| Titel: | Zuckergehaltbestimmungen in einigen Münchener Biersorten; von Prof. Dr. August Vogel. | 
| Autor: | Prof. Dr. August Vogel [GND] | 
| Fundstelle: | Band 161, Jahrgang 1861, Nr. LXXXVII., S. 311 | 
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                        LXXXVII.
                        Zuckergehaltbestimmungen in einigen Münchener
                           Biersorten; von Prof. Dr. August Vogel.
                        Vogel's Zuckergehaltbestimmungen in einigen Münchener
                           Biersorten.
                        
                     
                        
                           Der Zuckergehalt wurde nach der bekannten Fehling'schen
                              Zuckerprobe bestimmt. Zu dem Ende verdünnte ich 50 Grm. des zu untersuchenden Bieres
                              auf 250 Kub. Cent. mit destillirtem Wasser und brachte davon 50 Kubik. Cent. in eine
                              in Zehntel-Kubikcentimeter eingetheilte Bürette. Von der frisch bereiteten
                              Normalkupferauflösung, – 10 Kub. Cent. 0,05 Grm. Traubenzucker entsprechend,
                              – kamen 10 Kub. Cent. mit Wasser verdünnt in eine Porzellanschale und wurden,
                              nachdem die Probeflüssigkeit zum Kochen erhitzt worden, aus der Bürette mit dem
                              verdünnten Biere versetzt, bis die Kupferlösung entfärbt war und in einem
                              herausgehobenen Tropfen, nach dem Ansäuren, durch Kaliumeisencyanür kein brauner
                              Niederschlag mehr entstand.
                           Durch mehrere mit derselben Biersorte vorgenommene Versuche hatte ich mich überzeugt,
                              daß die Methode in dieser Weise auf Bier angewendet ganz übereinstimmende Resultate
                              ergab.
                           Im Folgenden gebe ich von einigen Münchener Biersorten die Zahl der Kubikcentimeter
                              an, welche unter den erwähnten Umständen zur Entfärbung von 10 Kubikcentimetern der
                              Normalkupferlösung verbraucht wurden und zugleich die daraus berechneten
                              Zuckerprocente.
                           
                              
                                 I.
                                   8,9 Kub. Cent. d.h.
                                 2,8   Proc.
                                 Zucker
                                 (Salvatorbier 1861)
                                 
                              
                                 II.
                                 12,6 Kub. Cent.   „
                                 1,98    „
                                 „
                                 (Spathenbräu)
                                 
                              
                                 III.
                                 13,3 Kub. Cent.   „
                                 1,88    „
                                 „
                                 (Löwenbräu)
                                 
                              
                                 IV.
                                 13,0 Kub. Cent.   „
                                 1,92    „
                                 „
                                 (Leisbräu)
                                 
                              
                                 V.
                                 13,9 Kub. Cent.   „
                                 1,80    „
                                 „
                                 (Hofbräuhaus).
                                 
                              
                           Nach der gewöhnlich üblichen Methode, die Menge des im Biere enthaltenen Zuckers zu
                              bestimmen, soll man das zu untersuchende Bier zu einem dünnen Extracte eindampfen,
                              dieses mit Alkohol behandeln, hierauf filtriren und das Filtrat verdampfen. Die
                              Menge des Zuckers ergibt sich dann aus der Behandlung des wieder aufgelösten
                              Rückstandes mit der
                              Kupferlösung. Wie aus obiger Mittheilung hervorgeht, wurde diese etwas umständliche
                              Methode vereinfacht, indem mir vergleichende Versuche gezeigt haben, daß die hier
                              zur Anwendung gebrachte Methode nicht minder brauchbare, ja vielleicht
                              zuverlässigere Resultate ergibt, als die bisherige, so daß man, wie es scheint, wohl
                              das zeitraubende Abrauchen des Bieres bis zum Extract und Behandlung desselben mit
                              Alkohol unterlassen kann. Die etwas größeren Mengen von Zucker, welche sich nach
                              meinen Versuchen im Vergleiche zu früherenJournal für praktische Chemie, 1850, Bd. L S. 133. ergaben, deuten darauf hin, daß durch die Behandlung mit Alkohol der
                              Zuckergehalt aus dem Extracte nicht vollständig aufgenommen wird. Um hierüber
                              Aufklärung zu erhalten, stellte ich einige directe Versuche an.
                           100 Grm. Bier wurden bis zur flüssigen Syrupsconsistenz abgeraucht, der Rückstand
                              wieder in Wasser gelöst und in der Lösung der Zuckergehalt durch Normalkupferlösung
                              in zwei Versuchen bestimmt; es ergab sich als Resultat:
                           a) 1,65 Proc. Zucker,
                           b) 1,62 Proc. Zucker.
                           Von demselben Biere wurden 100 Grm. zur flüssigen Syrupsconsistenz abgeraucht, mit
                              mehrmals erneuten Mengen Alkohol behandelt und filtrirt. Das zur Trockne abgedampfte
                              Filtrat, welches nun die ganze Menge des Zuckers enthalten sollte, ergab, nachdem es
                              in Wasser gelöst worden, mit der Normalkupferlösung in zwei Versuchen:
                           a) 1,30 Proc. Zucker,
                           b) 1,35 Proc. Zucker.
                           Aus den Mittelzahlen dieser Versuche geht demnach hervor, daß durch die Behandlung
                              des Bierextractes mit Alkohol die Menge des Zuckers um 20 Proc. zu gering erhalten
                              wird. Es kann also offenbar durch den Alkohol dem Bierextracte nicht der ganze
                              Zuckergehalt entzogen werden, indem auch der in Alkohol unlösliche Theil des
                              Extractes noch zuckerhaltig erscheint.
                           Ob übrigens überhaupt nicht gleichzeitig noch andere Bestandtheile des Bieres auf die
                              Kupferlösung einzuwirken im Stande sind und die Menge des auf solche Weise
                              gefundenen Zuckers vergrößern, muß weiteren Versuchen zur Entscheidung überlassen
                              bleiben. Vorläufig schließen wir uns der Ansicht Mulder's
                              an, welcher diese Methode als „die am wenigsten ungenaue“
                              bezeichnet.Die Chemie des Bieres, S. 434.