| Titel: | Untersuchungen über den Vergährungsgrad von Münchener Sommerbieren des Jahres 1867; von C. Prandtl, fürstlich Fürstenberg'schem Brauereiverwalter. | 
| Autor: | C. Prandtl | 
| Fundstelle: | Band 189, Jahrgang 1868, Nr. CV., S. 397 | 
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                        CV.
                        Untersuchungen über den Vergährungsgrad von
                           								Münchener Sommerbieren des Jahres 1867; von C. Prandtl, fürstlich Fürstenberg'schem Brauereiverwalter.
                        Mit eingeschalteter
                              									kritischer Beleuchtung der indirecten Methoden zur Bestimmung des Alkoholgehaltes
                              									der Biere, nach C. G. Reischauer.
                        Prandtl, über den Vergährungsgrad von Münchener Sommerbieren v. J.
                           								und über die indirecten Methoden zur Bestimmung des Alkoholgehaltes der
                           								Biere.
                        
                     
                        
                           Unter allen Umständen richtet der denkende Brauer ein Hauptaugenmerk auf den
                              									Vergährungsgrad des Bieres, welcher die Haltbarkeit und besonders auch den Geschmack
                              									desselben bedingt.
                           Im letzten Winter hatte ich meistens mit der Widerwärtigkeit zu kämpfen, daß die
                              									Biere schon im Bottich und dann auch im Fasse weiter vergohren als mir lieb war, und
                              									da mußte ich nur immer bedauern, mir nicht wenigstens von den Münchener Bieren,
                              									deren einige ich wohl 
                              									als ziemlich wenig vergohren kannte, eine genauen Kenntniß des durchschnittlichen
                              									Vergährungsgrades verschafft zu haben.
                           Es fehlt zwar durchaus nicht an Untersuchungen von Münchener Bieren, woraus man deren
                              									Vergährungsgrad berechnen könnte; aber ich fand allenthalben nur von verschiedenen
                              									Jahren je einige Biere, welche ich nicht zusammenstellen konnte, theils weil sie
                              									nach verschiedenen, mehr oder weniger verlässigen Methoden untersucht sind, theils
                              									weil ich nicht den durchschnittlichen Vergährungsgrad des einen oder anderen Bieres
                              									aus verschiedenen Zeiten, sondern umgekehrt von mehreren Bieren, die zwar in
                              									ziemlich gleicher Weise gebraut, doch sehr verschieden in Geschmack und Beliebtheit
                              									sind, aus ein und demselben Jahre haben wollte.
                           Eine Reihe solcher Jahresdurchschnitte mit einander zu vergleichen, das wäre freilich
                              									eine viel interessantere Aufgabe.
                           Ich benutzte daher (im Sommer 1867) Zeit und Gelegenheit mir diese Einsicht zu
                              									verschaffen, indem ich eine größere Anzahl Münchener Sommerbiere im Laboratorium
                              									meines Freundes Herrn Dr. Reischauer (in München) untersuchte, dem ich gleich an dieser Stelle
                              									meinen wärmsten Dank ausspreche für seine gastfreundliche Zuvorkommenheit, wie auch
                              									für das große Interesse, welches derselbe jederzeit der Brauerei zuwendet.
                           Hätte ich aus dieser Arbeit nichts Anderes als eben die Ziffer des durchschnittlichen
                              									Vergährungsgrades erfahren, so wäre ich damit zufrieden gewesen; aber es ergaben
                              									sich sowohl aus der umfangreichen Zusammenstellung von Analysen und deren
                              									Vergleichung, als auch durch den Verlauf und die Ausdehnung der Untersuchungen
                              									einige Folgerungen, welche mir wichtig genug erscheinen, um sie, nebst dem Gange der
                              									Untersuchung selbst, den praktischen wie theoretischen Fachgenossen
                              									mitzutheilen.
                           Zur Beurtheilung des Werthes, welcher den Zahlen der unten eingeschalteten Tabelle
                              									beizumessen ist, wird es nothwendig seyn den Gang der Untersuchung anzugeben,
                              									welche, soweit sie die Bestimmung des Alkohols betrifft, mit demselben Material
                              									jedesmal auf chemischem und auf saccharometrischem Wege ausgeführt und in letzterer
                              									Beziehung wieder nach viererlei Auffassungen berechnet wurde, so daß wir für den
                              									Alkohol fünferlei Werthe erhalten. Die Ausführung einer größeren Anzahl von
                              									Untersuchungen schien außerdem eine günstige Gelegenheit für die praktische
                              									Vergleichung der hauptsächlichsten Bestimmungsarten des Alkohols im Biere
                              									darzubieten.
                           Die Menge des Extractes wurde nur auf saccharometrischem Wege ermittelt, wobei jedoch
                              									statt des Aräometers das Pyknometer angewendet wurde, indem dasselbe für ähnliche
                              									Zwecke entschieden den Vorzug  vor dem Saccharometer verdient, weil damit eine bei
                              									weitem größere Genauigkeit erzielt wird.Eine interessante Vergleichung der directen Extractbestimmung mit der
                                    											saccharometrischen und detaillirte Beschreibung der pyknometrischen
                                    											Manipulation ist inzwischen von E. Leyser im
                                    											Bayerischen Bierbrauer, 1867, Nr. 10 u. 11 mitgetheilt
                                    									worden.
                           An einem speciellen Beispiele durchgeführt, wird die Untersuchungsmethode am
                              									deutlichsten werden.
                           Es wurden vom Spatenbier z. B. 75 Kubikcentimeter
                              									abgewogen, diese, 76,161 Grm. betragend, in einer Retorte, nach Verbindung mit dem
                              									Kühlapparate, mittelst Oelbad zu circa zwei Drittel
                              									überdestillirt, nämlich so weit, daß das zugleich als Vorlage benutzte 50 K.
                              									C.-Pyknometer nahe bis zur Marke gefüllt war, das Destillat bei 15,5°
                              									C. (entsprechend der für die Deduction benutzten Fownes'schen Tabelle) durch Zufügung von Wasser genau auf 50 K. C. ergänzt und
                              									gewogen. Aus dem gefundenen absoluten Gewichte, 49,573, ergab sich dann durch
                              									Multiplication mit 0,02 (= 1/50)das specifische Gewicht des Destillates zu 0,99146
                              									und daraus mit Hülfe der Fownes'schen Tabelle der Gehalt
                              									an Alkohol im Destillat zu 5,00 Procent. Aus diesen Zahlen berechnet sich dann
                              									leicht der Alkoholgehalt in 100 Theilen Bier zu:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 398
                              
                           Zur Bestimmung des Alkohols auf sogen. indirectem Wege, auf welche wir nachher
                              									ausführlicher zurückkommen werden, ist es nothwendig die specifischen Gewichte oder
                              									nach Balling die Saccharometeranzeigen des
                              									(entkohlensäuerten) Bieres und der durch Eindampfen oder Destillation entgeisteten,
                              									dann aber durch Zusatz von Wasser wieder auf das ursprüngliche Gewicht (hier 76,161
                              									Grm.) gebrachten Extractlösung zu erheben. Sie wurden ebenso wie dasjenige des
                              									Destillates mit dem Pyknometer bestimmt, jedoch bei einer Temperatur von 14°
                              									R. (im Pyknometer welches bei 14° R. für 50 Grm. Wasser geaicht war), weil
                              										Balling diese Temperatur bei Herstellung seiner
                              									Tabelle über die Relation zwischen Procentgehalt und specifischem Gewicht bei
                              									Würzeextract- und Zuckerlösungen und der Attenuationslehre überhaupt zu
                              									Grunde gelegt hat.
                           In unserem Beispiele des Spatenbieres wogen die 50 K. C. des entgeisteten und auf das
                              									anfängliche Gewicht wieder verdünnten Bieres 51,327 Grm. Das specifische Gewicht war
                              									also 0,02 . 51,327 = 1,02654, woraus sich der Extractgehalt nach der Balling'schen Tabelle zu 6,61 Proc. ergibt.
                           
                           Die Alkoholbestimmung auf indirectem Wege ist weniger einfach als die durch
                              									Destillation, und damit zusammenhängend sind auch die Ableitungsarten des
                              									Alkoholgehaltes aus den dabei als Grundlage dienenden specifischen Gewichten des
                              									Bieres vor und nach dem Entgeisten, durch Einkochen und Wiederverdünnen auf das
                              									frühere Gewicht, je nach den verschiedenen Autoren selbst wieder verschieden.
                           Da mir in gegenwärtiger Arbeit eine größere Anzahl, 21, von in derselben Weise
                              									ausgeführten Bieranalysen vorlag, so glaubte ich diese Gelegenheit zugleich benutzen
                              									zu sollen, um einen Vergleich der Ergebnisse dieser verschiedenen Auffassungen unter
                              									einander und mit der directen Alkoholbestimmung durch Destillation anzustellen.
                           Im Einverständnisse mit Reischauer wiederhole ich die
                              									Darlegung dieser Verhältnisse ganz so, wie sie derselbe im Practicum den sich dafür
                              									Interessirenden als Anleitung gibt, und dessen Auffassung der Sache durch die im
                              									Gegenwärtigen vorliegenden Analysen wesentliche Belege erhält.
                           Zur besseren Orientirung wollen wir zunächst kurz die verschiedenen Ableitungsweisen
                              									des Alkoholgehaltes im Biere auf dem erwähnten indirecten Wege zusammenstellen.
                              									Dieselben sind der Zahl nach vier, nämlich:
                           1) Balling gelangt von den in Saccharometerprocenten
                              									erhobenen specifischen Gewichten zu dem Alkoholgehalt, indem er die
                              									Attenuationsdifferenz, d. h. den Unterschied in den Saccharometeranzeigen des
                              									entgeisteten und des nicht alterirten Bieres mit dem sogen. Alkoholfactor, einer mit
                              									der ursprünglichen Concentration der Würze wechselnden Zahl, multiplicirt.
                           2) BolleyHandbuch der technisch-chemischen Untersuchungen, 2. Auflage S.
                                    											351. faßt die Deduction des Alkoholgehaltes aus den beiden
                              									specifischen Gewichten in folgender Weise: Das specifische Gewicht des Bieres ist
                              									vor dem Austreiben des Weingeistes in demselben Verhältniß geringer als nach dem
                              									Kochen, in welchem das spec. Gewicht eines verdünnten Weingeistes, dessen Gehalt so
                              									viel beträgt, als der des fraglichen Bieres, geringer ist als das des Wassers.
                           3) MayerAerztliches Intelligenzblatt, 1864, Nr. 15. gibt neuerdings
                              									folgende schon von BolleyA. a. O. S. 352 als unzulässig kritisirte Anleitung: Aus der
                              									Differenz der specifischen Gewichtszahlen des unveränderten und des weingeistfreien
                              									Bieres ergibt sich die quantitative Zusammensetzung des ersteren, indem genau um den
                              									
                              									Betrag dieser Differenz ein verdünnter Weingeist von gleichem
                                 										Alkoholgehalte mit dem Biere leichter seyn wird als Wasser.
                           4) Nach Reischauer ist der nach Balling's Anleitung erhaltene Werth noch durch das specifische Gewicht der
                              									entgeisteten Flüssigkeit zu dividiren. Man hat also nach demselben, um den
                              									Alkoholprocentgehalt des Bieres zu finden, zunächst den
                              									Alkoholprocentgehalt aus der Tabelle für die Relation zwischen spec. Gewicht und
                              									Gehalt der Mischungen aus Wasser und Alkohol zu entnehmen, welcher dem Ausdrucke:
                              										„specifisches Gewicht des Bieres durch das spec. Gewicht der
                                 										Extractlösung dividirt,“ als spec. Gewicht in der Tabelle entspricht,
                              									dann den erhaltenen Werth noch durch das specifische Gewicht des entgeisteten Bieres
                              									zu dividiren. Wenn also s das spec. Gewicht des Bieres,
                              										S das der entgeisteten Flüssigkeit, P die Alkoholprocente der Tabelle und A die Alkoholprocente des Bieres bezeichnen, so ist:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 400
                              
                           Zunächst nun die Zahlenangaben in der tabellarischen Zusammenstellung unserer
                              									Resultate für den Alkoholgehalt nach Balling aus der
                              									Attenuationsdifferenz anlangend, wird es gut seyn, um die verschiedenartige
                              									Auffassung der Sache seitens Balling's und Reischauer's, nach dessen Rechnungsweise sich die Daten
                              									in der Tabelle verzeichnet finden, zur Anschauung zu bringen, wenn wir die Balling'sche zuvor kurz, aber bis zu ihrem Endergebniß
                              									für die Analyse, durchführen.
                           Balling hat bei der Entwickelung seiner Attenuationslehre
                              									zur Bezeichnung der wesentlichsten Daten bestimmte Buchstaben eingeführt. Dieselben
                              									sind:
                           
                              
                                 
                                    m
                                    
                                 =
                                 Saccharometeranzeige des Bieres,
                                 
                              
                                 
                                    n
                                    
                                 =
                                 Saccharometeranzeige des entgeisteten Bieres,
                                 
                              
                                 
                                    p
                                    
                                 =
                                 Saccharometeranzeige der unvergohrenen Würze,
                                 
                              
                                 
                                    q
                                    
                                 =
                                 p - m/p - n =
                                    											Attenuationsquotient,
                                 
                              
                                 
                                    A
                                    
                                 =
                                 Alkoholprocente.
                                 
                              
                           a, b und C bezeichnen
                              									bei Balling Alkoholfactoren für resp. die scheinbare
                              									Attenuation p - m, die
                              									wirkliche Attenuation p - n
                              									und endlich die Attenuationsdifferenz n - m, d. h. Zahlen mit denen man resp. die scheinbare und
                              									wirkliche Attenuation oder die Attenuationsdifferenz zu multipliciren hat, um zu dem
                              									Alkoholgehalte der vergohrenen Flüssigkeit zu gelangen: also A = (p - m) a = (p - n) b = (n - m) C.  Diese letzte Form: A = (n - m) C interessirt uns hier speciell. In derselben
                              									ist C unabhängig von n - m, dagegen abhängig von der ursprünglichen
                              									Concentration der Würze p.Balling's Gährungschemie I. Bd. S. 199.
                           Es existirt nun zwischen p und n - mA. a. O. S. 205. die Relation
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 401
                              
                           hier ist aber p immer noch
                              									abhängig von dem uns gleichfalls unbekannten q.
                           Balling sucht nun zunächst dieses q durch ein Näherungsverfahren zu bestimmen, indem er ein beliebiges
                              									abgeschätztes p, für dessen Größe man in den Zahlen des
                              									Versuches beiläufig einige Anhaltspunkte hat, annimmt und die Gleichung nun für q auflöst, dann das gefundene q in dieselbe Gleichung einsetzt und für p
                              									auflöst. Hätte man den willkürlichen Werth von p zu weit
                              									von dem wahren entfernt genommen, so müßte man nun dieselbe Operation nochmals mit
                              									dem so gefundenen mehr genäherten p wiederholen.
                           Für die bequemere Durchführung ähnlicher Rechnungen hat Balling seinem BucheA. a. O. S. 243. eine Tabelle (IX) der
                              									Alkoholfactoren und Attenuationsquotienten für die Gährung reiner Zuckerlösungen
                              									eine andere XIIA. a. O. Bd. II S. 238. für Bierwürzen
                              									bis 30 Procent Saccharometeranzeige der ursprünglichen Flüssigkeit eingereiht.
                           Nehmen wir für ein specielles Zahlenbeispiel die auch von BallingA. a. O. S. 230. selbst hierfür verwendeten Beobachtungsdaten an.
                              									Es sey:
                           
                              
                                 
                                    n
                                    
                                 =
                                 3,978
                                 die Saccharometeranzeige des entgeisteten Bieres,
                                 
                              
                                 
                                    m
                                    
                                 =
                                 0,250
                                 die Saccharometeranzeige des unveränderten Bieres.
                                 
                              
                           Es ist alsdann nach dem Obigen also der Alkoholgehalt:
                           
                              
                                 
                                    A
                                    
                                 =
                                 (n - m) C
                                 
                              
                                 
                                 =
                                 (3,978 - 0,250) C
                                 
                              
                                 
                                 =
                                 3,728 . C
                                 
                              
                           und man hat für C
                              									denjenigen Werth zu wählen, welcher in der Tabelle IX
                              										(Balling's) in derselben Horizontalen mit dem vor der
                              									Hand noch unbekannten p (Procentgehalt der zugehörigen
                              									Stammwürze) sich verzeichnet findet.
                           Dieses p findet man wie angegeben durch
                              									Näherungsverfahren aus:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 401
                              
                           
                           BallingA. a. O. S. 231. sagt bezüglich der Wahl des angenäherten p: Die große Attenuationsdifferenz 3,728 Proc.
                              									Saccharometeranzeige weist schon darauf hin, daß der Werth von p ein größerer seyn müsse, weil z. B. Zuckerlösungen von
                              									12 Procent Gehalt, wenn sie bis nahe 0 Procent
                              									Saccharometeranzeige vergähren, eine Attenuationsdifferenz von nur = 2,000 zeigen.
                              									Der Werth von p muß demnach hier viel größer seyn als 12
                              									Proc. Solche und ähnliche Betrachtungen sind dabei nützlich, weil sie schneller zum
                              									gesuchten Ziele führen.“
                           Dieses Schwanken in der Wahl des abgeschätzten p, welches
                              									namentlich für denjenigen der sich nicht beständig mit derartigen Untersuchungen
                              									befaßt, etwas Unbefriedigendes hat, suchte Reischauer mit
                              									Erfolg durch eine andere Auffassung der Sache zu beseitigen.
                           Balling fährt fort: Wir nehmen deßhalb an, der Werth von
                              										p müsse wenigstens 18 Proc. betragen haben; diesem
                              									entspricht nach Tabelle IX ein
                              									Attenuations-Quotient von = 1,233. Substituirt man diesen vorläufigen Werth
                              									von q und jenen von n in die
                              									oben stehende Gleichung für p, so ergibt sich daraus der
                              									beiläufige Werth dafür:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 402
                              
                           = 19,982 Proc. oder nahezu 20 Proc.
                           Hiernach wird angezeigt, daß man den Werth von C
                              									in Rechnung zu nehmen habe, welcher dem Werthe von p =
                              									20 Proc. entspricht.
                           Nach Tabelle IX ist für p =
                              									20 Proc. der Werth von C = 2,4106. Substituirt
                              									man diesen richtigen Werth von C in die
                              									Gleichung
                           A = (n -
                              										m) C,
                           so erhält man den Alkoholgehalt dieser gegohrenen
                              									Zuckerlösung:
                           
                              
                                 A
                                 =
                                 3,728 . 2,4106
                                 
                              
                                 
                                 =
                                 8,986 Procent....
                                 
                              
                           So weit Balling. Hätte man, statt wie hier zu 18 Proc.,
                              									den ursprünglichen Zuckergehalt etwa zu 12 Proc. angenommen, so würde sich die Sache
                              									folgendermaßen gestaltet haben:
                           Für p = 12 wird q = 1,227
                              									(nach der Tabelle IX) und diesen Werth nebst den
                              									beobachteten für n und m
                              									in
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 402
                              
                           eingesetzt, kommt:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 402
                              
                           = 20,401
                           
                           Der bereits mehr genäherte Werth für den Gehalt der Zuckerlösung (Stammwürze) ist
                              									also 20,41, und legt man diesen nun abermals der Rechnung zu Grunde, so erhält man
                              									für den Alkoholgehalt:
                           
                              
                                 Nach der Tabelle
                                 IX ist
                                 
                                    C
                                    
                                 für p =
                                 20
                                 2,4106
                                 
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                    c
                                    
                                 für p =
                                 21
                                 2,4135
                                 
                                 
                              
                                 
                                 Also
                                 
                                    c
                                    
                                 für p =
                                 20.4
                                 2,4118
                                 und demnach
                                 
                              
                           
                              
                                 
                                    A
                                    
                                 =
                                 3,728 . 2,4118
                                 
                              
                                 
                                 =
                                 8,9912.
                                 
                              
                           Man sieht, daß selbst in diesem Falle, wo man die Würze um volle 8 Proc. Anfangs zu
                              									gering nahm, der Fehler in der Alkoholbestimmung doch nur ein sehr geringer ist, da
                              									8,991 und 8,986 kaum von einander abweichen.
                           Wollte man nun abermals diesen genäherten Werth für die Stammwürze 20,40 der
                              									ganzanalogen Rechnung zu Grunde legen, so erhielte man:
                           
                              
                                 für
                                 
                                    p
                                    
                                 =
                                 20,40
                                 
                              
                                 wird
                                 
                                    q
                                    
                                 =
                                  1,2354.
                                 
                              
                           Und diesen neuen Werth von q wieder in die Gleichung
                              									eingegesetzt, gibt:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 403
                              
                           = 19,815
                           Hierfür das zugehörige c aus der Tabelle genommen, ergibt
                              									sich durch einfache Interpolation:
                           c = 2,4101.
                           Also der Alkoholgehalt:
                           
                              
                                 
                                    A
                                    
                                 =
                                 (n - m) c
                                 
                              
                                 
                                 =
                                 3,728 . 2,4101
                                 
                              
                                 
                                 =
                                 8,9849 Procente, welcher Werth mit
                                 
                              
                           dem auf Grund der Annahme des p zu
                              									18 Proc. gefundenen 8,986 weit genauer zusammentrifft als man ihn, in Folge der
                              									Beobachtungsfehler, überhaupt verbürgen kann, so daß man für praktische Zwecke der
                              									Mühe überhoben ist diese schleppende Rechnung für das aus dem letztgefundenen
                              									Extractgehalt abgeleitete q zu wiederholen.
                           BolleyHandbuch der technisch-chemischen Untersuchungen, 2. Auslage S.
                                    											354. nimmt für c zuerst einen
                              									mittleren Werth 0,24 an, berechnet den Alkoholgehalt hierfür nach (n - m) c, verdoppelt nun diesen um zu dem approximirten Gehalt
                              									der ursprünglichen Würze zu gelangen und führt die weitere Rechnung für dieses
                              									bestimmte p durch.
                           Die Reischauer'sche Auffassung der Sache, nach welcher
                              									berechnet sich die Alkoholprocente in unserer Tabelle in der mit „Balling“ überschriebenen  Columne verzeichnet
                              									finden, führt zwar zu einer quadratischen Gleichung, bietet aber dafür den Vortheil
                              									einer glatt verlaufenden Rechnung und schließt jede Annahme von Näherungswerthen
                              									aus.
                           
                              Ableitung des Attenuationsquotienten aus
                                 										der Attenuationsdifferenz.
                              
                           Das Gesetz, welches die Werthe für p und q derselben Horizontalreihe in der Balling'schen Tabelle IXIn Balling's Tab. XII.
                                    											(a. a. O. Bd. II. S. 238) ist für Bierwürzen q = 1,22 + P/1000, wofür sich die
                                    											Rechnung dann analog wie hier für Zuckerlösungen durchführt.
                              									verbindet, ist sehr einfach, nämlich: Man findet das einem beliebigen p zugehörige q, indem man zu
                              									der Constanten 1,215 den Werth p/1000 hinzuaddirt. Z.
                              									B.
                           
                              
                                 wäre p
                                 =
                                 20
                                 so ist q
                                 =
                                 1,215 + 0,020
                                 =
                                 1,235
                                 
                              
                                 
                                 =
                                 12
                                 so ist q
                                 =
                                 1,215 + 0,012
                                 =
                                 1,227
                                 
                              
                                 
                                 =
                                 30
                                 so ist q
                                 =
                                 1,215 + 0,030
                                 =
                                 1,245
                                 
                              
                           oder allgemein:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 404
                              
                           oder für p aufgelöst:
                           p = 1000 q - 1215.
                           Einen anderen Ausdruck für p, in welchem auch nur q und die im Versuch erhobenen Bekannten m und n als
                              									Attenuationsdifferenz n - m
                              									vorkommen, erhält man leicht aus der Definition des Attenuationsquotienten;
                              									nämlich
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 404
                              
                           denn dieses gibt für p aufgelöst
                              									zunächst:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 404
                              
                           oder in anderer Form, indem man im Zähler + n und - n addirt,
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 404
                              
                           und nun aus den Gliedern nq - n das n als Factor
                              									herausnimmt:
                           Textabbildung Bd. 189, S. 404 oder;
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 404
                              
                           
                           in welcher letzteren Gestalt auch Balling die Relation zwischen p und q angibt.
                           Außerdem ist aber auch, wie wir zuvor sahen,
                           p = 1000 q - 1215
                           und die letzte Gleichung von der vorletzten subtrahirt,
                              									gibt:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 405
                              
                           und aus dem Factor von q noch 2
                              									herausgenommen:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 405
                              
                           Man hat hier also eine quadratische Gleichung, welche für q nun weiter aufzulösen ist.
                           Addirt man auf beiden Seiten Textabbildung Bd. 189, S. 405 , so ist die rechte Seite der Gleichung zu einem vollkommenen Quadrate
                              									ergänzt. Der Ausdruck wird alsdann
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 405
                              
                           und auf beiden Seiten die Wurzel ausgezogen:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 405
                              
                           oder endlich
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 405
                              
                           Setzt man nun in dieser allgemeinen Formel die in einem speciellen Falle beim
                              									Versuche gefundenen Werthe für n und m ein, so wird man nach Ausführung der kleinen Rechnung
                              									unmittelbar den der untersuchten Flüssigkeit angehörenden Attenuationsquotienten
                              									erhalten, und mit diesem zugleich natürlich die Zuckerprocente der ursprünglichen
                              									Würze von welcher diese gegohrene Flüssigkeit herstammt.
                           
                           Wäre z. B. in einem besonderen Falle, um wieder die obigen Beobachtungswerthe zu
                              									benutzen, die Procentanzeige der gegohrenen Flüssigkeit am Saccharometer m = 0,250 gewesen; diejenige der gekochten und wieder
                              									auf ihr anfängliches Gewicht verdünnten Flüssigkeit n =
                              									3,978 also n/2 = 1,989. Die allgemeine Formel nimmt
                              									alsdann durch Substitution dieser Werthe folgende specielle Gestalt an:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 406
                              
                           oder q = 1,234852.
                           Sucht man nun diesen, entsprechend abgerundeten Werth von q = 1,235 in der Tabelle IX (Balling's) auf, so finden sich in derselben
                              									Horizontalreihe auch die drei Alkoholfactoren wie der ursprüngliche Gehalt der Würze
                              										p verzeichnet. Der letztere wäre z. B. in unserem
                              									Falle = 20 Procent. Will man aus dem so gefundenen q nun
                              									den Alkoholgehalt der gegohrenen Flüssigkeit ableiten, so braucht man nur die im
                              									Versuch gefundene Attenuationsdifferenz n - m mit dem diesen speciellen q = 1,235 zugehörigen Werthe von c, also in
                              									diesem Falle mit 2,4106 zu multipliciren; man hat also, da n - m = 3,978 - 0,250 = 3,728 ist, für den
                              									Alkoholgehalt:
                           
                              
                                 A = (n - m) c
                                 =
                                 3,728 . 2,4106
                                 
                              
                                 
                                 =
                                 8,986 Proc., derselbe Werth, den wir
                                 
                              
                           auch oben nach Balling's
                              									Rechnungsweise fanden.
                           
                              Ableitung des Gehaltes der Stammwürze aus
                                 										der Attenuationsdifferenz.
                              
                           Ebenso kann man aber auch die beiden Gleichungen welche die Beziehung zwischen p und q ausdrücken
                           Textabbildung Bd. 189, S. 406 und
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 406
                              
                           (resp.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 406
                              für Bierwürzen)
                              
                           direct für p auflösen. Diese
                              									Formel wird uns alsdann einen directen Zusammenhang der Attenuationsdifferenz mit
                              									der ursprünglichen Concentration der Würze (Stammwürze) ausdrücken, und uns zugleich
                              									unabhängig von der Balling'schen Tabelle IX resp. XII machen, so daß
                              									wir den Rückschluß von der Attenuation auf den Gehalt der Stammwürze auch ohne
                              									diese, oder wenn dieselbe nicht zur Disposition ist, machen können. Zugleich muß
                              									diese Formel, wenn die Balling'schen experimentellen
                              									Bestimmungen richtig sind, eine präcisere Ableitung des einem bestimmten  Alkoholgehalte zugehörigen
                              									Würzegehaltes gestatten als die übliche durch Verdoppelung des Alkoholgehaltes.
                           Die beiden oben angeführten Gleichungen sagen mit Worten: der Attenuationsquotient
                              									oder der Ausdruck Textabbildung Bd. 189, S. 407 ist immer die durch 1000 dividirte, zuvor um die constante Zahl 1215
                              									vermehrte ursprüngliche Würzeconcentration, oder:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 407
                              
                           Löst man diese quadratische Gleichung nun wieder auf, so kommt man zu dem Werth von
                              										p, und seiner Beziehung zu den Procentangaben der
                              									gegohrenen und der außerdem entgeisteten Flüssigkeit, in folgender Form.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 407
                              
                           Setzt man hier die speciellen Werthe des obigen Beispieles n = 3,978 und m = 0,250 ein,
                              									so erhält man
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 407
                              
                           = 19,812.
                           
                              Man hat also aus den specifischen Gewichten der frischen und
                                 										der entgeisteten Flüssigkeit sogleich den Procentgehalt der Würze gefunden, ohne
                                 										vorher den Alkoholgehalt der gegohrenen Flüssigkeit abgeleitet zu
                                 									haben.
                              
                           Will man auf Grund dieses gefundenen p den Alkoholgehalt
                              									der Flüssigkeit mittelst der Attenuationsdifferenz angeben, so braucht man diese nur
                              									mit dem unserem speciellen p zugehörigen aus der Tabelle
                              									entnommenen Alkoholfactor c, also wieder wie oben mit
                              									2,4106 (d. h. für p = 20 Proc.) zu multipliciren.
                           Daß der so entwickelte Werth für die Concentration der Stammwürze ziemlich bedeutend
                              									mit dem angenäherten, in üblicher Weise durch Multiplication des Alkoholgehaltes mit
                              									zwei bestimmten, differirt, mag noch der Vergleich zwischen den beiden bezüglichen
                              									Zahlen veranschaulichen:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 407
                              
                           
                              
                                 
                                 p durch Verdoppelung des
                                    											Alkoholgehaltes
                                 17,972
                                 plus dem
                                 
                              
                                 in der
                                 gegohrenen Flüssigkeit noch vorhandenen
                                 3,978
                                 
                                 
                              
                                 
                                 Zusammen
                                 21,950
                                 
                                 
                              
                           
                           Wir werden später sehen, wie weit diese Bestimmungsarten des Alkohols auf Grund der
                              										Balling'schen Attenuationsformeln mit der nun zu
                              									betrachtenden Bestimmung aus den spec. Gewichten der gegohrenen und der entgeisteten
                              									Flüssigkeit, wie auch mit der Destillationsmethode übereinstimmen und ihren
                              									Principien nach übereinstimmen können.
                           
                              Ableitung des Alkoholgehaltes aus den
                                 										specifischen Gewichten einmal der vergohrenen Flüssigkeit unmittelbar und dann
                                 										nach Entfernung des Alkohols durch Eindampfen und Wiederverdünnen aus das
                                 										ursprüngliche Gewicht.
                              
                           Bei der zuvor abgehandelten saccharometrischen Bierprobe geschah die Ablesung des
                              									specifischen Gewichtes des Bieres und der entgeisteten Flüssigkeit in
                              									Zuckerprocenten; in unseren Belegversuchen wurde der größeren Genauigkeit wegen
                              									allerdings zunächst das specifische Gewicht mit dem Pyknometer bestimmt, die
                              									erhaltenen Zahlen dann aber für die Verwendung in der weiteren Rechnung mit Hülfe
                              									der Balling'schen Tabelle zur Reduction der specifischen
                              									Schweren auf SaccharometerprocenteA. a. O. S. 128. in letztere umgewandelt. Es liegt indeß auf der
                              									Hand, daß man den Alkoholgehalt einer gegohrenen Flüssigkeit auch aus der Erhebung
                              									der mehrfach genannten specifischen Gewichte direct muß ableiten können, da ja der
                              									Einfluß eines bestimmten Alkoholgehaltes auf das specifische Gewicht einer
                              									wässerig-geistigen Flüssigkeit bekannt ist, und welche Relation wir in
                              									Tabellenform von mehreren Autoren besitzen.
                           Die für diese Aufgabe erforderliche Betrachtungsweise wird sich am leichtesten an
                              									einem bestimmten Zahlenbeispiele vorführen lassen.
                           Nehmen wir hierfür, des bequemeren Vergleiches der Resultate wegen, dieselben Zahlen,
                              									die auch BolleyA. a. O. S. 351. im ähnlichen Falle als Beispiel für die oben
                              									mitgetheilte Anleitung benutzt, nämlich:
                           
                              
                                 Specifisches Gewicht des Bieres
                                 1,024
                                 
                              
                                 Specifisches Gewicht des Bieres entgeisteten Bieres
                                 1,032.
                                 
                              
                           Hat das Bier vor dem Kochen ein spec. Gewicht von 1,024, so heißt dieses so viel als:
                              									ein Kubikcentimeter desselben wiegt 1,024 Gramme. Nach dem Eindampfen und
                              									Wiederverdünnen auf dasselbe Gewicht (nämlich 1,024 Grm., wenn man sich einen
                              									Kubikcentimeter concentrirt und wieder verdünnt vorstellt), resultirt nun eine
                              									Flüssigkeit von 1,032 specifischem Gewichte, oder was dasselbe sagt: von diesen
                              									1,024 Grm. wog jeder Kubikcentimeter 1,032 Grm. Die Raumeinnahme  der von einem Kubikcentimeter
                              									herstammenden, wieder verdünnten Flüssigkeit, welche 1,024 Grm. wog, war also, da
                              									jede 1,032 Grm. den Raum von 1 K. C. ausfüllen:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 409
                              K. C.
                              
                           Es hatte also eine Contraction stattgefunden. Denken wir uns nun rückwärts in diese
                              									entgeistete Flüssigkeit (1,024 Grm.) wieder einen Theil des Wassers durch ein ihm
                              									gleiches Gewicht Alkohol ersetzt, so daß bei gleichbleibendem Gewichte der Raum
                              									wieder einen K. C. beträgt, so wird dafür offenbar (abgesehen von einen etwaigen
                              									activen Einfluß des Extractgehaltes) eine eben so große Menge Alkohol erforderlich
                              									seyn, wie wenn man 0,99225 Kubikcentimeter oder Gramme
                              									Wasser in gleicher Weise auf 1 K. C. bringen sollte. Dann würde aber ein Weingeist
                              									von 0,99225 specifischem Gewichte entstehen, da ja alsdann 0,99225 Grm. den Raum von
                              									1 Kubikcentimeter einnehmen würden und das Gewicht von einem Kubikcentimeter in
                              									Grammen das specifische Gewicht ist.
                           Oder wenn man nicht von der Definition des specifischen Gewichtes ausgehen will, da
                              									diese eigentlich eine Beobachtung bei (oder Reduction auf) + 4°C. verlangen
                              									würde, und sich nur streng an die pyknometrische Operation selbst hält:
                           Es nehmen 1,024 Grm. Bier von 15,5° C. (Temperatur der von uns benutzten Fownes'schen Tabelle) den Raum von 1 Grm. Wasser bei
                              									derselben Temperatur ein. Nach dem Entgeisten und Wiederverdünnen auf dasselbe
                              									Gewicht füllen nunmehr 1,032 Grm. der Extractlösung denselben Raum. Von den 1,024
                              									Grm. Bier resultirt also eine Extractlösung mit einer Raumeinnahme von:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 409
                              des Volumens von einem Grm. Wasser bei 15,5° C.
                              
                           Denkt man sich nun in diese Extractlösung (resp. Wasser) für Wasser ein gleiches
                              									Gewicht Alkohol substituirt, bis wieder eine Raumeinnahme vom Volumen eines Grammes
                              									Wasser bei 15,5° C. erreicht ist, so entsteht ein Weingeist, der eben das Volumen von 1 Grm. Wasser bei 15,5° C.
                              									ausfüllt, dessen Gewicht aber noch immer 0,99225 Grm. beträgt, indem wir die
                              									Contraction ja an 0,99225 des Volumens von 1 Grm. Wasser oder von 0,99225 Grm.
                              									Wasser verfolgen; d. h. aber 0,99225 ist das specifische Gewicht dieses Weingeistes
                              										bezogen auf Wasser von derselben Temperatur, wie es
                              									die von uns benutzte Tabelle verlangt.
                           
                           Man schließt also bei dieser Methode einfach von der Ausdehnung, welche die
                              									Extractlösung durch den Ersatz eines Theiles ihres Wassergehaltes durch ein gleiches
                              									Gewicht Alkohol erleidet, auf den Alkoholgehalt selbst.
                           In einem Kubikcentimeter oder 0,99225 Grm. dieses Weingeistes, dessen spec. Gewicht
                              									(eben 0,99225) nach der Fownes'schen Tabelle 4,50
                              									Gewichtsprocenten wasserfreien Alkohols entspricht, würden also enthalten seyn:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 410
                              
                           Dieselbe Menge Alkohol findet sich aber auch in einem Kubikcentimeter Bier vor dem
                              									Entgeisten; will man die Alkoholmenge also in Procenten des Bieres ausdrücken, so
                              									hat man endlich:
                           Textabbildung Bd. 189, S. 410 Procente.
                           Will man diesen Calcül zum leichteren Memoriren und bequemeren Gebrauche etwa in
                              									allgemeinen Zeichen ausdrücken, und mag dabei bedeuten:
                           
                              
                                 S = specifisches Gewicht der entgeisteten
                                    											Flüssigkeit,
                                 
                              
                                 s = specifisches Gewicht des Bieres,
                                 
                              
                           P = Alkoholgewichtsprocente, welche dem Ausdrucke s/S (in unserem speciellen
                              									Falle 1,024/1,032) als specifischem Gewicht entsprechen, so stellt sich die ganze
                              									Rechnung offenbar in der Formel dar:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 410
                              
                           wie leicht der Vergleich mit unserem speciellen Beispiel
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 410
                              
                           veranschaulicht, wenn man alle Proportionen in einen Ausdruck
                              									vereinigt.
                           Dieses ist aber nach gehöriger Reduction einfach
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 410
                              
                           Man hat hiernach also zunächst den Werth s/S zu berechnen, d. h. das specifische Gewicht des Bieres
                              									durch dasjenige des entgeisteten Bieres  zu dividiren und für die erhaltene Zahl als specifischem
                              									Gewichte in der Tabelle den Werth für P, d. h. die
                              									diesem neuen specifischen Gewichte zugehörigen Alkoholprocente aufzusuchen. (In
                              									unserem speciellen Beispiele findet sich für dieses neue specifische Gewicht
                              									1,024/1,032 = 0,99225 in der Fownes'schen Tabelle als
                              									Alkoholprocente 4,50.) Dieser Werth P ist alsdann aber,
                              									um zu den Alkoholprocenten des Bieres zu gelangen, noch durch S oder das specifische Gewicht des entgeisteten Bieres (in unserem
                              									speciellen Beispiele 1,032) zu dividiren, wodurch für unser specielles Beispiel
                              									gleichfalls wie oben 4,36 Proc. Alkohol im Biere erhalten worden.
                           Wir giengen in dieser Betrachtungsweise von dem Gewichte eines Kubikcentimeters aus,
                              									d. h. wir verfolgten die Veränderung, welche ein Kubikcentimeter der entgeisteten
                              									Flüssigkeit durch den Alkoholgehalt bei gleichbleibendem Gewichte hinsichtlich
                              									seines Volumens erlitten hatte. Umgekehrt kann man indeß auch offenbar von der
                              									Raumeinnahme eines Grammes der Extractlösung ausgehen und nach der angegebenen
                              									Veränderung fragen, wodurch man schließlich zu derselben Formel wie zuvor gelangen
                              									muß.
                           Wählen wir für ein specielles Beispiel wieder die früheren Zahlenwerthe, nämlich:
                           
                              
                                 Specifisches Gewicht des Bieres
                                 1,024
                                 =
                                 
                                    s
                                    
                                 
                              
                                 Specifisches Gewicht des entgeisteten Bieres
                                 1,032
                                 =
                                 S.
                                 
                              
                           Dieses sagt eigentlich nur:
                           1 Grm. Bier nimmt den Raum ein von 1/1,024 = 0,9766 K. C. resp. 0,9766 des Raumes von
                              									1 Grm. Wasser bei 15,5° C. und 1 Grm. der Extractlösung nimmt den Raum ein
                              									von 1/1,032 = 0,9689 K. C.
                           Ein Gramm Extractlösung 1/1,032 = 0,9689 K. C., muß also um in Bier übergeführt zu
                              									werden, durch Austausch von Wasser gegen ein gleiches Gewicht Alkohol auf das
                              									Volumen 1/1,024 = 0,9766 K. C. gebracht werden.
                           Hierfür wird dieselbe Menge Alkohol erforderlich seyn, als wenn man ebensoviel Wasser
                              									— 0,9686 Gramme oder pyknometrische Kubikcentimeter für 15,5° C.
                              									— auf dieses Volumen von 0,9766 K. C. m gleicher Weise bringen sollte.
                              									Dieselben würden aber auch nach der Substitution von Wasser durch ein gleiches
                              									Gewicht Alkohol 0,9689 Grm. wiegen.
                           
                           Man würde also 0,9689 Grm. eines Weingeistes erhalten von einer solchen Stärke, daß
                              									dieselben 0,9766 K. C. ausfüllen würden, oder mit anderen Worten von einem
                              									specifischen Gewichte:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 412
                              
                           Diesem specifischem Gewichte entspricht nun wieder, nach Fownes' Tabelle, ein Weingeist von 4,50 Procenten. Das absolute Gewicht in
                              									unseren 0,9689 Grm. solchen Weingeistes ist also:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 412
                              Grm.
                              
                           Dieselbe Menge Alkohol findet sich aber auch in einem Gramm Bier, welches ja eben
                              									entstanden ist mittelst Ersatz von Wasser durch ein gleiches Gewicht Alkohol in
                              									einer Extractlösung, die den Raum von 0,9689 K. C. einnahm, bis zu dem Punkte wo sie
                              									0,9766 K. C. ausfüllt. In 100 Gewichtstheilen Bier sind demnach:
                           100 . 0,0436 = 4,36 Procente Alkohol enthalten.
                           Will man diesen Calcül wieder in den zuvor benutzten allgemeinen Zeichen ausdrücken,
                              									so sieht man leicht, daß der Ausdruck der gegenwärtigen Rechnung:
                           0,9689 . 4,50 = 4,36 Procente Alkohol
                           offenbar wieder der obigen Formel entspricht, indem ja 0,9689
                              									nichts Anderes als 1/1,032 = s/S ist, und der Werth 4,5 die dem Ausdruck 1,24/1,032 = 0,99225 = s/S als specifische Gewichte
                              									zugehörigen Alkoholprocente bezeichnet, welche wir zuvor durch P andeuteten.
                           Man hat also auch hier wieder zunächst die zu s/S gehörigen Alkoholprocente in der Tabelle aufgeschlagen
                              									und diesen Werth mit 1/Smultiplicirt, oder mit anderen
                              									Worten: der Alkoholgehalt des Bieres ausgedrückt in Gewichtsprocenten, wird wieder
                              									durch die Formel:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 412
                              
                           repräsentirt.
                           Vergleichen wir nun hiermit den nach der von Bolley in
                              									seinem vortrefflichen Lehrbuche adoptirten Regel erhaltenen Werth. Dieselbe  lautet wie oben
                              									angegeben: das specifische Gewicht des Bieres ist vor dem Austreiben des Weingeistes
                              									in demselben Verhältniß geringer als nach dem Kochen, in welchem das specifische
                              									Gewicht eines verdünnten Weingeistes, dessen Gehalt so viel beträgt als der des
                              									fraglichen Bieres, geringer ist als das des Wassers.
                           Für die obigen Zahlen führt die Auffassung zu der Proportion:
                           
                              
                                 Specifisches Gewicht des Bieres
                                 1,024
                                 
                              
                                 Specifisches Gewicht des Bieres nach dem Kochen
                                 1,032
                                 
                              
                                 Specifisches Gewicht des verdünnten Weingeistes
                                 
                                    x
                                    
                                 
                              
                                 Specifisches Gewicht des Wassers
                                 1
                                 
                              
                           
                              
                                 1,032 : 1,024
                                 =
                                 1 : x
                                 
                              
                                 
                                    x
                                    
                                 =
                                 0,99225,
                                 
                              
                           oder, wie Bolley sich ausdrückt:
                              									Man erhält also eine zum Nachschlagen in der Tabelle brauchbare Ziffer, wenn man das
                              									specifische Gewicht des ungekochten Bieres durch dasjenige des gekochten
                              									dividirt.
                           Hiernach wäre der Alkoholgehalt des fraglichen Bieres unter Zugrundelegung der Fownes'schen Tabelle 4,50 Proc., während unsere
                              									Betrachtungsweise denselben zu 4,36 Proc. ergibt. Die Abweichung ist also nicht ganz
                              									unbedeutend, und muß die Bolley'sche Zahl immer noch, um
                              									zu der unserigen zu gelangen, durch das specifische Gewicht des gekochten Bieres (in
                              									unserem speciellen Falle 1,032) dividirt werden. Die von Bolley benutzte Tabelle A. a. O. S. 471. führt zu dem Werthe 4,32 Proc.
                           Bolley fährt nun weiter fort: In der saccharometrischen
                              									Bierprobe werden die so eben erwähnten specifischen Gewichtsbestimmungen noch in
                              									anderer Weise verwerthet. Benutzen wir gerade die oben angegebenen Zahlen.
                           Die Differenz derselben ist (1,032 - 1,024) = 0,008. Zieht man diese letztere Zahl
                              									von 1,000, dem specifischen Gewichte des Wassers, ab, so erhält man 0,9920. Die
                              									Tabelle über den dem specifischen Gewicht des Weingeistes entsprechenden
                              									Alkoholgehalt gibt für das letztere specifische Gewicht einen Gehalt von 4,48 nach
                              										(Fownes' Tabelle 4,625) an. Der Unterschied, welcher
                              									mittelst obiger Proportion und mittelst der einfachen Differenzen gefunden wird,
                              									4,32 und 4,48, ist also ziemlich groß und letztere Zahl ungenau.
                           Nahe eben so groß ist indeß, in diesem speciellen Falle, die Abweichung zwischen den
                              									nach unserer Auffassung und der Bolley'schen gefundenen
                              									Zahlen, nämlich 4,36 und 4,50 (nach Fownes' Tabelle).
                           
                           Bolley fährt fort: Die Ungenauigkeit wird um so größer, je
                              									größer der Alkoholgehalt des Bieres ist. Es sey z. B. das spec. Gewicht des
                              									gekochten Bieres 1,037, dasjenige des ungekochten 1,024, also die Differenz 0,013
                              									gefunden worden, so führt dieses nach den zwei Arten der Berechnung:
                           
                              
                                 im ersten Falle (1,037 : 1,024 = 1000 : x) zu
                                    											der Zahl
                                 0,9874
                                 
                              
                                 im zweiten Falle (1,037 - 1,024 = 0,013 und (1,000 - 0,013) zu der
                                    											Zahl
                                 0,9870.
                                 
                              
                           
                              
                                 Die erste Zahl führt zu einem Alkoholgehalte von
                                 7,51
                                 Gewichtsprocenten
                                 
                              
                                 Die zweite führt zu einem Alkoholgehalte von
                                 7,78
                                 Gewichtsprocenten
                                 
                              
                           Fügen wir diesen Zahlen nun noch diejenige hinzu, welche nach unserer
                              									Betrachtungsweise für den Alkoholgehalt in diesem Falle gefunden würde, zu der wir
                              									also gelangen, wenn wir die Bolley'sche noch durch das
                              									specifische Gewicht des gekochten Bieres dividiren, so erhalten wir:
                           7,51 / 1,037 = 7,24 Procente Alkohol.
                           Diese Zahl liegt also abermals gerade um so viel tiefer, als die Bolley'sche selbst tiefer liegt als die aus der Differenz
                              									der specifischen Gewichte durch Subtraction von Eins abgeleitete, von Mayer noch jüngst empfohlene.
                           Stellen wir nun diese drei verschiedenen Anschauungsweisen, zur besseren Uebersicht
                              									nochmals ausgedrückt in den von uns oben angenommenen Zeichen, Zusammen, so erhalten
                              									wir:
                           
                              
                                 
                                    s
                                    
                                 =
                                 specifisches Gewicht des Bieres,
                                 
                              
                                 
                                    S
                                    
                                 =
                                 specifisches Gewicht des entgeisteten Bieres,
                                 
                              
                                 
                                    P
                                    
                                 =
                                 Alkoholprocente in der Tabelle,
                                 
                              
                                 
                                    A
                                    
                                 =
                                 Alkoholgehalt im Biere.
                                 
                              
                           1) Bolley
                              									A = P für s/S,
                           2) Mayer
                              									A = P für (1-[S - s]),
                           3) Reischauer
                              									A = Textabbildung Bd. 189, S. 414
                              								
                           und endlich die beiden Formeln für die Balling'sche Tabelle nach der Reischauer'schen
                              									Auffassung:
                           4) Textabbildung Bd. 189, S. 414
                              								
                           
                           und Textabbildung Bd. 189, S. 415
                              								
                           für welche Werthe p und q in der Tabelle IX
                              									Balling'sA. a. O. S. 243. der Alkoholfactor c
                              									für die Attenuationsdifferenz aufzuschlagen ist, und wo alsdann die beobachtete
                              									Attenuationsdifferenz n - m
                              									mit dem speciellen Werthe dieses Factors multiplicirt den Alkoholgehalt finden
                              									läßt.
                           Um die Abweichungen der nach diesen vier verschiedenen Beobachtungsweisen erhaltenen
                              									Resultate recht zu veranschaulichen, wollen wir nun noch eine Zusammenstellung
                              									einschalten, in welcher sich die Ergebnisse für einen Alkoholgehalt nach der am
                              									meisten gebrauchten Bolley'schen Rechnungsweise in ganzen
                              									Zahlen, und zwar von resp. 1,5, 10 und 15 Procenten nebst den nach den anderen
                              									Methoden erhaltenen Werthen verzeichnet finden.
                           Es wird hierfür bei gleichbleibendem S des obigen
                              									Beispieles = 1,032 eine Ableitung von s, wie resp.
                              									1,0300, 1,0231, 1,0156 und 1,0091 verlangt.
                           Für die Ableitung des Alkoholgehaltes nach Balling aus der
                              									Attenuationsdifferenz muß man diese specifischen Gewichte nun zuerst in
                              									Zuckerprocente umsetzen und hat alsdann für S = 1,032,
                              										n = 7,950 Zuckerprocente und weiter für die übrigen
                              									specifischen Gewichte resp. m = 7,463, 5,775, 3,900 und
                              									2,275.
                           Hieraus ergibt sich alsdann, mit Hülfe der unter 4) angegebenen Formel, der
                              									Alkoholprocentgehalt zu resp. 1,075, 4,836, 9,006 und 12,893.
                           Nach den anderen drei Rechnungsarten finden sich die Alkoholgehalte leicht
                              									unmittelbar, und alle übersichtlich zusammengestellt, gelangen wir etwa zu folgendem
                              									Schema:
                           
                              
                                 Specifisches Gewicht des entgeisteten Bieres S
                                 =
                                 1,032
                                 
                              
                                 oder Procente Extract des entgeisteten Bieres n
                                 =
                                 7,950
                                 
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 415
                              Alkoholprocente nach; Extr. Proc;
                                 										des entgeisteten Bieres; Bolley; Mayer; Balling; Reischauer
                              
                           Man ersieht leicht, daß die Abweichungen nicht unerheblich sind, und namentlich nach
                              										Mayer's und Balling's
                              									Ableitung für höhere 
                              									Alkoholgehalte Resultate erhalten werden, die nur den Anforderungen einer gewissen
                              									Annäherung, nicht einer exacten Bestimmung Genüge leisten.
                           Nach dieser Einschaltung komme ich nun zum Vergleich der nach diesen verschiedenen
                              									Auffassungen aus der Differenz der specifischen Gewichte des Bieres vor und nach dem
                              									Entgeisten abgeleiteten Resultate mit den nach der Destillationsmethode
                              									erhaltenen.
                           Aus dem Ergebnisse einer einzelnen Untersuchung auf den Werth der dabei angewandten
                              									Methode zu schließen, würde auch dann, wenn man von der beobachteten Genauigkeit
                              									noch so sehr überzeugt ist, wegen Unterschätzuug der das Resultat beeinflussenden
                              									Nebenumstände für Ueberschätzung seiner selbst zeugen. Wenn aber die verschiedenen
                              									Methoden an zwanzig Untersuchungen durchgeführt sind und aus den nach jeder Methode
                              									erhaltenen Zahlen das arithmetische Mittel genommen wird, so kann man die auf diesem
                              									Wege erhaltenen Durchschnittszahlen als sichere Anhaltspunkte für die Vergleichung
                              									der angewendeten Bestimmungsarten hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit und für die
                              									Feststellung ihres, derselben entsprechenden, relativen Werthes wohl gelten
                              									lassen.
                           Nimmt man nun die directe Bestimmung des Alkohols (durch die Destillationsmethode)
                              									als diejenige Methode, welche durch die wirkliche Scheidung des zu bestimmenden
                              									Körpers von ihrer Richtigkeit am leichtesten überzeugt, zur Grundlage des
                              									Vergleiches, so steht derselben, gemäß den gefundenen Durchschnittszahlen der
                              									Tabelle,
                           
                              
                                 3,55
                                 für die directe Bestimmung,
                                 
                                 
                              
                                 3,61
                                 für die indirecte Bestimmung nach
                                 Balling,
                                 
                              
                                 3,66
                                 für die indirecte Bestimmung nach
                                 Mayer,
                                 
                              
                                 3,62
                                 für die indirecte Bestimmung nach
                                 Bolley,
                                 
                              
                                 3,53
                                 für die indirecte Bestimmung nach
                                 Reischauer,
                                 
                              
                           von den indirecten Bestimmungen weiters am nächsten die von
                              										Reischauer angegebene, etwas ferner die Balling'sche und Bolley'sche.
                              									Den, für so schwachgeistige Flüssigkeiten wie hier in Rede stehen, schon
                              									beträchtlichen Unterschied von mehr als ein Zehntel-Procent weist die Mayer'sche Berechnung auf, wobei jedoch noch nicht einmal
                              									die von Mayer benutzte Tabelle für specifisches Gewicht
                              									und Alkoholprocente des Weingeistes, sondern die mehrfach geprüfte von Fownes zur Anwendung kam. Nach ersterer würde sich sogar
                              									ein mittlerer Alkoholgehalt von 3,76 Procenten, also ein Unterschied von 0,21 Proc.
                              									berechnen, welcher Fehler die Methode für den Zweck einer genauen Bestimmung
                              									untauglich macht. Aber sie ist auch so oberflächlich, wie sie von Mayer angegeben wurde, nicht einmal zur Vergleichung
                              									verschiedener Biere oder desselben Bieres von verschiedenen Orten geeignet, da
                              									derselbe gar keine Vorschrift  über die bei der Entnahme des specifischen Gewichtes
                              									einzuhaltende Temperatur gibt.
                           Um die Größe des Einflusses der Temperatur bei den Bestimmungen des spec. Gewichtes,
                              									nach unserer Ausführungsweise, auf die Werthe für den Alkoholgehalt zu
                              									veranschaulichen, wurden an dem Material einer Untersuchung die spec. Gewichte
                              									jedesmal bei 10° R. und bei 16° R. bestimmt. Es wurden hierbei von
                              									74,759 Grm. Bier erhalten:
                           
                              
                                 
                                 bei 10° R.
                                 bei 16° R.
                                 
                              
                                 s = spec. Gewicht des Bieres
                                 1,01472
                                 1,01370
                                 
                                 
                              
                                 50 Kub. Cent. Destillat wogen
                                 49,507
                                 49,449
                                 Grm.
                                 
                              
                                 D. h. spec. Gewicht des Destillates
                                 0,99014
                                 0,98898
                                 
                                 
                              
                                 S = spec. Gewicht des entgeisteten
                                    											Bieres
                                 1,02224
                                 1.02090
                                 
                                 
                              
                           Für die einzelnen Grade von 10–16° R. ergäbe sich daher unter der
                              									Voraussetzung, daß die Unterschiede der spec. Gewichte innerhalb dieses kleinen
                              									Temperaturintervalles im umgekehrten aber geraden Verhältnisse stehen zu den
                              									Wärmegraden, der Alkoholgehalt wie folgt:
                           1) Nach der Destillationsmethode.
                           
                              
                                 10° R.
                                 49,507 .
                                    											5,79–––––––––––74,759
                                 =
                                 3,834 Proc.
                                 
                              
                                 11° R.
                                 49,498 .
                                    											5,91–––––––––––74,759
                                 =
                                 3,913 Proc.
                                 
                              
                                 12° R.
                                 49,488 .
                                    											6,03–––––––––––74,759
                                 =
                                 3,990 Proc.
                                 
                              
                                 13° R.
                                 49,478 .
                                    											6,15–––––––––––74,759
                                 =
                                 4,070 Proc.
                                 
                              
                                 14° R.
                                 49,469 .
                                    											6,27–––––––––––74,759
                                 =
                                 4,149 Proc.
                                 
                              
                                 15° R.
                                 49,459 .
                                    											6,39–––––––––––74,759
                                 =
                                 4,227 Proc.
                                 
                              
                                 16° R.
                                 49,449 .
                                    											6,51–––––––––––74,759
                                 =
                                 4,306 Proc.
                                 
                              
                           2) Nach
                              									Reischauer.
                           
                              
                                 10° R. s/S
                                 =
                                 1,01472/1,02224
                                 =
                                 0,99264
                                 P für
                                    											s/S––––––––S
                                 =
                                 4,138 Proc.
                                 
                              
                                 11° R. s/S
                                 =
                                 1,01455/1,02201
                                 =
                                 0,99270
                                 P für
                                    											s/S––––––––S
                                 =
                                 4,100 Proc.
                                 
                              
                                 12° R. s/S
                                 =
                                 1,01438/1,02179
                                 =
                                 0,99275
                                 P für
                                    											s/S––––––––S
                                 =
                                 4,071 Proc.
                                 
                              
                                 13° R. s/S
                                 =
                                 1,01421/1,02157
                                 =
                                 0,99279
                                 P für
                                    											s/S––––––––S
                                 =
                                 4,071 Proc.
                                 
                              
                                 14° R. s/S
                                 =
                                 1,01404/1,02134
                                 =
                                 0,99285
                                 P für
                                    											s/S––––––––S
                                 =
                                 4,043 Proc.
                                 
                              
                              
                                 15° R. s/S
                                 =
                                 1,01387/1,02112
                                 =
                                 0,99290
                                 P für
                                    											s/S––––––––S
                                 =
                                 3,976 Proc.
                                 
                              
                                 16° R. s/S
                                 =
                                 1,01370/1,02090
                                 =
                                 0,99295
                                 P für
                                    											s/S–––––S
                                 =
                                 3,947 Proc.
                                 
                              
                           Die Differenz für einen Grad Reaumur ergibt sich hiernach:
                           bei der directen Bestimmung zu
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 418
                              = 0,079 Proc.;
                              
                           bei der indirecten Bestimmung nach Reischauer zu
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. 418
                              = 0,032 Proc.
                              
                           Der Fehler welchen die Temperaturverschiedenheit verursachen kann, ist hiernach unter
                              									sonst gleichen Umständen bei der directen Alkoholbestimmung mittelst der
                              									Destillationsmethode mehr als doppelt so groß als bei der indirecten nach Reischauer, und deßhalb letztere nicht bloß der Mayer'schen, Balling'schen und
                              										Bolley'schen Ableitung, sondern unter diesem
                              									Gesichtspunkte sogar der directen Bestimmung vorzuziehen.
                           Aus diesem bedeutenden Einflusse der Temperatur erklärt sich wohl auch das
                              									schwankende Verhältniß der Einzelresultate in vorstehender Tabelle bezüglich der
                              									directen und der indirecten Bestimmung des Alkoholgehaltes, so sehr auch auf die
                              									genauere Einhaltung der vorgeschriebenen Temperatur bei den Versuchen geachtet
                              									wurde.
                           Um sicher zu seyn, daß die Flüssigkeit im Pyknometer dieselbe Temperatur hatte wie
                              									das umgebende Wasser, ließ ich das Pyknometer, welches ich mit der zuvor auf die
                              									erforderliche Temperatur gebrachten Flüssigkeit beschickt hatte, so lange in jenem
                              									verweilen bis durchaus keine Raumveränderung der Flüssigkeit mehr wahrzunehmen
                              									war.
                           In beigegebener Tabelle S. 420 wurden die Reischauer'schen
                              									Zahlen als Grundlage zur Berechnung des ursprünglichen Extractgehaltes der Würze
                              									(100 Gewichtstheile Zucker entsprechen 48,391 Gewichtstheilen Alkohol, Balling) benutzt und dann aus letzterem, gleich Hundert
                              									gesetzt, und dem wirklichen resp. scheinbaren Extractgehalte des Bieres der
                              									wirkliche resp. scheinbare Vergährungsgrad desselben berechnet.
                           In unserem Beispiele stellt sich also der ursprüngliche Extractgehalt des Bieres auf
                              										Textabbildung Bd. 189, S. 418 Gewichtstheile oder Textabbildung Bd. 189, S. 418 Proc. heraus. Der wirkliche Vergährungsgrad  ist dann Textabbildung Bd. 189, S. 419 , der scheinbare Textabbildung Bd. 189, S. 419 .
                           Hiermit wäre nun der anfänglichen Auffassung nach meine Bieruntersuchung zu Ende
                              									gewesen; während ich mich indeß mit der Sache beschäftigte, schien es mir wegen des
                              									großen Einflusses welchen das Verhältniß des Zuckers zum Dextrin auf den
                              									Vergährungsgrad ausüben muß, doch der Mühe werth auch die im Biere noch vorhandene
                              									Menge Zucker zu ermitteln, wiewohl ich mir gestehen mußte, daß dadurch allein mein
                              									Einblick weit weniger gefördert wurde, als wenn mir die genaue Kenntniß des
                              									Zucker- und Dextringehaltes in der Würze wie im fertigen Biere zu Gebote
                              									gestanden hätte. In den beiden letzten Rubriken der Tabelle (S. 420) findet sich
                              									jedoch das aus dem Alkoholgehalte und noch vorhandenen Zucker abgeleitete Verhältniß
                              									zwischen dem in der Würze vorhandenen und den unvergohren im Bier bleibenden Zucker,
                              									bezogen auf hundert Theile Zuckers der Würze, verzeichnet; in letzterem ist aber der
                              									Zucker des Bieres, welcher sich während der Vergährung noch aus Dextrin bildete, mit
                              									inbegriffen.
                           Der Zucker wurde in der von ReischauerPolytechn. Journal, 1862, Bd. CLXV S.
                                    										451. angegebenen Weise mit Fehling'scher
                              									Kupferlösung titrirt. Fünfzig Gramme obigen Bieres verdünnte ich mit Wasser auf 250
                              									K. C. und setzte von dieser verdünnten Flüssigkeit mittelst einer Bürette zu 10 K.
                              									C. Fehling'scher Lösung, welche 50 Milligrm. Zucker
                              									entsprechen, unter Sieden so lange zu, bis eine abfiltrirte Probe (einige Tropfen)
                              									der Kupferlösung durch Kochen mit reiner Traubenzuckerlösung keinen gelben
                              									Niederschlag mehr ausschied. Es waren zur vollständigen Reduction der Kupferlösung
                              									nöthig 18,2 K. C. des verdünnten Bieres und bei zwei Wiederholungen 17,9 K. C. und
                              									18,1 K. C., also durchschnittlich 18,1 K. C. Diese entsprechen einem Zuckergehalt im
                              									Biere von Textabbildung Bd. 189, S. 419 Proc. C12H12O12.
                           Angenommen nun, der im Biere befindliche Alkohol = 3,13 Proc., sey vollständig aus
                              									schon in der Würze existirendem Zucker entstanden, also aus Textabbildung Bd. 189, S. 419 Zucker, so wäre von sämmtlichem ursprünglich vorhanden gewesenem Zucker
                              									(1,48 + 6,47 = 7,85 Gewichtstheilen) 1,38 unvergohren geblieben, also von 100
                              									Theilen 17,6.
                           
                           Vom ganzen vorhanden gewesenen Extracte (6,61 + 6,47 = 13,08 Gewichtstheile) beträgt
                              									der so aufgefaßte ursprüngliche Zucker (von 1,38 + 6,47 = 7,85) aber Textabbildung Bd. 189, S. 420 Proc., welche Werthe sich in der letzten Rubrik unserer Tabelle
                              									verzeichnet finden.
                           In gleicher Weise wie an diesem Beispiele gezeigt wurde, untersuchte ich nun die
                              									Biere von zehn Münchener Brauereien je zweimal; nur vom Hofbräuhause konnte ich
                              									keine Zuckerbestimmung mehr ausführen, da zu der Zeit als ich die Untersuchung auch
                              									auf den Zucker ausdehnte, diese Quelle bereits versiegt war.
                           Aus diesen zwanzig Untersuchungen zog ich den Durchschnitt, welcher ein Bild des
                              									Münchener Sommerbieres von 1867 in Zahlen darstellt.
                           Eine nicht allgemein zugängliche Specialität des Münchener Bieres, von mit Recht
                              									hochgerühmter Qualität, das Bier des Franciscanerklosters, welches den Urtypus des
                              									Münchener Bieres darstellen dürfte, habe ich von den zusammengestellten käuflichen
                              									Bieren ausgeschlossen und am Schluß der Tabelle aufgeführt.
                           Unterwerfen wir nun die in der Tabelle (S. 420) vorliegenden Zahlenreihen und den
                              									daraus gezogenen Durchschnitt einer vergleichenden Untersuchung, so gelangen wir
                              									etwa zu folgenden Ergebnissen:
                           1) Die Reischauer'sche indirecte Alkoholbestimmung ist
                              									ihrer Zuverlässigkeit wegen nicht nur allen übrigen indirecten Bestimmungen des
                              									Alkohols, sondern wegen der geringeren Fehlerquelle in Folge einer
                              									Temperaturabweichung sogar der directen Alkoholbestimmung vorzuziehen, bei gleicher
                              									Gewandtheit des Arbeitenden jedenfalls zur Controle derselben geeignet.
                           2) Der ursprüngliche Extractgehalt der einzelnen Biere, welcher unter sonst gleichen
                              									Verhältnissen den eigentlichen Maaßstab für den Werth und Preis des Bieres abgeben
                              									muß, weicht vom mittleren Extractgehalt 12,98, oder in runder Zahl 13 Procent, nach
                              									aufwärts wie abwärts um 0,75 Procent ab, so daß zwischen dem stärksten Bier von
                              									13,75 Procent und dem schwächsten von 12,21 Procent die beträchtliche Differenz von
                              									1,54 Proc. besteht, beide sich also in dieser Hinsicht verhalten wie 9 : 8.
                           3) Der Vergährungsgrad der Münchener Lagerbiere ist im Allgemeinen ein sehr geringer;
                              									der wirkliche Vergährungsgrad ist in keinem Falle auf 60 gestiegen, wohl aber in
                              									zwei Fällen sogar unter 50 geblieben, d. h. es ist nicht einmal die Hälfte des
                              									Extractes vergohren. Die scheinbare Vergährung, welche dem ausübenden Brauer näher
                              									liegt
                           
                           Analysen von Münchener Sommerbieren des
                                 										Jahres 1867.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 189, S. interleaf
                              Name der Brauerei.; Datum; Gewicht
                                 										des verwendeten Bieres.; Bier.; Spec. Gewicht; Sacch. Anz; durch Destillation
                                 										bestimmt; nach Balling; nach Mayer.; nach Bolley.; nach Reischauer.; Im fertigen
                                 										Bier:; Dextrin; Extract-Proc; Wasser-Proc; Extractgehalt der
                                 										Stammwürze; Vergährungsgrad,; Unvergohrener Zucker; Extract; Hofbräuhaus;
                                 										Spatenbrän; Löwenbrän; Singlspieler; Angustiner; G. Pschorr; Schleibinger;
                                 										Hacker; Zacherl; Leist; Durchschnitt; Franciscaner-Kloster
                              
                           
                           
                           als die wirkliche, beträgt nur in wenigen Fällen mehr als 66
                              									Procent oder zwei Drittel des ursprünglichen Extractgehaltes.
                           4) Zucker ist im fertigen Biere nur wenig mehr vorhanden, im Mittell, 1,08 Proc.
                              									unter 6,20 Proc. ungegohrenen Extractes, bei Extremen von resp. 0,78 und 1,38 für
                              									den Zucker und 6,61 und 5,42 für den Gesammtextractgehalt; der Zucker beträgt also
                              									beinahe 1/6 bis 1/12 des ursprünglichen Gesammtextractes. Im günstigsten Falle
                              									bildet der noch vorhandene Zucker mehr als den fünften (1,38 : 6,54), im
                              									ungünstigsten Falle den siebenten Theil (0,78 : 5,42) des unvergohrenen
                              									Extractes.
                           5) Die Menge des unvergohrenen Zuckers im Biere ist im Allgemeinen nicht nur an und
                              									für sich, sondern auch im Verhältniß zum ganzen vergohrenen Extract und zum
                              									berechneten ursprünglichen Zucker um so geringer, je weiter die Vergährung
                              									vorangeschritten ist und umgekehrt.
                           Eine auffallende Ausnahme hiervon macht nur das Klosterbier, welches trotz seiner
                              									bedeutenden Concentration und des geringsten in unserer Tabelle vorkommenden
                              									Vergährungsgrades (49), mit seinem Zuckergehalte von einem Proc. des Bieres oder
                              									12,4 Proc. des berechneten ursprünglichen Zuckers, sogar noch unter dem
                              									Durchschnitte der käuflichen Biere steht.
                           6) Die ganze Menge des noch vorhandenen und des dem Alkohol entsprechenden Zuckers im
                              									Verhältniß zum ursprünglichen Extract der Würze erscheint aber um so größer je höher
                              									der Vergährungsgrad ist.
                           Das Klosterbier bestätigt diese Regel durch eine ganz besonders geringe
                              									Verhältnißzahl.
                           Durch Zusammenhalten der in den beiden letzten Rubriken der Tabelle verzeichneten,
                              									hier unter 5) und 6) in Worten ausgesprochenen Thatsachen ergibt sich weiters der
                              									Schluß, daß:
                           7) das Verhältniß zwischen Zucker und Dextrin in der Würze nicht immer dasselbe ist,
                              									wofür namentlich das Verhalten des Klosterbieres gegenüber den anderen von gleichem
                              									oder ähnlichem Vergährungsgrade spricht; daß ferner:
                           8) der Vergährungsgrad zum Theil abhängt von dem Verhältniß des Zuckers zum Dextrin,
                              									oder daß:
                           9) der größte Zuckergehalt der Würze für größere Vergährung des Bieres dadurch sich
                              									herausstellte, daß der Alkohol nicht aus schon von Anfang an in der Würze
                              									existirendem Zucker allein entstanden sey, sondern zum Theil auch aus Dextrin,
                              									welches vielleicht als Zwischenstufe in Zucker übergegangen war und so der
                              									Vergährung fähig wurde.
                           
                           Welcher von diesen drei letzten Punkten der bedeutendste und maßgebendste sey, läßt
                              									sich durch die vorliegende Arbeit nicht entscheiden; richtig sind sie wohl alle
                              									drei. Entschieden festgestellt ist von Reischauer,Im polytechn. Journal Bd. CIXV S. 451 und
                                    											kürzlich von I. Gschwaendler im bayerischen
                                    											Bierbrauer, 1868, Nr. 7. daß ein nicht unbedeutender Theil des
                              									Alkohols im Biere aus Dextrin entstanden ist — etwa ⅓ des
                              									Gesammtalkohols, — sey es nun mittelbar, indem sich das Dextrin zuvor in
                              									Zucker umsetzte, oder unmittelbar.
                           Wir haben bisher die Tabelle nur vom wissenschaftlichen Standpunkte aus betrachtet;
                              									sie läßt sich aber auch aus einem anderen Gesichtspunkte, auf den sich der
                              									Braumeister zunächst stellen muß, untersuchen, nämlich mit Rücksicht auf die
                              									thatsächliche Anerkennung der Biere durch das Publicum, und dieß mit einem höchst
                              									lehrreichen Erfolge.
                           Wenn man die Biere nach ihrem mittleren wirklichen Vergährungsgrade ordnet, so findet
                              									man:
                           10) daß nach Münchener Geschmack, bei gleicher Concentration
                                 										und gleicher Reinheit des Geschmackes, jene Biere die beliebtesten waren, welche
                                 										am wenigsten vergohren waren;
                           11) daß von den stark vergohrenen Bieren jene bei Weitem vorgezogen wurden, welche am
                              									stärksten eingebraut waren, und
                           12) daß im Allgemeinen die weniger vergohrenen Biere den
                                 										stärker vergohrenen stärkeren Bieren noch vorgezogen wurden.
                           Nur das Hofbräuhausbier widerspricht diesen drei Punkten und muß seine Beliebtheit
                              									anderswo einen Grund haben. Das Klosterbier gibt dem ersten Satze wenigstens seine
                              									unbedingte Approbation.
                           Diese letzteren Ergebnisse der Bieruntersuchungen sind gewiß für jeden Braumeister,
                              									welcher Münchener Bier zu brauen hat, von größter Wichtigkeit und entschädigten mich
                              									allein schon für die darauf verwandte Mühe und Geduld.
                           Um gutes Bier zu brauen, muß man vor Allem wissen, worin die Güte, welche sich im
                              									Zuspruch abspiegelt, liegt; doppelt vortheilhaft ist es aber, wenn man die Güte des
                              									Bieres durch Ersparniß an Material ereichen kann.
                           Freilich ist der Weg, ein wenig vergohrenes leichtes Bier herzustellen, viel
                              									schwieriger als der, ein stark vergohrenes starkes Bier zu liefern; aber Thermometer
                              									und Saccharometer fleißig angewendet, geben schon Auskunft über das Erreichte und
                              									das noch Anzustrebende, und ob  man sich noch auf dem richtigen Weg befindet oder Gefahr
                              									läuft denselben zu verlieren.
                           Wenn nun schon eine einzige umfassendere Zusammenstellung von gleichartigen
                              									Bieruntersuchungen so beachtenswerthe Resultate ergeben hat, so ist wohl der Wunsch
                              									gerechtfertigt, daß derartige und noch erweiterte Untersuchungen von Jahr zu Jahr,
                              									und zwar nicht nur in München, sondern auch in anderen namhaften Bierheimaten von
                              									dazu Befähigten angestellt werden möchten, welche mit Kenntniß der praktischen
                              									Bedürfnisse der Brauerei auch Interesse für die wissenschaftliche Entwickelung
                              									derselben verbinden.