| Titel: | Robert's Verfahren zum Conserviren des Fleisches. | 
| Fundstelle: | Band 143, Jahrgang 1857, Nr. XCII., S. 378 | 
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                        XCII.
                        Robert's Verfahren zum
                           Conserviren des Fleisches.
                        Aus Armengaud's Génie industriel, December 1856,
                              S. 315.
                        Robert's Verfahren zum Conserviren des Fleisches.
                        
                     
                        
                           Es ist Hrn. Robert gelungen,
                              ein leicht ausführbares, wohlfeiles und sicheres Verfahren zu ermitteln, um die
                              Substanzen thierischen und pflanzlichen Ursprungs gegen jede Veränderung zu
                              schützen, wobei sie ihre anfängliche Gestalt, ihr äußeres Ansehen und ihren
                              eigenthümlichen Charakter mit allen ihren wesentlichen Eigenschaften behalten.
                           Man verfährt folgendermaßen:
                           1) Hinsichtlich des Fleisches ist zu beachten, daß dasselbe nicht von solchen Thieren
                              genommen werden darf, bei welchen das Lufteinblasen in die Brusthöhle zur Tödtung
                              benutzt wurde. Man befreit das Fleisch vom Blut und den wässerigen Theilen, worauf
                              man es einem natürlichen oder einem mittelst eines Ventilators erzeugten künstlichen
                              Luftstrom so lange ausgesetzt läßt, bis es die überschüssige natürliche Feuchtigkeit
                              verloren hat. Die ganzen Glieder oder die großen Stücke eignen sich für dieses
                              Verfahren besser, als die Theile von sehr geringem Gewicht.
                           2) Nachdem das Fleisch an freier Luft gehörig ausgetrocknet worden ist, muß man es
                              mittelst eines Stricks in einem Behälter so aufhängen, daß die einzelnen Stücke sich
                              nirgends berühren und dieselben der Luft von allen Seiten zugänglich sind; als
                              Behälter dient ein Kasten, Faß, ein Gemach mit Breterwänden oder ein gewöhnliches
                              Zimmer, dessen Mauern innen mit Bretern oder geleimtem Papier verkleidet worden
                              sind. Dieser Raum, er bestehe in einem Kasten, Faß oder einer Kammer, muß hermetisch geschlossen seyn
                              und darf keine Spalten oder Oeffnungen haben, durch welche die äußere Luft
                              eindringen könnte. Die Thüren müssen mit Streifen von Filz oder Kautschuk gefüttert
                              seyn und einen vollkommenen und festen Verschluß bewirken. Am obern Theil dieses
                              Behälters wird ein Bleirohr mit einem bleiernen Hahn angebracht, durch welches die
                              Luft austreten kann; am untern Theil befindet sich eine ähnliche Vorrichtung.
                              Nachdem die zu conservirenden Substanzen im Behälter aufgehängt worden sind, leitet
                              man in den untern Theil desselben einen Strom schwefligsauren Gases, welches
                              entweder bloß durch Verbrennen eines Schwefelfadens erzeugt, oder in den Behälter
                              mittelst eines Blasebalgs getrieben wird, dessen Wind durch ein geschlossenes Gefäß
                              zieht, worin fortwährend Schwefel verbrennt. Wenn der obere Hahn offen ist,
                              entweicht die atmosphärische Luft aus dem Apparat in dem Maaße als schwefligsaures
                              Gas einzieht, und sobald letzteres ebenfalls reichlich entweicht, schließt man den
                              Apparat, damit es nicht zu Verlust geht.
                           Die Substanzen müssen in dem mit schwefligsaurem Gas erfüllten Raum um so länger
                              verbleiben, je beträchtlicher ihr Volum ist. Stücke von 2 bis 3 Kilogr. Gewicht
                              erfordern nur zehn Minuten, während die großen Stücke von beiläufig 100 Kilogr.
                              Gewicht, zwanzig bis fünfundzwanzig Minuten im Apparat verbleiben müssen. Man nimmt
                              dann die Substanzen heraus, um sie an freier Luft trocknen zu lassen, wodurch sie
                              etwas fester werden.
                           In diesem Zustande können die Substanzen die letzte Zubereitung erhalten, welche
                              darin besteht, sie mit einer Firnißschicht zu überziehen, um sie gegen die Berührung
                              der Luft zu schützen. Dieser Ueberzug wird als eine außerordentlich dünne Schicht
                              allenthalben mittelst eines Pinsels auf gestrichen, mit besonderer Sorgfalt aber auf
                              denjenigen Theilen, welche durchschnitten worden sind oder Höhlungen darbieten. Der
                              Ueberzug oder Firniß besteht aus 1 Kilogr. thierischem Albumin, wie es im Handel
                              vorkommt, welches man bei gelinder Wärme in 1 Liter eines starken Absuds von
                              Eibischwurzeln, der mit ein wenig Rohrzuckermelasse versetzt worden ist, auflöst. So
                              dargestellt, hat der Ueberzug die Consistenz einer gewöhnlichen Oelfarbe und läßt
                              sich mittelst eines Pinsels mit großer Leichtigkeit auftragen. Er trocknet an freier
                              Luft rasch aus und hinterläßt gar keinen unangenehmen Geruch oder Geschmack.
                           Sobald der Ueberzug vollkommen trocken ist, können die Substanzen ins Magazin
                              gebracht oder versendet werden, da nun die Luft nicht mehr auf sie einwirken kann.
                              Im Magazin hängt man sie, mit oder ohne Umhüllung, auf, oder verschließt sie in
                              Kisten oder Fässern. Nach einer mehr oder weniger langen Zeit, je nachdem das Verfahren
                              mehr oder weniger sorgfältig ausgeführt worden ist, kann das so behandelte Fleisch
                              zu allen Zwecken der Kochkunst verwendet werden; es erweist sich ganz so frisch und
                              gut als wenn es eben erst aus den Händen des Metzgers gekommen wäre.
                           Dieselbe Behandlung ist mit gleichem Erfolg auf das Wildpret, das Geflügel mit oder
                              ohne Federn, die Fische, Früchte, Gemüse und alle Vegetabilien anwendbar.
                           Die Eigenschaften des schwefligsauren Gases sind seit undenklicher Zeit in der
                              Industrie angewandt worden, der Erfinder hat aber von denselben durch gleichzeitige
                              Benutzung eines neuen Mittels eine neue Anwendung gemacht. Die Erfahrung hat ihm
                              gelehrt daß die bloße Anwendung von schwefligsaurem Gas mit bedeutenden Uebelständen
                              verbunden ist; in schwacher Dosis ist dasselbe unwirksam; wird es zu lange Zeit
                              angewendet, so ist seine Wirkung schädlich, das mit schwefliger Säure imprägnirte
                              Fettgewebe wird ranzig, zersetzt sich und zerfällt zu Pulver.
                           Für die Versendung bringt der Erfinder die präparirten Substanzen in Fäßchen, in
                              welche er Talg oder Fett bei niedriger Temperatur gießt, um die Gährung nicht
                              hervorzurufen. Auf diese Weise sind sie gegen Stöße gesichert, welche stets sehr
                              schädlich sind, weil sie eine Erhitzung erzeugen.
                           Das beschriebene Verfahren zum Conserviren des Fleisches wurde Hrn. Robert für Frankreich am 28. Juni
                              1855 auf fünfzehn Jahre patentirt; in Paris wird dasselbe von den HH. Garnier, Faucheux, Tison und Comp.
                              ausgeübt. Der Pariser Gesundheitsrath hat sein Gutachten dahin abgegeben, daß es
                              nützlich und vortheilhaft sey, dieses Haus zum Verkauf seiner Producte zu
                              autorisiren, weil das angewendete Verfahren der Gesundheit des Publicums gar nicht
                              nachtheilig ist, und weil es nicht nur die Gährung aufhalten kann, sondern auch das
                              Fleisch seine Frische, seinen Geschmack und seine wesentlichen Haupteigenschaften
                              behält.