| Titel: | Ueber die Veränderung, welche der Hopfen beim Aufbewahren erleidet, und über das Schwefeln desselben; mitgetheilt von Prof. Dr. J. R. Wagner in Würzburg. | 
| Fundstelle: | Band 143, Jahrgang 1857, Nr. LV., S. 225 | 
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                        LV.
                        Ueber die Veränderung, welche der Hopfen beim
                           Aufbewahren erleidet, und über das Schwefeln desselben; mitgetheilt von Prof. Dr.
                           J. R. Wagner in
                           Würzburg.
                        Aus dessen Jahresbericht über die Fortschritte der chemischen
                                 Technologie für 1855, S. 201.
                        Wagner, über die Veränderung, welche der Hopfen beim Aufbewahren
                           erleidet.
                        
                     
                        
                           Wohl keine gewerbliche Pflanze zeigt in ihren Preisen solche Schwankungen als der
                              Hopfen. Eine Waare, die der Hopfenhändler in dem einen Jahre kaum für 15 bis 20 fl.
                              den Centner absetzen kann, würde vielleicht schon in dem darauf folgenden einen
                              Werth von 100, 200, ja selbst 250–300 fl. haben, wenn sich nicht die Qualität
                              im Verlaufe des einen Jahres bedeutend verringert hätte. Das Korn wird in den
                              gesegneten Jahren aufgespeichert, damit zur Zeit der Mißernte kein Mangel entstehe.
                              Ganz anders ist es mit dem Hopfen. Der Ueberfluß des einen Jahres kann nicht dazu
                              dienen, den Mißwachs des anderen auszugleichen. Der Hopfen des vergangenen Jahres
                              ist bereits in angehender Verwesung begriffen, die weiter und weiter fortschreitet,
                              bis nach Verlauf einiger Jahre der „alte Hopfen“ eine
                              geruchlose, braune, spreuähnliche Masse darstellt, in welcher nur noch die Gestalt
                              der Dolden den ehemaligen Ursprung errathen läßt.
                           Der Hopfen ist nicht nur eine der wichtigsten Handelspflanzen des Königreichs Bayern,
                              er ist auch ein Hauptmaterial zur Herstellung des Bieres, eines werthvollen
                              Nahrungsmittels eines großen Theils der Bewohner Bayerns. Ein jeder Beitrag zur Conservirung des
                              Hopfens ist deßhalb für die Volkswirthschaft von Interesse.
                           Die hauptsächlichsten chemischen Bestandtheile des Hopfens, welche in der Brauerei in
                              Betracht kommen, sind:
                           1) die bitteren Bestandtheile des stickstoffhaltigen wässerigen Extractes;
                           2) die Gerbsäure;
                           3) das flüchtige Oel.
                           Was die bitteren Bestandtheile des Hopfens betrifft, deren Natur nicht bekannt ist,
                              so können wir bei Berücksichtigung analoger Fälle schließen, daß dieselben durch das
                              längere Aufbewahren des Hopfens keine Veränderung erleiden. Hopfenhändler und Brauer
                              sind darüber einig, daß die Bitterkeit des Hopfens durch zehnjährige Aufbewahrung
                              auf die gebräuchliche Art in keineswegs luftdichten Säcken an Intensität nicht
                              abnimmt. In der Krisis des Jahres 1854 gingen große Mengen alten Hopfens nach
                              England und erfüllten ihren Zweck, dem englischen Biere Bitterkeit und Haltbarkeit
                              zu ertheilen, noch genügend.
                           Aehnliches gilt auch im Wesentlichen von der Gerbesäure des Hopfens.
                           Das flüchtige Oel des Hopfens ist nun derjenige Bestandtheil, welcher durch die Luft
                              wichtige Veränderungen erleidet, in deren Folge der frische Hopfen in
                              „alten“ übergeht. Das flüchtige Oel des Hopfens
                              besteht:
                           1) aus einem mit dem Terpenthinöl, Rosmarinöl etc. isomeren Kohlenwasserstoffe;
                           2) aus einem sauerstoffhaltigen Oele, das mit dem Valerol identisch zu seyn scheint
                              und die Eigenschaft besitzt, durch Oxydation in Valeriansäure, oder auch vielleicht
                              in höhere Glieder der homologen Reihe der flüchtigen fetten Säuren (Caprinsäure
                              etc.) überzugehen.Man s. meine Abhandlung im polytechn. Journal Bd. CXXVIII S. 217.
                              
                           Der erstgenannte Bestandtheil des Hopfenöles, der flüssige Kohlenwasserstoff,
                              erleidet an der Luft keine andere wesentliche Veränderung, als daß ein Theil sich
                              verflüchtigt, ein anderer, aber geringerer Theil verharzt. Die Ausbeutung an
                              ätherischem Oele ist um so ergiebiger, je frischer der zur Destillation angewendete
                              Hopfen war.
                           Die Oxydation des sauerstoffhaltigen Bestandtheiles zu Valeriansäure oder ähnlichen
                              Säuren ist nun die Ursache des dem alten Hopfen eigenthümlichen Käsegeruches. Die
                              Entstehung der Valeriansäure im Hopfen ist keineswegs nur Vermuthung. Personne
                              Personne (1854), Comptes rendus t. XXXVIII, p. 309;
                                    Pharm. Centralblatt, 1854, S. 228; Liebig und
                                       Kopp's Jahresbericht für 1854, S. 653. hat in neuerer Zeit diese Säure aus dem Hopfen dargestellt.
                           Die Valeriansäure ist aus dem Hopfen auf chemischem Wege nicht zu entfernen. Eben so
                              wenig, als die Chemie im Stande ist, aus Essigsäure Weingeist, aus Caprinsäure
                              Rautenöl, aus Zimmtsäure Zimmtöl darzustellen, eben so wenig ist Aussicht vorhanden,
                              Valeriansäure zu Valerol zu reduciren und aus altem Hopfen frischen zu erzeugen.
                           Außer der Veränderung des ätherischen Oeles erleidet ferner der Hopfen durch den
                              atmosphärischen Sauerstoff die allen organischen Substanzen gemeinsame Veränderung.
                              Es tritt allmähliche Verwesung ein, deren erstes Anzeichen eine durch Zunahme des
                              Kohlenstoffgehaltes der Organe bedingte dunklere Färbung ist.
                           Diese Färbung und der charakteristische Käsegeruch, das sind die Kennzeichen, durch
                              die der Händler und Consument den alten Hopfen erkennt.
                           Wenn nun, wie oben angeführt, der Chemiker nicht vermag, ohne vollständige
                              Desaggregation der Hopfendolden, dem alten Hopfen den widrigen Geruch zu benehmen,
                              so gilt nicht dasselbe von der dunklen Farbe.
                           Gleich vielen anderen Pigmenten des Thier- und Pflanzenreiches kann auch die
                              dunklere Färbung des Hopfens durch chemische Mittel in eine hellere übergeführt
                              werden. Daß die Qualität des Hopfens sich dadurch nicht verändert, liegt auf der
                              Hand. Der alte Hopfen bleibt was er ist, und der Hopfenhändler ist außer Stande,
                              durch chemische Mittel die Zahl der Jahre des Hopfens herabzudrücken. Er kann
                              höchstens mit seiner Waare das bewirken, was der Engländer „finishing“ nennt.
                           Es entsteht nun die Frage, auf welche Weise bewirkt werden könne, daß der Hopfen bei
                              der Aufbewahrung nicht in der angegebenen Weise verändert werde.
                           Die Bedingungen, unter welchen jene Veränderung nur stattfinden kann, sind
                              Feuchtigkeit (Wasser) und atmosphärische Luft (Sauerstoff). Zur Entfernung des
                              Wassers wendet man das Trocknen an der Luft und durch künstliche Wärme (das Darren),
                              zur Abhaltung der Luft das Zusammenpressen des getrockneten Hopfens durch starke
                              Pressen und das sogenannte „Schwefeln“ an. Letzteres wird auf
                              die Weise ausgeführt, daß man den getrockneten Hopfen den Dämpfen brennenden Schwefels aussetzt. (Auf 1
                              Ctnr. Hopfen verbraucht man 1 bis 2 Pfd. Schwefel.) Das Schwefeln ist in einigen
                              Ländern Deutschlands untersagt und die Ermittelung der schwefligen Säure im Hopfen
                              Gegenstand vielfacher gerichtlicher Untersuchungen gewesen. Die beste Methode, die
                              schweflige Säure in dem Hopfen nachzuweisen, gründet sich auf die bekannte Reaction
                              von Fordos und Gélis,
                              daß schweflige. Säure durch Wasserstoff im Augenblick des Entstehens unter
                              Wasserbildung in Schwefelwasserstoff übergeführt wird:
                           
                              
                                 SO₂3 H
                                 
                                    
                                    
                                 geben
                                 
                                    
                                    
                                 SH2 HO.
                                 
                              
                           Man bringt den zu prüfenden Hopfen und etwas reines Zink in einen Kolben und
                              übergießt ihn mit Salzsäure; das sich entwickelnde Gas leitet man in eine
                              Bleizuckerlösung, in welcher die geringste Spur von vorhandenem Schwefelwasserstoff
                              die Bildung von braunem Bleisulfuret hervorbringt. Nach Wagner's Hopfenprobe,Polytechn. Journal Bd. CXL S. 135.
                                    Man vergl. auch W. Stein, polytechn.
                                    Centralblatt, 1855, S. 1285. die sich darauf gründet, daß eine Lösung von Nitroprussidnatrium durch die
                              geringste Menge eines Schwefelalkalimetalles prächtig purpurroth gefärbt wird,
                              leitet man das sich bei obigem Versuche entwickelnde Gas in eine mit etwas Kali
                              versetzte Lösung von Nitroprussidnatrium. Ist dem Wasserstoffgas auch nur ein
                              Minimum von Schwefelwasserstoffgas beigemengt, so verursacht schon die erste
                              Gasblase in der Flüssigkeit ein violettes Wölkchen; nach kurzem Hindurchleiten hat
                              die Lösung die prächtige Färbung des übermangansauren Kalis angenommen. Die mit dem
                              Gas herübergerissenen Salzsäuredämpfe beeinträchtigen die Reaction nicht, wenn man
                              das Hindurchleiten des Gases durch die Flüssigkeit nicht zu lange fortsetzt. Daß man
                              das Gas nicht waschen kann und darf, ist leicht einzusehen; höchstens darf man es
                              durch einen lockeren Baumwollpfropfen filtriren. In absichtlich geschwefeltem Hopfen
                              ließ sich nach einigen Monaten keine schweflige Säure mehr nachweisen.
                           Das Verbot des Schwefelns des Hopfens im Königreich Bayern ist für den Exporthandel
                              ein außerordentlich drückendes und insofern unangenehmes, als nach England und den
                              nördlichen Staaten Europa's ausdrücklich geschwefelter Hopfen verlangt wird. Die
                              Hopfenhändler Nürnbergs veranlaßten Freihrn. v. Liebig in
                              dieser Angelegenheit ein Gutachten abzugeben, welches von ihm in folgender Weise
                              geschah:Privatmittheilung.
                              
                           
                           
                              „Aus Ihrem Schreiben erhalte ich zum erstenmal Kenntniß von der im
                                 Königreich Bayern bestehenden Verordnung, welche das Schwefeln des Hopfens für
                                 unerlaubt und strafbar erklärt, und ich bin jetzt nicht mehr verwundert über die
                                 widersprechenden Urtheile, die ich häufig in den englischen und schottischen
                                 Brauereien über die ungleiche Beschaffenheit des sonst so sehr –
                                 namentlich auf den Continentalmärkten – geschätzten bayerischen Hopfens
                                 gehört habe. In Beziehung auf die beabsichtigte Eingabe an die Regierung, die
                                 Aufhebung des erwähnten Verbots betreffend, dürften Sie, wie ich glaube, dem
                                 Erfolg mit aller Zuversicht entgegensehen, denn die neuere Wissenschaft weiß
                                 nichts von einer schädlichen Wirkung des Schwefels, oder von Nachtheilen, welche
                                 daraus für die Gesundheit erwachsen sollen. – Auf welche Gründe das
                                 Verbot des Schwefelns des Hopfens gestützt ist, dieß ist mir völlig unbekannt,
                                 daß es aber von einer sehr mangelhaften Kenntniß der Wirkung der schwefligen
                                 Säure eingegeben wurde und auf einer falschen Auffassung des Zweckes beruht, der
                                 durch das Schwefeln erreicht wird, darüber hege ich keinen Zweifel und es bedarf
                                 sicherlich auf dem gegenwärtigen Standpunkt der chemischen Wissenschaft nur
                                 einer einfachen Hinweisung auf ganz unzweideutige Thatsachen, um das in unserer
                                 Zeit höchst seltsam erscheinende und für den Hopfenhandel störende Verbot für
                                 die Zukunft unwirksam zu machen. Die schweflige Säure, welche beim Verbrennen
                                 des Schwefels entsteht, besitzt die unter den Säuren seltene Eigenschaft, mit
                                 der festen Substanz der Blumen, Blätter und saftreichen Theile der Vegetabilien,
                                 ähnlich wie die Gerbsäure mit der thierischen Haut, eine chemische Verbindung
                                 einzugehen, wodurch sie die Fähigkeit einbüßt, in Gährung und Fäulniß, d.h. in
                                 Verderbniß überzugehen, ganz wie wir dieß vom Leder kennen, welches der Fäulniß
                                 widersteht, während die Häute für sich, ohne die Gerbsäure, so leicht im
                                 wasserhaltigen Zustande sich verändern. Durch die Wirkung der schwefligen Säure
                                 erleiden die aromatischen und die ernährenden Bestandtheile der Vegetabilien
                                 keine Aenderung in ihren Eigenschaften. Die feste Substanz der Pflanzentheile,
                                 welche schweflige Säure in chemischer Verbindung aufgenommen hat, verliert
                                 hierdurch das Vermögen, das in denselben aufgesaugte und gebundene Wasser
                                 (Vegetationswasser) zurückzuhalten, und es tritt, wie man dieß bei saftreichen
                                 Gemüsen sieht, nach dem Schwefeln die merkwürdige Erscheinung ein, daß das
                                 Wasser derselben förmlich ausfließt. An einer Blume, einer Rose z.B., die man
                                 über brennenden Schwefel hält, sieht man dieß sehr deutlich, so wie die
                                 Blumenblätter weiß werden, an dem raschen Zusammenfallen oder Abwelken, ohne daß
                                 der feine und flüchtige Rosengeruch abnimmt oder beeinträchtigt wird. In ganz
                                 gleicher Weise
                                 verhält sich der Hopfen; die aromatischen und alle diejenigen Bestandtheile
                                 desselben, welche in der Bierbrauerei eine Rolle spielen, behalten ihre
                                 nützlichen Eigenschaften. So lange die schweflige Säure in den Hopfenblumen
                                 ungeändert vorhanden ist, wirkt diese der Gährung und Verderbniß auf das
                                 wirksamste entgegen. Indem das Wasser in den Blumen nach dem Schwefeln durch
                                 keine von den Pflanzenstoffen ausgehende Anziehung mehr zurückgehalten wird,
                                 läßt sich jetzt die Entfernung des Wassers auf die rascheste und beste Weise
                                 durch Verdunstung bewirken, und damit eine später und dauernd wirkende Ursache
                                 der Verderbniß der Hopfenblumen beseitigen.“
                              
                           
                              „Vom chemischen Gesichtspunkt aus ist das Schwefeln des Hopfens für die
                                 Conservation der darin enthaltenen wirksamen Bestandtheile immer nützlich,
                                 niemals schädlich, zu welcher Zeit es auch geschehen mag, und ich bin deßhalb
                                 nicht ganz im Klaren über den Ausdruck „betrügerischen
                                    Schwefelns,“ der in dem beiliegenden Schreiben gebraucht ist.
                                 – Wenn ein Mann, um die gute Qualität und damit den Handelswerth einer
                                 Waare dauernder zu machen, von einem durch die Wissenschaft gebotenen und durch
                                 die Erfahrung bewährten Mittel Gebrauch macht, so scheint mir die angeführte
                                 Bezeichnung seiner Handlungsweise mindestens schwer zu rechtfertigen. Wenn Sie,
                                 um über die vermeintliche Schädlichkeit des Schwefelns für die Gesundheit
                                 Aufschlüsse zu erhalten, sich die Mühe nehmen wollen, die Annalen der Pharmacie
                                 (Bd. XXIV S. 104) nachzuschlagen, so werden Sie darin einen Vorschlag von einem
                                 der berühmtesten und geachtetsten Chemiker Frankreichs Hrn. Braconnot finden, welcher, gestützt auf eine Reihe
                                 von Versuchen, das Schwefeln grüner Gemüse, als Sauerampfer, Lattich, Endivie,
                                 Spargel zum Behufe ihrer Aufbewahrung sehr angelegentlich empfiehlt, ohne das
                                 mindeste Bedenken, daß die Anwendung der schwefligen Säure irgend einen
                                 schädlichen Einfluß auf die Gesundheit ausüben könne,Polytechn. Journal, 1838. Bd. LXVII S. 285. ein Einfluß, der, in solcher Form genossen, noch niemals, weder von
                                 einem Arzte, noch von einem Chemiker wahrgenommen worden ist. Was man davon
                                 weiß, bezieht sich ausschließlich nur auf die Wirkung des schwefligsauren Gases
                                 auf den Athmungsproceß, d.h. die feinen Blutgefäße in den Lungen, und steht in
                                 keiner Beziehung zu der festen Form, in welcher diese Säure im geschwefelten
                                 Gemüse oder Hopfen enthalten ist.“
                              
                           
                              „Die Menge der schwefligen Säure, welche zum Schwefeln des Hopfens dient
                                 und in den Blumen bleibt, ist dem Gewicht nach sehr klein und zwar so, daß, wenn sie
                                 auch im Biere genossen, eine schädliche Wirkung hätte, die sie nicht besitzt,
                                 diese Wirkung der kleinen Menge wegen dennoch nicht wahrnehmbar wäre, wie denn
                                 in der That vom Bier, welches mit geschwefeltem Hopfen bereitet worden ist, wie
                                 bei den englischen Bieren, noch niemals eine nachtheilige Wirkung beobachtet
                                 worden ist, die man der schwefligen Säure zuschreiben könnte, oder die zu irgend
                                 einer Zeit von irgend einem Arzte der schwefligen Säure zugeschrieben worden
                                 wäre.“
                              
                           
                              „Ganz im Gegensatze hierzu zeigt die gewöhnlichste Beobachtung, daß in dem
                                 Weine, zu dessen Conservation das Schwefeln bekanntlich ganz unentbehrlich ist,
                                 der Weintrinker in einer Maaß eine vielmal größere Menge schwefliger Säure
                                 genießt, als der Biertrinker jemals in dem gleichen Volumen Bier durch den
                                 Hopfen empfangen kann. – Ich glaube wohl, daß diese Erfahrung auch den
                                 Befangensten überzeugen dürfte, daß das Schwefeln des Hopfens auf die gute
                                 Beschaffenheit des damit bereiteten Bieres ohne allen Einfluß ist, und daß das
                                 Bier dadurch keine schädlichen Eigenschaften empfängt.“
                              
                           
                              „Der Nutzen des Schwefelns des Hopfens für die Bewahrung der guten
                                 Qualitäten desselben ist so außerordentlich groß, daß, wenn dasselbe noch nicht
                                 im Gebrauch und durch die Erfahrung bewährt wäre, die Entdeckung des Schwefelns
                                 als eine der größten und wichtigsten Erwerbungen für die Bierfabrication
                                 angesehen werden müßte. Das Verbot, den Hopfen zu schwefeln, sollte folgerichtig
                                 ein ähnliches Verbot des Weinschwefelns in sich schließen; welche Folgen aber
                                 hieraus für den Weinhandel hervorgingen, darüber bedarf es keiner
                                 Auseinandersetzung.“