| Titel: | Ruthven's scharfwirkende Steuerruder. | 
| Fundstelle: | Band 177, Jahrgang 1865, Nr. CIII., S. 448 | 
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                        CIII.
                        Ruthven's
                           scharfwirkende Steuerruder.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              VII.
                        Ruthven's scharfwirkende Steuerruder.
                        
                     
                        
                           Nach dem Practical Mechanic's Journal, März 1864, S. 322,
                              ist M. W. Ruthven am 11. Juli 1863 in England ein
                              Vorschlag zu Steuerrudern patentirt worden, welche letztere, wenn ihnen vermittelst
                              der Steuervorrichtung des Schiffes eine Drehung nach Steuer- oder Backbord
                              hin ertheilt wird, dem Wasser in einer den Winkel zwischen Kiel und Ruder des
                              Schiffes immer mehr vergrößernden curvenartigen Gestalt, siehe Fig. 24, sich
                              entgegenstemmen, die zum Steuern des Schiffes benützt werdende Kraft des
                              Wasserwiderstandes also in höherem Grade als die gewöhnlichen Ruder zur Geltung
                              bringen sollen. Das Ruder besteht zu diesem Ende aus drei oder vier, durch
                              Scharniere miteinander verbundenen Pfosten, deren erste, A
                              Fig. 23,
                              wieder in derselben Weise mit dem Achter- oder Hintersteven des Schiffes
                              zusammenhängt. – Oben auf diesem Hintersteven ist ferner ein starker eiserner
                              Beschlag N befestigt, welcher, ein Stück über die obere
                              Fläche der Pfoste A hinausreichend, an seinem vorderen
                              Ende, unter welchem die erste Ruderpfoste A sich frei
                              hin und her bewegen kann, eine Antifrictionsrolle M
                              trägt. – Um diese Rolle legt sich, in Oesenform, dann das Ende eines Hebels
                              L, welcher als Kurbel fest mit dem Kopfe H eines weiteren Beschlages verbunden ist, der am
                              vorderen und oberen Ende der zweiten Ruderpfoste B
                              angebracht, nur mit dieser zugleich um seine im Scharniere zwischen A und B liegende Längenachse
                              zu drehen steht. – Wird also die am Schiffshintersteven in Angeln laufende
                              erste Ruderpfoste A vermittelst der Steuervorrichtung
                              des Schiffes nach Steuer- oder Backbordseite desselben hin gedreht, so muß
                              bei dieser Einrichtung dann die zweite Ruderplanke B
                              sich ebenwohl in demselben Sinne, aber in verstärktem. Maaße und zwar um so schärfer
                              drehen, je weiter der Hinterstevenbeschlag, welcher in Verlängerung der
                              Schiffsmittellinie liegt, mit seiner, die Kurbel L
                              führenden Antifrictionsrolle M über das zwischen diesem
                              Aftersteven S und der ersten Ruderpfoste A befindliche Scharnier hinausragt. – Um
                              denselben Bewegungsmodus der verstärkten Drehung nach rechts oder links dann auf die
                              dritte Ruderpfoste C zu übertragen, bringt man
                              obenbeschriebenen Hinterstevenbeschlag auch auf der oberen Fläche der ersten
                              Ruderpfoste A an, läßt seine Antifrictionsrolle M entsprechend weit über die Fuge zwischen A und B übergreifen und legt
                              um sie das Oesenende
                              des Hebels L' herum, welcher letztere an dem Kopfe N' des mit der dritten Pfoste C, in ihrem zwischen C und B liegenden Scharniertheile verbundenen Beschlages als
                              Kurbel dient. – Eben so wird die Ruderbewegung in verstärktem Maaße dann auch
                              auf die vierte Pfoste D übertragen, wenn man der zweiten
                              Pfoste B den Beschlag N''
                              aufsetzt, hiernach um seine über das Scharnier von B und
                              C hinüberragende Frictionsrolle M'' die Oese des Hebels L''
                              legt, diesen als Kurbel an dem Kopfe H'' des einen
                              integrirenden Bestandtheil von D bildenden
                              Scharnierbeschlages wirken läßt u.s.w.
                           Soll ein solches Ruder endlich als gewöhnliches Steuerruder zur Verwendung kommen, so
                              beseitigt man die mit Antifrictionsrollen versehenen Kopfbeschläge N, N', N'' etc., befestigt die Oesenenden der Hebel L, L', L'' etc. durch eingesteckte Bolzen
                              beziehungsweise an den oberen Stirnflächen des Hinterstevens S, der ersten Ruderpfoste A, der zweiten
                              Ruderpfoste B u.s.w.
                           Dy.,                       Hauptmann
                              im Generalstabe in Cassel.
                           
                        
                     
                  
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