| Titel: | Geschützverbesserung von Blakely in London. | 
| Fundstelle: | Band 172, Jahrgang 1864, Nr. XLVII., S. 188 | 
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                        XLVII.
                        Geschützverbesserung von Blakely in London.
                        Aus dem London Journal of arts, Februar 1864, S.
                              86.
                        Blakely's Geschützverbesserung.
                        
                     
                        
                           Die Erfindung, welche sich Th. A. Blakely am 22. Mai 1863 für England patentiren ließ,
                              besteht darin, den inneren Theil des Geschützrohres aus Messing, Bronze oder irgend
                              einer anderen geeigneten Kupferlegirung zu bilden und diesen Rohrtheil dann weiter
                              noch mit einer Stahlhülle zu umgeben, welche letztere aus einem oder aus mehreren
                              Stücken, sowie auch aus einer Reihe von einzelnen Ringen bestehen kann.
                           Anstatt der Kupferlegirung kann zu dem inneren Theile des Geschützrohres auch ein
                              schweißbarer Stahl verwendet werden, welcher dann mit einer oder mit mehreren
                              Röhrenlagen von Stahlsorten zunehmender Härte oder auch nur mit Reihen von Ringen
                              dieser Art umgeben wird. Der lichte Durchmesser der aufzuziehenden Röhren oder
                              aufzutreibenden Ringe ist dann immer etwas kleiner als der im Vollen gemessene
                              Durchmesser des nächst inneren Rohrcylinders, so daß jeder äußere hohle Cylinder
                              erst durch Erhitzen ausgedehnt werden muß, ehe er durch Uebereinanderschieben mit
                              dem nächst inneren Rohrcylinder verbunden werden kann. Das Verhältniß dieser
                              Durchmesser zu einander muß genau so abgemessen werden, daß die Pulverkraft beim
                              Abfeuern des Geschützes gleichmäßig auf alle Theile der Rohrstärke wirkt und als
                              Mittel zur Erreichung dieses Zweckes dient die Regel, daß die äußere und die innere
                              Ausdehnung einer von innen her ausgedehnt werdenden Cylinderröhre sich umgekehrt
                              verhalten wie das Quadrat des äußeren Durchmessers zu neun Zehntheilen des Quadrates
                              vom inneren lichten Durchmesser dieser Rohre. Kennt man also auch noch die
                              Dehnbarkeit der verschiedenen hierbei zur Anwendung kommenden Metalle oder
                              Legirungen, so lassen sich hiernach die zu genanntem Zwecke erforderlichen
                              Durchmesserverhältnisse durch Rechnung bestimmen.
                           Der Vorzug dieser Erfindung vor der dem Patentinhaber bereits am 27. Februar 1855 patentirten
                              GeschützverbesserungMan vergleiche den artilleristischen Nachtrag zu Anderson's Anwendung des Copirsystems bei der Anfertigung und dem
                                    Ziehen von Feuerwaffen, in diesem Journal Bd. CLXIX S. 95. besteht in der Thatsache, daß, wenn der innere Cylinder stets aus einem
                              etwas dehnbareren Materiale besteht als die nächstfolgende äußere Cylinderröhre, die obenerwähnten
                              Durchmesser-Differenzen hierdurch nicht so groß zu werden brauchen als dieses
                              bei Anwendung von aufeinanderfolgenden Metallschichten gleicher Dehnbarkeit zur Erreichung eines gleichen Widerstandvermögens
                              gegen die auf Rohrzerreißung hin wirkende Pulverkraft der Fall seyn müßte.
                           Das Patent lautet auf Anfertigung von Geschützrohren, welche aus zwei oder mehreren
                              hohlen Cylindern von verschiedener Spannung des zu ihnen verwendeten Materials
                              bestehen und wobei diese Spannungsdifferenzen dadurch hervorgerufen worden sind, daß
                              nur die innerste Cylinderröhre in der natürlichen Tension ihres Materials zur
                              Anwendung kommt, die äußeren Cylinderschalen aber, innerhalb der zulässigen Grenzen,
                              eine immer stärkere Ausdehnung erhalten, je weiter sie von der Rohrachse entfernt
                              sind.
                           Cassel, im März 1864.
                           Dy.,          Artillerie-Hauptmann.