| Titel: | Ueber zwei Fehlerquellen bei Anwendung des Marsh'schen Verfahrens zur Ausmittelung des Arsens bei Vergiftungen; von Blondlot. | 
| Fundstelle: | Band 170, Jahrgang 1863, Nr. XCIX., S. 360 | 
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                        XCIX.
                        Ueber zwei Fehlerquellen bei Anwendung des Marsh'schen Verfahrens zur Ausmittelung des Arsens bei
                           Vergiftungen; von Blondlot.
                        Aus den Comptes rendus, t. LVII p. 596.
                        Blondlot, über Fehlerquellen bei dem Marsh'schen
                           Verfahren.
                        
                     
                        
                           Bekanntlich entbinden die Säuren bei Gegenwart von Zink oder Eisen aus dem Wasser den
                              Wasserstoff, und wenn dieser im Entbindungsmoment mit einer löslichen
                              Arsenverbindung zusammentrifft, so bildet sich gasförmiger Arsenwasserstoff
                              (AsH³). Diese allgemeine Regel erleidet aber hinsichtlich der Salpetersäure
                              und ihrer Derivate eine Ausnahme, welche, indem sie Ammoniak erzeugen, in einem
                              solchen Falle nur festen Arsenwasserstoff (As²H) liefern, der sich in Form
                              brauner Flocken auf dem Zink absetzt oder in der Flüssigkeit schwimmt. Dieß erfolgt
                              nicht nur mit der reinen Salpetersäure, sondern auch mit allen anderen Säuren, wenn
                              sie eine geringe Menge von Salpetersäure, salpetriger Säure etc. enthalten. Diese
                              höchst einfachen Reactionen finden jedoch nur statt, wenn die Flüssigkeit weder
                              organische Substanzen aufgelöst enthält, welche fast alle die Bildung des festen
                              Arsenwasserstoffs mehr oder weniger verhindern, noch Metallverbindungen,
                              insbesondere Blei, welche, indem sie sich auf dem Zink ablagern, ebenfalls diese
                              Bildung verhüten. Deßhalb gelingt der Versuch nur mit Zink und destillirten Säuren
                              vollständig.
                           Auf die fragliche Thatsache läßt sich daher keineswegs ein Verfahren zur Ausmittelung
                              des Arsens bei Vergiftungen gründen; sie ist aber dennoch von großer Wichtigkeit für
                              die Toxikologie, weil sie auf zwei Fehlerquellen bei Anwendung der Marsh'schen Methode hinweist.
                           Die erste Gefahr bei letzterer Methode ist, daß man den in den verdächtigen
                              Substanzen enthaltenen Arsenik nicht auffindet; hierzu reicht es hin, daß entweder
                              die angewandte Schwefelsäure oder die verdächtigen Flüssigkeiten, in Folge der mit
                              denselben vorgenommenen Behandlungen, die geringste Spur von Salpetersäure,
                              salpetriger Säure etc. enthalten, denn es würde sich in diesem Falle nur fester
                              Arsenwasserstoff anstatt des gasförmigen bilden.
                           Der umgekehrte Irrthum könnte ebenfalls eintreten, z.B. wenn die Schwefelsäure sowohl
                              Spuren von Arsenik als von Salpetersäure enthielte, in welchem Falle bei der Prüfung
                              derselben mit Zink sich nur fester Arsenwasserstoff bilden würde; wenn man hiernach
                              die Reagentien für rein halten und dann die verdächtige Flüssigkeit zugießen würde,
                              und wenn diese, obgleich frei von Arsen, noch ein wenig unvollständig zerstörter
                              organischer Substanz enthielte, so würde der im Apparat zurückgebliebene Arsenik in
                              den gasförmigen Zustand übergehen und könnte so zu einem mißlichen Irrthum
                              Veranlassung geben.