| Titel: | Zur raschen Kaliberbestimmung von Geschützen. | 
| Fundstelle: | Band 177, Jahrgang 1865, Nr. XII., S. 36 | 
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                        XII.
                        Zur raschen Kaliberbestimmung von
                           Geschützen.
                        [Zur raschen Kaliberbestimmung von Geschützen.]
                        
                     
                        
                           Da es in Deutschland Gebrauch ist, das Kaliber eines Kanonenrohres durch das Gewicht
                              der zugehörigen Vollkugel von Gußeisen zu bezeichnen, auswärtige Artillerien in
                              dieser Beziehung aber sehr häufig nur das wirkliche Gewicht der conisch,
                              cylindro-ogival oder irgendwie gestalteten Langgeschosse des dem Kaliber nach
                              zu benennenden Geschützes angeben, so ist es vielleicht nicht uninteressant hier, kurz gefaßt, eine Methode
                              vorgeführt zu sehen, welche, einem im Archive für die Officiere der königl. preuß.
                              Artillerie- und Ingenieur-Corps enthaltenen Berichte über den Rodman'schen 1000 Pfünder entnommen, das Gewicht der zu
                              einem in Zollen gegebenen Rohrkaliber gehörigen gußeisernen Kugel sehr rasch und
                              leicht in Pfunden ausdrücken läßt.
                           Da nämlich eine Kugel von r Zoll Radius und q Pfund Gewicht eines Kubikzolles ihres Materials 4/3
                              r³ π q Pfund wiegen muß, π aber hier gleich 3,14159 ist, und weiter auch
                              noch das Gewicht eines rheinländischen Kubikzolles Gußeisen gleich 0,2513 Pfund
                              preußisch gefunden wird, so muß, annähernd π = 3
                              und q = 1/4 gesetzt, das Gewicht einer eisernen
                              Vollkugel dann gleich
                           4/3 r³ π q = 4/3 r³ . 3 1/4 = r³ Pfund
                           seyn, und man erhält dem entsprechend bei Kanonenrohren
                              von:
                           4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, Zoll Seelendurchmesser als Gewichtszahlen der
                              zugehörigen eisernen Vollkugeln die durch 2³, 3³, 4³ u.s.w.
                              ausgedrückten approximativen Werthe von beziehungsweise:
                           8, 27, 64, 125, 216, 343, 512, 729, 1000 Pfund,
                           welche Gewichte, in dieser Scala zusammengestellt, nebenbei
                              auch noch es recht anschaulich machen, wie mächtig das Kaliber der Geschütze bei
                              zollweiser Vergrößerung ihrer Rohrbohrungs-Halbmesser wächst.
                           Dy.,          Artillerie-Hauptmann.