| Titel: | Verfahren zum Zugutemachen von Kupfer- und anderen Erzen; als Mittheilung dem Ritter W. Hähner in Livorno am 17. März 1836 für England patentirt. | 
| Fundstelle: | Band 143, Jahrgang 1857, Nr. CIV., S. 440 | 
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                        CIV.
                        Verfahren zum Zugutemachen von Kupfer- und
                           anderen Erzen; als Mittheilung dem Ritter W. Hähner in Livorno am 17. März 1836 für England patentirt.
                        Aus dem London Journal of arts, Decbr. 1856, S.
                              345.
                        Hähner's Verfahren zum Zugutemachen von Kupfer- u. anderen
                           Erzen.
                        
                     
                        
                           Der Zweck dieser Erfindung ist, gewisse Metalloxyde und insbesondere das Kupferoxyd,
                              in hoher Temperatur mittelst Kochsalz bei Gegenwart von Wasserdampf und von
                              Kieselerde zu zersetzen; hernach beim Auslaugen durch Zusatz von Säure einen
                              Metallverlust in Folge entstandenen freien Natrons oder kieselsauren Natrons zu
                              vermeiden; endlich die in den Lösungen enthaltenen Metalle und andere Substanzen
                              abzuscheiden.
                           Um die Oxyde zu bilden, wird das Erz geröstet, entweder an freier Luft oder in
                              Röstöfen, damit Schwefel, Arsenik und andere flüchtige Substanzen ausgetrieben
                              werden und das Erz zerreiblicher wird. Besteht die Gangart in Kalkstein, so muß das
                              Erz wie sonst der Kalkstein gebrannt und hierauf zur Absonderung des Kalks
                              geschlämmt werden, wo sich dann die Metalloxyde am Boden des Gefäßes absetzen.
                              Oxydirte und andere Erze welche keinen Schwefel oder andere flüchtige Substanzen
                              enthalten, brauchen nur auf die Rothglühhitze gebracht zu werden.
                           Die auf angegebene Weise behandelten Erze werden fein gepocht und dann nach
                              Beimengung einer kleinen Menge von Kohks- oder Holzkohlenpulver nochmals in
                              einem Flammofen geröstet. Nach vollständigem Rösten wird das im Ofen verbleibende
                              glühende Erz mit Kochsalz gemengt, im Verhältniß von beiläufig 2 Gewichtstheilen
                              desselben auf 1 Gewichtstheil des zu gewinnenden Metalles. Besser ist es jedoch, ein
                              gleiches Gewicht schon gerösteten Erzes innig mit dem Kochsalz zu vermengen, bevor
                              man dasselbe in den Ofen gibt und das Gemenge dann zu befeuchten. Das befeuchtete
                              Kochsalz oder das befeuchtete Gemenge von Kochsalz und geröstetem Erz muß nun mit
                              dem glühenden Erz im Ofen so innig als möglich gemengt werden; man erhält beide
                              unter beständigem
                              Durchrühren so lange in der Rothglühhitze, bis die Entwickelung von salzsauren
                              Dämpfen aufhört und das Erz an den hakenförmigen Werkzeugen hängen zu bleiben
                              beginnt; das Erz wird dann aus dem Ofen gezogen und eine neue Charge eingetragen. Es
                              ist vortheilhaft, das herausgezogene glühende Erz einige Zeit lang in Haufen liegen
                              zu lassen. Wenn das Erz keine Kieselerde enthält, so muß man ihm für dieses
                              Verfahren beiläufig 10 Procent von solcher zusetzen.
                           Die auf beschriebene Weise behandelten Erze werden nun, wo möglich im heißen
                              Zustande, dem Auslaugen unterzogen. Das hierzu dienende Wasser wird auf je 1000
                              Gewichtstheile Erz mit beiläufig 5 Gewichtstheilen Schwefelsäure oder Salzsäure
                              versetzt, um einerseits die Oxydchloride auflöslicher zu machen, andererseits das
                              freie oder mit Kieselerde verbundene Natron, welches beim Rösten gebildet wurde, zu
                              sättigen, weil es sonst einen großen Metallverlust veranlassen würde. Die Gefäße für
                              das Auslaugen können aus Holz oder Mauerwerk bestehen und werden mit einem
                              gewöhnlichen Filter versehen, damit die Flüssigkeit leicht ablaufen kann.
                           Die in der Lösung enthaltenen Metalloxyde werden mittelst der gebräuchlichen Processe
                              gefällt und gereinigt. Das Kupfer kann z.B. mit Aschenlauge, Kalkwasser oder
                              Aetznatron gefällt und der Niederschlag zur Farbenbereitung verwendet oder in
                              gewöhnlichen Oefen zu Metall reducirt werden. Durch Fällen des Kupfers mit einer
                              Lösung von arsenigsaurem Kali erhält man unmittelbar grüne Farben.
                           Nach dem Auslaugen verbleiben auf dem Filter pulverförmiges metallisches Gold mit
                              Eisen-, Zinn-, Zinkoxyd etc. (wenn das Erz diese Metalle enthielt),
                              welche nach den bekannten Methoden verwerthet werden können.Im polytechn. Journal Bd. CXLII S.
                                       336 wurde ein nach dem Mining Journal
                                    bearbeiteter Aufsatz mitgetheilt, welcher die Vortheile des patentirten
                                    Verfahrens auseinandersetzt; das Verfahren selbst aber ist in jenem Artikel
                                    theils mangelhaft, theils unrichtig angegeben, daher wir obige
                                    Patentbeschreibung nachtragen. Die Erfinder des Verfahrens sind der
                                    Hüttendirector Constantin Haupt in Massa und der
                                    Professor Emil Bechi
                                    in Florenz. – Hr. Ritter
                                       Hähner ersucht die Berg- und Hüttenverwaltungen etc.,
                                    welche das neue Verfahren einzuführen wünschen, sich wegen näherer Auskunft
                                    in portofreien Briefen an Hrn. Dr. Carl Hartmann, Redacteur der berg- und
                                    hüttenmännischen Zeitung zu Leipzig, zu wenden. A. d. Red.