| Titel: | Trennung von Kupfer und Nickel, von P. Dewilde. | 
| Fundstelle: | Band 168, Jahrgang 1863, Nr. XXXVII., S. 130 | 
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                        XXXVII.
                        Trennung von Kupfer und Nickel, von P. Dewilde.
                        Aus dem Bulletin de la Société chimique de
                                 Paris, Juli 1862, S. 82; durch das chemische Centralblatt, 1863, Nr.
                              6.
                        Dewilde, über Trennung von Kupfer und Nickel.
                        
                     
                        
                           Die Trennung dieser beiden Metalle durch Schwefelwasserstoff läßt viel zu wünschen
                              übrig, theils wegen der Leichtigkeit, mit welcher das Schwefelkupfer in Sulphat
                              übergeht, theils auch deßwegen, weil mit dem Kupfer häufig eine ziemlich
                              beträchtliche Menge von Nickel niederfällt. Gleichwohl ist eine gute
                              Trennungsmethode der beiden Metalle sehr wichtig, seit man sich der Legirungen von
                              Kupfer und Nickel zur Fabrication von Münzen bedient, wie
                              dieß namentlich in Belgien und in der Schweiz geschieht.
                           Folgende Methode beruht auf der Reducirbarkeit des Kupferoxyds durch
                              Traubenzucker.
                           Man löst ungefähr 2 Grm. der Legirung in Chlorwasserstoffsäure, der man etwas
                              Salpetersäure hinzugefügt hat; der Ueberschuß der Säuren wird verdampft und das
                              Gemenge der beiden Chlorüre in ungefähr 50 Grm. Wasser gelöst. Dieser Lösung fügt
                              man 4 Grm. reinen Cremor tartari hinzu. Man erhitzt
                              gelinde, um die Lösung zu beschleunigen, und fügt nach und nach eine alkoholische
                              Lösung von Kali hinzu. Es entsteht Anfangs ein Niederschlag von Kupfer- und
                              Nickeloxydhydrat, welcher sich aber alsbald im Ueberschuß des Kalis löst. Es
                              resultirt eine blaue Flüssigkeit, welche nach dem Erkalten mit einer Lösung von
                              reinem Traubenzucker versetzt und einige Minuten lang zum Sieden erhitzt wird. Das
                              Kupfer schlägt sich als Oxydul nieder und setzt sich leicht zu Boden; nur wenn man
                              vor dem Zuckerzusatze nicht vollständig hat erkalten lassen, wird der Niederschlag
                              flockig und läßt sich schwer auswaschen. Nach vollendeter Reduction wird das
                              Kupferoxydul abfiltrirt, getrennt und nach bekannter Methode bestimmt.
                           Das nickelhaltige Filtrat wird zur Trockne abgedampft und geglüht: man wäscht zur
                              Entfernung des gebildeten kohlensauren Kalis aus. Da die Einäscherung, der Gegenwart
                              eben dieses Salzes wegen, niemals ganz vollständig ist, wird noch einmal geglüht und
                              gewaschen. Der Rückstand besteht zum großen Theile aus Nickeloxyd; er wird in
                              Königswasser gelöst und durch Kali gefällt. Der Niederschlag von Nickeloxydhydrat
                              ist sehr voluminös und deßhalb schwierig auszuwaschen. Man begnügt sich deßwegen mit
                              einer theilweisen Waschung, trocknet, glüht schwach, zerreibt in einem Achatmörser
                              und kann nun leicht durch Waschen mit heißem Wasser die letzte Spur des Kalis
                              entfernen. Das Nickeloxyd wird im Platintiegel in einer Wasserstoffatmosphäre
                              reducirt. Der Verf. theilt als Belege für seine Methode folgende Analysen von
                              Legirungen aus der Münze zu Brüssel mit:
                           Legirung Nr. 1.
                           
                              
                                 
                                 I.
                                 II.
                                 III.
                                 
                              
                                 Kupfer
                                 74,40
                                 74,32
                                 74,38
                                 
                              
                                 Nickel
                                 25,55
                                 25,58
                                 25,57
                                 
                              
                                 
                                 –––––
                                 –––––
                                 –––––
                                 
                              
                                 
                                 99,95
                                 99,90
                                 99,95
                                 
                              
                           
                           Legirung Nr. 2.
                           
                              
                                 
                                 I.
                                 II.
                                 
                              
                                 Kupfer
                                 74,33
                                 74,30
                                 
                              
                                 Nickel
                                 25,60
                                 25,61
                                 
                              
                                 –––––
                                 –––––
                                 –––––
                                 
                              
                                 
                                 99,93
                                 99,91
                                 
                              
                           Diese beiden Legirungen waren frei von Eisen und Zink und
                              enthielten nur eine Spur von Silicium. Der gesetzliche Titer für die belgischen
                              Münzen ist 75 Kupfer und 25 Nickel. Der Verf. hat sich überzeugt, daß bei der
                              Fällung des Kupfers aus 2 Grm. der Legirung kaum 2 Milligrm. Nickel mit niederfallen
                              und mit dem Nickel nur eine kaum bemerkbare Spur von Kupfer in Lösung bleibt.