| Titel: | Methode, Instrumente verschiedener Art an Handhaben zu befestigen, patentirt für W. E. Newton in London. | 
| Fundstelle: | Band 160, Jahrgang 1861, Nr. LV., S. 185 | 
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                        LV.
                        Methode, Instrumente verschiedener Art an
                           Handhaben zu befestigen, patentirt für W. E. Newton in London.
                        Aus dem London Journal of arts, Ocbr. 1860, S.
                              219.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              III.
                        Newton's Methode, Instrumente verschiedener Art an Handhaben zu
                           befestigen.
                        
                     
                        
                           Den Gegenstand dieser Erfindung (dem Genannten in England als Mittheilung patentirt
                              am 9. März 1860) bildet die Befestigung von
                              Pickeln, Aexten und ähnlichen schweren Instrumenten an ihre Handhaben, ohne daß
                              dieselben mit Löchern zur Aufnahme der Handhaben versehen sind. Durch diese
                              Befestigungsmethode wird das Lockerwerden der Handhabe und zugleich die Schwächung
                              der Instrumente vermieden.
                           Fig. 22
                              stellt einen dieser Erfindung gemäß an seine Handhabe befestigten Spitzhammer im
                              Querschnitte, Fig.
                                 23 im Längendurchschnitte dar. Fig. 24 ist der
                              Durchschnitt und Fig. 25 ein zu dem letzteren rechtwinkeliger Durchschnitt einer Axt. Der
                              Spitzhammer, Fig.
                                 22 und 23, ist an seiner oberen Fläche mit einer Vertiefung a versehen, zur Aufnahme eines metallenen Bügels B, welcher sich zu beiden Seiten des Instrumentes bis zu
                              einem gewissen Abstande hinab erstreckt und eine Hülse zur Aufnahme des Endes der
                              gewöhnlichen Handhabe C bildet. Der Bügel sowie die
                              Handhabe ist mit einem Loche zur Aufnahme eines Keils c
                              nebst Schlußstück d versehen, mittelst deren das
                              Instrument an die Handhabe befestigt wird. An das in den Bügel B passende Ende der Handhabe ist ein metallener Kopf e befestigt, dessen äußeres Ende sich gegen die innere
                              Seite des Instrumentes legt. Durch Eintreiben des Keils wird das Ende des Kopfs e fest gegen die innere Seite des Instrumentes
                              angedrückt. In gewissen Fällen kann an der oberen Seite des Kopfs e ein Loch angebracht werden, zur Aufnahme eines in die
                              innere Seite des Werkzeuges greifenden Stiftes.
                           Es gibt jedoch auch Werkzeuge bei welchen das Anbringen eines Bügels unstatthaft ist,
                              z.B. bei Aexten und anderen Schneidwerkzeugen, deren Seiten nothwendig glatt seyn
                              müssen. In diesen Fällen sind die Hülsen zur Aufnahme der Handhabe direct an den
                              Werkzeugen angebracht. Eine Hervorragung g erstreckt
                              sich zu beiden Seiten abwärts; diese Hervorragungen sind mit Löchern zur Aufnahme
                              eines Schlußstücks i und eines Keils j versehen. Die Handhabe D
                              ist mit einem metallenen Kopf oder Band k beschlagen,
                              welcher sich auf der vorderen und hinteren Seite derselben abwärts erstreckt. Der Keil
                              j, welcher oberhalb des Schlußstückes i eingetrieben wird, legt sich gegen die untere Seite
                              des Kopfes oder Metallbandes.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
