| Titel: | Ein Vergleichsversuch über die Anwendung von kaltem und von heißem Wasser zum Absüßen der Filter in Zuckerfabriken; von Dr. C. Stammer. | 
| Autor: | Karl Stammer [GND] | 
| Fundstelle: | Band 181, Jahrgang 1866, Nr. XXXIX., S. 147 | 
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                        XXXIX.
                        Ein Vergleichsversuch über die Anwendung von
                           kaltem und von heißem Wasser zum Absüßen der Filter in Zuckerfabriken; von Dr. C. Stammer.
                        Stammer, über Anwendung von kaltem und heißem Wasser zum Absüßen
                           der Filter.
                        
                     
                        
                           Bei meinen früheren Versuchen über die Absüßung der Filter mit kaltem oder heißem
                              Wasser (s. dieses Journal Bd. CLXI S. 54)
                              ist ein wesentliches Moment nicht berücksichtigt worden, nämlich die relative Menge des zur Erreichung des Zweckes nothwendigen
                              Wassers, womit denn auch das Verhältniß des für eine bestimmte im Absüßwasser
                              enthaltene Zuckermenge zu verdampfenden Wassers zusammenhängt. Außerdem war in der
                              vermehrten Genauigkeit der jetzigen Untersuchungsmethoden, namentlich in Bezug auf
                              den Zuckerverlust in der abgesüßten Kohle, Veranlassung geboten, jene Versuche, wenn
                              auch weniger eingehend, nochmals zu wiederholen. Bei denselben war es die Absicht,
                              außer den erwähnten auch noch einige andere Umstände festzustellen, so namentlich
                              den Verlust an Zucker in dem im Filter zurückbleibenden Wasser u.s.w.
                           
                           Benutzt wurde ein Filter von etwa 76 Kubikfuß Inhalt, entsprechend rund 50 Ctr.
                              Knochenkohle Füllung, welches in beiden Fällen zum Filtriren von Dünnsaft von
                              beiläufig 10 Proc. gedient hatte. Beim Absüßen wurde, bei einer bestimmten Schwere
                              anfangend, das Süßwasser bis zum Beschluß der Arbeit besonders aufgefangen, und zum
                              Vergleiche eine Probe des unmittelbar vorher gelaufenen Filtersaftes zurückgestellt.
                              Die erhaltenen Resultate sind aus der nachfolgenden Uebersichtstabelle zu entnehmen;
                              dieselben stimmen mit den früher erhaltenen entsprechendenA. a. O. und dieses Journal Bd. CLXX S.
                                       134. hinreichend gut überein, wenn man die Verschiedenheit der
                              Untersuchungsobjecte sowie der Methoden in Betracht nimmt. In Bezug auf letztere ist
                              Folgendes zu bemerken:
                           Die Bestimmung des Zuckergehaltes der zur Untersuchung gekommenen sehr verdünnten
                              Lösungen geschah so, daß diese in großen flachen Kupferschalen sehr rasch und ohne
                              die Siedehitze zu erreichen, auf ein geringes Volumen gebracht und dann polarisirt
                              wurden. Die abgesüßte Kohle wurde zur Ermittelung des Zuckerverlustes in ähnlicher
                              Weise untersucht, wie dieß früher (a. a. O. S. 135) angegeben ist. Die Resultate
                              aller Ermittelungen dürfen, weil mit der größten Sorgfalt und unter möglichst
                              gleichförmigen Umständen vorgenommen, als zuverlässig für den vorliegenden
                              Vergleichsfall gelten, so daß man in jedem anderen Falle auf wenig abweichende
                              Unterschiede wird zählen können.
                           Zu bemerken ist noch, daß die Ermittelung des Gewichtes
                              der Knochenkohle offenbar gegenüber dem Rauminhalte des Filters nur von
                              untergeordneter Bedeutung ist. Dasselbe wechselt sehr nach der Beschaffenheit der
                              Kohle, und es wäre also gewiß wünschenswerth, wenn bei allen Angaben über die
                              Filtration stets statt des Gewichtes der Kohle, der Inhalt der Filter, welcher sich
                              leicht genau ermitteln läßt, zu Grunde gelegt würde. Natürlich muß bei Bestimmungen,
                              welche procentische in Bezug auf das Gewicht der Kohle sind, auch ein bestimmtes Kohlengewicht in Rechnung
                              gezogen werden; dasselbe muß dann in jedem Falle möglichst genau ermittelt und für
                              jedes gleiche Filter mit gleicher Kohle gleich groß angenommen werden.
                           Hiernach lasse ich in Kürze die hauptsächlichsten Untersuchungsergebnisse folgen; die
                              Saftgewichte gelten natürlich für kalten Saft; der Natur
                              der Sache nach war es schwierig in beiden Fällen bei genau derselben Schwere abzuschneiden; der Vergleich wird aber dadurch
                              wenig beeinträchtigt.
                           
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 181, S. 149
                              Absüßen mit; kaltem; heißem;
                                 Wasser; Der letzte Ablauf des Filters vor dem Getrennthalten des Süßwassers wog;
                                 Eine Probe dieses Saftes ergab einen Zuckergehalt von; bei einem
                                 Trockensubstanzgehalt von; mithin enthielt der Saft an Nichtzucker auf 100 Thl.
                                 Zucker; Die Absüßung wurde fortgesetzt bis auf; Erhalten wurde an Süßwasser;
                                 dasselbe enthielt an Trockensubstanz; an Zucker; mithin Nichtzucker auf 100 Thl.
                                 Zucker; Zuckergehalt des gesammten Süßwassers; also Wassergehalt; Zu
                                 verdampfendes Wasser per Pfund Zucker; Der freiwillig ablaufende Wasserrückhalt
                                 im Filter betrug; mit einem Zuckergehalt von; Die abgesüßte Kohle enthielt an
                                 Zucker; entsprechend einem Zuckerverlust von
                              
                           Hieraus ergeben sich unschwer folgende Schlußfolgerungen, wobei zu bedenken, daß
                              geringe Unterschiede in die Grenzen der Untersuchungsfehler fallen und daß das
                              Absüßen bei dem heißen Wasser etwas früher begann als bei dem kalten:
                           1) Das Absüßen mit heißem Wasser ergab auch hier eine bedeutende Verschlechterung des
                              gewonnenen Productes, das mit kaltem Wasser nicht.
                           2) Von heißem Wasser braucht man nur etwa 60 Procent der bei kaltem erforderlichen
                              Menge.
                           3) Die zu verdampfende Wassermenge beträgt bei kaltem Wasser auf gleiches Gewicht
                              Zucker fast das Doppelte derjenigen bei heißem Wasser.
                           4) Der Rückhalt an Zucker in dem Filterwasser sowie in der Kohle ist in beiden Fällen
                              gleich groß.
                           5) Ob diese Schlüsse für Absüßung von anderen Filtern, als solchen für Dünnsaft oder
                              mit Dünnsaft herausgedrücktem Dicksaft, gleiche Geltung besitzen, muß der
                              Entscheidung specieller Versuche noch überlassen bleiben.
                           
                           Hieraus dürfte sich in jedem speciellen Falle, je nachdem man mehr die Qualität oder
                              die Quantität der Süßwasser berücksichtigen will, sowie je nach der weiteren
                              Verarbeitung oder Verwendung derselben (z.B. zum Verdünnen des Rübenbreies, zum
                              Maischen der Preßlinge u.s.w.), die in der Praxis zu befolgende Methode leicht
                              ergeben. Ganz allgemeine Regeln hierfür lassen sich begreiflicher Weise nicht
                              ableiten.