
                              in kleine Brocken und häuft dieselben in Töpfen auf solche Weise an, daß alle leeren
                              Räume verschwinden. Die Töpfe stellt man in einen großen, halb mit Wasser
                              angefüllten Kessel, das bis zum Kochen erhitzt wird. Hat das Wasser diese Temperatur
                              erreicht, so läßt man es abkühlen und nimmt dann die Töpfe heraus. Auf solche Art
                              bereitete Butter soll noch nach Verlauf von sechs Monaten eben so frisch seyn, als
                              wenn sie eben aus dem Butterfaß käme. Durch das Schmelzen der Butter im heißen Bad
                              werden alle in derselben noch enthaltenen Käsetheilchen so vollkommen auf den Boden
                              des Gefäßes niedergeschlagen, daß man eine äußerst gereinigte Butter erhält, gut auf
                              Brod zu genießen und vortrefflich für alle Erzeugnisse der Kochkunst. Weit entfernt,
                              an Güte zu verlieren, soll sie vielmehr gewinnen und ihr Geschmack weit feiner, als
                              der der frischen gewöhnlichen Butter seyn. (Polytechn. Centralhalle.)
                           
                        
                           Ueber Anwendung des Broms gegen die Folgen der
                              Insectenstiche.
                           W. Knop wurde in Folge mehrerer Versuche mit Brom darauf
                              geführt, dasselbe als Gegenmittel gegen das Gift der Mücken anzuwenden. Da sich
                              Bromwasser nicht gut aufbewahren läßt, so rieb derselbe in den Stich unmittelbar
                              nach einander zuerst eine mäßig verdünnte Mischung von 4 Theilen
                              Bromwasserstoffsäure und 1 Theil Schwefelsäure und dann die etwas verdünnte Lösung
                              von bromsaurem Kali ein. Der Schmerz legte sich darnach sehr bald und es trat später
                              keine Geschwulst ein. Es ist hiernach wohl zu rathen, daß man bei Stichen von
                              Ungeziefer, von Bienen, Wespen, Hornissen, besonders aber von Milzbrandstiegen,
                              vielleicht auch bei Verwundungen beim Seciren von Leichen, das Brom (in der Form
                              frisch bereiteten Bromwassers) als Gegengift erprobe. (Chem.-pharm.
                              Centralblatt, 1854, S. 576.)