| Titel: | Miscellen. | 
| Fundstelle: | Band 189, Jahrgang 1868, Nr. , S. 508 | 
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                           Miscellen.
                           
                        Miscellen.
                        
                     
                        
                           Maaß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund;
                              									vom 17. August 1868.
                           Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc.,
                              									verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zustimmung des
                              									Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:
                           Art. 1. Die Grundlage des Maaßes und Gewichtes ist das
                              									Meter oder der Stab, mit decimaler Theilung und Vervielfachung.
                           Art. 2. Als Urmaaß gilt derjenige Platinstab, welcher im
                              									Besitze der königlich preußischen Regierung sich befindet, im Jahre 1863 durch eine
                              									von dieser und der kaiserlich französischen Regierung bestellte Commission mit dem
                              									in dem kaiserlichen Archive zu Paris aufbewahrten Mètre
                              									des Archives verglichen und bei der Temperatur des schmelzenden Eises gleich
                              									1,00000301 Meter befunden worden ist.
                           Art. 3. Es gelten folgende Maaße: A
                              									Längenmaaße. Die Einheit bildet das Meter oder der Stab.
                              									Der hundertste Theil des Meters heißt das Centimeter oder der Neu-Zoll. Der
                              									tausendste Theil des Meters heißt das Millimeter oder der Strich. Zehn Meter heißen
                              									das Dekameter oder die Kette. Tausend Meter heißen das Kilometer. B. Flächenmaaße. Die Einheit
                              									bildet das Quadratmeter oder der Quadratstab. Hundert Quadratmeter heißen das Ar.
                              									Zehntausend Quadratmeter heißen das Hektar. C
                              									Körpermaaße. Die Grundlage bildet das Kubikmeter oder der
                              									Kubikstab. Die Einheit ist der tausendste Theil des Kubikmeters und heißt das Liter
                              									oder die Kanne. Das halbe Liter heißt der Schoppen. Hundert Liter oder der zehnte
                              									Theil des Kubikmeters heißt das Hektoliter oder das Faß. Fünfzig Liter sind ein
                              									Scheffel.
                           
                           Art. 4. Als Entfernungsmaaß dient die Meile von 7500
                              									Metern.
                           Art. 5. Als Urgewicht gilt das im Besitze der königlich
                              									preußischen Regierung befindliche Platinkilogramm, welches mit Nr. 1 bezeichnet, im
                              									Jahre 1860 durch eine von der königlich preußischen und der kaiserlich französischen
                              									Regierung niedergesetzte Commission mit dem in dem kaiserlichen Archive zu Paris
                              									aufbewahrten Kilogramme prototype verglichen und gleich
                              									0,999999842 Kilogramm befunden worden ist.
                           Art. 6. Die Einheit des Gewichtes bildet das Kilogramm
                              									(gleich zwei Pfund). Es ist das Gewicht eines Liters destillirten Wassers bei + 4
                              									Gr. des hunderttheiligen Thermometers.
                           Das Kilogramm wird in 1000 Gramme getheilt, mit decimalen Unterabtheilungen.
                           Zehn Gramme heißen das Dekagramm oder das Neu-Loth.
                           Der zehnte Theil eines Grammes heißt das Decigramm, der hundertste das Centigramm,
                              									der tausendste das Milligramm.
                           Ein halbes Kilogramm heißt das Pfund.
                           50 Kilogramme oder 100 Pfund heißen der Centner.
                           1000 Kilogramme oder 2000 Pfd. heißen die Tonne.
                           Art. 7. Ein von diesem Gewichte (Art. 6) abweichendes
                              									Medicinalgewicht findet nicht statt.
                           Art. 8. In Betreff des Münzgewichtes verbleibt es bei den
                              									im Art. 1 des Münzvertrages vom 24. Januar 1857 gegebenen Bestimmungen.
                           Art. 9. Nach beglaubigten Copien des Urmaaßes (Art. 2) und
                              									des Urgewichtes (Art. 5) werden die Normalmaaße und Normalgewichte hergestellt und
                              									richtig erhalten.
                           Art. 10. Zum Zumessen und Zuwägen im öffentlichen Verkehre
                              									dürfen nur in Gemäßheit dieser Maaß- und Gewichtsordnung gehörig gestempelte Maaße, Gewichte und Waagen angewendet
                              									werden.
                           Der Gebrauch unrichtiger Maaße, Gewichte und Waagen ist untersagt, auch wenn
                              									dieselben im Uebrigen den Bestimmungen dieser Maaß- und Gewichtsordnung
                              									entsprechen. Die näheren Bestimmungen über die äußersten Grenzen der im öffentlichen
                              									Verkehr noch zu duldenden Abweichungen von der absoluten Richtigkeit erfolgen nach
                              									Vernehmung der im Art. 18 bezeichneten technischen Behörde durch den Bundesrath.
                           Art. 11. Bei dem Verkaufe weingeistiger Flüssigkeiten nach
                              									Stärkegraden dürfen zur Ermittelung des Alkoholgehaltes nur gehörig gestempelte
                              									Alkoholometer und Thermometer angewendet werden.
                           Art 12. Der in Fässern zum Verkauf kommende Wein darf dem
                              									Käufer nur in solchen Fässern, auf welchen die den Raumgehalt bildende Zahl der
                              									Liter durch Stempelung beglaubigt ist, überliefert werden.
                           Eine Ausnahme hiervon findet nur bezüglich desjenigen ausländischen Weines statt,
                              									welcher in den Originalgebinden weiter verkauft wird.
                           Art. 13. Gasmesser, nach welchen die Vergütung für den
                              									Verbrauch von Leuchtgas bestimmt wird, sollen gehörig gestempelt seyn.
                           Art. 14. Zur Eichung und Stempelung sind nur diejenigen
                              									Maaße und Gewichte zuzulassen, welche den in Art. 3 und 6 dieser Maaß- und
                              									Gewichtsordnung benannten Größen, oder ihrer Hälfte, sowie ihrem Zwei-,
                              									Fünf-, Zehn- und Zwanzigfachen entsprechen. Zulässig ist ferner die
                              									Eichung und Stempelung des Viertel-Hettoliter, sowie fortgesetzter
                              									Halbirungen des Liter.
                           Art. 15. Das Geschäft der Eichung und Stempelung wird
                              									ausschließlich durch Eichungsämter ausgeübt, deren Personal von der Obrigkeit
                              									bestellt wird. Diese Aemter werden mit den erforderlichen, nach den Normalmaaßen und
                              									Gewichten (Art. 9) hergestellten Eichungsnormalen, beziehungsweise mit den
                              									erforderlichen Normalapparaten versehen. Die für die Eichung und Stempelung zu
                              									erhebenden Gebühren werden durch eine allgemeine Taxe geregelt (Art. 18).
                           Art. 16. Die Errichtung der Eichungsämter (Art. 15) steht
                              									den Bundesregierungen zu und erfolgt nach den Landesgesetzen. Dieselben können auf
                              									einen einzelnen Zweig des Eichungsgeschäftes beschränkt seyn, oder mehrere Zweige
                              									desselben umfassen.
                           Art. 17. Die Bundesregierungen haben, jede für sich oder
                              									mehrere gemeinschaftlich, zum Zweck der Aufsicht über die Geschäftsführung und die
                              									ordnungsmäßige Unterhaltung der Eichungsämter die erforderlichen Anordnungen zu
                              									treffen. In gleicher Weise liegt ihnen die Fürsorge für eine periodisch
                              									wiederkehrende Vergleichung der im Gebrauche der Eichungsämter befindlichen
                              									Eichungsnormale (Art. 15) mit den Normalmaaßen und Gewichten ob.
                           
                           Art. 18. Es wird eine Normal-Eichungscommission vom
                              									Bunde bestellt und unterhalten. Dieselbe hat ihren Sitz in Berlin.
                           Die Normal-Eichungscommission hat darüber zu wachen, daß im gesammten
                              									Bundesgebiete das Eichungswesen nach übereinstimmenden Regeln und dem Interesse des
                              									Verkehres entsprechend gehandhabt werde. Ihr liegt die Anfertigung und Verabfolgung
                              									der Normale (Art. 9), so weit nöthig auch der Eichungsnormale (Art. 15) an die
                              									Eichungsstellen des Bundes ob, und ist sie daher mit den für ihren Geschäftsbetrieb
                              									nöthigen Instrumenten und Apparaten auszurüsten.
                           Die Normal-Eichungscommission hat die näheren Vorschriften über Material,
                              									Gestalt, Bezeichnung und sonstige Beschaffenheit der Maaße und Gewichte, ferner über
                              									die von Seiten der Eichungsstellen innezuhaltenden Fehlergrenzen zu erlassen. Sie
                              									bestimmt, welche Arten von Waagen im öffentlichen Verkehr oder nur zu besonderen
                              									gewerblichen Zwecken angewendet werden dürfen und setzt die Bedingungen ihrer
                              									Stempelfähigkeit fest. Sie hat ferner das Erforderliche über die Einrichtung der
                              									sonst in dieser Maaß- und Gewichtsordnung aufgestellten Meßwerkzeuge
                              									vorzuschreiben, sowie über die Zulassung anderweiter Geräthschaften zur Eichung und
                              									Stempelung zu entscheiden. Der Normal-Eichungscommission liegt es ob, das bei
                              									der Eichung und Stempelung zu beobachtende Verfahren und die Taxen für die von den
                              									Eichungsstellen zu erhebenden Gebühren (Art. 15) festzusetzen und überhaupt alle die
                              									technische Seite des Eichungswesens betreffenden Gegenstände zu regeln.
                           Art. 19. Sämmtliche Eichungsstellen des Bundesgebietes
                              									haben sich, neben dem jeder Stelle eigenthümlichen Zeichen, eines übereinstimmenden
                              									Stempelzeichens zur Beglaubigung der von ihnen geeichten Gegenstände zu
                              									bedienen.
                           Diese Stempelzeichen werden von der Normal-Eichungscommission bestimmt.
                           Art. 20. Maaße, Gewichte und Meßwerkzeuge, welche von
                              									einer Eichungsstelle des Bundesgebietes geeicht und mit dem vorschriftsmäßigen
                              									Stempelzeichen beglaubigt sind, dürfen im ganzen Umfange des Bundesgebietes im
                              									öffentlichen Verkehr angewendet werden.
                           Art. 21. Diese Maaß- und Gewichtsordnung tritt mit
                              									dem 1. Januar 1872 in Kraft.
                           Die Landesregierungen haben die Verhältnißzahlen für die Umrechnung der bisherigen
                              									Landesmaaße und Gewichte in die neuen festzustellen und bekannt zu machen, und sonst
                              									alle Anordnungen zu treffen, welche, außer den nach Artikel 18 der technischen
                              									Bundes-Centralbehörde vorbehaltenen Vorschriften, zur Sicherung der
                              									Ein- und Durchführung der in dieser Maaß- und Gewichtsordnung,
                              									namentlich in Artikel 10, 11, 12 und 13 enthaltenen Bestimmungen erforderlich
                              									sind.
                           Art 22. Die Anwendung der dieser Maaß- und
                              									Gewichtsordnung entsprechenden Maaße und Gewichte ist bereits vom 1 Januar 1870 an
                              									gestattet, insofern die Betheiligten hierüber einig sind.
                           Art. 23. Die Normal-Eichungscommission (Art. 18)
                              									tritt alsbald nach Verkündigung der Maaß- und Gewichtsordnung in Thätigkeit,
                              									um die Eichungsbehörden bis zu dem im Art. 22 angegebenen Zeitpunkt zur Eichung und
                              									Stempelung der ihnen vorgelegten Maaße und Gewichte in den Stand zu setzen.
                           Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
                              									Bundes-Insiegel.
                           Gegeben Homburg v. d. Höhe, den 17. August 1868.
                           
                              (L. S.) Wilhelm.Graf v. Bismarck-Schönhausen.
                              
                           
                        
                           Ueber das Chassepot-Gewehr.
                           Ueber die Einführung der Hinterlader und den gegenwärtigen Standpunkt der Bewaffnung
                              									in den europäischen Armeen enthalten die „Militärischen
                                 										Blätter“ einen Artikel, welchem wir folgende Mittheilungen über das
                              									französische Chassepotgewehr entnehmen:
                           Noch unter dem frischen Eindruck der gewaltigen Ereignisse in Deutschland erschien am
                              									30. August 1868 ein kaiserliches Decret, welches die Einführung des Hinterladers von
                              										Chassepot in die französische Armee verordnete.
                              									Dieses Gewehr war ursprünglich  von dem Zündnadelgewehr wesentlich verschieden, indem es
                              									noch mit der Kapselzündung versehen war, und also kaum ein schnellfeuerndes Gewehr
                              									genannt werden konnte. Auch war es wohl mehr darauf berechnet ein System für die
                              									Umänderung von Vorderladungsgewehren in Hinterlader abzugeben, als gerade bei
                              									Neuanschaffungen zum Muster genommen zu werden. Um dieß zu erreichen, schaffte Chassepot das Pereussionschloß und die Kapselzündung ab
                              									und adoptirte die Zündnadel, wobei er in einigen minder wesentlichen Dingen von dem
                              										Dreyse'schen Modell abwich. Das ward auch in
                              									Frankreich offen anerkannt, und so heißt es z. B. in der
                              										„Illustration“ (Nr. 142 vom 25. Oct. 1866): „Das
                                 										System Chassepot ist dem des preußischen Gewehres
                                 										fast gleich; die einzige Verbesserung ist ein kleiner Obturator von
                                 										Kautschuk.“Jetzt freilich sperrt man sich gegen eine solche
                              									Auffassungsweise, und versichert: der Chassepot
                              									unterscheide sich durch erhebliche Verbesserungen und Veränderungen von Dreyse's Gewehr. Von eigentlichen Verbesserungen kann
                              									hier aber nur in einer Beziehung die Rede seyn, und das
                              									ist das, gegen die preußische Zündnadel gehalten, so bedeutend geringere Kaliber,
                              									11,0 Millimeter gegen 15,5; da nun beim französischen Gewehr die Pulverladung 5,5
                              									Grm., die des preußischen nur 4,9, das Geschoßgewicht aber bei jenem 25 Grm., bei
                              									diesem 31 Grm. beträgt, so erreicht das Chassepotgewehr eine sehr viel gespanntere
                              									Flugbahn der Geschosse und folglich viel größere bestrichene Räume. Dieß ist
                              									natürlich ein nicht abzuläugnender Vorzug. Minder fällt dagegen das etwas schnellere
                              									Schießen des Chassepotgewehrs in's Gewicht. Man hat berechnet daß die
                              									Ladegeschwindigkeit dieses Gewehres der des preußischen gegenüber sich verhalte wie
                              									4 : 3, weil durch Vereinfachung des Mechanismus der Griff zum
                              										„Fertigmachen“ wegfällig geworden ist. An und für sich
                              									schon scheint uns dieses Verhältniß etwas zu Ungunsten der Zündnadel angegeben zu
                              									seyn, und in der Praxis, wo die Schüsse doch immer langsamer gemacht werden als auf
                              									dem Scheibenstande, wird es sich noch mehr ausgleichen. Dann aber liegt ein großer
                              									Uebelstand bei dem Chassepotgewehr eben darin, daß der ganze Ladeproceß mit
                              									gespanntem Schloß vorgenommen wird, was sehr leicht unfreiwillige Entladungen
                              									hervorrufen kann. Alle anderen Verbesserungen, welche Chassepot an seinem Gewehr zur Unterscheidung von dem preußischen
                              									vorgenommen hat, sind in Wirklichkeit keine, weder die kürzere Nadel, welche eine
                              									sehr unzweckmäßige Ordnung der Patrone bedingt, noch der Kautschukpfropfen, welcher
                              									die Nadel verdirbt, noch das zerbrechliche Visir etc. Dahingegen lassen sich beim
                              									Chassepotgewehr Uebelstände nachweisen, welche bei der Zündnadel entweder gar nicht
                              									oder nur in geringem Maaß vorhanden sind. Dahin gehört namentlich das sehr häufige
                              									Versagen des Gewehres, welches durch die Ansammlungen von Patronenresten verursacht
                              									wird. Um dieß zu verhüten, brachte man eine Aushöhlung an, die sogen. chambre
                              									à
                              									crasse, in welche die unverbrannten Rückstände der
                              									Patrone sich ablagern sollten. Dieß erreichte man nun allerdings, allein jene
                              									Rückstände, namentlich von der in der Patrone befindlichen Kautschukscheibe, sind so
                              									bedeutend, daß sie schnell jene Kammer ausfüllen und nun den Gang der Nadel hemmen.
                              									Man hat deßhalb die Frage aufgeworfen: ob es nicht besser sey jene Aushöhlung
                              									wegzulassen, dann aber auch die Kautschukscheiben, und zwar sowohl die in der
                              									Patrone als die am Nadelrohr zum Behuf der Obturation angebrachte, ganz
                              									abzuschaffen. Dieß wäre ein großer Entschluß, der Ueberwindung genug kosten mag,
                              									denn der elastische Pfropfen, welcher den hermetischen Abschluß bewirken sollte, war
                              									ja die Pointe des ganzen Chassepot-Systems. Es ist
                              									nach den ungeheuren Anstrengungen welche Frankreich rücksichtlich der Umformung der
                              									Bewaffnung seiner Infanterie gemacht hat, anzunehmen daß es im Stande seyn wird im
                              									Laufe dieses Jahres seine gesammte Armee mit dem neuen Gewehr aufzurüsten: die
                              									französische Infanterie wird dann eine gute Kriegswaffe haben, ausgezeichnet
                              									namentlich durch ihre verhältnißmäßige Leichtigkeit (4,045 Kilogrm. ohne, und 4,645
                              									mit Säbel-Bajonnett; preußische Zündnadel bez. 4,980 und 5,330 Kilogrm.) und
                              									die flache Bahn der Geschosse. Aber auch nur dadurch gewinnt es einen Vorzug vor dem
                              									preußischen Gewehr; denn die etwas größere Feuergeschwindigkeit wird reichlich durch
                              									die vielen Versager und andere Uebelstände die dem Chassepotgewehr ankleben, wie z.
                              									B. das häufige Zerspringen der tête mobile aufgehoben.
                              									Die französische Armee wird nach Durchführung der Neubewaffnung ihrer Infanterie in
                              									dieser Beziehung der preußischen ebenbürtig, aber nicht überlegen seyn.
                           
                        
                           
                           Ueber das Pressen von Braunkohlen.
                           Aus den veröffentlichten Sitzungsprotokollen der Bezirks- und Zweigvereine des
                              									deutschen Ingenieur-Vereines entnehmen wir nach der Zeitschrift dieses
                              									Vereines (Bd. XII S. 406) nachstehende in den
                              									Versammlungen zu Halle an der Saale besprochene Erfahrungen.
                           Am 15. December 1866 tauschte die Versammlung ihre Erfahrungen aus über Construction
                              									und Leistung der Naßpressen für Braunkohlen, namentlich
                              									über die Pressen von Milch, Hertel u. Comp. und Keubler. Letztere,
                              									welche die nasse Masse durch einen Stempel in ausgesparte Formöffnungen einer
                              									horizontal stoßweiß drehbaren Scheibe preßt, während der geformte Stein auf der
                              									entgegengesetzten Seite durch einen zweiten Stempel ausgestoßen wird, habe keine
                              									sehr günstigen Resultate geliefert. Bessere erziele die von Hertel und nach dessen System auch von anderen Fabrikanten gelieferte
                              									Naßpresse, welche die gefeuchtete Kohle erst durch doppelte Walzenpaare quetscht und
                              									dann mittelst einer Schraube durch die Formöffnung continuirlich auspreßt. Besonders
                              									erwähnt wurde an diesen Maschinen der zur Zertheilung des endlosen Stranges benutzte
                              										Abschneidapparat, über dessen Entstehungsgeschichte
                              									der Vorsitzende mittheilte, daß er aus der Sachsenberg'schen Maschinenfabrik in Roßlau herstamme, zuerst an
                              									Ziegelmaschinen in Anwendung gekommen und von dem damaligen Werkführer Gerhardt erfunden sey.
                           Hr. Fuhst theilte mit, daß auf einer Grube bei Zeitz eine
                              										Böhmer'sche Presse sehr gute Resultate liefere. Hr.
                              										Angermann erwähnte dann wiederholt auch die Presse
                              									von Tittelbach, von welcher bedauert wurde, daß sie ihre
                              									Brauchbarkeit noch immer nicht bewiesen habe.
                           Hr. Krause regte hierauf eine Discussion an über die von
                              									Prof. Vogel ausgeführten Versuche der Verwendung von Brennmaterial in Kugelform. Man
                                 										konnte der von Vogel aufgestellten Behauptung, daß die Kugelform für Brennstoff
                                 										die geeignetste sey, nicht beitreten, nahm vielmehr an, daß die von Vogel erzielten günstigen Resultate wahrscheinlich auf
                              									anderen Umständen beruhten.Wir verweisen auf die kritischen Bemerkungen von C. Schinz
                                    											„über Anwendung der Brennstoffe in Kugelform“ im Jahrg.
                                    											1867 des polytechn. Journals, Bd. CLXXXIV S. 59.A. d. Red.
                           Hr. Gruhl hielt Vortrag über
                                 										die
                              									Böhmer'sche Braunkohlenformmaschine.
                           Die von der durch Redner repräsentirten Gewerkschaft „vereinigte
                                 										Kupferhammer“ bei Oberröblingen ausgestellte Formmaschine des
                              									Maschinenfabrikanten Böhmer in Halle entspreche nicht den
                              									verheißenen und erwarteten Leistungen. Jedenfalls sey sie, so viel dieß ihrem
                              									Arbeitsprincipe nach überhaupt möglich, noch großer Verbesserungen bedürftig. Sie
                              									liefere nicht 25,000 sondern nur 15,000 Stück Steine pro
                              									Tag. Schon habe man die ursprünglich viel zu schwer ausgefallenen, unpraktischen
                              									Formen durch leichtere und verbesserte ersetzt; da die Steine jedoch auf hoher Kante ausgeschlagen werden müssen, lösen auch
                              									diese neueren Formen nur sehr schwer, obwohl sie stark verjüngt sind. Hierdurch
                              									entstehe schon von vornherein nicht der für das Verpacken nothwendige, von allen
                              									Seiten möglichst parallele Körper. Die Keilform werde noch mehr dadurch erzeugt, daß
                              									sich die Steine gewöhnlich stauchten, die Basis also verbreitert würde. Je nach dem
                              									Steifigkeitsgrade der gefeuchteten Masse, des sogenannten Sumpfes, sey dieles
                              									Stauchen sehr ungleichmäßig. Hierdurch bekommen die Steine nach dem Trocknen sehr
                              									ungleiche Höhen, was eine weitere Schwierigkeit beim Verpacken, dazu beim Transporte
                              									viel Bruch veranlaßt, weil auf den höheren Steinen ein wesentlich größerer Druck
                              									laste als auf den benachbarten niedrigeren. Die Masse sey keineswegs so weit
                              									comprimirt, daß sie diesem Drucke widerstehen könne; vielfache Zerbröckelung sey die
                              									Folge. Die ökonomischen Leistungen seyen auch nicht günstig. Man müsse für
                              									Hinschlagen und Umsetzen der Steine auf den Platz 15 Sgr. pro Mille zahlen; dafür bekomme man das gleiche Quantum von Hand geformt
                              									bis in die Speicher geliefert. Es könne nicht behauptet werden, daß die Qualität der
                              									Maschinensteine so viel besser sey, als die Erhaltung der Maschine und der Transport
                              									in's Magazin koste.
                           
                           An diese Mittheilungen knüpfte der Vorsitzende einige Bemerkungen über die Mängel der
                              									Construction, namentlich über das Hebelsystem, welches den Mischbrei in die Formen
                              									presse, und erläuterte eine verbesserte Construction.
                           Herr Fuhst theilte mit, daß er die bei Zeitz arbeitende
                              										Böhmer'sche Presse wiederholt in Thätigkeit gesehen
                              									habe; sie solle nach den Aeußerungen des Besitzers wirklich 25,000 Steine pro Tag liefern. Der Mischbrei würde bei ihr durch ein
                              									rotirendes Walzenpaar in die Formen gepreßt, wodurch größere Festigkeit der Steine
                              									erzielt würde. Ungleiche Höhe der Steine in Folge ungleicher Beschaffenheit des
                              									Breies sey jedoch auch hier bemerklich. Das Innehalten des richtigen
                              									Feuchtigkeitsgrades der zu formenden Massen sey überhaupt sehr schwierig und würde
                              									diese Schwierigkeit kaum je befriedigend beseitigt werden können.
                           Herr Böhmer sprach hierauf über die schon seit länger als
                              									10 Jahren auf den von ihm geleiteten Fabriken zu Trotha arbeitende Milch'sche Presse. Dieselbe weiche durch mehrere
                              									Verbesserungen, welche in der langen Zeit des Betriebes angebracht wurden, von der
                              									ursprünglichen, von Milch angegebenen Construction ab.
                              									Zwar sey nicht zu behaupten, daß die Presse ein so tadelloses, namentlich glattes
                              									und sauberes Fabricat liefere, wie es für den Handel seitens der Consumenten
                              									gefordert würde, von diesen Bedingungen könne bei ihr jedoch abgesehen werden, da
                              									sie ausschließlich für den Bedarf der Fabrik arbeite. Für intensive Heizzwecke, wo
                              									gewöhnlich ungepreßte Braunkohle nicht ausreiche, liefern die Formsteine ein sehr
                              									befriedigendes Material. Die in den richtigen Feuchtigkeitsgrad versetzte rohe Kohle
                              									werde durch ein endloses Tuch zwei Walzen zugeführt, durch welche sie durch
                              									Quetschung für den Preßproceß vorbereitet wurde. Von ihnen fällt die Kohle direct
                              									auf das 40 Formen enthaltende, verticale Formrad, welches pro Minute eine Umdrehung mache, also auch pro
                              									Minute 40 Steine liefere. Die Dimensionen derselben sind 9 × 4 × 3
                              									Zoll = 108 Kubikz. (235 × 105 × 78 Millimet. = 1924,75
                              									Kubikcentimeter) im nassen Zustande. Die in geringem Ueberschuß zugeführte Kohle
                              									wird durch eine große Druckwalze in die Formen gepreßt, der Ueberschuß durch ein
                              									Messer abgeschnitten und von einem kleinen Elevator wieder auf die Quetschwalzen
                              									gehoben. Unterhalb werden die geformten Steine durch bewegliche Kolben, welche den
                              									Boden der Formen im Rade bilden, aus den etwas conischen Formen ausgestoßen und auf
                              									ein endloses Tuch abgelegt. Von hier kommen sie auf den Trockenplatz in's Freie,
                              									werden 6 Schichten hoch in Ringe gesetzt und nach 1 bis 2 Tagen in die Magazine
                              									geschafft. Die Bewegung der Kolben zum Ausdrücken sey früher durch Hämmer erfolgt,
                              									würde jedoch vortheilhafter durch eine Stufen- oder Zahnscheibe bewirkt. Die
                              									Presse befriedige auch in ökonomischer Beziehung ganz vorzüglich.
                           Herr Peter erläuterte schließlich durch bildliche
                              									Darstellung die ursprünglich von Hertel und Comp. construirte, jetzt jedoch auch von der Firma Martin u. Peter in Bitterfeld
                              									gelieferte Naßpresse.
                           
                        
                           Zur Statik des Eisenhohofens.
                           Eifrigst bemüht, die verschiedenen Disciplinen der Wärme-Meßkunst auf
                              									pyrotechnische Industriezweige anzuwenden, ist der Ingenieur Hr. Carl Schinz dazu gekommen, die Eisen-Industrie zum
                              									Vorwurfe seiner Studien zu machen.
                           Die Naturgesetze, welche sowohl die Erzeugung als auch die Verwendung von Wärme
                              									bedingen, sind selbstverständlich immer dieselben, welches auch die Specialität seyn
                              									mag, auf die sie Anwendung finden sollen; dennoch bietet jede Specialität ihre
                              									besonderen und eigenthümlichen Bedingungen, welche bekannt seyn müssen, ehe man
                              									hoffen darf, irgend welche Erfolge zu erzielen.
                           Das Studium unserer neueren Hohofen-Literatur überzeugte Hrn. Schinz, daß dieser Industriezweig mit der Wissenschaft
                              									keineswegs Schritt gehalten hat; denn eine wirkliche Statik, weder über calorische,
                              									mechanische noch chemische Quantitäten oder Intensitäten, ist nirgends zu finden,
                              									und doch ist dieß die einzige Methode, welche die von der Empirie gefundenen
                              									Thatsachen werthen und zu einem Systeme vereinigen kann.
                           Als Hr. Schinz vor sechs Jahren den Versuch machte, aus
                              									den Elementen, welche die Lehrbücher der Metallurgie darboten, eine Statik der Wärme
                              									im Hohofen aufzustellen, fand er die Lösung dieser Aufgabe nur dadurch möglich, daß
                              									er sehr willkürliche Annahmen machte, die jeder Begründung entbehrten. Dieses
                              									Bestreben zeigte  ihm
                              									aber die Möglichkeit, zu einem der Wahrheit sehr nahe kommenden Systeme zu gelangen,
                              									wenn alle die vielen Factoren, welche im Hohofen zusammenwirken, durch weitgehende
                              									Experimente auf ihre numerischen Werthe bestimmt würden. Dieser Aufgabe unterzog er
                              									sich denn auch mit großer Ausdauer, was volle sechs Jahre in Anspruch nahm und auch
                              									nicht unbedeutende pecuniäre Opfer forderte. Aber die Zuversicht, daß redliche
                              									Bestrebungen und gewissenhaftes Suchen nach der Wahrheit zum gewünschten Ziele
                              									führen müssen, hat sich auch völlig bewährt.
                           Wenn vielleicht manche dieser Bestimmungen in ihrer Schärfe und Sicherheit noch etwas
                              									zu wünschen übrig lassen, so gestatten sie doch den Zusammenhang sämmtlicher
                              									Factoren zu erkennen und denselben ihren Rang anzuweisen.
                           Die gemachten Untersuchungen hat Hr. Schinz kürzlich in
                              									dem Werke veröffentlicht:
                           
                              „Documente betreffend den Hohofen zur Darstellung von
                                    											Roheisen; von C. Schinz. Mit eingedruckten Holzschnitten und vier
                                 										Kupfertafeln. Berlin, 1868, Verlag von Ernst und Korn (Gropius'sche Buchhandlung).“
                              
                           Diese Untersuchungen lassen sich in fünf Kategorien zusammenfassen:
                           1) Untersuchungen über den Verbrennungsproceß, Contactfläche und Einfluß der
                              									Temperatur.
                           2) Specifische, latente und Verbindungswärme der Körper, welche im Hohofen
                              									auftreten.
                           3) Transmission der Wärme durch die Ofenwände an die sie umgebende Luft, welche die
                              									Ursache ist, daß die im Ofen herrschenden Temperaturen viel niedriger sind als man
                              									sonst glaubte.
                           4) Der chemische Proceß der Reduction der Eisenoxyde durch die Hohofengase.
                              									Namentlich diese Untersuchungen sind fruchtbar gewesen, sowohl durch die Erkenntniß,
                              									welche sie über den Hohofenproceß im Allgemeinen gefördert haben, als auch dadurch,
                              									daß sie das Mittel waren, eine wichtige Verbesserung dieses Processes in Vorschlag
                              									zu bringen.
                           5) Endlich die Untersuchungen über den Widerstand der Schmelzsäule, welche, wenn auch
                              									nicht zu genauen Werthen führend, doch von unbestreitbarer Wichtigkeit in Beziehung
                              									auf die Form der Hohöfen ist.
                           Einer der letzten Artikel des Werkes betrifft das unter 4) angedeutete Verfahren, um den Stickstoff in den Verbrennungsproducten
                                 										theilweise zu eliminiren. Einer raschen und vollständigen Reduction der
                              									Erze steht am meisten der Umstand entgegen, daß die in der Vergasungszone
                              									producirten Gase neben Kohlenoxyd 65,3 Proc. Stickstoff enthalten, abgesehen von dem
                              									freien Wasserstoffe und der Kohlensäure, welche letztere aus dem als Zusatz
                              									verwendeten Kalksteine stammt und durch die Reduction selbst erzeugt wird. Obgleich
                              									bekanntlich freier Wasserstoff dem Kohlenoxyde als Reductionsmittel weit vorzuziehen
                              									ist, so ist und bleibt er doch im Hohofenschachte ganz ohne Wirkung. Diese
                              									Wirkungslosigkeit des Wasserstoffes kann aber keiner anderen Ursache zugeschrieben
                              									werden, als der größeren Verdünnung, in der er sich im Ofenschachte befindet. Leiten
                              									wir reines Kohlenoxydgas in angemessener Menge über Eisenoxyd, so findet die
                              									Reduction viel schneller und vollständiger statt, als wenn wir Kohlenoxyd, das durch
                              									Verbrennung von Kohlenstoff in atmosphärischer Luft entstanden, anwenden, welches
                              									durch Stickstoff verdünnt ist, was beweist, daß diese Verdünnung beim
                              									Hohofenbetriebe ein nothwendiges, aber deßwegen nicht weniger großes Uebel. ist.
                              									Diesem großen Uebelstande beim Hohofenbetriebe wenigstens theilweise zu steuern, war
                              									nun das Ziel des Hrn. Schinz, nachdem er sich mit allen
                              									Verhältnissen des jetzigen Betriebes genau bekannt gemacht hatte, und seine
                              									Bemühungen sind nicht ohne Erfolg geblieben. Das Resultat derselben hat er sich
                              									unter dem Titel: „Verfahren, um den Stickstoff in den
                                 										Verbrennungsproducten theilweise zu eliminiren,“ in den größeren
                              									Ländern Patentiren lassen, und unter dem Schutze dieser Patente hat er im
                              									vorliegenden Werke die Anwendung dieses Verfahrens auf den Hohofen ausführlich
                              									beschrieben, wodurch der Leser sich überzeugen wird, daß auf diesem Wege eine
                              									Massenproduction ermöglicht ist, ohne der Qualität des Productes zu schaden.
                           Nicht bloß Metallurgen, sondern auch andere Techniker werden dieses schätzbare Werk
                              									von Schinz mit Interesse lesen, einerseits wegen des
                              									Allgemeinen über Verbrennungsproceß, latente Wärme, specifische Wärme etc.,
                              									andererseits als ein lehrreiches Beispiel, wie aus einem Chaos von angehäuftem
                              									Material ein System gebildet werden kann.
                           
                              ∆
                              
                           
                        
                           
                           Ueber Ultramarinfabrication.
                           In der Sitzung des Cölner Bezirksvereines deutscher Ingenieure vom 29. April 1867 gab
                              									Hr. Dr. Herm. Grüneberg
                              									— mit Hinweisung auf den colossalen Ultramarinblock, welchen die
                              									Ultramarinfabrik in Kaiserslautern in Paris ausgestellt hatte — eine
                              									Beschreibung der dortigen Methode der Ultramarinfabrication.
                           Thon, Schwefel und Soda werden auf das Feinste gemahlen und geschlämmt, dann
                              									gemischt, gemahlen, nochmals geschlämmt, getrocknet und hernach in Muffelöfen
                              									gebracht. Die Muffeln haben etwa 3 Fuß (0,94 Met.) Breite, 6 Fuß (1,88 Met.) Länge
                              									und 2½ Fuß (0,78 Met.) Höhe. Das Feuer streicht zuerst unter der Muffel her
                              									und dann durch dieselbe. Eine solche Muffel wird etwa 3 Wochen lang in Rothglühhitze
                              									erhalten, während welcher Zeit das Ultramarin in die verschiedensten Nüancen der
                              									Färbung übergeht. Schließlich wird es aus den Muffeln ausgebrochen, gemahlen und
                              									geschlämmt, dann mit Leucin (Alabastergyps) gemischt und gebrannt, wodurch es in den
                              									verschiedenen Nuancen der blauen Farbe darstellbar ist. Die Fabrik in Kaiserslautern
                              									fabricirt täglich circa 60 Ctr. Ultramarin. (Zeitschrift
                              									des Vereines deutscher Ingenieure, 1868, Bd. XII S.
                              									471.)
                           
                        
                           Ueber eine Verunreinigung des Kalisalpeters; von Prof. Böttger.
                           Unserer Beobachtung zufolge ist fast sämmtlicher im Handel vorkommender Kalisalpeter,
                              									selbst der sogenannte „gereinigte Salpeter“ durch salpetrigsaures Kali mehr oder weniger verunreinigt.
                              									Diese Erscheinung läßt sich ohne Zweifel dadurch leicht erklären, daß gegenwärtig
                              									der meiste Kalisalpeter durch Zerlegung des sogenannten Chilisalpeters (des
                              									salpetersauren Natrons), welchem Rohproducte nicht unerhebliche Mengen
                              									salpetrigsauren Natrons anhängen, mittelst Chlorkalium gewonnen, und nachgehends
                              									nicht gehörig durch Umkrystallisiren gereinigt seyn dürfte. (Böttger's polytechnisches Notizblatt, 1868, Nr. 17.)
                           
                        
                           D. Belin's
                              									Zuckerfabricationsverfahren.
                           Dieses Verfahren, welches am 9. April 1867 in Frankreich patentirt wurde, zeichnet
                              									sich durch folgende Punkte aus:
                           1) die Arbeit geschieht in geschlossenen Gefäßen, um die Luft auszuschließen;
                           2) es findet eine Maceration mit reinem Wasser von 70–80° C. statt;
                           3) es wird eine rationelle Erschöpfungsmethode angewandt, welche zum Eindampfen und
                              									Kochen nur Säfte von etwa der Concentration des Rübensaftes bringt und vollkommene
                              									Zuckergewinnung ohne jede Gährung während der Arbeit gestattet.
                           Die Rübe wird geschnitten oder zerrieben, während man bis zu 5 Proc. ihres Gewichtes
                              									Kalk zusetzt, wobei sie bei Austritt aus den Entsaftungsapparaten zur Nahrung für
                              									Thiere geeignet bleibt. Bei der genannten Kalkmenge findet die Scheidung
                              									gleichzeitig mit der Maceration statt, so daß der erhaltene Saft nur einer einfachen
                              									Saturation vor dem Einkochen bedarf. (Journal des fabricants
                                 										de sucre, Jahrgang IX, Nr. 20.)
                           
                        
                           Verfahren zur Gewinnung der Krappfarbstoffe, von Alfred Paraf in Boston (Nordamerika).
                           Dieses in den Vereinigten Staaten patentirte Verfahren beruht auf der bekannten
                              									Eigenschaft einer ammoniakalischen Kupferoxydlösung, die Pflanzenfaser zu lösen,
                              									während Alizarin und Purpurin mit dem Kupfer eine in der Flüssigkeit unlösliche
                              									Verbindung eingehen.
                           
                           Der vorläufig getrocknete und feingemahlene Krapp wird wiederholt mit Wasser
                              									ausgewaschen, bis dieses keine zuckerigen Stoffe mehr auszieht. Nachdem das Wasser
                              									abgetropft ist, wird der feuchte Krapp in einem Gefäße von Steinzeug, dessen Deckel
                              									durchbohrt ist, um der Luft Zutritt zu gestatten, mit Kupfer in Form von
                              									Dreh- oder Feilspänen und Ammoniakflüssigkeit behandelt. Für jedes Pfund
                              									auszuziehender Pflanzenfaser (Holzstoff) sind ein Pfund metallisches Kupfer und
                              									sieben Gallons Ammoniakflüssigkeit erforderlich; enthält also der Krapp 38 Proc.
                              									Holzstoff, so sind 38 Pfd. Kupferdrehspäne und beiläufig 260 Gallons
                              									Ammoniakflüssigkeit für je 100 Pfd. trockenes Krapppulver nothwendig. Die Einwirkung
                              									läßt man 6–8 Tage dauern, während welcher Zeit täglich 2 oder 3 Mal unter
                              									Umrühren Ammoniakgas in die Mischung (von der Consistenz eines dünnflüssigen Breies)
                              									geleitet wird. Nachdem die Pflanzenfaser aufgelöst ist und statt des Krapppulvers
                              									ein braunschwarzer Niederschlag sich zeigt (welcher die unlösliche Alizarin-
                              									und Purpurinkupferverbindung darstellt), wird die Operation unterbrochen und der
                              									Niederschlag ausgewaschen.
                           Den ausgewaschenen Niederschlag muß man trocknen, wornach man das Pulver in Alkohol
                              									suspendirt und dann Schwefelwasserstoff einleitet, wodurch das Kupfer als
                              									Schwefelkupfer gefällt wird, während der Alkohol die Farbstoffe aufnimmt. Die
                              									Flüssigkeit wird filtrirt und das Filtrat eingedampft; der Rückstand ist ein Gemenge
                              									beider Farbstoffe.
                           Man kann auch, nachdem die ammoniakalische Kupferlösung hinreichende Zeit gewirkt
                              									hat, den Brei mit verdünnter Salzsäure (oder Schwefelsäure) versetzen, welche den
                              									gelösten Faserstoff niederschlägt und die Kupferverbindungen der Farbstoffe zerlegt.
                              									Durch Waschen entfernt man das gebildete Kupfersalz, und verwendet dann den
                              									Niederschlag — in welchem der Faserstoff den Farbstoffen bloß noch mechanisch beigemengt ist — für die Färberei.(Scientific American vom 28. März 1868.)
                           Wir theilen das beschriebene Verfahren der Curiosität wegen mit; dasselbe ist
                              									offenbar viel zu kostspielig und umständlich, als daß es eine Anwendung im Großen
                              									gestatten könnte.
                           
                              Die Red.
                              
                           
                        
                           Ueber Fabrication von Filzhüten.
                           In der Sitzung des Cölner Bezirksvereines deutscher Ingenieure vom 29. April 1867
                              									beschrieb Hr. Dr. Herm. Grüneberg die Fabrication der Filzhüte, wie er solche auf der Pariser
                              									Welt-Ausstellung zu beobachten Gelegenheit hatte.
                           Die Hasenhaare, welche als Rohmaterial zu diesen Filzhüten dienen, kommen zuerst in
                              									eine Art Wolf, werden demnächst zu einer zerzausten wolligen Masse verarbeitet und
                              									dann auf einem Tuche ausgebreitet. Ein Ventilator treibt hierauf die so präparirten
                              									wolligen Hasenhaare gegen einen conischen, siebartig durchlöcherten kupfernen Hut,
                              									welcher sich vor dem Ausströmungsschlitz des Ventilators um seine verticale Achse
                              									dreht und fortwährend evacuirt wird. Die Hasenhaare bedecken allmählich den Conus in
                              									einer dichten gleichförmigen Schicht, und wird dieselbe dann abgenommen und einige
                              									Minuten in siedendes Wasser getaucht, durch welche Operation sich der Filz bildet.
                              									Man kann dann die Filzmasse von dem kupfernen Conus abnehmen, sie auspressen, in
                              									Façonformen pressen, bügeln etc. und in einigen Minuten ist der Filzhut zum Verkaufe
                              									vollständig fertig. (Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure, 1868, Bd. XII S. 471.)