| Titel: | Ueber C. und E.Oesinger's aus getriebenem Kupfer angefertigte Wasserformen für Hohöfen. | 
| Fundstelle: | Band 184, Jahrgang 1867, Nr. CXI., S. 493 | 
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                        CXI.
                        Ueber C. und E.Oesinger's aus getriebenem Kupfer angefertigte
                           								Wasserformen für Hohöfen.
                        Aus Armengaud's Génie industriel, März 1867, S.
                              								127.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              									VII.
                        Ueber Oesinger's für Hohöfen.
                        
                     
                        
                           Die HHrn. C. und E. Oesinger in Straßburg lieferten auf
                              									die Pariser Ausstellung einige Producte ihrer Fabrik, welche in allen Arten von Windformen aus getriebenem Kupfer bestehen.
                           Unter diesen Modellen dürften die Wasserformen für die mit
                              									heißer Gebläseluft betriebenen Hohöfen die Aufmerksamkeit des Eisenhüttenmannes
                              									vorzugsweise verdienen.
                           Die früher ausschließlich angewendeten guß- oder schmiedeeisernen Formen
                              									zeigten besonders den Uebelstand, daß sich ihr Rüssel in Folge des Ansetzens von
                              									Schmelzmaterialien durch Nasenbildung leicht versetzte: ein Uebelstand, der bei
                              									Anwendung kupferner Formen ganz wegfällt.
                           Die HHrn. Oesinger haben daher
                              									Formen zu construiren gesucht, welche aus einem Stücke geschmiedet und somit vor dem
                              									Entstehen undichter Stellen vollkommen geschützt sind; es ist ihnen dieß auch in der
                              									befriedigendsten Weise gelungen. Seit drei Jahren haben sie an verschiedene
                              									Hüttenwerke über 120 Stück solcher Formen geliefert und diese haben nicht zu einer
                              									einzigen Klage Veranlassung gegeben; im Gegentheil sind den Genannten von mehreren
                              									Seiten die günstigsten Urtheile über diese Apparate zugegangen. Von diesen theilen
                              									wir nachstehend zwei mit, welche sich über die gesammten, für einen so wichtigen
                              									Theil der Hohöfen wünschenswerthen Eigenschaften anerkennend aussprechen.
                           Vom 1. September 1864.
                           
                              „Ihre Form ist jetzt neun und einen halben Monat lang, und zwar vom 15.
                                 										August 1863 bis zum 29. Mai 1864, bei einem Ofen im Gebrauche gewesen, in
                                 										welchem späthige, außerordentlich strengflüssige Erze verschmolzen werden; sie
                                 										ist noch heute so gut als an dem Tage, an welchem sie eingelegt wurde. Sie hat
                                 										also das Mögliche auf das Beste geleistet. Nie bildeten sich Ansätze an ihr, wie
                                 										dieß bei den eisernen Formen der Fall ist, und immer war sie rein und
                                 										blank.“
                              
                           Vom 13. October 1866.
                           
                              „Die früher von Ihnen erhaltene Form wurde am 1. December 1865 eingelegt
                                 										und bis jetzt ist noch nicht das Geringste an ihr vorgekommen. Unser lebhafter
                                 										Wunsch ist, daß die Form, um deren Lieferung wir Sie heute ersuchen, von
                                 										derselben Qualität seyn möge.“
                              
                           
                           Diese Formen sind, wie bereits angegeben und wie aus Fig. 3 ersichtlich ist,
                              									aus einem einzigen Stücke getrieben und zwar auf eine Länge von 38 Centimetern; bei
                              									dieser Construction kann also nicht die geringste undichte Stelle entstehen. Formen,
                              									welche bis 90 Centimet. lang seyn müssen, werden durch einen Ansatz aus Kupfer oder
                              									Eisenblech a, a',
                              									Fig. 4,
                              									verlängert. Sie sind sämmtlich von conischer Form, und ein beweglicher Schlußring
                              										b, welcher die Beseitigung etwa vom Wasser
                              									gebildeter Incrustationen ermöglicht, verschließt sie an ihrem offenen weiteren
                              									Ende.
                           Diese Formen sichern die Regelmäßigkeit des Ofenganges in fast absoluter Weise und
                              									haben noch den Vorzug, daß, wenn ihr Metallwerth, nachdem sie abgeworfen wurden, von
                              									den Anschaffungskosten abgezogen wird, letztere sich nur wenig höher stellen als bei
                              									den aus Schmiedeeisen bestehenden Formen.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
