| Titel: | Cartuschbeutel, welche frei von Nachglimmen nach dem Schusse sind; Vorschlag des Oberapothekers Gras zu Toulon. | 
| Fundstelle: | Band 177, Jahrgang 1865, Nr. CVII., S. 454 | 
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                        CVII.
                        Cartuschbeutel, welche frei von Nachglimmen nach
                           dem Schusse sind; Vorschlag des Oberapothekers Gras zu
                           Toulon.
                        Ueber die Gras'schen Cartuschbeutel.
                        
                     
                        
                           Im Bulletin de la Société d'Encouragement,
                              Mai 1865, S. 275 erstattet Hr. Salvétat im Namen
                              des Ausschusses für Chemie einen sehr günstigen Bericht über den vom Oberapotheker
                              der Civil-Hospitäler zu Toulon, Hrn. Gras,
                              gemachten Vorschlag, die Cartuschbeutel für Geschütz aus besonders zubereiteten
                              animalischen Stoffen anzufertigen. Nachdem in dieser Berichterstattung auf die
                              Gefahren hingewiesen worden ist, welchen glimmende Cartuschbeutelreste des
                              vorhergegangenen Schusses beim Ansetzen der folgenden Ladung für den damit
                              beschäftigten Kanonier herbeiführen, wird der Vorschlag des Erfinders zur
                              Anfertigung von in dieser Beziehung ganz ungefährlichen Schußbeuteln mit folgenden
                              Worten mitgetheilt:
                           
                              „Wenn man Ochsen- oder Hammelblasen, auch wohl die enthaarten Felle
                                 von Kaninchen, mindestens vierundzwanzig Stunden lang in eine Mischung von
                                 Wasser und ungelöschtem Kalk (12 Liter Wasser auf 500 Gramme Kalk) eintaucht und
                                 dann mit einem Holzapparat wieder aus derselben entfernt, so kann man, dieselben
                                 ungefähr eine Stunde auf der Form lassend, sie verlängern und dann auf eine, aus
                                 mit Leinen überzogenem Holzzeug (bois brisé)
                                 bestehende Cartusch-Schablone bringen. Nach hierauf folgender ungefähr
                                 zwölfstündiger Einwirkung der Wärme des Sonnenscheines ist dann der
                                 Cartuschbeutel fertig.“
                              
                           
                              „Man kann zu dieser Fabrication auch alle unseren Hausthieren angehörenden
                                 Eingeweide, als Dickdärme, Dünndärme, Blasen etc., sowie überhaupt jedes
                                 organische Gewebe verwenden.“
                              
                           In einem Vergleiche dieses Cartuschbeutel-Materials, dessen
                              Schwerverbrennlichkeit dabei nochmals hervorgehoben wird, mit den bisher zur
                              Anwendung gekommenen Pergament-, Flanell-, Serge- und
                              Flockseide-Cartuschen hebt der Bericht auch die größere Billigkeit des neuen
                              Materials sowie die Unmöglichkeit hervor, dasselbe gleich wollenen Geweben, die
                              außerdem den Nachtheil des Pulver-Durchsiebens haben, mit eingewebten
                              Leinenfäden verfälschen zu können und theilt endlich von den
                              Pergamentpapier-Cartuschbeuteln animalischen Ursprungs und in caustischer
                              Potaschelauge löslich, welche bisher noch am billigsten und zuverlässigsten gewesen
                              seyen, mit, daß auch dieses Material schon Unfälle verursacht habe, das Verdienst
                              des Hrn. Gras, durch seinen Vorschlag jede Gefährdung des
                              den Wischer
                              handhabenden Kanoniers durch glimmende Cartuschbeutelreste beim Geschützladen
                              unmöglich gemacht zu haben, also im Interesse der Menschheit ein bedeutendes zu
                              nennen sey.
                           Als Anhaltspunkt zur eigenen Beurtheilung theilt der Berichterstatter dann noch das
                              amtlich festgestellte Resultat einiger an Bord des „Montebello“
                              vom Commandanten desselben Hrn. Giquet-Détouches angestellten Versuche mit, wornach:
                           1) mit Gras'schen Cartuschbeuteln von entsprechender
                              Stärke
                           
                              
                                 bei
                                 10
                                 Schüssen
                                 aus
                                 dem
                                 gezogenen
                                 30
                                 Pfänder, und
                                 
                              
                                 „
                                   8
                                 „
                                 „
                                 „
                                 „
                                 30
                                 und 36 Pfünder,
                                 
                              
                           nach jedem Schusse sorgfältig ausgewischt und die Rückstände
                              gesammelt, im ersteren Falle 6,8 Grm. und im zweiten Falle 10 Grm. Rückstand
                              erhalten wurden;
                           2) mit gewöhnlichen reglementmäßigen Cartuschen unter denselben Umständen
                           
                              
                                 bei
                                 10
                                 Schüssen
                                 aus
                                 dem
                                 gezogenen
                                 30
                                 Pfünder und
                                 
                              
                                 „
                                 10
                                 „
                                 „
                                 „
                                 „
                                 30
                                 und 36 Pfünder
                                 
                              
                           beziehungsweise 61 und 176 Gramme Rückstände sich ergaben;
                           3) beim Auswischen nach den mit Gras'schen Patronen
                              abgegebenen Schüssen sich niemals eine Spur von Feuer zeigte und endlich
                           4) angestellte Fallversuche von 1 Meter Höhe herab mit Gras'schen- und mit Pergamentpapier-Cartuschen, deren
                              Pulverladungsgewichte von 1/2 1/4 und 1/6 und durch Mischungen von halb Sand und
                              halb Sägespäne ersetzt worden waren, die ersteren den letzteren überlegen
                              zeigten.
                           Der Preis eines solchen Gras'schen Cartuschbeutels stellt
                              sich auf 15 Centimes und die zu seiner Herstellung erforderliche Zeit übersteigt
                              nicht die zur Anfertigung einer Pergamentpapier-Patrone nothwendige. Auch
                              haben alle bis jetzt gemachten Erfahrungen bewiesen, daß das von jedem Nachglimmen
                              nach dem Schusse freie Gras'sche Schußbeutelzeug den in
                              unseren Breitegraden herrschenden klimatischen Einflüssen dauernd zu widerstehen
                              vermag; dasselbe ist bei seiner Undurchdringlichkeit also auch noch anderer
                              technischer Verwendungen, zu Zündröhren, Kleidungsbestandtheilen etc. fähig.
                           Cassel, im August 1865.
                           Dy.,                Hauptmann
                              im Generalstabe.