| Titel: | Bericht des englischen Parlamentsausschusses über Unglücksfälle in Steinkohlengruben und deren Vermeidung. | 
| Fundstelle: | Band 136, Jahrgang 1855, Nr. L., S. 199 | 
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                        L.
                        Bericht des englischen Parlamentsausschusses über
                           Unglücksfälle in Steinkohlengruben und deren Vermeidung.
                        Aus dem „First Report from the select Committe on
                                 Accidents in Coal Mines. Ordered, by the House of
                                 Commons, to be printed, 30. June 1853.“
                           
                        Ueber Unglücksfälle in Steinkohlengruben und deren
                           Vermeidung.
                        
                     
                        
                           Im März 1851 beschloß das Unterhaus des englischen Parlamentes, es solle abermals ein besonderer Ausschuß erwählt werden, um die
                              Ursachen der zahlreichen Unglücksfälle in den brittischen Kohlengruben zu untersuchen und
                              Vorschläge zu machen, wie denselben am besten vorzubeugen sey.Der Bericht des früheren Ausschusses des englischen Unterhauses über diesen
                                    Gegenstand wurde im polytechn. Journal, 1852, Bd. CXXVI S. 60
                                    mitgetheilt.A. d. Red. Der erste Bericht dieses aus 15 Mitgliedern bestehenden Ausschusses enthält
                              fünf Protokolle über Vernehmungen, welche der Ausschuß über den Gegenstand seiner
                              Aufgabe mit zwei königl. großbritannischen Bergwerksinspectoren, den HHrn. Dickinson und Mackworth, und
                              mit den HHrn. Cayley und Jude
                              im Juni 1853 vorgenommen hat. Es wurden von den Mitgliedern des Ausschusses im
                              Ganzen 1843 Fragen an die genannten Sachverständigen gerichtet. Von dem vielen
                              Lehrreichen, was in diesen Protokollen enthalten ist, soll hier das allgemein
                              Interessanteste mitgetheilt werden, namentlich aus den Antworten des Hrn. Dickinson.
                           Nach Dickinson's Mittheilungen sind die durch den Abbau
                              ausgehauenen Räume in den Gruben seines Districtes, d.h. in Lancashire, Cheshire und
                              Nordwales, in der Regel, wenn kein frischer Wetterzug hindurchgeht, gänzlich mit
                              schlagenden Wettern angefüllt, doch sind diese zu wenig mit atmosphärischer Luft
                              vermengt, um sich entzünden zu können, und daher weniger gefährlich als die
                              Anhäufungen schlagender Wetter in solchen alten Bauen, durch welche noch ein Theil
                              des Wetterstromes geht. Es sind Fälle vorgekommen, daß es in dem mit Grubengas
                              angefüllten alten Manne, längs der Gränze des noch nicht verhauenen Kohlenstoßes,
                              brannte, die Entzündung aber sich nicht weiter als auf eine Breite von 3 bis 6 Fuß
                              fortzupflanzen vermochte. Dagegen kennt Hr. Dickinson
                              keinen Fall, daß außer im alten Manne, in einer gangbaren Grube die Menge der
                              schlagenden Wetter bis zur Unentzündlichkeit angewachsen sey. Bei alten Bauen ist es
                              das Beste, sie vollständig von frischen Wettern durchströmen zu lassen, um daraus
                              allen Kohlenwasserstoff zu entfernen; ist dieß aber unthunlich, so ventilire man gar
                              nicht, um nicht den angehäuften schlagenden Wettern die zu ihrer Entzündung nöthige
                              Beimischung atmosphärischer Luft zuzuführen. – Enthält die Luft sehr viel
                              schlagende Wetter, so geht der Puls des Menschen rascher, er steigt auf 85, 100, ja
                              selbst 120 Schläge in der Minute, wie es immer der Fall ist, wenn der Athmungsproceß
                              durch irgend einen Umstand erschwert wird. Man kann sich in derartigen Wettern nur
                              etwa 5 Minuten aufhalten; bei längerm Verweilen stürzt man nieder und ist außer
                              Stande Athem zu holen. In schlagenden Wettern, welche mit so wenig atmosphärischer
                              Luft gemengt sind, daß
                              die Entzündlichkeit aufhört, kann es der Mensch nicht aushalten.
                           Die Erfahrung lehrt, daß die Explosionen sich häufiger bei fallendem als bei steigendem Barometerstande
                              ereignen. Fällt z.B. das Barometer von 30 auf 29 Zoll, so hat sich die Luft von 96,6
                              Raumtheilen auf 100 ausgedehnt, und diese Verminderung des Luftdrucks hat zur Folge,
                              daß die schlagenden Wetter mit größerer Leichtigkeit aus den feinen Spalten der
                              Steinkohlenflötze hervortreten; außerdem dehnen sich auch die in dem alten Manne
                              angehäuften Massen derselben in ähnlichem Maaße aus wie die atmosphärische Luft,
                              nehmen dadurch einen größern Raum ein als vorher, und ein Theil tritt in die
                              gangbaren Baue hervor. – In Dickinson's Bezirk hat
                              sich im Allgemeinen in den Sommermonaten in der Zeit der Wärmezunahme vom Winter zum
                              Sommer die größere Anzahl von Explosionen ereignet, aber der Unterschied gegen die
                              übrigen Jahreszeiten ist doch nicht auffallend groß. So hält er es auch für sehr
                              schwierig, den Zusammenhang zwischen dem Fallen des Barometers und den Explosionen
                              an der Anzahl der letztern nachzuweisen. Während des durch bedeutende Schwankungen
                              der Barometer- und Thermometerstände, durch zwei Erdbeben (in Südwales im
                              Frühling und in Nordwales und Lancashire im Sommer), durch vielen Regen und viele
                              Gewitter ausgezeichneten Jahres 1852 hat Hr. Dickinson
                              die Witterungszustände fortdauernd beobachtet und mit den in seinem Bezirke
                              vorgefallenen Entzündungen schlagender Wetter zusammengestellt. Von 28 derartigen
                              Unglücksfällen ereigneten sich 17 bei sinkendem, 10 bei steigendem, 1 bei
                              culminirendem Barometerstande. Obschon sich aus seinen Beobachtungen kein
                              allgemeines Gesetz herleiten läßt, so bestätigen sie doch die Regel, daß bei
                              abnehmender Luftschwere die Entzündungen häufiger sind, als bei zunehmender.
                           Den Einfluß des Thermometerstandes macht Hr. Dickinson an folgendem Beispiele klar. Da durch die
                              Wärmezunahme, welche ein Steigen des Fahrenheit'schen Thermometers um 10°
                              hervorruft, eine Ausdehnung der Luft um 2 Procent ihres Volumens erfolgt, so wird
                              eine Grube, durch welche in jeder Minute eine Menge von 100,000 Kubikfuß frischer
                              Luft strömt, nach einer Wärmezunahme von 60 auf 70° F. bei gleicher
                              Geschwindigkeit des Zuges nur noch 98,000 Kubikfuß erhalten, also schlechter mit
                              Wettern versorgt seyn, als vorher, und wenn jene 100,000 Kubikfuß das Minimum des
                              Bedarfs an frischer Luft ausmachen, Mangel daran leiden. Daß außerdem gleichzeitig
                              der Unterschied der Wärme, also auch der Schwere der ausziehenden gegen die
                              einfallenden Wetter
                              abnimmt, und auch hierdurch die durch die Grube ziehende Wettermenge verringert
                              wird, ist bekannt.
                           Von den in Belgien üblichen Wetterbläsern, welche
                              gewöhnlich 20,000 und höchstens 40,000 Kubikfuß Luft in der Minute bewegen, halten
                              die HHrn. Dickinson und Mackworth den Fabry'schen (beschrieben im
                              polytechn. Journal Bd. CXXX S. 336) für den
                              besten, aber ersterer hält das dortige, durch mechanische Kräfte betriebene
                              Wetterlösungssystem im Ganzen für den brittischen Kohlenbergbau nicht für genügend,
                              und macht den Wetterbläsern den Vorwurf, daß sie in ihren Leistungen minder stetig
                              seyen, als die in England vorherrschenden Wetterherde,
                              bei denen plötzliche Unterbrechungen der Wirkung gar nicht vorkämen.
                           Hr. Dickinson spricht sich mit Recht dahin aus, daß man
                              die ausziehenden Wetterschächte stets in Mauerung setzen sollte; so haben z.B. die belgischen
                              Wetteröfen wegen der schlechten Einrichtung der zugehörigen Schächte nicht diejenige
                              Wirkung, die sonst erzielt werden könnte; Hr. D. sah daselbst keinen, der mehr als
                              20,000 Kubikfuß Luft abgeführt hätte. – Die Ventilation der Dampfspritze (steam jet
                                 apparatus) hält man in Belgien nicht für kräftig genug.
                           Hr. Mackworth nimmt für die Gruben mit schlagenden Wettern
                              einen Zufluß frischer Luft von mindestens 200, in manchen Fällen aber, und
                              namentlich wenn sich Anhäufungen schlagender Wetter zu erkennen geben, bis zu 600
                              Kubikfuß in der Minute auf jeden Mann der Belegschaft als nothwendig an. Er theilt
                              die Vorliebe seines Collegen für die Wetterherde nicht, sondern ist der Ansicht, daß
                              die in Belgien zur Dampfentwickelung für die Ventilatormaschinen verbrannten Kohlen
                              eine bessere Nutzleistung geben als diejenigen, welche zur Speisung der Wetterherde
                              in Nordengland verwendet werden. Er führt für diese Behauptung mehrere Beispiele und
                              vergleichende Kostenberechnungen an, durch welche jedoch die Frage nicht entschieden
                              werden kann.
                           Es sind für den ausgedehnten Steinkohlenbergbau Großbritanniens von der
                              Staatsregierung nur sechs Bergwerksinspectoren angestellt, deren Geschäftsbezirke so
                              groß sind, daß Hr. D. jede Grube des seinigen nur alle 4 bis 5 Jahre einmal besuchen
                              zu können angibt. Man hat solche Beamte, zu denen man die geeigneten
                              Persönlichkeiten aus der Zahl der Privat-Grubenverwalter auswählte, erst seit
                              einigen Jahren angestellt, veranlaßt durch die schreckenerregende Zunahme der
                              Unglücksfälle in den früher aller bergpolizeilichen Aufsicht entbehrenden und auch
                              seitens der Bergbautreibenden mitunter äußerst mangelhaft beaufsichtigten
                              Kohlengruben. Die Befugnisse dieser Bergwerksinspectoren sind aber nicht sehr ausgedehnt; in Fällen
                              dringender Gefahr den Betrieb einer Grube einzustellen, steht ihnen nicht zu.
                           In Belgien sind bei schlagenden Wettern vier Arten von Sicherheitslampen zu benutzen erlaubt: die von Davy,
                                 Müseler, Boty und Eloin, die erste bekanntlich
                              ohne, die drei letztern mit Glascylinder; die Müseler'sche ist die gebräuchlichste.Man vergl. über diese Lampen polytechn. Journal Bd. CXXIX S. 343. Hr. D. gibt an, daß auf einer größeren der dortigen Kohlengruben zwischen
                              300 und 400 dieser Lampen im Gebrauche gewesen, und im Durchschnitt auf je 200
                              gebrauchte Lampen wöchentlich ein neues Glas erforderlich
                              gewesen sey. Die Sicherheitslampen werden in Belgien auf den Gruben selbst
                              angefertigt, aber ziemlich roh und oft in einer Weise, die in England nicht für
                              probemäßig gelten würde. Eine Davy'sche Lampe kostet in
                              Belgien 1 Rthlr. 3 Sgr., in England 1 Rthlr. 24 Sgr.; sie sind dort auf eine
                              zwölfstündige Brennzeit eingerichtet.
                           Es kommt in England häufig vor, daß die Arbeiter die Sicherheitslampe
                              auseinanderschrauben und bei freier Flamme arbeiten, welches nur in einigen
                              Bergwerksdistricten gerichtlich bestraft wird, in andern aber nicht. – Auf
                              manchen Gruben ist zum Reinigen der Lampen ein besonderer Mann angestellt, auf
                              andern nehmen die Arbeiter sie mit nach Hause und reinigen sie selbst. Bei letztern
                              findet man die Drahtgewebe meistens besser geputzt, namentlich wenn, wie es oft
                              geschieht, eine Belohnung auf die beste Reinigung gesetzt ist. Bei manchen Werken
                              nehmen die Leute bloß die Drahtgewebe mit nach Hause und lassen den Oelbehälter
                              zurück. Auf den gut eingerichteten Gruben, deren Anzahl jedoch nach Hrn. D. die
                              geringere ist, hat man entweder einen Fireman oder einen
                              Overman, und bei größerer Ausdehnung der Baue deren
                              zwei als Aufseher angestellt, um die Befolgung der von der Grubenverwaltung
                              gegebenen Vorschriften über die Sicherheitslampen und Vorsichtsmaßregeln zu
                              überwachen; auf vielen Gruben fehlt es aber an einer solchen Aufsicht gänzlich.
                              Daher kommt es, daß nach Hrn. D. mehr Bergleute bei geöffneter als bei
                              verschlossener Lampe arbeiten. Häufig ziehen sie auch die Flamme aus dem
                              Drahtgewebe, um sich die Pfeife daran anzuzünden, obgleich das Tabakrauchen schon an
                              und für sich, weil es die Wetter verdirbt, nicht geduldet werden sollte; nur in
                              wenigen englischen Gruben wird es bestraft.
                           In den Jahren 1851 und 1852 verunglückten beim Steinkohlenbergbau 984 und 986
                              Arbeiter, davon durch schlagende Wetter 321 und 264. – Die jährliche
                              Kohlenförderung beträgt nach Hrn. D. etwa 47 Millionen Tonnen à 20 Cntr, so daß auf jede 47,715 Tonnen der Verlust eines
                              Menschenlebens kommt.
                           Hr. Dickinson bringt folgende Vorsichtsmaßregeln gegen Unglücksfälle in Vorschlag: 1) Alle alten
                              Schächte sind zu umfriedigen; die Unterlassung dieser Vorsicht kostet dort alle
                              Jahre einer großen Anzahl von Menschen das Leben, die meist nicht unter den dem
                              Bergbau gefallenen Opfern aufgeführt wird. – 2) Die Oeffnungen der im Betrieb
                              stehenden Schächte sind ebenfalls so viel als thunlich zu bedecken, z.B. durch
                              bewegliche Schachtthüren etc. Die gute Einrichtung der letzteren auf den
                              westphälischen Gruben hebt Hr. D. besonders hervor. – 3) Alle Schächte
                              sollten von der Sohle bis zur Hängebank ausgemauert oder verzimmert werden. –
                              4) Fördergefäße, die zur Ein- und Ausförderung von Menschen dienen, sollte
                              man bedachen und in Tonnenleitungen gehen lassen. – 5) Triebwerke mit
                              zerbrochenen Radkämmen sollte man gleich mit ganz neuen Rädern versehen, da oft
                              durch das Losewerden eingesetzter Zähne Unglücke entstanden sind. – 6) Man
                              sollte die Förderseile regelmäßig Morgens einmal aufziehen und wieder in den Schacht
                              laufen lassen, um nachzusehen, ob sich alles in Ordnung befinde, bevor Menschen
                              eingefördert werden; das Gewicht der letztern müßte niemals mehr als die Hälfte des
                              gewöhnlich in einem Treiben herausgeförderten Gewichts an Kohlen betragen. –
                              7) Knaben sollte man niemals ohne Begleitung eines Mannes ein- und ausfahren
                              lassen. – 8) Niemanden soll gestattet werden, sich auf beladenen Tonnen
                              aus- oder mittelst einer Maschine einfördern zu lassen, welche gleichzeitig
                              in demselben oder in einem andern Schachte eine beladene Tonne ausfördert. –
                              9) Einfache Gliederketten müßten, mit Ausnahme eines kurzen Stücks am Ende des Seils
                              (der sogenannten Zwieselkette), zur Benützung für das Ein- und Ausfördern der
                              Mannschaften verboten werden. – 10) Die Schachtförderseile müßten fortdauernd
                              unter Aufsicht des Abnehmers oder einer andern an der Hängebank angestellten Person
                              stehen. – 11) Man sorge stets für einen angemessenen Vorrath an Grubenbauholz
                              und halte die Steiger an, darauf zu sehen, daß es in hinreichender Menge und Stärke
                              angebracht werde. – 12) Alle Dampfgöpel versehe man mit Warnungsglocken, die
                              ein Zeichen geben, wenn sich das Fördergefäß der Hängebank und der Sohle des
                              Schachts nähert. Auch bringe man an den Kesseln, außer einem zugänglichen, ein unter
                              Verschluß befindliches Sicherheitsventil an, zu welchem nur der Maschinenaufseher
                              oder der Grubenverwalter kommen kann. Es müßte auch eine Pfeife vorhanden seyn, um
                              die Höhe des Wasserstandes, und ein Manometer (Dampfmesser), um den Dampfdruck im
                              Kessel anzuzeigen. – 13) Man sorge für angemessene Beförderung des Wetterzuges und
                              für so geräumige Wetterstrecken, daß man die Geschwindigkeit des Zuges nicht über
                              500 oder höchstens 1000 Fuß in der Minute zu steigern braucht. Man stelle gute
                              Wetterdämme aus Ziegel- oder Bruchsteinen und mit Mörtel her, um
                              Undichtigkeiten vorzubeugen, und gute Wetterthüren, deren an den Kreuzungspunkten
                              des Wetterstromes mindestens zwei anzubringen sind. Der Wetterstrom ist aufwärts vor
                              die Arbeit zu leiten, und wenn ein Ort unbelegt gewesen, so leite man immer vor der
                              Wiederbelegung frische Wetter hin. Wenn sich schlagende Wetter in alten Bauen oder
                              andern Theilen der Grube angehäuft haben, und deren Entzündung durch den Wetterherd
                              zu fürchten ist, darf dieser nicht mit Grubenluft genährt werden; und in Bergwerken,
                              in denen man plötzliche Entwickelungen der schlagenden Wetter zu erwarten hat, muß
                              den Herden immer nur frische Luft von Tage her zugeführt werden, auch wenn die
                              Arbeitspunkte in hinreichender Entfernung vom ausziehenden Schachte liegen. Unter
                              solchen Umständen bediene man sich auch ausschließlich der Sicherheitslampe, und nur
                              zuverlässigen Leuten gestatte man das Anzünden der Schüsse bei der Sprengarbeit.
                              – 14) Die für alle Bergwerke geltenden Anordnungen lege man in einer
                              gedruckten Zusammenstellung nieder. Ein befähigter Verwalter, gute Steiger und
                              Wetteraufseher, welchen die Untersuchung der Sicherheit eines jeden Ortes, bevor die
                              Arbeiter dorthin kommen, obläge, müßten angestellt werden. Einer oder mehrere dieser
                              Männer müßten stets in der Grube seyn, um während der Arbeitsstunden alles in
                              Ordnung zu halten, um auf die fortdauernde Sicherheit der Baue zu sehen und um
                              vorgekommene Uebertretungen dem Verwalter anzuzeigen. – Außerdem hält Hr. D.
                              ein Gesetz für erforderlich, welches für alle Kohlengruben die Anfertigung und
                              fortlaufende Nachtragung vollständiger Grubenbilder bei angemessener Strafe
                              anbefiehlt. Jetzt sind auf sehr vielen Werken entweder gar keine oder mangelhafte
                              Risse vorhanden, und die Inspectoren fanden oft die wegen der Anfertigung von ihnen
                              gegebenen Anordnungen bei nach Jahresfrist wiederholter Bereisung der Gruben nicht
                              erfolgt. – Hr. D. wünscht, daß obige Punkte als allgemein verbindlich
                              anbefohlen, und daß für Unglücksfälle, die durch den Mangel von Vorsichtsmaßregeln
                              entstanden, Geld- oder Gefängnißstrafen bestimmt werden, daß endlich den
                              Regierungsinspectoren die Befugniß eingeräumt werde, in dringenden Fällen den
                              Betrieb einer Grube einzustellen.