| Titel: | Ueber das Bucher'sche Feuerlöschmittel; von Professor Dr. Heeren. | 
| Fundstelle: | Band 152, Jahrgang 1859, Nr. X., S. 30 | 
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                        X.
                        Ueber das Bucher'sche Feuerlöschmittel; von Professor Dr.
                           Heeren.
                        Im Auszug aus den Mittheilungen des hannoverschen
                                 Gewerbevereins, 1858 S. 318.
                        Heeren, über das Bucher'sche Feuerlöschmittel.
                        
                     
                        
                           Die Erfindung des Hrn. Bucher in Leipzig ist zwar in
                              öffentlichen Blättern und technischen Zeitschriften schon vielfach besprochen, aber
                              in so abweichender Art beurtheilt, daß bei der Wichtigkeit der Sache weitere
                              Prüfungen des neuen Feuerlöschmittels, besonders auch in Betreff der Frage, ob den
                              Behörden zu empfehlen sey die Anwendung desselben anzuordnen, wünschenswerth
                              erscheinen mußten.
                           Das königlich hannoversche Ministerium des Innern hielt den Gegenstand für wichtig
                              genug, ihn einer ausführlicheren Prüfung unterziehen zu lassen, und beauftragte den
                              Verf. unter Mitwirkung der Herren Senator Meyer und
                              General-Consul Hausmannin Hannover, diese Prüfung
                              vorzunehmen. Die gewonnenen Resultate und daraus geschöpften Ansichten bilden den
                              Gegenstand eines dem Ministerium abgegebenen Gutachtens, aus welchem die in unserer
                              Quelle gegebene Mittheilung entnommen ist.
                           Die Versuche wurden nicht sowohl in der Absicht angestellt, um zu zeigen, daß unter
                              günstigen Bedingungen das Löschmittel seinem Zwecke entspricht, sondern vielmehr, um
                              zu ermitteln, in wiefern es unter den bei Feuersbrünsten
                                 gewöhnlich vorkommenden Verhältnissen sich empfehle. Wenn deßhalb diesen
                              Versuchen der Vorwurf gemacht werden sollte, daß sie nicht in der von dem Erfinder
                              vorgeschriebenen Art, nämlich in wohl verschlossenen Räumen, sondern in mehr oder
                              weniger durch Oeffnungen dem Luftzutritt exponirten Räumen angestellt wurden, so muß
                              der Verf. gegen einen solchen Vorwurf Verwahrung einlegen, weil die neue Erfindung
                              nicht im Sinn eines physikalischen Experimentes, sondern eines, für schwierige Fälle
                              des gemeinen Lebens brauchbaren Rettungsmittels geprüft werden sollte.
                           Das Bucher'sche Feuerlöschmittel ist eine qualitativ mit
                              dem Schießpulver ziemlich übereinstimmende, quantitativ aber davon bedeutend
                              abweichende Mischung von Salpeter, Schwefel und Kohle im pulverisirten Zustande.
                              Eine chemische Untersuchung ergab in 100 Gewichtstheilen:
                           
                              
                                 Salpeter
                                 63,73
                                 
                              
                                 Schwefel
                                 28,93
                                 
                              
                                 Kohle
                                 3,80
                                 
                              
                                 Eisenoxyd      
                                 3,54
                                 
                              
                                 
                                 –––––
                                 
                              
                                 
                                 100,00
                                 
                              
                           
                           Das Eisenoxyd dürfte bei dem Verbrennungsproceß schwerlich in Betracht kommen,
                              sondern scheint nur zugesetzt zu seyn, um der Masse eine etwas röthliche Farbe zu
                              ertheilen und dadurch dem Ganzen das Ansehen einer ganz neuen Composition zu
                              ertheilen; möglicherweise könnte dabei auch die Absicht vorliegen, die Entwickelung
                              der Gasarten zu beschleunigen. Dieselbe Mischung nach dem Resultat der Analyse, aber
                              ohne Eisenoxyd, von dem Verf. bereitet, brannte sehr gut und anscheinend ebenso, wie
                              die Bucher'sche.
                           Die Ingredienzien sind ziemlich fein, wenn auch bei weitem nicht so sein pulverisirt
                              wie beim Schießpulver, und gemischt in runde flache Büchsen von Pappe fest
                              eingestampft, so daß es schon einer gewissen Kraftanstrengung bedarf, um mit einem
                              spitzen Instrument in die Masse einzudringen. Sie entzündet sich sehr leicht und
                              brennt nicht explosionsartig, sondern allmählich unter Entwicklung einer starken
                              weißen Flamme und eines weißen, sehr stark und erstickend nach brennendem Schwefel
                              riechenden Rauches, ziemlich in gleicher Art wie eine bengalische Flamme, ab. Die
                              Producte der Verbrennung bestehen in gasförmiger schwefliger Säure, Kohlensäure und
                              Stickstoffgas, und einem geschmolzenen Rückstande von schwefelsaurem Kali und
                              Schwefelkalium.
                           Zur Vergleichung stellt der Verf. die Zusammensetzung der Bucher'schen Masse (mit Ausschluß des Eisenoxyds) mit der des Pulvers
                              zusammen.
                           
                              
                                 Bucher'sche
                                    Masse.
                                 Schießpulver.
                                 
                              
                                 Salpeter
                                   66
                                 75
                                 
                              
                                 Schwefel
                                   30
                                 10
                                 
                              
                                 Kohle
                                     4
                                 15
                                 
                              
                                 
                                 –––––
                                 –––––
                                 
                              
                                 
                                 100
                                 100  
                                 
                              
                           Die erstere enthält demnach weit mehr Schwefel und dagegen weniger Kohle. Nimmt man
                              in der Kohle einen Gehalt von 80 Proc. Kohlenstoff, 16,5 Proc. Sauerstoff und 3,5
                              Proc. Wasserstoff an, so würden sich beim Verbrennen folgende Producte als
                              wahrscheinlich herausstellen:
                           
                              
                                 a.
                                 Gasförmige Producte.
                                 
                                 
                              
                                 
                                 Schweflige Säure
                                 36,48
                                 
                              
                                 
                                 Kohlensäure    
                                 11,70
                                 
                              
                                 
                                 Stickstoff
                                 9,10
                                 
                              
                                 
                                 Wasserstoff
                                 0,07
                                 
                              
                                 
                                 Wasserdampf
                                 0,81
                                 
                              
                                 b.
                                 Rückstand.
                                 
                                 
                              
                                 
                                 Schwefelsaures Kali   
                                 14,23
                                 
                              
                                 
                                 Schwefelkalium
                                 27,61
                                 
                              
                           
                           Hiernach entwickelt sich aus jedem Pfunde der Masse an Gasarten, bei gewöhnlicher
                              Temperatur gerechnet:
                           
                              
                                 Schwefligsaures Gas
                                 
                                 2,36 Kubikfuß.
                                 
                              
                                 Kohlensaures Gas
                                 
                                 1,10      „
                                 
                              
                                 Stickstoffgas
                                 
                                 1,36      „
                                 
                              
                                 
                                 
                                 ––––––––––––
                                 
                              
                                 
                                 in Summa
                                 4,82 Kubikfuß.
                                 
                              
                           Da nach Vorschrift des Hrn. Bucher für je 240 Kubikfuß
                              Zimmerraum 1 Pfd. Löschmittel angenommen wird, welches 4,82, oder in runder Zahl 5
                              Kubikfuß Gas entwickelt, so betrügt mithin die Menge der Gase den 48sten Theil des
                              Zimmerraumes. Nun aber befinden sich diese Gase während ihrer Entwickelung in stark
                              glühendem Zustande und theilen ihre Wärme der umgebenden Luft des Zimmers mit, so
                              daß die ganze Luft erhitzt, mithin ausgedehnt und verdünnt wird, und daher
                              theilweise aus dem Zimmer entweicht. Es gibt sich dieses bei Anwendung des
                              Löschmittels in geschlossenen Räumen sehr deutlich zu erkennen, indem, wenn nach dem
                              Einwerfen der Löschdose die Thüre geschlossen wird und die Verbrennung der
                              Löschmasse vor sich geht, die Luft des Zimmers aus allen Fugen und Oeffnungen mit
                              großer Vehemenz und pfeifendem Geräusch entweicht. Ja, diese Ausdehnung ist so
                              gewaltsam, daß, wie auch der Erfinder selbst vorschreibt, während des Abbrennens der
                              Löschpatrone die Thüre ein wenig geöffnet bleiben soll, weil sonst durch den Druck
                              der Luft die Fensterscheiben gesprengt werden können.
                           Die feuerlöschende Wirkung des Löschmittels beruht offenbar nicht, wie wohl vermuthet
                              worden, darauf, daß es den Sauerstoff der Zimmerluft verzehrt, da es ja den zu
                              seiner Verbrennung nöthigen Sauerstoff im Salpeter selbst enthält und hergibt,
                              sondern darauf, daß es theils die Luft durch Erhitzung verdünnt und so einen Theil
                              aus dem Zimmer entfernt, theils darauf, daß die entwickelten Gase, besonders die
                              schweflige Säure, eine direct feuererstickende Eigenschaft besitzen.
                           Diese feuerlöschende Wirkung ist nun unzweifelhaft vorhanden, so daß in gehörig
                              geschlossenen Räumen jede Flamme bei Anwendung der vorschriftmäßigen Menge des
                              Löschmittels unfehlbar verlöscht. Wenn aber ein Körper, z.B. ein Stück. Holz, in
                              lebhaftem Brande, und die auf seiner Oberfläche entstandene Kohle im Glühen sich
                              befindet, so wird zwar die Flamme, wie überhaupt der Verbrennungsproceß,
                              augenblicklich unterdrückt, nicht aber das Glühen, woraus sich denn genügend
                              erklärt, daß bei Zutritt frischer Luft alsbald die noch glühenden Theile wieder in
                              Flamme ausbrechen. Nur wo keine glimmenden Theile überbleiben können, so namentlich bei brennbaren
                              Flüssigkeiten, ist das Wiederausbrechen des einmal gelöschten Feuers nicht zu
                              befürchten.
                           Die von der Commission mit dem Bucher'schen Löschmittel
                              angestellten Versuche sind in unserer Quelle ausführlich beschrieben. Wir
                              beschränken uns darauf, die Schlußfolgerungen, zu denen die Commission gelangt ist,
                              nachstehend mitzutheilen.
                           Die Commission hält es für nöthig, nochmals zu bevorworten, daß ihre Versuche nicht den Zweck hatten, zu beweisen, daß das Bucher'sche Löschmittel unter günstigen Verhältnissen ein
                              Feuer zu löschen im Stande ist, was sie als feststehendes Factum gern anerkennt,
                              sondern daß sie beabsichtigte, zu ermitteln, in welchem Grade ungefähr vorhandene
                              Oeffnungen, z.B. gesprungene Fenster, die Löschung erschweren oder verhindern
                              können. Bei der unendlichen Mannichfaltigkeit von Eventualitäten beim Ausbruch einer
                              Feuersbrunst konnte natürlich nicht daran gedacht werden, auch nur entfernt allen
                              diesen Eventualitäten Rechnung zu tragen; dennoch aber schien der Commission die ihr
                              übertragene Aufgabe eine rein praktische Tendenz zu haben, und sie mußte daher bei
                              ihren Versuchen das in Wirklichkeit so häufig vorkommende Vorhandenseyn von
                              gesprungenen Fenstern oder sonstigen Oeffnungen im Auge behalten. Wenn es aber auch
                              unthunlich war, die tausend möglichen Eventualitäten zu berücksichtigen, so glaubte
                              man doch die Versuche so eingerichtet zu haben, daß man aus ihren Ergebnissen mit
                              einiger Sicherheit die Ergebnisse unter anderen Verhältnissen werde ableiten
                              können.
                           Da das Bucher'sche Löschverfahren nur in kleineren, ganz
                              geschlossenen, oder doch nur mit verhältnißmäßig kleinen Oeffnungen versehenen
                              Räumen einen sicheren Erfolg verspricht, so fällt schon die Anwendung auf
                              Bodenräumen, Vorplätzen, Dielen, in Scheuern und anderen größeren, einen starken
                              Luftwechsel darbietenden Räumen weg, und wenn von Bucher
                              sein Mittel selbst zum Löschen brennender Treppen empfohlen wird, so hielt sich die
                              Commission berechtigt, dem theils schon wegen der Schwierigkeit und Unsicherheit der
                              Löschung, theils aber, und ganz vorzugsweise wegen einer anderen Gefahr zu
                              widersprechen. Diese Gefahr liegt in der beim Löschen einer Treppe jedenfalls großen
                              Menge des erforderlichen Löschmittels und der daraus entwickelten erstickenden
                              Gasarten, welche alle in den oberen Stockwerken befindlichen Menschen der größten
                              Gefahr eines schrecklichen Erstickungstodes aussetzen würden.
                           Ueberhaupt erblickt die Commission in der massenweisen
                              Entwicklung höchst erstickender Gasarten innerhalb bewohnter Räume ein jedenfalls
                              sehr gefährliches Experiment, dessen Gefahren, da sie direct das Leben der Bewohner bedrohen,
                              weit größer werden können als jene des Feuers, welches sie zu löschen bestimmt sind.
                              Geschieht die Anwendung in einem ganz geschlossenen Raume, dann freilich ist diese
                              Gefahr geringer, allein es liegt in der Natur der Sache und wird von dem Erfinder
                              selbst zugegeben, daß der betreffende Raum während des Abbrennens der Löschdose
                              nicht ganz geschlossen seyn darf, weil dabei eine sehr gewaltsame Ausdehnung der
                              Luft eintritt, wodurch bei geschlossener Thür unfehlbar die Fensterscheiben
                              gesprengt werden müssen, weßhalb denn auch der Erfinder selbst vorschreibt, während
                              des Abbrennens der Löschdose die Thüre ein wenig geöffnet zu lassen und sie erst
                              nachher zu schließen. Durch diese Oeffnung der Thüre aber wird bei Anwendung einer
                              starken Löschportion, wie sie ein größeres Zimmer erheischt, besonders wenn sie
                              nicht weit hinein geworfen würde, sondern vorn in der Nähe der Thüre verbrennt, sich
                              ein so furchtbarer Strom glühenden und erstickenden Qualms ergießen und in dem Hause
                              verbreiten, daß, wenn auch der Experimentator muthig an seinem Posten ausharrt und
                              die Beendigung der Gasentwickelung ruhig abzuwarten und sodann die Thüre zu
                              schließen die Geistesgegenwart behält, dennoch alle übrigen in dem Hause
                              befindlichen, vielleicht noch mit dem Zusammenpacken und Retten ihrer Habe
                              beschäftigten Menschen gezwungen seyn werden, eilends die Flucht zu ergreifen, um
                              der Erstickung zu entgehen.
                           Die Gegenwart dieser irrespirabeln Gasarten bringt ferner den Uebelstand mit sich,
                              daß man nach Anwendung des Löschmittels sich nicht in den Raum begeben kann, um
                              nachzusehen, ob und wie weit die bezweckte Wirkung erreicht wurde. Ist ein Fenster
                              gesprungen oder sonst eine Oeffnung vorhanden, so kann der vielleicht zufällig
                              darauf gerichtete Wind beim Oeffnen der Thür dem Eintretenden oder Hineinblickenden
                              einen solchen Strom schwefliger Säure entgegenwälzen, daß er, um Athem zu schöpfen,
                              den gehörigen Verschluß der Thür vernachlässigend, eilends die Flucht ergreift,
                              worauf nun der ganze gasförmige Inhalt des Zimmers sich in dem Hause verbreitet und
                              selbst der Löschmannschaft den Zugang versperrt, während das Zimmer nach erfolgtem
                              Luftwechsel wieder in Brand geräth.
                           Vielleicht wird Mancher einwenden, daß dergleichen Eventualitäten nicht als
                              Beweismittel gelten können; wer aber die Verwirrung und Verblüffung kennt, die sich
                              bei ausbrechenden Feuersbrünsten gewöhnlich der Bewohner bemächtigt, wird zugeben,
                              daß an ein ruhiges, wohl überlegtes und berechnetes Anwenden des Löschmittels selten
                              zu denken, und daß ein unvernünftiger Mensch in der Verwirrung sehr leicht im Stande
                              seyn wird, das gräßlichste Unglück damit anzurichten.
                           
                           Die Commission trug daher kein Bedenken, ihre Ansicht dahin auszusprechen, daß schon
                              allein wegen der Erstickungsgefahren die Anwendung des Bucher'schen Löschmittels in bewohnten
                                 Gebäuden, mit Ausnahme eines einzigen Falles, geradezu polizeilich unstatthaft
                              sey.
                           Dieser einzige Fall würde die Löschung eines brennenden Schornsteins seyn, wo die
                              Gase des Löschmittels durch den Zug des Schornsteins sogleich entfernt und völlig
                              unschädlich gemacht werden. Hatte die Commission auch keine Gelegenheit, über die
                              Löschung brennender Schornsteine Versuche anzustellen, so war sie doch gern bereit,
                              die große Wirksamkeit des Löschmittels in diesem Falle anzuerkennen, besonders wenn
                              zwei oder drei Löschportionen nach einander zur Wirkung kommen. Für enge (russische)
                              Schornsteine hielt die Commission indessen das Bedürfniß eines Löschmittels für
                              gering, weil das Ausbrennen eines solchen engen, verhältnißmäßig starkwandigen
                              Schornsteins eine ganz gefahrlos vorübergehende Sache ist. Selbst bei den
                              gewöhnlichen weiteren Schornsteinen ist die Gefahr beim Ausbrennen nicht bedeutend,
                              doch würde besorgten Hausbesitzern zu ihrer Beruhigung allerdings zu empfehlen seyn,
                              einige, etwa zweipfündige Löchschdosen in Bereitschaft zu halten.
                           In nicht bewohnten Häusern, Waarenlagern u. dgl. möchte
                              sich die Anwendung schon eher rechtfertigen, denn wenn auch das Löschmittel eine
                              vollständige Vernichtung des Feuers nicht leicht ermöglicht, so gewährt es doch den
                              großen Vortheil, unter günstigen Verhältnissen der Fortpflanzung und dem
                              Weiterumsichgreifen des Feuers Einhalt zu thun. Leider kommen diese günstigen
                              Verhältnisse ziemlich selten vor, indem die Räume der Speicher und sonstigen
                              Waarenlager selten scharf getrennt und hinreichend dicht geschlossen zu seyn
                              Pflegen, um dem Bucher'schen Löschverfahren gehörig zu
                              entsprechen.
                           Am ersten noch würde sich ein polizeilicher Zwang zur Anschaffung des Löschmittels
                              für Lager von Sprit, Terpenthinöl, Hydrocarbür u. dgl. leicht brennbare
                              Flüssigkeiten eignen, welche auf dem Wasser schwimmend, durch dasselbe nicht
                              gelöscht werden, indessen würde sich ein solcher Zwang nur für die Fälle
                              rechtfertigen, wo sich das Lager in einem nicht zu großen verschließbaren Raume, am
                              besten einem Keller, befindet. Da nun aber Feuersbrünste, in solchen Lagern
                              entstanden, zu den außerordentlichen Seltenheiten gehören, so trug die Commission
                              Bedenken, für dergleichen seltene Eventualitäten eine polizeiliche Maaßregel in
                              Vorschlag zu bringen.
                           Die Commission hat alle seit vielen Jahren in der Stadt Hannover vorgekommenen
                              Brandfälle in näheren Betracht gezogen, aber nicht einen einzigen aufzufinden
                              vermocht, wo durch Anwendung des Bucher'schen
                              Loschmittels wahrscheinlich hätte geholfen werden können.
                           
                           Wollte man die Besitzer von Waarenlagern polizeilich zwingen, sich mit dem
                              erforderlichen Vorrath Bucher'scher Löschdosen zu
                              versehen, so müßte zunächst entschieden werden, ob sich das Local überhaupt zur
                              Anwendung des Löschmittels eigne, und es dürfte beim Widerstreben des Besitzers
                              demselben ein Leichtes seyn, sich der Maaßregel zu entziehen.
                           Nach allem diesen sprach die Commission ihre Ansicht dahin aus, daß das Bucher'sche Löschverfahren in allen von Menschen bewohnten Gebäuden, mit alleiniger Ausnahme des Falles eines
                              Schornsteinbrandes, überhaupt nicht statthaft, in nicht
                                 bewohnten Gebäuden dagegen zulässig und unter günstigen Verhältnissen sehr
                              wirksam und empfehlenswerth seyn könne, daß sie aber diese günstigen Verhältnisse
                              für zu selten vorkommend und zu schwer erweislich halte, als daß dieselben einen
                              polizeilichen Zwang zur Anschaffung genügender Vorräthe des ohnehin nicht ganz
                              wohlfeilen Löschmittels rechtfertigen könnten. Dagegen schien es der Commission
                              wünschenswert!), daß dasselbe den Besitzern von Waarenlagern, namentlich brennbarer
                              Spirituosen, unter Voraussetzung geeigneter Localitäten auf irgend angemessene Weise
                              dringend empfohlen werde, in welcher Hinsicht von Seiten der
                              Feuerversicherungsbanken durch ermäßigte Versicherungsprämie viel würde geschehen
                              können.