| Titel: | Miscellen. | 
| Fundstelle: | Band 143, Jahrgang 1857, Nr. , S. 313 | 
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                        Miscellen.
                        Miscellen.
                        
                     
                        
                           Neuere preußische Verfügungen, den Betrieb der Dampfkessel
                              betreffend.Wir verweisen auf das
                                    frühere königl. preuß. Regulativ vom 6. Mai
                                    1838, die Anlage und den Gebrauch von Dampfkesseln und Dampfentwicklern
                                    betreffend, im polytechn. Journal Bd. LXIX
                                       S. 323. A. d. Red.(Vom August 1856.)
                           1. An allen Manometern muß die in der polizeilichen Genehmigung zur Benutzung des
                              Dampfkessels zugelassene höchste Dampfspannung durch eine in die Augen fallende
                              Marke bezeichnet seyn. Außerdem muß an dem Kessel selbst der nach dieser Genehmigung
                              zulässige Ueberschuß der Dampfspannung über den Druck der äußeren Atmosphäre in
                              leicht erkennbarer Weise angegeben seyn.
                           2. An jedem Dampfkessel muß der Name des Fabrikanten, die laufende Fabriknummer und
                              das Jahr der Anfertigung in einer leicht sichtbaren und dauerhaften Weise angegeben
                              seyn.
                           3. Aus dem Regulativ zur Ausführung des Gesetzes vom 7. Mai 1856, den Betrieb der
                              Dampfkessel betreffend:
                           
                              I. Ordentliche
                                    Untersuchungen.
                              §. 1. Jeder im Betrieb befindliche Dampfkessel wird von Zeit zu Zeit einer
                                 technischen Untersuchung unterworfen.
                              §. 2. Diese Untersuchung hat zum Zweck, den Zustand der zur Sicherheit des
                                 Betriebes erforderlichen Vorrichtungen und deren Uebereinstimmung mit den in der
                                 polizeilichen Genehmigung für die Kessel-Anlage deßhalb getroffenen
                                 Bestimmungen festzustellen.
                              §. 3. Die Untersuchung ist daher zu richten: auf die Vorrichtungen zum
                                 regelmäßigen Speisen des Kessels; auf die Ausführung und den Zustand der Mittel,
                                 den Normal-Wasserstand in dem Kessel zu allen Zeiten mit Sicherheit
                                 beurtheilen zu können;
                              
                              auf die Vorrichtungen, welche gestatten, den etwaigen
                                 Niederschlag an den Kesselwandungen zu entdecken und den Kessel reinigen zu
                                 können;
                              auf die Vorrichtungen zum Erkennen der Spannung der Dämpfe
                                 im Innern des Kessels;
                              auf die Ausführung und den Zustand der Mittel, den Dämpfen
                                 einen freien Abzug zu gestatten, wenn die Normal-Spannung erreicht, resp.
                                 überschritten wird;
                              auf die Ausführung und den Zustand der Feuerungsanlage
                                 selbst, die Mittel zur Regelung und Absperrung des Zutritts der atmosphärischen
                                 Luft und zur thunlichst schnellen Beseitigung des Feuers.
                              Die Prüfung der Stärke und Widerstandsfähigkeit der Kesselwände ist nicht
                                 Gegenstand der Untersuchung.
                              §. 4. Eine Unterbrechung des Betriebes darf zum Zweck der technischen
                                 Untersuchung nicht verlangt werden.
                              §. 5. Der mit der Untersuchung beauftragte Sachverständige hat sich davon
                                 zu überzeugen, ob der Kesselwärter die zur Sicherheit des Betriebes
                                 erforderlichen Vorrichtungen kennt und anzuwenden versteht.
                              §. 6. Der Sachverständige nimmt über die Ergebnisse der Untersuchung eine
                                 Verhandlung auf, welche von dem Kesselbesitzer oder dessen Stellvertreter
                                 – bei Dampfschiffskesseln dem Schiffsführer – und dem Kesselwärter
                                 zu unterzeichnen ist. Verweigern diese oder einer von ihnen die Unterschrift, so
                                 wird dieß unter Angabe der Weigerungsgründe in der Verhandlung bemerkt.
                                 Abschrift der letzteren wird dem Kesselbesitzer auf Verlangen kostenfrei
                                 ausgehändigt.
                              Außerdem wird der Befund der Untersuchung in ein von dem Kesselbesitzer für jeden
                                 Kessel zu haltendes Revisionsbuch eingetragen. Diesem Buche ist das nach der
                                 Aufstellung des Kessels ertheilte amtliche Abnahme-Attest anzuhängen.
                              §. 7. Der Sachverständige übersendet die über die Untersuchung
                                 aufgenommene Verhandlung der Polizei-Obrigkeit des Ortes, an welchem sich
                                 der Dampfkessel befindet, oder, sofern der Kesselbesitzer selbst die
                                 Polizei-Obrigkeit ist oder die Ortspolizei zu verwalten hat, dem
                                 Landrath.
                              §. 8. Bis auf weitere Bestimmung findet die Untersuchung von Kesseln,
                                 deren Dämpfe mechanisch wirken, alljährlich, von anderen Kesseln alle zwei Jahre
                                 statt.
                              Die Untersuchung von Dampfschiffskesseln wird vor dem Beginne der Fahrten jedes
                                 neuen Jahres vorgenommen. Zu diesem Zwecke hat der Führer des Dampfschiffs dem
                                 Sachverständigen desjenigen Bezirks, in welchem sich das Schiff befindet,
                                 mindestens acht Tage vor dem Beginn der Fahrten die Anzeige zu machen, daß das
                                 Schiff zur Untersuchung bereit gestellt sey. Hat die Untersuchung einen Mangel
                                 nicht ergeben, so ertheilt der Sachverständige dem Schiffsführer hierüber ein
                                 Zeugniß, welches bis zur nächsten Untersuchung in der Haupt-Cajüte des
                                 Schiffs auszuhängen ist.
                              §. 9. Der Sachverständige überreicht der Regierung am Jahresschluß eine
                                 Nachweisung der von ihm im Laufe des Jahres untersuchten Dampfkessel, welche den
                                 Namen des Orts, an welchem sich der Kessel befindet, und des Kesselbesitzers,
                                 die Bestimmung des Kessels, den Tag der Revision, und in kurzen Worten den
                                 Befund derselben ersehen läßt.
                              
                           
                              II. Außerordentliche
                                    Untersuchungen.
                              §. 10. Hat die ordentliche Untersuchung eines Dampfkessels ergeben, daß
                                 eine oder mehrere der im §. 3 bezeichneten Vorrichtungen sich in einem
                                 Zustande befinden, welcher eine Gefahr zur Folge haben kann, und hat diesem
                                 Zustande nicht etwa sofort abgeholfen werden können, so nimmt der
                                 Sachverständige, nach Ablauf der zur Herstellung des vorschriftsmäßigen
                                 Zustandes für erforderlich zu achtenden Frist, eine außerordentliche
                                 Untersuchung vor.
                              §. 11. Der Sachverständige hat eine außerordentliche Untersuchung auch
                                 dann anzustellen, wenn er von der Polizei-Obrigkeit des Orts, an welchem
                                 sich der Dampfkessel befindet, beziehungsweise dem Landrath, dazu aufgefordert
                                 wird.
                              §. 12. Die in den §§. 2 bis 7 für die ordentlichen
                                 Untersuchungen ertheilten Vorschriften finden auch bei den außerordentlichen
                                 Untersuchungen Anwendung.
                              
                           
                        
                           
                           Französische Hofwagen und Krupp'sche Gußstahlachsen.
                           In einer der letzten Versammlungen des Vereins der Civil-Ingenieure in Paris
                              machte Hr. Polonceau
                              Mittheilungen über die unter seiner Leitung in den Werkstätten der Orleansbahn
                              ausgeführten Wagen für Reisen des kaiserlichen Hofs, deren sich der Kaiser auf
                              seiner letzten Reise nach Bordeaux bedient hat. Es handelt sich um einen ganzen
                              Bahnzug, bestehend aus nicht weniger als neun Wagen, wovon fünf speciell für den
                              Kaiser, die Kaiserin und deren Gefolge bestimmt, durch Platformen nach Art der
                              amerikanischen Wagen mit einander der Art verbunden sind, daß man während der Fahrt
                              aus einem in den andern gelangen kann. Diese fünf Wagen sind nach der Reihe ihrer
                              Stellung im Zuge: 1) ein Salonwagen für die Adjutanten, als Speisesaal dienend, mit
                              einem Bureau und Toiletezimmer; 2) ein Platform wagen mit einem gußeisernen
                              vergoldeten Geländer umgeben, die Decke von Säulen aus polirtem Eisen getragen, mit
                              Tapetenvorhängen zum Zumachen und Oeffnen; 3) ein Salonwagen mit Vorzimmer, mit den
                              Wappen des Kaiserreichs und mit einer von Adlern getragenen Krone geschmückt; 4) der
                              Schlafzimmerwagen mit einem Salon für die Ehrendamen, worin die Sitze in Betten
                              verwandelt werden können, einem Schlafzimmer für den Kaiser und die Kaiserin, einem
                              Toiletzimmer für den Kaiser und einem für die Kaiserin, Waterclosets; 5) der
                              Gepäckwagen mit einer Abtheilung für die Diener und einer andern für die
                              Dienstrequisiten. Ersatzstücke etc. Zwischen dem Speisesaal- und Platform
                              wagen, so wie zwischen diesem und dem Salonwagen sind feste Treppen angebracht,
                              welche bequemen Zutritt zu den Wagen gestatten und des Nachts durch an den
                              Wagenecken angebrachte Laternen beleuchtet sind. Wir übergehen die Beschreibung der
                              inneren Ausstattung als für unseren Zweck unwesentlich und führen nachstehend nur
                              das in technischer Beziehung Bemerkenswerthe an:
                           1) Die Aufhängung der Salonwagen ist auf doppelten Federn, indem außer den in
                              gewöhnlicher Art über der Achse angebrachten, eine weitere Anzahl Federn zwischen
                              dem Untergestelle und dem Wagenkasten angewendet ist. Eine sanftere Bewegung und die
                              Vermeidung der Längen- und Seitenschwingungen wurde damit erreicht. –
                              2) Die Schmierbüchsen können die Achsenhalse gleichzeitig mit Oel und fester
                              Schmiere versehen. Im normalen Stande geschieht das Schmieren in der gewöhnlichen
                              Weise mit aus dem Behälter zugeführtem Oel; daneben ist aber ein mit sehr harter
                              Schmiere gefüllter Behälter vorhanden, welche erst bei Erhitzung der Achsschenkel
                              flüssig wird. Das Flüssigwerden ist bei der ersten Reise einigemal eingetreten, ohne
                              daß indessen die Schmierbüchsen aufgehört hatten kalt zu bleiben, obschon die
                              Geschwindigkeit fast fortwährend 70 Kilometer die Stunde betragen hatte. – 3)
                              Die Räder, drei Paar für jeden Wagen, haben 1,20 Meter Durchmesser. Die Achsen sind
                              von Krupp'schem Gußstahl. Die Achsschenkel haben einen
                              Durchmesser von 0,08 Meter und eine Länge von 0,155 Meter; der Achskörper ist in der
                              Mitte 0,096 und an den Naben 0,110 Meter dick.
                           Bevor die Achsen für den kaiserlichen Bahnzug verwendet wurden, hat man sie
                              vergleichenden Proben mit eisernen Achsen der besten Sorte unterworfen. Der Schenkel
                              der eisernen Achsen mit einem Handhammer von 17 Kilogrammen Gewicht geschlagen,
                              erhält nach 60 Schlägen eine Biegung von 11–14 Millimeter am Ende; umgedreht
                              ertrug derselbe nur 1–8 Schläge bis zum Bruche. Der Schenkel der
                              Gußstahlachse dagegen hatte nach 100 Schlägen nur um 1/2 Millimeter nachgegeben;
                              umgedreht brachten 100 Schläge nur eine Biegung von 3/4 Millimeter hervor. Auf 1/4
                              des Umfanges 4 Millimeter tief eingeschnitten, hatten 15 Schläge keine Wirkung, auf
                              6 Millimeter eingeschnitten, brachten 10 Schläge nur eine Biegung von 2 Millimeter
                              hervor; rundherum 6 Millimeter teef eingeschnitten, vermehrten 20 Schläge die
                              Einbiegung um ein Weniges; auf 10 Millimeter eingeschnitten, brach der Schenkel beim
                              zehnten Schlag ab.
                           Auf 1,20 Meter Abstand zwischen zwei Stützpunkten befestigt, und in der Mitte dem
                              Druck der hydraulischen Presse unterworfen, verlor die Achse nach sechsmal
                              wiederholtem Druck, wobei sie stets ihre primitive Gestalt wieder annahm, erst bei
                              13,700 Kilogrammen Pressung ihre Elasticität; die Biegung betrug hiebei 15
                              Millimeter und ging nur auf 8 Millimeter zurück. Bei 11,800 Kilogrammen hatte sie
                              sich auf 7 Millimeter gebogen und war nach der Entlastung wieder ganz gerade
                              geworden. Unter den
                              gleichen Bedingungen haben eiserne Achsen angefangen, ihre Elasticität unter einem
                              Druck von 4000 Kilogrammen zu verlieren, und bei 9800 Kilogrammen hatten sie
                              vollständig nachgegeben.
                           Unter dem Druck eines 4,65 Meter hoch herabfallenden Rammklotzes von 620 Kilogrammen
                              erhalten die gewöhnlichen eisernen Achsen, auf 1,5 Meter Entfernung unterstützt,
                              eine Einbiegung von 0,35 Meter und brechen dann umgedreht bei dem ersten oder
                              zweiten Schlag Eine eiserne Achse von sehr guter Qualität von den HHrn. Petin und Gaudet, speciell für den kaiserlichen Convoi
                              fabricirt, gab beiläufig bei jedem Schlag um 45 Centimeter nach; umgedreht nach dem
                              ersten Schlag nahm sie ihre frühere Gestalt wieder an und zeigte nach weiteren
                              Schlägen eine Biegung von 16 Millimeter in umgekehrter Richtung; abermals umgedreht
                              wurde sie unter vier Schlägen wieder gerade und nahm in entgegengesetzter Richtung
                              die gleiche Einbiegung an. Zum drittenmal gedreht, brach sie auf den vierten Schlag,
                              nachdem sie im Ganzen deren 13 erhalten. Dieser Widerstand kann für eiserne Achsen
                              als sehr bemerkenswerth betrachtet werden. Die Stahlachse gab bei jedem Schlag
                              ungefähr um die Hälfte weniger nach als die eiserne Achse und ertrug die doppelte
                              Anzahl Schläge bis sie die entgegengesetzte Biegung annahm. Nach einer ersten
                              Einbiegung von 15 Millimeter wurde sie fünfmal gedreht und in entgegengesetzter
                              Richtung gebogen und brach erst beim 36. Schlag des Rammklotzes, ohne an der
                              Oberfläche den geringsten Riß zu zeigen.
                           Auf der Orleansbahn werden auch wirklich alle geraden Achsen von Gußstahl angewendet
                              und Hr. Polonceau hält es
                              außer Frage gestellt, daß für Achsen und die meisten Maschinentheile, ungeachtet der
                              vermehrten Kosten, der Gußstahl an die Stelle des Eisens zu treten habe. Bei den
                              Achsen sollten übrigens die Dimensionen gegen die eisernen nur wenig, bei den
                              anderen Maschinentheilen nicht dem Verhältnisse des Unterschieds in der
                              Widerstandskraft der Materialien entsprechend verringert werden.
                              (Eisenbahn-Zeitung, 1856, Nr. 51.)
                           
                        
                           Ueber ein neues einfaches Stereoskop.
                           Faye legte jüngst der franz. Akademie einen kleinen, zur
                              Erleichterung des stereoskopischen Sehens bestimmten Apparat vor. Derselbe besteht
                              einfach aus einem Blatt Papier, worin zwei Löcher von 5 Millimeter Durchmesser
                              befindlich sind, etwa so weit von einander als die Augen des Beobachters. Um sich
                              dieses Stereoskops zu bedienen, braucht man dasselbe nur vor einer Doppelzeichnung
                              zu halten, die man in der anderen Hand hält, und nach und nach die Augen zu nähern,
                              ohne aufzuhören, die Zeichnung durch die beiden Löcher zu betrachten. Bald
                              verschwimmen die beiden Löcher zu einem einzigen, und alsdann erscheint das
                              Reliefbild zwischen den beiden ebenen Bildern in vollkommener Deutlichkeit. Es ist
                              dem Verfasser nicht unbekannt, daß man die Relief-Empfindung auch ohne allen
                              Apparat bekommt, allein er glaubt, daß der eben beschriebene, den man sich in
                              wenigen Augenblicken machen kann, das stereoskopische Sehen erleichtert und in allen
                              Fällen anwendbar ist, besonders bei in Büchern befindlichen Zeichnungen
                              (Gegenständen der Krystallographie, Naturgeschichte u.s.w.), die man nicht unter das
                              gewöhnliche Stereoskop bringen kann. Wenigstens hat er sich desselben in seinen
                              Vorlesungen bedient, um Kenntnisse zu vulgarisiren, die jetzt für die Anwendung der
                              Wissenschaften unumgänglich sind (Aus Comptes rendus,
                              durch Poggendorff's Annalen der Physik. Bd. XCIX S. 641.)
                           
                        
                           Chenot's Eisenkitt.
                           Diesen Kitt erhält man, wenn man Thon oder Gyps mit Eisenschwamm (fein zertheiltem metallischem Eisen, durch Reduction der
                              Eisenerze mit Wasserstoffgas dargestellt) zusammen knetet. Unter dem oxydirenden
                              Einfluß der Luft verwandelt sich das Eisen in Oxyd; letzteres nimmt einen
                              unverhältnißmäßig größern Raum ein, als früher das Metall, was die Erhärtung der Masse zur
                              Folge hat. Ein Zusatz von Wasser, Urin, Ammoniak oder Essig beschleunigt das
                              Erhärten dieses Kittes sehr. Der sehr zu empfehlende Chenot'sche Eisenkitt gestattet zahlreiche Anwendungen. (Journal de Pharmacie et de Chimie, Januar 1857, S.
                              65.)
                           
                        
                           Neues Verfahren, Kupferplatten auf photographischem Wege
                              darzustellen und zu vervielfältigen.
                           In der Versammlung der Mitglieder des Vereins für Gewerbfleiß in Preußen, im Monat
                              November v. J. theilte Hr. Kronheim, ehemaliger Kunstdruckereibesitzer in London, in einem
                              Vortrage ein neues Verfahren mit, Kupferplatten auf photographischem Wege
                              darzustellen und zu vervielfältigen. Eine Glasplatte wird mit einem Ueberzuge von
                              Gelatine versehen, die aus 4 Unzen gereinigtem Leim, 14 Unzen destillirtem Wasser,
                              256 Gran doppelt-chromsaurem Kali, 84 Gran salpetersaurem Silberoxyd und 24
                              Gran Jodkalium bereitet wird. Nach dem Aussetzen der Platte in der camera obscura bilden die vom Lichte nicht getroffenen
                              Stellen durch Befeuchten mit Wasser ein erhabenes Korn. Die so gebildete Platte wird
                              mittelst Gutta-percha, welche mit Oel verbunden ist, durch Aufwalzen
                              abgeformt; die Form wird dann metallisirt und galvanisch copirt. Der Vortragende
                              zeigte nach diesem Verfahren hergestellte gelungene Abdrücke vor. (Verhandlungen des
                              Vereins zur Beförderung des Gewerbfleißes in Preußen, 1856, S. 141.)
                           
                        
                           Vorbereitung des Zinkblechs für das Bemalen mit Oelfarben; von
                              Hrn. Heilbronn zu
                              Paris.
                           Bekanntlich haben die Oelfarben, welche dem Eisenblech so stark anhaften, nur wenig
                              Haltbarkeit auf dem Zink; die dichte und polirte Oberfläche des Zinkblechs hält
                              nämlich die fetten oder harzigen Bindemittel der Farben nicht zurück. Hr. Heilbronn hat nun die Aufgabe, die
                              Oelmalerei auf dem Zinkblech dauerhaft zu machen, auf eine sehr genügende Weise
                              gelöst; er überzieht das Metall mit einem sehr dünnen Häutchen von
                              Zinkoxyd-Chlorid (basisch salzsaurem Zinkoxyd). welches sich beim Besprengen
                              des Zinks mit verdünnter Salzsäure bildet; die Salzsäure greift nämlich das Metall
                              an und erzeugt Chlorzink, welches in Berührung mit dem Sauerstoff der Luft bald zu
                              Oxydchlorid wird. Diese Reaction erfolgt zwar langsam, aber wegen der
                              Zerfließlichkeit des Chlorzinks nach und nach vollständig, weil die feuchte
                              Oberfläche erst nach gänzlicher Umwandlung trocken wird. Dazu kommt noch, daß nach
                              dem Besprengen mit Säure die Oberfläche des Metalls etwas rauh bleibt. Das Häutchen
                              von Oxydchlorid haftet vollkommen auf dem Metall und der auf diese Schicht
                              aufgetragene Firniß hält eben so gut wie auf Eisenblech. – Der Erfinder hatte
                              auch den glücklichen Gedanken, in der Salzsäure Farben zu vertheilen, wo dann beim
                              Besprengen des Zinks mit derselben granitartige Dessins entstehen; die Farben werden
                              in diesem Falle vom Zinkoxyd-Chlorid eingehüllt; durch Ueberfirnissen erhält
                              diese Ausrüstung des Zinkblechs das schönste Ansehen. In Paris sieht man jetzt
                              überall die interessanten Producte des Erfinders. (Journal de
                                 Pharmacie et de Chimie, Januar 1857, S. 64.)
                           
                        
                           Leibl's bleifreie
                              Töpferglasur.
                           Man bereitet diese Glasur auf folgende Weise: 100 Theile concentrirte
                              Wasserglaslösung von der Consistenz eines dünnen Syrups werden mit einem Quantum
                              Kalkmilch gemengt, welches 5 bis 6 Theile Kalk enthält, und dann unter beständigem
                              Umrühren zur Trockne
                              abgedampft. Man erhält so ein grobes, zerreibliches Pulver, das gemahlen und
                              gesiebt, die Hauptmasse der Glasur bildet. Die zu glasirenden Geschirre werden nun
                              in Wasserglaslösung getaucht und dann jene Glasurmasse, bestehend aus Kali (oder
                              Natron), Kalk und Kieselerde, darauf gesiebt. Ist die Glasurmasse eingetrocknet, so
                              wird aufs neue Wasserglaslösung darüber gegossen, wodurch der Ueberzug nach dem
                              Trocknen so fest wird, daß er nicht mit der Hand abgerieben werden kann. Die so
                              zubereiteten Geschirre werden nun gebrannt und bedürfen keines stärkeren Feuers als
                              die mit gewöhnlicher Bleiglasur versehenen. Einfacher und weniger umständlich
                              verfährt man, wenn man statt der eben genannten Glasurmasse ein leichtflüssiges Glas
                              aus 100 Theilen Quarzpulver, 80 Thln. gereinigter Potasche, 10 Thln. Salpeter und 20
                              Thln. gelöschtem Kalk schmelzt, pulverisirt und mit Wasserglaslösung aufträgt und
                              einbrennt. Diese Glasur ist sehr haltbar und widersteht nicht nur den
                              vegetabilischen, sondern auch den mineralischen Säuren fast eben so wie gewöhnliches
                              Glas. (Böttger's polytechn. Notizblatt, 1857, Nr. 2.)
                           
                        
                           Ueber die anästhesische Wirkung des Kohlenoxydgases; von Dr. G. Tourden.
                           Ich habe schon im J. 1853 in meinen Vorträgen an der medicinischen Facultät zu
                              Straßburg das Kohlenoxydgas mit dem leichten und schweren Kohlenwasserstoff und der
                              Kohlensäure unter die anästhesischen Gase classificirt. Meine Versuche stellte ich
                              mit Kaninchen und Tauben entweder in einer Glocke auf der pneumatischen Wanne an,
                              oder mittelst eines Apparats von Kautschuk, welcher die Wirkung des Gases nach
                              Belieben fortzusetzen und zu unterbrechen gestattete. Die beiden Haupthatsachen,
                              welche sich dabei ergaben, sind die Unschädlichkeit des Gases und seine
                              anästhesische Wirkung, analog derjenigen des Chloroforms und des Aethers. Ein Thier
                              kann mehrmals nach einander anästhesirt werden, und es erholt sich nach jedem
                              Versuch schnell und vollständig. Die Wirkung des Gases kann bis zum Scheintod gehen;
                              man muß sie aber unterbrechen, sobald die Anästhesie vollständig eingetreten ist,
                              weil sonst ein unmerklicher Uebergang vom Schlaf zum Tod die Folge seyn kann;
                              letzterer ist meistens ein sanfter, die Respiration hört auf, das Kohlenoxyd scheint
                              zu tödten indem es die Respirationsmuskeln paralysirt. – Die Erfahrung hat
                              schon bewiesen, daß der Mensch die Wirkung des Kohlenoxydgases ohne Gefahr ertragen
                              kann. Bei den Hohöfen wo das Kohlenoxydgas nach Ebelmen's Verfahren für gewisse metallurgische
                              Operationen angewandt wird, hat man nämlich beobachtet, daß Arbeiter welche von
                              Asphyxie, d.h. plötzlicher Anästhesie befallen wurden, schnell wieder zu sich kamen.
                              (Comptes rendus, Januar 1857, Nr. 3.)
                           
                        
                           Zur Auffindung und Nachweisung des Strychnins; von Dr. H.
                                 Schröder.
                           Es ist der Fall vorgekommen, daß sich Jemand Krähenaugenpulver als Rattengift
                              verschreiben ließ, und dasselbe, um sich zu vergiften, selbst verschluckte. Es war
                              1/2 Unze Krähenaugenpulver mit einer Drachme Indigo versetzt. Die betreffende Person
                              erhielt bald darauf 15 Gran Zinkvitriol als Brechmittel. Das Erbrochene und 2 1/2
                              Schoppen Urin wurden mir amtlich zur Untersuchung auf Strychnin übergeben. Ich
                              wendete das von Stas für flüchtige Alkaloide, und von Otto auch auf nicht flüchtige Alkaloide ausgedehnte
                              VerfahrenPolytechn. Journal Bd. CXLII S.
                                       287. nachfolgender abgekürzter Weise an:
                           
                           Die Substanz wird unmittelbar mit kohlensaurem Natron bis zur alkalischen Reaction
                              versetzt, um das Alkaloid frei und in Aether löslich zu machen; dann widerholt mit
                              Aether geschüttelt, und der Aether nach der Klärung abgegossen und gesammelt.
                              Dieser, das unreine Alkaloid bereits enthaltende Aether wird mit etwas Wasser und
                              Schwefelsäure versetzt, und anhaltend geschüttelt. Das schwefelsaure Alkaloid in
                              Aether unlöslich, muß sich nun in dem sauren Wasser befinden. Der Aether wird
                              abgegossen, und das saure Wasser noch ein paar Mal mit Aether geschüttelt und
                              gewaschen. Der Aether nimmt dabei die übrigen Stoffe, die er ursprünglich aufgelöst
                              hatte, auf, und läßt fast nur das schwefelsaure Alkaloid in dem sauren Wasser
                              zurück. Das saure Wasser wird sodann mit kohlensaurem Natron bis zur alkalischen
                              Reaction versetzt, und das Alkaloid dadurch wieder frei und in Aether wieder löslich
                              gemacht; hierauf wird wiederholt mit reinem Aether geschüttelt, decantirt, und der
                              Aether in einer Glasschale gesammelt und der freiwilligen Verdunstung überlassen.
                              Zuletzt wird die Verdunstung auf dem Wasserbade, oder im Falle flüchtige Alkaloide
                              zu suchen sind, an einem mäßig warmen Orte vollendet.
                           Auf diese Weise wurde im vorliegenden Falle das Brucin enthaltende Strychnin in nahe
                              reinem Zustande als fester farbloser fast weißer Rückstand auf der Glasschale
                              erhalten: aus dem Erbrochenen in erheblicher Menge, aus dem Urin nur als ein leiser
                              Anflug auf der Schale. Gleichwohl genügte derselbe, um die Reaction des Strychnins
                              an jeder Stelle der Schale, welche von dem verdunstenden Aether bedeckt gewesen war,
                              sehr deutlich zu erhalten, indem mittelst eines Glasstabes ein Tropfen concentrirter
                              Schwefelsäure an einer Stelle der Schale verrieben, und dann ein Krystall von
                              zweifach-chromsaurem Kali hin und her geschoben wurde.
                           Die charakteristische prächtig blaue Färbung trat an jeder Stelle ein. Das Strychnin
                              wurde auch in der Weise erkannt, daß eine Stelle der Schale mit ein Paar Tropfen
                              Wasser mittelst eines Glasstabes eingerieben, diese auf ein kleines Stück Porzellan
                              abgetropft, und auf demselben mit einem Körnchen fester Jodsäure angerührt wurden;
                              beim Trocknen und Erwärmen über der Weingeistflamme trat die bekannte violette
                              Färbung in derselben Weise ein, als wenn reines Strychnin zu dem Versuche angewendet
                              wurde. Die dem Brucin der Krähenaugen eigenthümliche rothe Färbung mit mäßig
                              concentrirter Salpetersäure zeigte sich ebenfalls sehr deutlich.
                           Ich glaube, diese Erfahrung mittheilen zu sollen, weil einerseits der Uebergang des
                              Strychnins in den Urin meines Wissens noch nicht nachgewiesen ist; andererseits,
                              weil der eingeschlagene Weg der möglichst directe ist.
                           Es wird sich dieser kurze und directe Weg zur Isolirung der Alkaloide aus Contentis, Speisen u.s.w. wohl in allen den Fällen als
                              der zweckmäßigste erweisen, in welchen nicht etwa die Anwesenheit einer reichlichen
                              Menge von Fett, oder anderer im Aether sehr auflöslicher Stoffe, die vorausgehende
                              Behandlung der Substanz mit Alkohol u.s.w., wie sie von Stas und von Otto vorgeschrieben wird, rathsam
                              machen sollte.
                           Mannheim, den 15. Februar 1857.
                           
                        
                           Einfache Vorrichtung zum Trocknen des Hopfens.
                           Nach dem Hohenheimer Wochenblatte bedient man sich in Hohenheim mit vielem Erfolg zum
                              Trocknen des Hopfens folgender Vorrichtung. Auf einem der Fruchtböden befindet sich
                              eine geneigt liegende Fläche von grober Leinwand (am besten aus mehreren, etwa 2 Fuß
                              breiten und 6 Fuß langen Horden, die auf einem passenden, von allen Seiten
                              geschlossenen Gestelle ruhen) von 36 bis 40 Fuß Länge und 12 Fuß Breite. Unter
                              dieser Fläche wird mittelst eines einfachen Ventilators schwach erwärmte Luft, die
                              man aus einem unterhalb befindlichen geheizten Locale erhält, getrieben. Der
                              Ventilator treibt die Luft so gegen die geneigt liegende Fläche, daß die höher
                              liegenden Theile zunächst davon berührt werden und die hier abgleitende Luft dann
                              die niedriger liegenden Horden erreicht. Man kann den Hopfen 5 bis 6 Zoll hoch auf
                              die Fläche bringen, und auf die Weise leicht wenden, daß man die Horden einzeln
                              abnimmt, mit einer leeren Horde bedeckt und dann zu Zwei schnell umdreht, so daß der Hopfen nun
                              auf der neuen Horde liegt, die an der Stelle der abgeleerten auf das Gestell
                              gebracht wird.
                           Der Hopfen trocknet auf dieser Fläche binnen 24 Stunden vollständig, da die höher als
                              30 Grad R. erwärmte Luft die ganze Schicht durchdringt. Es geht dabei von dem besten
                              Theile des Hopfens, dem Lupulin, nichts verloren, da das Wenden selten nöthig ist
                              und ohne starke Berührung der Dolden geschehen kann.
                           
                        
                           Die deutsche und die englische Sohlledergerberei.
                           Zu Sohlleder werden in Deutschland in der Regel nur die
                              schwersten Häute bestimmt. Um die rohen Häute von den Haaren zu befreien, werden sie
                              entweder in Kufen eingesalzen oder auf Haufen gelegt, wo, indem sie sich erwärmen,
                              durch das Eintreten einer leichten faulen Gährung die Befestigung der Haare
                              gelockert wird; nachdem sie enthaart und vom anhangenden Fleisch befreit wurden,
                              kommen sie in eine saure Lohbrühe, die dadurch gewonnen wird, daß man die schon zum
                              Gerben in den Gruben benützte Lohe wiederholt mit Wasser auslaugt. In dieser
                              Lohbrühe, der man entweder Fichtenrinde in Stücke gebrochen oder grob gemahlene
                              Eichenrinde zusetzt, werden die Häute geschwellt und zum Einlegen in die Gruben
                              vorbereitet. In den Gruben wird jede einzelne Haut mit dem erforderlichen Quantum
                              Lohe bestreut und für die Dauer von zwei bis drei Monaten der Einwirkung des
                              Gerbestoffes überlassen, hierauf werden die Häute aus den Gruben genommen und indem
                              man sie mit frischer Lohe bestreut, wieder in dieselben zurückgebracht. Dieses
                              Verfahren wird je nach der Dicke der Häute drei- bis viermal wiederholt, und
                              nachdem die Gerbung vollendet ist, so bringt man die Häute auf die Trocknung, wo
                              ihnen zugleich durch Einbiegung der Füße und des Kopfes die übliche Form gegeben
                              wird. Dieses Verfahren bei der Sohlleder-FabricationSohlleder-Fabricaton ist so ziemlich in allen deutschen Staaten, sowie in Frankreich und
                              Belgien eingeführt, weicht aber von der in England angenommenen Gerbeweise sehr
                              ab.
                           In England bedient man sich zu Sohlleder fast
                              ausschließlich nur der aus Amerika kommenden, entweder gesalzenen oder getrockneten
                              rohen Ochsenhäute, von denen Kopf und Seitentheile abgeschnitten und nur das
                              eigentliche Kernstück zu Sohlleder verwendet wird. Um die Häute zu enthaaren, werden
                              sie auf einige Tage in eine schwache Kalkmilch gebracht; von den Haaren frei und gut
                              im Wasser ausgewaschen, kommen sie in eine kräftige Lohbrühe, die man durch
                              Extrahiren von Eichen- und Mimosarinde mittelst frischen Wassers bereitet
                              hat. Anstatt die Häute in Gruben festzusetzen, legt man sie, nachdem sie gehörig
                              angegerbt sind, in möglichst starke Gerbebrühen und fügt überdieß bei jeder
                              einzelnen Haut noch etwas frische Lohe bei. Die Gerbung geht auf diese Weise rascher
                              und zwar in circa 6 Monaten vor sich, während unsere
                              Methode fast dreimal so viel Zeit erfordert; sie ist aber auch mit einem ungleich
                              größeren Lohaufwand verknüpft. Aus der Gerbung kommend, wird dann dem Leder, an
                              welchem der Narben durch Anwendung so starker Gerbebrühen sehr zusammengezogen
                              erscheint, durch Ausrecken, Klopfen und Walzen eine glatte Oberfläche gegeben.
                              Dadurch, daß der englische Gerber sich nur süßer, durch Auslaugen von – nicht
                              schon vorher zum Gerben benützter – Lohe mit frischem Wasser bereiteter
                              Gerbebrühen bedient, erhält er ein festes und doch elastisches Sohlleder. Mit dieser
                              Gerbeweise ziemlich übereinstimmend, verfahren wir bei unserm für leichtere, und
                              besonders für Frauenschuh-Sohlen bestimmten Bache-Leder. Hiezu werden,
                              wie es schon der Name bezeichnet, in der Regel nur Kuhhäute verwendet, die mittelst
                              Kalkwasser enthaart, in Lohbrühen angegerbt, sodann aber fest in Gruben gelegt und
                              darin gar gemacht werden. (Bayer. Kunst- und Gewerbeblatt, 1856, S. 246.)