| Titel: | Verbessertes Verfahren zum Bleichen leinener Gespinnste und Gewebe; von A. R. Arrott in St. Helens, Lancashire. | 
| Fundstelle: | Band 173, Jahrgang 1864, Nr. LXXXIX., S. 362 | 
| Download: | XML | 
                     
                        
                        LXXXIX.
                        Verbessertes Verfahren zum Bleichen leinener
                           Gespinnste und Gewebe; von A. R. Arrott in St. Helens, Lancashire.
                        Aus dem London Journal of
                                 arts, April 1864, S. 218.
                        Arrott's Verfahren zum Bleichen leinener Gespinnste und
                           Gewebe.
                        
                     
                        
                           Bei dem gewöhnlichen Bleichverfahren für leinene Gespinnste und Gewebe werden
                              dieselben nach dem Laugproceß, nämlich dem Kochen in einer schwachen Lösung von Soda
                              oder Kalk, in eine Chlorkalklösung eingeweicht und nachdem sie mit derselben
                              hinreichend imprägnirt sind, in verdünnte Schwefelsäure oder Salzsäure getaucht,
                              wodurch das Chlor frei gemacht wird, welches den Farbstoff zerstört und folglich den
                              Stoff bleicht. Bei Anwendung dieser Bleichmethode kann aber in manchen Fällen ein
                              gutes Weiß nicht ohne einen beträchtlichen Gewichtsverlust des Gespinnstes oder
                              Gewebes und ohne eine bedeutende Schwächung seiner Fasern erzielt werden.
                           Diesen Nachtheilen abzuhelfen, ist der Zweck des neuen Verfahrens (patentirt in
                              England am 31. Juli 1863). Dasselbe eignet sich zum Bleichen von Gespinnsten und
                              Geweben (oder Papierzeug) aus Flachs Hanf und Jute, sowie aus Baumwolle und anderen
                              Pflanzenfaserstoffen.
                           Der Patentträger bereitet eine Lösung von Chlornatron (oder Chlorkali), welche außer
                              dem mit Chlor verbundenen Alkali eine gewisse Menge caustisches Alkali enthält. Beim
                              Bleichen von Flachs, Hanf oder Baumwolle sollte dieses caustische Alkali zu dem
                              Chlorgehalt der Lösung wenigstens in dem Verhältniß von 5 zu 100 stehen, beim
                              Bleichen von Jute und ähnlichen Materialien hingegen, wo mehr fremdartige Stoffe zu
                              entfernen sind, muß man das Verhältniß des caustischen Alkalis vergrößern, bis 25 zu
                              100; in jedem Falle muß der Betrag des caustischen Alkalis in der Lösung ein solcher
                              seyn, daß er an und für sich (in der Voraussetzung daß kein Chlor vorhanden ist) die
                              Festigkeit des Materials bei seiner Einwirkung auf dasselbe während der zum Bleichen
                              erforderlichen Zeit nicht beeinträchtigen kann. Die Stärke der Bleichflüssigkeit
                              wechselt nach der Natur des zu bleichenden Materials und der Temperatur bei welcher
                              der Proceß durchgeführt wird, – höhere Temperaturen erheischen schwächere
                              Flüssigkeiten. Die geeignetste Temperatur ist 27 bis 38° C., und die bei
                              dieser Temperatur angewandte Flüssigkeit enthält in 16 Unzenmaaßen 20 bis 30 Gran
                              Chlor, welches Verhältniß aber für starke Fasern mit Vortheil vergrößert wird.
                           
                           Zur Bereitung der Bleichflüssigkeit leitet man in eine Lösung von Aetznatron (oder
                              Aetzkali) so viel Chlorgas, daß neben dem erzeugten Chloralkali eine hinreichende
                              Menge Alkali in caustischem Zustande zurückbleibt; das Verhältniß zwischen beiden
                              Bestandtheilen wird nach der Natur des zu bleichenden Materials regulirt. –
                              Man kann aber auch Chlorkalk mit kohlensaurem Natron (oder Kali) zersetzen, wobei
                              man vom Alkalisalze die geeignete Quantität mehr anwendet, als zur Zersetzung
                              erforderlich ist. Der freie Kalk, welcher im Chlorkalk stets enthalten ist,
                              verwandelt diesen Ueberschuß von kohlensaurem Natron (oder Kali) in caustisches
                              Alkali; sollte aber der Kalküberschuß im Chlorkalk hierzu nicht ausreichen, so muß
                              man dem Gemisch von kohlensaurem Alkali und Chlorkalk zu diesem Zweck Kalk zusetzen.
                              – Anstatt des kohlensauren Natrons (oder Kalis) kann man zur Zersetzung des
                              Chlorkalks auch schwefelsaures Natron (oder Kali) anwenden und nur so viel
                              kohlensaures Alkali zusetzen, als nöthig ist um die erforderliche Menge von
                              caustischem Alkali zu erzeugen.
                           Nachdem man eine Bleichflüssigkeit von geeigneter Stärke bereitet hat, bringt man sie
                              in die gebräuchliche Kufe und weicht das zu bleichende Material darin ein. Wenn eine
                              hinreichende Menge von Bleichflüssigkeit angewandt wird, läßt sich der Proceß in
                              einer einzigen Operation beendigen; da aber nach einiger Zeit die Wirkung eine
                              langsame wird, so ist es vorzuziehen, das Material heraus zu nehmen und in eine
                              Quantität frischer Flüssigkeit zu bringen, oder die theilweise erschöpfte
                              Flüssigkeit abzuziehen und durch frische zu ersetzen, wornach man in die theilweise
                              erschöpfte Flüssigkeit frisches zu bleichendes Material gibt, um deren Chlorgehalt
                              auszunutzen.
                           Das zu bleichende Material erfordert je nach seiner Natur und der verlangten Weiße 10
                              bis 15 Proc. seines Gewichtes Chlor.
                           Nachdem das Material den gewünschten Grad von Weiße erlangt hat, wird es aus der
                              Flüssigkeit genommen, dann in gewöhnlicher Weise vollständig ausgewaschen und
                              getrocknet.