| Titel: | Beitrag zur Werthbestimmung des Garancins und Krapps; von H. Hannes in Wesel. | 
| Autor: | H. Hannes | 
| Fundstelle: | Band 142, Jahrgang 1856, Nr. LI., S. 215 | 
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                        LI.
                        Beitrag zur Werthbestimmung des Garancins und
                           								Krapps; von H. Hannes in
                           								Wesel.
                        Hannes, über die Werthbestimmung des Garancins und
                           								Krapps.
                        
                     
                        
                           Seit längerer Zeit mit der Fabrication von Garancin beschäftigt, bediene ich mich zur
                              									Feststellung seines Färbevermögens und zur Vergleichung der angekauften Krappsorten
                              									eines Verfahrens, welches der Einfachheit und raschen Ausführung wegen manche
                              									Vorzüge anderen Methoden gegenüber haben dürfte.
                           Die bis jetzt gebräuchlichen Methoden sind entweder vergleichende Färbeversuche unter
                              									Zugrundelegung von Farbenscalen (nach Schlumberger, 
                              									Girardin etc.), oder sie erfordern die Abscheidung des
                              									Farbstoffes (nach Robiquet, Meillet etc.), werden aber
                              									dadurch für die Praxis zu schwierig und zeitraubend. Schneller und sicherer dürfte
                              									sich schon der Werth nach Labillardière mittelst
                              									des Colorimeters bestimmen lassen, freilich auch nur in dem Falle, wenn man mit
                              									reinem Krapp und Garancin, nicht mit demjenigen des Handels zu thun hat, weil
                              									solche, insbesondere der Krapp, sehr oft mit anderen Farbhölzern vermischt vorkommen
                              									und der Ankäufer bei dieser Probe andere Farbstoffe für Krapp in Rechnung
                              									bringt.
                           Wenn nun schon Manchem das nachstehend beschriebene Verfahren demjenigen von Labillardière nachgebildet erscheinen dürfte, und
                              									der so eben jener Methode gemachte Vorwurf, daß selbige nämlich bei verfälschtem
                              									Krapp oder Garancin nicht stichhaltig sey, auch meinem Verfahren zu Theil wird,
                              									indem bei Anwendung von Aetzkali, kohlensaurem Kali und Ammoniak, fremde Farbhölzer
                              									das Resultat in Frage stellen, so glaubte ich dennoch bei der Wichtigkeit des Krapps
                              									für die Färberei, dem Fabrikanten und Techniker ein Verfahren, den Werth von Krapp
                              									oder Garancin in kurzer Zeit annähernd richtig bestimmen zu können, nicht
                              									vorenthalten zu dürfen, muß dasselbe jedoch dem Urtheil competenterer Richter
                              									unterstellen. Was jedoch mit für die Richtigkeit des Verfahrens spricht, ist der
                              									Umstand, daß, als mir vor einigen Wochen havarirtes Garancin zur Feststellung des
                              									Färbevermögens, resp. des Geldwerthes zur Untersuchung übergeben, durch dasselbe der
                              									Werth dergestalt ermittelt wurde, daß bei einem Betrage einiger Tausend Gulden die
                              									Differenz zwischen Feststellung durch Analyse und der der Fabrik nur hundert Gulden
                              									betrug.
                           Mag nun der Farbstoff des Krapps bloß in Alizarin oder in mehreren Pigmenten
                              									bestehen, so besitzen der oder die Farbstoffe welche den Werth des Krapps ausmachen,
                              									die Eigenschaft sich in kohlensauren oder ätzenden Alkalien aufzulösen, und hierauf
                              									beruht meine Methode, die Güte des Krapps durch die volumetrische Analyse zu
                              									bestimmen.
                           Hat man verschiedene Muster von Krapp und Garancin, oder Garancin und den zu dessen
                              									Darstellung verwendeten Krapp auf ihren Werth zu prüfen, so ist ein sehr feines
                              									Pulverisiren der Proben und eine genaue Bestimmung des Wassergehaltes unerläßliche
                              									Vorbedingung; sodann wird von jeder gepulverten Probe
                           0,1 Grm. mit 2,3 Grm. Aetzkalilösung (spec. Gewicht
                              									1,335) und 10 Kub. Cent. destillirtes Wasser,
                           0,1 Grm. mit 2,3 Grm. kohlens. Kalilösung (liq. Kali carb. puri 1,335 spec. Gewicht) und 10 Kub.
                              									Cent. destillirtes Wasser,
                           0,1 Grm. mit 2,3 Grm. Salmiakgeist (0,960 spec. Gewicht)
                              									und 10 Kub. Cent. destillirtes Wasser
                           
                           in gut verschlossenen Gläsern unter häufigem Umschütteln bei
                              									etwa 12 bis 15° R. zwölf Stunden lang stehen gelassen, sodann jede
                              									Flüssigkeit mit destillirtem Wasser bis auf 300 Kub. Cent. gebracht und die Filtrate
                              									der Flüssigkeiten, je nach dem Lösungsmittel, vermittelst zweier Büretten
                              									verglichen.
                           Ein Beispiel möge dieses verdeutlichen:
                           2,42 Grm. A Garancin verloren durch Trocknen 0,31 Grm.;
                              									3,10 Grm. B Garancin dagegen 0,85 Grm.
                           0,1 Grm. A Garancin nach dem Vorhergehenden mit
                              									kohlensaurem Kali behandelt, auf 300 Kub. Cent. verdünnt, vom Filtrate 15 Kub. Cent.
                              									mit 15 Kub. Cent. des eben so mit kohlensaurem Kali behandelten und bis auf 300 Kub.
                              									Cent. verdünnten, filtrirten B Garancins verglichen,
                              									ergaben, daß die 15 Kub. Cent. des A Garancins noch 10
                              									Kub. Cent. destillirtes Wasser bedurften, um eine gleiche Farbennüance mit den 15
                              									Kub. Cent. B Garancin zu erhalten.
                           Bei der Behandlung mit Aetzkali bedurften die 15 Kub. Cent. von A Garancin 9,8 Kub. Cent. Wasser zur Verdünnung; bei der
                              									Behandlung mit Salmiakgeist dagegen 9,6. Da man wenigstens noch 280 Kub. Cent. von
                              									jeder Flüssigkeit zur Verfügung behält, so ist die Controle leicht; die Flüchtigkeit
                              									des Salmiakgeistes veranlaßt auch dann ein etwas abweichendes Resultat, wenn nicht
                              									mit der gehöriger Sorgfalt operirt wird, doch ist die Fehlerquelle nicht so
                              									bedeutend, als es den Anschein hat.
                           Das Mittel aus den drei Versuchen ergab (45 + 29,4)/3 = 24,8. Der Werth des A Garancins ist daher 24,8, derjenige des B Garancins 15 bei gleichen Gewichten ohne Rücksicht auf
                              									den Wassergehalt; berücksichtiget man diesen nach den gefundenen Werthen, so ergibt
                              									sich
                           
                              
                                   (2,11 × 100)/2,42 =
                                    											87,23 . . . . . . ;  
                                 (2,25 × 100)/3,10 = 72,58;
                                 
                              
                                 (87,23 × 24,8)/100 = 21,63304 . . .
                                    											;
                                 (72,58 × 15)/100 = 10,8870.
                                 
                              
                           Hiernach würde sich der Nutzeffect des A Garancins auf
                              									21,633... derjenige des B Garancins auf 10,887... bei
                              									Anwendung gleicher Gewichte stellen, der Preis beider daher nach ihrem Werthe sich
                              									leicht ermitteln lassen.
                           Diese Art der Werthbestimmung dürfte wegen der Wägungen und des Titrirens Manchem
                              									weitläufiger erscheinen, als eine bis jetzt befolgte Methode; ich bin aber
                              									überzeugt, daß es nur einer einmaligen Ausführung bedarf, um das Verfahren einfacher
                              									zu finden, als es auf den ersten Anblick erscheint. Der Fabrikant oder Kaufmann, welcher den Werth
                              									einer Garancin- oder Krappsorte oder eines Rückstandes von deren Verwendung
                              									in runder Zahl kennen lernen will, bedarf nur einer einfachen Waage mit Gewichten,
                              									ferner einiger Büretten und Pipetten, um die volumetrische Analyse auszuführen,
                              									indem die dazu nöthigen Lösungen des reinen kohlensauren Kalis etc. vom
                              									erforderlichen spec. Gewicht in jeder Apotheke angefertigt werden können.