| Titel: | Heinrichs' Maschine zum Schärfen der Mühlsteine. | 
| Fundstelle: | Band 150, Jahrgang 1858, Nr. XXVII., S. 93 | 
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                        XXVII.
                        Heinrichs' Maschine zum
                           Schärfen der Mühlsteine.
                        Patentirt für das Königreich Hannover den 9. December 1857. – Aus den Mittheilungen des hannoverschen
                                 Gewerbevereins, 1858 S. 163.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              III.
                        Heinrich's Maschine zum Schärfen der Mühlsteine.
                        
                     
                        
                           Zur Bildung der Rillen oder Furchen auf den ebenen Flächen der Mühlsteine hat man
                              bekanntlich in neuester Zeit mehrfach Maschinen in Anwendung gebracht, bei welchen
                              entweder ein einziger Meißel gesetzmäßig der
                              herzustellenden Furche entsprechend fortbewegt wird, oder ein System von Meißeln,
                              welches man in der Richtung der zu erzeugenden krummen Linien aufgestellt hat und
                              gegen das man Hämmer oder Stampfen wirken läßt. Erstere Gattung von Maschinen findet
                              sich u.a. vollständig abgebildet und beschrieben in Armengaud's Publication
                                 industrielle, Vol. III pag. 1, während von
                              letzterer Gattung entweder gar nichts oder nur Unvollständiges (wie in der Description des Machines et Procédés
                                 consignés dans les Brevets expirés, t. LXXV p. 3) bekannt geworden ist.
                           Da wir zugleich letzteres System für das bei weitem brauchbarere halten, so freuen
                              wir uns, die Abbildung einer betreffenden Maschine hier liefern und durch
                              Beschreibung erläutern zu können. Dieselbe ist von dem Müller H. Heinrichs zu Papenburgersyhl angegeben, hier im Lande
                              patentirt und bereits im praktischen Gebrauche.
                           Fig. 1 und
                              2 stellen
                              beziehungsweise die Maschine im Grund- und Aufrisse dar, Fig. 3 und 4 sind entsprechende
                              Details.
                           Das hölzerne Gestell A der Maschine ruht mit drei Ecken
                              auf Rollen B, mit der vierten Ecke C auf einem Bolzen D, der im
                              Mittelpunkte des Steines vertical aufgestellt und überdieß so angeordnet ist, daß
                              gehörige Stellungen und Drehungen um denselben vorgenommen werden können. Am äußeren
                              Rande läuft die Maschine übrigens noch auf einem am Umfange gekerbten Rade E, welches in einen um den Stein zu legenden Mantel oder Kranz derartig
                              greift, daß eine kreisförmige Fortbewegung der Maschine auf dem Steine während der
                              Arbeit ermittelt und regulirt wird.
                           Aus der Fläche des horizontalen Gestellbodens wird ein Stück von gehöriger Länge und
                              Breite ausgeschnitten und dafür eine gußeiserne Platte eingesetzt, welche eine Reihe
                              vierkantiger Löcher enthält, die dem auszuhauenden Furchenbogen entsprechen und in
                              welchen die Arbeitsmeißel m Platz finden. Das Einsetzen
                              der Meißel in die gedachten Löcher erfolgt von Unten, da ihre Stiele schmäler wie
                              die Köpfe sind und letztere (bei 1 1/2 bis 2 Zoll breiten Schnittflächen)
                              unmittelbar aneinander stoßen. Die Meißelstiele müssen derartig genau in die
                              Bodenplattenlöcher passen, daß sie darin beim Auf- und Niederbewegen eine
                              Senkrechtführung ohne die geringste Seitenbewegung erhalten. Im ruhenden Zustande
                              muß sich ferner die eine ununterbrochen gekrümmte Linie bildende Schnittfläche
                              sämmtlicher Meißel 1/4 bis 1/2 Zoll über der oberen Fläche des Mühlsteines befinden
                              (man sehe Fig.
                                 2, wo acht Meißel diese Stellung angenommen haben). Das
                              In-die-Höhehalten der Meißel erfolgt übrigens durch am Gestell
                              befestigte Federn z, wie Fig. 3 angegeben ist.
                              Ueber jedem Meißel ist ein eiserner Stempel p derartig
                              angeordnet, daß letzterer durch einen Daumen q mittelst
                              Hebelatte r gehoben, sich selbst überlassen beim
                              Niederfallen den Meißel trifft und diesen gegen den Stein treibt.
                           Eine zweite Reihe auf derselben Welle W befindlicher
                              kleinen Daumen t hebt die niedergefallenen Stempel
                              sofort wieder um einige Zolle in die Höhe, überhaupt aber so weit, bis eine mit dem
                              oberen Ende an einem Stifte x befestigte platte
                              Eisenstange s über einen seitwärts am Stempel
                              befindlichen Bolzen (Arm) y einfällt und den Stempel so
                              lange schwebend erhält, bis dieser durch den betreffenden Daumen q wieder zur vollen Höhe gehoben wird. Der Einschnitt
                              der platten Schiene s ist übrigens so geformt und die
                              Schiene selbst derartig angebracht, daß bei der vollständigen Hebung des Stempels
                              durch die längeren Daumen der Welle W die Schiene s so hoch gehobelt wird, daß ihr Einschnitt nicht auf
                              die Arme y einfallen und den Stempel im Niederfallen
                              nicht aufhalten kann.
                           Das Schwebend-Erhalten der Stempel während eines Theiles der Umdrehzeit der
                              Welle ist deßhalb nothwendig, damit die Federn sowohl die Meißel aus den
                              ausgeschlagenen Vertiefungen wieder in die Höhe heben können, als auch um die
                              Seitenbewegung der Maschine möglich zu machen. Letztere Fortbewegung wird zugleich
                              durch die Drehung der Welle (mittelst der Kurbel k)
                              bewirkt, indem an dem äußeren (über dem Rande des Mühlsteins befindlichen) Ende der
                              Welle ein Krummzapfen g
                               angebracht ist, der mit
                              einer Schiebstange h in Verbindung steht, welche
                              letztere auf ein Sperrrad i wirkt und vermittelst
                              desselben das bereits oben erwähnte auf dem Mantel des Mühlsteins laufende Rad l bei jeder Umdrehung der Welle W um einen Zahn, etwa 1/10 Zoll weiter schiebt. Eine zweite ähnliche
                              Vorrichtung bewirkt die Versetzung der ganzen Maschine nach vollständiger
                              Ausarbeitung einer Furche über den verbleibenden Zwischenraum in die nächstfolgende
                              Furche.In der Original- (Patent-) Zeichnung ist diese Einrichtung
                                    derartig unverständlich und unvollkommen angegeben, daß es gerathener schien
                                    in unseren Abbildungen darauf gar nicht Rücksicht zu nehmen und zwar um so
                                    mehr, als es überhaupt vortheilhafter seyn dürfte, das Fortrücken der
                                    Maschine von einer Rille (Furche) bis zur andern durch Menschenhand (direct)
                                    zu verrichten. Ferner sind die Daumen an der Welle in einer so gewundenen Linie angebracht,
                              daß sie nur etwa 3/4 des Umfanges einnehmen; während eines Viertheils der Umdrehzeit
                              ruhen daher sämmtliche Stempel, sind alle Meißel gehoben und findet allein die
                              fortrückende Bewegung statt.
                           Da die auszuhauenden Furchen am äußeren Rande des Mühlsteines breiter sind als am
                              inneren, dort also eine größere Kraft auf die Meißel wirken muß, um größere Stücke
                              abzusprengen, so hat man die Stempel von verschiedenem Gewichte gemacht und zwar von
                              Innen nach Außen zunehmend, von 3 bis 6 Pfund für den einzelnen. Zur Bearbeitung
                              härterer oder weicherer Steine wird der jedesmalige betreffende Stempelsatz durch
                              einige überzählige (sowohl von fortschreitend schwererem als leichterem Gewichte)
                              vervollständigt, so wie auch für den Zweck der völlig genauen Ebenung und flachen
                              Ausarbeitung der gehauenen Rillen, anstatt der scharfen Meißel ein Satz stumpfer
                              oder platter Meißel mit gekerbter oder gereifter Grundfläche eingesetzt werden
                              kann.
                           Eine und dieselbe Maschine kann für Steine von verschiedenem Durchmesser und zur
                              Ausarbeitung von Rillen verschiedener Krümmungen benutzt werden. Im ersteren Falle
                              ist es nur nöthig, bei kleineren Steinen die überflüssigen Stempel entweder ganz zu
                              entfernen oder durch Klinken, Preßschrauben, Bolzen etc. in gehöriger Höhe fest zu
                              halten; im zweiten Falle würde das die Meißelstiellöcher enthaltene gußeiserne
                              Einsatzstück durch ein anderes, mit der verlangten Krümmung der Löcherreihe
                              ausgestattetes, ersetzt werden müssen. Die Stempel sind unten mit so breiten Enden
                              versehen, daß sie die etwa gewünschte Veränderung in der Krümmung der Meißelreihe
                              gestatten.
                           Die Schärfung eines Steines, welche bei Bearbeitung mit der Hand 5 bis 6 Stunden in
                              Anspruch nimmt, erfolgt mit Hülfe der Maschine in etwa einer halben Stunde und
                              zwar genauer und gleichmäßiger als ohne dieselbe.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
