| Titel: | Ueber die Eigenschaft der Knochenkohle, den Kalk aus dem Zuckerkalke niederzuschlagen; von E. F. Anthon, technischer Chemiker in Prag. | 
| Autor: | Ernst Friedrich Anthon [GND] | 
| Fundstelle: | Band 160, Jahrgang 1861, Nr. XC., S. 304 | 
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                        XC.
                        Ueber die Eigenschaft der Knochenkohle, den Kalk
                           aus dem Zuckerkalke niederzuschlagen; von E. F. Anthon, technischer Chemiker in Prag.
                        Anthon, über die Eigenschaft der Knochenkohle, den Kalk aus dem
                           Zuckerkalke niederzuschlagen.
                        
                     
                        
                           Als man die Knochenkohle in der Rübenzuckerfabrication einführte, hatte man dabei
                              nichts weiter vor Augen, als die von Lowitz an derselben
                              entdeckte Eigenschaft, verschiedene organische Stoffe, insbesondere aber Farbstoffe und faulende
                              Stoffe, aus ihren Lösungen niederzuschlagen. Die Erwartungen, welche man anfangs an
                              ihre Anwendung knüpfte, hatten sich auch vollkommen bewährt, denn noch heutzutage
                              ist die Knochenkohle noch immer eines der wichtigsten Hülfsmittel in der
                              Rübenzuckerindustrie. In Bezug auf den Zweck ihrer Anwendung hat sich jedoch die
                              Sache sehr geändert, indem man bei ihrer jetzigen Anwendung weit mehr eine andere,
                              viel später an derselben entdeckte Eigenschaft berücksichtigt, als wie die
                              Beseitigung organischer Stoffe. Ich meine die Eigenschaft, den Kalk aus dem
                              Zuckerkalk niederzuschlagen. Nun aber habe ich bereits vor 24 Jahren (Buchner's Repertorium Bd. LIX S. 329) nachgewiesen, daß
                              die Eigenschaft der Kohle, organische Stoffe aus ihren Lösungen niederzuschlagen,
                              durch die Gegenwart von Alkalien mehr oder weniger beeinträchtigt wird, so daß z.B.
                              einer Kohle, welche aus einer schwach sauren oder neutralen Flüssigkeit einen
                              Farbstoff in sich aufgenommen hat, derselbe wieder dadurch, wenigstens theilweise,
                              entzogen werden könne, daß man die mit Farbstoff gesättigte und mit Wasser
                              ausgewaschene Kohle mit einer alkalischen Flüssigkeit zusammenbringt. Der Zuckerkalk
                              ist aber nicht nur schon für sich eine stark alkalisch reagirende Verbindung,
                              sondern seine Bildung im Zuckersaft hängt auch unzertrennlich mit dem Freiwerden von
                              Alkalien (Kali und Natron) zusammen, welches die alkalische Beschaffenheit solcher
                              Säfte natürlich noch bedeutend vermehrt.
                           Aus diesem Grunde wollte es mit denn auch nie rationell erscheinen, der Knochenkohle
                              außer ihrer ursprünglich vor Augen gehaltenen Leistung die Zuckersäfte zu entfärben,
                              auch noch die des Entkalkens aufzubürden, denn unverkennbar opferte man dadurch ihre
                              so wichtige entfärbende Eigenschaft in um so höheren: Grade, je mehr man ihre
                              Wirkung als Entkalkungsmittel berücksichtigte. Man opferte so, wenigstens
                              theilweise, eine für die Rübenzuckerfabrication so überaus wichtige und wenig andern
                              Körpern zukommende Eigenschaft, um dafür eine andere Wirkung nutzbar zu machen, die
                              so manchen anderen auch im Uebrigen passenderen Stoffen in weit höherem Grade
                              zukommt, indem die Knochenkohle nicht nur verhältnißmäßig sehr wenig Kalk zu
                              absorbiren vermag, sondern sogar auch nicht einmal im Stande ist, selbst bei ihrer
                              Anwendung in großem Ueberschuß, den Zuckerkalk vollständig zu zersetzen und allen
                              Kalk daraus niederzuschlagen, und somit auch nur als ein sehr mangelhaftes
                              Entkalkungsmittel angesehen werden muß.
                           Ungeachtet dessen aber hat die Anwendung der Knochenkohle als Entkalkungsmittel sich
                              rasch verbreitet, ohne daß, wie ich glaubte, bis jetzt der Grund ihrer entkalkenden
                              Kraft genügend enträthselt worden ist. Deßhalb nahm ich denn auch zur Aufhellung des
                              Gegenstandes eine Reihe von Versuchen vor, von denen ich die wesentlichen hier
                              mittheilen will.
                           Bei diesen Versuchen hatte ich vorzugsweise mit folgende Fragen gestellt:
                           a) Ist es die eigentliche reine Kohle, oder sind es die
                              erdigen Bestandtheile der Knochenkohle, auf denen die entkalkende Wirkung beruht,
                              oder
                           b) ist es vielleicht die Kohlensäure der Atmosphäre, die
                              sich in den Poren der Kohle verdichtet, welcher diese entkalkende Wirkung
                              zuzuschreiben ist?
                           c) Wie viel Kalk vermag die Knochenkohle in sich
                              aufzunehmen?
                           d) Welcher Antheil, von dem als Zuckerkalk in Auflösung
                              vorhandenen Kalke kann durch die Knochenkohle gefällt werden?
                           Die zur Beantwortung dieser Fragen vorgenommenen Ermittelungen bestanden nun in
                              Folgendem, wobei ich jedoch bloß das Verhalten der Knochenkohle reiner
                              Zuckerkalklösung gegenüber vor Augen hatte.
                           
                        
                           1. Ueber den etwaigen Einfluß des
                                 kohlensauren Kalkes in der Knochenkohle auf den Zuckerkalk.
                           Nicht nur die verhältnißmäßig sehr geringe Menge von Kalk, welche die Knochenkohle
                              aus dem Zuckerkalk in sich aufzunehmen vermag (nach Walkhoff's Rübenzuckerfabrikant 1/2-2 1/8 Proc.), sondern auch die
                              öfters ausgesprochene Behauptung, daß bei Anwendung zu großer Mengen von Salzsäure
                              bei der Wiederbelebung der Knochenkohle diese ihre entkalkende Eigenschaft verliere,
                              so wie ferner der Umstand daß sich beim Zusammenbringen von kohlensaurem Kalk mit
                              Aetzkalk basisch kohlensaurer Kalk bilde, und manches andere ließen es denkbar
                              erscheinen, daß die Knochenkohle vermöge ihres Gehaltes an kohlensaurem Kalk in der
                              Art entkalkend auf die kalkhaltigen Rübensäfte wirke, daß der kohlensaure Kalk der
                              Knochenkohle, dem Zuckerkalke Kalk entziehe, um in unlöslichen basisch kohlensauren
                              Kalk überzugehen. Die verschiedenen in dieser Richtung angestellten Versuche (welche
                              ich hier übergehen kann) bewiesen jedoch auf das Bestimmteste, daß der in der
                              Knochenkohle enthaltene kohlensaure Kalk sowohl, als für sich angewendeter reiner
                              kohlensaurer Kalk (gleichviel ob künstlich dargestellter oder natürlicher), ohne
                              Einfluß auf den aufgelösten Zuckertalk ist, denselben also auch nicht zu zersetzen
                              vermag und zwar weder bei gewöhnlicher, noch bei erhöhter Temperatur.
                           
                        
                           
                           2. Ueber den etwaigen Einfluß des
                                 phosphorsauren Kalkes und der erdigen Bestandtheile der Knochenkohle überhaupt,
                                 bei ihrer Anwendung als Entkalkungsmittel.
                           In Vorstehendem hatte ich bloß die etwaige Wirkung des kohlensauren Kalkes in den
                              Knochen vor Augen. Es war aber noch denkbar, daß die übrigen erdigen Bestandtheile
                              der Knochenkohle eine Rolle beim Entkalkungsproceß zu spielen vermögen. Um hierüber
                              zur Gewißheit zu gelangen, brachte ich frisch und aus reinen guten Knochen bereitete
                              Knochenasche in verschiedenem Verhältniß und unter verschiedenen Umständen mit
                              Zuckerkaltlösungen von verschiedenem Gehalt zusammen, ohne daß ich in irgend einem
                              Falle eine Verminderung des Kalkgehaltes wahrzunehmen vermochte. Im Gegentheil gab
                              eine Auflösung von reinem Zucker in destillirtem Wasser, nachdem sie bei
                              gewöhnlicher Temperatur mit Knochenasche geschüttelt worden war, einen Kalkgehalt zu
                              erkennen, welcher höchst wahrscheinlich von aufgelöstem Gyps herrührte, welcher wie
                              bekannt auch in frisch bereiteter Knochenkohle (und Knochenasche) vorhanden ist.
                           
                        
                           3. Ueber die entkalkende Eigenschaft der
                                 mit Salzsäure von allen erdigen Theilen befreiten Knochenkohle.
                           Die mit solcher gereinigten Knochenkohle vorgenommenen Versuche waren folgende:
                           Erster Versuch. Es wurden 50 Gewichtstheile dieser
                              Knochenkohle gleich nach dem Ausglühen derselben (jedoch bereits erkaltet), mit 400
                              Gewichtstheilen reiner Zuckerkalklösung von 1096 spec. Gewicht und 2,30 Proc.
                              Kalkgehalt zusammengebracht, in einer verstopften Flasche wiederholt umgeschüttelt
                              und nach 1/2 Stunde filtrirt. Das Filtrat alkalimetrisch geprüft, gab eine
                              Verminderung des Kalkgehaltes auf 2,25 Proc. zu erkennen.
                           Die angewandten 50 Gewichtstheile Knochenkohle hatten sonach im Ganzen 0,20 Gewth. =
                              0,40 Proc. ihres Gewichtes an Kalk aufgenommen, was auf die in Auflösung vorhanden
                              gewesene Kalkmenge berechnet, 2,17 Proc. von dieser letzteren ausmacht.
                           Zweiter Versuch. Es wurde eine bereits von vier Jahren
                              dargestellte und mit Salzsäure vollständig von ihren erdigen Theilen befreite
                              Knochenkohle, welche während dieser Zeit in einer nicht ganz luftdicht
                              verschlossenen reinen Glasflasche aufbewahrt worden war und dabei eine
                              Gewichtszunahme von 19,0 Proc. erlitten hatte, wieder in dem Verhältniß von 50
                              Gewth. mit 400 Gewth. Zuckerkalklösung von 2,30 Proc. Kalkgehalt, 1/2 Stunde lang geschüttelt und
                              dann filtrirt. Der Kalkgehalt stellte sich nun zu 1,96 Proc. heraus. Der ganze
                              Kalkgehalt hatte sonach eine Verminderung von 14,8 Proc. erlitten und die
                              Knochenkohle 2,72 Proc. ihres Gewichtes an Kalk in sich aufgenommen.
                           Dritter Versuch. Nunmehr wurden von derselben
                              Knochenkohle, nachdem sie nochmals schwach ausgeglüht worden war, 50 Gewth.
                              abgewogen, mehrere Stunden lang der Einwirkung von gasförmiger Kohlensäure
                              ausgesetzt, dann mit 400 Gewth. derselben Zuckerkalklösung zusammengebracht und 1/2
                              Stunde damit geschüttelt. Die nunmehr filtrirte Zuckerkalklösung gab jetzt 1,8 Proc.
                              Kalkgehalt zu erkennen. Von der in Auflösung vorhandenen Kalkmenge waren sonach 21,7
                              Proc. niedergeschlagen worden, was auf die angewandte Menge Knochenkohle berechnet,
                              4 Proc. vom Gewichte dieser beträgt.
                           Es hatte sonach die von ihren erdigen Bestandtheilen befreite Knochenkohle unter
                              sonst gleichen Umständen folgende Mengen Kalk in sich aufgenommen:
                           
                              
                                 gleich nach dem Ausglühen angewendet
                                 0,40 Proc.
                                 
                              
                                 nach mehrjähriger Aufbewahrung unter beschränktem
                                    Luftzutritt
                                 2,72 Proc.
                                 
                              
                                 nach dem Ausglühen und nachherigen Schwängern derselben
                                    mit    Kohlensäure
                                 4,00 Proc.
                                 
                              
                           Auf den in Auflösung vorhandenen und an Zucker gebundenen Kalk berechnet, ergibt
                              dieß
                           
                              
                                 im ersten Falle
                                 2,17 Proc.
                                 
                              
                                 im zweiten Falle
                                 14,80 Proc.
                                 
                              
                                 im dritten Falle
                                 21,70 Proc.
                                 
                              
                           Das Resultat dieser Versuchsreihe rechtfertigt hiernach wohl zur Genüge die Annahme,
                              daß es nicht die Kohle als solche ist, welcher unmittelbar die Eigenschaft zukommt,
                              Kalk zu absorbiren, sondern daß diese Eigenschaft nur eine mittelbare ist, bedingt
                              durch die längst bekannte Absorptionsfähigkeit der Kohle gegen Kohlensäure.
                           Die Fällung des Kalkes durch Knochenkohle beruht sonach nicht auf einer directen
                              Wirkung derselben und steht nicht in Zusammenhang mit der auf Flächenanziehung
                              beruhenden Wirkung der Knochenkohle, auf welcher ihre absorbirende Kraft den Gasen,
                              Farbstoffen u.s.w. gegenüber beruht, sondern ist im Gegentheil eine rein chemische
                              Wirkung der von der Knochenkohle aufgenommenen Kohlensäure, die durch verschiedene
                              Umstände jedoch erheblich beeinflußt werden kann, wie wir noch weiter sehen
                              werden.
                           Vierter Versuch. Bei den vorstehenden drei Versuchen
                              wurden 50 Gewth. Knochenkohle auf 400 Gewth. Zuckerkalklösung angewendet. Ich wollte nun auch
                              sehen, welchen Einfluß eine Vergrößerung der Menge der Knochenkohle ausübe. Es wurde
                              zu diesem Ende der dritte Versuch, also jener Versuch wiederholt, bei welchem mit
                              Kohlensäure geschwängerte Knochenkohle angewendet worden war, jedoch mit dem
                              Unterschied, daß ich 200 Gewth. der gereinigten Knochenkohle, welche während
                              mehreren Stunden der Einwirkung gasförmiger Kohlensäure ausgesetzt worden war, mit
                              400 Gewth. Zuckerkalklösung von 4,31 Proc. Kalkgehalt zusammenbrachte und 1/2 Stunde
                              lang damit schüttelte. Der Kalkgehalt gab sich in dem Filtrate zu 2,40 Proc. zu
                              erkennen und es waren sonach vom vorhandenen Kalke 44,3 Proc. gefällt, von der
                              Knochenkohle aber 3,82 Proc. ihres Gewichtes an Kalk aufgenommen worden.
                           Die Vergrößerung (Vervierfachung) der Menge der Knochenkohle hatte sonach die Fällung
                              der doppelten Kalkmenge zur Folge, wogegen die Knochenkohle procentarisch etwas
                              weniger Kalk aufgenommen hatte, nämlich statt 4 Proc. (wie beim dritten Versuch) nur
                              3,82 Proc.
                           
                        
                           4. Ueber die entkalkende Wirkung der
                                 gewöhnlichen Knochenkohle.
                           Fünfter Versuch. Es wurden 200 Gewth. ganz frisch (aus
                              den Köpfen von Röhrenknochen) bereitete Knochenkohle, von sehr poröser
                              Beschaffenheit, welche vor ihrer Anwendung 5 Tage lang (in ganzen Stücken) an der
                              kohlensäurehaltigen Atmosphäre stehen gelassen und dann pulverisirt worden war, mit
                              400 Gewth. Zuckerkalklösung von 4,31 Proc. Kalkgehalt zusammengebracht und wie beim
                              vierten Versuch nach halbstündigem Schütteln filtrirt. Der Kalkgehalt des filtrirten
                              Zuckerkalkes war nun 2,40 Proc. und die von der Kohle aufgenommene Kalkmenge 4 Proc.
                              ihres Gewichtes.
                           Der Effect der bei diesem Versuch verwendeten gewöhnlichen Knochenkohle war sonach
                              vollkommen genau derselbe, als wie bei der unter sonst gleichen Umständen zum
                              vierten Versuch angewendeten und von ihren erdigen Bestandtheilen vollständig
                              befreiten Knochenkohle.
                           Da nun die gewöhnliche gute Knochenkohle nur gegen 10-12 Proc. wirklicher
                              Kohle enthält und sonach die bei diesem letzten Versuch der Zuckerkalklösung
                              dargebotenen 20-24 Gewth. wirkliche Kohle genau nur dieselbe Menge Kalk
                              entzogen haben, als wie die beim vierten Versuch angewendete fast zehnfach so große
                              Menge von 200 Gewth., so erscheint auch hierdurch meine oben ausgesprochene
                              Folgerung gerechtfertigt, wonach nicht der Kohle selbst die Eigenschaft zukommt den
                              Kalk niederzuschlagen, sondern diese nur der Kohlensäure zugeschrieben werden kann,
                              welche von der Kohle in ihren Poren verdichtet wird.
                           
                           Sechster Versuch. Als von derselben Kohle, welche ich zum
                              fünften Versuch angewendet hatte, ein Theil vor ihrer Anwendung noch mehrere Stunden
                              lang der Einwirkung gasförmiger Kohlensäure ausgesetzt worden war und ich mit dieser
                              Kohle in der Art den fünften Versuch wiederholte, daß ich 200 Gewth. derselben mit
                              800 Gewth. Zuckerkalklösung von 2,15 Proc. Kalkgehalt auf einander wirken ließ, so
                              stellte sich eine Entkalkung bis auf 1,05 Proc. in der filtrirten Zuckerkalklösung
                              heraus. Hiernach waren bei diesem Versuch von dem aufgelöst vorhandenen Kalk 51,5
                              Proc. niedergeschlagen und von der Kohle 4,40 Proc. ihres Gewichtes in sich
                              aufgenommen worden.
                           Der Grund warum bei diesem Versuch die angewandte Knochenkohle durch die Behandlung
                              mit Kohlensäure eine (gegen ihre beim fünften Versuch ausgeübte Wirkung)
                              verhältnißmäßig nur geringe Zunahme an entkalkender Kraft erfahren hatte, liegt mit
                              Bestimmtheit darin, daß diese Knochenkohle, welche eine sehr poröse Beschaffenheit
                              hatte, durch ihr mehrtägiges Liegen an kohlensäurehaltiger Atmosphäre sich schon zum
                              größten Theil mit Kohlensäure gesättigt hatte.
                           Siebenter Versuch. Es wurden 100 Gewth. Knochenkohle von
                              sehr poröser Beschaffenheit, nachdem dieselbe 10 Tage lang dünn ausgebreitet an der
                              Luft liegen gelassen worden war, und dadurch 6 Proc. an Gewicht zugenommen hatte,
                              mit 400 Gewth. Zuckerkalklösung von 1058 spec. Gew. und 2,01 Proc. Kalkgehalt
                              übergossen, 1/2 Stunde lang geschüttelt und dann filtrirt. Das Filtrat enthielt
                              jetzt 0,95 Proc. Kalk, und es hatte sonach die Kohle 4,24 Proc. ihres Gewichtes an
                              Kalk in sich aufgenommen und somit vom ganzen in Auflösung vorhandenen Kalk 52,7
                              Proc. niedergeschlagen.
                           Achter Versuch. Als der siebente Versuch in der Weise
                              wiederholt wurde, daß 100 Gewth. derselben 10 Tage lang an der Luft gelegenen Kohle,
                              vor ihrer Anwendung noch 4 Stunden lang mit gasförmiger Kohlensäure in Berührung
                              gelassen wurden, gab sich deren entkalkende Wirkung genau als dieselbe zu erkennen.
                              Auch dießmal betrug die gefällte Kalkmenge 52,7 Proc. von dem in Auflösung
                              vorhandenen.
                           Es hatte also die beim siebenten Versuch angewandte Knochenkohle durch zehntägiges
                              Liegen an der Luft schon so viel Kohlensäure in sich aufgenommen, als sie unter den
                              obwaltenden Umständen überhaupt zu absorbiren vermochte, weßwegen denn auch eine
                              weitere Behandlung derselben mit Kohlensäure ihre entkalkende Kraft nicht mehr zu
                              steigern vermochte.
                           Neunter Versuch. Als dieselbe Knochenkohle unmittelbar
                              vor ihrer Anwendung bis nahe zum Dunkelrothglühen erhitzt worden war, erwies sich ihre entkalkende
                              Kraft als sehr bedeutend vermindert, denn unter gleichen Umständen angewendet,
                              wurden nun bloß 30,3 Proc. von dem aufgelösten Kalk niedergeschlagen, anstatt 52,7
                              Proc. wie beim vorhergehenden Versuch.
                           Zehnter Versuch. Es wurde von der Knochenkohle, wie ich
                              sie zum achten Versuch anwandte, dießmal nur 50 Thle. mehr, nämlich auf 400 Gewthle.
                              derselben Zuckerkalkauflösung 150 Gewthle. Kohle angewendet und zwar in ganz
                              gleicher Weise.
                           Diese Vermehrung der Knochenkohle um 50 Proc. steigerte die niedergeschlagene
                              Kalkmenge um 16,1 Proc., denn es waren von dem in Auflösung vorhandenen Kalk 61,2
                              Proc. gefällt worden. Die von der Knochenkohle aufgenommene Kalkmenge betrug 3,28
                              Proc. von ihrem Gewichte.
                           Diese Fällung von 61,2 Proc. des aufgelösten Kalkes war die bedeutendste, welche ich
                              bis jetzt beobachtet habe.
                           Kurz zusammengefaßt ergibt sich aus Vorstehendem Folgendes:
                           1) Die erdigen Bestandtheile der Knochenkohle haben keinen Antheil an ihrer Wirkung
                              als Entkalkungsmittel.
                           2) Die Fähigkeit der Knochenkohle, den Kalk aus den Lösungen des Zuckerkalkes
                              niederzuschlagen, kommt nicht der Kohle als solcher zu, sondern der in ihr
                              verdichteten Kohlensäure, und da diese entkalkende Eigenschaft nur durch diesen
                              Kohlensäuregehalt bedingt ist, so steht ihre Wirkung als Entkalkungsmittel auch im
                              geraden Verhältniß zu der durch Flächenanziehung in ihr verdichteten (aber nicht
                              chemisch gebundenen) Kohlensäure.
                           3) Die Knochenkohle gleich nach ihrer Bereitung oder einem nochmaligen Ausglühen
                              angewendet, hat nur eine sehr geringe entkalkende Wirkung. Diese nimmt beim Liegen
                              an der Luft zu und zwar so lange bis sich die Knochenkohle vollständig mit
                              Kohlensäure gesättigt hat, was unter günstigen Umständen schon nach 10 Tagen der
                              Fall seyn kann, und auch in noch kürzerer Zeit.
                           4) Die Knochenkohle vermag nach den vorliegenden Erfahrungen nur höchstens 6/10 bis
                              2/3 von dem in Auflösung vorhandenen Kalkgehalt niederzuschlagen.
                           5) Soweit meine bisherigen Erfahrungen reichen, vermag die Knochenkohle im
                              günstigsten Falle 4,4 Proc. ihres eigenen Gewichtes an Kalk in sich aufzunehmen, was
                              einer Absorptionsfähigkeit der Knochenkohle gegen die Kohlensäure von 3,45
                              Gewichtsprocenten gleich käme. (Stenhouse gibt die
                              Absorptionsfähigkeit der gewöhnlichen Thierkohle gegen Kohlensäure so an, daß 1
                              Gramm derselben 2,5 Kub. Centimet. Kohlensäure absorbiren soll, was eine bedeutend
                              geringere Absorptionsfähigkeit darthun würde.)