| Titel: | Richtige Anwendung der Gegenmutter. | 
| Fundstelle: | Band 176, Jahrgang 1865, Nr. XXX., S. 103 | 
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                        XXX.
                        Richtige Anwendung der Gegenmutter.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              II.
                        [Richtige Anwendung der Gegenmutter.]
                        
                     
                        
                           Ein vielfach noch verbreiteter Mißbrauch ist die Art der Anwendung der sogenannten
                              Gegenmutter, welche man gebraucht, um das freiwillige Lösen der Schraubenmuttern an
                              den Maschinen während des Ganges zu verhindern, besonders in Fällen, in welchen man
                              sie nicht mit voller Kraft auf das niederzudrückende Stück, Lagerdeckel, Stopfbüchse
                              etc., anschrauben darf. Man schraubt dann eine niedrige Mutter auf die gewöhnliche
                              fest auf, indem man die zuerst aufgesetzte und bis zur richtigen Stelle geschraubte
                              mit einem zweiten Schlüssel festhält.
                           Die obere Mutter nennt man gewöhnlich die Gegenmutter,
                              während der unteren Mutter dieser Name, sowie die etwas geringere Höhe, welche man
                              2/3 bis 3/4 der gebräuchlichen Mutterhöhe nehmen mag, gebührt, die obere Mutter aber
                              die für die Schraubenstärke gebräuchliche Höhe erhalten muß.
                           In Fig. 23 ist
                              die gewöhnliche Art dargestellt, in Fig. 24 die allein
                              richtige.
                           In Folge der auf Abreißen der Schraube wirkenden Kraft wird jede Mutter einen noch so
                              geringen Spielraum auf einer Seite der Gänge erhalten, während nur auf der anderen
                              Seite der Gänge eine Pressung entsteht. Dieser geringe Spielraum ist in den
                              Durchschnittsfiguren durch Doppellinien angegeben. Sind zwei Muttern in der oben
                              beschriebenen Art übereinander geschraubt, so sind zwei Druckkräfte wirksam: die
                              Kraft, welche das zu haltende Stück von Zeit zu Zeit oder fortwährend auf die untere
                              Mutter ausübt, welche durch die rückwirkende Festigkeit dieser direct auf die obere
                              übertragen wird, und die Kraft, welche durch das feste Anziehen der Muttern gegen
                              einander entstanden ist und dieselben von einander zu entfernen strebt. Letztere
                              Kraft soll größer seyn als erstere. Die untere Mutter wird mit der Differenz dieser
                              Kräfte nach unten gedrückt, die obere aber mit der Summe derselben nach oben. Nur
                              wenn die den Lagerdeckel hebende Kraft eine ungewöhnliche Größe erreicht, wird die
                              untere Mutter ein Bestreben haben, sich zu heben, aber auch erst dann, wenn die
                              Gewinde in der oberen Mutter derartig zerdrückt worden sind, daß der Spielraum sich
                              auf das Doppelte vergrößert hat. Dann ist aber schon die Gefahr des Abreißens der
                              Schraube oder des Abstreifens der Gewindegänge eingetreten. Stets aber hat die obere
                              Mutter einem größeren Drucke zu widerstehen; also muß
                              dieselbe eine der Schraubenstärke angemessene Höhe haben, während die untere nur
                              dazu dient, auch dann, wenn die den Lagerdeckel hebende Kraft gleich Null wird, eine
                              Reibung der oberen Mutter auf dem Gewinde zu erzeugen, welche das freiwillige
                              Losschrauben verhindert. H.
                                 G. (Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure, 1865, Bd. IX S.
                                 74.)
                           
                        
                     
                  
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