| Titel: | Ueber die Vermehrung des Kalkzusatzes und die Verlängerung der Kalkeinwirkung bei der Scheidung des Rübensaftes; von Dr. C. Stammer. | 
| Autor: | Karl Stammer [GND] | 
| Fundstelle: | Band 166, Jahrgang 1862, Nr. XCVII., S. 433 | 
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                        XCVII.
                        Ueber die Vermehrung des Kalkzusatzes und die
                           Verlängerung der Kalkeinwirkung bei der Scheidung des Rübensaftes; von Dr. C. Stammer.
                        Stammer, über die Vermehrung des Kalkzusatzes bei der Scheidung des
                           Rübensaftes.
                        
                     
                        
                           Die vor einiger Zeit durch Maumené gemachten
                              VorschlägeJournal des fabricants de sucre, t. I Nr. 42;
                                    polytechn. Journal Bd. CLXI S.
                                       132., den Saft der Rüben mit 2–5 Proc. Kalk zu mischen, dann 24 Stunden
                              oder auch weniger zu conserviren und hierauf weiter zu verarbeiten, ein Verfahren,
                              bei welchem fast keine Knochenkohle erforderlich sey, haben mich veranlaßt, in der
                              verflossenen Campagne 1861/62 eine Reihe von Versuchen über den Einfluß anzustellen,
                              welchen eine Vermehrung des Kalkzusatzes bis auf 10 Proc. des Saftes und ein
                              Stehenlassen der kalten Mischung während 24 Stunden und mehr, auf den geschiedenen
                              und saturirten Saft hat.
                           Da von Maumené eine andere Wirkung als die
                              Erzielung farbloser oder doch fast farbloser Säfte nicht versprochen wurde, auch von
                              einem andern Zweck der Knochenkohle als der Entfärbung bei ihm nie die Rede war, so
                              konnte ich meine Untersuchungen auf die Bestimmung der Farbe allein beschränken. Wir wissen jetzt, daß die ohne Zweifel
                              wichtigste Function der Knochenkohle die Entsalzung der
                              Rübensäfte ist, und daß also in diesem Sinne von einem Entbehrlichwerden der
                              Knochenkohle durch verstärkte Scheidung bei Behandlung der Rübensäfte nicht die Rede
                              seyn kann: allein wenn die Versprechungen, welche von der Einwirkung der neuen
                              Scheidungsmethode gemacht wurden, sich verwirklichten, so könnte es doch möglich
                              seyn, daß dieselbe gegenüber der jetzigen erhebliche Vortheile für die Helligkeit
                              der Säfte böte.
                           Die Bestimmung der Farbe geschah mittelst des ChromoskopsBeschrieben im polytechn. Journal Bd. CLIX
                                       S. 341.; es konnten dadurch auch geringere Farbenunterschiede mit Sicherheit
                              festgestellt und auch Säfte von ganz deutlich verschiedener (gelber und graulicher)
                              Färbung verglichen werden. Die Farbe wurde nicht allein bei dem geschiedenen,
                              sondern namentlich bei dem saturirten Safte ermittelt, und es kann nur letzterer als
                              Norm gelten, da, wie weiter unten bewiesen, namentlich die Scheidungen mit starkem
                              Kalkzusatz unmittelbar sehr dunkle Säfte geben, die dann durch Saturation sich verhältnißmäßig viel mehr
                              aufhellen, als die mit weniger Kalk geschiedenen.
                           Die verschiedenen Kalkzusätze sind in Procenten (wasserfreien Kalks) vom Gewicht des
                              Rübensaftes angegeben. Der Zusatz geschah in Form von Kalkmilch; nachdem ermittelt
                              worden, daß 1 Pfd. trockener Kalk 60 Quartprocente Kalkmilch gibt, das heißt
                              entweder 4 Quart von 15 Proc. (an dem Balling'schen Aräometer abgelesen) oder 3
                              Quart von 20 Procent u.s.w., geschah die Mischung unter Berücksichtigung des spec.
                              Gewichts des Saftes nach dem berechneten Volumen Saft und Kalkmilch von bestimmter
                              Schwere. Dieses Verfahren ist jedenfalls, der größeren Praxis entsprechend,
                              hinreichend genau und gab auch stets übereinstimmende Resultate.
                           Die Farben der Säfte müßten eigentlich, um unter einander vergleichbar zu seyn, auf
                              gleichen Zuckergehalt bezogen werden. Nur zu oft gibt man sich Täuschungen hin, wenn
                              man zwei Säfte vergleicht, die ungleichen Gehalt zeigen, wie dieß ja bei den
                              Zusätzen verschiedener Kalkmilchmengen hier nicht anders seyn kann. Ich habe mich
                              indessen begnügt, die Farben auf gleiches spec. Gewicht zu beziehen und demnach alle
                              Beobachtungen auf dieselbe Schwere von 10 Proc. Ball, zu berechnen, da dieß für den
                              Zweck der vorliegenden Arbeit genau genug seyn dürfte. Es sind immer nur solche
                              Säfte verglichen worden, die als rohe Rübensäfte durchaus gleichartig waren, und es
                              könnten daher durch Reduction auf gleiche Polarisation nur ganz unerhebliche
                              Unterschiede gegen die hier gegebenen Zahlen hervorgebracht werden. Allerdings wird
                              durch ungleichen Kalkgehalt auch das spec. Gewicht ungleich afficirt und bei frisch
                              geschiedenen Säften dürfte dieser Unterschied einen bemerklichen Einfluß haben.
                              Allein es gelten doch schließlich nur die Farben der vollständig (d.h. so
                              vollständig, wie in Fabriken üblich und wie mit unreiner, d.h.
                              Holzkohlen-Kohlensäure erreichbar) saturirten Säfte als maaßgebend, und hier
                              kann der stets sehr nahe gleiche Kalkgehalt und dessen Einfluß auf die Schwere
                              insofern vernachlässigt werden, als ja nur sehr erhebliche Farbenunterschiede eine
                              Bedeutung für die Praxis haben können. Bei den frisch geschiedenen Säften treten
                              dagegen wieder so hohe – zugleich aber auch für die Praxis so bedeutungslose,
                              weil bei der Saturation sich gänzlich umändernde – Farbenunterschiede auf,
                              daß die geringen, durch den Kalkgehalt bewirkten Differenzen keinen wesentlichen
                              Einfluß haben.
                           Es ist daher die Vergleichung für 10procentige Säfte wohl hier gerechtfertigt, und
                              sind sämmtliche angegebene Farben, wo nicht das Gegentheil gesagt ist, als für Säfte
                              von 10 Proc. Ball, geltend zu verstehen.
                           Die Versuche zerfallen in mehrere Reihen, deren Zusammenhang sich aus dem Folgenden
                              ergibt.
                           
                        
                           
                           A. Scheidungen mit 5 Proc.
                                 Kalkzusatz unter verschiedenen Zeitverhältnissen.
                           Angewandt: unverdünnter Rübensaft von 13,5 Proc. Ball, und
                                 11,2 Proc. Polarisation. – Die erforderliche Menge Kalkmilch beträgt
                              1 Quart von 15 Proc. Ball. auf je 2,2 Quart Rübensaft. Die Menge ist daher für die
                              Fabrikpraxis eine solche, daß nur ganz erhebliche
                              Vortheile zu deren Anwendung bewegen könnten. Nimmt man an, daß die Kalkmilch, wie
                              sie zur Scheidung verwendet wird, in der Regel 30 Proc. Ball, wiegt, so kämen auf
                              jeden Scheidekessel (von 1000 Quart) 250 Quart Kalkmilch. Es beträgt diese Menge das
                              Fünffache der jetzt bei starker Scheidung
                              verbrauchten; sie hat also einen sehr wesentlichen Einfluß auf die Kosten, auf die
                              Menge des Scheideschlammes und den dadurch bewirkten Verlust, auf die Saturation
                              u.s.w.
                           1) Der trübe Saft wurde ohne Erhitzung nach 24 Stunden abgegossen und saturirt, bis
                              er noch deutlich alkalisch war, dann gekocht und filtrirt. Der Saft war dunkelviolett; an eine Verarbeitung in dieser Weise ist
                              also nicht zu denken.
                           2) Nach 24 Stunden wurde das Gemisch erhitzt und so eine Scheidung bewirkt, dann kalt
                              saturirt; der Niederschlag war dabei so reichlich, daß er sich nur wenig absetzte;
                              das Filtrat erschien im Kleinenfarblos, beim Eindampfen
                              jedoch nahm die Masse eine dunkelgelbe Farbe an, wie unfiltrirter Dicksaft; sie
                              krystallisirte nicht und hatte einen so widerlichen Rübengeschmack, daß diese
                              Saftbehandlung sich als ganz unbrauchbar herausstellt. In der That erscheint der
                              kalt saturirte Saft in größerer Menge
                                 grau-violett, ein Zeichen ganz unvollkommener Scheidung. Er gab dennoch
                              beim Kochen keine Trübung, sondern änderte nur seine immer noch graue Farbe etwas
                              ins Gelbliche.
                           Es wurde noch etwas Kalk zugesetzt, bis andern Tages stehen gelassen, saturirt,
                              aufgekocht und so ein anscheinend fast farbloser Saft
                              erhalten, der aber in größeren Schichten normal hellgelb war. Dieser Saft wurde nun
                              im Wasserbad eingedampft, um zu sehen, welcher Art das Product aus solchem
                              unfiltrirten Safte seyn werde.
                           Farbe bei 40 Proc. Ball. 144.
                           Pol. bei 14,5 Proc. Ball. 12,6. Factor 87.
                           Dagegen: unfiltrirter Dicksaft aus filtrirtem
                              Dünnsaft.
                           Farbe bei 40 Proc. Ball. 19.
                           Pol.: Factor 89,0.
                           Es würde also aus dem so behandelten, anscheinend farblosen Dünnsaft, beim directen Eindampfen, ohne
                              Filtration, ein Dicksaft resultiren, der – wie zu erwarten stand –
                              einen viel geringeren Zuckerquotienten zeigte und etwa 7–8 mal so dunkel
                              ausfiele, als der in gewöhnlicher Weise durch geringere Scheidung und Filtration
                              erzielte.
                           Gleichzeitig ergab eine Gegenprobe mit gewöhnlichem unfiltrirtem Dünnsaft, der nach
                              der Saturation und Filtration durch Sackfilter, auf 40 Proc. eingedampft wurde, eine
                              Farbe von 176 (bei 40 Proc.). Es war also durch die Kalkung mit 5 Proc. und die eben
                              bezeichnete Behandlung nur eine geringe Farbenverminderung bewirkt worden.
                           (Aus diesen und ähnlichen Beobachtungen erklärt es sich, wie sehr der erste Anblick
                              eines Saftes in geringer Menge, ohne genaue Ermittelung der Farbe oder des
                              nachherigen Verhaltens, zu täuschen vermag.) Als Vergleich und Anhaltspunkt zur
                              Beurtheilung dieser Farbe gegenüber der Wirkung der gewöhnlichen Filtration, kann
                              auch noch bemerkt werden, daß die Farbe des Dünnsaftes von den Filtern an demselben
                              Tage 4,4 bei 10 Proc. Ball, (also bei 40 Proc. Ball. 17,6) betrug).
                           3) Kalkzusatz 5 Proc.; nach 24 Stunden Erhitzung auf 90° C., Saturation mit
                              darauf folgendem Kochen. Farbe 10.
                           Dagegen Scheidesaft 30; Filtersaft 4,4. Scheidesaft, in der Fabrik oder auch mit
                              reiner Kohlensäure saturirt 44. Zu bemerken ist, daß der gewöhnliche Scheidesaft
                              während der Berührung mit der Luft rasch dunkler wurde (eine sehr häufig zu
                              beobachtende Erscheinung), was bei dem mit 5 Proc. geschiedenen Saft nicht der Fall
                              war. Nach wenig Minuten schon war die Farbe nur noch mit der Compensationsröhre zu
                              bestimmen und ergab 80. Diese noch nicht aufgeklärte Eigenthümlichkeit mancher
                              Scheidesäfte ist indessen für den weitern Verlauf der Arbeit ohne erheblichen
                              Einfluß, denn es ergab der gleichzeitig vom Sackfilter, nach der Saturation
                              entnommene Saft, beim Eindampfen auf 50 Proc. die Farbe 220, mithin für 10 Proc. 44,
                              wie oben bei der Saturation mit reiner Kohlensäure, und nicht 80, wie man hätte
                              erwarten können.
                           4) Saturation in der Kälte nach einem Stehenlassen von 3mal 24 Stunden. Der Saft war
                              hell violett.
                           Derselbe Saft, klar abgegossen, zum Kochen erhitzt, Farbe 140.
                           5) Derselbe Saft, auf 80° C. erwärmt, dann saturirt und aufgekocht, ergab die
                              Farbe 15. Wurde aber die Saturation länger fortgesetzt, so erschien eine
                              dunkelviolette Farbe, dunkler als irgend eine sonst beobachtete. Es findet demnach
                              hier bei einer längeren Saturation eine Art Rückscheidung statt, in Folge deren der
                              stark alkalische Saft fast tintenartig gefärbt erscheint, und die ein solches
                              Verfahren gänzlich unanwendbar macht, da der richtige Punkt fabrikmäßig schwer
                              getroffen werden kann.
                           
                           6) Derselbe Saft, langsam zum Kochen erhitzt (Farbe 164), dann saturirt, wurde
                              bemerklich hell – Farbe 13. Auch dieser Saft dunkelt bei längerer Saturation
                              unter Grauwerden bis auf 34 ein. Es zeigt sich also, daß auch die Anwendung der
                              Temperatur beim Scheiden einen Einfluß auf die Farbe haben kann. Namentlich ist
                              ersichtlich, daß die Erhitzung zum Siedepunkte sich nicht
                              umgehen und etwa durch längeres Stehenlassen ersetzen läßt. Dieß wird durch den
                              folgenden Versuch bestätigt.
                           7) Derselbe Saft nach 4mal 24 Stunden: Erhitzung auf nur 80° C. – Farbe
                              nach kurzer Saturation der ganzen Masse 46, der abfiltrirten Flüssigkeit 10; Farbe
                              nach längerer Saturation in beiden Fällen violett, nicht näher bestimmbar.
                           Es findet also auch hier bei längerer Saturation eine Rückscheidung statt und es läßt
                              sich auch bei einer Conservirung bis zu 4mal 24 Stunden das Aufkochen nicht
                              umgehen.
                           ––––––––––
                           Da aus dieser ersten Versuchsreihe offenbar ein erheblicher Nutzen beim längeren
                              Stehen von mit 5 Proc. Kalk geschiedenem Safte nicht zu erwarten war, so wurde ein
                              weiterer Versuch zum Vergleiche zwischen der gewöhnlichen Fabrikarbeit und der
                              sofortigen Scheidung mit 5 Proc. mit möglichst der Fabrikarbeit angepaßter
                              Operationsweise angestellt und zu diesem Zweck ein Quantum von etwa 20 Quart Saft in
                              Arbeit genommen.
                           8) Saft 13,5 Proc. Ball.; Pol. 11,1 Proc.; Scheidung mit 5 Proc. Kalk, sonst wie
                              gewöhnlich. Farbe des geschiedenen Saftes (bei 10 Proc.) 180. Farbe desselben nach
                              der Saturation 11.
                           Gleichzeitig wurde eine richtige Durchschnittsprobe von
                              den Dünnsaftfiltern entnommen, von ganz demselben Rübensafte herrührend. Die Farbe
                              dieses filtrirten Dünnsaftes (bei 10 Proc.) betrug 3. Die Scheidung war mit 1 Proc.
                              Kalk geschehen; die Farbe des Scheidesaftes betrug 30, die des saturirten Saftes
                              – der zwar etwas grauer aber doch zugleich etwas Heller geworden –
                              23.
                           Man erkennt aus diesen Angaben, verglichen mit den oben unter 3) mitgetheilten, daß
                              die Wirkung der Saturation auf die Saftfarbe keineswegs eine constante, daß sie bald
                              eine aufhellende, bald eine dunkler machende ist, Unterschiede, welche vielleicht in
                              der Beschaffenheit des Rübensaftes, vielleicht in anderen Umständen begründet sind,
                              die aber, bei der stark entfärbenden Eigenschaft der Knochenkohle im filtrirten Dünnsafte fast gänzlich wieder verschwunden
                              sind, während eine directe Verarbeitung aller solcher unfiltrirten Säfte dieselben viel deutlicher
                              hervortreten lassen würde.
                           Man erkennt ferner, daß der aufs Fünffache vermehrte Kalkzusatz, welcher zwar einen
                              sehr dunkeln Scheidesaft bewirkt, aber doch einen um
                              63 Procent helleren Saturationssaft liefert, schließlich
                              einen zum Verkochen fertigen Saft gibt, dessen Farbe das 3 2/3 fache des
                              entsprechenden Filtersaftes beträgt, so daß er also um 266 Proc. dunkler ist als die
                              des letzteren.
                           Es unterliegt hiernach wohl keinem Zweifel, daß man aus solchem mit 5 Proc.
                              geschiedenem Safte mit weit weniger Kohle einen ebenso
                                 hellen Saft würde erzielen können, als aus dem mit 1 Proc. Kalk
                              geschiedenen, gewöhnlichen, wenn man annehmen kann, daß die Resultate im Großen diesen Versuchen im Kleinen entsprechen (was nach den weiter unten folgenden Angaben noch gar
                              nicht sicher scheint). Dagegen ist nicht zu übersehen, daß man für den
                              Minderverbrauch an Kohle in einer Fabrik von 2000 Cntr. Rüben täglich einen
                              Mehrverbrauch von 180 Cntr. Kalk eintauscht, welcher nicht allein direct erhebliche
                              Kosten verursacht, sondern auch ein ganzes Gefolge von Verlusten und mittelbare
                              Uebelstände mit sich führt. Man denke nur an die Verdünnung des Saftes, an die
                              Verluste im Scheide- und Saturationsschlamm, an die vermehrte Arbeit und
                              Kosten der Saturation, an die Schwierigkeit der Abscheidung des nicht mehr nach oben
                              gehenden Scheideschlammes u.s.w. Auch ist nicht zu vergessen, daß alle Kalksorten
                              mehr oder weniger Alkalien in Form löslicher Salze enthalten, die bei der Scheidung
                              mit in den Saft gelangen und darin verbleiben, so daß eine Verfünffachung des
                              Scheidekalkes auch nothwendig den Salzgehalt der Säfte erhöhen muß, wenn nicht
                              besondere Vorkehrungen – die bei dieser Menge sehr umständlich sind –
                              getroffen werden. Endlich wird in demselben Maaße, in dem die Filtration vermindert
                              wird, oben dadurch der Salzgehalt der Säfte erhöht und die Endausbeute unmerklich
                              aber sicher vermindert.
                           Demnach dürfte kaum ein Zweifel obwalten, daß eine solche Manipulation allerdings auf
                              den ersten Blick vortheilhaft erscheinen kann, bei
                              genauerer Prüfung aber als verlustbringend bezeichnet werden muß. (Aehnliches gilt
                              für das wenig verschiedene Verfahren von Possoz und Perier; s. polytechn. Journal Bd. CLXI S. 136). Es blieb nach diesen
                              Versuchen indessen zu erwarten, daß eine stärkere Scheidung als die gewöhnliche,
                              hellere Säfte geben werde, und es wurden daher verschiedene Kalkzusätze unter
                              Zugrundelegung desselben Rübensaftes, welcher in der Fabrik bei 1 Proc. Scheidekalk
                              einen Filtersaft von durchschnittlich der Farbe 3 ergab, nach einander versucht und
                              folgende Resultate erhalten.
                           
                        
                           B. Scheidungen, ganz nach
                                 gewöhnlicher Weise, aber unter Anwendung von größeren Kalkmengen als
                                 gewöhnlich.
                           
                              
                                   9)
                                 Scheidung mit 2 Proc. Kalk.
                                 
                              
                                 
                                 Farbe des Scheidesaftes 83.
                                 
                              
                                 
                                 Farbe des saturirten Saftes 18.
                                 
                              
                                 10)
                                 Scheidung mit 3 Proc. Kalk.
                                 
                              
                                 
                                 Farbe des Scheidesaftes 60.
                                 
                              
                                 
                                 Farbe des saturirten Saftes 15.
                                 
                              
                                 11)
                                 Scheidung mit 4 Proc. Kalk.
                                 
                              
                                 
                                 Farbe des Scheidesaftes 50.
                                 
                              
                                 
                                 Farbe des saturirten Saftes 10.
                                 
                              
                                 12)
                                 Scheidung mit 5 Proc. Kalk.
                                 
                              
                                 
                                 Farbe des Scheidesaftes 37.
                                 
                              
                                 
                                 Farbe des saturirten Saftes 9.
                                 
                              
                                 13)
                                 Scheidung mit 10 Proc. Kalk.
                                 
                              
                                 
                                 Farbe des Scheidesaftes 60.
                                 
                              
                                 
                                 Farbe des saturirten Saftes 8,6.
                                 
                              
                           Diese Zahlen bestätigen das oben Gesagte zur Genüge, und es war nur noch zu
                              untersuchen, ob eine Scheidung mit 1 Proc. oder mit 2 Proc. nicht etwa unter
                              Zuhülfenahme einer Einwirkung von 24 Stunden ähnliche Resultate liefern kann; eine
                              Vermehrung des Kalkzusatzes auf 2 Proc. und ein Stehenlassen des Scheidesaftes
                              während 24 Stunden würde wenigstens eher einer praktischen Ausführung fähig seyn,
                              als Scheidungen mit 5 Proc. und mehr Kalk.
                           
                        
                           C. Scheidungen mit 1 Proc. und 2
                                 Proc. Kalk unter Anwendung längerer Zeitdauer.
                           
                              
                                 14)
                                 Zusatz von 1 Proc. Kalk, Erhitzung zum Sieden; Farbe 18,5.
                                 
                              
                                 
                                 Farbe nach der Saturation 18,5.
                                 
                              
                           15) Zusatz von 1 Proc. Kalk in der Kälte; Stehenlassen während 24 Stunden; Scheidung
                              in der Siedehitze; Farbe 15,4. Nach der Saturation 15,6.
                           16) Ebenso nach 2mal 24 Stunden. Farbe des geschiedenen Saftes 18; des saturirten
                              Saftes 15,6.
                           17) Zusatz von 2 Proc. Kalk. Scheidung nach 24 Stunden. Farbe 100. Nach der
                              Saturation 6.
                           Das Resultat dieses letzten Versuches, des günstigsten aller angestellten Proben, ist indessen nicht ohne
                              einige Vorsicht aufzunehmen. Es ergab nämlich nach Versuch 14) der gewöhnliche
                              Kalkzusatz eine Farbe von 16,5, während doch die Farbe des mit ebenso viel Kalk in
                              der Fabrik geschiedenen und dann saturirten Saftes, von
                              gleichem Rohmaterial herrührend, 44 betrug. Dieser Unterschied kann nur durch die
                              beiden Umstände bedingt seyn, daß bei diesen Versuchen im Kleinen nicht allein der
                              Kalk zum kalten Saft (im Großen bekanntlich nach dem Erhitzen auf 82° C.)
                              zugesetzt wurde, sondern auch weit größere Mengen Saft in Angriff genommen und sehr
                              hohe Saftschichten zum Sieden erhitzt werden. Namentlich muß dieser letztere Umstand
                              eine höhere Kochhitze und daher eine viel dunklere Färbung des Saftes zur Folge
                              haben. Aber auch die Erhitzung vor dem Kalkzusatze ist, wie ein Versuch lehrt, von
                              wesentlichem Einfluß auf die Farbe; doch ist man an die übliche Methode bekanntlich
                              durch andere Rücksichten gebunden.
                           Hiernach läßt sich die beim Versuch 17) erhaltene Zahl 6 nicht direct mit der Farbe
                              des Filtersaftes 3 vergleichen; sie muß vielmehr mit der Farbe 18,5 des Versuchs 14)
                              verglichen und daraus geschlossen werden, daß die Scheidung mit 2 Proc. Kalk unter
                              Anwendung von 24 Stunden Einwirkungszeit einen um 62 Proc. helleren Saturationssaft
                              liefert, als die gewöhnliche Methode, während die Entfärbung durch die Filtration
                              des Dünnsaftes nach den oben gegebenen Zahlen 93 Proc. beträgt. Wenn es zulässig
                              ist, die Zahl 6 für die Arbeit im Großen in demselben Verhältniß zu vergrößern, wie
                              dieß für die Zahl 18,5 von Versuch 14) zu ihrer Umänderung auf die Farbe des gewöhnlichen Saturationssaftes nothwendig ist, so würde
                              für eine Anwendung der letzten Methode im Großen ein Saft von etwa 14 zu erwarten
                              stehen.
                           Aehnliches gilt zum Theil auch für die Resultate der früheren Versuche; diese boten
                              schon in anderer Beziehung hinreichende Veranlassung, eine Verfolgung im Großen
                              nicht preiswürdig zu machen. Allein die sehr helle Farbe des nach Versuch 17)
                              erlangten Productes dürfte Manchen die Nachtheile der betreffenden Methode gegenüber
                              dem erzielten Vortheil für verschwindend halten lassen. Da mir die entgegengesetzte
                              Ansicht – namentlich in Bezug auf die Entsalzung – vorzüglicher
                              erschien, so konnte ich eine Veranlassung zu weiteren Versuchen im großen Maaßstabe
                              daraus nicht entnehmen, die, wenn sie zuverlässige Resultate ergeben sollen,
                              jedenfalls große Umsicht erheischen. Jenen aber, die sich durch die Helligkeit der
                              so erzielten Säfte bestechen lassen, müssen derartige Untersuchungen mit größeren
                              Saftmassen und unter fabrikmäßiger Praxis als unumgänglich empfohlen werden, wenn
                              nicht die Umsetzung von Laboratoriumsversuchen in Fabrikregeln, die hier nur unter den angedeuteten
                              Vorbehalten geschehen darf, Ursache von Täuschungen werden soll.
                           Um hiernach schließlich auf die Aussprüche Maumené's zurückzukommen, welche den Anstoß zu diesen Versuchen gaben,
                              so ist in dieser Beziehung nur zu erwähnen, daß denselben einzelne im Laboratorium
                              beobachtete Erscheinungen zu Grunde liegen mögen, daß aber die Verallgemeinerung,
                              wie sie Maumené gibt, offenbar unzulässig ist und
                              die Methode selbst wegen einer Anzahl von ihm nicht berücksichtigter Momente keine
                              Empfehlung verdienen dürfte, so wie daß in seinen so wenig präcisirten Mittheilungen
                              und dem Mangel an Beweisen für seine Behauptungen selbst schon ein Beleg für dieses
                              Urtheil gefunden werden muß.