| Titel: | Ueber die Bade- und Waschanstalten der Neuzeit; von Prof. L. Förster. | 
| Fundstelle: | Band 136, Jahrgang 1855, Nr. XXVIII., S. 98 | 
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                        XXVIII.
                        Ueber die Bade- und Waschanstalten der
                           Neuzeit; von Prof. L.
                              Förster.
                        Aus der Zeitschrift des österreichischen
                                 Ingenieur-Vereins, 1854, Nr. 24.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              II.
                        Förster, über die Bade- und Waschanstalten der
                           Neuzeit.
                        
                     
                        
                           Die große Theilnahme, welche seit ungefähr zehn Jahren der Errichtung öffentlicher
                              Bade- und Waschhäuser in England und seit drei Jahren auch in Frankreich und
                              Belgien zugewendet worden ist, hat das Interesse für solche Anstalten auch
                              anderwärts, besonders bei denen erweckt, welchen die Verbesserung der socialen
                              Zustände, überhaupt die Veredlung des Menschengeschlechtes am Herzen liegt.
                              Inwiefern solche Anstalten ein Lebensbedürfniß aller Menschenclassen sind, und ganz
                              besonders die Zustände der Armen verbessern können, welchen Einfluß auf Ordnung,
                              Gesundheit, Tugend und wahre Religiosität öffentliche Bade- und Waschhäuser,
                              die zweckmäßig eingerichtet sind und auch dem Unbemittelten zugänglich gemacht
                              werden, auszuüben vermögen, bedarf wohl keiner Erklärung und leuchtet sicher am
                              meisten Denen ein, welche Erfahrung zu sammeln Gelegenheit hatten, wie der Mensch
                              durch Unreinlichkeit seine Gesundheit und sein Leben schmälern, wie sehr er der Gesellschaft schaden
                              und wie tief er dadurch die Menschenwürde verletzen kann.
                           Bereits hat sich auch in Wien eine Gesellschaft gebildet, um in mehreren Stadttheilen
                              der Residenz Wasch- und Badehäuser zu errichten, und eines derselben in der
                              Leopoldstadt schon mit dem Beginne des Frühlings dem Publicum zu eröffnen.
                           Die inneren Einrichtungen dieses ersten Bade- und Waschhauses in Wien sind
                              ganz nach den bewährtesten Anstalten dieser Art in England beantragt.
                           In einem zwei Stock hohen Mittelgebäude, welches zu ebener Erde ein geräumiges
                              Vestibul, ein Cassazimmer und Wartesäle, in den zwei Etagen aber die
                              Gesellschaftskanzlei und Wohnungen für Beamte und Diener der Anstalt enthalten wird,
                              führen Eingänge an einer Seite in 4 Waschsäle, an der anderen in 2 Badesäle und in
                              der Mitte in einen von sämmtlichen Sälen eingeschlossenen Hof, in dessen hinterem
                              Theile eine Dampfmaschine aufgestellt wird, welche mit dem Brunnen- und
                              Kesselhaus in Verbindung steht.
                           Der große Waschsaal wird 56 Waschcabinen, 4
                              Hydroextracteurs, 2 aneinander gelegte Trockenkammern mit 112 Trockengestellen und 4
                              Mangen enthalten. Der damit in Verbindung stehende Bügelsaal wird mit einer
                              entsprechenden Anzahl Tische, verschließbarer Kästen, den nöthigen Bügeleisen und
                              mit Oefen zum Wärmen derselben eingerichtet. Rückwärts vom großen Waschsaale mit
                              seinen Waschständen liegen noch 2 andere durch das Kesselhaus getrennte Säle, wovon
                              jeder (im Grundrisse Fig. 6 mit Waschhaus bezeichnet) 4 Wasch- und 4 Bügelcabinen mit
                              den dazu nöthigen Einrichtungen enthält.
                           Jede Waschcabine des großen Saales wird mit 3 Trögen versehen, wovon einer, der
                              größer als die andern, zum Einseifen und Waschen, einer der mit Kupferblech
                              beschlagen wird, zum Kochen und Ausdampfen und einer zum Ausspülen der Wäsche mit
                              kaltem Wasser dient, indem angenommen ist, daß die Wäsche zuerst mit lauem,
                              allenfalls mit Soda oder Lauge versetztem Wasser aufgeweicht, mit ordinärer Seife
                              eingerieben, ungefähr 1/4 Stunde in dem durch Dampf siedend gemachten Wasser
                              ausgesotten, dann Stück für Stück aus dem siedenden Wasser genommen, gewaschen und
                              in kaltem Wasser ausgespült wird. Die reine Wäsche kommt dann in einen
                              Hydroextracteur, welcher, mit der Hand in Bewegung gesetzt, dieselbe höchstens in 10
                              Minuten von etwa 60 Proc. Wasser befreit. Durch diese Maschine wird das der Wäsche
                              so schädliche Auswinden gänzlich beseitigt. Die halb trockene Wäsche kommt dann
                              (siehe im Grundrisse Trockenofen) auf Trockengestelle (von den Engländern horses [Rosse] genannt), welche auf Eisenschienen und
                              Rädern ruhend, aus der Trockenkammer herausgeschoben und, mit Wäsche behangen, in
                              dieselbe wieder zurückgeführt werden. Sie sind 6 Fuß hoch, eben so lang, 14 Zoll
                              breit, vorne und hinten mit einer hölzernen Wand versehen, welche beide Wände mit
                              eisernen Schließen verbunden und dazwischen mit hölzernen Stangen zum Aufhängen der
                              Wäsche versehen sind. Stehen alle Gestelle innerhalb des Trockenraumes, so ist
                              dieser durch die vorderen Wände, stehen sie sämmtlich außerhalb, durch die
                              rückwärtigen geschlossen, so daß in beiden Fällen die Hitze in der Kammer
                              zusammengehalten wird. Die Heizung der Trockenkammern wird durch Oefen bewirkt,
                              welche, ähnlich den bekannten Heizungen in Treibhäusern und Holzdarren, aus
                              horizontal unter den Eisenbahnen der Trockengestelle liegenden gußeisernen Röhren
                              bestehen, die 3/4 Zoll dicke Wände und eine Ausfütterung mit feuerfesten Ziegeln
                              erhalten, so daß der Rauchcanal in den Röhren einen Fuß Durchmesser behält. Der so
                              gebildete Rauchcanal geht nach der Länge der Trockenkammer einmal hin und zurück.
                              Die Feuerung liegt vor dem Rauchcanal und das Ende desselben mündet unmittelbar in
                              den Schornstein ein. Mit dieser Art Oefen wird die Wärme, welche nicht über
                              40° R. steigen darf, weil die Wäsche sonst gelb werden würde, gleich am Boden
                              der Trockenkammer gleichmäßig vertheilt. Die darin sich bildenden Wasserdämpfe
                              werden durch hölzerne Schläuche abgeführt. Die Wäsche wird in diesen Trockenkammern,
                              je nach der Dichtheit der Stoffe und dem Wärmegrade in der Kammer, in 10 bis 30
                              Minuten vollständig getrocknet.
                           Zum Mangen werden sogenannte mechanische Mangen (im Grundrisse links an dem
                              Trockenofen gelegen) aufgestellt, welche mit Getrieben und Kurbeln in bekannter
                              Weise in Bewegung gesetzt werden.
                           Im Bügelsaale, welcher isolirt ist, damit die trockene Wäsche von den Dämpfen aus dem
                              Waschsaale nicht feucht werde, werden neben den Bügeltischen Oefen zum Erhitzen der
                              Bügeleisen aufgestellt. In einem solchen Ofen können 30 bis 40 Bügeleisen zugleich
                              gewärmt werden.
                           Jeder der beiden Säle (im Grundrisse Waschhaus) neben dem Kesselhause soll die
                              gleiche beschriebene Einrichtung erhalten, nur soll jede der darin anzulegenden
                              Cabinen so geräumig werden, daß darin vier Personen für eine Partei zugleich waschen
                              können, während in jeder der 56 kleineren Cabinen des großen Saales nur eine Wäscherin Platz findet. Einer jeden der größeren
                              Waschkammern wird ein Bügelcabinet zugetheilt. Eine Abtheilung davon bleibt der
                              Anstalt für die Besorgung der Badewäsche vorbehalten, für welche noch eine
                              Waschmaschine nach dem Constructionsprincip der Walken aufgestellt werden soll. Diese von Macalpine in London patentirte MaschineBeschrieben im polytechn. Journal, 1851, Bd. CXIX S. 184. hat sich zum Waschen in Hospitälern, Arbeitshäusern, Gasthöfen und überhaupt
                              dort bewährt, wo die Waschstücke ziemlich gleichförmig und nicht allzufein sind.
                           Die Abtheilung für Bäder soll enthalten: ein großes
                              Vollbad, dann Wannenbäder für Männer und abgesondert für Frauen und Kinder. Die
                              Frauenbäder erhalten einen Eingang durch einen besonderen Wartesaal. Außerdem werden
                              noch Dampfbäder eingerichtet.
                           Da sich Badewannen von Fayence mit 2 Zoll starken Wänden als die besten bewährt
                              haben, so sollen auch hier solche angewendet werden. Es wird den Badedienern allein
                              überlassen, die Wannen durch das Stellen eines Zeigers an der äußeren Wand jeder
                              Cabine in den Gängen mit Wasser zu füllen oder zu leeren; die mechanischen
                              Vorrichtungen für den Zu- und Ablaß des kalten und warmen Wassers lassen zu,
                              daß eine Badewanne in einer halben Minute gefüllt und in
                              einer Minute entleert ist.
                           Im Kesselhause ist Raum für 3 Dampfkessel. – Da der Dampf, welcher in die
                              Waschtröge eingeführt werden soll, keine hohe Spannung haben darf, so wird ein
                              Kessel für Niederdruck mit 20 Pferdekräften, ein zweiter gleicher zur Reserve und
                              ein dritter für Hochdruck zum Dienste der Dampfmaschine aufgestellt, welche zur
                              Ersparung an Wasser und Brennmaterial eine Hochdruckmaschine seyn soll. Die
                              allenfalls überflüssigen und verbrauchten Dämpfe der Hochdruckmaschine werden zur
                              Erwärmung des Wassers benützt oder in die anderen Dampfkessel geleitet. Die
                              verschiedenen Leitungsröhren von den beiden Wasserreservoirs und den Dampfkesseln zu
                              den Wasch- und Badecabinen werden in Canälen unter den Gängen so gelegt, daß
                              man überall beikommen kann. Zur Lüftung und Beleuchtung der Säle dienen die vielen
                              oberhalb den Kaminen stehenden und in den großen Laternen im Dache befindlichen, mit
                              Triebwerk beliebig zu verschließenden Fenster. Die Aborte sind im Mittelhofe über
                              dem Hauptcanale angebracht und werden mit Waterclosets versehen. Die zu beiden
                              Seiten der großen Säle liegenden Rasenplätze sind angeordnet, um den Wäscherinnen
                              Gelegenheit zu geben, nach alter Gewohnheit feine Wäsche zu trocknen und zu
                              bleichen.
                           Mehrere Wasch- und Badeanstalten in England stehen in Verbindung mit
                              Wohngebäuden für die Arbeiterclasse. Nach diesem Beispiele wird auch das erste
                              Wiener Etablissement mitten zwischen Häusern erbaut, welche mit bequemen kleinen
                              Wohnungen nach sehr einfacher, solider, feuersicherer und dennoch sehr ökonomischer
                              Bauweise versehen werden, um auch in dieser Richtung gering bemittelten Familien mit
                              wohlfeilen Wohnungen unterstützend zur Seite zu stehen.
                           Aus dieser Beschreibung der Bade- und Waschanstalten, wie sie in England
                              allgemein eingerichtet sind, geht deutlich hervor, daß es nicht in der Absicht der
                              Unternehmer liegen könne, in eigener Regie Lohnwäscherei zu betreiben, sondern an
                              Wäscherinnen und alle Jene, welchen das Waschen im eigenen Hause lästig ist,
                              Waschcabinen und den Gebrauch aller zum Appretiren der Wäsche nöthigen Vorrichtungen
                              mit Anwendung jeder nöthigen Menge Wassers, Dampfes und mit der Benützung der
                              Trockenapparate und der Bügelvorrichtungen nach Stunden zu
                                 vermiethen. Jede Person, die in einer solchen Anstalt waschen will,
                              empfängt beim Eintritte einen Zettel an der Casse, worauf die Nummer der
                              anzuweisenden Cabine und die Zeit des Eintrittes bemerkt wird. Der Aufseher im
                              Waschsaale übernimmt den Zettel und schreibt, wenn die Wäscherin das Haus verläßt,
                              die darin zugebrachte Zeit auf. Der Cassier macht die Rechnung und übernimmt die
                              entsprechende Bezahlung. Hausfrauen, welche ihre Dienstmädchen in die Waschanstalt
                              senden, erhalten hierdurch eine genaue Controle über die Zeitverwendung derselben.
                              – Die Bäder werden gleich beim Eintreten bezahlt.
                           Die Vortheile, welche das System der neuen englischen Wasch- und Badehäuser
                              gewährt, sind so einleuchtend, daß es kaum nöthig scheint ihrer zu erwähnen; doch
                              muß hervorgehoben werden, daß in Städten, wo für Wasserleitungen und öffentliche
                              Brunnen und für die Zuleitung brauchbaren Wassers in alle Stockwerke der Wohnhäuser
                              wenig oder noch gar nichts gethan ist, und wo die sogenannten Zinshäuser mit ihren
                              hölzernen Balkendecken wie Casernen angelegt sind, öffentliche Wasch- und
                              Badehäuser als eine noch viel größere Wohlthat für das Publicum sich herausstellen
                              werden, als in England und mehreren anderen Ländern, wo fast in allen Städten,
                              selbst in vielen Dörfern, die in der Regel von Privatgesellschaften oder von den
                              Communalverwaltungen errichteten Wasserwerke bis in die obersten Stockwerke der
                              Häuser und zu den öffentlichen Brunnen jede wünschenswerthe Menge Wasser liefern,
                              und woselbst in der kleinsten Wohnung ein Gemach zum
                              Waschen und Scheuern der Küchen- und Hausgeräthe neben der Küche angeordnet
                              ist, überdieß fast jede Familie ein Haus oder Häuschen bewohnt, in welchem die
                              Waschküche im Kellergeschosse liegt.
                           Bei solchen Einrichtungen muß es auffallen, daß in England die Benutzung der
                              öffentlichen Bade- und Waschhäuser auf eine merkwürdige Weise Eingang gefunden hat und
                              in stetem Zunehmen ist. Dieß erklärt sich hauptsächlich dadurch, daß Nässe, wenn sie
                              auch nur im Keller vorhanden ist, jedem Wohnhause schadet und der Gesundheit seiner
                              Bewohner nachtheilig wird, daß ferner das Geschäft des Waschens und Bügelns zu Hause
                              ein sehr unangenehmes ist, daß die dabei nicht zu beseitigenden übelriechenden
                              Dämpfe und die Unordnung, welche es macht, von Jedem, der es thun kann, gerne
                              gemieden werden, und daß es, im eigenen Hause verrichtet, viele Zeit in Anspruch
                              nimmt, und wegen des Trocknens, namentlich im Winter, große Verlegenheiten
                              verursachen kann, auch jedenfalls mehr kostet, als wenn die Frau des Arbeitsmannes
                              oder das Dienstmädchen oder eine Lohnwäscherin in die Waschanstalt geht, dort zu jeder Zeit alles Erforderliche zum Waschen, Trocknen,
                              Mangen und Bügeln bereit findet und nach Verlauf einiger Stunden das vollkommen trockene Waschzeug unter bester Controle
                              wieder in den Schrank legen kann – und dieß Alles um einige Groschen.
                           Für öffentliche Bäder ist in den Städten des Continentes viel mehr geschehen, als in
                              den englischen, demungeachtet werden Bäder, wenn sie mit Waschanstalten in
                              Verbindung stehen, außerordentlich wohlfeil zu stehen kommen, und der Unternehmung
                              verhältnißmäßig größeren Gewinn abwerfen als die Wäschereien allein, weil dieselben Betriebsmittel zugleich beiden Geschäften
                              dienen können.
                           Statistische Nachweisungen über das Entstehen, den Besuch und die Ertragsfähigkeit
                              dieser Anstalten können vorläufig nur aus englischen Geschäftsberichten entnommen
                              werden; über die in Paris und einigen anderen Städten Frankreichs, dann in Brüssel,
                              Lüttich und in Hamburg jüngst erbauten oder der Ausführung nahen, nach dem
                              englischen Systeme angelegten Bade- und Waschhäuser sind uns keine Resultate
                              bekannt; demungeachtet genügen die englischen Berichte vollkommen, um eine Grundlage
                              zur Berechnung der Errichtungs- und Betriebskosten, dann über die Zahl der
                              Badenden und Waschenden mit Rücksicht auf die Einwohnerzahl, und das daraus sich
                              bildende Einkommen für eine neue ähnliche Anstalt zu gewinnen.
                           Die erste Waschanstalt wurde im Jahre 1842 in Liverpool und die zweite, sechsmal so
                              große, im Jahre 1844 ebendaselbst erbaut. Diese Anstalten erregten die
                              Aufmerksamkeit der Regierung, so daß am 26. August 1846 eine Parlamentsacte die
                              königl. Genehmigung erhielt, in welcher den Gemeinden des Landes die Errichtung von
                              Bade- und Waschhäusern empfohlen und die Preise für Bäder und Waschstände mit
                              Rücksicht auf die Begünstigung der wenig bemittelten Arbeiterclasse wie folgt
                              vorgeschrieben sind:
                           
                           „Die höchsten Preise“ während der ersten 7 Jahre, nachdem die
                              Etablissements dem Gebrauche übergeben wurden, so wie für die Zeit nach diesen 7
                              Jahren in dem Falle, wenn zur Deckung der laufenden Ausgaben höhere Preise
                              nothwendig wären, und dann nur für so lange Zeit nach diesen 7 Jahren, bis diese
                              Ausgaben gedeckt sind.
                           1. Bäder für die arbeitende Classe, gefüllt mit reinem
                              Wasser für jeden Badenden einzeln oder für mehrere Kinder zusammen A) für eine Person über 8
                              Jahre, mit Einschluß des Gebrauches eines reinen Handtuches kalt 1 d., warm 2 d.; B) für mehrere Kinder, jedoch nicht mehr als 4, kalt 2
                              d., warm 4 d.
                           2. Waschhäuser für die arbeitende Classe mit Vorrichtungen
                              zum Waschen und Trocknen der Wäsche: für den Gebrauch eines oder zweier Waschtröge
                              von einer Person a) für eine Stunde 1 d., für zwei aufeinander folgende Stunden 3 d. Diese Preise schließen den Gebrauch des
                              Trockenapparates für die ganze Wäsche ein. Ein Theil einer Stunde über 5 Minuten
                              wird für eine volle Stunde gerechnet.
                           3. Offene Badeplätze, wo mehrere Personen in demselben
                              Wasser baden, für eine Person 1/2 d.
                           Hierauf wurden in London im Jahre 1846 eine, 1847 eine, 1849 zwei, 1851 drei, 1852 eine, 1853 zwei, im Ganzen 10 Anstalten erbaut. 9 davon enthalten
                              608 Wannenbäder, 13 Vollbäder und 487 Waschstände bei einer Bevölkerung der
                              Pfarreien, wo sie errichtet sind, von 557,000 Seelen. Die Gesammtkosten für die
                              Grundstücke, den Bau und die Einrichtung aller 10 Etablissements haben 153,316 Pfund
                              Sterling betragen.
                           Dieses Geld wurde von den Gemeinden zum größten Theile durch aufgenommene Capitalien
                              mit 4, 4 1/2 und 5 Proc. Verzinsung zusammengebracht.
                           Wie groß die Theilnahme des Publicums an diesen Anstalten ist, mag aus folgenden
                              Zahlen beurtheilt werden.
                           Im Jahre 1852 haben in sieben Anstalten 800,163 Personen gebadet und 179,580
                              gewaschen; im Jahre 1853 haben daselbst in den drei
                                 Sommermonaten allein 411,867 Personen gebadet und 63,178 Personen in
                              153,936 Stunden gewaschen, während ein Jahr vorher in derselben Zeit 33,600 Personen
                              weniger gebadet und 22,643 Personen in 60,550
                              Arbeitsstunden weniger gewaschen haben, was den
                              sichersten Beweis für die Anerkennung der Wohlthat der Bade- und
                              Waschanstalten dieser Art liefert. Die gleichen Anstalten in Liverpool, Birmingham
                              und fast allen größeren Städten Englands haben verhältnißmäßig dieselben günstigen
                              Resultate gehabt. Bei den niederen von der Regierung vorgeschriebenen Preisen werfen die kleineren
                              Anstalten gegenwärtig durchschnittlich 5 Proc. ab. Hr. Cape, der Secretär der Lambeth-Bade- und Waschhauscompagnie,
                              gibt dagegen die Verzinsung der größeren und gut geleiteten Anstalten auf 7 1/2 und
                              8 1/2 Proc. an, und bemerkt, daß öffentliche Bade- und Waschanstalten, wenn
                              sie durch Privatsubscription zu Stande gebracht und mit Umsicht und Oekonomie
                              verwaltet werden, und wenn die Eintrittspreise nach gegebenen Verhältnissen regulirt
                              werden, noch weit höhere Renten bringen müßten, als die
                              Communalanstalten, und daß das große Publicum sich weniger genirt ein Unternehmen zu
                              benützen, welches nicht lediglich Armensache ist.
                           Die Bau- und Errichtungskosten sammt Grundstück der in Wien im Bau begriffenen
                              Wasch- und Badeanstalt sind auf nahezu 200,000 fl. berechnet worden –
                              eine Summe, welche jener entspricht, die auch auf ein Etablissement von gleicher
                              Ausdehnung in London verwendet worden ist.
                           Die jährlichen Betriebskosten betragen, wenn die Anstalt unausgesetzt in ganzer
                              Ausdehnung benützt wird, bei 15,000 fl., wenn jedoch, wie es der Fall seyn wird, nur
                              die Hälfte in Benützung steht, bei 12,000 fl.
                           Die Arbeitszeit für die Waschanstalt wird in den 6 Frühlings- und
                              Sommermonaten des Jahres täglich 15 Stunden, an Samstagen jedoch 16 Stunden, in den
                              6 Herbst- und Wintermonaten täglich 13 Stunden, an Samstagen 14 Stunden
                              betragen. An Sonn- und Feiertagen werden die Waschräume geschlossen seyn.
                           Die Zeit der Eröffnung der Wannenbäder wird dieselbe seyn, nur kommen noch für jeden
                              Sonn- und Feiertag 9 Stunden hinzu. Das Vollbad wird vom 1. Mai bis Ende
                              September zum Gebrauche offen stehen.
                           Es ist vorläufig angenommen, daß für die Benützung der Waschanstalt im großen Saale
                              per Person und Stunde 10 kr., für eine große
                              Waschcabine sammt Bügelcabinet per Stunde 30 kr. und für
                              ein Bad 6 kr. bezahlt werden soll.
                           Wenn nun auch angenommen wird, daß das ganze Jahr hindurch alle Vorrichtungen nur zur
                              Hälfte in Benützung stehen, so würden sie beiläufig einbringen:
                           
                              
                                 1) die 56 kleineren Waschstände und
                                    Zugehör
                                 19,964 fl.
                                 
                              
                                 2) die 7 größeren Waschkammern
                                   7,486  „
                                 
                              
                                 3) die Wannenbäder
                                 12,238  „
                                 
                              
                                 4) das Vollbad
                                   1,530  „
                                 
                              
                                 
                                 ––––––––
                                 
                              
                                                                                                            
                                    in Summa  
                                 41,218 fl.
                                 
                              
                                                 Hiervon
                                    kommen in Abzug die Betriebskosten mit
                                 12,000  „
                                 
                              
                                 
                                 ––––––––
                                 
                              
                                                                   Daher
                                    bleibt wahrscheinlicher Nutzen
                                 29,219 fl.
                                 
                              
                           
                           und das Capital von 200,000 fl. würde sich nahezu auf 15 Proc.
                              verinteressiren. Dabei bleibt den Theilnehmern noch die gegründete Hoffnung, einen
                              gesteigerten Nutzen aus ihren, auf die Anstalt verwendeten und durch Hypothek
                              verbürgten Capitalien ziehen zu können. Im entgegengesetzten Falle aber werden sie,
                              wenn die Anstalt anfänglich auch nicht den Zuspruch erhalten sollte, der sich
                              erwarten läßt, ihre darauf verwendeten Capitalien auch gut angelegt haben.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
