| Titel: | Canouil's Verfahrungsarten zur Fabrication chemischer Zündhölzer ohne Phosphor, deren Masse keine giftige Substanz enthält. | 
| Fundstelle: | Band 151, Jahrgang 1859, Nr. LVII., S. 231 | 
| Download: | XML | 
                     
                        
                        LVII.
                        Canouil's Verfahrungsarten
                           zur Fabrication chemischer Zündhölzer ohne Phosphor, deren Masse keine giftige Substanz
                           enthält.
                        Aus Armengaud's Génie industriel, Januar 1859, S.
                              51.
                        Canouil's Verfahrungsarten zur Fabrication chemischer Zündhölzer
                           ohne Phosphor.
                        
                     
                        
                           1. Zündmasse ohne Phosphor für
                                 geschwefelte Hölzchen.
                           Die von Hrn. Canouil in Paris fabricirten Zündhölzer ohne
                              Phosphor (auf welche bereits im polytechn. Journal Bd. CXLIX S. 240 aufmerksam gemacht wurde) entzünden sich durch das
                              Reiben auf jedem harten Körper, derselbe mag rauh oder glatt seyn, vorausgesetzt daß
                              die Fläche gegen welche man die Reibung ausübt, einen gewissen Widerstand
                              darbietet.
                           Weder der Schlag noch der Stoß, noch eine Temperatur von 180° C. (144°
                              R.) können diese Zündhölzer entzünden; nur die Reibung bewirkt deren
                              Verbrennung.
                           Da die Masse dieser Zündhölzer keinen Phosphor enthält, so ist deren Fabrication für
                              die Arbeiter gefahrlos, weil sie weder Explosionen noch schädliche Ausdünstungen
                              veranlassen.
                           Die Zündmasse dieser Hölzer, welche am 26. März 1857 in Frankreich patentirt wurde,
                              enthält folgende Substanzen:
                           
                              
                                 Dextrin
                                 10 Theile
                                 
                              
                                 chlorsaures Kali
                                 75     „
                                 
                              
                                 braunes Bleioxyd
                                 35     „
                                 
                              
                                 Schwefelkies
                                 35     „
                                 
                              
                                 Wasser, die für einen gleichförmigen Teig hinreichende
                                    Menge.
                                 
                                 
                              
                           Das chlorsaure Kali, das braune Bleioxyd und der Schwefelkies werden jedes besonders
                              pulverisirt und dann mittelst der Dextrin-Auflösung zu einem Teig angemacht,
                              in welchen man das Ende der geschwefelten Hölzchen in gewöhnlicher Weise
                              eintaucht.
                           Das Dextrin könnte man durch Gummi oder Leim ersetzen, und den Schwefelkies durch
                              andere Schwefelmetalle (Grauspießglanzerz oder Zinnober), denen er aber als gar
                              nicht giftig vorzuziehen ist.
                           
                        
                           2. Sicherheitszünder mit besonders
                                 präparirter Streichfläche.
                           Ein zweites Patent des Hrn. Canouil vom 7. October 1857
                              bezieht sich auf Sicherheitszünder von Holz oder Wachs, Papier, Feuerschwamm etc., welche sich nur
                              auf einer besondern, keinen Phosphor enthaltenden Streichfläche entzünden. Letztere
                              besteht aus einem Blatt von Holz, Pappe oder Metall, welches mit einer Schicht des
                              Präparats überzogen ist, das die Entzündung des chemischen Zündhölzchens mittelst
                              trockner Reibung bewirkt, so daß man nur dessen Ende dagegen zu streichen braucht.
                              Solche Zündhölzer lassen sich ohne alle Gefahr versenden, indem man dieselben und
                              den Streichzeug gesondert in Büchsen verpackt.
                           Die Zündmasse besteht aus:
                           
                              
                                 chlorsaurem Kali
                                   7 Theilen
                                 
                              
                                 Bleizucker
                                   2     „
                                 
                              
                                 zweifach-chromsaurem
                                    Kali                                                         
                                   2     „
                                 
                              
                                 Schwefelblumen
                                   1     „
                                 
                              
                                 Gummi oder Dextrin
                                   6     „
                                 
                              
                                 Wasser
                                 18     „
                                 
                              
                           Der Ueberzug für die Streichfläche besteht aus:
                           
                              
                                 Hammerschlag
                                 1 Theil
                                 
                              
                                 Smirgel
                                 1     „
                                 
                              
                                 chlorsaurem Kali
                                 6     „
                                 
                              
                                 Mennige
                                 1     „
                                 
                              
                                 Leim, die hinreichende Menge um einen Teig zu bilden,
                                    welchen    man auf Blätter von Pappe,
                                    Metall oder Holz aufträgt.
                                 
                                 
                              
                           Die Substanzen in beiden Vorschriften werden auf dieselbe Weise zu einem Teig
                              angemacht, wie es für die Zündhölzer Nr. 1 angegeben wurde.
                           
                        
                           3. Neue Zündmasse ohne Phosphor für
                                 geschwefelte Hölzchen.
                           Um die schwachen Explosionen zu vermeiden, welche beim Reiben der Zündhölzer Nr. 1
                              entstehen, läßt der Erfinder jetzt die Schwefelmetalle oder den Schwefel aus der
                              Zündmasse weg. Dieselben werden durch Glaspulver oder Feuersteinpulver ersetzt,
                              welche man in verschiedenen Verhältnissen mit dem chlorsauren Kali mischt, je
                              nachdem man durch die Reibung mehr oder weniger leicht Feuer erhalten will.
                              Ueberdieß setzt man noch zweifach-chromsaures Kali als oxydirenden Körper
                              zu.
                           Die neue Zündmasse für geschwefelte Hölzchen besteht aus:
                           
                              
                                 chlorsaurem Kali
                                 5 Theilen
                                 
                              
                                 Glaspulver oder Feuersteinpulver
                                 3       „
                                 
                              
                                 zweifach-chromsaurem Kali (beliebige Menge)
                                 2       „
                                 
                              
                                 Gummi oder Dextrin
                                 2       „
                                 
                              
                                 Wasser
                                 8       „
                                 
                              
                           Diese Substanzen werden auf dieselbe Weise zu einem Teig angemacht, wie es für die
                              Zündhölzer Nr. 1 vorgeschrieben wurde.